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1er octobre 1990
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Heure des questions
Elfte Sitzung - Onzième séance
Montag, 1. Oktober 1990, Nachmittag Lundi 1er octobre 1990, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: M. Ruffy
Begrüssung - Bienvenue
Le président: J'ai l'honneur de saluer à la tribune une déléga- tion de la Grande assemblée nationale bulgare qui entreprend un voyage dans notre pays. Je forme mes voeux pour l'avenir des institutions démocratiques de ce pays et je souhaite une très cordiale bienvenue à cette délégation. (Applaudisse- ments)
Mitteilung des Präsidenten Communication du président
Le président: Je vous communique deux précisions concer- nant le programme de cette semaine. La première modifica- tion concerne le classement en catégories des objets que nous avons à traiter mardi 2 octobre. La lutte contre le renché- rissement dans le domaine des taux hypothécaires est en ca- tégorie Il et le reste. En revanche, l'objet concernant la surveil- lance des prix et des intérêts des crédits, initiative populaire, est passé de la catégorie I en catégorie III. Telle a été la déci- sion de la Conférence des présidents de groupe. La deuxième précision concerne l'ordre du jour de la séance du jeudi 4 octobre. Elle porte sur le dernier point de l'ordre du jour, immunité parlementaire du conseiller national Ziegler, le- vée. Après décision de la Conférence des présidents de groupe, nous avons placé cet objet en catégorie l.
Fragestunde - Heure des questions
Frage 36: Schüle. Gewässerschutz-Initiative. Abstimmungstermin Initiative sur la protection des eaux. Date de la votation po- pulaire
Seit einem Jahr ist die Gewässerschutz-Initiative abstimmungs- reif. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Abstimmung sei nun spätestens auf den 3. März 1991 anzusetzen, um den eidgenössischen Räten zu bedeuten, dass die Differenzbereini- gung im Gewässerschutzgesetz bis zur Wintersession 1990 zu beenden sei?
Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat ist seinerseits der Auf- fassung, dass die Differenzbereinigung im Gewässerschutz so rasch als möglich beendet werden sollte. Wenn zu einer Volksinitiative ein materieller Gegenentwurf ausgearbeitet wird - wie dies hier der Fall ist -, wartet der Bundesrat in der Regel vor der Ansetzung der Abstimmung dessen Verabschie- dung durch das Parlament ab. Dies darf aber selbstverständ- lich nicht dazu führen, dass die Abstimmung über die Initiative auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Die Abstimmung über die Gewässerschutz-Initiative wird bestimmt im nächsten Jahr stattfinden.
Frage 37: Maeder. Waldgrenzen in St. Moritz Délimitation des forêts de St-Moritz
Im «Beobachter» Nr. 19 vom 14. September 1990 erfährt der er- staunte Leser, dass der Engadiner Revierförster Hans Gschwend seine letzten Dienstjahre damit verbringen muss, den Wald vor den Entscheidungen der kantonalen Chefförster zu beschützen.
Waldgrenzen im Nobelkurort St. Moritz wurden im Interesse we- niger Superreicher mit dem Segen von Bündner Chefförstern willkürlich hin- und hergeschoben, der freie Zutritt zum Wald -· ein wichtiger Grundsatz des Forstgesetzes · ·· auf subtile Weise verletzt.
Sind den Bundesbehörden diese Zustände bekannt, und wie beurteilen sie die schweren Vorwürfe?
Bundesrat Cotti: Wie Sie wissen, liegen die Waldfeststellun- gen bis zu 3000 Quadratmeter analog der Praxis der Waldro- dungen im Kompetenzbereich der Kantone. Diese Praxis hat sich übrigens im allgemeinen bestätigt, so sehr, dass wir im neuen Entwurf zum Waldgesetz sogar vorschlagen - was nun von beiden Kommissionen der Räte angenommen wurde -, diese Grenze auf 5000 Quadratmeter zu erhöhen, soweit es sich um Rodungen handelt. Unabhängig der Fläche werden · alle Waldfeststellungen durch die Kantone ausgeführt. Wenn die Prinzipien der Walderhaltung offensichtlich verletzt wer- den, können wir, das heisst das EDI, welches ja die Oberauf- sicht ausübt, Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bun- desgericht einreichen. Das haben wir in 17 Fällen seit 1987, bei sehr krassen Fällen, gemacht. Elf Beschwerden wurden gutgeheissen. In einem Fall wurde eine Beschwerde abgewie- sen, in einem andern zurückgezogen, und vier Fälle sind noch beim Bundesgericht hängig.
In dem vom «Beobachter» ausführlich dargestellten Fall im Gebiet Suvretta Champagnas hatte das Bundesgericht auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege hin die strittige Bestockung nur teilweise zu Wald erklärt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich auch das Departement geäussert. Es handelte sich aber objektiv um einen Grenzfall. In unserer Stellungnahme stellten wir daher keinen Antrag auf Wald bzw. Nichtwald, zeigten jedoch dem Bundesgericht die Kriterien, die für bzw. gegen die Waldqualität sprachen, eingehend auf. Beim zweiten Fall handelt es sich ebenfalls um ein Waldfest- stellungsverfahren in kantonaler Kompetenz. Dieser Fall ist im- mer noch bei der ersten Instanz hängig. Diese Probleme wer- den im neuen Waldgesetz besser und definitiv geregelt. Bei der Abgrenzung zwischen Bauland und Waldareal ist eine klare Regelung vorgesehen, die ohne Zweifel eine bessere Rechtssicherheit gewährleisten wird.
Frage 38:
Büttiker. Standort des geplanten Technologietransfer- Zentrums für Biotechnologie
Transfert de techniques biologiques. Implantation du futur centre
Gemäss einem Bericht einer Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft für ein gesamtschweizerisches Schwerpunktprogramm für Biotechnologie ist der Aufbau eines Technologietransfer-Zentrums für Biotechnologie in den Jah- ren 1992 bis 1996 vorgesehen. Die Planung des Zentrums soll sofort angegangen werden, und als Standortvarianten wurden bereits die ETH Hönggerberg, das PSI Villigen und der Techno- park Hard geprüft.
Nach welchen Kriterien wurden die drei Standortvarianten vor- gegeben, und bestehen im jetzigen Zeitpunkt auch noch für an- dere Interessenten (z. B. andere Technoparks, HTL) Chancen, als Standort des Technologietransfer-Zentrums für Biotechno- logie in Frage zu kommen?
Bundesrat Cotti: Das Programm, welches Sie erwähnen, bein- haltet, wie Sie sicher wissen, insgesamt sechs Module. Eines betrifft die Schaffung eines Technologietransfer-Zentrums. Gemäss der gegenwärtigen Planung wird dieses Zentrum in der Periode 1992-1995 nicht in der bis heute vorgeschlage-
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Fragestunde
nen, aber noch sehr allgemein gehaltenen Form verwirklicht werden können. Zur Realisierung vorgeschlagen werden zu- nächst nur jene Teile, die sich mit der Sicherheitsforschung - ich denke an die Problematik Organismen, die Sie kennen - befassen. Diese Studien sind universitärer Art und werden höchstwahrscheinlich an den bestehenden Hochschulen durchzuführen sein. Da der Vollzug des Biotechnologiepro- gramms voraussichtlich dem Nationalfonds übertragen wird, werden sich alle Hochschulen, die dafür die entsprechenden Voraussetzungen mit sich bringen, um die Durchführung die- ser Studien bewerben können. Der Frage letzter Punkt, die Schaffung eines umfassenden Transferzentrums, wird aber weiter geprüft. Insbesondere gilt es, zunächst abzuklären, wie- weit die Wirtschaft und die Industrie bereit sind, ein solches Zentrum auch konkret, finanziell mitzutragen. Das ist eine der Voraussetzungen für seine Verwirklichung. Entsprechende Kontakte werden demnächst erfolgen. Die Frage eines allfälli- gen Standortes wird erst nach Abschluss dieser vertieften Prü- fung spruchreif werden. Im jetzigen Zeitpunkt ist es in keiner Weise möglich, irgendwelche Angaben über diese möglichen Standorte zu machen.
Frage 39: Bär. Erhaltung des «Quartierhofs» in Bern Sauvegarde du «Quartierhof» à Berne
Das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz- kommission, das der Bundesrat in Auftrag gegeben hat, kommt eindeutig zum Schluss, dass der «Quartierhof», der seit 1972 der PTT gehört, von gesamtschweizerischem Wert ist und nicht abgebrochen werden darf.
Hat der Bundesrat die zuständigen Instanzen beauftragt, «die Schlussfolgerungen des Gutachtens im Sinne von Artikel 3 Ab- satz 3 NHG angemessen zu berücksichtigen», wie er das am 6. Oktober 1989 (Interpellationsbeantwortung) zugesichert hat?
Bundesrat Cotti: Die ENH-Kommission hat in ihrem Gutach- ten vom 7. August dem «Quartierhof» in seinem heutigen Be- stand einen gesamtschweizerischen Wert zuerkannt. Die Kommission hat zugleich eine Reihe von Empfehlungen aus- gesprochen, die von einem Abbruch zwecks Neubau absolut Abstand nehmen. Diese weisen die PTT an, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, um Erhalt und Wiederherstellung des «Quartierhofs» anzustreben sowie im Interesse integraler Erhaltung dieses beispielhaften, bescheidenen Wohntyps eine zurückhaltende Erneuerung ins Auge zu fassen. Dies wa- ren die Empfehlungen der Kommission. Sie wissen, dass nach Artikel 3 NHG die Behörden und Amtsstellen des Bundes in- klusive seiner Anstalten und Betriebe dazu verpflichtet sind, ei- gene Bauten und Anlagen gemäss den Zweckbestimmungen des NHG zu gestalten und zu unterhalten oder gänzlich auf ihre Errichtung zu verzichten.
Die PTT sind damit also direkt zum Handeln verpflichtet. Das Bundesamt für Kultur wurde von mir beauftragt, mit den zu- ständigen PTT-Instanzen Gespräche über die Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Natur- und Heimat- schutzkommission zu führen und sie für ihre künftigen Arbei- ten weiter zu beraten.
Frage 40: Fankhauser. Sozialabkommen mit Chile Convention de sécurité sociale avec le Chili
Die politische Entwicklung in Chile ermutigt die im Exil leben- den Chilenen, in die Heimat zurückzukehren. Mangels Sozialab- kommen zwischen der Schweiz und Chile riskieren aber Rück- kehrwillige den Verlust von in der Schweiz erworbenen Sozial- versicherungsansprüchen (AHV/IV-Renten) und verzichten aus Gründen der elementaren Existenzsicherung auf die Repatriie- rung.
Will der Bundesrat das Nötige unternehmen, um ein Sozialab- kommen mit Chile abzuschliessen?
Bundesrat Cotti: Es trifft zu, Frau Fankhauser, dass Staatsan- gehörige von Ländern, mit denen die Schweiz kein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, ihre
AHV- und IV-Renten ausserhalb der Schweiz nicht erhalten. . Nachdem die Schweiz nur 21 derartige Verträge abgeschlos- sen hat, sind diese anderen Staaten an sich zahlreich, die in- teressierten Staatsbürger jener Staaten sind aber gegenüber der grossen Mehrheit, die von den bestehenden Verträgen ab- gedeckt sind, eine ganz kleine Minderheit. Chile gehört zu den Ländern, mit denen wir bis heute keinen Vertrag abgeschlos- sen haben. Und es besteht kein Zweifel, dass der Abschluss eines solchen Vertrages erstrebenswert ist. Wir werden die nö- tigen Schritte einleiten. Ich muss aber hinzufügen, dass natür- lich Prioritäten geschaffen werden müssen. Das BSV ist zum Glück ein Amt, in welchem beim EDI Prioritäten - und zwar ganz klare - aufgestellt werden. Vorderhand laufen die Prioritä- ten bei diesen Staatsverträgen eindeutig in Richtung der frühe- ren Ostblockländer, bei welchen eine viel grössere Anzahl von Personen betroffen ist. Ich wiederhole aber, dass in abseh- barer Zeit auch mit Chile ein entsprechender Versuch zu ei- nem Staatsvertrag gewagt wird.
Frau Fankhauser: Herr Bundesrat, ich danke für die halb posi- tive Antwort und möchte doch noch fragen, ob nicht in Anbe- tracht der Problematik der rückkehrwilligen Flüchtlinge even- tuell eine andere Priorität gesetzt oder allenfalls eine Sonderlö- sung angestrebt werden könnte.
Bundesrat Cotti: Ich räume ein, dass sich hier dieses Problem stellt. Nach meinen Erkundigungen sind aber in den früheren Ostblockländern viel mehr Personen interessiert als in Chile. Aber wir werden auch dieses Thema so schnell wie möglich anpacken.
Frage 41:
Scherrer. Verhinderung des Autobahnbaus durch «Um- weltorganisationen»
Achèvement du réseau des routes nationales. Moyens di- latoires utilisés par les organismes de défense de l'envi- ronnement
Das Schweizervolk hat am 1. April 1990 die «Kleeblatt-Initiative» abgelehnt, der Fertigstellung unseres Autobahnnetzes also zu- gestimmt.
Trotz dem klaren Volksentscheid haben die Gegner der freien Mobilität die Fortsetzung ihres Widerstandes gegen den Bau der fraglichen Autobahnteilstücke angekündigt. Ein Mittel, die zügige Fertigstellung des Autobahnnetzes zu verhindern, ist das Beschwerderecht von «Umweltorganisationen» gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Ist der Bundesrat bereit, bei Bauprojekten, welche vom Volk gutgeheissen wurden, den Umweltorganisationen das Be- schwerderecht gegen die UVP zu entziehen, damit diese klare Mehrheitsentscheide nicht willkürlich unterlaufen können?
