Extension of shortwave radio funding approved

20019009Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)3 oct. 1990Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The National Council considered a proposal to extend the 1985 federal decree on Swiss shortwave radio because the new radio and television law would not enter into force before 1 January 1991. The commission recommended adoption. A member, Günter, initially sought to add a reservation that the prorogation would not endorse any reduction of safety zones around transmitter installations, but withdrew the amendment after the Federal Council explained that the decree extension concerned only the legal basis for funding and had no bearing on transmitter siting or safety-zone questions. The decree was then adopted by 102 votes unanimously and sent to the Council of States.

Regeste Omnilex

Art. 1 al. 1 et art. 3 LRC; prorogation d’un arrêté fédéral de financement en attendant l’entrée en vigueur de la loi spéciale; la prorogation purement formelle ne préjuge ni du choix du site ni des exigences techniques relatives aux installations émettrices. Lorsque la nouvelle loi ne peut entrer en vigueur avant l’échéance de l’arrêté, une prorogation est admissible afin d’éviter un vide juridique. Les objections visant à réserver des questions matérielles étrangères à l’objet de la prorogation peuvent être écartées si l’autorité compétente précise que l’acte n’emporte aucun préjugé sur ces questions.

Texte intégral

N 3 octobre 1990

1752

Radio suisse sur ondes courtes

Dreizehnte Sitzung - Treizième séance

Mittwoch, 3. Oktober 1990, Vormittag Mercredi 3 octobre 1990, matin

08.25 h Vorsitz - Présidence: M. Ruffy

Beschluss über die Sondersession 1991 Décision sur la session spéciale de 1991

Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz Durchführung einer Sondersession vom 21. bis 24. Januar 1991 (Art. 1 Abs. 1 GVG). Zustimmung zu einer abweichenden Dauer der Sondersession im Ständerat (Art. 3 GVG).

Proposition de la Conférence des présidents de groupe Le Conseil national tiendra une session spéciale du 21 au 24 janvier 1991 (art. 1 al. 1 LRC). La session spéciale du Con- seil des Etats pourra avoir une durée différente (art. 3 LRC).

M. Darbellay, rapporteur: La Conférence des présidents de groupe ne propose pas très volontiers des sessions spéciales, mais nous arrivons en fin de législature et il y a un certain nom- bre de problèmes importants qu'il s'agit de traiter. La session de décembre sera chargée puisque nous avons dû y renvoyer les problèmes du Code pénal et du Code pénal militaire. D'au- tres objets importants nous attendent, par exemple l'initiative du Beobachter avec le contre-projet du Conseil fédéral sur la procréation assistée et le génie génétique qui devront être trai- tés avant le 12 avril, date d'échéance du délai. De même, nous avons à nous occuper du droit foncier rural. C'est donc pour ces deux objets notamment ainsi que pour d'autres qui sont en souffrance, que la Conférence des présidents de groupe vous propose de décider une session spéciale dans la se- maine du 21 au 24 janvier. La session aurait la forme des deux premières semaines des sessions ordinaires, c'est-à-dire qu'elle commencerait le lundi à 14 h 30, ce qui laisserait la possibilité aux groupes de se réunir le matin encore, pour se terminer le jeudi 24 à 13 heures.

Au nom de la Conférence des présidents de groupe, je vous invite à décider cette session spéciale.

Frau Mauch Ursula, Berichterstatterin: Die Fraktionspräsiden- tenkonferenz lädt Sie ein, der Sondersession vom 21. bis 24. Januar zuzustimmen.

Wir sind uns bewusst, dass wir nächstes Jahr aufgrund des Jubiläums ein sehr vollgeladenes Parlamentsjahr haben wer- den. Trotzdem sind wir der Meinung, dass möglichst vor den nächsten Wahlen im Herbst 1991 die Geschäfte, die im andern Rat bereits behandelt worden sind, auch im Sinne der parla- mentarischen Effizienz zu behandeln wären. Wir kommen da- her nicht darum herum, eine Sondersession einzuschalten. Es ist vorgesehen, dass wir vom Montag nachmittag bis Don- nerstag mittag tagen werden. Hauptgeschäfte sind die Initia- tive Gentechnologie und das bäuerliche Bodenrecht. Allein für diese beiden Geschäfte sind 25 Stunden vorgesehen. Ich möchte Sie also im Namen der Fraktionspräsidentenkon- ferenz bitten, der Sondersession zuzustimmen.

