Sauvegarde de nos eaux
1668
N
27 septembre 1990
fants, heureusement l'immense majorité qui ont passé à tra- vers, deviennent de charmants lurons.
Deux arguments me convainquent une fois encore de ne pas suivre les conclusions de cette initiative parlementaire. Tout d'abord, la grande majorité des médecins admet que le bilan de ces campagnes de vaccinations est favorable. Autrement dit, que les risques encourus par les vaccinations sont moin- dres que ceux que pourraient causer les maladies en ques- tion. Ensuite, il n'y a, à l'issue de cette campagne en faveur de la vaccination, aucune obligation, aucune contrainte, donc les parents et les personnes intéressées, de façon générale, res- tent libres de faire vacciner leurs enfants ou elles-mêmes si elles le souhaitent. D'autre part l'expression: «Qui aime bien, vaccine bien», relevée tout à l'heure, est certes une erreur psy- chologique. On a malheureusement oublié de dire que ce slo- gan a été retiré en cours de campagne, il aurait été plus hon- nête de le dire clairement.
En conclusion, au nom de la majorité de la commission, je vous propose de repousser cette initiative parlementaire.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Frau Bär: Ich möchte den Kommissionspräsidenten darauf aufmerksam machen, dass es sich, wenn eine Parlamentarie- rin oder ein Parlamentarier eine Initiative einreicht, auch wenn er bzw. sie zur Minderheit gehört, nicht um eine Zwängerei handelt, sondern um ein parlamentarisches Recht, das alle hier ergreifen können.
Hafner Rudolf: Weil der Initiant nur fünf Minuten zur Verfügung hat, erlaube ich mir noch kurz, etwas zu sagen.
Höchst interessant ist doch die Argumentation des SVP-Spre- chers. Er hat gesagt, es gehe um eine Glaubensfrage. Sehen Sie: Wenn uns der Staat im 20. Jahrhundert sagen würde, wel- che Religion die richtige sei, ob katholisch, protestantisch usw., würden wir sagen, das sei eine verrückte Haltung der Behörden. Wenn aber die Behörden uns in dieser sogenann- ten Glaubensfrage «Impfkampagne» sagen, welche Haltung die einzig richtige sei, dann finden Sie das nicht abnormal. Der CVP-Sprecher hat gesagt, mit dieser Initiative solle das Impfen verhindert werden. Da haben Sie die Unterlagen nicht gelesen. Es ist so, dass diese kritischen Aerzte nur wollen, dass das gute Impfkonzept, das vor 1987 gegolten und das sich wirklich in der Praxis bewährt hat, wieder aufgenommen wird und dass man eben nicht zu Massenimpfungen über- geht, die in den USA verheerende Resultate gezeigt haben.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion Dagegen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) Für den Antrag Schmid (Folge geben)
44 Stimmen 80 Stimmen
84 Stimmen
25 Stimmen
87.036
Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässerschutzgesetz. Revision
Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire et loi sur la protection des eaux. Révision
Siehe Seite 576 hiervor - Voir page 576 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 19. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 19 juin 1990 Kategorie I, Art. 68 GRN ·· Catégorie I, art. 68 RCN
Differenzen - Divergences
B. Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) B. Loi fédérale sur la protection des eaux (LEaux)
Art. 29 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Loretan, Ammann, Danuser, Leuenberger-Solothurn, Longet, Rebeaud, Rechsteiner, Schüle, Zwygart) Festhalten
Art. 29 al. 1 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Loretan, Ammann, Danuser, Leuenberger-Solothurn, Longet, Rebeaud, Rechsteiner, Schule, Zwygart) Maintenir
Art. 31 Abs. 1, 2 Bst. d Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Loretan, Ammann, Danuser, Leuenberger-Solothurn, Longet, Rebeaud, Rechsteiner, Schüle, Zwygart) Festhalten
Abs. 2 Bst. d Festhalten
Art. 31 al. 1, 2 let. d Proposition de la commission
Al. 1 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Loretan, Ammann, Danuser, Leuenberger-Solothurn, Longet, Rebeaud, Rechsteiner, Schüle, Zwygart) Maintenir
Al. 2 let. d Maintenir
Rüttimann, Berichterstatter: Ich möchte nur zur Auslegeord- nung ein paar Worte verlieren. Sie wissen alle, dass wir uns in der dritten Runde des Differenz- bereinigungsverfahrens befinden und dass wir noch zehn Dif-
Rettung unserer Gewässer
1669
ferenzen zum Gewässerschutzgesetz vom Ständerat zurück- erhalten haben, zum Teil allerdings gewichtige.
Die Nationalratskommission, die am 20. August getagt hat, empfiehlt Ihnen, fünf davon zu eliminieren, d. h. also, dem Ständerat zuzustimmen.
Ich bitte Sie eindringlich, mindestens so weit entgegenzukom- men wie das die Kommission gemacht hat - eventuell noch et- was darüber hinaus - und zur Einigung mit dem Ständerat bei- zutragen.
Wir haben allerdings nicht weniger als acht Minderheitsan- träge zu behandeln. Dies lässt mich als Kommissionspräsi- dent nicht auf eine baldige, endgültige Beilegung der Differen- zen hoffen. Ich bedaure dies und zwar vor allem deshalb, weil das Gewässerschutzgesetz - dem wir einiges Gutes abzuge- winnen vermögen - es sicher nicht verdient, dass wir es im Ping-Pong-Spiel noch einige Male hin und her schieben. Ich möchte eigentlich verhindern, dass ein Rat dann zum Schluss kommt und sagt, unser Beschluss ist endgültig. Dann müsste eine Einigungskonferenz in Aktion treten, was bekanntlich in der Geschichte unserer Bundesversammlung noch sehr sel- ten vorgekommen ist. Es liegt mir daran, Sie doch zu bitten, ei- nen Schritt zur Einigung zu tun.
Zu den Differenzen zuerst eine Vorbemerkung: Bei den Arti- keln 29 und 33 hat der Ständerat beigefügt «die kantonale Be- hörde». Beim Artikel 29 ist die Formulierung leider nicht auf der Fahne. Sie finden sie nur beim Artikel 33. Statt wie der Bun- desrat bei Artikel 29 vorzuschlagen: «Eine Bewilligung braucht, wer über den Gemeingebrauch hinaus .... », hat der Ständerat sich also auf den Standpunkt gestellt, es müsste die kantonale Behörde sein.
Wir haben in der ersten Beratung dem Ständerat zugestimmt. Nun hat die Redaktionskommission getagt und unter dem Vor- sitz von Herrn Zimmerli festgestellt, dass hier Verwirrung ent- steht, weil es nämlich auch Gemeindebewilligungen gibt, also auch kommunale. Wenn wir die kantonale Behörde festlegen, dann gibt es einen Konflikt mit den Bewilligungen der Gemein- den. Die Redaktionskommission hat beiden Räten empfohlen, diese kantonale Behörde wieder zu streichen, also den bun- desrätlichen Text wieder aufzunehmen. Der Ständerat hat das bei der letzten Beratung im Plenum getan.
Unsere Kommission hat das auch beschlossen und empfiehlt Ihnen, ohne Diskussion, einstimmig auf diese kantonale Be- hörde wieder zu verzichten. Dies betrifft also Artikel 29 Ab- satz 1 und Artikel 33 Absatz 1.
M. Rebeaud, rapporteur: La commission a essayé de faire le plus de concessions possible dans le sens du Conseil des Etats qui, de son côté, en avait fait quelques-unes de manière que nous réussissions, petit à petit, à combler le fossé qui sé- parait les deux conseils à propos de cette loi. Des concessions vous seront donc proposées par la majorité de votre commis- sion à l'article 29, à l'article 31, à l'article 48a et à l'article 61. L'article 48a est relativement important, il a été fortement ap- puyé par notre conseil dans une première votation, et nous vous proposons aujourd'hui d'y renoncer. Il introduisait dans la loi le principe de causalité. L'article 61 prévoyait des sub- ventions aux installations d'épuration décentralisées. Le Con- seil des Etats n'en a pas voulu, et la majorité de votre commis- sion vous proposera de vous y rallier.
Nous devons nous rappeler que le Conseil national avait déjà, lors de la session précédente, accepté une concession impor- tante en renonçant à l'article 28a. Souvenez-vous en! C'était une proposition Schüle qui introduisait un élément de l'initia- tive pour la protection de nos eaux dans la loi.
L'ensemble de ces concessions laisse quand même un noyau dur sur lequel votre commission vous propose de maintenir les divergences avec le Conseil des Etats. Ce noyau dur est constitué par deux éléments. D'abord, la réglementation des débits minimaux pour laquelle le Conseil des Etats suggère de nouveaux aménagements pour aller au-dessous du mini- mum. Là, en accord avec le Conseil fédéral, votre commission vous propose de ne pas céder. Ensuite, le centime-paysage, c'est-à-dire la possibilité pour le Conseil fédéral de percevoir auprès des compagnies d'électricité une taxe permettant d'ali- menter un fonds destiné à offrir des compensations aux com-
munes qui verraient leurs revenus baisser ou qui devraient su- bir un manque à gagner du fait des débits minimums.
Nous reprendrons tout à l'heure cette discussion de manière beaucoup plus détaillée. J'aimerais simplement vous rendre attentifs sur le fait que, sur ces deux points, votre commission vous recommande de rester fermes, de manière à nous per- mettre de demander au Conseil des Etats d'effectuer à son tour un nouveau pas dans notre direction.
J'aimerais faire encore une remarque à propos de la docu- mentation qui vous a été envoyée. Vous avez reçu en allemand un papier bleu, et en français un papier jaune, émanant de l'Association suisse pour l'aménagement des eaux. Il s'agit d'un commentaire sur les expertises des professeurs Müller et Frei, que votre commission a utilisées pour ses travaux inter- nes, et qui avaient été commandées par le Département fédé- ral de l'intérieur. Elles concernaient ce que l'on appelle en alle- mand le «Landschaftsrappen», c'est-à-dire la perception d'une taxe allant jusqu'à 0,2 centime par kilowattheure pour alimenter un fonds de compensation au profit des communes. Ce commentaire est évidemment partial et, surtout, il présente pour vous un inconvénient important: il commente un docu- ment que vous ne possédez pas. En effet, seuls les membres de la commission ont reçu les expertises des professeurs Mül- ler et Frei. En revanche, tout le monde est en possession des commentaires de cette association. J'aimerais donc vous ren- dre attentifs au fait que, pour que ces papiers puissent avoir pour vous une valeur d'information sérieuse, vous devriez très rapidement - c'est peut-être déjà trop tard - prendre connais- sance des rapports originaux. Ces rapports affirment en effet autre chose que ce que leur font dire ces commentaires.
Loretan, Sprecher der Minderheit: Es geht beim Minderheits- antrag zu Artikel 29 und Artikel 31 um die Worte «mit ständiger Wasserführung», zweimal im Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b und einmal im Artikel 31 Absatz 1, in der Einleitung.
Die Minderheit ist der Meinung, dass man an diesen drei Stel- len die drei Worte streichen sollte. Ich hatte bereits am 21. März 1990 hier Gelegenheit, diese gleichlautenden Min- derheitsanträge zu begründen - in der damaligen Differenzbe- reinigungsrunde. Damals nahmen die Minderheitsanträge die Hürde unseres Rates mit 63 zu 56 Stimmen, also relativ knapp. Ich hoffe heute, offen gesagt, auf ein besseres Verhält- nis.
Der Ständerat beharrte am 19. Juni dieses Jahres zum zweiten Mal auf der bundesrätlichen Fassung, also Beibehaltung der Worte «mit ständiger Wasserführung». Damit sind Fliessge- wässer ohne ständige Wasserführung von der Sicherung an- gemessener Restwassermengen - entgegen dem Verfas- sungsauftrag - ausgenommen.
Bevor ich nun erneut zu einer summarischen und an sich be- kannten Begründung der Anträge der Minderheit zu den bei- den Artikeln ansetze, gestatte ich mir zu dieser zweiten Diffe- renzbereinigungsrunde in unserem Rate eine grundsätzliche Bemerkung: Der bundesrätliche Entwurf für ein neues Gewäs- serschutzgesetz mit Schwergewicht auf dem quantitativen Ge- wässerschutz liegt nunmehr seit über drei Jahren vor dem Par- lament. Der bundesrätliche Entwurf wurde von den Umwelt- schutzorganisationen von Anfang an als ungenügend bė- zeichnet:
Dies erstens deshalb, weil Bestimmungen zum Schutz der noch natürlichen oder noch naturnahen Gewässerabschnitte völlig fehlten. Der Versuch unseres Rates, mit den neuen Arti- keln 28a und 28b - gestützt auf einen Antrag des Kollegen Schüle - diese gravierende Lücke zu füllen, scheiterte am Wi- derstand des Ständerates und auch deshalb, weil unser Rat von der ursprünglichen Meinung abkam und zurückkrebste. Diese Geschichte ist gelaufen. Es hat keinen Sinn, ihr Tränen nachzuweinen.
Zum zweiten mussten aus der Sicht der Umweltschutzorgani- sationen die Bestimmungen über die Restwassermengen schon in der bundesrätlichen Fassung des Entwurfs als völlig ungenügend bezeichnet werden. Sie reichen, selbst gemäss Eingeständnis des Bundesrates, nur knapp als «Notration» aus. Man erhielt aus der Botschaft den Eindruck, dass das Herz der Landesregierung eher für die Nutzung denn für den
41-N
27 septembre 1990
1670
N
Sauvegarde de nos eaux
Schutz der Gewässer schlage. Ich möchte das beweisen: Wenn dem nicht so wäre, hätte im bundesrätlichen Entwurf für Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b nicht eine gravierende Aus- nahmebestimmung in bezug auf Restwassermengen Auf- nahme gefunden; eine Bestimmung nämlich, welche die Trockenlegung kleiner Gebirgsbäche auch in Zukunft erlaubt. Der Ständerat hat als Erstrat diese Eingriffsmöglichkeit noch verstärkt, und unser Rat ist ihm leider auch in diesem Punkt gefolgt. Neu finden Sie diese unselige Bestimmung in Arti- kel 32 Absatz 1 Litera a.
Fazit dieser kurzen Rückschau: Das Huhn ist schon arg ge- rupft. Weitere Abstriche beim quantitativen Gewässerschutz sind bei den Restwassermengen schlicht nicht vertretbar!
Vor diesem Hintergrund gilt es nun, noch zu retten, was zu ret- ten ist. Wenn wir in den Artikeln 31 - dieser steht im Vorder- grund - und 29 gemäss Fassung Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit sämtliche Gewässer, die während mehr als 18 Tagen natürlicherweise kein Wasser führen, aus dem Geltungsbereich der Schutzbestimmungen ausklam- mern, erlauben wir die Trockenlegung auch von tiefergelege- nen, kleineren Wasserläufen. Dies wäre dann der dritte Nagel auf den Sarg dieses Gesetzes - nämlich nach der Streichung der Artikel 28a und b und nach der Aufnahme von Buchsta- be a in Artikel 32 Absatz 1.
Nach meiner Meinung darf sich unser Rat nicht dazu herge- ben, heute in der zweiten Runde des Differenzbereinigungs- verfahrens diesen Sarg für das Gesetz fertig zu zimmern. Na- türlich hängt im Hintergrund die «Notbremse», die Volksinitia- tive zur «Rettung unserer Gewässer». Der Bundesrat sollte ja darüber längst die Abstimmung anordnen; dies nur als Ne- benbemerkung.
Je schlechter das neue Gewässerschutzgesetz heraus- kommt, desto grösser sind die Chancen dieser Initiative. Man spricht ja auch von einem Referendum gegen das neue Ge- setz. Der «Salat» wäre dann einigermassen perfekt.
Wenn wir Artikel 29 und 31 so über die Runde bringen, wie es die Kommissionsminderheit möchte, könnte man in bezug auf die Restwassermengenregelung in extremis zu diesem Gesetz stehen. Es wäre immerhin noch besser, als nach der Annahme der Initiative weitere Jahre auf die Ausarbeitung einer dieser entsprechenden Gesetzgebung zu warten. Wir kämen näm- lich, mindestens teilweise, in dieselbe ungewisse Rechtslage hinein, wie wir sie nun im Zusammenhang mit der angenom- menen Rothenthurm-Initiative erleben, wo sowohl die Bun- desverwaltung als auch die kantonalen Verwaltungen nicht mehr ein und aus wissen, weil eben die Ausführungsgesetzge- bung fehlt.
Die Auffassung der Mehrheit der Kommission entspricht im übrigen der gleichen Stossrichtung wie die mit dem Antrag Bürgi bei Artikel 32 angestrebte Freigabe der Kleinwasser- kraftwerke. Nachdem nun die grossen Gewässer nach Strich und Faden ausgenützt sind, sollen auch die kleinen noch drankommen. Diese kleinen Gewässer stellen indessen sehr empfindliche Oekosysteme dar, die auf jeglichen Eingriff nachteilig reagieren. Diese kleinen Wässerlein sind auch aus fischereibiologischer Sicht zentral. Denn sie sind nach dem Bau der grossen Speicher und Flusskraftwerke die letzten Rückzugsgebiete für Fische und andere Wasserlebewesen. Sie verdienen den Schutz ebenso wie die grösseren Gewäs- ser. Eine Opferung dieser Kleingewässer drängt sich auch aus energiewirtschaftlicher Sicht keineswegs auf, denn die mitt- lere Produktionserwartung im untersten Leistungsbereich bis 300 kW, beträgt lediglich etwa 190 GWh, was etwa 0,6 Prozent der in Wasserkraftwerken erzeugbaren Energie entspricht. Zu- dem produzieren die meisten Kleinwasserkraftwerke unwirt- schaftlich, und zwar selbst dann, wenn auf Dotationswasser- auflagen völlig verzichtet wird, was bei rund 80 Prozent der be- stehenden Anlagen der Fall ist. Zahlreiche Besitzer betreiben zudem ihre Anlagen aus blosser Liebhaberei; das sei ihnen zugestanden. Aber wir müssen uns fragen, ob wir weitere Le- bensräume wegen der Pflege von Hobbys zerstören wollen. Für den Fall, dass für Kleinwasserkraftwerke die Ausnahmebe- stimmung in Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e gemäss dem neuen Antrag des Kollegen Bürgi durchgehen sollte - was ich nicht hoffe -, ist es doppelt nötig, dass wir in Artikel 31 und 29
des Entwurfs auch die nichtständig wasserführenden Fliess- gewässer des Restwassermengenschutzes teilhaftig werden lassen. Auch von daher sollte den Anträgen der von mir vertre- tenen Minderheit zugestimmt werden.
Ich bitte Sie, in beiden Artikeln auf der Streichung des Zusat- zes «mit ständiger Wasserführung» zu beharren. Ein Fliess- gewässer darf nicht ausgerechnet dann, wenn es Wasser füh- ren darf und kann, in ausgetrocknetem Zustand verbleiben müssen!
Columberg: Es ist Zeit, den Kleinkrieg um unsere Gewässer zu beenden. Wie Herr Loretan habe auch ich den Wunch, ei- nige grundsätzliche Bemerkungen zum Differenzbereini- gungsverfahren zu machen:
Seit drei Jahren streiten wir um einzelne Bestimmungen. Die Probleme sind bekannt, die Standpunkte fixiert. Darum ist es nicht mehr nötig, die unterschiedlichen Regelungsversuche nochmals eingehend zu begründen.
Es geht hier und heute vielmehr darum, eine Verständigung zwischen den beiden Räten zu finden.
In diesem Sinne haben wir uns in der Kommission mit Erfolg eingesetzt. Das Ergebnis - der Präsident hat es gesagt · · ist eindrücklich. In fünf Fällen stimmen wir dem Ständerat zu, und in fünf Fällen beharren wir auf unseren früheren Beschlüssen. Die Differenzen konnten also halbiert werden. Und nach dem Motto «Geteiltes Leid ist halbes Leid» sollten wir eine für alle Gruppierungen zumutbare Lösung finden, die sich auch aus der Sicht eines wirksamen Gewässerschutzes verantworten lässt.
Mit einer Ausnahme decken sich die Anträge der Kommissi- onsmehrheit mit den Vorschlägen des Bundesrates. Diese Mit- tellinie stellt einen akzeptablen Kompromiss dar. Am Anfang waren wir - Ständerat und Nationalrat - sehr weit auseinander. Nach jahrelangen Bemühungen haben wir uns angenähert, und nun ist es höchste Zeit, diese Revision endlich zu verab- schieden.
