Motion Dormann
1894
N 5 octobre 1990
En outre, il y a lieu de prendre en considération la liberté d'ac- tion de l'Assemblée fédérale de choisir qui elle veut. Avec une réglementation limitative, on diminuerait notre pouvoir d'ap- préciation politique au moment de l'élection, et cela ne serait pas acceptable pour la majorité de la commission.
D'ailleurs, les limitations suggérées par M. Reichling, avec la sphère économique et la sphère politique, peuvent être discu- tées. D'autres comportements de conjoints peuvent embar- rasser soudain le magistrat. Si une épouse de conseiller fédé- ral devient alcoolique notoire, pendant la période d'activité du magistrat, ou bien - ce qu'à Dieu ne plaise et on voit mal une épouse de l'un de nos conseillers fédéraux actuels tomber dans cet état - si elle devient l'amante d'un terroriste dange- reux, voilà quelque chose qui peut embarrasser le magistrat en exercice.
Pour toutes ces raisons, je suis d'avis qu'il faut en rester à la responsabilité politique des fractions et de l'Assemblée fédé- rale. Les précautions à prendre - l'expérience l'a montré - sont réelles, mais elles ne sont pas de l'ordre législatif ni de l'ordre réglementaire, elles sont du ressort de la responsabilité politi- que des uns et des autres, aussi bien des candidats que des conjoints, que des groupes politiques, que de l'Assemblée fé- dérale.
C'est pourquoi, à une large majorité de 15 voix contre 2, votre commission vous prie de ne pas donner suite à l'initiative Reichling.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Reichling
78 Stimmen 25 Stimmen
90.653
Motion Dormann Brotgetreide für den Ostblock und Afrika Céréales panifiables pour les pays d'Europe de l'Est et d'Afrique
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu präsentieren, die die gesetzliche Grundlage für die Schen- ' heute vom Hunger bedroht ist, besteht das Problem jedoch kung von Brotgetreide-Ueberschussmengen an die notlei- dende Bevölkerung von Staaten des Ostblocks und Afrikas schafft.
Texte de la motion du 22 juin 1990
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un projet instituant des bases légales permettant de faire don de surplus de céréales panifiables aux populations nécessiteu- ses des pays d'Europe de l'Est et d'Afrique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, Columberg, Fischer-Sursee, Hänggi, Hess Peter, Iten, Jung, Ruckstuhl, Widrig (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In unserem Land werden bedeutende und tendenziell stei- gende Ueberschussmengen an Brotgetreide produziert und dem Bund abgeliefert. Die Ueberschussmengen werden dann per Einfärbung zu «billigen» Futtermittel degradiert, wobei der Bund die Riesenverluste bezahlt. Wenn dieser Vorgang agrar- wirtschaftlich noch einigermassen vertretbar sein könnte, so ist er es auf jeden Fall unter ethischen Gesichtspunkten nicht. Brot ist immer noch Brot und verlangt in sich Achtung und Würde und ist nicht einfach ein Nahrungs- und Futtermittel.
Andererseits benötigen zurzeit zahlreiche Staaten Afrikas und des Ostblocks dringend Brotgetreide. Insbesondere die Be- richte aus Eritrea und Aethiopien sind erschütternd. Mit der Verabschiedung der Bundesrats-Verordnung zur Botschaft über die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten hat der Bundesrat wenigstens gegenüber diesen Regionen ein er- stes Zeichen der Solidarität gesetzt. Auch wenn es etwas ko- stet, darf nach Auffassung der CVP-Fraktion die Solidarität mit den Menschen in den Ostblockstaaten und den ebenso notlei- denden afrikanischen Staaten in der jetzigen schwierigen Si- tuation nicht nachlassen. Selbstverständlich darf es nicht darum gehen, mit diesen Brotgetreidelieferungen die Land- wirtschaft in diesen Ländern zu konkurrenzieren. Vielmehr muss es darum gehen, in einer ausserordentlichen Notlage im Sinne einer Soforthilfe zu handeln.
In diesem Sinn fordert die CVP-Fraktion den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen für die Schenkung der Brotge- treide-Ueberschussmengen an die notleidende Bevölkerung der erwähnten Regionen zu schaffen und eine entsprechende Vorlage dem Parlament unverzüglich zu präsentieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1990
Grundsätzlich muss zwischen der Situation in vom Hunger be- drohten Entwicklungsländern und jener in Osteuropa unter- schieden werden.
In Kenntnis der Probleme, die mit Ueberschusslieferungen verbunden sind, hat sich der Bundesrat bereits vor mehreren Jahren die Empfehlungen eines Postulats der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrats vom 3. Juni 1985 zu eigen gemacht, wonach Nahrungsmittel wenn immer möglich im Empfängerland selbst oder in der Region zu be- schaffen sind. Ferner soll die Nahrungsmittelhilfe den Kon- sumgewohnheiten der lokalen Bevölkerung entsprechen, keine dauernde Importabhängigkeit erzeugen und die Eigen- produktion von Nahrungsmitteln nicht beeinträchtigen. Aus diesen Gründen stehen in bezug auf die Nahrungsmittelhilfe mit Getreide seit Jahren Lokal- und Regionalkäufe im Vorder- grund. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Botschaft über die Weiterführung der internatio- nalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 25. Mai 1988. Darin wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich die Nahrungsmittelhilfe wie die humanitäre Hilfe überhaupt nach den Bedürfnissen der begünstigten Bevölkerung und nicht nach den zur Verfügung stehenden Produkten zu richten hat.