Bundesrat Cotti: Soweit, Herr Scherrer, nach dem Verfahrens- recht des Bundes gegen UVP-Entscheide Beschwerden zu- lässig sind, steht nach Artikel 55 des USG das Recht zur Be- schwerdeführung auch Umweltschutzorganisationen zu, wel- che bestimmte, gesetzlich sogar abschliessend festgelegte Kriterien erfüllen. Nach Absatz 2 der Bestimmung obliegt es dem Bundesrat lediglich, die beschwerdeberechtigten Orga- nisationen aufgrund dieser Kriterien zu bezeichnen, was mit der von Ihnen erwähnten Verordnung auch geschehen ist. Der Bundesrat ist aber nicht ermächtigt, hier neues Recht zu schaf- fen. Er muss einfach Organisationen, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dieses Beschwerderecht einräumen. Die Kriterien sind - wie gesagt - im Gesetz abschliessend er- wähnt.
Frage 42: Scheidegger. Begleituntersuchung Sofortmassnahmen Bodenrecht
Droit foncier. Programme d'urgence. Rapport intermé- diaire
In seiner Antwort zur Motion FDP (Aufhebung Teile B und C der Sofortmassnahmen Bodenrecht) verweist der Bundesrat auf Begleituntersuchungen Sofortmassnahmen Bodenrecht (Po- stulat FDP am 22. März 1990 angenommen). Mit welchem Auf-
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trag bezüglich Begleituntersuchungen wurde wer vom Bundes- rat betraut? Wann sind erste Antworten zu erwarten?
Bundespräsident Koller: Das am 22. März angenommene Po- stulat der FDP-Fraktion wirft Fragen auf, die schwierige Pro- bleme betreffen. Beschaffung und Auswertung der Daten sind schwierig. Es ist deshalb vorerst abzuklären, welche Daten be- nötigt werden, und wie sie beschafft werden können.
In einer ersten Abklärung wurden verwaltungsintern die zu un- tersuchenden Bereiche genauer umschrieben. In einer zwei- ten Abklärung beabsichtigen wir, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. In dieser Studie sollen die möglichen For- schungsvorhaben konkretisiert sowie deren Nutzen, Kosten, Zeitaufwand und Durchführbarkeit abgeklärt werden. Auf die- ser Grundlage ist dann zu entscheiden, welche Forschungs- vorhaben weiterverfolgt werden. Die Machbarkeitsstudie sollte im Februar des nächsten Jahres vorliegen.
Frage 43: Mühlemann. Vollzug des Bundesbeschlusses über das Asylverfahren
Loi sur l'asile. Difficultés d'application
Der aussergewöhnlich starke Zustrom von Asylbewerbern führt erneut zu kritischen Situationen in der Asylpolitik, obwohl die eidgenössischen Räte in der Junisession 1990 das Asylgesetz zum dritten Mal verschärft haben. Es stellen sich deshalb fol- gende Fragen:
Welche Erfahrungen hat man in der Handhabung des Arti- kels 16 Nichteintreten seit dem 1. Juli 1990 gemacht?
Welche notrechtlichen Massnahmen plant der Bundesrat in der Asylpolitik?
Warum wurden nicht weitere Empfangsstellen geschaffen, um die Kantone Basel, Genf, Tessin und Thurgau etwas zu ent- lasten?
Bundespräsident Koller: Die Wirksamkeit und zahlenmässige Bedeutung von Artikel 16 des Asylgesetzes kann zum heuti- gen Zeitpunkt anhand der Praxis noch nicht abschliessend beurteilt werden. Die zur Umsetzung notwendigen personel- len, organisatorischen und technischen Massnahmen benöti- gen eine gewisse Zeit. Im übrigen hat der Bundesrat die dazu notwendige Ausführungsverordnung an der Sitzung von heute vormittag verabschiedet. Seit Inkrafttreten des AVB wur- den bis heute etwas mehr als 100 Asylgesuche nach den Be- stimmungen von Artikel 16 Asylgesetz behandelt. Nichteintre- tensentscheide wurden vor allem bei Staatsangehörigen aus Polen, Jugoslawien und der Türkei getroffen. In der Mehrheit der Fälle kam dabei Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a zur An- wendung, d. h. also, dass gar kein Asylgesuch vorliegt.
Zur zweiten Frage. Die Anwendung von Artikel 9 des Asylge- setzes steht heute nicht zur Diskussion. Dagegen prüft der Bundesrat zurzeit die Möglichkeit, bestimmte Staaten zu Safe countries zu erklären, Visumspflicht für gewisse Staatsange- hörige einzuführen sowie möglichst rasch ein Erstasylab- kommen abzuschliessen.
Aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Zahl der Asylge- suche, insbesondere in den Herbstmonaten, wurden in die- sem Jahr drei zusätzliche Transitzentren zur Entlastung der Empfangsstellen in Betrieb genommen. Um die Spitzenzu- gänge in den Herbstmonaten aufzufangen, wurden weitere provisorische Unterkünfte in der Umgebung der Empfangs- stellen eröffnet. Damit konnte die stark gestiegene Zahl von Asylgesuchen zufriedenstellend bewältigt werden.
Mühlemann: Ich bin von Ihrer Antwort teilweise befriedigt, darf aber doch feststellen, dass der Vollzug des revidierten Asylge- setzes in der Praxis sehr viel mehr Schwierigkeiten macht, als man sich das hier in Bern vielleicht vorstellt. Ganz eindeutig ist die Situation so, dass aus den osteuropäischen Staaten zwei- fellos auch mehr Asylbewerber zu erwarten sind. Wir haben jetzt eine Delegation aus Bulgarien hier. Eines Tages wird auch dieses Land zu den Staaten gehören, das man in die Li- ste der sicheren Länder einreihen muss. Ich bin etwas ent- täuscht, Herr Bundesrat, dass Sie bis jetzt in dieser Hinsicht noch nichts getan haben.
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat heute morgen die erste Ausführungsverordnung zum AVB erlassen. Es ist das die sogenannte Verfahrensverordnung. Wir bereiten zudem eine zweite Ausführungsverordnung vor, die sogenannte Fi- nanzierungsverordnung. Wir prüfen zurzeit, ob und welche Länder wir zu Safe countries erklären wollen.
Im übrigen, Herr Nationalrat Mühlemann, darf ich Sie dahinge- hend beruhigen, dass beispielsweise die rasche Anwendung von Artikel 16 auf polnische Asylgesuche eine sofortige starke Reduktion der Asylgesuche aus Polen bewirkt hat. Wir haben im übrigen nie einen Hehl daraus gemacht, dass die Imple- mentation des neuen Asylgesetzes auch eine gewisse Zeit braucht, aber meine Dienste sind zielstrebig und speditiv am Werk.
Frage 44: Müller-Wiliberg. Völkerstrom aus dem Osten Afflux de réfugiés d'Europe de l'Est
Die gegenwärtige Entwicklung im osteuropäischen Raum lässt befürchten, dass in absehbarer Zeit mit einer Völkerwanderung nie gekannten Ausmasses gerechnet werden muss. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um auf einen mögli- chen Völkerstrom aus dem Osten (inklusive Russland) vorberei- tet zu sein?
Bundespräsident Koller: Die Demokratisierungsbestrebun- gen könnten mittelfristig zwar zu einer Migration führen, die aber weder qualitativ noch quantitativ vorausgesagt werden kann. Es muss vermieden werden, dass sich die Auswande- rungswilligen der Asylgesetzgebung bedienen, um eine Uebersiedlung zu bewerkstelligen. Ein Mittel dazu besteht in der Bezeichnung von Staaten gemäss Artikel 16 Absatz 2 des neu revidierten Asylgesetzes, in denen Sicherheit vor Verfol- gung gewährleistet ist.
Im Januar 1991 findet zudem in Wien eine Ministerkonferenz zum Thema Ost-West-Migration statt, an der sich auch die Schweiz aktiv beteiligen wird. An ihr sollen geeignete Mass- nahmen zur besseren Kontrolle und Koordination der Mass- nahmen gegen diese Wanderungsbewegung besprochen werden.
Frage 45:
Vollmer. Schutz der Velofahrer und Fussgänger vor brei- ten Lastwagen
Camions à large gabarit et protection des piétons et cyclis- tes
Im Nachgang zum unerwartet guten Ergebnis, das die Gegner der breiteren Lastwagen in der Volksabstimmung über die Revi- sion des Strassenverkehrsgesetzes gemacht haben, frage ich den Bundesrat:
Wann konkret beendet der Bundesrat sein «Prüfen» der An- ordnung, dass die schweren und breiten Nutzfahrzeuge zumin- dest mit einem sogenannten Unterfahrschutz ausgerüstet sein müssen, damit die Zahl der durch Lastwagen getöteten Velo- fahrer und Fussgänger endlich bestmöglich reduziert werden kann?
Welche weiteren Vorkehren hat der Bundesrat vorbereitet, damit die Sicherheit der Velofahrer und Fussgänger mit der In- kraftsetzung des revidierten SVG nicht noch mehr aufs Spiel ge- setzt wird?
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat am 12. März 1990 bei der Beantwortung der Einfachen Anfrage von Herrn Natio- nalrat Ducret sein Vorgehen zum Problem von seitlichen Schutzvorrichtungen an schweren Motorwagen und deren An- hängern dargelegt. Nach Abschluss des noch laufenden Ver- suchs wird darüber entschieden, wie Seitenschutzvorrichtun- gen ausgestaltet sein sollen und welche Fahrzeugarten damit ausgerüstet sein müssen. Dies dürfte im nächsten Jahr der Fall sein.
Der Bundesrat ist sodann überzeugt, dass die Sicherheit der Velofahrer und Fussgänger durch die Inkraftsetzung des revi- dierten Strassenverkehrsgesetzes nicht aufs Spiel gesetzt wird. Die Sicherheit im Strassenverkehr hängt weniger von der Breite der Fahrzeuge als vielmehr von der Fahrweise der Len-
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ker ab. Die Kantone haben zudem bis zum 1. Januar 1991 Zeit, um Strassen, die für 2,50 m breite Lastwagen wirklich zu schmal sind, mit dem Höchstsignal auf 2,30 m zu beschrän- ken.
Frage 46: Wiederkehr. Akkordarbeit und Verkehrsübertretungen von Lastwagenchauffeuren Infractions routières des chauffeurs de camion. Interdic- tion du travail à la tâche
Es ist allgemein bekannt, dass Bussen für Geschwindigkeits- überschreitungen oder für Nichteinhalten der Ruhezeit bei Last- wagenpark-Haltern zum «courant normal» gehören und von An- fang an in die Finanzplanungen eingerechnet werden.
Diese Uebertretungen sind mit eine Folge der Akkordarbeit bei Lastwagenchauffeuren. Viele schwere Lastwagenunfälle wie- derum sind letztlich auf diesen Akkord-Druck zurückzuführen. Das weiss der Bundesrat, und deshalb hat er in der Revision des SVG vorgesehen, diese Akkordarbeit zu verbieten. Am letz- ten Abstimmungssonntag ist diese Revision vom Volke ange- nommen worden.
Wann und unter welchen Umständen gedenkt der Bundesrat, die Akkordarbeit zu verbieten?
Bundespräsident Koller: Nach der Annahme des revidierten Strassenverkehrsgesetzes prüft der Bundesrat zurzeit, ob An- lass besteht, von der Kompetenz zum Erlass eines Akkord- lohnverbots Gebrauch zu machen.
Wiederkehr: Ich habe nicht gefragt, ob Sie prüfen. Ich nehme an, dass Sie prüfen, wenn Sie das Verbot der Akkordarbeit im Gesetz vorgesehen haben. Man weiss doch, dass die Akkord- arbeit der Lastwagenchauffeure einen grossen Druck bedeu- tet und dann schliesslich zu Unfällen führen kann. Ich frage: Wann und unter welchen Umständen gedenkt der Bundesrat, die Akkordarbeit zu verbieten?
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hatte in seiner Bot- schaft zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes ausgeführt, dass Akkordlohn in unserem Land relativ selten ist.
Zudem hatte er ausgeführt, dass die Ueberwachung eines Ver- bots schwierig sei. Angesichts dieser Ausgangslage prüfen wir zurzeit in unserem Departement, ob tatsächlich Anlass be- steht, von dieser Kompetenznorm Gebrauch zu machen. Der Bundesrat hatte in der Botschaft ebenso klar nur eine Kompe- tenznorm verlangt und ausdrücklich dargelegt, dass er die In- kraftsetzung von weiteren Abklärungen abhängig machen wird.
Question 47: Carobbio. Staus wegen Lastwagen auf der N 2 Embouteillages de camions sur la N 2
L'important trafic de camions qui caractérise la N 2, avec les bouchons que cela implique, pose un problème non négligea- ble au Tessin en particulier, d'autant que le phénomène se trouve périodiquement amplifié par l'action des syndicats aux douanes italiennes. Ainsi, une grève totale des douaniers ita- liens est prévue les 4, 7 et 9 octobre prochains.
Cette question ne relevant pas uniquement de la compétence du canton du Tessin, mais également de celle de la Confédéra- tion, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il disposé à créer immédiatement, comme le lui a d'ail- leurs aussi demandé le Conseil d'Etat tessinois, un groupe de coordination intercantonal qui oeuvrerait sous sa responsabi- lité afin de régler le problème des ralentissements sur toute la N 2?
Quel est son avis sur la demande présentée le 25 septembre 1990 par le gouvernement du Tessin, qui vise à barrer provisoi- rement les accès à l'autoroute, en particulier à Bâle, dans le cas des transports directs vers l'italie?
Question 48: Grassi. Schwerverkehrsprobleme auf der N 2 Embouteillages de camions sur la N 2
Le Tessin a souffert ces dernières semaines de sérieux désa- gréments sur la N 2 en raison de la grève des douaniers italiens. On s'attend à une aggravation des ralentissements de camions sur cette route au cours des premiers jours d'octobre à cause de nouvelles grèves.
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour trou- ver une réelle solution à ce problème, comme le souhaitent tant le Conseil d'Etat tessinois que l'Association des transporteurs de Chiasso?