Namens der CVP-Fraktion stelle ich den Antrag, überall der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Das trifft einmal auf Arti- kel 29 zu, wonach Bewilligungen nur für Fliessgewässer mit ständiger Wasserführung notwendig sind. Hier sollten wir dem Ständerat zustimmen. Damit wären wir wieder auf der Linie des Bundesrates. Ich gebe zu: Es ist ein Opfer; hingegen kön- nen wir keine weiteren Konzessionen beim Restwasser ma- chen. Auch hier ist die Fassung des Bundesrates tragbar, ver- nünftig. Wenn aber diese strengeren Bestimmungen ange- nommen werden, braucht es ein Ausgleichssystem gemäss Artikel 75. Das ist das Pendant zu einem wirkungsvollen Ge- wässerschutz. Es ist ein gerechtes, ein begründetes Entge- genkommen gegenüber den Berg- und Randregionen. Es ist ein Element einer zeitgemässen Regionalpolitik.
Die Anträge der Kommissionsmehrheit bilden ein wohl durch- dachtes Konzept für die Bereinigung der Differenzen.
Namens der CVP bitte ich Sie deshalb, den Anträgen der Kom- missionsmehrheit zuzustimmen und jetzt in erster Linie den Minderheitsantrag von Artikel 29 abzulehnen.
Meier-Glattfelden: Am 7. Dezember 1975 haben Volk und Stände mit überwältigendem Mehr einem neuen Verfassungs- artikel über die Wasserwirtschaft zugestimmt, der den Bund verpflichtet, auf dem Weg der Gesetzgebung für die Sicherung angemessener Restwassermengen zu sorgen.
Nachdem sich die beiden Räte auf minimale Mindestwasser- mengen geeinigt haben, die für die Fliessgewässer im wahr- sten Sinne des Wortes alarmierend sind, müssen wir uns doch fragen, ob wir den Verfassungsauftrag mit diesem Gesetz überhaupt erfüllen?
Geben wir nun auch noch hier, in den Artikeln 29 und 31, dem Ständerat nach, wie dies Herr Columberg vorschlägt ··· es sei ein vernünftiger Kompromiss; nein, das ist kein Kompromiss! -, so liefern wir alle Fliessgewässer, die während mehr als 18 Tagen im Jahr kein Wasser führen, einer möglichen Nut- zung unbegrenzt aus. Das dürfen wir auf keinen Fall tun. Ma- chen doch gerade diese Bäche die glitzernde Schönheit unse- rer Alpentäler aus. Haben doch gerade sie als Lebensraum für
i
1
Rettung unserer Gewässer
1671
Tiere und Pflanzen und auch für die Fortpflanzung der Fische eine äusserst wichtige Bedeutung.
Als konsequenter Befürworter der Gewässerschutz-Initiative muss ich allerdings sagen: Führen wir doch à la Ständerat auch noch die letzten Wässerlein der Nutzung zu. Verletzen doch auch wir im Nationalrat - wie es der Ständerat getan hat - auf das gröbste den Verfassungsauftrag; dann wird die Ge- wässerschutz-Initiative die elfte Verfassungsinitiative sein, die vom Volk angenommen wird.
Baerlocher: Ich möchte doch auch zu diesen zwei Artikeln der Differenzbereinigung das Wort ergreifen, weil es mich dünkt - auch das Votum, das wir vom CVP-Vertreter jetzt gehört ha- ben, bestätigt dies -, dass hier aufgrund der Differenzen zum Ständerat, die wir beseitigen möchten, die ökologischen Fra- gen, der Zusammenhang mit den Restwassermengen, einmal mehr verlorengeht.
Ich erinnere Sie nur daran, dass diese Restwassermengen - auch in der Formulierung, wie sie die Minderheit vorschlägt und an der sie festhalten möchte - sehr konkrete Auswirkun- gen auf das Oekosystem «Gewässer» haben. Ich kann Ihnen aus meiner beruflichen Sicht - weil ich sehr oft Fliessgewässer ' auf ihre biologische Qualität untersuche - sagen, welchen Ein- fluss hier die Wassermenge auf das ganze Oekosystem hat, nicht nur auf die Kleintierlebewesen, sondern auch auf die um- liegende Landschaft und auf die Oekologie und auf die Biolo- gie der Gewässer.
Ich bitte Sie, an der Auffassung der Minderheit festzuhalten, weil wir jetzt nicht aus politischen Gründen dieses Differenzbe- reinigungsverfahren endlich abschliessen und dem Ständerat entgegenkommen sollten.
Ich sehe auch noch einen Zusammenhang mit Artikel 32, denn hier kommen noch Minderheitsanträge bezüglich der Kleinkraftwerke auf den Tisch, und falls die Kommissions- mehrheit bei den Artikeln 29 und 31 gewinnt und die Minder- heit bei Artikel 32 obsiegen würde, hätten wir den Auftrag und die Restwassermengen, wie sie in Artikel 31 festgelegt sind, noch weiter ausgehöhlt, und das möchte ich verhindern. Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag zu unterstützen.
Präsident: Frau Danuser teilt mit, dass die sozialdemokrati- sche Fraktion geschlossen dem Minderheitsantrag Loretan zustimmen wird.
Büttiker: Ich ergreife hier das Wort, weil ich festgestellt habe, dass es zwischen dem neuen Gewässerschutzgesetz und dem Fischereigesetz, das wir ja im Rahmen des zweiten Auf- gabenpakets - Aufgabenteilung Bund und Kantone - revidie- ren, einen gewissen Zusammenhang gibt. Ich bin der Mei- nung, dass auch Fliessgewässer ohne ständige Wasserfüh- rung durch die Restwasservorschriften des neuen Gewässer- schutzgesetzes beschlagen werden müssen.
Der Bundesrat und der Ständerat haben die Unterstellung von Wasserentnahmen aus Fliessgewässern ohne ständige Was- serführung unter die Restwasservorschriften des Gewässer- schutzgesetzes bis anhin abgelehnt. Sie halten dagegen, dass diese Fliessgewässer ohne ständige Wasserführung nicht einfach unbesehen der Nutzung überlassen werden, sie weisen darauf hin, dass diese Fliessgewässer ohne ständige Wasserführung dem Schutz des Fischereigesetzes unterste- hen. Im Sinne einer einfachen und übersichtlichen Gesetzge- bung ist es falsch, dass Wasserentnahmen aus Fliessgewäs- sern mit ständiger Wasserführung dem Geltungsbereich des neuen Gewässerschutzgesetzes unterliegen, hingegen für Wasserentnahmen aus Fliessgewässern mit nichtständiger Wasserführung das Fischereigesetz konsultiert werden muss. Diese Unterscheidung führt auch zu einem unterschiedlichen und komplizierten Rechtsverfahren, Herr Bundesrat Cotti. Das heisst: Nach Vorschlag von Bundesrat und Ständerat kann das Problem der Restwasserfragen bei Wasserentnahmen für Energienutzung aus ständigen Fliessgewässern nicht mehr vors Bundesgericht gezogen werden; bei Wasserentnahmen aus nichtständigen Fliessgewässern ist das nun möglich.
Herr Bundesrat, wie wollen Sie diese Unterschiede im Rechts- verfahren begründen? Mit Ihrem Vorschlag wird der wichtige Grundsatz durchbrochen, die Restwasserforderung bei Was- serentnahme aus ständigen und nichtständigen Fliessgewäs- sern aus Gründen der einheitlichen Rechtsanwendung nur in einem einzigen - eben im Gewässerschutzgesetz - zu regeln. Um eben diese Nachteile zu vermeiden, ist der Minderheit Lo- retan zuzustimmen. Herr Bundesrat, ich wäre Ihnen sehr dank- bar, wenn Sie etwas dazu sagen würden, auch im Hinblick auf die Revision des Fischereigesetzes. Wie sehen Sie die beiden Varianten nun: auf der einen Seite Wasserentnahme aus stän- digen Fliessgewässern - kein Weiterzug vors Bundesgericht -, auf der andern Seite Wasserentnahme aus nichtständigen Gewässern - nach wie vor ein Weiterzug?
Rüttimann, Berichterstatter: Ich habe nicht mehr viel beizufü- gen, es sind beide Standpunkte dargelegt worden. Mit 12 zu 9 Stimmen stimmte die Kommission dem Ständerat zu, haupt- sächlich mit der Begründung, wie sie Herr Columberg darge- legt hat: Man will dem Ständerat einen Schritt entgegenkom- men, insbesondere deshalb, weil es sich um hochgelegene Gewässer handelt, über 1700 m. ü. M., wo Vegetation und auch Fischbestand meistens nicht mehr vorhanden sind. Dies geht aus den Materialien hervor; wenn der Fischereisachver- ständige Büttiker etwas anderes behauptet, so werde ich ihm das selbstverständlich überlassen.
Wir glauben also, dass hier ein Schritt getan und der Formulie- rung von Bundes- und Ständerat - «Fliessgewässer mit ständi- ger Wasserführung», es betrifft Artikel 29 Absatz 1 Buchsta- ben a und b und schliesslich noch Artikel 31 Absatz 1 - zuge- stimmt werden sollte. Beides werden wir zusammen bereini- gen, es geht um die gleiche Materie.
Ich möchte Ihnen namens der Kommissionsmehrheit empfeh- len, dem Ständerat zuzustimmen.
M. Rebeaud, rapporteur: Juste un rappel, pour que le pro- blème posé par la minorité Loretan soit clair. La minorité vou- drait qu'on soumette à l'exigence du respect des débits mini- maux tous les cours d'eau et pas seulement les cours d'eau à débit permanent.
Dans notre loi, on considère comme cours d'eau à débit per- manent un cours d'eau où l'eau coule au moins 347 jours par année. Or, il est vrai - M. Loretan l'a rappelé - que certains, no- tamment à la montagne, sont à sec deux à trois mois par an- née. Ils n'en ont pas moins, tout le reste du temps, des fonc- tions importantes pour la reproduction des poissons, ou de la microfaune qui sert de nourriture aux poissons en aval. Voilà pourquoi les pêcheurs aimeraient que la garantie des débits minimaux soit appliquée à tous les cours d'eau et non seule- ment à ceux qui coulent 347 jours par an.
La majorité de votre commission est donc consciente qu'en vous suggérant de vous rallier à la version du Conseil des Etats, elle vous propose d'accepter un sacrifice par rapport à la protection quantitative des eaux. Ce sacrifice à un sens - le président de la commission vous l'a rappelé - dans la stratégie de rapprochement avec le Conseil des Etats. Nous lui offrons cette concession et nous exigerons de lui, plus tard, qu'il se rallie à nos propositions sur les débits minimaux. C'est la voie choisie par la majorité de votre commission, par 12 voix contre 9, ces dernières soutenant la proposition de minorité Loretan.
Bundesrat Cotti: Das Ende dieser Differenzbereinigung ist of- fenbar noch nicht in Sicht! Ich teile Ihnen im Namen des Bun- desrates mit, dass der Bundesrat nur noch zu jenen Fragen Stellung nehmen wird, die er für absolut unabdingbar ansieht. Es geht um die Ausnahmen bei der Restwassermengenrege- lung, also um Artikel 32, und um die Frage der Abgeltung, der Verzichte, also um Artikel 75. Bei allen anderen Fragen, die zwar von Bedeutung sind, aber nicht mehr als zentral und un- abdingbar betrachtet werden, überlässt der Bundesrat dem Rat die letzte Entscheidung.
Sauvegarde de nos eaux
1672
N 27 septembre 1990
Art. 29 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 - Art. 29 al. 1, art. 31 al. 1
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
84 Stimmen 64 Stimmen
Art. 31 Abs. 2 Bst. d - Art. 31 al. 2 let. d Angenommen - Adopté
Art. 32 Abs. 1 Antrag der Kommission Bst. b Festhalten
Bst. d Mehrheit Streichen Minderheit
(Schmidhalter, Berger, Bühler, Bürgi, Giger, Massy, Rutis- hauser)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. e Mehrheit
e. Für die Elektrifizierung von Liegenschaften und Siedlungen, deren Anschluss an ein öffentliches Netz unverhältnismässi- gen Aufwand erfordern oder das Landschaftsbild belasten würde.
Minderheit (Zwygart, Ammann, Danuser, Leuenberger-Solothurn, Lon- get, Loretan, Rechsteiner, Schüle) Streichen
Bst. f, g (neu) Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Bürgi, Bühler, Giger, Massy, Rutishauser, Schmidhalter)
f. Für Kleinwasserkraftwerke bis 0,3 MW installierte Bruttolei- stung kann die Restwassermenge soweit herabgesetzt wer- den, dass ein zweckmässiger und ökologischer Betrieb mög- lich ist.
g. Bei Betrieb von Kanälen und Weihern, sofern diese zusätzli- che Lebensräume für die Natur bilden und eine ökologische Ausgleichsfunktion haben (vgl. Art. 18b Abs. 2 NHG).
Antrag Bürgi
Die bisherigen drei Anträge zu den Buchstaben e, f, g werden ersetzt durch:
e. Für Kleinwasserkraftwerke unter 0,3 MW installierter Brutto- leistung, falls die Einbusse an Jahresnutzwasser mehr als 20 Prozent beträgt.
Art. 32 al. 1 Proposition de la commission Let. b Maintenir
Let. d Majorité Biffer Minorité
(Schmidhalter, Berger, Bühler, Bürgi, Giger, Massy, Rutis- hauser) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. e Majorité
e. L'électrification d'immeubles et d'habitats dont le raccorde- ment à un réseau public serait d'un coût disproportionné ou porterait atteinte au site.
Minorité
(Zwygart, Ammann, Danuser, Leuenberger-Soleure, Longet, Loretan, Rechsteiner, Schüle) Biffer
Let. f, g (nouvelles) Majorité Rejeter la proposition de la minorité Minorité
(Bürgi, Bühler, Giger, Massy, Rutishauser, Schmidhalter)
f. Pour les petites usines hydrauliques jusqu'à 0,3 MW de puissance brute installée, le débit résiduel peut être réduit de manière à garantir l'exploitation tout en respectant les impéra- tifs de l'environnement.
g. L'exploitation de canaux et d'étangs, pour autant que ceux-si constituent des biotopes naturels et assurent une compensation écologique (cf. art. 18b, al. 2, LNP).
Proposition Bürgi
Les trois propositions aux lettres e, f, g sont remplacées par la proposition suivante:
e. Pour les petites usines hydrauliques inférieures à 0,3 MW de puissance brute installée, lorsque les pertes en volume d'eau turbinable durant l'année sont supérieures à 20 pour cent.
Bst. b-Let. b Angenommen - Adopté
Bst. d- Let. d
Rüttimann, Berichterstatter: Zu dieser Differenz möchte ich ei- nen kurzen Rückblick auf unsere bisherigen Beratungen ma- chen. Der Ständerat hat am 4. Oktober 1988 bei seiner ersten Beratung eine Neustrukturierung der Buchstaben a, b und c vorgenommen und einzig die Zahl 500 auf 1000 erhöht; das bedeutet: 1000 Meter unterhalb einer Wasserentnahme. Sie sehen das links auf der Fahne. Der Nationalrat hat dieser Fas- sung zugestimmt, hat aber gleichzeitig die Ziffern 2 und 3, die der Ständerat noch beigefügt hat, und die Sie oben auf der nächsten Seite finden, gestrichen. Der Ständerat hat das nicht hingenommen und am 5. Dezember 1989 eine neue Formulie- rung unter Buchstabe b - «Ausgleich in geeignetem Gebiet in der Umgebung des Werkes» - ausgearbeitet. Er hat zudem ei- nen neuen Buchstaben d aufgeführt, in welchem die «Ein- busse von mehr als 10 Prozent der bisher erzeugten Winter- energie» wesentlich ist. Der Nationalrat hat am 21. März 1990 an seinem bisherigen Buchstaben b festgehalten, welcher ur- sprünglich vom Ständerat kreiert wurde, und hat Buchstabe d des Ständerates gestrichen. Der Ständerat hat bei seiner letz- ten Behandlung einen neuen Anlauf genommen und ist am 19. Juni 1990 zu einem Kompromiss gekommen, indem er den jahreszeitlichen Ausgleich bei Buchstabe b hinzugefügt und beim Buchstaben d den Ausfall, die Einbusse, auf 20 Pro- zent der Winterenergie erhöht hat.
Unsere Kommission hat aus grundsätzlichen Gründen mit 11 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen an Buchstabe b festge- halten und Buchstabe d, über den wir jetzt noch zu beschlies- sen haben, mit 12 zu 8 Stimmen gestrichen. Also Buchstabe d mit der Formulierung: « .... im Winterhalbjahr sich um mehr als 20 Prozent verringern würde .... ». Dort haben wir eine Minder- heit, angeführt von Herrn Schmidhalter.
Namens der Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, hier zuzustimmen und Buchstabe d des Ständerates zu strei- chen.
Die Angelegenheit der Kleinwasserkraftwerke wird separat be- handelt, weil kein direkter Zusammenhang mit der Fassung des Ständerates besteht.
M. Rebeaud, rapporteur: Je crois qu'il est devenu presque im- possible d'expliquer avec précision et clarté les allées et ve- nues des idées et des textes entre les conseils à ce chapitre. Je m'en abstiens. Je me borne à vous dire que la majorité de la commission vous recommande d'en rester aux versions que nous avions acceptées lors de la précédente discussion pour l'article 32, lettres b et d.
A la lettre b, le Conseil des Etats suggère d'autoriser des ex- ceptions à la règle des débits minimaux, pour autant qu'il y ait une restitution dans le temps, c'est-à-dire qu'on pourrait par exemple assécher un cours d'eau durant l'hiver et lui laisser
Rettung unserer Gewässer
1673
beaucoup d'eau en été. On calculerait alors une moyenne qui remplirait l'exigence des débits minimaux. Cette proposition, d'après le bon sens et surtout d'après les avis des experts et des biologistes, ne correspond en rien aux besoins réels d'un cours d'eau, notamment aux besoins de la faune qui nécessite en tout temps, et surtout en hiver, un débit minimal pour pou- voir tout simplement survivre. La commission vous recom- mande donc, pour que la loi garde son sens, de refuser cette proposition du Conseil des Etats.
Pour la lettre d, en définitive la Chambre des cantons nous re- soumet une formulation que nous avions refusée lors de la précédente discussion. La dernière fois, elle avait prétendu qu'il fallait accorder des exceptions pour les installations qui perdraient plus de 10 pour cent de leur production électrique. Cette proposition avait été jugée inadéquate et illogique par notre conseil. Alors maintenant, avec le même illogisme mais une intensité un peu inférieure, le Conseil des Etats nous pro- pose de consentir des exceptions pour les installations qui perdraient plus de 20 pour cent de leur production au moment où s'appliquera - c'est-à-dire à la fin de leur concession ac- tuelle - la règle des débits minimaux.
Sur le plan logique, l'argumentation est exactement la même, qu'il s'agisse de 10 ou de 20 pour cent. Reste à savoir s'il est possible d'admettre un compromis avec l'exigence de la ga- rantie des débits minimaux. La commission de votre commis- sion estime à ce propos qu'on ne peut accepter un compromis sans vider la loi de l'essentiel de sa substance. Je crois savoir que c'est aussi la position du Conseil fédéral. Evidemment, la commission vous demande de refuser ces deux propositions, c'est-à-dire de maintenir la lettre b et de biffer la lettre d pré- sentées par le Conseil des Etats.
La proposition de M. Bürgi se rapportant aux microcentrales électriques sera examinée séparément tout à l'heure. Nous verrons qu'il y a des précisions à apporter sur les intentions des auteurs de cette proposition de minorité.
Schmidhalter, Sprecher der Minderheit: Die schweizerische Elektrizitätsproduktion steht auf zwei Beinen. Die Elektrizität wird auf der Kernbasis oder, wenn Sie lieber wollen, Atomba- sis produziert. Das Schweizervolk hat dieses Standbein für die nächsten 20 bis 30 Jahre auf der bestehenden Länge ange- sägt, und eine Mehrproduktion ist sicher nicht mehr möglich. Die Kernenergie wurde für die Schweiz eingefroren. Bei der Wasserkraft stehen wir vor einer ähnlichen Situation: Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes legen wir momentan den Grundstein für eine gesetzlich abgestützte Verhinde- rungspolitik. Wir geben mit dieser Revision des Gewässer- schutzgesetzes den Umweltschutzorganisationen die rechtli- che Grundlage, jedes Projekt und jede Erneuerung zu verhin- dern.
