N 12 décembre 1990
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Nouveau régime financier
ment am Morgen entscheidet und wie es am Nachmittag ent- scheidet. Ich entschuldige mich dafür, dass ich den Antrag zum Namensaufruf nicht zurückziehen kann.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit stimmen die folgenden Ratsmit- glieder:
Votent pour la proposition de la majorité:
Aguet, Ammann, Baerlocher, Bär, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bircher Silvio, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bühler, Bundi, Büttiker, Carobbio, Danuser, David, Diener, Dünki, Eggenberger Georges, Engler, Euler, Fankhauser, Fierz, Fischer-Hägglingen, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Herc- zog, Hess Otto, Hess Peter, Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanprê- tre, Keller, Kuhn, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Luder, Maeder, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Meier Fritz, Meier-Glattfel- den, Meier Samuel, Meizoz, Meyer Theo, Nabholz, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Pitteloud, Rechsteiner, Reichling, Reimann Fritz, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Schmid, Seiler Rolf, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wanner, Widmer, Wiederkehr, Wyss William, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (84)
Für den Antrag der Minderheit stimmen die folgenden Ratsmit- glieder:
Votent pour la proposition de la minorité:
Aliesch, Antille, Aregger, Aubry, Baggi, Basler, Berger, Blatter, Bonny, Borel, Burckhardt, Bürgi, Caccia, Cavadini, Cevey, Cincera, Columberg, Cotti, Couchepin, Coutau, Daepp, Dar- bellay, Déglise, Dietrich, Dreher, Dubois, Ducret, Eggly, Ep- penberger Susi, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Fischer- Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gros, Guinand, Gysin, Hänggi, Hari, Hildbrand, Kohler, Kühne, Leuba, Loeb, Maitre, Martin, Massy, Matthey, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Neuenschwan- der, Oehler, Paccolat, Perey, Petitpierre, Philipona, Pidoux, Pini, Portmann, Reich, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rütti- mann, Sager, Savary-Vaud, Scherrer, Schmidhalter, Schüle, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spälti, Spielmann, Spoerry, Stucky, Theubet, Tschuppert, Weber-Schwyz, Wel- lauer, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (89)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Dormann, Loretan (2)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont absents: Allenspach, Auer, Biel, Blocher, Eggenberg-Thun, Eisenring, Etique, Hösli, Houmard, Jeanneret, Jung, Rebeaud, Revaclier, Ruf, Rychen, Salvioni, Savary-Fribourg, Scheidegger, Schni- der, Steinegger, Weder-Basel, Widrig, Zbinden Paul, Ziegler (24)
Präsident Bremi stimmt nicht M. Bremi, président, ne vote pas
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
89.041 Neue Finanzordnung Nouveau régime financier
Siehe Seite 2224 hiervor - Voir page 2224 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 11. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats du 11 décembre 1990
Differenzen - Divergences
B. Bundesgesetz über die Stempelabgaben B. Loi fédérale sur les droits de timbre
Art. 24 Abs. 1 Antrag der Kommission Festhalten
Antrag Feigenwinter Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 24 al. 1 Proposition de la commission Maintenir
Proposition Feigenwinter Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Nebiker, Berichterstatter: Bei der neuen Bundesfinanzord- nung sind wir einen Schritt weitergekommen. Der Ständerat hat dem Beschluss A zugestimmt. Er ist vollständig unserer Li- nie gefolgt. Hier besteht keine Differenz mehr. Er ist uns auch gefolgt bezüglich des Antrages eines Sondersatzes beim Gastgewerbe. Beim Beschluss B besteht noch bei Artikel 24 eine Differenz. Der Ständerat hat dem Grundsatz zugestimmt, dass auch die Lebensversicherungsprämien mit der Stempel- steuer belastet werden. Wir haben dem Antrag des Bundesra- tes zugestimmt, mit einer Stempelsteuer von 2,5 Prozent. Der Ständerat hat einen Kompromiss gesucht und 1,25 Prozent beschlossen - und zwar mit deutlichem Mehr, mit einem Stim- menverhältnis von 2 zu 1. Das ist die Hälfte unseres Beschlus- ses. Nach unserem Beschluss hätte die Besteuerung der Le- bensversicherungsprämien rund 105 Millionen Franken Mehrertrag bringen sollen, zur teilweisen Kompensation der Ausfälle bei der Stempelsteuerrevision. Mit dem Beschluss des Ständerates werden nun diese Mehreinnahmen halbiert, auf rund 55 Millionen Franken, das heisst, die Kompensation ist etwas schwächer.