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat das Bundesamt für Polizeiwesen bereits am 18. Oktober 1989 beauftragt, Ver- treter derjenigen Kantone, durch welche die N 2 führt, sowie der Eidgenössischen Zollverwaltung und des Bundesamtes für Verkehr zu einer Aussprache und zur Bildung einer Koordi- nationsgruppe einzuladen. In der Koordinationsgruppe arbei- ten neben den N2-Kantonen auch Schwyz und Graubünden mit. Sie hat ein Einsatzkonzept erarbeitet. Eine Rückweisung von Transitfahrzeugen, die von Norden her in die Schweiz ein- fahren, ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Der Bundesrat vermeidet es grundsätzlich, bei ausländischen Ar- beitskonflikten Einfluss zu nehmen. Der Strassengüterverkehr untersteht der Handels- und Gewerbefreiheit, weshalb Rechts- grundlagen für solche Massnahmen fehlen. Die Polizei kann allerdings in besonderen Fällen, gestützt auf Artikel 3 Absatz 6 des Strassenverkehrsgesetzes, die erforderlichen Massnah- men treffen. Sie müsste jedes Fahrzeug einfahren lassen, des- sen Führer geltend macht, er benütze ein nichtbestreiktes Ausfahrzollamt, z. B. den Grossen St. Bernhard. Die Grenz- übergänge, insbesondere in Basel, würden blockiert, weil Im- port- und Transitfahrzeuge nicht kanalisiert werden können. Dies könnte die Wareneinfuhr in die Schweiz empfindlich be- hindern.
Aus all diesen Gründen möchte der Bundesrat, bevor er wei- tere Schritte unternimmt, das Ergebnis der Arbeiten der ge- nannten Koordinationsgruppe abwarten.
Frage 49: Kuhn. Sicherung genügender Fruchtfolgeflächen Surfaces d'assolement nécessaires à l'approvisionne- ment du pays
Zu einer glaubhaften Unabhängigkeit unseres Landes gehört unter anderem eine genügende Selbstversorgung an Nah- rungsmitteln. Laut Bundesrat ist zur Ernährung der Schweizer Bevölkerung in Krisenzeiten eine Fläche von 450 000 Hektaren ackerfähigen Bodens notwendig. Die Erhebung der Fruchtfol- geflächen bei den Kantonen hat aber ergeben, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Raumplanung dieses Ziel nicht er- reicht werden kann.
Was unternimmt der Bundesrat in nächster Zeit zur Sicherung des lebensnotwendigen Kulturlandes? Ist er bereit, notfalls die Kantone zu verpflichten, zu grosszügig ausgeschiedene Bauzo- nen zu reduzieren?
Bundespräsident Koller: Zur Sicherung des lebensnotwendi- gen Kulturlandes hat der Bundesrat am 12. September 1990 den Entwurf des Sachplanes «Fruchtfolgeflächen» für die An- hörung der Kantone und das Mitwirkungsverfahren bei der Be- völkerung freigegeben. Der Sachplanentwurf rechnet noch mit gesamtschweizerisch knapp 440 000 ha Fruchtfolgeflä- chen. Deshalb wird mit dem Sachplan das Ziel verfolgt, mög- lichst viele der heute noch vorhandenen Fruchtfolgeflächen zu sichern. Der Sachplan des Bundes basiert auf kantonalen Er- hebungen sowie auf einer Analyse der Bauzonen. Dort, wo die Befunde der Bauzonenanalyse eindeutig waren und die Werte massiv vom schweizerischen Durchschnitt abwichen, sind die Kantone aufgefordert worden, Korrekturen anzubringen. So sollen von den 16 500 ha Fruchtfolgeflächen, die heute in Bau- zonen oder Reservebauzonen liegen, 9000 ha in die Landwirt- schaftszone überführt werden. Davon sind in unterschiedli- chem Ausmass zehn Kantone betroffen.
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Heure des questions
Frage 50: Baumlin. Asylverfahren. Unabhängige Beschwerde- instanz
Procédure d'asile. Autorité de recours indépendante
In den Beratungen des dringlichen Bundesbeschlusses über das Asylverfahren wurde grundlegend versprochen, alle be- schlossenen Massnahmen gleichermassen einzuführen, um das heikle Gleichgewicht zwischen Beschleunigung und Fair- ness zu garantieren.
Ich frage den Bundesrat an, wie weit die Vorbereitungen der un- abhängigen Beschwerdeinstanz in Asylfragen gediehen sind.
Bundespräsident Koller: Entsprechend dem Auftrag des Ge- setzgebers hat mein Departement am 19. Juli eine interdepar- tementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr gehören zudem zwei aussenstehende Experten an. Sie hat den Auftrag, ein detail- liertes Modell und zusätzliche Varianten in Skizzenform für die unabhängige Beschwerdeinstanz zu erarbeiten. Die Arbeits- gruppe hat dem Departement bis zum 31. Oktober dieses Jah- res einen Zwischenbericht vorzulegen, auf dessen Basis die erforderlichen Vorentscheide getroffen und die weiteren Auf- träge erteilt werden.
Frage 51: Nussbaumer. Kruzifixe in Schulzimmern Crucifix dans les salles de classe
Gemäss BGE vom 26. September 1990 (Gemeinde Cadro) ist es den Gemeinden inskünftig untersagt, in Volksschulen Kruzi- fixe aufzuhängen.
Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dieser Entscheid könnte unabsehbare Konsequenzen haben, angefangen mit der Ent- fernung aller Kruzifixe und Kreuze in öffentlichen Räumen und auf öffentlichen Arealen, Bergspitzen usw .? Was geschieht mit künstlerisch wertvollen Bildstöcklein? Werden sie in Museen eingemottet?
Könnte die Beseitigung aller religiösen Symbole aus der Oef- fentlichkeit nicht zur Gefährdung des konfessionellen Friedens führen, wenn anderseits Lehrer und Erzieher ohne richterliche Beschränkung verbale Beeinflussungen bezüglich religiöser oder ethischer Gesinnung bis zur Aufhetzung der Kinder betrei- ben können?
Bundespräsident Koller: Da die schriftliche Urteilsbegrün- dung dem Bundesrat noch nicht vorliegt, können die Auswir- kungen des Bundesgerichtsurteils, welches das Anbringen von Kruzifixen in Schulräumen betrifft, nicht abschliessend be- urteilt werden. Artikel 27 Absatz 3 der Bundesverfassung, des- sen Verletzung geltend gemacht wurde, gilt allerdings nur für die öffentlichen Schulen. In anderen Bereichen ist die Glau- bens- und Gewissensfreiheit gemäss Artikel 49ff. der Bundes- verfassung gewährleistet.
Nussbaumer: Prima vorrei ringraziare le autorità comunali di Cadro avendo diffeso i nostri diritti fondamentali e cristiani. Ich frage den Bundesrat an, ob es nicht an der Zeit wäre, in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen, damit willkürlichen Entscheiden ein Ende gesetzt wird. Die Situati- onsethik in der Auslegung der Verfassung durch das Bundes- gericht führt dazu, dass die Artikel über Glaubens- und Gewis- sensfreiheit allmählich ins Gegenteil verkehrt werden.
Bundespräsident Koller: Nachdem wir die Begründung des bundesgerichtlichen Entscheides im Detail noch nicht ken- nen, ist die Tragweite des Urteils noch nicht abzusehen. Im- merhin habe ich den Zeitungen entnommen, dass das Bun- desgericht die Reichweite dieses Entscheides ganz bewusst auf diesen konkreten Fall eingeschränkt hat, so dass wenig- stens prima vista kein Anlass besteht anzunehmen, dass die Bedeutung dieses Entscheides weit über die konkrete Frage hinausginge. Ich glaube nicht, dass uns eine Verfassungsge- richtsbarkeit weiterbringen würde. Wir haben in unserem Staat mit dem Prinzip der Gewaltentrennung zu leben.
Frage 52: Fankhauser. Illegaler Aufenthalt von Saisonnierkindern Enfants de saisonniers séjournant illégalement en Suisse Laut Meldung der «NZZ» vom 27. September 1990 hat sich in den Kantonen eine begrüssenswerte humanitäre und pädago- gische Praxis zugunsten von illegalen Kinderaufenthalten aus Saisonnierfamilien entwickelt.
Ist der Bundesrat bereit, die Anwesenheit der Kinder, die sich jetzt in der Schweiz befinden, im Sinne einer Amnestie zu gestat- ten, bis das Ausländergesetz den europäischen Entwicklungen angepasst wird?
Bundespräsident Koller: Ziehen bei Ausländern Familienan- gehörige nach, ohne dass die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, können sich Schwierigkeiten mit Bezug auf eine ange- messene Wohnung ergeben. Bei Kindern, die noch der elterli- chen Obhut bedürfen, kommen Probleme hinsichtlich ihrer Betreuung und Schulung hinzu. Der Schulbesuch von illegal anwesenden ausländischen Kindern ist zurzeit Gegenstand von Abklärungen mit der Schweizerischen Erziehungsdirekto- ren-Konferenz. Der Familiennachzug von Saisonniers wird im Rahmen der Auswirkungen des freien Personenverkehrs in ei- nem kommenden Europäischen Wirtschaftsraum in bezug auf seine Auswirkungen auf die schweizerische Ausländerpolitik intensiv überprüft. Aufgrund des geltenden Ausländerrechts können Aufenthaltsbewilligungen nur in Härtefällen erteilt wer- den.
Frau Fankhauser: Gestern fand eine Weltkonferenz für die Kinderrechte statt. Wir wissen, dass unser Land die Uno-Kon- vention über die Rechte der Kinder wegen der Saisonnierkin- der nicht unterschreiben kann. Will der Bundesrat doch einen Effort unternehmen, um diese Situation zu legalisieren, und was sagte unser Bundesrat Felber an dieser Kinderrechtskon- ferenz, als er die Rechte der Kinder in der Schweiz darstellen musste?
Bundespräsident Koller: Sie wissen, dass wir auf diesem Ge- biete zurzeit einen Konflikt zwischen dem Recht auf Schulung und dem geltenden Ausländerrecht haben. Die Verhandlun- gen über einen EWR-Vertrag werden Gelegenheit bieten, die ganze Frage des Saisonnierstatuts und seiner Wirkungen grundlegend zu überprüfen. Ich möchte daher weder diesen Verhandlungen noch den Besprechungen mit der Schweizeri- schen Erziehungsdirektoren-Konferenz vorgreifen.
Frage 53: Meier Fritz. Glaubwürdigkeit von Generalstabschef Heinz Häsler
Propos peu crédibles du chef de l'Etat-major général Heinz Häsler
Im «Tages-Anzeiger» vom 19. Juli 1990 erklärt Generalstabs- chef Häsler unter anderem: «Wir rüsten 300 Centurion-Panzer ab» und vergisst, dass diese Centurion laufend durch Leo-2- Kampfpanzer (380 Stück für 4 Milliarden Franken) mit doppelter Feuerkraft ersetzt werden.
Frage: Ist der Bundesrat bereit, Generalstabschef Häsler zu ei- ner Richtigstellung im «Tages-Anzeiger» zu veranlassen?
Bundesrat Villiger: Der Generalstabschef hat im Interview vom 19. Juli 1990 zu Recht von einer Verkleinerung der Pan- zerbestände gesprochen. Im heute noch geltenden Armeeleit- bild für die achtziger Jahre war geplant, die vorhandenen Pan- zer nach Möglichkeit zu modernisieren und bis über das Jahr 2000 hinaus zu behalten. Dabei wäre dem Retrofit-Centu- rion die Rolle eines Gegenschlagpanzers der Felddivision zu- gefallen.
In der Folge haben die beschränkten finanziellen Mittel dazu geführt, dass zwar der Leopard gekauft worden ist, eine Kampfwertsteigerung für den Centurion indessen nicht mehr in Frage kam. Deshalb müssen diese Panzer jetzt liquidiert werden, und statt - gemäss Leitbild - über 1000 Panzer verfü- gen wir somit künftig nur noch über 700, weil 300 abgerüstet werden.
Die Rechnung des Generalstabschefs geht auf. Ich füge noch
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Fragestunde
hinzu, dass die Panzer 61 gelegentlich auch ersatzlos aus- gemustert werden.
Im übrigen werden wir auch bei anderen Waffensystemen massive Reduktionen haben. Selbst mit der Beschaffung ei- nes neuen Kampfflugzeuges wird die Gesamtzahl der Flug- zeuge nach Liquidation der Hunter um rund 100 Stück kleiner werden - also um ein gutes Drittel -, und die Artillerie wird trotz höherem Bestand an Panzerhaubitzen um 400 Rohre verklei- nert sein. Diese quantitativen Reduktionen werden durch qua- litative Verbesserungen beim modernen Material kaum aus- geglichen.
Frage 54: Jaeger. Militärattaché in Washington Nouvel attaché de défense à Washington
Treffen Gerüchte zu, wonach Herr Schlup, Unterstabschef Una, als Verteidigungsattaché nach Washington versetzt werden soll? Wenn ja, welche Gründe bewegen den Bundesrat zu die- sem Schritt?
Bundesrat Villiger: Divisionär Schlup ist als Verteidigungsat- taché vorgesehen und bereitet sich im Moment auf seinen neuen und wichtigen Aufgabenbereich vor. Sein Einsatzort wird jedoch nicht Washington sein.
Mit seinen Erfahrungen als Chef der Una bringt er beste Vor- aussetzungen zur Erfüllung dieser Aufgabe mit.
Jaeger: Wir erinnern uns, dass Herr Divisionär Schlup damals in die Schlagzeilen geraten ist, weil er seinen Chef nicht voll- ständig informiert hat. Daraus resultierte eine Beeinträchti- gung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und dem Chef des EMD.
Herr Bundesrat Villiger, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass ein solcher Mann für die Erfüllung eines neuen Vertrau- enspostens nicht unbedingt erste Wahl ist? Es geht ja darum, Vertrauen zu schaffen. Sie haben gesagt, es sei ein wichtiger Posten. Sind Sie nicht auch der Auffassung, es wäre für Divi- sionär Schlup eine Seitwärtsbeförderung und für diesen wich- tigen Posten jemand anders vorzusehen?