Im Gesetz sind die Restwassermengen in Litersekunden fest- gehalten, so dass für den Richter eine Beurteilung und eine angemessene Interessenabwägung nicht mehr möglich sein wird. Die Erneuerung unserer bestehenden Kraftwerke ist ge- fährdet. Bei der Erneuerung muss ein neuer Konzessionsver- trag eingehandelt werden, und bei dieser Gelegenheit gehen die wohlerworbenen Rechte verloren. Es entsteht damit bei der neuen, teuren Investition ein Verlust an produzierter Ener- gie - erneuerbare und total umweltgerechte Energie - und da- mit ein unrentables Geschäft.
Am letzten Samstag haben wir in unserer Region ein neues Kraftwerk eingeweiht. Mit diesem Werk wird der Selbstversor- gungsgrad unserer Region auf 75 Prozent angehoben. In ei- nem einvernehmlichen Verfahren hat es Dr. Herrmann Boden- mann fertiggebracht, mit den Fischern und Naturschützern eine Ausnahmeregelung zu vereinbaren. Nicht etwa Restwas- sermenge Null, sondern angemessene Kompensation inner- halb des Gebietes; eine solche Ausnahme. Heute wäre dies nicht mehr möglich. Wir haben aber allein in unserer Region noch zirka vier Projektideen; es sind dies Laquin, Oberaletsch, Mundbach und Gamsa.
Beim Heimfall werden die Gemeinden Eigentümer dieser An- lagen und müssen von diesem Zeitpunkt an die neuen Bestim- mungen über die Restwassermengen einhalten und diese Minderproduktion allein in Kauf nehmen. Nach dem Heimfall
wird der Produktionsverlust in bezug auf die neuen Restwas- sermengen auch bei den bestehenden Werken einsetzen, und man kann behaupten, dass schlussendlich auf eine Mehrpro- duktion von 7 bis 9 Milliarden kWh pro Jahr verzichtet wird, und auf der anderen Seite eventuell eine Verminderung der Winterenergie von 25 Prozent eingehandelt wird. «Erst als es dunkel wurde, ging ihnen das Licht auf.» Ich glaube, auch uns wird dieses Licht aufgehen.
Bei Artikel 32d hat der Ständerat in einer ersten Lesung eine Ausnahme festgehalten, dass man, wenn 10 Prozent Winter- energie verlorengehen, über eine eventuelle Ausnahmerege- lung diskutieren kann. Der Ständerat ist dem Nationalrat bei diesem Artikel bereits entgegengekommen und verlangt heute diese Ausnahmeregelung nur bei 20 Prozent Verlust der Winterenergie. Zusätzlich muss bei dieser Ausnahmerege- lung die tiefere Mindestwassermenge - nicht etwa die Min- destwassermenge Null, sondern die tiefere Mindestwasser- menge - laut Artikel 33 Absatz 2 und 3 einer Interessenabwä- gung unterstellt werden. Sie können nachlesen, was das heisst: Das sind nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern das sind auch ganz klare Schutzinteressen.
Der Bundesrat hat eine Studie auf der Basis von 10 Prozent Winterenergieverlust abgestützt und eigentlich als Schlussfol- gerung herausgefunden, dass praktisch nur die Laufkraft- werke betroffen sind. Man muss sich nun auch einmal vorstel- len, dass Laufkraftwerke eben auch im Gebirge bestehen, denn jedes Kraftwerk von mittlerer und kleinerer Grösse, das nur über ein Ausgleichsbecken verfügt, ist ein Laufkraftwerk. In der Annahme, dass alle die in Betracht fallenden Laufkraft- werke erneuert werden, könnte man im Mittel die Winterein- busse um 43 Prozent vermindern. Das ist eine Gesamtzahl, die aber eigentlich gar nicht interessiert. Sofern ein Werkbesit- zer bei einem bestehenden Werk feststellt, dass er mehr als 20 Prozent Winterenergie verliert, ohne dass er auf eine Aus- nahmeregelung zurückgreifen kann, wo die Schutz- und Nut- zungsinteressen im konkreten Einzelfall abgeklärt werden, wird er eine solche Erneuerung, auch wenn sie sinnvoll und notwendig ist, eben nicht ausführen, weil er zuviel Winterener- gie verliert.
Es geht also nicht um eine Beurteilung der Gesamtproduktion im Jahre 2070, wie das die Ingenieure des Buwal berechnet haben, sondern um einzelne, vornehmlich kleinere und mitt- lere Anlagen. Der Artikel bedeutet auch nicht eine 80prozen- tige Garantieleistung für die Winterenergie, Herr Bundesrat. Man darf in diesen Fällen, wo diese Winterenergie nicht mehr garantiert werden kann, über eine sinnvolle Ausnahmelösung diskutieren.
Ich komme jetzt zum Punkt «verlässliche Partner» in diesem «Krieg»: Seit Jahren versuchen gewisse Kreise der Atom- lobby, den Umweltschützern zu versprechen, dass man die Wasserkraft einfriert, aber als Gegenleistung die Kernenergie akzeptieren sollte.
Hier bei uns im Parlament kann ich zwei prominente Vertreter namentlich nennen: Es sind dies Nationalrat Loretan, ein aus- gewanderter Walliser, und unsere Parteipräsidentin, Frau Seg- müller. Wo war am letzten Sonntag diese Allianz? Ich wende mich daher an die bürgerliche Mehrheit: Wäre es nicht besser, wieder auf den verlässlichen Partner, die Wasserschlosskan- tone, zurückzugreifen und mitzuhelfen, dass hier bei einer stu- ren mathematischen Formel wenigstens ein absolutes Mini- mum an Ausnahmen im Gesetz festgehalten wird? Wir sind für Restwassermengen, wir wollen diese Revision nicht aushöh- len, wir sollten nur den Teil der Produktion retten, der auch aus Umweltgründen verantwortet werden kann.
Ich möchte daher auch einen Kompromiss vorschlagen.
Die Medien haben unsere Ständeräte in den Keller geschickt, und die Kantonsregierungen haben in ihrem letzten Schreiben noch einmal zugesichert, dass sie gegen diese mathemati- sche Formel sind. Sie haben sogar eigentlich schon zum Auf- stand aufgerufen. Ich bin froh, dass uns wenigstens noch der Ständerat unterstützt. Einerseits sind dies Vertreter der Was- serschlosskantone und anderseits sind das Kantonsvertreter, welche ihre grossen Werke zum Glück bei uns realisiert ha- ben. Dies hat mit Vertretung von Verwaltungsratsmandaten überhaupt nichts zu tun.
Sauvegarde de nos eaux
1674
N
27 septembre 1990
Und wenn die Grünen verlangen, dass man den Ständerat ab- schafft, würde ich beantragen, dass man unseren Rat ab- schafft, dann hätten wir auch nur eine Kammer.
Darum bitte ich Sie, dass wir hier in diesem Artikel einlenken mit dem Kompromiss. Der Ständerat soll bei Artikel 32 Buch- stabe b nachgeben, und wir beschliessen den Artikel 32 Buchstabe d.
Frau Danuser: Die sozialdemokratische Fraktion beurteilt den verbliebenen Artikel 32 folgendermassen: Beim Buchsta- ben b ist sie für Festhalten. Beim Buchstaben d ist sie gegen den Antrag von Herrn Schmidhalter, wie er ihn eben begrün- det hat.
Herr Schmidhalter, in diesem Gesetz erhalten die Kantone eine sehr grosse Kompetenz. Gemäss Verfassungsauftrag hat der Bund die Aufgabe, angemessene Restwassermengen zu sichern. Wir können uns um diese Frage nicht herumdrücken und sie ganz allein den Kantonen überlassen.
Herr Schmidhalter befürchtet bei der Erneuerung der Werke, dass sie gefährdet seien. Man kann den Verlust von Winter- energie auch über die technische Erneuerung der Turbinen möglich machen.
Insbesondere ist auch die Frage des Heimfalls noch bei wei- tem nicht abgeschlossen, hat es doch bis heute noch nie ei- nen solchen konkreten Fall gegeben.
Beim Buchstaben e sind wir dafür, die Minderheit zu unterstüt- zen. Beim Buchstaben f und g sind wir für die Mehrheit.
Die Absätze 2 und 3 möchte auch unsere Fraktion streichen. Zum Antrag von Herrn Bürgi: Ich kann nicht alles wiederholen, was ich das letzte Mal schon gesagt habe, aber in der Zwi- schenzeit ist uns von der Verwaltung ein Bericht über die Pro- blematik von Kleinkraftwerken und Restwassermengen zuge- gangen.
Er bestätigt vollauf die Befürchtungen, die ich das letzte Mal bereits geäussert habe. Im Gewässerschutzgesetz darf doch nicht durch die Privilegierung der Kleinwasserkraftwerke den kleineren Gewässern der Garaus gemacht werden. Es wären von dieser Bestimmung etwa 200 bis 300 Mikrokraftwerke be- troffen. Aber denken Sie an die Tierfabriken: Selbst mit dem Konsensartikel 14, wie er aus der Beratung von Ständerat und Nationalrat hervorgegangen ist, gibt es dort Härten, und die müssen in Kauf genommen werden. Wir haben hier ein Ge- wässerschutzgesetz zu erlassen.
Dieser Auftrag, der zur Diskussion steht, sieht die Sicherung angemessener Restwassermengen vor. Hier kommen auch die kleinen Werke nicht darum herum. Wir dürfen nicht für alles Ausnahmen machen. Es ist sonst ein Gewässernutzgesetz und nicht ein Gewässerschutzgesetz.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne abzustimmen.
Giger: Ich beantrage, bei Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe d dem Ständerat zuzustimmen und bei Buchstabe e auch den Antrag Bürgi zu unterstützen.
Es geht ja in diesem Artikel darum, dass die Kantone in gewis- sen Fällen die Mindestwassermengen tiefer ansetzen können. So, wie diese Ausnahmebestimmungen heute in Buchstabe d umschrieben sind, darf mit gutem Gewissen der Fassung des Ständerates zugestimmt werden. Ich möchte nur kurz noch eine Bemerkung zu Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b anbrin- gen, und ich bedaure im nachhinein, dass ich nicht einen An- trag zur Wiederaufnahme dieses Artikels verfasst habe.
In Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b ist im Rahmen der Schutz- und Nutzungsplanung dafür zu sorgen, dass, bedingt durch eine vermehrte Nutzung, ein Ausgleich im Nutzungsgebiet ge- schaffen wird. So muss beispielsweise auf eine weitere Was- serentnahme in einem solchen Gebiet verzichtet werden. Ich bin der Ansicht, dass dieser Verzicht auf eine weitere Nutzung im Einzugsgebiet ein grosszügiges Entgegenkommen der Kraftwerkbetreiber darstellt. Ein Ausgleich kann ebenfalls ge- schaffen werden durch höhere Wasserabgaben in bestimm- ten Jahreszeiten. Dass ein solcher Schutz- und Nutzungsplan durch den Bundesrat genehmigt werden muss, bedeutet eine · weitere Sicherheit vor einer möglichen Uebernutzung. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gegner der Fassung des Stän-
derates die Auflagen - überhaupt die Nutzung nach Artikel 32 - räumlich gar nicht nachvollziehen können.
Ich bitte Sie, dem Buchstaben d in der Fassung des Ständera- tes zuzustimmen, also der Kommissionsminderheit. Es muss doch festgehalten werden, dass es sich bei Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe d zum ein bestehendes Werk handelt und die ver- langten Mindestwassermengen eine beachtliche Verbesse- rung gegenüber dem heutigen Zustand bedeuten. Eine Pro- duktionseinbusse von über 20 Prozent ist verhältnismässig viel und kann für einen Kraftwerkbetreiber von entscheidender Bedeutung sein.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe d der Minderheit zuzustimmen.
Wenn ich etwas vorgreifen darf - damit ich nicht noch einmal nach vorne kommen muss -, möchte ich Sie bitten, den Antrag Bürgi bei Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e zu unterstützen. Er ist bekanntlich neu verfasst worden. Es handelt sich hier um Kleinwasserkraftwerke unter 300 kWh. Das entspricht also der Grössenordnung von etwa 430 Pferdestärken. Mir sind solche Anlagen bestens bekannt. Bei der Einbusse von mehr als 20 Prozent könnten solche Werke kaum mehr oder höchstens unrationell betrieben werden. Sowohl volkswirtschaftlich als auch aus Gründen des Umweltschutzes sind solche Kleinst- werke förderungswürdig. Ich möchte auf eine weitere Begrün- dung verzichten, weil ich bei den letzten Ratsverhandlungen sehr eingehend auf die Wichtigkeit dieser Werke hingewiesen habe. Der Antragsteller, Kollege Bürgi, wird sich sicher noch näher mit der Bedeutung solcher Kleinanlagen auseinander- setzen.
Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, bei Artikel 32 Ab- satz 1 Buchstabe d der Kommissionsminderheit zu folgen. Ebenfalls bitte ich Sie, den Antrag Bürgi bei Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e zu unterstützen.
M. Berger: En ce qui concerne la majorité des divergences, le groupe de l'Union démocratique du centre se rallie aux propo- sitions de la commision, excepté au sujet des articles 32 et 75. Je ne traiterai que l'article 32 et reviendrai plus tard à l'article 75.
Tout d'abord, permettez-moi de poser la question suivante qu'à vrai dire se posent tous ceux qui sont en contact «écono- mique» avec la nature, avec la terre: que dois-je favoriser, l'écologie ou l'économie? Dois-je accorder davantage d'im- portance à l'économie ou à l'écologie? Ainsi posée, la réponse à la question ne peut être satisfaisante. Dans le sujet qui nous occupe - et la situation est identique pour celui qui, quotidien- nement, travaille avec la nature - économie et écologie sont in- dissociables. Il nous faut accorder autant d'importance à l'une qu'à l'autre.
Vues sous cet angle, les dispositions que nous avons prises dans le cadre de cette loi correspondent en principe à ce cou- plage d'intérêts. Nous nous en réjouissons et nous souhaitons qu'il en soit de même pour les sujets que nous devons encore traiter.
Ensuite, en ce qui concerne l'article 32, le Conseil fédéral pro- pose trois exceptions: les lettres a, b et c, traitant des déroga- tions pouvant être admises. Le gouvernement reconnaît qu'il est des situations où l'exception est de mise, et cela pour des raisons économiques. Le Conseil des Etats, quant à lui, nous demande, à la lettre d, de combler ce régime d'exception. Il se réfère à des raisons économiques, justifiées d'ailleurs par l'article 33. Il s'agit de cas que nous devons qualifier de parti- culiers, de situations déjà acquises puisqu'elles concernent le renouvellement de concessions ou d'autorisations qui, en hi- ver, subiraient des pertes de plus de 20 pour cent avec le nou- veau régime. A noter que, pour des installations de plus de 3 mégawatts, l'approbation du Conseil fédéral restera néces- saire.
L'UDC considère donc que, pour des raisons économiques, sans pour autant aggraver l'aspect écologique des cours d'eau, cette disposition mérite de figurer au régime des excep- tions de l'article 32.
On parle plus que jamais aujourd'hui d'économies d'énergie. Peut-on ainsi, durant la période hivernale, la plus difficile à ap- provisionner, se payer le luxe de ne pas utiliser économique-
Rettung unserer Gewässer
1675
ment les installations existantes pour un marché qu'il sera tou- jours plus difficile de ravitailler? L'UDC vous invite donc à sou- tenir la proposition de minorité Schmidhalter, soit la version du Conseil des Etats.
Nous approuverons également la lettre c de l'article 32, c'est- à-dire la nouvelle proposition de minorité Bürgi, et cela pour des raisons identiques.
David: Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Nach dem Studium der Protokolle des Ständerates habe ich festge- stellt, dass ein ganz bestimmtes Beispiel eines Kraftwerkes für diese Ausnahmeregelung eine wesentliche Rolle gespielt hat. Den Protokollen kann man entnehmen, dass das Kraftwerk Hospental für diesen Antrag mitentscheidend war. Ich habe mir diese Frage etwas näher angesehen: Im Jahre 1977 ist für dieses Kraftwerk eine Konzession erteilt worden, die noch ein Restwasser von 5 Litern pro Sekunde in der Reuss übrig liess. Diese Fast-Trockenlegung der Reuss hat bewirkt, dass das Abwasser des Dorfes Hospental von der Reuss als Vorfluter nicht mehr aufgenommen werden konnte. Diese Konzes- sionserteilung war schon unter dem damaligen Gewässer- schutzrecht in dieser Form nicht richtig. Es hätte wesentlich mehr Restwasser in der Reuss belassen werden müssen.
Dieses Beispiel zeigt, wie gefährlich es ist, wenn hier Ermes- sensspielräume mit Ausnahmebestimmungen eröffnet wer- den sollen, die letztlich dazu führen, dass aus irgendwelchen Gründen in einem Fluss wie der Reuss noch Restwasser von 5 Litern pro Sekunde verbleiben.
Wenn jetzt im Kanton Uri eine Sanierung dieser Restwasserre- gelung in Betracht gezogen wird, macht man das so, dass man ein anderes Kraftwerk verpflichtet, mehr Wasser in die Reuss abzulassen. Aber man muss diesem Kraftwerk wie- derum ein Eingeständnis machen: Man muss zugestehen, dass durch eine alte Druckleitung 100 Liter pro Sekunde in re- gelmässigen Abständen abgeführt werden, nur damit diese Druckleitung nicht verrostet.
Solche Lösungen, die in den Kantonen aufgrund der jetzigen Gesetzgebung getroffen werden, sind für die Restwasserord- nung unhaltbar. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert, wenn er dem Verfassungsauftrag nachkommen will, solchen unangemessenen Lösungen entgegenzutreten.
Ich bitte Sie, diese Ausnahmeregelung, die im Prinzip die ganze Restwasserordnung unterlaufen kann, klar abzuleh- nen.
Zwygart: Wir sind hier an einem Scheideweg: Sind die Rest- wassermengen, die wir beschlossen haben, minimale Rest- wassermengen, oder wollen wir sie noch kleiner machen? Also wollen wir da noch Emmentaler Käse machen, dessen Löcher es ermöglichen, mehr Wasser auf die Stromturbinen zu leiten? Die LdU/EVP-Fraktion ist der Meinung: Das darf nicht der Fall sein, und darum sind wir konsequent gegen wei- tere Möglichkeiten zu Ausnahmen.
Die Minderheit bei Buchstabe d in Absatz 1 von Artikel 32 - an- geführt von Herrn Schmidhalter - macht eine Gewissensfrage daraus. Aber indem man uns das Messer an den Hals setzt, wird der Natur keine Hilfe geleistet. Die Minderheit zielt darauf hin, dass in der Angelegenheit der Herabsetzung der Mindest- mengen im Fall von Konzessionserneuerungen bei einem Ver- lust von 20 Prozent ihrer Winterproduktion etwas gemacht werden dürfte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in Fällen, wie sie hier vorgeschlagen werden, keine anderen Massstäbe angelegt werden sollen, weil es ein Einbruch ist. Die Restwas- serregelung trägt der Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Natur und der Stromproduktion bereits Rechnung. Es ist nicht üblich - auch in der Wirtschaft nicht -, eine Rech- nung zweimal zu stellen. Es handelt sich hier also um einen Schutz der Kernsubstanz der Restwassermengen, und da ist jegliches Nachgeben falsch am Platz.
M. Rebeaud, rapporteur: Nous avons voté tout à l'heure en fa- veur de la majorité de la commission pour les articles 29 et 31, en ayant conscience qu'il s'agissait d'une concession faite au Conseil des Etats au détriment de la protection des eaux, afin d'arriver à ce que les versions des deux conseils se rappro-
chent pour sortir un jour de cette procédure de divergences qui dure déjà depuis trois ans. Maintenant, la commission vous demande de ne pas faire de concession sur cet article parce que les propositions qui vous sont faites par la minorité de la commission, illustrées par M. Schmidhalter, s'attaquent au coeur même de la loi. Autrement dit, si nous acceptions ici les propositions de la minorité de la commission, nous ferions beaucoup plus qu'un pas en direction du Conseil des Etats: nous risquerions de vider cette loi de son contenu principal. Cela donnerait évidemment beaucoup de chance à l'initiative pour la protection des eaux et, dans cette perspective aussi, la majorité de la commission vous recommande de rester fer- mes. Ce n'est pas parce que l'on prétend donner des excep- tions à 20 plutôt qu'à 10 pour cent que l'on change la logique. Il y a un minimum absolu au-dessous duquel on ne peut pas descendre et qui n'a rien à voir avec la perte de production. C'est un minimum dicté par la biologie des cours d'eaux, c'est-à-dire par des lois naturelles qui n'ont rien à voir, dans le cas particulier, avec les lois de l'économie.