Wenn man die gesamten finanziellen Folgen unserer Be- schlüsse nun zusammenzählt, ergibt sich folgendes Bild: Nach den Anträgen der Kommission des Nationalrates hätten wir Mehreinnahmen von 420 Millionen Franken geschätzt. Das können Sie der Dokumentation der Steuerverwaltung ent- nehmen. Mit dem Sondersatz beim Gastgewerbe ergeben sich für fünf Jahre pro Jahr Ausfälle von 310 Millionen Franken, mit andern Worten: Es bleibt noch ein Ueberschuss von 110 Millionen Franken am Ende der Beratungen im National- rat. Mit dem Beschluss des Ständerates werden nun die Er- träge aus den Stempelsteuern auf den Prämien der Lebens- versicherungen halbiert, und es ergibt sich ein weiterer Ausfall von rund 50 Millionen Franken. Netto ergeben sich also aus dem ganzen Finanzpaket geschätzte Mehreinnahmen von 60 Millionen Franken. Wobei aber hinzugefügt werden muss, dass rund 200 Millionen Franken kompensiert worden sind, und zwar für die vorauszusehenden Ausfälle bei der Aufhe- bung der Syndizierungsvorschriften der Nationalbank. Das ist kein Bestandteil des Steuerpaketes, aber es war bei unseren Aufrechnungen immer enthalten gewesen. Diese 200 Millio- nen Franken sind also auch schon kompensiert. Es bleibt noch ein positiver Saldo von 60 Millionen Franken.
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Wir haben die ganzen Debatten hindurch immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Bundesratsparteien zusammen- gerauft haben. Wir haben immer wieder von den Kompromis- sen gesprochen. Ich wiederhole nochmals, was dieser Kom- promiss beinhaltet: Zustimmung zu einer Stempelsteuerrevi- sion, ohne dass die Treuhandanlagen einer Stempelsteuer unterzogen werden. Ferner: Einführung der Mehrwertsteuer, damit Aufhebung der Taxe occulte, aber Einbezug aller Dienst- leistungen, Aufhebung der Freilisten - dafür Sondersatz von 1,9 Prozent -, die Möglichkeit, den in der Verfassung festge- legten Steuersatz um 1,3 Prozent zu erhöhen, wenn die demo- graphische Entwicklung bei der AHV dies bedingt. Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung der Befristung der Steuervorlagen in der Bundesverfassung. Schliesslich haben wir im Rahmen des Kompromisses einem Proportionaltarif bei der direkten Bundessteuer zugestimmt.
Die letzte Bedingung war die Stempelsteuer auf den Lebens- versicherungsprämien. Hier ist nun auch der Ständerat im Prinzip gefolgt - allerdings nur mit dem halben Betrag. Man kann schon feststellen, dass ein Durchbruch gelungen ist, al- lerdings noch kein vollständiger. Diese 1,25 Prozent Stempel- steuer auf den Lebensversicherungen entsprechen den Stem- pelsteuern, die bei den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherun gen und -Kaskoversicherungen jetzt schon gelten. Bei den üb- rigen Versicherungen, zum Beispiel bei der Gebäudeversiche- rung, beträgt der Stempel 5 Prozent. Der Antrag des Bundes- rates und unserer Kommission von 2,5 Prozent entspricht der Hälfte des Normalsatzes. Die 1,25 Prozent des ständerätli- chen Beschlusses entsprechen den Versicherungen bei den Motorfahrzeugversicherungen. Diese weisen den grössten Anteil an den Versicherungspolicen auf.