Bundesrat Villiger: Zur Klarstellung: Für mich gibt es nach wie vor keinen Zweifel an der Integrität von Herrn Divisionär Schlup. Er war ein guter Offizier und hat das OKK hervorra- gend geführt. Er war als Instruktor bei der Truppe anerkannt. Er war aber als Unterstabschef Nachrichten am falschen Platz. Man hat ihn an eine Stelle gesetzt, für die er wahrscheinlich nicht geboren war. Er hat zu sehr auf Aussagen von Unterge- benen vertraut, die er nicht persönlich überprüft hat. Er ist für diese Fehler schwer bestraft worden, und nicht nur er, sondern durch die Pressekampagne auch seine ganze Familie. Das hat ihn sehr getroffen. Ich finde es nicht sehr schön, dass man jetzt, nachdem er eine neue Position bekommt, die er sehr gut ausüben wird, das alles wieder aufwärmen will. Das wider- spricht dem Persönlichkeitsschutz, von dem hier im Zusam- menhang mit andern Problemen immer so betont die Rede ist. Ich bin der Meinung, dass Divisionär Schlup dieses Amt gut ausüben wird.
Question 55:
Longet. Hypothekarzins und Gewinnmargen der Banken Taux hypothécaires et marges bénéficiaires des banques Les hausses successives des taux hypothécaires reposent iné- vitablement la question des marges bénéficaires plus que con- fortables des banques. Le Conseil fédéral est-il en mesure d'in- diquer les marges bénéficiaires des banques dans le secteur hypothécaire, ainsi que les marges dans les autres secteurs d'activité bancaire? Sinon, compte-t-il ordonner les enquêtes nécessaires?
Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat keine Kenntnis der Mar- gen, da diese bei jedem Unternehmen ein wichtiger Bestand- teil des Geschäftsgeheimnisses sind. Sie sind naturgemäss auch nicht fixiert, sondern abhängig u. a. von Kosten der Ab- schreibungen und vor allem von Kosten der Refinanzierung. Da Banken in der Schweiz nicht nur eine Geschäftssparte be-
treiben, kann die Marge auch unterschiedlich dargestellt wer- den, je nach der Zuweisung der Art und Fälligkeit der Finanzie- rungsmittel. Generelle Aussagen lassen sich hingegen ma- chen beim Vergleich der Hypothekarzinssätze mit den Zins- sätzen der Sparguthaben, bei den Dreimonatssätzen oder den Festgeldanalysen.
Bei Annahme eines Gesetzes über die Ueberwachung der Hy- pothekarzinssätze müsste die zuständige Behörde diese Fra- gen abklären. Heute hat der Bundesrat keine Rechtsgrund- lage, um in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen.
Frage 56: Hafner Rudolf. Beeinflussungsversuche durch die Natio- nalbank
Intervention de la Banque nationale auprès du Parlement Im Hinblick auf die Problematik der vierten Hypothekarzinserhö- hung innert zwei Jahren hat sich das Direktorium der National- bank direkt schriftlich an die vorberatende Kommission ge- wandt.
Erachtet es der Bundesrat auch als problematisch, wenn die Nationalbank bei einer Vorlage aus seiner Hand in dieser Art Oppositionspolitik betreibt?
Sieht der Bundesrat einen Interessenskonflikt der National- bank, wenn diese einen Teil ihrer Kompetenz im Bereich der Zinspolitik gefährdet wähnt (Hypothekarzins-Preisüberwa- chung) und deshalb in eigener Sache Parlamentsmitglieder zu beeinflussen versucht?
Bundesrat Stich: Bundesrat und Direktion der Nationalbank haben vor Erlass dieser Botschaft die Problematik eingehend diskutiert. Der Bundesrat hatte Kenntnis von den Einwänden der Nationalbank - und übrigens auch der Bankenkommis- sion - und anerkannte ihre Berechtigung grundsätzlich, erach- tet aber die Stellungnahme der Schweizerischen National- bank als zu dogmatisch.
Bekanntlich ist das Instrument der Preisüberwachung auch in den siebziger Jahren eingesetzt worden, ohne dass die Wäh- rungspolitik Schaden erlitt. Der Bundesrat hat die Preisüber- wachung vorgeschlagen, weil er kurzfristig kaum über andere Mittel verfügt und die Teuerungsbekämpfung erste Priorität hat. Zudem gedenkt der Bundesrat, diese Massnahme nur kurzfristig einzusetzen. Deshalb erachtet der Bundesrat das Vorgehen und einzelne Stellungnahmen der Schweizerischen Nationalbank als Ueberreaktion und findet diese nicht akzep- tabel. Zudem trägt die Schweizerische Nationalbank an der heutigen Situation der Teuerung auch eine grosse Mitverant- wortung.
Hafner Rudolf: Die Antwort ist insofern nicht ganz neu, als sie bereits in einem Presseerzeugnis der Romandie in diesem Sinne bekanntgegeben wurde. Es ist aber doch möglich, dass das forsche Vorgehen des Nationalbankpräsidenten etwas mit der einseitigen Zusammensetzung des Bankrates zu tun hat. Bekanntlich sind Oppositionsgruppen, die im Sinne des Bun- desrates hätten Stellung beziehen können, dort nicht vertre- ten.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Denken Sie nicht, dass die Zeit gekommen ist, um den Bankrat mit Vertretern der Oppositi- onsgruppen anzureichern?
Bundesrat Stich: Dazu ist lediglich festzuhalten, dass die Währungspolitik im Einvernehmen zwischen Nationalbank und Bundesrat und nicht im Bankrat festgelegt wird.
Frage 57: Ruf. Verstärkung der Grenzkontrollen durch die Armee Contrôles à la frontières. Participation de l'armée
Trotz aller Massnahmen im Asylbereich wird die Schweiz - wie die jüngste Statistik des DFW belegt - weiterhin von einer stei- genden Zahl von Wirtschaftsasylanten aus aller Welt geradezu überflutet, von denen die allermeisten illegal einreisen. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten in den Kantonen und Ge- meinden sind kaum mehr zu bewältigen und haben teilweise bereits notstandsähnliche Dimensionen erreicht. Vor ähnliche Probleme sieht sich auch Oesterreich gestellt, das deshalb die
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Heure des questions
Visumspflicht für Bulgaren, Türken, Rumänen und Polen wieder eingeführt sowie insbesondere 1500 Soldaten zur Unterstüt- zung der Grenzbeamten für die Ueberwachung der grünen Grenze eingesetzt hat.
Ist der Bundesrat bereit, in Ergänzung des Grenzwachtkorps, die löchrige Schweizer Grenze - mindestens versuchsweise - durch Einheiten der Schweizer Armee besser überwachen zu lassen, um illegalen Grenzübertritten vermehrt begegnen zu können?
Bundesrat Stich: Trotz aller Massnahmen im Asylbereich wird die Schweiz - wie die jüngste Statistik des Delegierten für das Flüchtlingswesen belegt - weiterhin von einer steigenden Zahl von Wirtschaftsasylanten aus aller Welt geradezu überflutet, von denen die allermeisten illegal einreisen. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten in den Kantonen und Gemein- den sind kaum mehr zu bewältigen und haben teilweise be- reits notstandsähnliche Dimensionen erreicht. Vor ähnliche Probleme sieht sich auch Oesterreich gestellt .... - Entschuldi- gung, ich lese die Frage. Ich habe nämlich gerade gedacht: Wie kann ich bloss so etwas sagen! (Heiterkeit)
Jede Verstärkung des Grenzwachtkorps führt grundsätzlich zu vermehrten Anhaltungen von illegalen Einreisenden. Um eine wirksame Verdichtung der Grenzbewachung in den kriti- schen Gebieten Schaffhausen, Kreuzlingen, St. Galler Rhein- tal und Tessin zu erreichen, müssten allerdings rund 750 Mann eingesetzt werden. Geht man davon aus, dass ein Truppenkörper während ungefähr einem Drittel seiner WK-Zeit zugunsten der Grenzbewachung eingesetzt werden kann, so ergibt sich das Bedürfnis nach mehr als einem Regiment pro drei Wochen. Die Truppe hätte zum Teil selbständig, zum Teil zusammen mit Grenzwachtbeamten Beobachtungs- und An- haltungsaufträge im Zwischengelände auszuführen. Aus Gründen der Sicherheit müsste die Truppe bewaffneten und damit aktiven Dienst leisten. Da es sich um eine neue, unge- wohnte Tätigkeit handelte, wäre vorgängig eine gründliche Ausbildung unerlässlich. Wegen der mangelnden Erfahrung, den fehlenden Gelände- und Personenkenntnissen sowie den stets wechselnden Einheiten müsste mit vermehrten Zwi- schenfällen gerechnet werden.
Gesamthaft ergibt sich, dass jeder Truppeneinsatz, der etwas bewirken soll, mit erheblichem Aufwand und bedeutenden Problemen verbunden wäre. Da der illegale Grenzübertritt ohne echte Sanktionen bleibt und da grundsätzlich jeder- mann die Eröffnung eines Asylverfahrens verlangen kann, ist dem Asylproblem unter normalen Verhältnissen mit repressi- ven Massnahmen an der Grenze auf Dauer praktisch nicht bei- zukommen.
Der Einsatz von Truppen für den Ordnungsdienst ist dann zu- lässig, wenn die zivilen Mittel der Kantone nicht ausreichen, um Störungen von Ruhe und Ordnung zu verhindern oder zu beheben. Diese Voraussetzungen sind trotz der kritischen Lage in den genannten Grenzabschnitten zurzeit nicht gege- ben. Von einer Verstärkung der Grenzbewachung der Armee- truppen ist aus den dargelegten Erwägungen abzusehen. Ein entsprechender Einsatz müsste als unverhältnismässig und nicht situationsgerecht bezeichnet werden.
Ruf: Sie haben gemerkt: Zu den Zusatzfragen gehören jeweils auch einleitende Bemerkungen - zumindest in dieser Frage- stunde, aus Gründen der Rechtsgleichheit, nehme ich an! Ich bin von Ihrer Antwort natürlich nicht befriedigt, Herr Bun- desrat Stich. Sie sind vielleicht auch von der Betroffenheit her nicht so motiviert, wie es Herr Bundespräsident Koller ist. Zu meiner Zusatzfrage: Oesterreich sieht sich vor ähnliche Probleme gestellt wie die Schweiz und hat als EMRK-Mitunter- zeichnerstaat - notabene unter sozialistischer Führung - die Ihnen bekannten Massnahmen beschlossen.
Ich frage Sie nun: Unter welchen Voraussetzungen bezüglich der Zahl illegal eingereister Asylbewerber wäre dennoch ein Einsatz der Armee zur Ueberwachung der Schweizer Grenze denkbar? Wann also würden die zivilen Mittel nach Meinung des Bundesrates nicht mehr ausreichen, um die ihnen zuge- dachte Aufgabe zu erfüllen? Und ist es nicht so, dass die Ar- mee im Bereiche des Neutralitätsschutzdienstes bestens aus-
gebildet ist und demzufolge keinerlei Schwierigkeiten hätte, eine solche Aufgabe zu erfüllen?
Bundesrat Stich: Die Schweiz und Oesterreich lassen sich in dieser Hinsicht nicht vergleichen. Für uns ist das schweizeri- sche Recht massgeblich. Nach schweizerischem Recht kann man in die Schweiz einreisen; selbst wenn man zurückge- schickt wird, kann man wieder kommen. Das ist so, das ist der Wille des Gesetzgebers. Ausserdem ist zweifellos die Zahl, die einen Einsatz der Armee rechtfertigen würde, heute bei wei- tem noch nicht erreicht.
Frage 58: Vollmer. Alarmierende Situation beim Bundespersonal Personnel fédéral. Situation alarmante
Nachdem der Bundesrat seine klaren Abmachungen mit den Personalverbänden bezüglich des Inkrafttretens der bevorste- henden Besoldungsanpassungen fragwürdig missachtet, stel- len sich angesichts der sich weiter verschlechternden Rekrutie- rungs- und Personalbestandssituation, insbesondere bei PTT und SBB, folgende Fragen:
Ist der Bundesrat zumindest bereit, seine schon vorhandene gesetzliche Kompetenz derart auszuschöpfen, dass den unte- ren und mittleren Besoldungskategorien dennoch kurzfristig dringend notwendige Verbesserungen zugestanden werden können?
Bei Spitzen- und Ueberklassenpositionen hat sich der Bun- desrat aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bisher nie ge- scheut, mit massiven Besoldungszuschlägen über die ordent- liche Besoldungsskala hinaus seine Kompetenz auszuschöp- fen. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung?
Ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine weitere Missach- tung der Anliegen des ständig mehr geforderten Betriebsperso- nals (massive Zunahme der zu erfüllenden Leistungen bei PTT, Zoll und SBB) zu einer zunehmend untragbaren Situation für das seit Jahren grosse Leistungen erbringende Stammperso- nal führt?
Bundesrat Stich: Der Bundesrat ist rasch auf die Begehren der Personalverbände eingetreten. Die Frage des Inkrafttretens war jedoch schon bei der Vorbereitung der Botschaft über die Reallohnerhöhung fraglich. Insbesondere war offen, wie sich die parlamentarische Behandlung der Vorlage zeitlich ab- wickeln werde. Deshalb kann nicht von einer Missachtung der Abmachungen gesprochen werden, da zudem die Teue- rungsbekämpfung auch im Interesse des Bundespersonals liegt.
Zu Frage 1: Der Bundesrat hat seine Kompetenzen im Rah- men der Möglichkeiten ausgeschöpft.
Zu Frage 2: Zurzeit werden in der ganzen Bundesverwaltung inklusive PTT-Betriebe und SBB zur Gewinnung und Erhal- tung von Spitzenpersonal bei rund 60 Cheffunktionen Zu- schläge über die Höchstbeträge der massgeblichen Besol- dungsklassen ausgerichtet. Auf rund 140 000 Bedienstete macht das weniger als ein halbes Promille, genau 0,42 Pro- mille, aus. Für jeden Einzelfall ist die Zustimmung der Finanz- delegation der eidgenössischen Räte notwendig. Der Grund- satz der Gleichbehandlung ist nicht beeinträchtigt.