M. Schmidhalter nous a expliqué à juste raison que dans cer- tains cas la réglementation aboutirait à une perte virtuelle de 25 pour cent de la production. Ces cas sont possibles et vrai- semblables, on en connaît quelques-uns, notamment en Va- lais. La réponse qui doit être donnée par l'autorité fédérale et par notre conseil c'est que, dans ces cas-là, il faut réaliser sur place une politique énergétique différente et, notamment, Monsieur Schmidhalter, renoncer à vouloir installer le chauf- fage électrique dans toutes les habitations, parce que c'est l'utilisation la plus gaspilleuse et la plus sotte du point de vue économique de cette forme d'énergie noble qu'est l'énergie électrique.
La Confédération aura les compétences de réglementer ce domaine puisque le peuple suisse a accepté l'article sur l'énergie. Et la commission, je vous le rappelle, tient à ce que nous restions sur ces positions pour que la loi reste conforme au mandat constitutionnel sur lequel elle est fondée.
Bundesrat Cotti: Ich habe Ihnen vorher gesagt, dass ich heute nur zweimal das Wort ergreifen werde, und zwar bei zwei The- men, die der Bundesrat als ausserordentlich bedeutungsvoll betrachtet.
Die Frage der Mindestmengen und deren Ausnahmen nach den Artikeln 31 und 32 gehört natürlich zum Wesen dieser Ge- setzesrevision. Wenn der Bundesrat diese Revision mit gros- ser Verspätung beantragt hat, so deshalb, weil er dadurch in einer Situation, die traditionell durch Wassernutzungsüberle- gungen gekennzeichnet war, auch vermehrt die Elemente des Gewässer- und Naturschutzes einflechten wollte. Ich verstehe, dass Herr Schmidhalter - der seine These hier in anzuerken- nender und fast rührender Weise vertreten hat - die Worte Ge- wässerschutz und Naturschutz nie erwähnt hat. Aber er darf einfach den Sinn der ganzen Uebung nicht aus den Augen ver- lieren. Mit dieser Uebung soll ein gewisses Gleichgewicht her- gestellt werden in Fragen, welche lange Zeit nur unter dem Gesichtspunkt der Wassernutzung geregelt worden sind. Ich wäre fast geneigt, auch Herrn Loretan recht zu geben, wenn er dem Bundesrat erklärt, die bundesrätliche Fassung gehe mehrfach nicht genügend weit. Er hat sich insbesondere auf die Artikel 28 und 29 bezogen.
Wir sind vielleicht etwas zuwenig weit gegangen, weil wir der Verfassung entsprechend natürlich auch die Interessen der Energienutzung in Betracht gezogen haben. Auf dieser Grat- wanderung des Vergleiches der beiden Interessen glauben wir aber, eine Grenze erreicht zu haben, die, wenn sie über- schritten würde, die ganze Revision aushöhlen würde. Ich muss Ihnen diese Behauptung auch aufgrund der ganz ele- mentaren und einfachen Zahlen belegen.
Deshalb bitte ich Sie inständig, bei Ihrer Fassung zu bleiben und der ständerätlichen Fassung nicht zu entsprechen. Wir haben zwar festgestellt, wie der Ständerat aufgrund von klei- nen Schritten eindeutig gewisse Fortschritte gemacht hat. Aber wenn ich die langjährigen Arbeiten der ausserparlamen- tarischen Expertenkommission betrachte, wo übrigens die Vertreter der Bergkantone dabei waren, dann muss ich sagen, dass diese Kommission den redlichen Versuch gemacht hat,
Sauvegarde de nos eaux
1676
N
27 septembre 1990
eine wirklich annehmbare Lösung zu erreichen, dabei aber vielleicht etwas zu weit gegangen ist, indem sie wirklich schon die äusserste Grenze erreicht hat. Man hätte bereits vermuten können, dass dann im Parlament noch die Suche nach Kom- promissen kommen würde. Der bundesrätliche Vorschlag er- reicht wirklich die letzte Grenze. Wenn Sie also überhaupt den Sinn dieser Revision noch wahren wollen, müssen Sie bei die- ser Fassung bleiben.
Ich schliesse mit den letzten, fundamentalen Zahlen ab: Sie sind so einfach, dass sie Sie alle überzeugen könnten - alle diejenigen unter Ihnen mindestens, die mit einem nüchternen Blick an diese Arbeit herangehen. Der bundesrätliche Vor- schlag zur Regelung der Restwassermengen wird bis in 80 Jahren, also bis zum Jahr 2070, eine Einbusse von 5,6 Pro- zent der schweizerischen Energieproduktion in Wasserkraft- werken zur Folge haben. Mit der Ausnahmeregelung nach Vorschlag des Ständerates - Grenze der Minderproduktion 20 Prozent - würde sich die bis zum Jahr 2070 ergebende Min- derproduktion nur unwesentlich verkleinern: nämlich von 5,6 auf 5,4 Prozent der Produktion in Wasserkraftwerken. Es ist dies also ein absolut geringfügiger Unterschied, verglichen mit dem grossen Schaden, der durch die weitere Ausnahme- regelung geschaffen würde. Gemäss dem Vorschlag des Ständerates könnten nämlich 56 Prozent aller Werke An- spruch auf eine Ausnahme erheben.
Nun wird gesagt, der Bundesrat habe aber das letzte Wort, denn die Ausnahme müsste von ihm abgesegnet werden. Es gefällt auch Herrn Schmidhalter - der ja normalerweise den Bundesvogt nicht so gerne hat -, dass dem Bundesrat diese Möglichkeit gegeben wird. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Kompetenzen korrekt und klar zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden müssen! Die bundesrätliche Re- gelung, Ihre Regelung gewährleistet dies: Einerseits regelt der Bund die Mindestmengen abschliessend, anderseits sind die Kantone allein zuständig für die Bestimmung der erforderli- chen Erhöhung der Mindestmengen. Wenn Sie also abwägen, wenn Sie eine minimale Verhältnismässigkeitsprüfung ma- chen, gibt es keinen anderen Schluss, als bei Ihrer Lösung zu bleiben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
87 Stimmen 55 Stimmen
Bst. e, f, g - Let. e, f, g
Rüttimann, Berichterstatter: Wir kommen nun noch zum Pro- blem der Kleinwasserkraftwerke. Sie wissen, dass dieser Ver- band relativ spät erwacht ist, sich gemeldet und reagiert hat. Ueber die Kleinwasserkraftwerke wurde schon bei unserer letzten Beratung diskutiert aufgrund eines Antrages Bürgi. Der Antrag wurde dann im Ständerat wiederaufgenommen von Herrn Ständerat Küchler. Er hat den Antrag aber zurückgezo- gen zugunsten der Fassung des Ständerates, die Sie mit dem Buchstaben d soeben abgelehnt haben.
Herr Bürgi hat den Antrag in der Kommission nochmals aufge- nommen, die Buchstaben e, fund g begründet, und es wurde darüber abgestimmt. Immerhin hat Herr Bundesrat Cotti eine gewisse Gesprächsbereitschaft gezeigt und in Aussicht ge- stellt, dass das Buwal der Kommission bis zur heutigen Sit- zung einen Bericht zustellt. Wir haben damals beschlossen, deswegen keine Extrasitzung mehr vorzusehen, sondern uns auf diesen Bericht abzustützen. Bei der Abstimmung über die Buchstaben e, f und g sind wir separat vorgegangen. Bei Buchstabe e gab es ein Patt: 9 zu 9 Stimmen. Der Sprechende hat einmal mehr den Stichentscheid gegeben. Ich habe mich für den Antrag Bürgi entschieden, weil ich für die Kleinwasser- kraftwerk-Besitzer ein gewisses Verständnis habe, aber vor al- lem deswegen, weil dieser Bericht noch in Aussicht gestellt wurde.
Herr Bürgi hat inzwischen einen Einzelantrag eingereicht und Ihnen verteilen lassen. Der hat nur noch einen Buchstaben e. Herr Bürgi hat also die Buchstaben f und g fallengelassen und somit einen Einzelantrag gestellt.
Ich muss Ihnen sagen, dass dieser Bericht des Buwal ableh- nend ist - Herr Bürgi wird bei seiner Begründung darauf zu sprechen kommen; ablehnend, weil in der Schweiz noch etwa 700 Kleinwasserkraftwerke in Betrieb sind. Davon haben 400 weniger als 0,05 Megawatt Produktion. Alle zusammen produ- zieren etwa 0,6 Prozent der gesamten Stromproduktion. Das Buwal sagt nun:
Die Durchlaufanlagen erfordern keine Wasserentnahmebe- willigung, weil das Wasser ja wieder in den Fluss einfliesst.
Kanäle, die abzweigen, werden als naturnahe Gewässer qualifiziert. Die Restwassermengen finden dort keine Anwen- dung.
Einige Kleinwasserkraftwerke können zusätzlich von den Ausnahmen von Artikel 32 Buchstabe a profitieren (über 1700 m über Meer und nicht Fischgewässer). Das reduziert die Zahl der Kleinwasserkraftwerke, die von den Restwasser- mengenvorschriften betroffen sind, auf etwa 200 bis 300.
Die politische Frage müssen Sie entscheiden. Das Buwal ver- tritt die Auffassung, es sei vom ökologischen Standpunkt her nicht zu verantworten, diese 200, 300 Kleinwasserkraftwerke einfach produzieren zu lassen und Ausnahmebewilligungen zu erteilen, damit sie die Restwassermengenvorschriften nicht oder nicht voll einhalen müssen. Das ist ein politischer Ent- scheid. Mein persönliches Ziel, mit dem Stichentscheid diese Angelegenheit noch einmal zur Sprache kommen zu lassen, ist somit erfüllt. Ich müsste also meinen Stichentscheid zu- rückziehen, wenn der Mehrheits- und der Minderheitsantrag -· wie Ihnen Herr Bürgi erklären wird · · sowieso nicht mehr exi- stieren. Es geht also noch um einen Einzelantrag Bürgi, den Herr Zwygart bekämpfen wird.
M. Rebeaud, rapporteur: Les propositions successives qui nous ont été soumises pour accorder un régime d'exceptions préférentielles aux petites centrales hydro-électriques pren- nent aujourd'hui la forme d'une proposition de M. Bürgi · · sur feuille séparée, à titre individuel -- après pas mal d'avatars.
Au sein de la commission le débat a été incertain et un peu confus, comme vient de vous le rappeler le président de la commission, car nous n'avions pas en main les données né- cessaires pour juger des effets écologiques, économiques et énergétiques de la proposition de M. Bürgi. Dans l'intervalle, nous avons obtenu de l'office et de ses experts la documenta- tion néssaire. Cette documentation nous démontre que toute l'argumentation présentée par le petit lobby des micro-centra- les hydro-électriques se démonte pratiquement point par point. En effet, la plupart des petites centrales actuelles ou ayant vécu ne sont pas touchées par la réglementation des dé- bits minimaux. Il s'agit notamment des canaux pour les mou- lins, de toutes les petites centrales au fil de l'eau et, surtout, de toutes les microcentrales qui peuvent alimenter en électricité les alpages au-dessus de 1700 mètres.
Dans tous ces cas, la règle ne s'applique pas et ces centrales peuvent continuer à fonctionner sans restriction relative aux débits minimaux. Il reste environ deux cents cas où, éventuel- lement, une exploitation serait rendue moins économique par le respect des débits minimaux. Mais, dans ces cas-là, ce sont de petites centrales qui captent l'eau d'un ruisseau de débit faible, et en les mettant au bénéfice d'une exception, nous commettrions la plus grave erreur de jugement quant à l'équili- bre entre l'économie et l'écologie. Il s'agit de centrales qui ont un rendement énergétique négligeable et qui privent totale- ment le cours d'eau dont elles captent la force de sa capacité de remplir ses fonctions biologiques.
Ces petits cours d'eau, généralement pourvus d'un débit infé- rieur à 50 litres seconde, permettent la reproduction de la micro-faune qui sert de nourriture aux jeunes poissons. Cette fonction biologique est nécessaire. Si nous renonçons à pro- téger le débit minimum dans ces cours d'eau, nous ne permet- tons plus à la nature de repeupler normalement le cours d'eau en aval, c'est-à-dire à l'endroit où se trouvent les pêcheurs. Vous avez, tout à l'heure, refusé d'accorder une possibilité d'exception dans les cas où la perte de production hydro-élec- trique serait supérieure à 20 pour cent pour les grandes cen- trales et pour celles de moyenne importance. Pour celles de moins de 0,3 megawatt, M. Bürgi demande que cette excep-
Rettung unserer Gewässer
1677
tion soit consentie. Les données scientifiques nous disent que, précisément dans ces cas-là, l'atteinte aux intérêts de la nature est encore plus grave que pour les grandes. Nous ne pouvons donc pas - même si les petits ont naturellement notre sympathie, small is beautiful - accorder ici un avantage aux petits.
La commission vous demande donc, après en avoir délibéré et pris connaissance des données des spécialistes, de refuser la proposition de M. Burgi, ainsi que toutes celles qui ont été proposées au sein de la commission. Je ne sais toutefois pas si elles seront soumises au vote, puisque M. Bürgi renonce aux propositions qui figurent sur votre dépliant. Je demande donc au président du conseil d'éclaircir ce point avant le vote.
Bürgi: Nach intensiven Gesprächen mit dem Buwal und mit den Umweltschutzorganisationen habe ich die bisherigen An- träge zu den Buchstaben e, f und g fallengelassen und im Sinne eines Entgegenkommens und einer Vereinfachung durch einen einzigen Antrag zu Buchstabe e ersetzt. Sie ha- ben diesen Antrag, er wurde ausgeteilt. Die mit den bisherigen Anträgen zu den Buchstaben e und f geschützten Anliegen sind mit dem neuen Buchstaben e berücksichtigt. Der Antrag zu Buchstabe g wird fallengelassen, weil nach Aussage des Buwal bei bestehenden Entnahmestrecken mit Kanälen, Wei- hern und Druckleitungen einerseits die offene Strecken als Gewässer definiert und geschützt sind, andererseits bei den dazugehörigen Rohrstrecken auf Restwasser verzichtet wird. Bei der jetzigen nationalrätlichen Fassung müssten etwa 300 Kraftwerke, d. h. fast ein Drittel aller Anlagen, bei Ablauf der Konzession oder bei der Notwendigkeit eines Umbaus aufge- ben. Die Frage über das Ausmass des Restwassers ist für diese Werke also eine Existenzfrage. Dazu kommen noch 400 verbleibende Werke mit Leistung unter 0,3 Megawatt in der ge- samten Schweiz, die nicht mehr optimal betrieben werden könnten. Nach Berechnung des Verbandes der Kleinkraft- werkbesitzer würde sich die Jahresproduktion um etwa 50 Gi- gawatt vermindern. Gleichzeitig könnte ein Erhöhungspoten- tial von mindestens 300 Gigawattstunden nicht mehr erbracht werden. Das ist immerhin die Leistung eines grossen Fluss- kraftwerks oder entspricht der Versorgung von 75 000 Haus- haltungen. Dabei sind Umbauten und Wiederinbetriebsetzun- gen eingerechnet, aber alles unter der Bedingung, dass die Oekologie des genutzten Gewässers nicht wesentlich beein- trächtigt wird. Alles in allem würden allerhöchstens grob 1 Pro- zent der Fliessgefälle, der Bäche genutzt und nur wenige Pro- mille des Bachnetzes von mehr als 30 000 km beansprucht. Andere Standorte sind schon allein energetisch uninteres- sant. Vergleichen wir mit neuen Alternativenergien:
Das Projekt Falk 500 am Mont Soleil produziert im Jahr 0,7 Gi- gawattstunden und beansprucht 4000 m2 Kollektoren und 20 000 m2 Wiesland. Alle Energieerzeugungen brauchen ein sicheres Uebertragungsnetz. Noch sind Sonnenzellen kurzle- big und können bei Herstellung und Entsorgung die Umwelt erheblich belasten. Man wirft den Kleinkraftwerken vor, sie seien unrentabel und energetisch unbedeutend. Ein einziges Werk mit 0,1 Megawatt Leistung produziert gleichviel Strom wie alle heute installierten Sonnenzellenanlagen zusammen. Die Energiegestehungskosten sind heute noch in der Grös- senordnung fünfmal niedriger als bei der Sonnenenergie. Die Kosten liegen auch niedriger als sonst bei allen anderen neuen Energietechniken. Auf Bundesebene werden die er- neuerbaren Energien von verschiedenen Seiten unterstützt und beraten. Das Bundesamt für Wasserwirtschaft hat Leitstu- dien erstellt. Das EVED gab Studien zu Energieszenarien in Auftrag, welche unter anderem auch ein beachtliches Poten- tial an Kleinwasserkraft aufzeigten. Darum finde ich es wider- sinnig, zu starre und zu enge Bestimmungen in das Gewässer- schutzgesetz aufzunehmen und damit die Bestrebungen der andern Bundesämter und Departemente wieder zunichte zu machen. Der Gewässerschutz darf nicht auf Kosten des Ge- samtumweltschutzes gehen. Die Frage der Nutzung erneuer- barer Energien stellt sich nach der Abstimmung vom Sonntag noch dringender. Die Wasserkraft sticht dabei durch ihr gerin- ges Risiko sowie durch langlebige Anlagen hervor, ohne die bei anderen Techniken bestehenden Zweifel bezüglich Ver-
trauen in die Energie oder bezüglich Entsorgung. Bis heute kenne ich keine Alternativenergie, die umweltfreundlicher, ver- fügbarer und preisgünstiger ist als die der Kleinkraftwerke.
Bei den Kleinwasserkraftwerken sind viele Werte im Spiel: In vielen Fällen geht es um ein gewachsenes Bild von Kulturland- schaft und Siedlung, nicht selten um die Erhaltung histori- scher Bausubstanz in ihrer ursprünglichen Funktion. In Rand- regionen wirken die kleinen Werke als umweltfreundliche, re- spektable Notstromgruppen, und sie ermöglichen dort die Er- haltung von Kleingewerbe und damit auch von Arbeitsplätzen. Im weiteren erbringen die Betreiber der Kleinkraftwerke be- achtliche Leistungen im öffentlichen Interesse, zum Beispiel Regulierung von Grund- und Hochwasser, Uferunterhalt, Ent- sorgung von Zivilisationsabfall aus den Rechen. Der Fischerei- verband befürchtet, die Kleinkraftwerkler wollten Fischgründe zerstören. Dabei sind es gerade die Betreiber, welche die teure Erstellung von Fischtreppen auf sich genommen haben, teilweise an Stellen, wo aus Hochwasserschutzgründen auch ohne Kraftwerke für Fische unüberwindbare Schwellen vor- handen wären. Im übrigen versteht ein Kleinkraftwerkbetrei- ber, schon aus ökonomischen Gründen, bestimmt auch etwas von Oekologie. Der Auftrag, eine Obergrenze für die Einbusse an Jahresnutzwasser festzulegen, hat den Vorteil, dass er zu klaren Verhältnissen führt und keinen unverhältnismässigen Aufwand an Untersuchungen bedingt. Für den Gewässer- schutz lässt die Jahresregelung die Möglichkeit offen, grosse Restwassermengen genau in jenen Perioden vorzusehen, in welchen sie den Gewässern am meisten Nutzen bringen. Die Kleinwasserkraftwerke wollen also nicht Gewässer trockenle- gen, sondern der Oertlichkeit angepasste Restwassermengen abgeben, soweit sie den Gewässern und den Fischen viel nüt- zen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Zwygart, Sprecher der Minderheit: Ich möchte an die Aus- gangslage erinnern.
In der Hauptsache hat der Bundesrat gesagt, wir sollten bei der Hauptlinie bleiben; minimale Restwassermengen sollen gewährleistet sein.
Die ursprüngliche Kommissionsmehrheit hat sich nun in eine Minderheit verwandelt, indem der Präsident gesagt hat, dass er die Seite wechselt.