Biel: In den letzten Jahren häuft sich diese Vorgehensweise. Wir kommen immer mit Sondersessionen und glauben, wir hätten damit ein Problem gelöst, das wir aber so nicht lösen. Wir haben nicht eine einzige Entlastung durch Sondersessio- nen zustande gebracht. Wenn wir wirklich unsere Art von Par- lament kaputtmachen wollen, dann müssen wir noch mehr Sondersessionen einführen. Für alle diejenigen, die auch

noch einen Beruf haben und den richtig ausüben möchten, wird es zu einem Problem.

Ich beantrage Ihnen, auf diese Sondersession zu verzichten, zumal wir ja ausgerechnet - wie es Frau Mauch soeben gesagt hat - im nächsten Jahr noch wegen des Jubiläums besondere Veranstaltungen haben. Es gibt einfach vernünftige Grenzen, die wir nicht überschreiten sollten. Noch einmal: Denken Sie daran, wir haben noch kein Problem auf diese Weise gelöst. Ich beantrage Ihnen, auf diese Sondersession zu verzichten.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz Für den Antrag Biel

72 Stimmen 44 Stimmen

89.071

Bundesbeschluss über das schweizerische Kurzwellenradio. Verlängerung Radio suisse sur ondes courtes. Prorogation de l'arrêté

Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. November 1989 (BBI III, 1523) Message et projet d'arrêté du 8 novembre 1989 (FF III, 1447) Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN

Frau Uchtenhagen unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über das schwei- zerische Kurzwellenradio vom 21. Juni 1985 (SR 784.405) wird am 31. Dezember 1990 ablaufen. Gemäss diesem Bundesbe- schluss übernimmt der Bund 50 Prozent der Aufwendungen für die Programme von Schweizer Radio International (SRI) und für deren technische Verbreitung nach Uebersee. Diese Finanzhilfe soll künftig im neuen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen geregelt werden (Art. 19 Abs. 3 des Gesetzent- wurfes), das voraussichtlich in der Herbstsession 1990 vom Ständerat als Zweitrat behandelt werden wird. Da dieses Ge- setz nicht vor dem 1. Januar 1991 in Kraft treten kann, muss die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über das schwei- zerische Kurzwellenradio verlängert werden, um eine Geset- zeslücke zu vermeiden.

Der Ständerat hat den Beschlussentwurf am 14. Juni 1990 mit 23 zu 0 Stimmen angenommen.

An der Sitzung der nationalrätlichen Kommission vom 18. Juni 1990 gab der umstrittene Standort der geplanten neuen Kurz- wellensendeanlagen im Gros-de-Vaud zu einigen Diskussio- nen Anlass. Die Kommission kam dabei zum Schluss, dass die formelle Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbe- schlusses und die Standortfrage neuer Sendeanlagen unab- hängig voneinander behandelt werden sollten; dies um so mehr, weil die Standortfrage wieder völlig offen ist, nachdem das Projekt im Gros-de-Vaud als gescheitert betrachtet wer- den muss, wie die Vertreter der Verwaltung während der Sit- zung informierten.