Zu Frage 3: Von einer Missachtung der Begehren des Perso- nals kann nicht die Rede sein. Mit der Ausarbeitung der Vor- lage anerkennt der Bundesrat die Anliegen der Verbände. Er trägt damit den guten Leistungen des Personals, die unter er- schwerten Bedingungen erbracht werden müssen und die zu erheblichen Produktivitätssteigerungen führten, Rechnung und wird die Situation laufend überprüfen und allenfalls not- wendige Konsequenzen ziehen.
Vollmer: Die Antwort des Bundesrates zwingt mich jetzt doch zu einer Frage. Herr Bundesrat Stich hat diese Verschiebung der Besoldungsrevisions-Inkraftsetzung damit begründet, dass offenbar auch das Bundespersonal einen Beitrag an die Teuerungsbekämpfung leisten soll. Ich frage mich nun ernst- haft, ob das eine neue Teuerungsbekämpfungspolitik sein soll, dem Personal das ihm zustehende Reallohnerhöhungs- paket vorzuenthalten.
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Fragestunde
Bundesrat Stich: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhun gen haben miteinander nichts zu tun. Aber wenn wir davon ausgehen, dass die ganze schweizerische Wirtschaft Opfer bringen muss, dann gehen wir davon aus, dass auch die Bun- desbeamten das tun können, dürfen und müssen.
Frage 59: Aliesch. Treibstoffzollmittel für die Kantone Produit des droits sur les carburants. Versements aux can- tons
In seiner Antwort auf meine Interpellation 87.977 (Treibstoffzoll- gesetz. Anstieg der Rückstellung) vom 16. Dezember 1987 hält der Bundesrat fest, dass die Treibstoffzollrückstellung eine Schwankungs- und Ausgleichsreserve sein soll, wie dies die Treibstoffzollgesetzgebung verlangt. Der Abbau der Rückstel- lung auf eine kurzfristige Ausgleichsreserve bis gegen Mitte der neunziger Jahre sei vom Bundesrat nie in Frage gestellt wor- den. In den nächsten Jahren sei mit einem Abbau der Rückstel- lung zu rechnen.
Trotz dieser Absichtserklärung ist die Treibstoffzollrückstellung in der Zwischenzeit auf gegen 2,5 Milliarden Franken angestie- gen. Obwohl einzelne Kantone grosse Strassenfinanzierungs- probleme haben, ist der Bundesrat mit der Mittelzuteilung aus der Rückstellung weiterhin sehr zurückhaltend.
Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft den Verfassungs- und Gesetzesauftrag auf dem Gebiete der Treibstoffzölle zu erfül- len?
Bundesrat Stich: Da die zweckgebundenen Treibstoffzoller- träge in den letzten Jahren über, die Ausgaben jedoch unter dem Voranschlag lagen, ist die Rückstellung stärker ange- wachsen als ursprünglich erwartet. Sie erreichte Ende 1989 den Stand von rund 2,4 Milliarden. Budgetiert waren 2,2 Milli- arden. Der Bundesrat schlug anfangs 1989 vor, die Rückstel- lung durch eine befristete Senkung des Treibstoffzollzuschla- ges auf unverbleitem Benzin abzubauen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung jedoch auf mehrheitliche Ableh- nung. Ein verstärkter Abbau der Rückstellungen über zusätz- liche Ausgaben führt zu einer entsprechenden Erhöhung der Ausgabenquote. Es liegt in den finanzpolitischen Zielsetzun gen des Parlamentes und des Bundesrates, das durchschnitt- liche Ausgabenwachstum auf das Bruttoinlandprodukt zu be- grenzen. Dieser Prioritätensetzung unterliegen auch die zweckfinanzierten Strassenverkehrsausgaben. Eine von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion verlangte 1991 einen Voranschlag, bei dem die Ausgaben nicht stärker wach- sen als das Bruttoinlandprodukt. Um etwas Druck vom Natio- nalstrassenbau wegzunehmen, hat der Bundesrat dem Parla- ment für das laufende Jahr einen Nachtragskredit von 150 Mil- lionen Franken beantragt, der in der Sommersession bewilligt wurde. Sodann hat der Bundesrat beschlossen, den Kredit- begehren der Kantone beim Strassenbau teilweise entgegen- zukommen. Die Nationalstrassenbaukredite und Hauptstras- senkredite sind im Rahmen der aktuellen Planung aufgestockt worden. Die zweckfinanzierten Strassenverkehrsausgaben weisen im Voranschlag 1991 noch immer eine weit überdurch- schnittliche Wachstumsrate aus. Durch diese Erhöhung der Strassenbaukredite wird in den nächsten Jahren mit einem ra- scheren Abbau der Rückstellung zu rechnen sein. Sie dürfte bis Ende 1994 deutlich unter 1 Milliarde sinken. Der Bundesrat gedenkt im übrigen, den Verfassungs- und Gesetzesauftrag weiterhin zweckentsprechend zu erfüllen.
Frage 60: Bonny. Anlagepolitik der Eidgenössischen Versiche- rungskasse (EVK)
Politique de placement de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)
In Kreisen der Versicherten der EVK ist die Meinung ziemlich verbreitet, dass auch unter Beachtung der Sicherheitsanforde- rungen der Anlagen aus dem enormen Vermögen der EVK we- sentlich mehr erwirtschaftet werden könnte, als diés heute der Fall ist. Artikel 47 der EVK-Statuten wirkt veraltet und stimmt auch nicht überein mit Artikel 50 der Vollziehungsverordnung 2 zur zweiten Säule.
Wann gedenkt der Bundesrat die nötigen Anpassungen bei der Anlagepolitik der EVK vorzunehmen?
Bundesrat Stich: Die Gelder der EVK sind Bundesvermögen, sie sind vom übrigen Bundesvermögen nur rechnungsmässig ausgeschieden und werden in der Staatsrechnung als zweck- gebundene Rückstellungen ausgewiesen. Der Bund verwaltet sie und garantiert der EVK einen Zinsertrag, der den Durch- schnittsrenditen der Bundesobligationen entspricht, minde- stens aber 4 Prozent pro Jahr beträgt. Mit dieser neuen Rege- lung darf die Performanz als befriedigend bezeichnet werden. Ende 1989 erreichten die beim Bund angelegten Mittel der EVK 12,7 Milliarden Franken. 1990 rechnen wir mit einer Durchschnittsrendite der Bundesobligationen von 6,3 Pro- zent. Die Eidgenössische Versicherungskasse untersteht den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes. Die Anlage in Grundstücke und Beteiligungsrechte ist ausgeschlossen. Eine Aenderung der Anlagepolitik setzt somit eine Revision dieses Gesetzes und eine entsprechende Statutenänderung oder die rechtliche Verselbständigung der EVK voraus. Einer Aenderung sind nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen relativ enge Grenzen gesetzt. Die von der EVK direkt angelegten Mittel müssen von der Bundes- tresorerie wieder beschafft werden.
Die dadurch verursachten Umschichtungen auf dem Geld- und Kapitalmarkt dürften angesichts der zur Diskussion ste- henden Mittel nicht vernachlässigt werden. Eine vermehrte An- lage in Liegenschaften vergrössert den Druck auf den Boden- markt. Ein Engagement in Beteiligung ist auch nicht er- wünscht. Eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht vorgesehen.
Bonny: Herr Bundesrat, Sie sind auf einen Teil der Problema- tik eingegangen, dafür danke ich Ihnen. Ein anderer Teil blieb unberührt, dafür kann ich Ihnen nicht danken. Wir sollten die- ses Problem noch vertieft im Rate behandeln. Ich habe eine Zusatzfrage: Sie haben nicht Stellung genommen zu meiner Aussage, Artikel 47 der EVK-Statuten, der die Anlagepolitik re- gelt, stimme nicht mit Artikel 50 der Vollziehungsverordnung 2 zur zweiten Säule überein.
Bundesrat Stich: Da haben Sie recht, Herr Bonny, aber der Bund ist auch nicht eine durchschnittliche Organisation der zweiten Säule, sondern er hat ganz offensichtlich andere Funktionen, die hier berücksichtigt werden müssen.
Frage 61: Müller-Meilen. Fluchtgelder aus dem Nahen Osten Capitaux fugitifs en provenance du Proche-Orient
Wie gross sind die Fluchtgelder, die seit dem Beginn der Golf- krise in die Schweiz geflossen sind? Können sie eine dämp- fende Wirkung auf die Zinserhöhungen haben?
Question 62: Béguelin. Entwicklung der Hypothekarzinsen Evolution des taux d'intérêts
Depuis la crise du Golfe, le franc suisse a retrouvé son rôle tradi- tionnel de monnaie-refuge. Et les capitaux étrangers affluent dans notre pays. Pourtant, les taux d'intérêts restent orientés fermement à la hausse. Cette évolution est contraire à toute or- thodoxie financière. De plus, elle contribue à alimenter l'infla- tion. Comment le Conseil fédéral juge-t-il cette situation? Le cas échéant, que compte-t-il entreprendre pour corriger cette évo- lution aberrante?
Bundesrat Stich: Ueber das Ausmass des Zuflusses von Fluchtgeldern seit Ausbruch der Golfkrise in der Schweiz sind keine aussagekräftigen Zahlen verfügbar. Wir kennen zwar die Zahlen des Bankensystems. Danach hat der Zufluss um ca. 4,5 Milliarden Franken abgenommen. Wenn man allerdings die Anlagen in Schweizerfranken berücksichtigt, ergibt sich insgesamt ein Zufluss von etwa 900 Millionen Franken. Aber das betrifft nur das eigentliche Bankensystem, nicht die Fi- nanzgesellschaften, Versicherungsgesellschaften etc. Von ei- nem Geldzufluss aus dem Ausland werden die Zinsen in der
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Schweiz nicht ohne weiteres beeinflusst, sofern die National- bank keine Aenderung in ihrer Geldpolitik vornimmt. Dagegen wirkt dieser sich auf den Wechselkurs des Schweizerfrankens aus.
M. Béguelin: Monsieur le conseiller fédéral, vous n'avez ré- pondu qu'à ma première question. Quant à la seconde: que comptez-vous entreprendre pour corriger cette évolution, en d'autres termes, ne faudrait-il pas que la Banque nationale as- souplisse sa politique? J'aimerais vous l'entendre dire très clairement.
Bundesrat Stich: Es gibt den Grundsatz, dass man über Wäh- rungspolitik nicht öffentlich sprechen sollte. Man muss sich bewusst sein, dass der Zufluss in Schweizerfranken bzw. der Zufluss von ausländischem Geld und dessen Umwandlung in Schweizerfranken grundsätzlich zu einer Stärkung des Schweizerfrankens führen. Das hat hinsichtlich der Teue- rungsbekämpfung zweifellos positive Auswirkungen. Dann müssen wir auch sehen, dass wir auf der einen Seite bei den Exporten weniger konkurrenzfähig werden gegenüber dem Ausland und auf der anderen Seite unsere Importe eher verbil- ligt werden.
Zur Politik der Nationalbank: Wir sind uns grundsätzlich dar- über einig, dass die Nationalbank eine Politik der Stabilität be- folgen soll. Angesichts dieser Veränderungen kann man sich befriedigt erklären darüber, dass es der Nationalbank gelun- gen ist, den Schweizerfranken wieder stark werden zu lassen. Die Grenzen sind zweifellos hier in diesem Starkwerden zu se- hen.
Im Moment hat die Nationalbank zweifellos - gerade wegen dieser Stärke - einen gewissen Spielraum in bezug auf die Geldmengenpolitik. Diesen Spielraum sollte sie grundsätzlich auch ausnützen, um zu erreichen, dass es einen vernünftigen Ausgleich gibt zwischen Geldmenge, Wechselkurs und Zins- sätzen. Das ist die Aufgabe der Nationalbank, und ich wün- sche ihr dazu viel Erfolg, vielleicht auch viel Glück.
Frage 63:
Hafner Rudolf. Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichtverein- barung der Banken
Obligation de diligence des banques. Violations répétées de la convention
Die Aufsichtskommission über die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken hat innerhalb von zweieinhalb Jahren elf Verstösse verurteilt und Bussen auferlegt.
Ist der Bundesrat auch der Auffassung, die häufige Nichtein- haltung der Sorgfaltspflichtvereinbarung durch die Banken schade nicht nur dem Finanzplatz, sondern auch dem Ansehen der Schweiz?
Sind dem Bundesrat die Namen der fehlbaren Banken be- kannt, und ist er bereit, diese im Interesse der Transparenz und der Bankkunden, die nur seriöse Bankinstitute berücksichtigen wollen, zu veröffentlichen?
Ist der Bundesrat auch der Auffassung, die Veröffentlichung der Banknamen könne eine präventive Wirkung gegen zukünf- tige Verstösse darstellen (im übrigen Strafrecht wird bekannt- lich die Präventivwirkung bejaht)?
Bundesrat Stich: Die von der Aufsichtskommission zur Verein- barung über Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken im Zeitraum vom 1. Oktober 1987 bis 31. Dezember 1989 in elf Fällen gegen Banken ausgefällten Vertragsstrafen betrafen in erster Linie formelle Fehler bei der Feststellung der Identität der Vertragspartner und der wirtschaftlich Berechtigten. Ange- sichts der immensen Zahl der Kundenbeziehungen der Schweizer Banken kann somit weder von häufigen Verletzun- gen der Sorgfaltspflichtvereinbarung noch von einer Image- schädigung des Finanzplatzes die Rede sein. Die Aufdeckung und Bestrafung von Verletzungen der Sorgfaltspflichtverein- barung beweist vielmehr, dass die Einhaltung der Standes- regeln wirksam kontrolliert wird.