Der Bericht des Buwal macht klar, dass es ein sehr problemati- sches Vorgehen ist, wenn wir Kleinwasserkraftwerke bewilli- gen. In dem Sinn hat die Kommission materiell zum Antrag Bürgi, wie er vorliegt, nicht direkt Stellung bezogen. Er ist ein komprimierter Antrag aus verschiedenen Anliegen zusam- men.
Es ist sympathisch, für Kleines und Kleine einzustehen, aber es ist hier eine Interessenabwägung vorzunehmen. Mit der Ab- lehnung des Antrags Bürgi wird es kein Kleinwasserkraftwerk- sterben geben: Von den ursprünglich 4000 Werken sind jetzt noch 700 vorhanden, die definitionsgemäss zu den kleinen ,gehören, und um 200 bis 300 geht es dann noch in der Ge- samtzahl.
Es ist so, dass viele Kleinwasserkraftwerke gar nicht betroffen sind, nämlich dort, wo es um Durchlaufanlagen geht, sogar auch wenn sie eine Stauhaltung haben oder wenn sie an einem grösseren Gewässer sind und ein Seitenkanal da ist. Das ist das, was wir uns noch unter der alten Mühle vorstellen. Sie müs- sen sich zwar an gewisse Vorschriften, wie z. B. Fischtreppen, halten, aber das bleibt nach wie vor bestehen. Bestimmte Klein- wasserkraftwerke werden gar nicht einbezogen, wenn sie unter Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a fallen, das heisst über 1700 m. u. M. liegen oder nicht als Fischgewässer gelten.
Für die Erhaltung einer geringen Anzahl von Kleinwasserkraft- werken ist der Preis für die Natur zu hoch. Die Trockenlegung von 200 bis 300 Fliessgewässern ist aus ökologischer Sicht sehr problematisch und an vielen Orten nicht verantwortbar. Wenn diese Möglichkeit offen besteht, würde anderswo die Möglichkeit in Betracht gezogen, diese Wasserkraft wieder extremer zu nutzen. Es ist notwendig, dass wir die Wasserkraft sinnvoll nutzen. Aber das Wasser wurde auch in anderer Weise zurückgedrängt. Im Verhältnis zu ihrer Wasserführung bedürfen Kleingewässer grösserer Restwassermengen als
42-N
N
27 septembre 1990
1678
Sauvegarde de nos eaux
mittlere und grosse Gewässer. Diese Anforderung wird in der Botschaft sehr gut erläutert, damit das ökologische Gleichge- wicht der Gewässer erhalten bleiben kann in bezug auf Le- bensraum, Jungfische oder andere Wasserlebewesen. In die- sen Gewässern findet die Vermehrung von Nährwesen für Fi- sche und andere Wassertiere statt.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass in letzter Zeit extrem viele kleine Gewässer zerstört wurden; Vergleicht man Karten über 60 bis 70 Jahre zurück, wird - vor allem im Mittelland - ersicht- lich, wieviel wegrationalisiert wurde. Es ist erschreckend!
Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesgesetz von 1973 über die Fischerei - und in noch stärkerem Mass dessen Revision über ein zweites Paket von Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen - diesem Umstand Rechnung tragen möchte, indem es Laich- stellen und Aufzuchtgebiete verpflichtend erhalten möchte. Das Bundesgericht verlangt die Durchsetzung der geltenden Bestimmungen selbst gegenüber gewichtigen landwirtschaft- lichen Interessen. Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid über den Bundtelsbach im Kanton Freiburg.
Auch wenn ein Fliessgewässer nur auf beschränkter Strecke trockengelegt wird, bedeutet das eine massive Zäsur in einem Fliessgewässer: Fischwanderung, Laichplätze usw. werden verunmöglicht. Aus ökologischer Sicht ist bereits die Trocken- legung von 200 bis 300 Fliessgewässern deshalb nicht zu ver- antworten. Die von den Fischern ausgesprochene Referen- dumsdrohung im Zusammenhang mit einem allfälligen Arti- kel 32 Absatz 1 Buchstabe e ist ernst zu nehmen.
Ich möchte zusammenfassen. Die Behauptung, wonach we- gen der Restwasserregelung fast alle Mikrokraftwerke ihren Betrieb aufgeben müssten, trifft nicht zu, weil eine grosse An- zahl von Kleinwasserkraftwerken gar nicht unter die Restwas- serregelung fällt, weil Mikrokraftwerke an grösseren Gewäs- sern die Restwasserregelung ohnehin erfüllen und weil der von National- und Ständerat beschlossene Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a weitgehende Ausnahmen bei der Nutzung klei- ner Gewässer erlaubt. Die mehr als 4000 Kraftwerke, die seit 1947 eingegangen sind, stellten ihren Betrieb unabhängig von Restwasserauflagen ein, zum Teil aus Wirtschaftlichkeitsgrün- den, zum Teil aber auch wegen der Aufkaufmentalität der Kraftwerke. Die übrigen Mikrokraftwerke, die durch die Rest- wasserregelung empfindlich eingeschränkt werden, entneh- men das Wasser in der Regel aus kleinen Fliessgewässern, die wir jedoch unbedingt erhalten müssen, da sie Jungfische und Nährtiere produzieren, auf welche die Wasserfauna der unterliegenden grösseren Gewässer für ihr Ueberleben ange- wiesen ist. /
Ich bitte deshalb den Rat, den Antrag Bürgi abzulehnen und keine weitere Differenz zum Ständerat zu schaffen.
David: Ich muss Sie bitten, den Antrag Bürgi abzulehnen.
Herr Bürgi kommt im zweiten Differenzbereinigungsverfahren in diesem Rat mit einem neuen Antrag. Es sprechen zunächst formale Gründe dagegen, auf diesen Antrag noch einzutreten: nicht nur, weil er erst jetzt kommt, sondern auch, weil er nicht geprüft ist, wie es notwendig wäre. Er ist in der Kommission nicht vorgeprüft worden. Die Kommission hat andere Anträge zum Thema Kleinkraftwerke geprüft; diese Anträge mussten zurückgezogen werden, weil sie untauglich waren und mas- sive Verschlechterungen gebracht hätten.
Nun liegt ein neuer Antrag vor, und ich muss Ihnen sagen: Die gleichen Einwände, die gegen die zurückgezogenen Anträge gesprochen haben, sprechen auch gegen den Einzelantrag Bürgi.
Ein ganz entscheidender Punkt ist im ausgezeichneten Votum von Kollege Zwygart noch nicht erwähnt worden, nämlich dass dieser Antrag sich nicht nur auf die bestehenden 200 bis 300 Kleinkraftwerke bezieht. Es steht nicht «für bestehende Kleinwasserkraftwerke», sondern einfach «für Kleinwasser- kraftwerke».
Das Buwal schreibt in seinem Bericht: «Nach Abklärungen die- ses Amtes müssten Ausnahmen von Restwassermengen für mehrere Tausend neuer Kleinkraftwerke in Betracht gezogen werden, wenn eine solche Ausnahme für die Kleinkraftwerke in das Gesetz aufgenommen wird.»
Das wäre eine unverantwortliche Lösung. Es ist bereits wieder- holt klar gesagt worden, dass hauptsächlich die Kleingewäs- ser ökologisch schutzbedürftig sind, noch viel mehr als die Grossgewässer. Wenn wir hier diese Ausnahme zulassen, dann höhlen wir in einem ganz zentralen Bereich, in einem ökologisch zentralen Bereich, dieses Gesetz massiv aus. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Ruckstuhl: Vielleicht ist die Diskussion heute ein bisschen an- ders zu führen als bei den vorangegangenen Debatten über dieses Gewässerschutzgesetz, und zwar weil der letzte Sonn- tag hinter uns liegt und wir die Ergebnisse der Abstimmungen kennen.
Ich glaube, es zwingt zu einer gewissen Ehrlichkeit, wenn wir -. so wie ich das auch getan habe in diesem Rat · · uns skeptisch äussern gegenüber der Kernenergie, obwohl wir wissen, dass der Energiebedarf steigt und dass sich in diesem Gesetz und in diesen Bestimmungen einige Kapazität befindet, ohne dass wir die Natur damit schädigen wollen: Ich bin sicher durch mei- nen Beruf, aber auch durch meine politische Tätigkeit, der Na- tur und der Landschaft gegenüber verpflichtet, sie zu schützen und zu erhalten. Aber in der Argumentation, die wir jetzt hören gegenüber den Anliegen der Kleinkraftwerkbetreiber und den- jenigen, die es werden möchten, scheint mir doch ein gewis- ser Widerspruch zu sein. Und ich möchte diesen Widerspruch erläutern an einem Beispiel aus der Ostschweiz: Wir haben zwei Gegenden an der Thur, die beide schützenswert sind. In der einen Gegend ist ein ehemaliges Kleinkraftwerk, dessen Besitzer den Betrieb wiederaufnehmen möchten. Die Kreise, die gleichen Interessengruppen, die diese Betreibung oder die Wiedereröffnung dieses Kraftwerkes verhindern mit dem Argument, es werde eine grössere Wasserfläche entstehen, die Uferfläche werde verschoben und damit ein ökologisches Gleichgewicht zerstört, sind im Kanton Zürich am Werk, Ge- biete wieder zu überfluten, die einmal trockengelegt wurden, die ein ökologisches System bilden, die Kulturland beherber- gen und dann durch die Ueberflutung eben wieder verändert würden.
Es ist schon ein gewisser Widerspruch in dieser Argumenta- tion.
Nun zum Antrag von Kollege Bürgi, den ich unterstützen möchte: Es geht meines Erachtens um ein Anliegen, das wir dringend unterstützen müssen: Es geht um die Nutzung von Energiereserven, die der Landschaft nicht in grossem Masse schaden, sondern im Gegenteil die Landschaft bereichern können.
Wenn Herr Zwygart von der Trockenlegung spricht, dann stimmt das nicht: Es geht um eine zeitweise oder strecken- weise Reduktion, die in Absprache mit den interessierten Krei- sen geschehen kann.
Ich denke auch, dass der Text der Kommission wohl nicht vor- gelegen hat; aber das Anliegen war bekannt. Die Kommission hat sehr wohl sinngemäss darüber befunden.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Meier-Glattfelden: Wir Grüne haben grosse Sympathie für de- zentrale, kleine Kraftwerkanlagen. Wir haben auch Sympa- thien für Bastler, die die alternative Energie fördern wollen. Wir müssen aber eindeutig feststellen: Der Verfassungsauf- trag gilt auch für Kleinwasserkraftwerke. Gerade bei kleinen Gewässern ist das ökologische Gleichgewicht sehr empfind- lich.
Das Gutachten des Buwal spricht eindeutig gegen diese Klein- wasserkraftwerke. Bei Annahme des Antrages Bürgi würden sehr viele neue Kleinwasserkraftwerke entstehen. Durchlauf- werke werden ja nicht betroffen.
Wir sind der Meinung, die Bastler sollen die Hände weghalten von den übriggebliebenen Kleingewässern. Nach Abwägun- gen der beiden Standpunkte ist uns ganz klar, dass wir den Antrag Bürgi ablehnen.
Rüttimann, Berichterstatter: Nur ganz kurz zur Klarstellung: Die Mehrheit existiert nicht mehr, und ich nehme an, dass auch Herr Zwygart damit einverstanden sein kann, dass seine Minderheit damit aufgelöst ist und er einfach als Einzelkämp-
1679
Rettung unserer Gewässer
fer hier gewesen ist. Es geht also bei der Abstimmung nur noch um den Einzelantrag Bürgi.
Ich möchte Ihnen nochmals bekanntgeben, dass die Kommis- sion dazu nicht Stellung nehmen konnte. Ich kann Ihnen da- her auch keine Empfehlung der Kommission abgeben.
M. Rebeaud, rapporteur: Pour bien vous expliquer le désarroi actuel de la commission, à la suite de la nouvelle proposition de M. Bürgi, je vous indique qu'il n'y a effectivement plus de majorité car celle qui s'était prononcée contre les lettres f et g présentées par la minorité Bürgi n'a plus d'objet, ces deux amendements ayant été retirés au profit d'une nouvelle propo- sition dont la commission n'a évidemment pas pu délibérer. J'aimerais tout de même vous rendre attentifs au fait que la majorité de la commission, qui a repoussé les lettres f et g pro- posées anciennement par M. Bürgi, se retrouverait vraisem- blablement aujourd'hui contre la nouvelle suggestion de M. Bürgi qui procède du même esprit, mais qui est formulée diffé- remment.
Au fond, nous allons voter tout à l'heure sur la question de prin- cipe qui consiste à savoir si on doit accorder une faveur sup- plémentaire aux petites centrales hydroélectriques, indépen- damment des lois de la nature. Tous les arguments échangés tout à l'heure ont exposé l'essentiel de la problématique. Je dois tout de même dire à M. Bürgi qu'il ne s'agit pas ici de sa- voir si les petites centrales hydroélectriques sont bien ou non, mais de déterminer si nous pouvons faire, en leur faveur, des exceptions à la règle des débits minimaux. Sur ce point, la ma- jorité de la commission a répondu en substance non.
J'ajoute encore, à propos de la production d'électricité - pour répondre à l'objection de M. Ruckstuhl - qu'un accroissement qui serait obtenu grâce à des exceptions consenties aux microcentrales hydroélectriques serait dérisoire par rapport au bilan suisse. Selon les anciennes propositions, il représen- terait 0,15 pour cent de la production hydroélectrique suisse, c'est-à-dire presque zéro. Avec la nouvelle proposition de M. Bürgi, il se situerait encore au-dessous de ce chiffre. Par con- séquent, l'octroi de cette exception au détriment de la nature ne peut pas contribuer de manière significative à la solution de notre problème d'approvisionnement en énergie.
Bundesrat Cotti: Ich werde zuerst einmal einen Beitrag zur In- terpretation des Antrags Bürgi zu leisten versuchen und dann stichwortartig die Gründe erwähnen, weshalb ich Sie bitten muss, diesen - wie ich letztes Mal sagte - an sich sehr sympa- thischen Antrag aus tieferliegenden Gründen zu verwerfen. Es ist die Bemerkung gefallen, der Antrag Bürgi könne sich auch auf Kleinkraftwerke beziehen, die neu zu schaffen seien. Ich stelle fest, dass dies nicht der Fall sein kann. Denn der An- trag Bürgi bringt als Bedingung eine Einbusse an Jahresnutz- wasser um mehr als 20 Prozent. Es muss also eine Einbusse sein, die mit der heutigen Produktion verglichen werden muss. Es können also nur Werke in Frage kommen, die schon heute produzieren. Mit dieser Interpretation, die ich zu den Akten gebe, ist wohl auch Herr Bürgi einverstanden.
Nun stichwortartig - ich möchte nicht den Antrag Burgi in be- zug auf Gewichtung usw. mit den Vorschlägen von Herrn Schmidhalter, die wir vorhin gehört haben, vergleichen - die Gründe, weshalb es ratsam ist, diesen Antrag nicht zu unter- stützen:
Es gibt eine ganze Reihe von kleinen Kraftwerken, die schon heute von der Mindestwasserregelung ausgeschlossen sind. Der Antrag Bürgi betrifft also nach nicht bestrittener Schätzung etwa 200 Kleinkraftwerke, die übrigens zum grossen Teil nicht einmal wirtschaftlich genutzt werden. Es sind also letzten En- des Werke, die zum grossen Teil schon eingegangen sind. Es gab vor Jahren noch 6000, 7000 davon. Diese sind nicht wirt- schaftlich und werden weitgehend als Liebhabereien betrie- ben. Und Liebhabereien mit einem hohen ökologischen Preis zu bezahlen, darf sich dieses Land nicht leisten. Denn die Preise sind doch sehr hoch; sie sind bereits erwähnt worden. Sowohl die Fauna, die Fischerei wie auch die entsprechende Flora brauchen dieses Wasser auch in Winterzeiten. Es ist also nicht denkbar, dass hier eine Ausnahme gemacht werden kann.
Ich bitte Sie, bei Ihrem definitiven Antrag zu bleiben. Ich möchte noch hinzufügen: Wieso wollen Sie in letzter Minute noch eine neue Differenz zum Ständerat schaffen? Sie sind doch daran, Differenzen zu bereinigen!
Schon aus diesen Verfahrensgründen wäre es ratsam, den Antrag abzulehnen.
Präsident: Wir haben nur noch über zwei Anträge abzustim- men: einerseits den Antrag der Minderheit Zwygart auf Strei- chung des Buchstabens e und andererseits den neuen Antrag Bürgi, der die Anträge der Minderheit zu den Buchstaben f und g ersetzt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag Bürgi
67 Stimmen 64 Stimmen
Art. 33 Abs. 2 Bst. d Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Danuser, Ammann, Aregger, Leuenberger-Solothurn, Lon- get, Loretan, Rechsteiner, Zwygart)
Festhalten
Art. 33 al. 2 let. d Proposition de la commission
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Danuser, Ammann, Aregger, Leuenberger-Soleure, Longet, Loretan, Rechsteiner, Zwygart) .
Maintenir
Frau Danuser, Sprecherin der Minderheit: Herr Bundesrat Cotti hat heute noch einmal die Schwerpunkte gesetzt und ge- sagt, bei den Artikeln 31 bis 33 handle es sich um ganz zen- trale Anliegen dieses Gesetzeswerkes. Die in Artikel 31 festge- setzten Alarmgrenzen heissen «Restwassermengen». Sie sind es aber nicht, und sie können gemäss Artikel 32 gar herabge- setzt werden auf Null, zéro, auf nichts.
Ich bin sehr froh, dass Sie zumindest vorhin den beiden ande- ren Anträgen, die die Aushöhlung noch weitertreiben wollten, nicht zugestimmt haben.
Jetzt aber zu Artikel 33: Hier geht es um die Erhöhung der Restwassermengen. Das ist eben diese Zweistufigkeit des Verfahrens. Die Botschaft sagt dazu: «Das Ausmass der zu- sätzlich im Gewässer zu belassenden Wassermenge ergibt sich aufgrund von Artikel 33 nun aber aus der Beurteilung des Einzelfalls. Ziel dieser Beurteilung muss es sein, Restwasser- mengen festzulegen, die den verschiedenen Schutzinteres- sen soweit als möglich und in höherem Masse Rechnung zu tragen, als dies Artikel 31 vermag. Um ein sorgfältiges Vorge- hen der Behörde bei dieser Interessenabwägung zu ermögli- chen, werden die einzelnen Interessen aufgezählt.»
Weiter steht etwas sehr Wichtiges in der Botschaft: «Sicherlich können neben den aufgezählten noch weitere Interessen auf der einen oder auf der anderen Seite eine Rolle spielen. Die ausdrücklich genannten Interessen müssen jedoch auf jeden Fall in die Abwägung einbezogen werden.»
Der Bundesrat hat als Interesse die Energieversorgung hier nicht erwähnt, und der Ständerat hat dieses Interesse dazuge- nommen. Wir haben nun aber in Artikel 33 Absatz 2 Buchsta- ben b und c bereits zweimal die wirtschaftlichen Interessen auf der Waage: in Buchstabe b die wirtschaftlichen Interessen der Wasserherkunftskantone, in Buchstabe c die wirtschaftlichen Interessen desjenigen, der Wasser entnehmen will. Wie ge- sagt, dem Ständerat hat diese Gewichtung nicht genügt. Er hat die Energieversorgung dazugenommen.
Um diesen Punkt geht es jetzt. Allerdings könnte es - wenn man die Fahne anschaut - aussehen, als ob es nur um des Kai- sers Bart ginge: Man schiebt ein einzelnes Adjektiv - «inlän- disch» - von einem Rat zum andern wie bei einem Pingpong-
Sauvegarde de nos eaux
1680
N
27 septembre 1990
spiel ohne Ende. Unsere Kommission ist der Meinung, dass eine Einschränkung vorgenommen werden müsse, und spricht von der inländischen Energieversorgung. Sie hat dies in Kenntnis der Tatsache getan, dass die geplanten Pump- speicherprojekte nach dem Willen der Elektrizitätsgesellschaf- ten vor allem der Verteuerung von billiger Importenergie die- nen sollen. Unsere Berge mit ihren Tälern und den noch ver- bleibenden Bächen sind uns dafür zu schade. Nehmen Sie z. B. die Curciusa, jenes entlegene Bündner Bergtal mit sei- nem sprudelnden Areuabach, oder Grimsel-West. Diese Land- schaften dürfen niemals sogenannte Saisonspeicher werden. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, dass neben der inländi- schen Energieversorgung gleich auch noch die ausländische hier ins Spiel kommt. Wir würden nämlich durch diese Hinter- tür etwas hereinlassen, was wir nicht wollen:
Europa ist hier das Stichwort. Der Stromverbund, dem unsere Werke angehören, darf auf keinen Fall zum Zweck werden, der jedes Mittel heiligt.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Heute steht einem Import von 13 Milliarden kWh ein Export von 22 Milliarden kWh gegenüber - ein Exportüberschuss von 8 bis 10 Milliarden kWh pro Jahr. Das ist genug, mehr als genug. Für die ausländi- sche Energieversorgung dürfen wir niemals unsere letzten Berglandschaften opfern.