Mme Uchtenhagen présente au nom de la commission le rap- port écrit suivant:

La validité de l'arrêté fédéral du 21 juin 1985 (RS 784.405) con- cernant la radio suise sur ondes courtes expirera le 31 décem- bre 1990. Conformément à cet arrêté fédéral, la Confédération assume 50 pour cent es frais afférents à la production des pro- grammes de Radio Suisse Internationale (RSI) et à la techni-

  1. Oktober 1990 N

1753

Kurzwellenradio

que de diffusion vers les pays d'outre-mer. A l'avenir, ce sou- tien financier sera réglementé dans la nouvelle loi fédérale sur la radio et la télévision (art. 19 al. 3 du projet de loi), qui devrait être traitée par le Conseil des Etats en tant que deuxième con- seil, pendant la session d'automne 1990. Cette nouvelle loi ne pouvant pas entrer en vigueur avant le 1er janvier 1991, et pour éviter un vide juridique, la validité de l'arrêté fédéral concer- nant la radio suisse sur ondes courtes doit être prorogée.

Le 14 juin 1990, le Conseil des Etats a adopté le projet d'arrêté par 23 voix sans opposition.

Lors de la réunion tenue par la commission du Conseil natio- nal le 18 juin 1990, le lieu d'implantation, controversé, des nouvelles installations émettrices d'ondes courtes dans le Gros-de-Vaud a suscité de longues discussions. Il en est ré- sulté qu'il convient de traiter séparément la prorogation for- melle de la durée de validité de l'arrêté précité, d'une part, et le lieu d'implantation des nouvelles installations émettrices, d'autre part, d'autant que ce dernier aspect est de nouveau en suspens puisqu'il faut considérer que le projet de construction dans le Gros-de-Vaud a échoué, comme l'ont annoncé les re- présentants de l'administration au cours de la réunion.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig (bei zwei Enthaltun- gen) Annahme des Beschlussentwurfes des Bundesrates.

Proposition de la commission

La commission propose à l'unanimité (avec deux abstentions) d'adopter le projet d'arrêté du Conseil fédéral.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Ziff. I Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. II

Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Günter Abs. 1 (neu)

Mit diesem Verlängerungsbeschluss ist keine Sanktionierung der allfälligen Absicht, die Sicherheitszonen um Sendeanla- gen massiv zu reduzieren, verbunden.

Abs. 2 Bisheriger Absatz 1 Abs. 3 Bisheriger Absatz 2 Schriftliche Begründung

Ich beantrage unter Ziffer Il eine Ergänzung, die besagt, dass der Rat mit der Zustimmung zu diesem Finanzierungsbe- schluss keineswegs die Pläne der PTT sanktioniert, welche auf eine massivste Verkleinerung der Sicherheitszonen um Sen- deanlagen hinauslaufen.

Die Unterstützung von Schweizer Radio International ent- spricht dem Gebot der Stunde. Es ist zu hoffen, dass sich SRI damit vermehrt auch in den Dienst der Aussenpolitik unseres Landes stellt, denken wir z. B. an unsere Aufgabe, bei der De- mokratisierung des Ostens im gewünschten Rahmen mit un- seren Erfahrungen mitzuhelfen.

Dieser Teil der Vorlage hat also unsere volle Unterstützung. In der Vorlage ist aber ein Punkt aufgetaucht, der Sorgen be- reitet, weil er unklar ist. Es geht darum, dass offenbar zwar der

Bundesbeschluss verlängert, gleichzeitig aber die technische Basis, auf der er beruht, angetastet wurde: Es geht um die Ein- schätzung der Gefährlichkeit von elektromagnetischen Strah- len.

Unter dem Motto «je tiefer, desto besser» empfahlen Experten dem Bund im Interesse der Bevölkerung eine Senkung der verbindlichen Grenzwerte für Sendeanlagen. Dies ist einem Bericht zu entnehmen, den das Buwal am 6. Juli 1990 publi- zierte. Die Studie wurde von einer 1989 eingesetzten Experten- kommission unter dem Präsidium von ETH-Professor Hel- muth Krüger erarbeitet.

Wenn wir nun die Botschaft des Bundesrates zum vorliegen- den Geschäft aufmerksam durchlesen, stossen wir auf der Seite 4 unter dem Kapitel 13 «Erneuerung der Sendeanlagen» im zweiten Absatz auf folgenden Satz:

«Wegen ihrer Abstrahleigenschaften verlangen Kurzwellenan- lagen Standorte mit rundum freiem, ebenem oder leicht ge- neigtem Terrain, das im Umkreis von etwa 400 bis 500 m keine bewohnten Gebäude aufweist.»

