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Motion Steinegger
suffisamment de soif de politique régionale. Les esprits s'émoussent un peu et les volontés s'érodent quelque peu en cette matière, je dois le reconnaître. Il faut au moins qu'à l'inté- rieur de l'administration on maintienne le feu sacré. Sur ce plan-là, le Conseil fédéral a de la peine. Afin de redonner à ce mouvement toute l'ardeur qu'il doit avoir, nous avons, indé- pendamment de l'édition du rapport auquel vous vous réfé- riez, organisé il y a quelques jours une coopération entre la conférence sur l'aménagement du territoire et la commission de coordination pour la politique régionale, dans une collabo- ration intense entre l'OFIAMT et l'Office fédéral de l'aménage- ment du territoire. On a organisé un séminaire sur le thème «De quelle politique d'aménagement du territoire aurons-nous besoin dans les années nonante?», séminaire dans lequel le problème de la régionalisation occupait la place centrale. Il a permis de consacrer 60 hauts fonctionnaires à cet examen et de parvenir à un certain nombre de conclusions qui devraient réanimer, je le répète, la volonté régionale qu'il est indispensa- ble de donner.
A cet égard, j'ai la conviction, Monsieur Bonny, que pour au- tant que d'autres ardeurs se réveillent également en cette ma- tière, le rapport que je pourrai faire à la nouvelle interpellation que vous déposerez sur ce thème, dans moins d'une année, sera un rapport plus convaincant que celui que le Conseil fé- déral a bel et bien dû faire en réponse à votre interpellation.
Pour répondre enfin aux deux questions précises que vous posez, je dirai que la délégation du Conseil fédéral pour la poli- tique régionale a siégé en tant que telle une fois mais elle a pro- cédé à d'innombrables consultations intérieures, par circula- tion, et, en réalité, les problèmes les plus importants qui lui ont été soumis ont été traités par le Conseil fédéral plénier. Ne dé- duisez pas du nombre homéopathique de séances de la délé- gation que celle-ci ne travaille pas. Elle travaille par circulation des dossiers et nous avons enregistré son unanimité à plu- sieurs reprises lorsque les dossiers lui étaient présentés. Quant à la Commission consultative au développement éco- nomique régional, elle a siégé deux fois en 1988, deux fois en 1989, et une fois en 1990.
90.397
Motion Steinegger Investitionshilfe für Berggebiete Aide aux investissements dans les régions de montagne
Wortlaut der Motion vom 8. März 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 29 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) ei- nen Bundesbeschluss vorzulegen, der ab 1992 weitere Ein- lagen in den Fonds für Investitionshilfe vorsieht.
Texte de la motion du 8 mars 1990
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres, en vertu de l'article 29, 3e alinéa, de la loi fédérale du 28 juin 1974 sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne (LIM), un arrêté fédéral prévoyant de nouveaux ver- sements au fonds d'investissement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Aregger, Blatter, Bühler, Bürgi, Cevey, Columberg, Eppenberger Susi, Grassi, Hari, Hösli, Lanz, Massy, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Weber-Schwyz, Wyss Wil- liam, Zwingli (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Förderung des Infrastrukturausbaus im Berggebiet auf- grund des IHG ist der wichtigste Pfeiler der Regionalpolitik des Bundes. Sie trägt dazu bei, den grossen Nachholbedarf des Berggebietes an Infrastrukturanlagen zu verringern und damit eine der notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, welche dem Berggebiet den Anschluss an die moderne technologi- sche Entwicklung und die Anpassung an die europäischen In- tegrationsbestrebungen erleichtern.
Seit das IHG im Jahre 1975 in Kraft getreten ist, konnten in den 54 vom Bund anerkannten Regionen aufgrund ihrer Entwick- lungskonzepte rund 3500 Infrastrukturprojekte mit zinsgünsti- gen oder zinslosen Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als 1 Milliarde Franken unterstützt werden. Das dadurch mitfinan- zierte Bauvolumen beträgt 6,5 Milliarden Franken.