Rüttimann, Berichterstatter: Wie Sie sehen, hat die Mehrheit der Kommission mit 10 zu 7 Stimmen beschlossen, dem Stän- derat zuzustimmen, also den Zusatz «die inländische Energie- versorgung» fallenzulassen, den unser Rat seinerseits hinein- genommen hat, wie soeben Frau Danuser begründet hat. Warum nur die inländische? Es geht hier um den Stromver- bund, und hier sind wir Schweizer mit unseren Alpenkraftwer- ken sehr stark engagiert. Wir haben auch die Möglichkeit, Speicherwerke wieder zu füllen und Spitzenstrom zu exportie- ren. Diese Exportüberschüsse, die immer so gross plakatiert werden, entstanden vorletztes Jahr durch die Inbetriebnahme von Leibstadt. Soviel ich weiss, wird auch von der Seite, die diesen Stromverbund eher bekämpft, gesagt, wir sollten aus- ländischen Bandstrom mit inländischem hydraulischem Strom austauschen. Das kann von Jahr zu Jahr wechseln, das wird auch in Zukunft wechseln, wenn diese Exportüber- schusszahlen stimmen.
Wir meinen, es lohne sich nicht, deswegen hier an einer Diffe- renz festzuhalten. Wahrscheinlich würde der Ständerat diesen Buchstaben d heute nicht mehr einfügen, wenn er wüsste, welchen Kleinkrieg es darüber gäbe.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, dem Ständerat zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
58 Stimmen 29 Stimmen
Art. 48a
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Rechsteiner, Ammann, Danuser, Leuenberger-Solothurn, Longet, Zwygart) Festhalten
Art. 48a
Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Rechsteiner, Ammann, Danuser, Leuenberger-Soleure, Lon- get, Zwygart) Maintenir
Rechsteiner, Sprecher der Minderheit: Ich schlage Ihnen im Namen der Minderheit vor, am Beschluss festzuhalten, näm- lich das Verursacherprinzip im Gesetz zu belassen. Es ist be-
kanntlich ein zentrales Prinzip des Umweltrechts und deshalb im Umweltschutzgesetz wie auch in anderen wichtigen Geset- zen zum Schutze der Umwelt verankert worden. Auch das Ge- wässerschutzgesetz ist ein wichtiges Gesetz zum Schutz der Umwelt, und es muss deshalb auch im Gewässerschutzge- setz verankert werden.
Die Einwände gegen die Verankerung des Verursacherprinzips im Gesetz sind nicht plausibel. Der Ständerat hat beispiels- weise über diese Frage gar nicht beraten. Die Kommission des Ständerats hat ein sehr knappes Resultat aufgewiesen. Beiden Beratungen in der Kommission des Nationalrates spielte vor al- lem der Umstand eine Rolle, dass man dem Ständerat in einer weiteren Frage entgegenkommen wollte. Ich bin der Auffas- sung, dass dieses Argument für sich allein nicht genügt.
Es ist dann auch noch festgehalten worden, offenbar seitens der Redaktionskommission, dass die Bestimmung unklar for- muliert sei. Wir vermögen nicht zu erkennen, inwiefern diese Formulierung, die der Nationalrat beschlossen hatte, unklar sein soll. Aber wenn sie unklar wäre, wäre es Aufgabe der Re- daktionskommission oder auch der Verwaltung, eine bessere Formulierung für das grundsätzich unbestrittene Prinzip vor- zuschlagen.
Es sollte unbestritten sein, dass die Verursacher grundsätzlich die Kosten von Massnahmen im Bereich des Gewässerschut- zes zu tragen haben, d. h. dass es nicht angehen kann, dass die Oeffentlichkeit für Gewässerverunreinigungen zur Kasse gebeten werden muss. Die Formulierung, dass «grundsätz- lich» das Verursacherprinzip gilt, weist - und das ist unbestrit- ten - auf eine Ausnahme hin. Es gibt im Gewässerschutzrecht eine wichtige Ausnahme, vielleicht auch eine fatale Aus- nahme: bei Subventionen. Wenn Subventionen, die aber eine spezielle Rechtsgrundlage haben müssen, von der öffentli- chen Hand gesprochen werden, wird das Verursacherprinzip durchbrochen. Prinzipiell muss das Kostenzurechnungsprin- zip zu Lasten des Verursachers gelten. Nur das entspricht Umweltschutzgesichtspunkten.
Ich darf Sie vielleicht abschliessend darauf verweisen, dass der Nationalrat diese Woche über einen weiteren Umwelt- schutzerlass zu beraten hatte, nämlich über das Strahlen- schutzgesetz: Im Strahlenschutzgesetz ist als Selbstverständ- lichkeit in Artikel 4 das Verursacherprinzip verankert worden. Wir haben nicht einmal darüber gesprochen, so selbstver- ständlich war dieser Grundsatz. Ebenso selbstverständlich muss er im Gewässerschutzrecht sein.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier an unserem Beschluss festzuhalten.
Rüttimann, Berichterstatter: Wie Ihnen Herr Rechsteiner so- eben gesagt hat, war es nicht nur das Ausräumen einer weite- ren Differenz bzw. die Zustimmung zum Ständerat, sondern auch ein Hinweis der Redaktionskommission, die an beide Räte geschrieben hat. Wir - der Nationalrat - haben ja diesen Artikel 48a eingefügt. Die unglückliche Formulierung weist auf ein materielles Problem hin: Der Norm-Adressat ist nicht rich- tig. Das Verursacherprinzip kann nicht als allgemeiner Grund- satz in das Gesetz aufgenommen werden (wie im Umwelt- schutzgesetz). Die Redaktionskommission beantragt, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen. Unsere Kommission ist dem gefolgt mit 12 zu 7 Stimmen. Sie schlägt Ihnen vor, dem Ständerat zuzustimmen, das heisst, Artikel 48a fallenzulas- sen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
58 Stimmen 38 Stimmen
Art. 61 Abs. 1 Bst. a Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Massy, Ammann, Danuser, Giger, Longet, Rebeaud, Schmid- halter)
a. Abwasserreinigungsanlagen;
Rettung unserer Gewässer
1681
Art. 61 al. 1 let. a Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Massy, Ammann, Danuser, Giger, Longet, Rebeaud, Schmid- halter)
a. Installations d'épuration;
M. Massy, porte-parole de la minorité: A l'article 61, alinéa premier, lettre a de la révision de la loi sur la protection des eaux, la majorité propose à tort, pour moi, de maintenir les mots de «stations centrales d'épuration». C'est aller contre le bon sens, contre la nouvelle évolution dans la protection des eaux. On veut centraliser, au risque de faire monter les coûts de construction et de dénaturer par les travaux les paysages du pays en voulant tout raccorder. Le besoin a changé, celui de décentralisation surtout. Avec la solution de la majorité et du Conseil des Etats, on fait le contraire, alors que l'on a sur- tout besoin d'épurer, maintenant et dans le futur, de petites agglomérations et des maisons isolées. Aujourd'hui, ce sont les hameaux de 30 habitants qui sont visés et qui doivent puri- fier leurs eaux usées. La fosse septique est de nouveau autori- sée, alors utilisons-la, plutôt que de raccorder à grands frais de petites agglomérations. Il existe des cas où la manière la plus rationnelle, efficace et économique d'épurer les eaux est de faire une fosse septique isolée - en allemand «Klärgrube» - pour une seule habitation. Si c'est vrai, il faut alors éviter de subventionner uniquement le système centralisé, proposé même avec trois habitations, éviter par exemple des raccorde- ments absurdes de deux kilomètres, alors qu'une fosse septi- que suffit.
La minorité que je représente est un exemple d'alliance et de collaboration entre représentants de tous les partis, sauf un. Nous demandons à l'article 61, alinéa premier, lettre a simple- ment de parler de «stations d'épuration» et non de «stations centrales d'épuration». Vous devez convenir que le bon sens vous demande de nous soutenir, surtout que la majorité l'avait emporté en commission par 10 voix contre 9. Je vous prie donc de voter l'alinéa premier, lettre a de l'article 61, dans la version de la minorité.
Mme Gardiol: Au nom du groupe écologiste, je vous de- mande d'appuyer la solution de la minorité. Cette solution mé- rite notre soutien sur deux plans: tout d'abord, sur le plan de la forme, elle exprime de manière sobre, concise, élégante la so- lution retenue par notre conseil lors des deux précédents pas- sages en plénum. Elle dit en trois mots ce qui était dit en dix. Mais, c'est surtout sur le fond que je veux insister. En effet, en parlant d'«installations d'épuration», on englobe l'ensemble des systèmes d'épuration et d'élimination, tels que nous les avons adoptés à l'article 10, y compris ceux de l'article 10, 1 bis. On met tous les systèmes sur pied d'égalité face aux sub- ventions. Tous seront soumis aux mêmes conditions de sub- ventionnement. Nous avons donc là une solution équitable qui ne biaise pas le choix par des distorsions de concurrence entre les installations subventionnées et celles qui ne le se- raient pas. Face aux besoins d'épuration décentralisée, ne pri- vilégions pas la centralisation, comme le veut le Conseil des Etats. La technique, la pratique offrent une variété de solutions appropriées pour résoudre ces problèmes d'épuration.
Je rappelle que «la balade» des eaux usées le long des tuyaux pour les amener à une station centrale, quelle que soit la lon- gueur de ces derniers, n'apporte strictement rien sur le plan de l'épuration, tout en coûtant fort cher. Donc, en adoptant la so- lution de la minorité, on pourra examiner sereinement les avantages, les coûts, l'efficacité des solutions en présence et se déterminer librement pour la solution la plus rationnelle.
Au nom de la cohérence de cette loi, au nom du bon sens et de la rationalité, au nom de la protection des eaux aussi, cher- chons à régler le problème d'épuration là où il se trouve, en ré- pondant aux situations particulières par des solutions particu- lières, et cela au nom de l'égalité des chances. Je vous de- mande donc de soutenir la proposition de la minorité.
M. Longet: Comme l'a dit M. Massy, c'est par 10 voix contre 9 que la majorité l'a emporté. La proposition de la majorité nous paraît fausse, car elle limite les possibilités de subventionne- ment aux seules installations centralisées. Or, ces installations ne sont pas toujours les plus adéquates. Il peut y avoir toute une série de situations dans lesquelles la technique, les possi- bilités matérielles, la configuration concrète devraient appeler, au contraire, une solution décentralisée. Si la subvention n'est donnée que pour une des possibilités et non pas pour celle qui serait peut-être techniquement la plus judicieuse, nous faussons les décisions et nous favorisons des options qui ne sont pas les meilleures. Il est donc impératif de mettre à égalité de chances les différentes solutions techniques. C'est ce que la minorité - dont je fais partie - propose, c'est-à-dire que l'en- semble des solutions techniques soient sujettes à subvention- nement, afin de permettre de choisir librement la meilleure.
Si vous choisissez la majorité, vous limitez le subventionne- ment à des installations qui peuvent être tout à fait inadéqua- tes et vous bloquez le développement de solutions qui sont souvent mieux appropriées. Nous avons un taux d'épuration très avancé en Suisse, qui dépasse les 80 pour cent; les 20 pour cent restants concernent largement maintenant l'ha- bitat décentralisé, et si nous acceptons aujourd'hui des sub- ventions pour les seules stations centralisées, nous allons im- poser un mode de traitement centralisé face à une situation qui, dans une très large mesure, devrait requérir des métho- des décentralisées.
La raison et l'évolution du problème de l'épuration doivent, au- jourd'hui, nous appeler à voter avec la minorité Massy qui, en- core une fois, n'a été battue que d'une seule voix.
Rüttimann, Berichterstatter: Es ist tatsächlich so, dass unser Rat bei dem ersten Durchgang beschlossen hat, sich hier et- was zu öffnen. Es betrifft den Artikel 10, Sie haben ihn nicht auf der Fahne. Dort haben wir beschlossen, dass auch Gebäude- gruppen ausserhalb von Bauzonen die Möglichkeit gegeben werden soll, Kläranlagen zu betreiben, wenn es unvernünftig wäre, eine lange Leitung in die zentrale Kläranlage zu legen. Insofern stimme ich mit meinen Vorrednern überein. Wir hat- ten geglaubt, das sei eine gute Lösung. Nun ist folgendes: In diesem Artikel 61 geht es um die Subventionierung. Der Stän- derat hat unsere Bestimmung wieder gestrichen, weil wir ne- ben den zentralen Kläranlagen dezentrale Anlagen für die Subventionierung vorgesehen hatten. Und nun ist es so - und das war der Hauptgrund, warum die Mehrheit mit 10 zu 9 Stim- men beschlossen hat, das fallenzulassen und dem Ständrat zuzustimmen -, dass in einem Vernehmlassungsverfahren die Kantone ganz eindeutig und zum Teil vehement dafür plädiert haben, dass die bisherige Subventionspraxis beizubehalten sei, also nur zentrale Kläranlagen zu subventionieren seien. Im andern Fall, wenn wir einfach sagen «Kläranlagen», dann wür- den auch Amalgam-Abscheider von Zahnärzten und Güllen- gruben, in die häusliche Abwässer geleitet werden, sowie kleine Klärgruben unter die Subventionen fallen. Die Praxis ist so: Mindestens 30 Einwohner-Gleichwerte oder fünf Liegen- schaften, d. h. fünf ständig bewohnte Häuser, sind nötig für die Einrichtung einer zentralen Kläranlage.
Die Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich, dem Ständerat zuzustimmen bzw. die Minderheit, angeführt von Herrn Massy, abzulehnen.
M. Rebeaud, rapporteur: Je tiens à apporter quelques préci- sions quant à la proposition de minorité de M. Massy, qui a re- cueilli 9 voix contre 10 au sein de la commission.
Les motifs essentiels de la majorité vous ont été donnés par M. Rüttimann, président de la commission. Personnellement et en tant que représentant de la minorité, je voudrais vous ren- dre attentifs à l'incohérence que nous risquerions d'introduire dans la loi si nous suivons la majorité. Nous avons voté lors de nos premiers débats, sans que cela soit contredit par le Con- seil des Etats, un article 10 a. Ce dernier permet à la Confédé- ration, dans les régions d'habitat décentralisé et là où les con- ditions écologiques le permettent, de soutenir des systèmes d'épuration différents, décentralisés, adaptés au lieu. Les can- tons avaient demandé que cette disposition disparaisse - cela
Sauvegarde de nos eaux
1682
N
27 septembre 1990
ne figurait pas dans le projet du Conseil fédéral - mais nous l'avons réintroduite. Nous devrions, si nous voulons être cohé- rents, donner aussi la possibilité de subventionner ces installa- tions d'épuration décentralisées. Dans le cas contraire, notre vote d'aujourd'hui serait en contradiction avec celui par lequel nous avons approuvé l'article 10a.
C'est pourquoi, à titre personnel, je vous suggère de suivre la proposition de M. Massy, proposition qui reprenait celle que nous avait présentée en commission M. Schmidhalter, avec lequel je suis content - pour une fois - d'être d'accord.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
97 Stimmen 19 Stimmen
Art. 75 Ziff. 6
Antrag der Kommission Art. 22 Abs. 3 - 6 (neu) Mehrheit
Abs. 3
Der Bund sorgt zum Zwecke der Landschaftserhaltung für ei- nen Lastenausgleich unter den Gemeinwesen und fördert die Erhöhung der Restwassermengen. Er leistet an die betroffe- nen Gemeinwesen Ausgleichsbeiträge zur angemessenen Abgeltung von erheblichen Einbussen der Wasserkraftnut- zung, sofern diese eine Folge
a. der Erhaltung und dauernden Unterschutzstellung von schützenswerten Landschaften nationaler Bedeutung; oder b. der Erhöhung der Mindestmenge zur Sicherung angemes- sener Restwassermengen gemäss Artikel 33 GSchG sind. Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 5
Der Bund äufnet zu diesem Zweck einen Fonds. Er erhebt bei den Produzenten eine Abgabe von höchstens 0,2 Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz erzeugten Hydroelektrizität. Abs. 6
Der Bundesrat regelt die Ausgestaltung der Abgabe und der Beiträge.
Minderheit
(Berger, Bürgi, Massy, Rutishauser, Savary-Waadt, Schmid- halter, Tschuppert) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Loretan Art. 22 Abs. 3- 6 (neu) Abs. 3
Der Bund richtet den betroffenen Gemeinwesen Ausgleichs- beiträge zur Abgeltung erheblicher Einbussen der Wasser- kraftnutzung aus, sofern ....
(Rest gemäss Beschluss des Ständerates vom 19. Juni 1990) Abs. 4- 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 75 ch. 6
Proposition de la commission Art. 22 al. 3 - 6 (nouveau) Majorité
Al. 3
En vue d'assurer la sauvegarde du paysage, la Confédération veile à une compensation des charges entre les collectivités et favorise le relèvement des débits minimaux. Elle alloue aux collectivités concernées des montants compensatoires en vue de combler de manière appropriée le manque à gagner résul- tant des atteintes sensibles à l'utilisation des forces hydrauli- ques en tant que celui-ci est imputable:
a. A la sauvegarde et à la mise sous protection permanente de sites dignes d'être protégés d'importance nationale;
b. ou encore au relèvement du débit minimal destiné à garantir des débits résiduels appropriés au sens de l'article 33 de la loi sur la protection des eaux.
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
La Confédération crée à cet effet un fonds. Elle prélève auprès des producteurs une taxe de 0,2 centime au maximum par kWh sur l'électricité produite en Suisse par les centrales hy- droélectriques.
AI. 6
Le Conseil fédéral réglemente les modalités du prélèvement de la taxe et de l'octroi des dédommagement.
Minorité
(Berger, Bürgi, Massy, Rutishauser, Savary-Vaud, Schmidhal- ter, Tschuppert) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Loretan Art. 22 al. 3 - 6 (nouveau) AI. 3
La Confédération alloue aux collectivités concernées des montants compensatoires en vue de combler le manque à ga- gner résultant de la diminution des redevances hydrauliques en tant que
(Reste de la phrase selon décision du Conseil des Etats du 19 juin 1990) AI. 4-6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Berger, porte-parole de la minorité: Si la majorité de la commission maintient le principe d'une compensation inté- grale - car c'est de cela qu'il s'agit à cet article 75 -- et qui de- vrait de surcroît favoriser le relèvement des débits minimaux, elle souhaite non seulement combler des manque-à-gagner pour les collectivités de montagne mais également assurer la sauvegarde et la mise sous protection permanente de sites di- gnes d'être protégés. A noter qu'on ne parle pas des plus lé- sés, c'est-à-dire des propriétaires d'installations. Nous som- mes sensibles à la protection de nos sites montagnards, il est vrai, comme d'ailleurs à celle de tous les sites de notre pays, mais ne perdons pas de vue l'objectif de la loi. D'autre part, la tentation serait grande d'abuser de telles indemnités et plus encore de bloquer toute réalisation future.
La présente loi est déjà elle-même un élément important de la protection du site, d'où l'incompréhension d'indemniser des régions déjà privilégiées par la loi. Evitons par conséquent de surcharger cette législation avec d'autres missions et res- tons-en, pour des raisons d'efficacité, aux limites de l'objectif visé. Le Conseil fédéral, comme d'ailleurs le Conseil des Etats, sont partis du principe qu'il ne peut être question de dédom- mager un acte exigé du législateur et, de surcroît, favorable à l'environnement. Cependant, dans le but d'assurer un dédom- magement aux communes particulièrement lésées, le Conseil des Etats nous propose une solution intermédiaire qui devrait être de nature à rapprocher nos deux conseils.