In zahlreichen afrikanischen Ländern, deren Bevölkerung nicht in der ungenügenden Nahrungsmittelhilfe als solcher. Vielmehr wird die Verteilung der vorhandenen Nahrungsmit- telhilfe durch bewaffnete Auseinandersetzungen erschwert oder verunmöglicht oder ist mit extrem hohen Kosten belastet, die ein Mehrfaches des Warenwertes erreichen können. Dies gilt sowohl für Aethiopien als auch für den Sudan, Angola und Mozambique. Die Schweiz beteiligt sich an den internationa- len Bestrebungen, Nahrungsmittelhilfe in diesen Hungerge- bieten zu ermöglichen und arbeitet zu diesem Zweck eng mit schweizerischen Hilfswerken und internationalen Organisatio- nen zusammen. Im Fall von Aethiopien hat sie zudem zusam- men mit anderen Geberländern einen Aufruf an die Konflikt- parteien gerichtet, humanitäre Hilfe in das betreffende Gebiet zuzulassen.
Konkret bestehen diese Hilfeleistungen aus lokal oder regio- nal angekauftem Getreide oder aus Hülsenfrüchten. Die Ko- sten von schweizerischem Brotgetreide und dessen Transport bis in die betreffende Region würden ein Mehrfaches des lokal oder reigonal angebotenen Getreides beantragen. Ausser- dem entspricht oft Hirse, Sorghum, Mais oder Reis den Essge- wohnheiten der betroffenen Bevölkerung weitaus besser als Weizen. Neben den eigentlichen Nahrungsmitteln werden auch Saatgut und landwirtschaftliche Geräte finanziert. Ferner werden den die Hilfe durchführenden Partnerorganisationen
1895
Motion Büttiker
beträchtliche finanzielle Beiträge für die Bestreitung der hohen lokalen Transport- und Verteilkosten zur Verfügung gestellt.
Verglichen mit der Situation in den ärmsten Entwicklungslän- dern und vorab in Afrika befinden sich die osteuropäischen Länder in einer bedeutend besseren Situation. Zwar kennt die humanitäre Hilfe keine geographischen Einschränkungen. Ih- ren Auftrag, Leben zu retten und Leiden zu lindern, kann sie angesichts der weltweit immensen Bedürfnisse einerseits und beschränkter finanzieller Mittel andererseits nur erfüllen, wenn sie ganz schwergewichtig dort Hilfe leistet, wo die Not am grössten ist, nämlich in den Entwicklungsländern. In Osteuro- pa wird sie nur ausnahmsweise zum Tragen kommen.
In diesem Sinne ist der Bundesrat vor Jahresfrist in einer ein- maligen Aktion auf die damals dringenden Bedürfnisse in Po- len eingegangen und hat diesem Land Nahrungsmittelhilfe gewährt. Dabei wurde im Sinne des in Entwicklungsländern zur Anwendung gelangten Prinzips Brotgetreide in Ungarn ge- kauft. Sowohl Ungarn als Lieferant als auch Polen als Empfän- ger profitierten von der Hilfe. Der Preis inklusive Fracht betrug einen Fünftel dessen, was schweizerisches Brotgetreide inklu- sive Transport nach Polen gekostet hätte.
Im übrigen stehen bei den Hilfsmassnahmen zugunsten der osteuropäischen Staaten, wie sie der Rahmenkredit von 250- Millionen Franken vorsieht, Wirtschaftsmassnahmen, Mass- nahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Ausbildung im Vordergrund. So werden u. a. im Landwirtschaftsbereich Aktionen durchgeführt, um die Verarbeitung und Verteilung von Agrarerzeugnissen zu verbessern. Auch hier steht somit eine bedürfnisorientierte Hilfe im Vordergrund.
Die Lieferung der schweizerischen Brotgetreideüberschüsse an die Länder Afrikas bzw. Osteuropas entspricht somit weder den Grundsätzen der humanitären Hilfe noch den Bedürfnis- sen dieser Länder bzw. Bevölkerungsgruppen und ist auch aus Kosten/Nutzüberlegungen nicht zu rechtfertigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die in der Fragestunde vom 18. Juni 1990 erteilte Antwort an Herrn Na- tionalrat Pierre Savary.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat, die Motion ab- zulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
89.592 Motion Büttiker Dopingverbot Interdiction du dopage
.