Durch diese gemeinsamen Bemühungen von Bund und Kan- tonen konnten Strukturverbesserungen erzielt werden. Im ge- samten Berggebiet ist in der jüngsten Vergangenheit eine po- sitive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen. Dennoch be- stehen in zahlreichen Bereichen nach wie vor erhebliche Dis- paritäten zwischen wirtschaftlich schwächeren und besser si- tuierten Regionen. Dies gilt nicht zuletzt für die Qualität des Ar- beitsplatzangebotes. Die zunehmenden Anforderungen an die Regionalpolitik des Bundes zeigen, dass weiterhin grosse Anstrengungen nötig sind.
In den letzten Jahren ist die Beanspruchung der Investitions- hilfe stark angestiegen; ein Zeichen für den echten Bedarf nach dieser Massnahme. Allein im Jahre 1989 wurden 443 neue Gesuche im Gesamtbetrag von rund 200 Millionen Fran- ken eingereicht. Gegenwärtig sind bei der für den Vollzug des IHG zuständigen Bundesstelle noch mehr als 360 Gesuche im Ausmass von ebenfalls annähernd 200 Millionen Franken hängig.
Schon die Erledigung der pendenten Gesuche beansprucht einen wesentlichen Teil der noch vorhandenen Fondsmittel. Dazu kommt, dass die Teuerung eine zusätzliche Verknap- pung der real verfügbaren Mittel bewirkt. Für die Zukunft zeich- nen sich schliesslich neue Infrastrukturbedürfnisse im Berg- gebiet ab, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitra- gen werden (Telekommunikation, Anstrengung zur Erweite- rung der Branchenpalette, verbessertes Angebot für den Som- mertourismus). Die in zahlreichen Regionen in Angriff genom- mene Ausarbeitung der regionalen Entwicklungskonzepte der zweiten Generation bestätigt diese Tendenzen.
Die Förderung des Infrastrukturausbaus ist eine langfristige Aufgabe, zu deren Erfüllung auch für die Zukunft ausrei- chende Investitionshilfemittel bereitgestellt werden müssen. Die noch vorhandenen Fondsmittel reichen dazu nicht mehr aus. Eine weitere Aufstockung des Investitionshilfefonds ist unumgänglich; andernfalls müssten die Darlehenszusiche- rungen in den kommenden Jahren so stark reduziert werden, dass die weitere zielgerichtete Realisierung der Entwicklungs- konzepte in Frage gestellt wäre.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990
Die Infrastrukturförderung des Bundes aufgrund des Bundes- gesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete ist eine regio- nalpolitisch taugliche und für die Berg- und Randgebiete un- entbehrliche Massnahme. Die Lebensbedingungen in diesen Regionen konnten dadurch spürbar verbessert werden. Trotz- dem zeigt die Nachfrage nach Investitionshilfe aufgrund des immer noch bestehenden Rückstands an öffentlichen Einrich- tungen und Anlagen steigende Tendenz.
Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Motio- närs. Er ist sich der Verantwortung des Bundes den Berg- und Randregionen gegenüber bewusst und erachtet deshalb die vom Motionär vorgebrachten Anliegen als gerechtfertigt.
Wenn der Bundesrat trotzdem die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt, geschieht dies aus budgetären Ueber- legungen. Die Vorbereitung des Budgets hat sich an gesamt- heitlichen Grundsätzen zu orientieren.
N
18 septembre 1990
1404
Motion Steinegger
Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist es dem Bundesrat daher nicht möglich, dem Anliegen die von der Motion geforderte Priorität zuzusichern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Steinegger: Ich möchte an der Motion festhalten. Der Bun- desrat schlägt eine Ueberweisung als Postulat vor. Ich habe keinen Betrag gefordert, sondern ich verlange lediglich eine angemessene Aufstockung dieses Investitionshilfefonds. Sie sehen wieder einmal, dass die Bedürfnisse des Berggebietes es erfordern, dass sich der Parteipräsident mit dem eigenen Bundesrat anlegt.
Ich möchte meinen Antrag in vier Punkten kurz begründen.
Was will die Motion? Mit ihr soll der Bundesrat verpflichtet werden, eine Vorlage zu unterbreiten, um weitere Einlagen in den Investitionshilfefonds zu tätigen. Sie würden sich dabei auf das Bundesgesetz über die Investitionshilfe stützen.