Der Eidgenössischen Bankenkommission sind die Namen der fehlbaren Banken bekannt, da ihr alle Entscheide der Auf- sichtskommission im Hinblick auf die Prüfung der bankenge-
setzlichen Bewilligungsvoraussetzungen, Insbesondere der angemessenen Organisation und der Gefahr für eine ein- wandfreie Geschäftstätigkeit der Banken, mitgeteilt werden. Die Veröffentlichung dieser Namen ist ausgeschlossen, da es sich bei der VSB um privatrechtliche Standesregeln handelt und die Aufsichtskommission dem Bankgeheimnis unter- steht.
Die Bankenkommission ihrerseits ist wie jede Verwaltungs- behörde an das Amtsgeheimnis gebunden. Hauptzweck der Publikation der wesentlichsten Entscheide der Aufsichtskom- mission ist die Orientierung der Banken und bankengesetz- lichen Revisionsstellen über die massgebende Auslegung der Standesregeln sowie der Oeffentlichkeit über ihre Aufsichts- praxis. Hierzu sowie für die präventive Wirkung ist eine Na- mensnennung ebensowenig erforderlich wie bei der Publika- tion der Verwaltungspraxis.
Frage 64: Mühlemann. Entwicklung der EWR-Verhandlungen Espace économique européen (EEE). Etat des négocia- tions
Am 20./21. September 1990 fand die 2. Verhandlungsrunde um den EWR-Vertrag statt, so dass sich folgende Fragen stellen:
Bestehen weiterhin gute Chancen, dass der EWR-Vertrag trotz zahlreicher Unkenrufe ausgehandelt werden kann?
Welche Haltung nehmen die verschiedenen EG-Staaten ge- genüber dem EWR-Projekt ein?
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um das psycho- logische Klima rund um die EWR-Verhandlungen zu verbes- sern?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le troisième tour de nego- ciations à haut niveau a eu lieu les 20 et 21 septembre à Bru- xelles et il a confirmé une volonté de mener ces négociations à bon port, aussi bien du côté de la Communauté que de celui de l'AELE. Les problèmes principaux à résoudre sont mainte- nant bien identifiés. La véritable négociation, qui consiste à trouver des solutions à ces problèmes, va commencer pro- chainement. Ces négociations ne sont pas une surprise. Elles s'annoncent très difficiles, notamment sur deux points: d'une part, les exceptions, la Communauté refusant pratiquement l'acceptation d'exceptions non limitées dans le temps et, d'au- tre part, les questions institutionnelles: mécanisme de déci- sion commun, comitologie, soit participation aux différents co- mités. L'attitude des Etats membres de la Communauté face au projet de l'Espace économique européen est générale- ment positive. Les Etats membres voient un intérêt politique tout comme un intérêt économique à consolider les relations avec les pays de l'AELE, dans la perspective de la plus large Europe en mouvement. L'Italie, qui détient actuellement la présidence de la Communauté, a très clairement exprimé sa volonté d'arriver à une percée politique dans cette négocia- tion, encore avant la fin de l'année. Les entretiens que j'ai eus à Rome, les entretiens que j'aurai de nouveau en Suisse avec les représentants de la présidence italienne vont dans ce sens. Le Conseil fédéral, quant à lui, a souligné à plusieurs reprises que l'objectif actuel de sa politique d'intégration était la négo- ciation d'un bon traité sur l'Espace économique européen. Il n'a jamais laissé planer de doute au sujet de cet objectif, mais il n'a pas caché non plus que les voies et moyens d'y parvenir étaient difficiles. En conséquence, Monsieur Mühlemann, le Conseil fédéral reste de l'avis que tous les efforts doivent être entrepris pour arriver à un bon résultat des négociations. Il es- time en même temps indispensable que la réflexion sur d'éventuelles alternatives soient approfondies, vu que le suc- cès de cette négociation n'a jamais été garanti à l'avance. Mais de grâce, que l'on fasse la distinction entre ce que l'on négo- cie et toutes les forces que cela exige - et maintenant il n'y a pas de doute, c'est l'Espace économique européen - et toutes les gambades intellectuelles, tous les intérêts que l'on peut avoir pour d'autres formules - il ne faut pas être pris au dé- pourvu - mais qui ne sont pas prioritaires.
Tel est l'état de la question en cette reprise de la négociation au plus haut niveau.
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Fragestunde
Mühlemann: Ich bin sehr befriedigt, dass Herr Bundesrat De- lamuraz den gleichen Eindruck von der Verhandlungsrunde vom 20./21. September hat wie verschiedene Verhandlungs- teilnehmer, darunter auch der Generalsekretär der Efta. Es scheint, dass an dieser Verhandlungsrunde der feste Wille der EG-Staaten, aber auch der skandinavischen Staaten zum Aus- druck kam, die Verhandlungen im November zu einem Durch- bruch zu bringen.
Etwas erstaunt sind wir allerdings darüber, dass am 23. Okto- ber eine Europa-Initiative auch durch Kollegen aus unserem Rat unterstützt wird, ausgerechnet im Moment der heikelsten Verhandlungsphase.
Was gedenkt man zu tun, um das Parlament genauer und de- taillierter zu informieren, um es vor allem zeitgerecht auf den Verhandlungsrhythmus einzustimmen?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Tout ce qui doit être engagé en moyens d'information permanente avec le Parlement le sera, et en particulier, pour répondre à la seconde question de M. Mühlemann, le Conseil fédéral est décidé à organiser avec les Bureaux cette journée de séminaire avec l'ensemble des parlementaires, avant la session de décembre.
Cette réflexion de séminaire sera alimentée par un rapport qui fait un état complet de la question en matière de négociations quant à l'Espace économique européen. Ce n'est donc pas un deuxième rapport sur l'intégration européenne, c'est un rap- port d'information dense et de resituation de la question. Nous sommes en train d'y mettre la dernière main et de l'actualiser afin que vous ayez en main, Mesdames et Messieurs les con- seillers nationaux, un instrument performant qui vous donne l'état de la question au dernier moment.
Frage 65: Müller-Meilen. Auswirkungen der Oelpreisentwicklung auf die Inflation
Effets inflationnistes de la hausse des prix du pétrole
Welche Auswirkungen haben die Oelpreissteigerungen auf den Lebenskostenindex und damit auf die Inflation in diesem und im nächsten Jahr? Wie beurteilt der Bundesrat die künftige Ent- wicklung der Erdölpreise?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Monsieur Müller-Meilen, le mazout participe à l'indice des prix à la consommation pour une part de 3,3 pour cent et l'essence pour 3,1 pour cent. La hausse des prix des produits pétroliers a bien entendu des conséquences à la fois directes et indirectes sur le coût des biens qui exigent pour leur production beaucoup d'énergie et notamment beaucoup de mazout. Par conséquent, c'est une règle qui n'est pas absolue mais on peut dire qu'une hausse de 10 pour cent des prix pétroliers entraîne une augmentation d'environ 0,25 pour cent de l'indice suisse des prix à la con- sommation. Voilà la relation. Sur le marché libre de Rotterdam, le baril coûtait avant les événements du Golfe un peu plus de 17 dollars. Il atteint et même dépasse aujourd'hui le prix de 40 dollars - ce dernier prix s'entend pour des livraisons en oc- tobre - il a même été la semaine dernière tout près de 41 dol- lars le baril.
Prévoir l'évolution du prix du pétrole est évidemment problé- matique car cela dépendra du prix du brut, de l'évolution du prix des produits finis, des taux de change et naturellement des coûts de transport. S'agissant de la situation sur le marché pétrolier, je peux dire que le Conseil d'administration de l'Agence internationale de l'énergie, dont nous faisons partie, a siégé vendredi dernier à Paris et il est d'avis que sans être confortable la situation est supportable, à condition bien en- tendu qu'il n'y ait pas de nouveaux abandons de production. Il faut noter d'ailleurs que l'énorme hausse du prix du pétrole n'est pas liée à l'état actuel de l'approvisionnement mais qu'elle reflète surtout - et c'est dans ce sens qu'il faut com- prendre les décisions Bush - la très grande insécurité quant à l'évolution de la situation dans la région du Golfe.
Question 66: Ziegler. Die Türkei am Comptoir Suisse La Turquie, hôte d'honneur du Comptoir Suisse
La Turquie a été l'hôte d'honneur du Comptoir Suisse à Lau- sanne en 1990.
Aucun pays n'accède à la qualité d'hôte d'honneur sans le feu vert du DFAE et de l'Office fédéral des affaires économiques ex- térieures.
Or, le présent régime turc est honni par toute l'Europe pour sa politique de génocide contre sa minorité kurde, sa pratique de torture et de déni de liberté contre l'opposition turque.
Pour quelles raisons le Conseil fédéral a-t-il cru opportun de conférer à ce régime terroriste l'honneur d'une invitation au Comptoir?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'ai l'honneur de répondre au nom du Conseil fédéral à M. Ziegler. Le Conseil fédéral est conscient du fait que la situation des droits de l'homme en Tur- quie est problématique, pour ne pas dire davantage, en parti- culier dans la région kurde du sud-est du pays. Dernièrement, la Suisse est intervenue, comme à plusieurs reprises aupara- vant, directement auprès des autorités turques en les pressant de respecter les droits de l'homme.
En ce qui concerne la présence, cette année, de la Turquie au Comptoir Suisse, il convient tout d'abord de relever que la li- berté économique est garantie par notre constitution. Faute de base légale, le Conseil fédéral n'est aujourd'hui pas habilité à restreindre cette liberté pour des raisons touchant au non- respect des droits de l'homme par un pays en particulier.
Par ailleurs - et le problème et la considération deviennent moins schématiques et moins formalistes, Monsieur Ziegler - nous doutons que l'isolement économique de la Turquie puisse contribuer à améliorer la situation des droits de l'homme dans ce pays. Nous pensons plutôt qu'en mainte- nant des relations économiques mutuelles, la Suisse et l'Eu- rope peuvent au contraire influencer le respect des droits de l'homme en Turquie. En fin de compte, c'était l'une des rai- sons pour lesquelles les autorités fédérales n'ont pas jugé op- portun de déconseiller au Comptoir suisse l'invitation à la Tur- quie.
Comme le Conseil fédéral l'a en effet précisé à plusieurs repri- ses, le développement économique et social, tout comme le respect des droits de l'homme, sont des conditions indispen- sables pour la paix et la sécurité dans un pays. Mais notre atti- tude sur ce point n'empêchera nullement le Conseil fédéral, au contraire, d'intervenir dans la mesure de ses moyens au- près de la Turquie, en faveur du respect de ses obligations internationales en matière de droits de l'homme. Et si je dis au contraire, c'est parce que nous partirons d'une base qui ne pourra pas ne pas être reconnue par la Turquie comme une base libérale d'un gouvernement qui a voulu que les relations économiques entre les deux pays s'accomplissent par la pré- sence de ce pays au Comptoir Suisse, entreprise entièrement privée, et qu'il le met dès lors en meilleure posture pour plus fermement et plus clairement encore lui faire entendre qu'il est grand temps que la Turquie, ce bout de l'Europe, non seule- ment pour la géographie et pour l'économie, mais aussi pour la culture et pour ce qu'elle représente, fût de l'Europe à part entière.
M. Ziegler: Je rends hommage au Syndic de Lausanne, Mme Jaggi, qui a, courageusement et avec lucidité, dénoncé le scandale de la présence du régime terroriste turc comme hôte d'honneur au Comptoir Suisse.
Malheureusement, je ne suis pas satisfait de la réponse de M. Delamuraz, conseiller fédéral. Il nous fait croire que le Conseil fédéral ne peut que conseiller ou déconseiller la présence de tel ou tel pays comme hôte d'honneur au Comptoir suisse. En fait, la direction actuelle du Comptoir Suisse est composée d'analphabètes politiques. Il est évident que les personnes qui dirigent le Comptoir actuellement - des vrais imbéciles politi- ques, je le redis - doivent s'adresser à l'Office fédéral du com- merce extérieur et au Département des affaires étrangères pour obtenir l'autorisation de votre département, du Conseil
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Heure des questions
fédéral pour pouvoir inviter un hôte d'honneur. Il y a donc un droit de veto.
Il y a de grands hommes d'Etat vaudois - il y en a un parmi nous - et il y a les gens qui dirigent le Comptoir. Je ne peux pas m'empêcher de penser qu'il y a une certaine complicité entre le Conseil fédéral et le régime répressif, détestable, qui gou- verne actuellement la Turquie. Ma question supplémentaire est la suivante: le Conseil fédéral peut-il confirmer si, dans la répression du peuple turc, la Turquie utilise maintenant les gaz de combat et si les usines Bührle (brouhaha) viennent d'instal- ler en Turquie, certainement avec l'approbation du Conseil fé- déral, une usine de montage de canons DCA où travaillent déjà douze ingénieurs suisses au moment où je vous parle?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je constate avec dépit que la cote d'amour des syndics de Lausanne chez Jean Ziegler peut être variable et qu'actuellement celle de mon successeur est nettement meilleure que la mienne. Cela s'améliorera, Monsieur Ziegler, croyez-moi!
Je précise qu'au moment de la demande du Comptoir Suisse, qui s'est exprimé auprès des autorités fédérales en mars 1989, la situation était, non pas favorable mais en passe de l'être. Vous me direz qu'en ce qui concerne certains pays on nourrit souvent l'espoir d'une amélioration. Mais incontestablement, en 1987, le gouvernement turc avait levé la loi martiale et re- connu les droits de requête individuelle devant la Commission des droits de l'homme. En 1988, la Turquie avait ratifié la Con- vention des Nations Unies contre la torture et la Convention européenne pour la prévention de la torture. Le Rapport final du 30 janvier 1987 sur le dialogue de la Commission euro- péenne des droits de l'homme et le gouvernement turc avait attesté que des efforts étaient accomplis par les autorités de ce pays pour limiter l'usage de la torture et les excès de rigueur du système pénitencier. La situation était incontestablement plus riche d'espoir au moment de la décision qu'aujourd'hui. Ce n'est donc pas du tout une complicité de l'honorable équipe directoriale du Comptoir et du Conseil fédéral qui expli- que que le Département fédéral des affaires étrangères et le BAWI aient exprimé un avis positif pour cette présence au Comptoir.