La minorité de votre commission considère comme raisonna- ble la proposition du Conseil des Etats. Pour ce qui est de son financement, seule la caisse générale devrait y pourvoir. Per- cevoir une taxe pour le paysage soulève plus d'une interroga- tion. Celui qui est déjà lésé par l'exigence de la protection des eaux devrait encore s'acquitter d'une taxe pour non-dom- mage, ce qui équivaudrait également à pénaliser l'automobi- liste qui laisse sa voiture au garage pour mieux protéger l'envi- ronnement. Ce serait plutôt ridicule. D'autre part, nous entre- rions dans un conflit à propos de la constitutionnalité ou de l'anticonstitutionnalité d'une telle redevance. Ajoutons que l'information que nous avons reçue en commission précise que 0,2 centime par kilowattheure ne suffiraient pas, et de loin, à couvrir les charges découlant de la générosité de la majorité de notre commission. La version du Conseil des Etats engen- drerait déjà un montant important, de l'ordre de 44 millions par an, alors que le projet de la majorité s'élèverait à 110 millions, dont 70 seulement seraient couverts par ce 0,2 centime.
En cette matière, il ne s'agit pas de ne pas sauvegarder nos admirables sites de montagne mais d'indemniser uniquement les cas de rigueur, comme le propose le Conseil des Etats. La version de la majorité de la commission est excessive. Elle pré- sente de nombreuses inconnues financières selon l'optique
Rettung unserer Gewässer
1683
de son application. Il en va de même de la proposition de M. Loretan, qui opte pour la formule contraignante qui, même si elle n'impose pas la perception d'une taxe, engendrerait des charges très importantes pour les finances publiques. Ces deux propositions créeraient en outre un précédent que je qualifie de dangereux, non seulement pour les finances fédé- rales mais pour toute future mesure engagée, en matière de protection de la nature, du paysage, des animaux, etc. A n'en pas douter, une telle disposition serait un coup de frein à toute nouvelle restriction en faveur de l'environnement.
Envisagée sous cet angle, la version du Conseil des Etats est déjà à la limite acceptable, mais compte tenu de la situation des communes gravement pénalisées par les dispositions de la loi et par souci de rapprocher nos deux conseils, c'est une solution de compromis équitable. Par conséquent, la minorité de votre groupe vous engage à suivre la proposition du Con- seil des Etats et, dans sa grande majorité, mon groupe politi- que en fera de même.
Loretan: Ich vertrete seit Jahren - ich habe auch schon zahl- reiche entsprechende Vorstösse lanciert - die Meinung, dass Gemeinden, die freiwillig oder gezwungenermassen auf Was- serkraftnutzungen zur Stromproduktion verzichten und dabei Landschaften von nationaler Bedeutung schützen helfen, eine angemessene Abgeltung zugute haben.
Nun hat der Ständerat unter gewissem Druck - und weil offen- bar der Vorschlag, der dann beschlossen wurde, von der rich- tigen Seite gekommen ist - etwas eingelenkt. Das ist an sich erfreulich. Ich habe bereits in der letzten Differenzbereini- gungsrunde für eine Minderheit der nationalrätlichen Kommis- sion eine Abgeltungsregelung - ähnlich der vom Ständerat nunmehr beschlossenen - ohne Landschaftsrappen und ohne Berücksichtigung des Tatbestandes der Erhöhung der Mindestmenge an Restwasser vertreten. Ich habe schon da- mals, am 21. März 1990, die Begründung meines Minderheits- antrages unter das Motto «Dem Ständerat eine Brücke bauen» gestellt.
Ich möchte dies heute wiederum vesuchen, nicht ohne zu un- terstreichen - wie ich das immer getan habe -, dass für mich auch der Landschaftsrappen eine taugliche Lösung für die Fi- nanzierung der Abgeltungsbeiträge wäre, nicht indessen - ganz offensichtlich - für den Ständerat, der ihn wohl auch in der nächsten Runde als unüberwindliche Hürde betrachten dürfte.
Wenn sich neuerdings sogar der Bundesrat zum Landschafts- rappen hat bekehren lassen, sowohl aus durchsichtigen Grün- den: Jede Art Sonderfinanzierung für eine neue Aufgabe kann ihm, gleichgültig auf welche Weise, nur recht sein. Deswegen ist aber der Bundesrat noch lange nicht vom Saulus zum Pau- lus geworden, denn er lehnt ja bekanntlich Ausgleichsbeiträge an Gemeinden, die im Interesse des ganzen Landes Land- schaften von nationaler Bedeutung schützen statt nutzen, nach wie vor grundsätzlich ab. Wenn dem nicht mehr so sein sollte, dann lasse ich mich von Herrn Bundesrat Cotti gerne korrigieren. In der Grundsatzfrage nämlich bleibt der Bundes- rat hart. In der Finanzierungsfrage sagt er: Wenn es schon sein muss, dann lieber eine Sonderfinanzierung als eine Beanspru- chung von Steuergeldern.
Wir sind heute in der zweiten Runde für die Bereinigung einer gravierenden Differenz. Die letzte Beratung im Ständerat hat am 19. Juni 1990 zu einem - wie ich schon gesagt habe - doch beinahe unerwarteten Durchbruch geführt: Das Prinzip der Abgeltung ist akzeptiert.
Nicht weil ich partout ein Gegner des Landschaftsrappens wäre, sondern weil ich der Ansicht bin, man sollte nun die Lö- sung auf der ständerätlichen Basis suchen, beantrage ich Ih- nen mit der nunmehrigen Kommissionsminderheit, im Prinzip dem Ständerat zu folgen, dies allerdings mit einer nicht unbe- deutenden Aenderung, auf welche ich noch zu sprechen kom- men werde. Ich bleibe damit auf der Linie der seinerzeitigen Kommissionsminderheit in der ersten Bereinigungsrunde, die ich hier am 21. März 1990 vertreten habe.
Nun zu meiner Abweichung von der ständerätlichen Fassung und von der Fassung unserer jetzigen Kommissionsminder- heit. Ich beantrage Ihnen anstelle der Kann-Formel die Muss-
Formel. Damit nähere ich mich in Absatz 3 Artikel 22 des Was- serrechtsgesetzes der Kommissionsmehrheit. Wenn wir schon einen einfachen und klaren Abgeltungstatbestand schaffen wollen, so soll der Bundesrat gehalten sein, dem Par- lament entsprechende Anträge zu stellen, und dieses hat sol- che Ausgleichsbeiträge finanziell sicherzustellen, wenn die Voraussetzungen gemäss Absatz 3 von Artikel 22 des Wasser- rechtsgesetzes gegeben sind. Dann gibt es kein Kneifen mehr wie bis jetzt im Falle der Greina-Gemeinden Sumvitg und Vrin, wo man auch ohne diese neue Rechtsschöpfung schon längst - wenn man gewollt hätte - zu einer Lösung hätte kommen können. Diese Feststellung muss ich als'Vorwurf an den Bun- desrat weiterleiten.
Im Ständerat hat Frau Josi Meier, die zwischen den beiden Rä- ten eine Brücke gebaut hat, bei der Begründung ihres Antra- ges, der dann zum Beschluss erhoben worden ist, unterstri- chen, dass es letztlich darum gehe, «die eingefrorene Situa- tion zwischen den Räten aufzutauen und den Weg für einen Kompromiss zu öffnen oder offenzuhalten». Ich kann diese Ausführungen nur unterstreichen. Mit meinem Antrag für die Muss-Formel möchte ich die von Frau Ständerätin Meier ge- baute Brücke verstärken.
Nun, dafür bräuchte ich eigentlich die Mitwirkung der Equipe von Kollege Berger, der Kommissionsminderheit, die ein- schwenken sollte - vielleicht ein etwas vermessener Wunsch - auf meine Variante. Wenn ich aber Kollege Berger richtig ver- standen habe, möchte dies die Kommissionsminderheit eher nicht tun. Falls er sich noch eines anderen besinnen sollte, so soll er dies mitteilen. Andernfalls möchte ich mir nun einmal den weiteren Fortgang der Debatte anhören.
Schmidhalter: Ich spreche gegen den Landschaftsrappen: Für mich ist der Landschaftsrappen eine Prämie für Nichtstun. Sofern eine Gemeinde freiwillig auf einen weiteren Kraftwerk- ausbau oder überhaupt einen Kraftwerkausbau verzichtet, er- hält sie - für diese Negativleistung - eine Prämie, die wir alle miteinander bezahlen müssen. Gemeinden und Kantone, die ihre Wasserkraftpotentiale dem Land zur Verfügung gestellt haben, haben eindeutig auch Nachteile in Kauf genommen. Diesen Gemeinden und Kantonen wird nichts entschädigt. Denken wir z. B. an unseren Tourismus: Diese Gemeinden ha- ben etwas geopfert und sind nicht entschädigt worden. Wenn man aus Natur- und Heimatschutzgründen ein ganzes Gebiet oder eine Region unter Schutz stellen will und muss und gleichzeitig den Kraftwerkbau verbietet, ist dies eine Angele- genheit einer Mehrheit und der öffentlichen Hand und kann mit den entsprechenden Gesetzen durchgesetzt werden. Aber die Allgemeinheit soll auch die Entschädigung bezahlen. Daher bin ich auf jeden Fall für die Lösung gemäss Ständerat. Auch die Stellungnahme des Bundesrates in der Kommission ist nicht ganz lupenrein ausgefallen. Ich möchte nicht sagen «schizophren», aber fast: Zwar ist der Bundesrat klar und deut- lich gegen den Landschaftsrappen, aber er könnte sich damit abfinden, sofern man ein neues Kässeli einführt und nicht all- gemeine Bundesmittel einsetzt.
Ich glaube, das ist keine korrekte Interpretation. Für mich gibt es ein Entschädigungsproblem, und zwar bei den bestehen- den Kraftwerken. Dort wirft man uns immer vor, wir hätten diese Bäche ausgetrocknet, hätten diese Landschaft kaputt- geschlagen, also sollten wir hier einsetzen und reparieren. Aber wenn man reparieren will, braucht es Geld, und darum habe ich auch eine parlamentarische Initiative hinterlegt für eine solche direkt zweckgebundenUmweltabgabe. Aber wir werden später über dieses Problem diskutieren.
Was wir heute hier tun, ist das schlechte Gewissen beruhigen. Und zwar das schlechte Gewissen, weil man die Wasserkraft in der Schweiz-auch umweltgerecht -nicht mehr ausbauen will. Wir brauchen nämlich in der Zukunft diese Entschädigung nicht, weil keine neuen Kraftwerkbauten mehr entschädigt werden müssen, weil keine Konzessionsgesuche gestellt wer- den. Andernfalls soll man mir erklären, wer heute noch das Geld aufwirft, um ein Konzessionsgesuch zu erarbeiten, wenn er praktisch sicher ist, dass er nie eine Konzession erhalten wird. Unser Kanton könnte auch eine «Lex Gletsch» anfordern.
N
27 septembre 1990
1684
Sauvegarde de nos eaux
Wir sind nämlich hier daran, eine «Lex Greina» zu kreieren, und über diese debattieren wir.
Fischer-Seengen: Die freisinnige Fraktion hat sich mit 22 zu 5 Stimmen für die Version des Ständerates ausgesprochen. Ich muss Ihnen nicht näher erläutern, dass ich mich stets gegen eine solche Entschädigungsregelung gestellt habe. Es ist eine Abgeltung für ein Wohlverhalten und damit ein Präjudiz für zahlreiche andere Fälle, zu denen wir auch nicht ja sagen könnten. Es ist im übrigen eine Ungerechtigkeit gegenüber vielen anderen Berggemeinden, die nie und nimmer in den Genuss einer solchen Abgeltung kommen können, weil sie eben auf nichts zu verzichten haben.
Ich bin also nach wie vor gegen jede Abgeltung. Aber nach- dem der Ständerat über seinen eigenen Schatten gesprungen ist, bin ich der Meinung, dass ich nicht päpstlicher - oder nicht standhafter - als der Ständerat sein sollte, und ich habe des- halb auf den Antrag verzichtet, das Ganze sei zu streichen.
Die Kommissionsmehrheit ist nun aber nicht zufrieden mit der Hand, die ihr vom Ständerat entgegengestreckt wurde. Sie ist mit dem kleinen Finger nicht zufrieden, müsste ich vielleicht sagen; Sie will die ganze Hand und will am Landschaftsrappen festhalten. Auch die Argumentation für und gegen den Land- schaftsrappen ist hier schon oft vorgebracht worden; wir wol- len sie nicht noch einmal aufrollen. Ich will lediglich daran erin- nern, dass man den Landschaftsrappen nicht etwa wegen des Betrages ablehnen muss. Man muss ihn aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Wir würden damit das Nichtverursa- cherprinzip statuieren; dass derjenige, der etwas nicht verur- sacht, bezahlen muss. Man würde einen Geschädigten dazu veranlassen, den anderen Geschädigten zu entschädigen. Ich habe Ihnen diese Gedanken schon ein paarmal erläutert.
Und nun kommt Herr Loretan und will einen Kompromiss fin- den: Anstelle der Kann-Formel will er eine verpflichtende Ver- sion der Entschädigung in das Gesetz einführen. Aus folgen- den Gründen muss ich mich auch gegen diese Muss-Formel zur Wehr setzen: Wenn schon eine Entschädigung gespro- chen werden sollte, so muss der Bundesrat die Flexibilität ha- ben zu entscheiden, ob hier wirklich ein entschädigungsbe- rechtigter Tatbestand vorliegt.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Differenz berei- nigen sollten. Der Ständerat hat uns die Möglichkeit gegeben, ohne das Gesicht zu verlieren eine Differenz zu bereinigen; wir sollten diese Hand ergreifen, dieses Minimum an Konsensfä- higkeit zeigen und hier dem Ständerat zustimmen.
Maeder: Die LdU/EVP-Fraktion stimmt selbstverständlich dem Landschaftsrappen zu, dem wir in diesem Saal ja schon zweimal - das letztemal unter Namensaufruf mit einer Zweidrit- telsmehrheit - zugestimmt haben. Wir sind der Meinung, dass es vernünftig ist, Abgeltungen an die Gemeinwesen über den Landschaftsrappen zu finanzieren und nicht über die allge- meine Bundeskasse. Mit der Kann-Formel des Ständerats ist den betroffenen Gemeinden nicht gedient. Vergessen Sie bitte nicht, um was es hier eigentlich geht: um den Schutz der letz- ten Naturlandschaften im Alpenraum und darum, dass dieser dringliche Schutz nicht auf dem Rücken einiger armer Bergge- meinden erfolgen darf. Die Gesetzessprache, die wir hier von morgens früh bis abends spät pflegen, ist nüchtern und kann dem Gegenstand, um den es hier geht, überhaupt nicht ge- recht werden.
Steigen Sie, meine Damen und Herren, einmal hinauf ins Val Sumvitg, zu den Wasserfällen der Frondscha, auf die Hoch- ebene der Greina, oder steigen Sie einmal hinauf ins Val Curci- usa, hören Sie dem Areuabach zu, schauen Sie sich diese letz- ten unverbauten, grossartigen Landschaften an; dann bekom- men Sie vielleicht ein anderes Gefühl für diese Materie. Der Druck auf die letzten Naturlandschaften ist nicht kleiner gewor- den, er hat in den letzten Jahren zugenommen. Alte Projekte sind wieder aus den Schubladen gezogen worden. Ich denke an die Projekte Val Curciusa, Val Madrisa oder auch die Pro- jekte im Puschlav.
Mit dem Landschaftsrappen ist ein Anreiz für die finanzschwa- chen Berggemeinden geschaffen, nicht die letzten Wasser und Wasserchen zu verkaufen. Zweimal haben Sie in diesem
Saal zum Landschaftsrappen ja gesagt. Aller guter Dinge sind drei. Helfen Sie heute mit, dem Landschaftsrappen und einer gerechten Entschädigung für das Berggebiet endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Ich bin ein wenig enttäuscht, dass ausgerechnet der Präsident der Stiftung für Landschafts- schutz nicht mit uns zieht. Das kann man aber nicht ändern.
Frau Nabholz: Sie wissen, dass ich, seit wir über Ausgleichs- leistungen im Gewässerschutz sprechen, hinter dem Modell der Mehrheit stehe, also für den Landschaftsrappen bin. Ich werde auch heute diesem Modell wieder mit Ueberzeugung zustimmen.
Kollege Fischer-Seengen kommt auf die Ursprungsdiskus- sion zurück. Ich muss ihn daran erinnern, dass wir längst über das Stadium hinaus sind, wo zu entscheiden war, ob über- haupt Ausgleichsleistungen zu zahlen seien oder nicht. Auch der Ständerat hat einen Schritt vorwärts gemacht, einen Lern- prozess durchgemacht und mit seinem zwar schwachen, aber immerhin etwas deblockierenden Schritt eine Weiche gestellt. Das Thema «Ausgleichsleistung - Ja oder Nein» steht also nicht zur Debatte.
Offen bleibt die Frage der Finanzierung: mit Bundesmitteln oder über den Landschaftsrappen, der maximal nur noch ei- nen Landschaftsfünftelrappen darstellt. Wenn der Bund über genügend Mittel verfügt und zum Beispiel den Betroffenen, insbesondere dem Berg- und Randgebiet, langfristig zusi- chern kann, dass die zur Ausgleichsleistung nötigen Mittel ge- sichert sind, dass es zu keinen Budgetkürzungen kommt, wenn solche Vorlagen in unsere Räte kommen, dann dürfte diese Lösung akzeptabel sein. Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti aber fragen, ob er diese Zusicherung machen kann. Ich glaube es kaum, wenn ich die Botschaft des Bundesrates an- sehe.
Der Bundesrat sagt dort schon ganz klar im Zusammenhang mit dem qualitativen Gewässerschutz, dass Kürzungen not- wendig sind. Er spricht von «anhaltenden finanziellen Schwie- rigkeiten» und ermahnt die Kantone und Gemeinden, mit ihren Ansprüchen nicht zu weit zu gehen. Woher soll das Geld, wenn es schon im qualitativen Gewässerschutz nicht vorhan- den ist, denn plötzlich kommen, wenn es um die Abgeltungs- frage geht?
Wir dürfen in diesem Rat weder mit der Minderheit Berger noch mit dem Antrag Loretan so etwas wie eine Leerformel be- schliessen. Wenn wir diesen Anträgen zustimmen, stellen wir einen Check ohne Deckung aus. Die Frage, ob die Kann- oder die Muss-Formel angewendet wird, spielt dabei kaum eine Rolle.
Halten wir uns deshalb doch an das Sprichwort «Das Bessere ist der Feind des Guten»: Das Bessere ist hier die Meinung der Mehrheit der Kommission. Stimmen Sie dieser zu!
Schüle: Nach dem Ja des Schweizervolks zum Moratorium ist absehbar, dass der Druck grösser wird, auch die letzten Ge- wässer noch zu nutzen. Der Landschaftsschutz wird es darum in Zukunft noch schwerer haben. Diesem wachsenden Nut- zungsdruck treten wir mit einem sinnvollen Ausgleichssystem zugunsten der Rand- und Berggebiete entgegen, das wir im Verlaufe dieser parlamentarischen Beratung zum Gewässer- schutzgesetz entwickelt haben.
Wenn Herr Schmidhalter den Verzicht auf Kraftwerkprojekte in schützenswerten Landschaften als «Negativleistung» dieser Gemeinden abqualifiziert hat, dann spricht daraus der Bauin- genieur aus dem Wallis, der zwischen Bergen und Beton of- fenbar nicht mehr zu unterscheiden weiss. Selbst der Stände- rat ist heute der Meinung, dass wir Nutzungseinschränkungen finanziell ausgleichen müssen. Der Ständerat hat allerdings eine engere Lösung gewählt. Wir wollen auch dort Entschädi- gungen leisten können, wo die Restwassermengen über das Bundesminimum hinaus erhöht werden. Wir wollen vor allem aber die Finanzierung regeln, die der Ständerat offengelassen hat, und damit die nötigen Mittel bereitstellen. Das wird für die Aufgabenerfüllung entscheidend sein. Denken Sie an die dü- steren Finanzperspektiven beim Bund. Die vorgesehene Ab- gabe von höchstens 0,2 Rappen pro kWh bringt dem Bund
N
1685
Rettung unserer Gewässer
70 Millionen Franken. Damit wird auch der Rahmen für künf- tige Bundesleistungen gesetzt.
Die verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt. Wir haben dazu das Gutachten von Prof. Jörg Paul Müller erhalten. Es ist völlig falsch, wenn der Schweizerische Wasserwirtschaftsver- band uns kurz vor unserer Sitzung schreibt, dass Prof. Müller ein völlig neues Lastenausgleichsmodell zur Diskussion stelle. Nein, das Gegenteil ist der Fall: Wir haben dieses Gut- achten mitberücksichtigt und umgesetzt; wir haben allerdings auf den Ausdruck «Landschaftsrappen» verzichtet, weil dieser missverstanden werden könnte.