Was ist diese Investitionshilfe? Mit der Investitionshilfe wird die Infrastruktur im Berggebiet gefördert. Es steht die Idee da- hinter, dass man im Berggebiet eine angemessene, vergleich- bare Infrastruktur erhalten soll: Wasser, Abwasser usw.
Diese Investitionshilfe muss weitergeführt werden. Der In- vestitionshilfefonds wurde zunächst mit 500 Millionen Fran- ken dotiert. Es handelt sich um einen Fonds de roulement. Es werden also rückzahlbare Darlehen gewährt. 1984 ist dieser Fonds mit 300 Millionen Franken aufgestockt worden. Als ich die Motion im März 1990 einreichte, bin ich davon ausgegan- gen, dass auf 1992 eine weitere Einlage notwendig wäre. In der Zwischenzeit hat sich die Lage weiter zugespitzt. Gegen- wärtig liegen zirka 400 pendente Gesuche im Gesamtbetrag von über 225 Millionen Franken vor. Das zuständige Bundes- amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) hat deshalb vor- gesehen, die Zusicherungskredite-Limiten für 1990 und 1991 auf je 80 Millionen Franken zu erhöhen.
Wenn Sie meiner Motion nicht zustimmen würden, müsste für die Jahre 1992 und 1993 die Zusicherungsquote auf je 40 Mil- lionen Franken gesenkt werden. Die Gesuche, die dann nicht mehr bewilligt werden könnten, würden Ende 1991 auf über 300 Millionen ansteigen. Es gibt die verschiedensten Gründe, welche zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Investiti- onshilfekredite geführt haben. Ich möchte darauf nicht eintre- ten.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion.
Aregger: Ich unterstütze die Ueberweisung der Motion Stein- egger. Seit es das Investitionshilfegesetz für das Berggebiet gibt, bin ich Mitglied des Vorstandes unserer Entwicklungs- region. Ich habe am regionalen Entwicklungskonzept mitgear- beitet. An unzähligen Sitzungen habe ich solche Investitions- hilfegesuche beurteilen helfen, und ich bin davon überzeugt, dass das IHG ein ausserordentlich wichtiges Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung im Berggebiet ist.
Mit diesem Fonds de roulement konnte man Finanzierungser- leichterungen gewähren. Die Rückzahlungen sind jeweils mit den Empfängern dieser Finanzierungshilfe vereinbart worden. Das hat immer ohne Schwierigkeiten geklappt. In letzter Zeit haben sich Engpässe abgezeichnet, indem der Fonds durch die Teuerung an Realwert verlor, indem der Fonds Auf- stockungsbedürfnisse entwickelt hat.
Nun ist ein Kreisschreiben des Biga vom 4. September einge- troffen. Dieses Kreisschreiben hat in den Entwicklungsregio-
nen eine schockierende Wirkung gehabt, offenbart es doch drastische finanzielle Liquiditätsprobleme. Das Kreisschrei- ben erwähnt zwar Massnahmen 1990/1991, die aber für 1992/ 1993 verhängnisvolle Folgen hätten. Das Kreisschreiben stellt eine Reduktion dieser Hilfe von drastischem Ausmass in Aus- sicht, und das ausgerechnet in einer Hochzinsphase, welche diese Hilfe doppelt nötig macht.
Die Liquiditätskrise ist in den Regionen als eine sehr deprimie- rende Tatsache zur Kenntnis genommen worden. Sie führt dazu, dass ausgerechnet im Jahre 1991 - 700 Jahre Eidge- nossenschaft! - ein derart nützliches Finanzierungsinstru- ment, das sich beim Abbau von Ungleichheiten zwischen Berg- und Talgebiet als sehr effizient und nützlich erwiesen hat, quasi in sich zusammenfällt.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion Steinegger als Motion zu überweisen und nicht gemäss Antrag des Bundesrates als Po- stulat.
Columberg: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion als Motion zu überweisen.