Wie gesagt, der Ausfall nach Beschluss des Ständerates be- trägt rund 50 Millionen Franken. Ihre Kommission hat mit 10 zu 4 Stimmen Festhalten beschlossen, also Festhalten an unserem Beschluss mit einem Stempelsteuersatz auf Lebens- versicherungen von 2,5 Prozent.
Ich beantrage Ihnen deshalb das gleiche Festhalten an unse- rem Beschluss.
M. Grassi, rapporteur: Je vous rappelle que le compromis des partis gouvernementaux était le suivant: introduction de la taxe sur la valeur ajoutée également sur les services, afin d'éliminer la taxe occulte, la liste franche et son imposition à 1,9 pour cent; l'abolition de la limite temporelle, le financement de l'as- surance-vieillesse si nécessaire, avec une majoration du taux de la TVA de 1,3 pour cent; l'absence de destination des excé- dents, la révision de la loi sur les droits de timbre sans inclu- sion des dépôts fiduciaires, les droits de timbre sur les assu- rances à un taux de 2,5 pour cent et l'introduction du taux pro- portionnel pour les personnes morales dans la loi sur l'impôt fédéral direct.
Le Conseil des Etats a suivi pratiquement sur toute la ligne les décisions du Conseil national, de même que celle concernant l'hôtellerie et la restauration comportant un taux réduit de 4 pour cent pendant cinq ans. Il a suivi aussi le principe de l'im- position de l'assurance sur la vie, mais il nous propose un taux réduit de 1,25 pour cent au lieu de 2 pour cent. Donc, la seule divergence qui nous sépare du Conseil des Etats se trouve à l'article 24, concernant la loi sur les droits de timbre, où le Con- seil des Etats suggère un taux de 1,25 pour cent, et cela en uni- formité avec l'assurance sur la responsabilité civile et l'assu- rance de corps de véhicule.
La situation financière se présente comme suit: les proposi- tions de votre commission comportaient un excédent de 420 millions de francs. Compte tenu de la décision relative à l'hôtellerie et à la restauration, la diminution est de 310 millions de francs pendant cinq ans. On aurait donc des recettes sup- plémentaires de 110 millions de francs. Telle est la décision du Conseil national de lundi dernier.
En éliminant les assurances, selon le désir du Conseil des Etats, la diminution aurait été de 105 millions de francs. On au- rait ainsi neutralisé la situation financière. Compte tenu de la nouvelle proposition du Conseil des Etats, la diminution serait d'environ 50 millions et l'excédent des recettes s'élèverait à 60 millions de francs. Il faut encore y ajouter les 200 millions
prévus comme une diminution à la suite de la suppression de la syndication par la Banque nationale et qui sont inclus comme perte fiscale, bien qu'ils ne soient pas compris dans le paquet fiscal que nous avons mis sur pied.
Votre commission a repris l'argument des assurances sur la vie. Elle a décidé, par 10 voix contre 4, de maintenir la décision des droits de timbre à 2,5 pour cent et de ne pas suivre le Con- seil des Etats qui les fixe à 1,25 pour cent.
Feigenwinter: Die Ereignisse überstürzen sich in diesem ho- hen Hause. Die Differenzbereinigungen stehen unter derarti- gem Zeitdruck, dass Sitzungen von Kommissionen, die ur- sprünglich frühmorgens angesetzt worden sind, plötzlich wie- der auf diesen Nachmittag um 14.00 Uhr angesetzt werden, mit dem Ergebnis, dass von 23 Kommissionsmitgliedern nur zwei Drittel, nämlich 14, anwesend sind. Das zur Erklärung des Abstimmungsergebnisses in dieser Kommission.