Quant à votre question complémentaire, je ne suis pas à même maintenant, dans l'état de ma documentation, ni de la confirmer ni de l'infirmer.
Question 67:
Longet. Nationale Minderheiten und Respektierung der Menschenrechte in Jugoslawien
Minorités nationales et respect des droits de l'homme en Yougoslavie
Selon des informations concordantes une vague de répression sans précédent frappe actuellement la majorité albanaise de la région yougoslave du Kossovo, qui souhaite pouvoir former sa propre république.
Le Conseil fédéral est-il informé de cette situation, et est-il dis- posé à exiger des autorités yougoslaves le respect des droits de l'homme, de procédures régulières et des droits de toutes les minorités nationales?
Réponse écrite du Conseil fédéral
L'abolition progressive du statut d'autonomie accordé au Ko- sovo dans le cadre de la République de Serbie par la constitu- tion de 1974 a causé une situation de troubles graves dans cette province et entraîné une détérioration significative de la situation des droits de l'homme, dont la principale victime est la population civile, à 90 pour cent d'origine albanaise.
Fortement préoccupé par ces événements, le DFAE est inter- venu, en août dernier, auprès du gouvernement yougoslave pour protester contre la politique de répression des autorités serbes et contre l'abolition des droits constitutionnels de la po- pulation d'origine albanaise, notamment le droit à l'informa- tion dans cette langue. Le DFAE a, en particulier, demandé que cessent les violences à l'encontre de la population civile et que soit rétabli l'ordre constitutionnel.
Le Conseil fédéral souhaite que les autorités yougoslaves et serbes entreprennent tous les efforts possibles pour que les
droits de l'homme soient respectés au Kosovo et que soit trou- vée une solution tenant compte des droits des personnes ap- partenant à la minorité d'origine albanaise de la République de Serbie. Consciente du fait que la solution des problèmes relatifs aux minorités nationales joue un rôle déterminant pour la paix et la sécurité en Europe centrale et orientale, la Suisse a proposé la tenue d'une réunion d'experts sur cette question au sein de la CSCE; cette réunion aurait pour mandat de trou- ver des solutions visant à une meilleure protection des droits des personnes appartenant à des minorités nationales, de leur identité et tenant compte de leurs intérêts particuliers.
Frage 68: Spalti. Standort der Agentur zur Kontrolle des Verbots von chemischen Waffen
Interdiction des armes chimiques. Siège de l'agence char- gée du contrôle
Die Niederlande haben sich im Zusammenhang mit der Uno- Abrüstungskonferenz in Genf offiziell als Standort für eine Agen- tur zur Kontrolle des Verbotes von chemischen Waffen bewor- ben. Neben den Niederlanden haben auch Oesterreich und Belgien ihre Standortofferten für die C-Waffen-Agentur bereits offiziell vorgelegt.
Hat die Schweiz in dieser Hinsicht besondere Initiativen ergrif- fen, um allenfalls dieser C-Waffen-Agentur als neutraler Staat beispielsweise in Spiez, in unserem C-Laboratorium, einen ent- sprechenden Standort anzubieten?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Die Verfügbarkeit der Schweiz als Gastland für internationale Konferenzen und Organisationen ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Aussenpolitik. Dieses allgemeine Prinzip behält auch im Zusammenhang mit der Schaffung einer internationalen Orga- nisation zur Kontrolle des Verbots von C-Waffen in der Schweiz seine ganze Gültigkeit. Vor diesem Hintergrund hatte der schweizerische Vertreter am 3. August letzten Jahres vor der Abrüstungskonferenz erklärt, dass die Schweiz bereit wäre, an die vorbereitende Kommission, deren Aufgabe es sein würde, die Anwendung der geplanten C-Waffen-Konvention sowie die Vernichtung der bestehenden C-Waffen-Bestände vorzuberei- ten, einen ausserordentlichen Beitrag zu leisten. Wegen der vorhandenen Infrastruktur könnte diese Kommission, die nach der Unterschrift der C-Waffen-Konvention während zwei Jahren tätig wäre, in Genf tagen.
Beim gegenwärtigen Stand der Diskussionen über die Schaf- fung einer C-Waffen-Kontrollorganisation ist es nicht möglich, sich ein verlässliches Bild über den Umfang und die konkreten Bedürfnisse dieser Organisation zu machen. Die Schweiz sieht sich deshalb noch ausserstande, über ihre traditionelle Bereitschaft als Gastland hinauszugehen. Im weiteren wäre es im jetztigen Zeitpunkt den Interessen einer C-Waffen-Organi- sation nicht förderlich, bereits um den Standort zu wetteifern. Betreffend die Rolle des AC-Laboratoriums in Spiez im Bereich der chemischen Abrüstung hat der Bundesrat am 27. Juni 1990 entschieden, eine Inspektions- und Verifikationskapazi- tät zu schaffen. Die Aufgabe dieser Stelle am AC-Labor wäre es, die schweizerische Beobachterdelegation an der Genfer Abrüstungskonferenz zu unterstützen sowie erste Vorberei- tungsarbeiten zum Vollzug des künftigen C-Waffen-Abkom- mens in der Schweiz zu leisten. Ausserdem ist das AC-Labora- torium weiterhin bereit, wie schon in der Vergangenheit, im Rahmen der Vereinten Nationen zu internationalen Verifika- tions- und Inspektionsmissionen bei vermutetem Gebrauch von C-Waffen beizutragen.
Frage 69: Fischer-Hägglingen. Baltische Staaten und KSZE Pays baltes et CSCE
Die drei baltischen Staaten haben bei der Konferenz für Sicher- heit und Zusammenarbeit (KSZE) das Gesuch auf Gewährung des Beobachterstatus gestellt.
Ist der Bundesrat bereit, im Sinne meines am 7. Juni 1990 über- wiesenen Postulates über das Selbstbestimmungsrecht der
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Fragestunde
baltischen Staaten dieses Gesuch zu unterstützen und sich ak- tiv für die Gutheissung des Gesuches bei den KSZE-Mitglied- staaten einzusetzen?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Die Schweiz bekennt sich uneingeschränkt zum Selbstbestim- mungsrecht der Völker. Es ist als Prinzip 7 in der Schlussakte von Helsinki verankert. Sie hat deshalb auch volles Verständ- nis für die Unabhängigkeitsbestrebungen der Balten, und sie begrüsst deren Gespräche mit den sowjetischen Zentralbe- hörden. Wir haben unsere Position verschiedentlich balti- schen Repräsentanten gegenüber dargelegt, sowohl hier in Bern wie auch am Rande der KSZE.
Vertreter der baltischen Staaten haben auf der «Konferenz über die menschliche Dimension» in Kopenhagen (Juni 1990) wie auch im Vorbereitungskomitee für den KSZE-Gipfel von Paris, welches derzeit in Wien tagt, den Beobachterstatus für die baltischen Staaten beantragt. Beide Male wurde ihnen · vom Exekutivsekretär der Bescheid mitgeteilt, dass hierfür kein Konsens bestehe. Es ist eine Eigentümlichkeit der KSZE, dass alle Entscheide im Konsensverfahren verabschiedet wer- den. Sofern sich auch nur ein Land widersetzt, kommt kein po- sitiver Entscheid zustande. Bei den baltischen Anträgen war der Widerstand eines bestimmten Landes von Anfang an be- kannt. Deshalb kam es innerhalb der KSZE zu keiner Debatte über die baltischen Anträge. Nach Ansicht der Schweiz gibt es nur einen Weg, nämlich jenen des Gesprächs. Er wurde be- schritten. Er muss weiterverfolgt werden. Nur auf diese Weise kann ein Umfeld geschaffen werden, welches den baltischen Staaten ermöglichen könnte, den Beobachterstatus innerhalb der KSZE zu erreichen. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft in diesem Sinne einsetzen.
Frage 70: Bär. Menschenrechte in Honduras Violation des droits de l'homme au Honduras
Der Regierungswechsel in Honduras hat keine Verbesserung der Menschenrechtssituation gebracht. Während der ersten sechs Monate unter Präsident Callejas ist sogar eine neue Welle der Repression gegen Arbeiter und Bauern, Gewerk- schaftsführer, Studenten, Journalisten, Kirchenmitglieder usw. festzustellen.
Wird die Schweiz, als eine der wichtigsten Partnerinnen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras, die honduranische Regierung mit Nachdruck auffordern, die Menschenrechte zu garantieren?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Die Menschenrechtssituation in Honduras ist seit langem pro- blematisch und spiegelt das in jenem Land herrschende Klima der Gewalt wider. Die Verschlechterung des Lebensstandards als Folge des in diesem Jahr von Präsident Callejas eingeleite- ten Strukturanpassungsprogramms liess die ohnehin schon hohe Verbrechensrate nochmals ansteigen. Morde und an- dere schwere Gewaltakte werden verübt, ohne dass sich politi- sche Motive für solche Taten finden liessen. Die gegenwärtige Regierung hat heftig auf die sozialen Spannungen der letzten Monate reagiert und versucht, entsprechende Forderungen zu unterbinden, indem sie mit dem Einsatz der Armee droht und die gewerkschaftliche Tätigkeit behindert.
Das EDA ist letztmals im Jahre 1989 bei der honduranischen Regierung zur Frage der Menschenrechte in jenem Land vor- stellig geworden. Es behält sich weitere Interventionen vor, sollte sich herausstellen, dass die Behörden in Honduras eine bewusste Repressionspolitik gegen die Bevölkerung betrei- ben.
Honduras ist ein Schwerpunktland unserer Entwicklungszu- sammenarbeit. Es ist klar, dass die Achtung der zivilen und po- litischen Rechte in jenem Land eine unabdingbare Vorausset- zung für einen längerfristigen Erfolg der dortigen Entwick- lungsbestrebungen darstellt. Ein Grund mehr also für das EDA, bei der honduranischen Regierung erneut vorstellig zu werden, falls die Behörden die Menschenrechte in schwerer Weise missachten.
Frage 71: Braunschweig. KSZE-Expertentreffen La Valletta Réunion d'experts CSCE de La Valette
In welcher Weise wird der Bundesrat zur Errichtung einer Institu- tion für die friedliche Streiterledigung - unter anderem durch Früherkennung von Konflikten -, zu Mitwirkungsrechten von Minderheiten innerhalb und ausserhalb der KSZE und zu an- dern Problemen des Expertentreffens Stellung nehmen?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Ihre Frage betrifft zwei Themenbereiche. Beim einen geht es um die friedliche Beilegung von Streitfällen und beim anderen um die Frage der nationalen Minderheiten.
Was die friedliche Streitbeilegung angeht, haben sich alle KSZE-Teilnehmerstaaten 1975 verpflichtet, keine Drohung oder Gewalt anzuwenden; dies bedeutet, dass im Falle eines Konfliktes zwischen zwei oder mehreren Staaten dieser nur durch friedliche Mittel beigelegt werden darf. Aus diesem Grund hat die Schweiz immer wieder vorgeschlagen, ein Ver- fahren auszuarbeiten, das der einen oder der anderen Partei die Möglichkeit gibt, sich einseitig an eine Drittpartei zu wen- den, falls die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien scheitern.
In den letzten paar Monaten haben einige Länder, die uns frü- her bei unseren Anliegen nicht unterstützt hatten, ebenfalls die Bedeutung der friedlichen Streitbeilegung im sich heute ver- ändernden Europa unterstrichen. Das Treffen von Valletta im nächsten Januar wird daher unter günstigen Bedingungen stattfinden.
Zu den nationalen Minderheiten: Die wiedergewonnene Frei- heit in gewissen Teilen Europas hat bewirkt, dass die Pro- bleme im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten erneut aufgeflammt sind. Die nationalen Minderheiten haben aner- kannterweise zum Kulturgut zahlreicher europäischer Länder einen wichtigen Beitrag geleistet, sie können aber auch zu Spannungen führen und auf diese Weise ein Risiko für die Sta- bilität in Europa darstellen.
Dies ist eine Lektion der Geschichte, die man nicht leugnen kann. Die Bedeutung dieser Probleme ruft dringlich nach einer vertieften Diskussion über den Schutz der nationalen Minder- heiten und die Wahrung ihrer Identität sowie über die Verfesti- gung der Stabilität in Europa. Aus diesem Grund schlägt die Schweiz vor, zu diesem Thema im Mai oder Juni 1991 ein Tref- fen in unserem Land zu organisieren.
Frage 72: Bär. «Erster Schritt zum Ausstieg» Premier pas vers l'abandon du nucléaire
Im «Bundesbüchlein» an die Stimmberechtigten schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Moratoriums-Initiative unter dem Titel «Erster Schritt zum Ausstieg»: «Die Moratori- ums-Initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kern- energie.» Bei der Behandlung der Volksinitiative im Nationalrat hat Bundesrat Ogi in gleicher Weise argumentiert (7. Februar 1990). Nach der Abstimmung, obwohl schwarz auf weiss nach- zulesen, will der Bundesrat von dieser Aussage nichts mehr wissen.
Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Kehrtwendung vor den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern?
Frage 73: Bodenmann. Gefälschtes Bundesbüchlein Explications de vote fallacieuses
Bundesrat Ogi erklärte nach der Annahme der Moratoriums- Initiative, weder er noch der Bundesrat habe je behauptet, die Annahme dieser Initiative bedeute den Einstieg in den Ausstieg. In den mir zugesandten «Erläuterungen des Bundesrates» zur Volksabstimmung vom 23. September 1990 steht unter dem Ti- tel «Erster Schritt zum Ausstieg» auf Seite 13 zu lesen: «Die Mo- ratoriums-Initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie. Das ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu ver- antworten .... ».
Handelt es sich bei den mir zugestellten «Erläuterungen des Bundesrates» um eine sinnentstellende Fälschung?