Herr Bundesrat, die Situation ist äusserst prekär; ich würde meinen, sie ist dramatisch. Wir stehen praktisch vor dem Zu- sammenbruch unserer Berggebietsförderung. Vor 15 Jahren wurde das Investitionshilfegesetz in Kraft gesetzt. Dieses Ge- setz wurde als die Perle des Massnahmenbündels zugunsten der Berggebiete bezeichnet und letztes Jahr entsprechend gefeiert. Kernstück dieses Gesetzes sind die Investitionshilfe- darlehen, die zur Restfinanzierung wichtiger Vorhaben im in- frastrukturellen Bereich dienen. Es sind keine Subventionen, sondern Darlehen, und sie dienen der Restfinanzierung. Wenn diese Mittel fehlen, können Projekte vielfach nicht ausgeführt werden. Im August haben wir auf Umwegen erfahren, dass für dieses Jahr keine Darlehen mehr ausgerichtet werden kön- nen. Die Kasse sei leer.
Ich bin zwar Mitglied dieser berühmten beratenden Kommis- sion des Bundesrates, von der Herr Bonny sprach und von der Sie, Herr Bundesrat, sprachen. Man fand es aber nicht für nö- tig, die Mitglieder dieses Gremiums über diese dramatische Situation des Fonds zu informieren. Ich habe durch einen kan- tonalen Beamten vor einigen Tagen zufällig von diesem Kreis- schreiben Kenntnis erhalten. Als Mitglied dieser beratenden Kommission habe ich nicht einmal eine Kopie erhalten.
Herr Bundesrat, ich hatte vorgesehen, Ihnen meine Demission einzureichen und Sie zu bitten, diese Kommission aufzulösen, wenn man diese Mitglieder so ernst nimmt, wie das in diesem Fall geschehen ist.
Dem Vernehmen nach - alles dem Vernehmen nach - sind heute rund 400 Gesuche im Gesamtbetrag von über 225 Mil- lionen Franken pendent. Dieser gewaltige Ueberhang ist auf eine äusserst starke Zunahme der Gesuche zurückzuführen, für die anscheinend folgende Faktoren verantwortlich sind:
Die Streichung der Bundessubventionen für Alters- und Pflegeheime und die dadurch bewirkte sprunghafte Zunahme der Gesuche aus dem Gesundheitswesen.
Die bekannte Teuerung im Bauwesen.
Die massive Erhöhung bei den Bau-, respektive bei den Hy- pothekarzinsen.
Wenn die Motion nicht überwiesen würde und die Zusiche- rungslimiten nicht wesentlich erhöht werden, müssen drasti- sche Kürzungen verfügt werden. Das wertvolle Instrument der Restfinanzierung wird aus den Fugen geraten, wird nicht mehr funktionieren, was unabsehbare Folgen für die Berg- und Randregionen haben wird.
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Delamuraz, unverzüglich eine Botschaft für eine Erhöhung dieses Fonds um einige hundert Millionen ausarbeiten zu lassen, damit diese Vorlage in der nächsten Frühjahrssession behandelt werden kann.
Herr Steinegger spricht in seiner Motion noch vom Zeitpunkt ab 1992. Ich verstehe diese Begründung, weil er die Motion ja im März eingereicht hat. Inzwischen hat sich die Situation der- art verschlimmert, dass 1992 zu spät wäre.
Herr Bundesrat, wir haben hier bei Sitzungsbeginn das schöne grüne Buch erhalten, wo wesentliche Ausführungen zur Regionalpolitik enthalten sind. U. a. wird hier offiziell ge- schrieben, die gesamte Analyse mache deutlich, dass weitere
1405
Motion Steinegger
Anstrengungen auf regionalpolitischer Ebene nötig seien, um das von zahlreichen naturräumlichen und wirtschaftlichen Faktoren benachteiligte Berggebiet in seiner Entwicklung nachhaltig zu stärken.
Der Bundesrat hat verschiedentlich wunderschöne Ausfüh- rungen zur Förderung des Berggebietes gemacht. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, lassen Sie Ihren schönen Worten auch Taten folgen.
M. Etique: Je voudrais tout d'abord faire observer que la LIM est souvent le seul moyen dont peuvent disposer certaines ré- gions défavorisées pour se doter et pour financer des infra- structures nécessaires à l'amélioration de leur qualité de vie, et indispensables pour améliorer leur attractivité. La LIM est un des plus beaux outils que le fédéralisme suisse ait mis en place pour réaliser une nécessaire solidarité entre les différen- tes régions du pays. Mes préopinants l'ont relevé et y ont in- sisté, la situation du fonds d'aide aux investissements est une situation quasi dramatique; elle est intenable et elle appelle des mesures d'urgence.