Selbstverständlich hat die Mehrheit beschlossen, sich nicht dem Vermittlungsvorschlag des Ständerates anzuschliessen, vor allem mit der Begründung, die politischen Parteien - es wird immer wieder von den Bundesratsparteien gesprochen - hätten sich auf ein Kompromisspaket geeinigt. Ich habe eben- falls zu diesem Ausschuss gehört, habe mich aber immer als Vertreter des Parlaments und nicht als Vertreter meiner Partei verstanden. Ich möchte, dass das auch weiterhin so gehand- habt wird. Entscheidungen treffen in diesen beiden Häusern nicht die politischen Parteien, sondern die beiden Kammern dieses Parlamentes. Und die Kammer des Ständerates ist nun dem Nationalrat ein Stück Weg entgegengekommen, hat von ihrem ursprünglichen Entscheid, die Versicherungsleistungen nicht der Stempelgebühr zu unterstellen, Abstand genommen und hat statt dessen einem Kompromissvorschlag von 1,25 Prozent zugestimmt. Das ist ein grundsätzliches Entge- genkommen. Ich betrachte dieses Entgegenkommen - ent- sprechend dem, was ich gestern oder vorgestern gesagt habe - als nicht richtig, weil es sachlich nicht zu vertreten ist. Poli- tisch kann man beschliessen, was immer man will. Ich vertrete nach wie vor die Ueberzeugung, dass politisch nicht richtig sein kann, was sachlich nicht zu vertreten ist. Aber gut, dar- über wollen wir nicht mehr streiten.
Wir stehen jetzt im Differenzbereinigungsverfahren. Sie werfen dem Ständerat vor, er folge uns nicht vollumfänglich. Wo steht denn geschrieben, dass sich der Ständerat vollumfänglich un- seren Anträgen anschliessen soll? Haben Sie Ihren gestrigen Sündenfall vergessen, bei dem wir mit einer kleinen Geste der schweizerischen Hotellerie und dem Gastgewerbe so 300 Mil- lionen Franken pro Jahr - auf fünf Jahre macht das 1,5 Milliar- den Franken - zur Verfügung gestellt haben? Da haben Sie auch nicht gesagt, wir hätten das Kompromisspaket rigoros eingehalten. Seien Sie doch jetzt vernünftig und machen Sie diesem Spiel ein Ende! Denn es geht hier nur um den Betrag von 50 Millionen Franken, während bei der ganzen Diskussion über diese Finanzordnung ein Betrag zwischen 15 und 20 Mil- liarden Franken zur Diskussion steht.
Wir schaffen die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuern und der indirekten Bundessteuern nach dem System Mehrwert. Diese beiden Steuern sollen ungefähr 15 bis 20 Milliarden Franken einbringen. Da können Sie doch nicht aus 50 Millionen Franken eine Cause célèbre machen und die Kleine Kammer praktisch vergewaltigen, nachdem sie Hand geboten hat auf dem Weg zu diesem Kompromiss.
Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zuzustimmen und diese 1,25 Prozent auch für die Versicherungen zu beschliessen. Ich glaube, es wäre sachlich nicht vertretbar, wenn dann eine die- ser Kompromissparteien, die das Paket tragen wollen - ich hoffe, sie machen es auch bei der Volksabstimmung -, erklä- ren würde, wegen diesen 50 Millionen Franken machen wir eine Cause célèbre und folgen nicht mehr, sondern scheren aus.
Ich bitte Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen.
Reichling: Der SVP-Fraktion liegt daran, dass diese neue Fi- nanzvorlage erstens am Freitag verabschiedet werden kann und zweitens bezüglich Mehrwertsteuer in der obligatorischen Volksabstimmung von den Parteien unterstützt wird und im
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Volk durchgebracht werden kann. Es ist dann eindeutig eine Aufgabe der Parteien, diese Volksabstimmung durchzuste- hen; es ist nicht die Aufgabe einzelner National- und Stände- räte.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Bundesratspar- teien in mehrjährigen Besprechungen schliesslich zu einem Kompromiss zwischen Mehrwertsteuer, Stempelsteuer und direkter Bundessteuer gekommen sind. Der Beschluss des Nationalrates, wie er das letzte Mal gefasst wurde, entspricht dieser Uebereinkunft der Bundesratsparteien.