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Heure des questions
Frage 74: Hubacher. Verständnisfrage zum Moratorium Moratoire nucléaire. Explications du Conseil fédéral
Die Volksinitiative «Stopp dem Atomkraftwerkbau (Morato- rium)» sei der «erste Schritt zum Ausstieg» bzw. sei der «Ein- stieg in den Ausstieg», erklärten Bundesrat bzw. EVED-Vorste- her Adolf Ogi immer und immer wieder vor der Abstimmung vom 23. September 1990. Nachdem diese Initiative von Volk und Ständen angenommen worden ist, wird diese Einschät- zung und werden damit die eigenen Worte bestritten bzw. wird behauptet, man habe die Moratoriums-Initiative nie als «Ein- stieg in den Ausstieg» bezeichnet.
Meine Frage: Wo liegt der Irrtum, und wie soll die Zusicherung des Bundesrates, die er in den «Erläuterungen» vor der Volks- abstimmung vom 23. September 1990 allen Stimmberechtigten schriftlich abgegeben hat, nämlich, die Moratoriums-Initiative sei ein «erster Schritt zum Ausstieg», eingelöst werden?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Es ist unbestritten, dass sowohl Gegner als auch Anhänger der Moratoriums-Initiative diese im Vorfeld der Volksabstim mung vom 23. September 1990 als ersten Schritt zum Aus- stieg aus der Kernenergie angesehen haben.
Die Interpretation einer Abstimmung kann aber erst aufgrund der Resultate erfolgen, nachdem der Souverän entschieden hat. Diese Interpretation ist für den Bundesrat eindeutig: Die Ausstiegs-Initiative ist abgelehnt worden. Gleichzeitig sind der Energieartikel und damit die Offenhaltung der «Option Kern- energie» mit überwältigender Mehrheit auch angenommen worden. Bei dieser Ausgangslage darf für den Bundesrat die Annahme der Moratoriums-Initiative nicht als Einstieg in den Ausstieg interpretiert werden. Dies wollte ich vor der Presse zum Audruck bringen. Ich bedaure, dies nicht mit der nötigen Klarheit getan zu haben.
Frage 76:
Maeder. Bundesamt für Energiewirtschaft und Abstim- mung vom 23. September 1990
Office fédéral de l'énergie et votation populaire du 23 sep- tembre 1990
Das Bundesamt für Energiewirtschaft hat kurz vor der Volksab- stimmung vom 23. September 1990 Propagandamaterial des atomfreundlichen Energieforums Schweiz verschickt, in wel- chem die vom Bundesrat veranlasste Eges-Studie als «unse- riös» beschimpft wurde.
Der Begleitbrief war von Hans-Luzius Schmid, dem Vizedirektor des Bundesamtes für Energiewirtschaft, unterzeichnet. Schmid war selbst Vorsitzender jener Expertengruppe, deren Ergeb- nisse nun in seiner Aussendung als «unseriös» bezeichnet wer- den.
Hält der Bundesrat das Gebaren des Bundesamtes für seriös?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Am 11. Juli 1990 hat Dr. Hans-Luzius Schmid, Vizedirektor des Bundesamtes für Energiewirtschaft, den Energiedirektoren der Kantone und den kantonalen Energiefachstellen Unterla- gen für die Volksabstimmung vom 23. September 1990 zu- kommen lassen. Damit wurde dem Wunsch der Konferenz kantonaler Energiedirektoren entsprochen, energiepolitische Unterlagen im Hinblick auf die Abstimmung zu erhalten.
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass in diesen Unterlagen der Eges-Bericht als unseriös bezeichnet wird. Im Gegenteil findet sich darin die zusammenfassende Wertung: «Der Eges- Bericht bildet eine gute Grundlage, auf der sich eine vernünf- tige Energiepolitik aufbauen lässt.»
Es ist zweifellos zulässig und kann nicht als unseriös bezeich- net werden, wenn das Bundesamt für Energiewirtschaft sei- nen fachtechnischen Partnern in den Kantonen Unterlagen zur Meinungsfindung zustellt. Diese Adressaten sind bestens in der Lage, das ihnen überwiesene Material auch politisch zu werten.
Frage 75: Schüle. Energiegesetz. Zeitplan Loi sur l'énergie. Procédure de consultation et publication du message
Bundesrat Adolf Ogi hat am Abstimmungssonntag im Fernse- hen erklärt, dass das Energiegesetz departementsintern vorbe- reitet sei und dass die Botschaft nach der Vernehmlassung An- fang 1992 vorgelegt werde.
Ist der Bundesrat bereit, dem offensichtlichen Willen des Schweizervolkes zum Energiesparen dadurch Rechnung zu tra- gen, dass dieser Zeitplan nochmals überprüft wird mit dem Ziel, das Vernehmlassungsverfahren noch 1990 durchzuführen und die Botschaft spätestens vor der Sommersession 1991 vorzule- gen?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Der Bundesrat wird dem offensichtlichen Willen des Schwei- zervolkes zum Energiesparen Rechnung tragen. Ende 1988 unterbreitete er Ihnen die Botschaft zum Energienutzungs- beschluss. Der Ball liegt also seit fast zwei Jahren beim Parla- ment. Es ist dem Bundesrat ein vordringliches Anliegen, dass mit dem Energienutzungsbeschluss in einer ersten Phase so rasch wie möglich energiepolitische Massnahmen eingeführt werden können. Er hofft, dass der Ständerat bereits in der De- zembersession 1990 über das Geschäft beraten wird.
Verwaltungsintern werden die Arbeiten am Energiegesetz so weit vorangetrieben, dass es im Verlaufe des nächsten Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden kann. Unter Berück- sichtigung der Vernehmlassungsdauer und der Auswertung der Vernehmlassung ist es unmöglich, dem Parlament die Bot- schaft zum Energiegesetz vor 1992 vorzulegen.
Im übrigen wird der Bundesrat seine Anstrengungen zur ratio- nellen Energieverwendung und Förderung alternativer Ener- gien verstärken, ein Konzept erarbeiten mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen zu ergreifen.
Frage 77: Reimann Maximilian. SBB: Verdrängung standortgebun- dener Gewerbebetriebe durch neue Transitkorridore Trafic de ferroutage en transit. Mesures prises au détri- ment d'entreprises régionales
Die von den SBB eingeleiteten Rationalisierungsbemühungen und Leistungssteigerungen zugunsten des zunehmenden eu- ropäischen Transitverkehrs sind zu begrüssen. Sie sollten aber nicht regionale gewerbliche Betriebe, die für ihre Tätigkeit auf SBB-Areal angewiesen sind, unnötigerweise in ihrer Existenz gefährden. In Hornussen/AG muss ein im Entsorgungswesen tätiger Betrieb dem neuen Huckepack-Korridor weichen, unter vertragswidriger vorzeitiger Kündigung durch die SBB. Ist der Bundesrat bereit, die SBB anzuweisen, in diesem Fall, aber auch generell, zu allseits erträglichen Lösungen Hand zu bieten?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Bekanntlich hat der Bundesrat die SBB beauftragt, die Lei- stungsfähigkeit des Huckepack-Korridors am Gotthard zu er- höhen. Die notwendigen baulichen Massnahmen bedingen in verschiedenen Stationen Anpassungen, die auch Lagerplätze und Anschlussgeleise betreffen können.
In dem vom Fragesteller erwähnten Fall haben die SBB einem Kunden mitgeteilt, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung er- wogen werden muss. Die SBB teilten dem Kunden aber gleichzeitig auch mit, dass sie bereit seien, zusammen mit ihm eine akzeptable Alternativlösung zu suchen.
Aufgrund dieser Sachlage kann nicht von einer vertragswidri- gen Kündigung und damit von einer Gefährdung der Existenz eines Gewerbebetriebes gesprochen werden. Der Bundesrat sieht sich deshalb nicht veranlasst, im vorliegenden Falle bei den SBB zu intervenieren.
Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft
1701
Frage 78: Leutenegger Oberholzer. Erster Schritt zum Ausstieg Premier pas vers l'abandon du nucléaire
In den Abstimmungsunterlagen hielt der Bundesrat fest: «Die Moratoriums-Initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie.» Die Stimmenden haben nun Ja gesagt zum er- sten Schritt zum Ausstieg.
Welche Schritte unternimmt nun der Bundesrat, um diesen Aus- stieg einzuleiten und damit dem Volksentscheid nachzuleben?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Wie bereits in der Antwort auf die Fragen der Nationalräte Bo- denmann, Bär und Hubacher erläutert, hat das Volk nicht Ja gesagt zum Ausstieg aus der Atomenergie. Deshalb sind keine Schritte zu unternehmen, um diesen Ausstieg einzuleiten. Um dem Moratorium gerecht zu werden, müssen aber alle Möglichkeiten neuer Energiegewinnung, gerade im Bereich der Alternativenergie, ausgelotet werden.
Ebenso müssen aufgrund des Energieartikels und des Ener- gienutzungsbeschlusses die Kompetenzen für eine forcierte Energiesparpolitik ausgeschöpft werden.
Erst wenn diese Anstrengungen Früchte tragen, das heisst, erst wenn wir wissen, wie wir den Strom aus den Kernkraftwer ken ersetzen können, können wir aussteigen aus der Atom- energie.
Frage 79: Ammann. Kürzung der Abgeltungen an die SBB Prestations d'intérêt public. Indemnisation des CFF
Kürzlich wurde bekannt, dass der Bund beabsichtigt, die Ab- geltungen an die SBB ab 1991 massiv (um 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr) zu kürzen. SBB-Sprecher erklärten, die Bun- desbahnen sähen sich deshalb über die schon bisher geplan- ten Massnahmen hinaus (Umwandlung von Stationen in un- bediente Haltestellen, Umstellung von Regionalverkehr auf die Strasse sowie Tariferhöhungen) zu verschiedenen zusätzlichen Sparmassnahmen veranlasst.
Sind diese Meldungen zutreffend, und wenn ja, welche Strecken, Stationen und Tarife sind von den zusätzlichen Mass- nahmen betroffen?
Wie beurteilt der Bundesrat diese allein finanzpolitisch moti- vierten Sparübungen im Lichte einer kohärenten Politik in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Luftreinhaltung und Ver- sorgungssicherheit (Erdöl, Golfkrise)?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Die Abgeltung für die Tariferleichterung wurde ebenfalls ge- kürzt, da eine externe Studie auf eine geringere Entschädi- gungsberechtigung hindeutet. Darum kann davon nicht ein- fach abgeleitet werden, die Tariferhöhung gehe auf diese Kür- zung zurück. Sie entspricht vielmehr den tatsächlichen Be- dürfnissen.
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90.674
Dringliche Interpellation Jung Gatt-Verhandlungen und Landwirtschaft Interpellation urgente Jung Négociations du GATT et politique agricole
Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990
Was gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhand- lungen zu unternehmen, um der Schweiz eine eigenständige und unabhängige Landwirtschaftspolitik gemäss den vier Oberzielen des 6. Landwirtschaftsberichtes zu garantieren? 2. Das Sonderstatut im Rahmen des Gatt bildet die völker- rechtliche Grundlage des Schweizerischen Aussenhandelsin- strumentariums. Der Bundesrat hat festgehalten, dass auf das Sonderstatut, ohne dass im Gatt gleichwertige Regeln veran- kert werden, nicht verzichtet wird. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussicht auf ein günstiges Ergebnis im Bereich der Regel- verhandlungen und auf die diesbezügliche Stellung des Son- derstatutes?
Im Gatt wird zurzeit ein dreifacher Ansatz zum Abbau des Schutzes und der Stützung der Landwirtschaft in Betracht ge- zogen, der für alle Länder verbindlich sein soll. Wird der Bun- desrat in diese Verhandlungen eintreten, und wie gedenkt er den Schutz der schweizerischen Landwirtschaft sicherzustel len?
Wie gedenkt der Bundesrat den heutigen Selbstversor- gungsgrad zu halten, falls an der Grenze auf mengenmässige Einfuhrbeschränkungen verzichtet und die verschiedensten, heute sehr vorteilhaften Abschöpfungssysteme in Zölle, die über kurz oder lang abgebaut werden müssen, umgewandelt würden?
Der schweizerischen Landwirtschaft erwachsen durch Auf- lagen im Gesetzgebungsbereich (Tierschutz, Umweltschutz, Kontingentierungen, Höchstbestandesgrenze usw.) verzerrte und nicht vergleichbar hohe Produktionskosten. Wie gedenkt der Bundesrat in den Gatt-Verhandlungen diesen Konflikt zu lösen, und wie gedenkt er solche Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren und auszuschliessen?
Falls der Handel mit Agrarerzeugnissen liberaler gestaltet wird, ist die Gefahr sehr gross, dass sich diejenigen Produkte durchsetzen, die die geringsten ökologischen Auflagen erfül- len mussten. Eine Verlagerung in Länder, die in bezug auf Um- weltfragen weniger sensibilisiert sind, verbunden mit einem weltweiten Oekodumping, wäre die Folge. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Anliegen der Oekologie in den Verhandlungen des Gatt ihren Niederschlag finden? 7. Wie gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhand- lungen die Multifunktionalität der schweizerischen Landwirt- schaft zu erhalten und auch abzugelten?
Texte de l'interpellation du 17 septembre 1990
Que pense entreprendre le Conseil fédéral dans le cadre des négociations du GATT pour garantir à la Suisse une politi- que d'autonomie et d'indépendance agricole, conformément aux quatre objectifs primordiaux énoncés dans le sixième Rapport sur l'agriculture?
Le statut particulier dont jouit la Suisse au sein du GATT constitue l'assise de droit public international des instruments de la politique économique étrangère de la Suisse. Le Conseil fédéral a stipulé qu'il ne saurait renoncer à ce statut sans obte- nir des règles équivalentes en échange. Comment ce même Conseil fédéral juge-t-il les chances d'arriver ici à un résultat appréciable par des négociations?
Le GATT envisage à l'heure actuelle trois mesures contrai- gnantes pour tous les pays en vue de restreindre la protection et le soutien accordés aux agricultures nationales. Le Conseil fédéral entrera-t-il en matière dans ces discussions et com- ment pense-t-il assurer la protection de l'agriculture suisse?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.10.1990 - 14:30
Date
Data
Seite
1688-1701
Page
Pagina
Ref. No
20 019 001
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