Dieses Erfordernis ist neu und widerspricht den im sogenann- ten KW-Bericht 83 (Kurzwellenbericht) definierten Bedingun- gen. Dort steht nämlich: «Die minimalen Anforderungen von Schweizer Radio International, die Umweltbedingungen und die technisch-physikalischen Gesetzmässigkeiten im Kurz- wellenrundfunk führen zu folgenden Grundforderungen: .... im Abstand bis zu 1600 m (!) zur Antenne, bei ebenem Vor- gelände, sollen sich möglichst keine Gebäude, elektroni- schen Einrichtungen und/oder lange elektrische Leiter (Frei- leitungen) befinden .... » Der KW-Bericht 83 wurde mittels Ex- pertise eines Spezialisten der BBC im Auftrage der PTT- Betriebe überprüft. Sein Befund (übersetzt): «Mit Berücksichti- gung des Umweltaspektes, vor allem die 1 V/m-Begrenzung hinsichtlich der Beeinflussung elektronischer Geräte, wurde aus praktischen Messreihen und theoretischen Berechnun- gen der Sicherheitsabstand wie folgt bestimmt:

  • für mehrere Sender und in 6 m über Boden: 1600 m;

  • für einen 500 kW-Sender (entspricht Projekt in der Botschaft) in 6 m über Boden: 1300 m.»

Die Physik der elektromagnetischen Felder ist heute noch die- selbe wie 1983, als der Bericht erstellt wurde. Er ist in dieser Hinsicht noch gültig; er wurde von der PTT auch nicht in Frage gestellt. Er wäre somit für die vorliegende Botschaft die Grund- lage. Das «Projet général d'implantation d'antennes orienta- bles sur le plateau du Jorat» enthält aber in der 1300 m tiefen Sicherheitszone der vier geplanten Antennen sechs Teile von Dörfern, ein ganzes Dorf (Neyruz) und acht Weiler.

In der vorliegenden Botschaft vom 8. November 1989 muss deshalb ein Fehler unterlaufen sein, wurden die Sicherheits- abstände doch gedrittelt(!). Dies bedeutet, dass die Fläche der Sicherheitszone auf rund einen Zehntel verkleinert wurde (von 100 Prozent auf 10 Prozent).

Die Botschaft gehört zu den gesetzesrelevanten Materialien. Es geht daher darum zu verhindern, dass aufgrund eines Feh- lers durch einen Verlängerungsbeschluss eine gravierende Praxisänderung genehmigt wird.

Ich möchte daher zuhanden des Protokolls eine Erklärung des Bundesrates, dass wir heute mit der Zustimmung zur Vorlage, die ja auf der Botschaft des Bundesrates fusst, keinesfalls die- ser Heraufsetzung der Limiten für die Exposition der Bevölke- rung mit elektromagnetischen Feldern und Strahlen entgegen allen Empfehlungen der Experten zustimmen.

Ueberhaupt erscheint mir seltsam, dass unter dem Titel der Verlängerung eines Bundesbeschlusses in den Materialien eine derartig eingreifende Aenderung ohne jeglichen Kom- mentar seitens des Bundesrates erfolgt. Warum schreibt der Bundesrat derartige Dinge in seine Vorlagen und weist uns nicht auf die gewichtigen Aenderungen hin?

Ich ersuche den Bundesrat, eine Erklärung dazu abzugeben. Wenn die Erklärung befriedigend ausfällt, könnte ich den vor- liegenden Antrag zurückziehen, der besagt, dass mit der Zu- stimmung des Rates zur Verlängerung wirklich nur der beste- hende Zustand verlängert, keinesfalls aber eine Veränderung an den Grenzwerten der elektromagnetischen Bestrahlung und eine Verkleinerung der Sicherheitszonen gemeint sein kann.

