N
1er octobre 1990
1688
Heure des questions
Elfte Sitzung - Onzième séance
Montag, 1. Oktober 1990, Nachmittag Lundi 1er octobre 1990, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: M. Ruffy
Begrüssung - Bienvenue
Le président: J'ai l'honneur de saluer à la tribune une déléga- tion de la Grande assemblée nationale bulgare qui entreprend un voyage dans notre pays. Je forme mes voeux pour l'avenir des institutions démocratiques de ce pays et je souhaite une très cordiale bienvenue à cette délégation. (Applaudisse- ments)
Mitteilung des Präsidenten Communication du président
Le président: Je vous communique deux précisions concer- nant le programme de cette semaine. La première modifica- tion concerne le classement en catégories des objets que nous avons à traiter mardi 2 octobre. La lutte contre le renché- rissement dans le domaine des taux hypothécaires est en ca- tégorie Il et le reste. En revanche, l'objet concernant la surveil- lance des prix et des intérêts des crédits, initiative populaire, est passé de la catégorie I en catégorie III. Telle a été la déci- sion de la Conférence des présidents de groupe. La deuxième précision concerne l'ordre du jour de la séance du jeudi 4 octobre. Elle porte sur le dernier point de l'ordre du jour, immunité parlementaire du conseiller national Ziegler, le- vée. Après décision de la Conférence des présidents de groupe, nous avons placé cet objet en catégorie l.
Fragestunde - Heure des questions
Frage 36: Schüle. Gewässerschutz-Initiative. Abstimmungstermin Initiative sur la protection des eaux. Date de la votation po- pulaire
Seit einem Jahr ist die Gewässerschutz-Initiative abstimmungs- reif. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Abstimmung sei nun spätestens auf den 3. März 1991 anzusetzen, um den eidgenössischen Räten zu bedeuten, dass die Differenzbereini- gung im Gewässerschutzgesetz bis zur Wintersession 1990 zu beenden sei?
Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat ist seinerseits der Auf- fassung, dass die Differenzbereinigung im Gewässerschutz so rasch als möglich beendet werden sollte. Wenn zu einer Volksinitiative ein materieller Gegenentwurf ausgearbeitet wird - wie dies hier der Fall ist -, wartet der Bundesrat in der Regel vor der Ansetzung der Abstimmung dessen Verabschie- dung durch das Parlament ab. Dies darf aber selbstverständ- lich nicht dazu führen, dass die Abstimmung über die Initiative auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Die Abstimmung über die Gewässerschutz-Initiative wird bestimmt im nächsten Jahr stattfinden.
Frage 37: Maeder. Waldgrenzen in St. Moritz Délimitation des forêts de St-Moritz
Im «Beobachter» Nr. 19 vom 14. September 1990 erfährt der er- staunte Leser, dass der Engadiner Revierförster Hans Gschwend seine letzten Dienstjahre damit verbringen muss, den Wald vor den Entscheidungen der kantonalen Chefförster zu beschützen.
Waldgrenzen im Nobelkurort St. Moritz wurden im Interesse we- niger Superreicher mit dem Segen von Bündner Chefförstern willkürlich hin- und hergeschoben, der freie Zutritt zum Wald -· ein wichtiger Grundsatz des Forstgesetzes · ·· auf subtile Weise verletzt.
Sind den Bundesbehörden diese Zustände bekannt, und wie beurteilen sie die schweren Vorwürfe?
Bundesrat Cotti: Wie Sie wissen, liegen die Waldfeststellun- gen bis zu 3000 Quadratmeter analog der Praxis der Waldro- dungen im Kompetenzbereich der Kantone. Diese Praxis hat sich übrigens im allgemeinen bestätigt, so sehr, dass wir im neuen Entwurf zum Waldgesetz sogar vorschlagen - was nun von beiden Kommissionen der Räte angenommen wurde -, diese Grenze auf 5000 Quadratmeter zu erhöhen, soweit es sich um Rodungen handelt. Unabhängig der Fläche werden · alle Waldfeststellungen durch die Kantone ausgeführt. Wenn die Prinzipien der Walderhaltung offensichtlich verletzt wer- den, können wir, das heisst das EDI, welches ja die Oberauf- sicht ausübt, Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bun- desgericht einreichen. Das haben wir in 17 Fällen seit 1987, bei sehr krassen Fällen, gemacht. Elf Beschwerden wurden gutgeheissen. In einem Fall wurde eine Beschwerde abgewie- sen, in einem andern zurückgezogen, und vier Fälle sind noch beim Bundesgericht hängig.
In dem vom «Beobachter» ausführlich dargestellten Fall im Gebiet Suvretta Champagnas hatte das Bundesgericht auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege hin die strittige Bestockung nur teilweise zu Wald erklärt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich auch das Departement geäussert. Es handelte sich aber objektiv um einen Grenzfall. In unserer Stellungnahme stellten wir daher keinen Antrag auf Wald bzw. Nichtwald, zeigten jedoch dem Bundesgericht die Kriterien, die für bzw. gegen die Waldqualität sprachen, eingehend auf. Beim zweiten Fall handelt es sich ebenfalls um ein Waldfest- stellungsverfahren in kantonaler Kompetenz. Dieser Fall ist im- mer noch bei der ersten Instanz hängig. Diese Probleme wer- den im neuen Waldgesetz besser und definitiv geregelt. Bei der Abgrenzung zwischen Bauland und Waldareal ist eine klare Regelung vorgesehen, die ohne Zweifel eine bessere Rechtssicherheit gewährleisten wird.
Frage 38:
Büttiker. Standort des geplanten Technologietransfer- Zentrums für Biotechnologie
Transfert de techniques biologiques. Implantation du futur centre
Gemäss einem Bericht einer Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft für ein gesamtschweizerisches Schwerpunktprogramm für Biotechnologie ist der Aufbau eines Technologietransfer-Zentrums für Biotechnologie in den Jah- ren 1992 bis 1996 vorgesehen. Die Planung des Zentrums soll sofort angegangen werden, und als Standortvarianten wurden bereits die ETH Hönggerberg, das PSI Villigen und der Techno- park Hard geprüft.
Nach welchen Kriterien wurden die drei Standortvarianten vor- gegeben, und bestehen im jetzigen Zeitpunkt auch noch für an- dere Interessenten (z. B. andere Technoparks, HTL) Chancen, als Standort des Technologietransfer-Zentrums für Biotechno- logie in Frage zu kommen?
Bundesrat Cotti: Das Programm, welches Sie erwähnen, bein- haltet, wie Sie sicher wissen, insgesamt sechs Module. Eines betrifft die Schaffung eines Technologietransfer-Zentrums. Gemäss der gegenwärtigen Planung wird dieses Zentrum in der Periode 1992-1995 nicht in der bis heute vorgeschlage-
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Datum 01.10.1990 - 14:30
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