Die SVP-Fraktion wird deshalb für Festhalten an diesem Be- schluss stimmen. Wir werden aber so oder so in der Schluss- abstimmung zu dieser Finanzvorlage stehen. Es wäre tatsäch- lich unverständlich, wenn wegen 50 Millionen Franken - sei es nun nach unten oder nach oben - eine der Parteien, die hier in diesem Saal vertreten sind, diese Finanzvorlage in Frage stel- len würde. Das würde von den Stimmbürgern wahrscheinlich am allerwenigsten verstanden. Ich glaube, wir sind uns einig, dass diese Finanzvorlage, wenn eine der Bundesratsparteien aus dieser Uebereinkunft aussteigt, mehr oder weniger liqui- diert ist. Das würden wir für unverantwortlich halten.
Ich ersuche Sie also, am Beschluss des Nationalrates festzu- halten.
Bodenmann: Herr Feigenwinter hat beklagt, dass in der Kom- mission nur zwei Drittel der Mitglieder anwesend waren. Er hätte die Abstimmung bei besserer Besetzung gleich klar ver- loren, nämlich im Verhältnis 10 zu 4. Man muss auch Niederla- gen einmal eingestehen können.
Das zweite Problem, Herr Feigenwinter: Es trafen sich die Bun- desratsparteien, und von seiten der CVP nahm auch ein Stän- derat an diesem Diskussionen teil. Es war also nicht so, dass Herr Feigenwinter als Vertreter unseres Parlamentes da sass, sondern er sass da mit CVP-Ständeratskollegen als Vertreter der CVP. Und er weiss ganz genau, dass diese Frage - wie es auch die beiden Präsidenten unserer Kommission festgehal- ten haben - harter Bestandteil des Kompromisses ist.
Nun geht es einfach nicht an, dass wir zusammen diskutieren, dass wir uns einigen, dass wir sagen, in diesen Punkten rücke man nicht davon ab, und dann kommt Herr Feigenwinter und sagt uns: Doch, doch, das spielt keine Rolle, man kann Abma- chungen folgenlos brechen. So geht es nicht.
Der Hinweis auf das Gastgewerbe trägt nicht, weil, wie Sie sel- ber wissen, der Punkt «Gastgewerbe» nicht harter Bestandteil des Kompromisses war. Das wirkliche Problem, Herr Feigen- winter, ist hier das Problem der CVP, welche mit ihrem schwar- zen Block im Ständerat verhindert, dass Kompromisse der Bundesratsparteien zum Tragen kommen. Es ist heute nicht das einzige Mal, dass wir dieses Problem haben. Man kann sich hier die Frage stellen, ob dieser schwarze Block im Stän- derat bewusst dieses Paket sprengen wolle, ja oder nein? Denn sonst macht es ja keinen Sinn, dass man hier um 50 Mil- lionen Franken streitet, wenn es nicht um diese Frage geht.
Wir werden im Verlauf der heutigen Sitzung beim Energienut- zungsbeschluss genau das gleiche Problem haben: dass sich nämlich die CVP nicht an Abmachungen der Bundesratspar- teien halten kann - schlicht und einfach deshalb, weil sie über eine hoch undisziplinierte, verknöcherte Ständeratsmann- schaft verfügt.
Ich möchte Sie nun bitten, zusammen mit der SVP für einmal hier auf der Linie dessen zu bleiben, was die Bundesratspar- teien untereinander abgemacht haben, und nicht dem Druck der CVP im Ständerat zu weichen.
Bundesrat Stich: Es geht um die letzte Differenz. Es geht darum, ob im Stempelsteuergesetz die Versicherungsprä- mien mit 2,5 Prozent belastet werden sollen.