Aéroports Bâle-Mulhouse et Genève

1754

N 3 octobre 1990

Ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Günter Al. 1 (nouveau)

Le présent arrêté de prorogation ne cautionne en aucune fa- çon l'éventuel projet de réduire massivement les zones de sé- curité autour des installations émettrices.

AI. 2 L'actuel alinéa 1 Al. 3 L'actuel alinéa 2

Abs. 1 - Al. 1

Günter: Ich habe Ihnen den Antrag schriftlich unterbreitet. Ich weiss nicht, ob Sie ihn lesen konnten, weil er so klein gedruckt werden musste, um die Formalitäten zu erfüllen. Aber ich habe grundsätzlich nichts beizufügen und möchte die Erklärung des Bundesrates abwarten.

Bundesrat Ogi: Mit der Verlängerung des Bundesbeschlus- ses soll einzig und allein, Herr Nationalrat Günter, dafür ge- sorgt werden, dass der Bund für seine Finanzhilfe weiterhin eine Rechtsgrundlage besitzt. Mit dem Bau der dringend not- wendigen neuen Sendeanlagen und den damit verbundenen Fragen hat diese Verlängerung überhaupt nichts zu tun. Es wird damit auch kein Präjudiz geschaffen. Der Bundesrat nimmt Fragen im Zusammenhang mit möglichen Auswirkun- gen von Kurzwellenanlagen und Sendeanlagen sehr ernst. Mit dieser Vorlage hat diese Problematik - ich wiederhole es noch einmal -jedoch nichts zu tun. Für den Bau von neuen Sendern sind die PTT zuständig, und das Verfahren ist auch klar gere- gelt. Die PTT-Betriebe haben gemäss Raumplanungsgesetz einen Sachplan erstellt. Er wurde den betroffenen Kantonen und Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet und wird jetzt überarbeitet. Die PTT haben sich bei der Evaluation von möglichen Standorten an die Empfehlungen des Buwal gehal- ten.

Herr Nationalrat Günter verweist nun auf unterschiedliche Si- cherheitsabstände. Der KW-Bericht 83 der PTT basiert auf ei- nem Kurzwellenzentrum mit sechs Sendern von je 500 kW Lei- stung an fixen Antennen. 1988 entschieden sich die PTT für eine dezentrale, umweltfreundlichere Lösung mit vier dreh- baren Antennen von je 500 KW Leistung. Daraus ergeben sich zwangsläufig andere Sicherheitsabstände. Die im KW- Bericht 83 enthaltenen Werte sind deshalb auf das neue Kon- zept nicht anwendbar. Die PTT denken keineswegs daran, die Sicherheitszonen um Sendeanlagen zu verkleinern. Ich halte deshalb den Antrag Günter auch sachlich für unbegründet. Für die Realisation eines konkreten Projektes ist ein Baubewil- ligungsverfahren durchzuführen, bei dem auch eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung verlangt wird. So weit sind wir leider heute noch nicht. Jedermann ist zwar für eine Verbesserung des Empfangs der Programme von Schweizer Radio Interna- tional. Sie, Herr Nationalrat Günter, haben kürzlich in einer In- terpellation zusätzlich Sendungen in russischer Sprache ge- fordert. Für deren Ausstrahlung braucht es eben leistungsfä- hige Sendeanlagen. Wenn es aber um die konkrete Realisie- rung eines Projektes geht, sind die Widerstände nahezu un- überwindlich. Der heilige Sankt Florian steht auch hier hoch im Kurs. Ich beneide die Leute der PTT nicht. Sie versuchen ja schliesslich nur, den Auftrag auszuführen, den Sie ihnen mit der Verabschiedung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1985 erteilt haben.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag von Herrn Nationalrat Günter abzulehnen.