Nutzungseinschränkungen 'im Interesse des Landschafts- schutzes können wir aufgrund der heutigen Verfassungskom- petenzen entschädigen und auch die entsprechenden Abga- ben erheben. Der Bund hat die Kompetenz zur Regulierung der Wasserkraftnutzung und ist damit auch zuständig für ein solches Lastenausgleichssystem, das einen Ausgleich bringt zwischen den von der Regulierung Benachteiligten und den von der Regulierung Begünstigten. Dieses System wirkt nicht anders als der Minder- und Mehrwertausgleich beim Raum- planungsgesetz. Ein solcher Lastenausgleich ist ein geeigne- tes Instrument zur Erfüllung der Bundesaufgabe, die Wasser- kraftnutzung zu regeln.
Das Gutachten Müller bestätigt, dass auch höhere Restwas- sermengen aus einer solchen Abgabe entschädigt werden können. Hier geht es nicht um das gleiche Lastenausgleichs- system, sondern um ein Lenkungsinstrument. Der Bund könnte aufgrund seiner Verfassungskompetenzen eine rest- wasserarme Nutzung der Wasserkraft ganz verbieten. Er kann darum logischerweise auch das mildere Mittel der Belastung einer solchen Nutzung mit einer Lenkungsabgabe anwenden. Professor Müller bestätigt denn auch unserem heutigen Kom- missionsantrag: «Ihr Antrag bringt das Konzept des Lasten- ausgleichs, wie ich es in meinem Gutachten vertreten habe, gut zum Ausdruck.»
Im neugefassten Artikel wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Landschaftserhaltung als Zielsetzung über dem Gan- zen steht. Im Widerstreit der Nutzungs- und der Schutzinteres- sen haben in der Vergangenheit die wirtschaftlichen Interes- sen zugunsten der Wasserkraftnutzung völlig dominiert. Noch auf Jahrzehnte hinaus laufen beispielsweise Konzessionen für Wasserkraftwerke im Gebirge, die überhaupt keine Restwas- sermengen vorschreiben.
Wenn jetzt also die Weichen neu - und stärker in Richtung Landschaftsschutz - gestellt werden, so ist dies ebenso nötig wie auch dringlich. So kurz vor dem Ziel dürfen wir uns nicht mehr vom richtigen Weg abbringen lassen.
Columberg: Wir haben einige wichtige Differenzen bereinigt und in einigen Fällen dem Ständerat zugestimmt. Bei Arti- kel 75 müssen wir jedoch an unserer früheren Beschlussfas- sung festhalten. Die von unserem Rat neu eingefügte Bestim- mung bringt einen wesentlichen Fortschritt zugunsten des Ge- wässerschutzes, des Landschaftsschutzes und der betroffe- nen Gebiete. Ich sage es deutlich: Wer für die Anliegen der Berg- und Randgebiete Verständnis hat, kann nicht gegen ein Ausgleichssystem sein.
Der Ständerat ist uns sehr entgegengekommen, und ich möchte dies ausdrücklich anerkennen und verdanken. Die Kann-Formel genügt aber nicht. Wenn die Ausgleichszahlun gen auf Freiwilligkeit beruhen, wird das System nicht funktio- nieren. Wenn wir Ausgleichszahlungen in ganz bestimmten Fällen ausrichten wollen, muss auch eine gesicherte Finanzie- rung gewährleistet sein, sonst bleibt die Bestimmung toter Buchstabe. Ich erinnere Sie an die Erfahrungen, die wir mit dem Investitionshilfegesetz machen, an die landwirtschaftli- chen Investitionskredite usw.
Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb eindringlich, für diese Ausgleichszahlungen und für eine si- chere Finanzierung zu stimmen.
M. Savary-Vaud: A cet article 75, chaque conseil a finalement admis le principe d'un dédommagement à accorder aux col- lectivités qui renoncent à l'utilisation de la force hydraulique afin de sauvegarder des sites dignes d'être protégés. Mais si le
principe de faire quelque chose est admis, la divergence entre les deux Chambres reste très importante.
La majorité de la commission s'accroche à un impôt extraordi- naire de 0,2 centime par kilowattheure et veut dédommager non seulement le renoncement à l'utilisation de la force hy- draulique dans certains cas mais également les pertes dues au relèvement des débits minimaux. C'est aller très loin, beau- coup trop loin.
Je persiste à dire que la constitutionnalité de cette taxe de 0,2 centime est douteuse et qu'à défaut d'une base légale claire il faudrait qu'il y ait au moins une volonté politique très forte pour faire passer ce nouvel impôt. Or, tel n'est pas le cas. De plus, avec ce moyen de financement, le principe de causa- lité serait violé puisque celui qui respecte l'environnement se- rait obligé de payer une indemnité de non-dommage. Se lan- cer dans une telle pratique serait une aberration.
Je crains également que l'argent qui sera perçu - environ 70 millions de francs par année - ne soit utilisé abusivement et serve par exemple à empêcher la réalisation de nouveaux pro- jets de centrales hydrauliques. Il semblerait même que le 0,2 centime par kilowattheure soit nettement insuffisant pour satisfaire tous les cas prévus par la majorité de la commission. Dès lors, de deux choses l'une: ou bien cet impôt est insuffi- sant et ceux qui le proposent ont le courage d'annoncer qu'on prélèvera 0,3 ou 0,4 centime, ou bien on admet aujourd'hui déjà qu'on prélèvera également dans la caisse de la Confédé- ration, en plus de la taxe. C'est assez inquiétant, il faut bien en convenir.
La proposition du Conseil des Etats est plus sage. Elle laisse le Conseil fédéral apprécier et préparer les dédommagements. En proposant la forme potestative, on laisse également au Conseil fédéral la possibilité de choisir le moment et la durée de son intervention. Je vous demande par conséquent de rete- nir la proposition de la minorité de la commission, qui apporte son soutien à la proposition du Conseil des Etats, et de re- pousser la proposition de la majorité ainsi que celle de M. Lo- retan.
Frau Diener: Im Namen der grünen Fraktion möchte ich Sie bitten, der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zu fol- gen. Ich will inhaltlich gar nicht mehr gross auf diesen Artikel eingehen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das glänzend gemacht, und die Zeit ist fortgeschritten.
Nur noch zwei Punkte: Die Kann-Formulierung des Ständera- tes gibt den Gemeinden viel zuwenig Sicherheit. Wir brauchen unbedingt die verbindliche Form.
Wir haben immer gesagt, die Revision dieses Gesetzes gelte ein Stück weit als Gegenform zur Gewässerschutzinitiative. Die Gewässerschutzinitiative verpflichtet ja den Bundesrat, ei- nen Fonds zu errichten, und gespiesen werden soll dieser Fonds von den Wasserkraftwerkbesitzern. Wenn wir davon ab- weichen, werden wir einen ganz wichtigen Zahn aus der Revi- sion dieses Gesetzes herausbrechen.
Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, der Mehrheit zu folgen.
M. Berger, porte-parole de la minorité: Si la minorité de la commission soutient la proposition du Conseil des Etats, c'est parce que ce dernier veut donner la possibilité au Conseil fé- déral d'indemniser des situations très difficiles. Il ne va donc pas plus loin que d'offrir cette possibilité. La proposition de M. Loretan prévoit une obligation. La minorité ne peut donc pas la suivre, étant donné qu'elle nous place devant une inconnue fi- nancière et qu'elle introduit un précédent important dans d'au- tres domaines en matière d'environnement. Il faudra prévoir des indemnités dans tous les secteurs.
Je vous prie, Mesdames et Messieurs, de suivre la minorité de la commission, c'est-à-dire d'accepter la proposition du Con- seil des Etats.
Rüttimann, Berichterstatter: Ich möchte nicht mehr auf die Vorgeschichte zurückkommen, sondern Ihnen bekanntge- ben, dass sich die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen, also rela- tiv knapp wie in den meisten Fällen, für die Mehrheit entschie- den hat, und zwar ist diese Fassung der Mehrheit eine neue,
43-N
N
27 septembre 1990
1686
Sauvegarde de nos eaux
wie Sie bemerkt haben, eine von Herrn Schule modifizierte. Herr Schüle hat hauptsächlich auf die Aussagen der Expertise Müller abgestellt. Ich muss Ihnen namens der Kommissions- mehrheit empfehlen, ihr zuzustimmen.
Eine persönliche Bemerkung: Ich bin der Meinung, dass der Antrag Loretan doch etwas für sich hat. Ich glaube, wenn wir die imperative Form aufnehmen würden, im Gegensatz zur Kann-Formel des Ständerates, würde doch die Chance beste- hen, dass wir in der nächsten Session einen Weg mit dem Ständerat finden. Ich glaube, die Bestimmung soll kein Fetzen Papier sein; deshalb ist der Imperativ klarer und besser, man weiss dann, dass der Bund entschädigen muss. Wenn er das aus öffentlichen Mitteln tun muss, so wird er sich nicht in die Büsche schlagen.
Der Bund und unsere Räte haben weiss Gott die letzte Zeit nicht gegeizt mit Beiträgen an das Berggebiet, wenn das Be- dürfnis ausgewiesen war. Für Entschädigungen kann man - massgeschneidert - Kredite verlangen und sprechen. Es wer- den somit nicht einfach Millionen aufgetürmt, von denen man nicht weiss, wie man sie verwenden soll. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass der neue Antrag die Entschädigung den Produzenten zuschiebt: Und was werden die Produzen- ten tun, die Kraftwerke? Sie werden das an die Konsumenten weiterschieben. Dann können Sie den Preisüberwacher rufen, damit er diese Angelegenheit wieder in Ordnung bringt.
Das ist eine persönliche Bemerkung und eine persönliche An- sicht. Aber ich glaube, doch noch einmal einen Aufruf wagen zu dürfen: Kommen Sie doch mit dem Antrag Loretan dem Ständerat einen Schritt entgegen, damit wir eine Lösung fin- den! Sonst fällt das Gewässerschutzgesetz noch in den Abfall- kübel, und damit wäre niemandem gedient.
M. Rebeaud, rapporteur: J'aimerais au nom de la majorité de la commission donner quelques précisions à M. Berger par rapport aux critiques qu'il a émises tout à l'heure. Ce qui est proposé par la majorité de la commission, c'est un mécanisme particulier destiné à régler dans la durée un cas d'espèce, à savoir les préjudices subis par certaines communes de monta- gne du fait que la nouvelle loi les empêche, pour des raisons de protection du paysage, d'utiliser leurs eaux comme elles l'entendent. Le Conseil fédéral a dit au début: «nous imposons ces limites pour des raisons d'intérêt général, et il n'est pas question de dédommager». Le Conseil national et maintenant le Conseil des Etats admettent que, politiquement, il est juste de dédommager, c'est-à-dire de créer une situation particu- lière pour un certain nombre d'intéressés (les communes de montagne) qui méritent une attention spéciale. Nous avons parfaitement le droit - c'est un choix politique - de décider ce genre d'exceptions, sans avoir à penser que nous créons un précédent et qu'elles devront être généralisées.
Je rappelle à M. Berger et à certain de ses collègues et coréli- gionnaires que nous avons fait exactement la même chose pour les petits paysans qui ont trop de bétail à l'hectare sur leur territoire pour satisfaire à la proportion de 3 UGB par hec- tare. Nous avons admis qu'il y avait des situations où la loi de- vait consentir un traitement exceptionnel pour une catégorie de la population. Nous n'agissons pas autrement dans ce do- maine. Nous décidons qu'il est politiquement juste d'offrir une compensation aux victimes de la nouvelle loi.
La divergence essentielle ne porte plus sur le principe de la compensation. Elle porte sur les modalités du financement. Votre commission propose que le financement soit assuré par un fonds prélevé à raison de 0,2 centime au maximum sur cha- que kilowattheure produit dans les centrales hydro-électri- ques. Le Conseil des Etats préférerait que l'on prenne cet ar- gent dans la caisse fédérale. La divergence porte essentielle- ment là-dessus.
Avant que vous votiez, pour que les choses soient bien claires, j'aimerais dire qu'il a été établi en commission, d'entente avec l'auteur de la proposition, les membres de la majorité et le Conseil fédéral, qu'il n'est pas question au cas où vous accep- teriez la suggestion de la majorité de réclamer à la Confédéra- tion des contributions ou des compensations supérieures au fonds constitué par le centime/paysage. Si ce fonds, comme les calculs semblent nous.le montrer, se monte dans le meil-
leur des cas à 70 millions de francs, le Conseil fédéral aura pour tâche d'offrir des compensations pour cette somme et pas pour un centime de plus. Il n'aura pas un centime à pren- dre dans la caisse fédérale. Le texte proposé par la majorité de la commission le permet puisqu'il indique que la compensa- tion sera fournie «de manière appropriée», c'est-à-dire qu'il faudra juger cas par cas. Il n'est pas question de compenser mécaniquement tout manque à gagner éventuel.
Loretan: Herr Maeder hat in seinem Votum bedauert, dass ich in meiner Eigenschaft als Präsident der Schweizerischen Stif- tung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege nicht für den Landschaftsrappen eingestanden sei. Ich habe ausdrück- lich erklärt: Auch diese Lösung ist machbar. Es geht hier um ein Finanzierungsmodell und nicht um «Pro und contra Land- schaftsschutz». Es kann mir niemand beweisen, dass ich nicht ein - teilweise sogar feuriger - Anhänger des Landschafts- schutzes wäre.
Es geht mir darum, dass wir endlich mit dem Ständerat zusam- men eine Lösung finden. Wie wir gehört haben, ist unter ande- rem die zwingende Formulierung, die Muss-Formulierung, entscheidend. Ich habe mir allerdings im Laufe der Debatte überlegt, ob ich meinen Antrag zurückziehen sollte. Nun hat aber selbst der Kommissionspräsident, Kollege Rüttimann, dargelegt, dass meine Variante geeignet wäre, die Brücke zum Ständerat zu schlagen, damit wir endlich auch die Anlie- gen der Greina-Gemeinden (Sumvitg und Vrin) zufriedenstel- len können.
Der Versuchsballon, den ich losgelassen habe, ist nicht sehr hoch gestiegen, vor allem weil die Minderheit Berger ihn nicht akzeptiert hat. Dennoch: Ich halte an meinem Antrag fest und überlasse Ihnen die Entscheidung.
Bundesrat Cotti: Ich bin Ihnen die Stellungnahme des Bun- desrates schuldig, die er nach Eintreffen der beiden erwarte- ten Gutachten der Professoren Frey und Müller abgegeben hat: Der Bundesrat ist grundsätzlich der Auffassung, dass be- treffend Fragen der Entschädigung bei Verzichten besondere Zurückhaltung geübt werden muss. Der Bundesrat hätte es also lieber, wenn - mindestens vorderhand - keine Entscheide dieser Art getroffen würden.
Der Bundesrat stellt aber auch fest, dass sich der Gedanke der Entschädigung so oder so in den beiden Räten durchgesetzt hat, dass auch der Ständerat einen Lösungsvorschlag dieser Art gebracht hat. Wenn es also darum geht, die Wahl zwischen den zwei Alternativen zu treffen, wählt der Bundesrat ohne Zweifel die Landschaftsrappen-Lösung. Aus welchen Grün- den er dies tut, will ich Ihnen erklären:
Die Verfassungsmässigkeit wurde auch von Professor Müller bejaht. Wir wissen zwar, dass die Verfassungsmässigkeit im- mer auch verschiedene Meinungen beinhaltet, aber der offizi- ell beauftragte Experte des Bundesrates bejaht sie. Ich ver- stehe zwar gewisse Bedenken von Herrn Fischer-Seengen und anderen Nationalräten, aber wesentliche Einwände kön- nen dagegen nicht erhoben werden.
Hingegen muss ich an die Nationalrätinnen und Nationalräte appellieren, denen Folgerichtigkeit in der Finanzpolitik am Herzen liegt. Dazu sind Elemente nötig, die ich Ihnen gleich in Erinnerung rufen möchte:
Wenn man dem Bundesrat - das ist vor kurzem von einer Kom- mission gemacht worden - angesichts der bevorstehenden Budgetberatungen Grenzen setzt, wenn man sogar eine Rückweisung des Budgets an den Bundesrat in Aussicht stellt, muss ich schon fragen: Wie können Sie so leicht zusätzlich im Minimum 50 Millionen Franken bewilligen, ohne Achsel- zucken? Ist das mit Ihrem finanzpolitischen Gewissen ver- einbar?
Ich sage Ihnen das, weil Sie in wenigen Wochen über das Bud- get diskutieren werden. Dann werden nicht Beträge in der Höhe von 50 Millionen, sondern oft schon Beträge in der Grös- senordnung von ein paar hunderttausend Franken zu grossen Diskussionen Anlass geben.
Wenn im Zeichen der Abwägung die beiden Möglichkeiten of- fenstehen, so zwingt doch ein Minimum an finanzpolitischer
Rettung unserer Gewässer
1687
Folgerichtigkeit, der Lösung der Kommissionsmehrheit zuzu- stimmen.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Loretan Für den Antrag der Minderheit
88 Stimmen 59 Stimmen
Definitiv - Namentliche Abstimmung Définitivement - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit stimmen die folgenden Ratsmit- glieder:
Votent pour la proposition de la majorité: Aguet, Ammann, Baerlocher, Baggi, Bär, Basler, Bäumlin, Bé- guelin, Biel, Bircher Silvio, Bodenmann, Bonny, Borel, Braun- schweig, Brügger, Bühler, Bundi, Büttiker, Caccia, Carobbio, Columberg, Cotti, Danuser, David, Diener, Dormann, Ducret, Dünki, Eggenberg-Thun, Eggenberger Georges, Engler, Eu- ler, Fankhauser, Fierz, Gardiol, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hänggi, Hari, Hösli, Hubacher, Jaeger, Jean- prêtre, Keller, Kuhn, Kühne, Lanz, Ledergerber, Leuenberger- Solothurn, Leutenegger Oberholzer, Longet, Luder, Maeder, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Meizoz, Müller- Aargau, Müller-Meilen, Nabholz, Neukomm, Nussbaumer, Pit- teloud, Portmann, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruckstuhl, Ruf, Salvioni, Scheidegger, Schmid, Schüle, Seg- müller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spälti, Spielmann, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker, Theubet, Thür, Uchtenha- gen, Ulrich, Vollmer, Wanner, Weder-Basel, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (96)
Für den Antrag Loretan stimmen die folgenden Ratsmitglieder: Votent pour la proposition Loretan:
Allenspach, Antille, Aubry, Berger, Bircher Peter, Blatter, Burckhardt, Bürgi, Cevey, Cincera, Couchepin, Coutau, Dé- glise, Dietrich, Dreher, Dubois, Eggly, Eppenberger Susi, Fäh, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Friderici, Giger, Graf, Gros, Guinand, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Houmard, Iten, Jeanneret, Jung, Leuba, Lo- retan, Martin, Massy, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Pac- colat, Perey, Philipona, Pidoux, Reich, Rohrbasser, Rutishau- ser, Rüttimann, Rychen, Savary-Vaud, Scherrer, Schmidhal- ter, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wellauer, Wyss Paul, Zbinden Paul, Zwingli (61)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Daepp, Frey Walter, Gysin, Reichling, Reimann Maximilian, Schnider, Schwab, Wyss William, Zölch (9)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont absents: Aliesch, Aregger, Auer, Blocher, Cavadini, Darbellay, Eisen- ring, Etique, Feigenwinter, Früh, Grassi, Grendelmeier, Gün- ter, Haller, Herczog, Kohler, Leuenberger Moritz, Loeb, Maitre, Matthey, Meier Fritz, Mühlemann, Nebiker, Oehler, Ott, Petit- pierre, Pini, Ruffy, Sager, Savary-Fribourg, Segond, Weber- Schwyz, Ziegler (33)
Vizepräsident Bremi stimmt nicht M. Bremi, vice-président, ne vote pas
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässerschutzgesetz. Revision Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire et loi sur la protection des eaux. Révision
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.036
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.09.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
1668-1687
Page
Pagina
Ref. No
20 018 999
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.