Ich erinnere Sie daran, dass die ganze Finanzordnung immer unter dem Titel gesegelt ist, man solle Wettbewerbsverzerrun- gen beseitigen. Man solle auf der einen Seite die Taxe occulte beseitigen, auf der anderen Seite gewisse Stempelsteuern ab- schaffen, die im internationalen Geschäft hinderlich sind.
Bei der Stempelsteuer auf Versicherungsprämien geht es auch um die Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit. Ich habe Ihnen schon einige Male dargelegt, dass heute das Spa-
ren bei der Bank nicht so gut behandelt wird wie das Sparen bei Versicherungsgesellschaften. Bei der Sparanlage wird dem Sparer die Verrechnungssteuer abgezogen, und er hat sie zu versteuern. Wenn er hingegen einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft abschliesst, wird keine Verrech- nungssteuer erhoben, und der Gewinnzuwachs ist nicht steu- erpflichtig. Am Schluss gibt es dann einen Kapitalgewinn, der nach schweizerischem Recht ebenfalls nicht steuerpflichtig ist, im Gegensatz zu ausländischem Recht.
Deshalb bitte ich Sie, hier r un auch die Wettbewerbsgleichheit etwas zu verbessern und am Antrag des Bundesrates und Ih- rer Kommission festzuhalten. Es geht nicht an, Herr Feigen- winter, dass man einfach sagt, es gehe um 50 Millionen Fran- ken. Es geht auch um etwas mehr Gerechtigkeit. Und das ist vielleicht in einer Abstimmung wichtiger als 50 Millionen mehr oder weniger. Ganz abgesehen davon, dass auch diese 50 Millionen zu den anderen 300 Millionen Franken hinzuge- zählt werden müssen und uns auch fehlen würden, minde- . stens in den Jahren, in denen die Mehrwertsteuer noch nicht in Kraft ist.
Deshalb bitte ich Sie, an Ihrem Beschluss und am Antrag des Bundesrates festzuhalten.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Feigenwinter: Das Votum von Herrn Bodenmann strotzt nicht gerade vor Sachlichkeit. Ihre Bemerkungen gegenüber dem Ständerat, insbesondere gegenüber der CVP-Fraktion des Ständerates, sind unflätig, Herr Bodenmann. Es ist ungehörig, wie Sie sich gegenüber dieser Gruppe äussern.
Genau diese Gruppe hat dafür gesorgt, dass das Projekt unse- res kleinmütigen - ich möchte bei diesem Geschäft fast sagen: kleinkarierten - Finanzministers umgekrempelt worden ist, dass der modernen Mehrwertsteuer zum Durchbruch verhol- fen worden ist und dass das Stempelsteuergesetz endlich auf jene Gleise gebracht werden konnte, auf denen es schon lange fahren sollte.
Unser Finanzminister kämpft grundsätzlich immer mit den Ein- nahmenausfällen. Wenn wir mit dieser Revision noch lange zö- gern - der Ständerat hat für die Beschleunigung gesorgt; un- sere Gruppe hat für diese Beschleunigung gesorgt -, können wir uns die Stempeleinnahmen überhaupt ans Bein streichen. Ist denn das besser für unsere Staatsfinanzen?
Ich möchte mich gegen diese Vorwürfe verwahren, insbeson- dere dagegen, ich hätte zum Bruch dieses Kompromisspake- tes aufgerufen. Das habe ich mitnichten getan, überhaupt nicht! Ich habe nur gesagt, man könne aus 50 Millionen Fran- ken keine Cause célèbre machen, nachdem ungefähr 20 Milli- arden Franken auf dem Spiel stünden - dazu stehe ich, ob das Herrn Bodenmann passt oder nicht!
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Feigenwinter
87 Stimmen 68 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Rat
Nationalrat
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
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Datum 12.12.1990 - 15:00
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