Günter: Ich kann nach Ihrer Versicherung den Antrag zurück- ziehen. Ich möchte aber noch festhalten, dass die Berechnun- gen der PTT mit diesen vier beweglichen Sendern einen Si- cherheitsabstand von 1300 Metern ergeben haben. Wir sind alle dafür, dass SRI senden kann, aber wahrscheinlich müs- sen Umsetzer in andern Ländern gebaut werden.

Ich wehre mich aber dagegen, dass man von seiten der PTT versucht, dem Bundesrat über die vorliegende Botschaft klei- nere Sicherheitszonen schmackhaft zu machen, ohne uns das zu sagen. Wir wissen, dass die PTT mit den Sendern grosse Probleme hat. Leider können wir sie nicht so lösen.

Ich ziehe den Antrag zurück, da Sie mir versichert haben, dass das, was wir heute beschliessen, im Hinblick auf allfällige Si- cherheitszonen keine Rechtskraft haben wird.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission

Abs. 2 -Al. 2 Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 102 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

90.006

Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf. Bauprogramme 1988-1995 Aéroports Bâle-Mulhouse et Genève. Programmes d'aménagement 1988-1995

Botschaft und Beschlussentwürfe vom 17. Januar 1990 (BBI I, 949) Message et projets d'arrêtés du 17 janvier 1990 (FF 1, 913) Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1990 Kategorie I, Art. 68 GRN - Catégorie I, art. 68 RCN

Antrag der Kommission Eintreten

Antrag Leutenegger Oberholzer Nichteintreten

Proposition de la commission Entrer en matière

Proposition Leutenegger Oberholzer Ne pas entrer en matière

Frau Diener, Berichterstatterin: Mit der Botschaft über die Sparmassnahmen 1984 hatte der Bundesrat den Verzicht auf weitere A-fonds-perdu-Bundesbeiträge an Flughäfen bean- tragt, da die nie als Daueraufgabe gedachte Bundeshilfe ihr Ziel erreicht hatte: selbsttragende und konkurrenzfähige Flug- häfen zu schaffen, welche die Drehscheibenfunktion der Schweiz wirksam zum Ausdruck brächten. Die eidgenössi- schen Räte stimmten diesem Antrag zu. Ebenso beschlossen sie, noch während einer beschränkten Uebergangszeit die Möglichkeit von zinsgünstigen Darlehen vorzusehen, um ins- besondere den von den Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf-Cointrin geltend gemachten Nachholbedarf zu decken. Mit seiner Botschaft vom 17. Januar 1990 ersucht nun der Bundesrat die eidgenössischen Räte, den Flughäfen Basel- Mülhausen und Genf-Cointrin solche zinsgünstige Darlehen an die Bauprogramme 1988 bis 1995 zu gewähren. Die Frist für die Gewährung dieser Darlehen läuft Ende 1990 ab, so dass wir inklusive einer allfälligen Differenzbereinigung zum Ständerat bis am 14. Dezember entschieden haben müssen. Sonst gehen Basel und Genf leer aus.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig bei zwei Enthal-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluss über das schweizerische Kurzwellenradio. Verlängerung Radio suisse sur ondes courtes. Prorogation de l'arrêté

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1990

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.071

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1990 - 08:25

Date

Data

Seite

1752-1754

Page

Pagina

Ref. No

20 019 009

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Mots-clés

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Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether to prorogue the federal decree on Swiss shortwave radio until 31 December 1990 is replaced by the new radio and television law

Solution extraite

The National Council approved the prorogation, preserving the legal basis for federal funding and avoiding a legal gap.

Motifs extraits

The new radio and television law could not enter into force before 1 January 1991, so the existing decree had to be extended. The funding question was treated separately from the siting of new transmitters.

Question juridique clé

Whether the prorogation should be accompanied by a statement excluding any approval of reduced transmitter safety zones

Solution extraite

The amendment was withdrawn after the Federal Council clarified that the prorogation concerned only the funding basis and created no precedent on transmitter siting or safety zones.

Motifs extraits

The Federal Council stated that the decree extension had nothing to do with the construction of new transmitters or with any change to safety-zone limits; those matters fell under the PTT and separate permitting procedures.

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