Motion Dormann
1905
90.486
Motion Dormann Anerkennung des biologischen Landbaus Legitimation de l'agriculture biologique
Wortlaut der Motion vom 23. März 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, die landwirtschaftliche Ge- setzgebung so zu ergänzen, dass der biologische (ökologi- sche) Landbau sowie die freiwillige Umstellung landwirtschaft- licher Betriebe gefördert werden können. Dies soll insbeson- dere erreicht werden durch:
die rechtliche Anerkennung des nach den Richtlinien der Vereinigung Schweizerischer biologischer Landbauorganisa- tionen (VSBLO) praktizierten biologischen (ökologischen) Landbaus;
den Schutz dessen pflanzlicher und tierischer Produkte über die rechtliche Anerkennung der Bezeichnung «aus biolo- gischem Anbau» und der Knospen-Kollektivmarke der VSBLO;
die Ausrichtung von Beiträgen, insbesondere zur Abgel- tung der Umweltleistungen der biologisch wirtschaftenden Betriebe.
Texte de la motion du 23 mars 1990
Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur l'agriculture de manière à promouvoir les cultures biologiques (écologiques) et la conversion volontaire des exploitations agricoles. Ces objectifs seront atteints de la manière suivante: 1. La Confédération reconnaîtra dans sa législation l'agricul- ture biologique (écologique) qui est pratiquée selon les direc- tives arrêtées par l'Association suisse des organisations de l'agriculture biologique (ASOAB);
La Confédération protégera les produits d'origine végétale et animale en les reconnaissant juridiquement sous l'appella- tion de «produits de l'agriculture biologique» ainsi que par la marque déposée «Bourgeon» de l'ASOAB;
Elle versera des subsides afin, notamment, d'indemniser les exploitations pour la contribution qu'elles apportent à la sauvegarde de l'environnement en pratiquant une agriculture biologique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, David, Engler, Hari, Keller, Kühne, Nussbaumer, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Sei- ler Rolf, Stamm, Widrig (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In den 1980 gegründeten Vereinigung Schweizerischer Biolo- gischer Landbauorganisationen (VSBLO) sind alle acht Pro- duzentenorganisationen, d. h. alle Schweizer Biobauern zu- sammengeschlossen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle und Erteilung der rechtlich geschützten Kollektivmarke (sog. Knospe) für Produkte, die nach den Richtlinien der VSBLO an- gebaut werden. Diese Richtlinien werden periodisch den neuesten Erkenntnissen angepasst. In der Schweiz garantiert einzig diese Kollektivmarke die aus dem biologischen Anbau stammende Herkunft. Eine Anerkennung der Bezeichnung «aus biologischem Anbau» und des Knospen-Markenzei- chens würde demnach die Konsumentinnen und Konsumen- ten vor den bekannten Missbräuchen schützen und gleichzei- tig den Biolandbau stärken.
In der offiziellen Landwirtschaftspolitik sind heute Bestrebun- gen im Gang, durch die Förderung der sogenannten Integrier- ten Produktion (IP) die Umweltbelastungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Aufgrund seines hohen ökologischen Wir- kungsgrades trägt der biologische Landbau sehr viel zur Schonung unserer Umwelt bei.
Diese Spitzenstellung des biologischen Landbaus innerhalb
der umweltschonenden Produktionsmethoden hat heute schon dazu geführt, dass Erkenntnisse aus der Forschung und Erfahrungen mit dem praktischen biologischen Anbau auch in der konventionellen und integriert arbeitenden Land- wirtschaft genutzt werden. Diese Leaderfunktion kann aber nur beibehalten werden, wenn viele Betriebe ihre Produktion umstellen.
Die Umstellung eines Betriebes auf biologischen Anbau nimmt in der Regel zwei bis maximal fünf Jahre in Anspruch. Sie ist erst abgeschlossen, wenn die Erzeugnisse weitgehend frei von Rückständen aus der früheren Produktion sind. Wäh- rend der Umstellungszeit muss der Produzent Einkommens- verluste hinnehmen. Er darf die Produkte noch nicht unter der kollektiven Schutzmarke zu einem höheren Preis verkaufen. Gleichzeitig sinken aber die Erträge, weil auf den Einsatz der üblichen Hilfsstoffe verzichtet werden muss. Im weiteren hat der Landwirt erhebliche Mehrarbeit sowie Zeit für die Fortbil- dung zu investieren. Ausserdem fallen Kosten für die Umrü- stung von Gerätschaften an. In witterungsbedingten Extrem- jahren haben Biobauern eher unter Einkommenseinbussen zu leiden als konventionell wirtschaftende Landwirte. Eine staatliche Unterstützung soll in dieser Phase, im Sinne einer Ueberbrückungshilfe, dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu verhindern.
Untersuchungen der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FAT) zeigen, dass die Naturaler- träge im biologischen Landbau um 10 bis 15 Prozent unter denjenigen konventioneller Betriebe liegen. Da die Produkte aber meistens zu einem höheren Preis verkauft werden kön- nen, erreichen die Biobetriebe trotzdem ein ähnliches Einkom- mensniveau. Der durch die umweltschonende Produktion ver- ursachte höhere Arbeitsaufwand führt aber zu einem um 10 bis 20 Prozent tieferen Arbeitsverdienst.
In abgelegenen Regionen, wo die speziellen Vermarktungs- strukturen für Nahrungsmittel aus biologischem Anbau fehlen, kann der Landwirt keine höheren Preise erzielen. Eine Aus- dehnung des biologischen Landbaus in diesen Regionen kann also nur erfolgen, wenn der Bauer eine angemessene Abgeltung für seine Leistungen zur Erhaltung der Lebens- grundlagen erhält.
Die Tatsache, dass Landwirte, die Leistungen im Sinne des All- gemeinwohls erbringen, Einkommenseinbussen in Kauf neh- men müssen, sollte nicht weiter geduldet werden. Mit den vor- geschlagenen Massnahmen kann dies mindestens teilweise korrigiert werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990
Die in der Motion angesprochenen Themen sind auch im Be- richt der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzten Kommission Direktzahlungen behandelt wor- den. Der Bundesrat wird den Bericht, der nun vorliegt, prüfen und hierauf dem Parlament, soweit nötig, eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Ob die Begehren der Motion in der vorliegenden Form verwirklicht werden können, kann zurzeit noch nicht gesagt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Dormann Anerkennung des biologischen Landbaus Motion Dormann Legitimation de l'agriculture biologique
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Jahr
1990
Année
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Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.486
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
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Seite
1905-1905
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20 019 046
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