1909
Motion Zölch
dans le projet de révision des conséquences que lesdites né- gociations pourraient avoir sur les droits populaires.
Bien qu'il y ait de nombreuses raisons de s'opposer à des interventions du législateur dans le déroulement des campa- gnes de votation, on pourra cependant réexaminer la question attentivement dans le cadre de la révision de la loi sur les droits politiques.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral recommande de transformer la motion en postulat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.402 Motion Zbinden Paul Sessionsdauer und -häufigkeit Durée et fréquence des sessions parlementaires
Wortlaut der Motion vom 12. März 1990
Das Büro wird beauftragt, dem Parlament Antrag und Bot- schaft zur Aenderung des Geschäftsverkehrsgesetzes derart zu unterbreiten, dass der National- und der Ständerat sich künftig anstatt zu vier dreiwöchigen neu zu zehn einwöchigen ordentlichen Sessionen pro Jahr versammeln. Die Sessionen beginnen in der Regel am Montag der zweiten Woche eines Monats und dauern bis zum Freitag.
Texte de la motion du 12 mars 1990 Le Bureau est chargé de soumettre au Parlement une proposi- tion de modification de la loi sur les rapports entre les conseils, accompagnée d'un message, de sorte que le Conseil national et le Conseil des Etats soient désormais appelés à se réunir non plus pour 4 sessions ordinaires de trois semaines par an, mais pour 10 sessions d'une semaine. Les sessions commen- ceraient en principe le lundi de la deuxième semaine du mois et dureraient jusqu'au vendredi compris.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Hubacher, Nebiker (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Schweizerische Parlament ist ein Milizparlament. Sowohl im Zivilleben wie auch als Parlamentarier stehen die National- und Ständeräte zunehmend unter einer grösseren Belastung. Für viele ist eine viermalige dreiwöchige Abwesenheit wäh- rend der ordentlichen Sessionen von ihrem Arbeitsplatz heute und künftig immer weniger verkraftbar. Eine höhere Anzahl Sessionen mit einer kürzeren Dauer würde dieser Entwicklung Rechnung tragen.
In der heutigen hektischen Zeit kommen zudem die beiden Kammern zu wenig oft zusammen, und die Zeiträume zwi- schen den Sessionen sind zu lange, um zu aktuellen Entwick- lungen zeitgerecht Stellung zu nehmen.
Durch eine zehnmal stattfindende Session von einer Woche Dauer würde keine zeitliche Mehrbelastung erfolgen, da so die Anzahl Sitzungstage in etwa der heutigen Regelung entspre- chen würde.
Eine häufigere und kürzere Sessionsdauer würde letztlich so- wohl der Volksverbundenheit der Parlamentarier als auch der Stärkung des Parlamentes dienen.
Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 1. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juin 1990
Die Idee, die vier dreiwöchigen Sessionen durch zehn einwö- chige Sessionen zu ersetzen, ist schon im Bericht Zukunft des Parlaments vom 29. Juni 1978 erörtert worden (siehe Seiten 43 bis 45).
Dieser Bericht erwähnt in Ziffer 245 eine Umfrage unter den Fraktionen aus dem Jahre 1972, die zu keinen eindeutigen Er- gebnissen geführt hat. Er nennt die Argumente für und gegen die Neuerung, enthält jedoch keinen Antrag.
Das Büro ist mit dem Urheber der Motion und den drei Mitun- terzeichnern der Ansicht, es sei angezeigt, die Frage erneut aufzugreifen.
Ueber die Erwägungen des Berichts hinaus macht das Büro darauf aufmerksam, dass es schwierig wäre, in einer Woche die Staatsrechnung und den Geschäftsbericht des Bundesra- tes zu behandeln. Das gleiche gilt für den Voranschlag.
Die Fragestunde müsste auf Ende Woche verschoben wer- den, und der Bundesrat wäre gezwungen, über seine Antwor- ten während den Beratungen des Parlaments zu beschlies- sen.
Das Differenzbereinigungsverfahren könnte durch das neue System verzögert werden.
Ein Vergleich mit dem Ausland zeigt, dass von 81 Ländern 39 eine jährliche Session, 27 zwei Sessionen, 10 drei oder mehr Sessionen und 5 ein ständig tagendes Parlament kennen. Das Europäische Parlament tagt während je einer Woche pro Monat (keine Sitzung im August, zwei Wochen im Oktober).