Wortlaut der Motion vom 19. September 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Durchsetzung eines Dopingverbots in der Schweiz zu schaf- fen. Dazu gehören ein Importverbot von Dopingmitteln mit ent- sprechenden Grenzkontrollen, eine Strafnorm für vorsätzliche und fahrlässige Dopingvergehen sowie eine rechtliche Kom- petenzerteilung mit Verpflichtung der grossen Sportverbände - vorzugsweise in internationaler Zusammenarbeit - für glaub- würdige Kontrollen nicht nur während den Wettkämpfen zu sorgen, sondern auch Ueberraschungskontrollen während der Trainingsphase durchzusetzen.
Texte de la motion du 19 septembre 1989
Le Conseil fédéral est invité à jeter les bases juridiques qui per- mettront d'aboutir à l'interdiction du dopage en Suisse. Il s'agirait notamment:
d'interdire l'importation de dopants au moyen de contrôles sévères effectués aux frontières;
de prévoir des dispositions pénales pour punir ceux qui en- freindraient, intentionnellement ou par négligence, les règles relatives au dopage;
de répartir les compétences juridiques en obligeant les prin- cipales fédérations sportives à effectuer au niveau national, et si possible au niveau international, des contrôles fiables non seulement pendant les épreuves, mais aussi pendant les pé- riodes d'entraînement. Dans ce dernier cas, ils auraient lieu sans notification préalable.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Fierz, Gysin, Hafner Rudolf, Hänggi, Meier-Glattfelden, Nabholz, Reimann Maximi- lian, Scheidegger, Schmid, Wanner (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Entwicklung in der Dopingszene ist besorgniserregend, denn Doping bei Sportlern nimmt immer mehr zu, sogar bei Jugendlichen und Gelegenheitssportlern. Besonders der Konsum von Anabolika verursacht derart schwere Gesund- heitsschäden, dass dagegen unbedingt etwas unternommen werden muss. Wildor Hollmann, Sportmediziner an der Sport- hochschule in Köln, formulierte die Situation bereits vor Jah- ren richtig: «Wenn man Doping nicht mit allen Mitteln be- kämpft, wie will man dann der drohenden Manipulation des Menschen durch die Gentechnologie entgegenstehen?» Importkontrollen analog den Lebensmitteln
Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass die Importe von Le- bensmitteln einer Kontrolle unterliegen, bei Dopingmitteln (Medikamenten allgemein) sind aber die Grenzen offen wie ein Scheunentor. Dieser Zustand kann aber nicht aufrechter- halten bleiben, wenn man bedenkt, dass sich ein wahrer Do- pingmarkt entwickelt hat und internationale Dopingringe enorme Gewinne aus diesem Geschäft ziehen. Nach den Er- fahrungen der Kantonsapotheker gibt es nämlich Händler, die nicht zögern, Anabolika zu verkaufen, die für Vieh bestimmt sind. Andere fabrizieren die Mittel selber, und dies unter inak- zeptablen Bedingungen. Ganz skrupellose Händler importie- ren gar Medikamente, die in der Schweiz wegen ihrer Gefähr- lichkeit verboten sind. Deshalb ist ein Importverbot mit ent- sprechender Grenzkontrolle in Zukunft nicht mehr zu um- gehen.
Strafnormen
Ist jemand erwischt worden (1988 gab es immerhin 1353 posi- tive Proben), müssen fallgerechte Strafen her. Analog zum Strafrecht muss zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Do- pingvergehen unterschieden werden. Diese Forderung wird auch von Franco Fähndrich, Jurist und immer noch Schweizer Rekordhalter über 100 Meter, erhoben.
Unterschiedliche Ausscheidungszeiten zwingen zur Ausdeh- nung der Kontrollen auf die Trainingsphase
Die Ausscheidungszeiten für die einzelnen Substanzen sind ausserordentlich unterschiedlich und können Stunden bis Monate betragen .... Die Trainer, Aerzte und nicht zuletzt auch die Athleten kennen natürlich diese Umstände und verstehen die Einnahme der entsprechenden Präparate geschickt zu «ti- men». Das heisst, die Ausscheidung dieser Mittel verläuft viel schneller als der Abbau der anabolen Wirkung. Somit ergibt sich die Möglichkeit, dass Sportler scheinbar anabolikafrei an den Start gehen, dort aber von einer künstlich aufgebauten Leistung profitieren, die tatsächlich als Doping verurteilt wer- den müsste. Deshalb müssen auch überraschende Kontrollen während der Trainingsphase durchgesetzt werden können. Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Nationale Kontrollstrukturen sind immerhin schon etwas. Da aber vor grossen Sportveranstaltungen die nationalen Sport- verbände und ihre Sportler in einem internationalen Wettbe- werb stehen, sind aus Glaubwürdigkeitsgründen unbedingt neutrale, zum Teil auch internationale Kontrollmechanismen anzustreben, die ohne nationale Egoismen griffige Doping- kontrollen garantieren.
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Motion Dormann Brotgetreide für den Ostblock und Afrika Motion Dormann Céréales panifiables pour les pays d'Europe de l'Est et d'Afrique
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Anno
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Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.653
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Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
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