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau
Das Büro beantragt, die Motion in der Form des Postulats an- zunehmen und die Untersuchung dieses Problems der Kom- mission «Parlamentarische Initiative Petitpierre. Parlamentsre- form» (90.228) zu überweisen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.589 Motion Zölch Schaffung eines parlamentarischen Führungsorgans Organe de gestion parlementaire
Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1990
Das Büro wird beauftragt, Bericht und Antrag zur Schaffung ei- nes parlamentarischen Führungsorgans vorzulegen, welches im Verhältnis der Fraktionsstärken zusammengesetzt ist und über Kompetenzen verfügt, die es ihm ermöglichen, die Ge- schäfte der Räte in politischer und zeitlicher Hinsicht zu ge- wichten.
Texte de la motion du 20 juin 1990
Le Bureau est chargé de présenter un rapport et une proposi- tion visant à la création d'un organe parlementaire de gestion, dont la composition reflétera l'importance des différents grou- pes et qui disposera des compétences lui permettant de déci- der du degré d'urgence et de la portée politique des affaires traitées par les Chambres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Basler, Berger, Blo- cher, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Columberg, Daepp, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Dreher, Engler, Eppenber- ger Susi, Fäh, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer- Seengen, Frey Walter, Hänggi, Hari, Hess Otto, Hess Peter,
71-N
N 5 octobre 1990
1910
Postulat Portmann
Jeanneret, Jung, Keller, Kohler, Kühne, Loretan, Luder, Mül- ler-Meilen, Nabholz, Neuenschwander, Oehler, Petitpierre, Portmann, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rütti- mann, Rychen, Sager, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Wanner, Widrig, Wyss Paul, Wyss William (55)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Ereignisse der jüngsten Zeit haben mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass das Parlament - nach Artikel 71 der Bundesver- fassung unter Vorbehalt der Rechte des Volkes oberste Gewalt des Bundes - seine Führungs- und Gestaltungskraft in zuneh- mendem Masse verliert. Es ist unfähig geworden, seinen politi- schen Willen in Zielvorgaben, die über die Bewältigung der einzelnen Geschäfte hinausweisen, kundzutun.
Der Fraktionspräsidentenkonferenz, den Büros und der Ver- waltungskommission kommen nur geringe leitende und keine führenden Funktionen zu. Sie werden auch nicht demokra- tisch gewählt und sind nur teilweise nach Fraktionsstärke zu- sammengesetzt.
Neben einer Hochleistungsverwaltung, die immer mehr politi- sches Eigengewicht erhält und lenkend wirkt, sieht sich das Parlament oft ausserstande, selber die nötigen Akzente zu set- zen und das politische Geschehen in eigener Regie zu führen. Die Gefahr einer zunehmenden politischen Abhängigkeit des Parlamentes gegenüber der Verwaltung wird immer grösser.
Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 17. September 1990 Rapport écrit du Bureau du 17 septembre 1990
Das Büro hält die Auffassung der Motionärin für übertrieben, dass das Parlament unfähig geworden ist, «seinen politischen Willen in Zielvorgaben, die über die Bewältigung der einzelnen Geschäfte hinausweisen, kundzutun». Hingegen ist es richtig, dass die Bundesversammlung zunehmend Gestaltungs- und Führungsaufgaben hat. Eine optimale Organisation der Arbei- ten im Nationalrat und eine intensive Koordination mit dem Büro des Ständerates und mit dem Bundesrat sind nötig. Schon einige Male wurde darauf hingewiesen, dass im Natio- nalrat, im Gegensatz zum Ständerat, zwei Führungsorgane bestehen: Das Büro und die Fraktionspräsidentenkonferenz. Die Kompetenzen überschneiden sich dort, wo das Büro Ent- scheide fällt, die Auswirkungen auf das Sessionsprogramm haben, z. B. Vorschlag zur Kategorieneinteilung für die Bera- tung im Plenum (GRN Art. 13 Abs. 1 und Art. 68). In den Bera- tungen zur Revision des Geschäftsreglementes im Frühjahr 1990 wurde beantragt, die beiden Organe zu fusionieren. Die- ser Antrag wurde abgelehnt, nicht zuletzt weil das neue Füh- rungsorgan mit 17 Mitgliedern zu gross geworden wäre.
Das Büro ist der Meinung, dass in der neuen Phase der Parla- mentsreform, die durch die gleichlautenden parlamentari- schen Initiativen von Nationalrat Petitpierre und Ständerat Rhi- now eingeleitet worden ist, auch geprüft werden kann, ob ein neues Führungsorgan des Nationalrates geschaffen werden soll. Dabei sollte gewährleistet sein, dass jede Fraktion vertre- ten ist und dass das Organ höchstens 13 Mitglieder hat.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau .
Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und der Kommission Parlamentsreform mit dem Auftrag zur Berichterstattung zu überweisen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.532
Postulat Portmann Diplomatische Vertretung der Schweiz beim Vatikan Représentation diplomatique auprès du Vatican
Wortlaut des Postulates vom 7. Juni 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, im Interesse unseres Bundes- staates noch in dieser Legislaturperiode die Zeit unserer ein- seitigen diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl, welche die beförderliche Lösung staatskirchlicher Fragen im direkten Dialog hindert, zu beenden und sie in eine Periode or- dentlicher zweiseitiger Beziehungen zu überführen, womit am Vatikan eine schweizerische Vertretung zu errichten ist.
Texte du postulat du 7 juin 1990
Dans l'intérêt du pays, le Conseil fédéral est invité à mettre fin, au cours de la présente législature, aux relations diplomati- ques unilatérales de la Suisse avec le Saint-Siège, étant donné qu'elles empêchent l'établissement d'un dialogue direct per- mettant de trouver rapidement des solutions à des questions concernant les églises nationales. Le gouvernement s'atta- chera ensuite à nouer des relations bilatérales ordinaires en instituant une représentation diplomatique suisse au Vatican.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine ·- Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Heilige Stuhl ist seit 1803 mit einer Apostolischen Nuntia- tur in der Schweiz vertreten, auch wenn die diplomatischen Beziehungen zwischen 1873 und 1920 wegen des Kultur- kampfes unterbrochen waren. Das erlaubt dem Heiligen Stuhl den jederzeitigen direkten Zutritt zur Landesregierung, wäh- rend die Schweiz keinen direkten Zugang zur Leitung des Vati- kans hat und sich an den Nuntius wenden muss. Das hindert die rasche Lösung staatskirchlicher Probleme unseres Lan- des mit dem Vatikan im direkten Dialog.
Die Schweiz ist das einzige Land, bei dem ein apostolischer Nuntius akkreditiert ist, das aber keine Repräsentanz beim Va- tikan unterhält. Die Gründe, mit denen der Bundesrat die Er- richtung einer direkten Vertretung beim Vatikan noch 1979 für nicht erforderlich erklärt hat, sind durch den Zeitlauf hinfällig geworden.
Die künftige Errichtung einer solchen Vertretung greift nicht in den schwelenden Konflikt im Bistum Chur ein, sondern er- leichtert die Lösung künftig möglicher Konflikte. Im Sinne der bundesrätlichen Regierungsrichtlinien zur universalen Aus- senpolitik wird die qualitative Verbesserung einer diplomati- schen Beziehung von Relevanz verlangt; denn der Heilige Stuhl mit seinen Kirchenkontakten in Osteuropa war während des dortigen Umbruchs die stabilisierende Kraft, die er mor- gen in andern Weltteilen sein kann.
Direkte Beziehungen unseres Landes zum Vatikan können mithelfen, den religiösen Frieden in der Schweiz zu sichern. Dabei ist nicht erforderlich, eine Botschaft am Vatikan zu eröff- nen und dort eine ständige Mission zu unterhalten. Es genügt, beispielsweise unsern Botschafter in Spanien auch beim Vati- kan akkreditieren zu lassen.
Falls der Bundesrat diesem Postulat wider Erwarten nicht ent- sprechen möchte, möge er seinen aufdatierten Standpunkt nachvollziehbar begründen und erklären, wie künftige staats- kirchliche Konflikte auf einem anderen als dem heutigen Weg in dennoch direktem Kontakt rasch gelöst werden können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 (Zu den Postulaten 90.532 und 90.591)
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Motion Zölch Schaffung eines parlamentarischen Führungsorgans Motion Zölch Organe de gestion parlementaire
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.589
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
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Data
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1909-1910
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20 019 052
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