Alors que nous nous apprêtons à fêter le 700e anniversaire de la Confédération suisse, il serait d'autant plus dommage, et ce, en des temps où des forces centrifuges menacent la soli- darité et la cohésion nationales, que la LIM ne dispose pas des fonds et des moyens nécessaires pour accomplir son indis- pensable mission qui est celle de réaliser un meilleur équilibre régional, ceci non seulement dans l'intérêt des moins bien lo- tis, mais dans l'intérêt bien compris du pays tout entier. Sou- vent M. le conseiller fédéral Delamuraz déclare: «L'édifice hel- vétique est une construction fragile qui nécessite des soins at- tentifs de tous les jours». Eh bien, cette solidarité régionale qui se manifeste à travers la LIM va dans le sens des préoccupa- tions qu'exprime souvent M. Delamuraz.
Enfin, de bonnes infrastructures constituent des conditions- cadres nécessaires au développement harmonieux de notre économie. Veillons à ne pas les affaiblir à un moment où de nouveaux défis lui sont posés, notamment dans une Europe où les régions ne pourront jouer leur rôle nouveau que si elles sont fortes et disposent des moyens nécessaires à leur mis- sion.
Seiler Hanspeter: Das Berggebiet kommt heute reichlich zur Sprache, wie Sie feststellen können. Scheinbar liegen auch entsprechende Gründe vor.
Als Kollege Steinegger seine Motion im Frühling einreichte, wusste er wohl kaum, dass der zuständigen Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung im Laufe dieses Jahres die Mit- tel ausgehen würden. Das bereits erwähnte Kreisschreiben vom 4. September hat in den betroffenen Kantonen und vor al- lem in den 54 Regionen mindestens grosse Bestürzung aus- gelöst. Die Regionsorgane haben etwas Mühe zu verstehen, dass man erst dann reagiert, wenn man faktisch vor leeren Kassen steht. Die aufgeführten Gründe dazu waren ja be- stimmt schon früher bekannt.
Nun zur Sache: Investitionshilfe ist das Kernstück schweizeri- scher Regionalpolitik. Investitionshilfe nach dem IHG ist keine Subvention, sondern eine Finanzierungshilfe in Form zinsgün- stiger und rückzahlbarer Darlehen. Ich könnte mir kaum vor- stellen, welche Situation in den Regionen bestünde, wenn man in diesen Berggebieten von 19 Kantonen das Instrument der Investitionshilfe nicht gehabt hätte. Entweder hätte man die dringenden Infrastrukturaufgaben nicht lösen können oder die Gemeinwesen hätten sich hoffnungslos verschuldet und dem Bürger eine enorme Steuerbelastung auferlegt. Die wirtschaftlichen Unterschiede hätten sich weiter vergrössert. In beiden Fällen wäre wohl eine verstärkte Entleerungsten- denz mit mehrfach kumulierter Negativwirkung die Folge.
Ich anerkenne gerne, dass in der Vergangenheit gewisse Er- folge erzielt wurden, dass die Bevölkerungsabwanderung ge- stoppt werden konnte und die peripheren Regionen von der allgemeinen guten Wirtschaftsentwicklung profitieren konn- ten. Es ist mir bei dieser Gelegenheit auch ein Anliegen, den Verantwortlichen im Bund, dem Parlament, Herrn Bundesrat Delamuraz und seinen Mitarbeitern, für das bisher bekundete Entgegenkommen, die Solidarität mit den finanzschwachen
Gemeinden und die gewährte Unterstützung bestens zu dan- ken.
Die Alarmglocke aber, die das Biga mit dem erwähnten Kreis- schreiben geläutet hat, ist bestimmt ernst zu nehmen; sie be- stätigt, dass die Motion Steinegger nötig ist. Es ist ja bekannt, dass das Berggebiet aufgrund der bekannten Standortnach- teile und gegebener Monostrukturen heute noch krisenanfälli- ger ist als das schweizerische Mittelland. Und es ist eindeutig erwiesen, dass ohne Infrastrukturförderung jegliche andere Form von Förderungsmassnahmen keine Wirkung erzielen kann. Gerade im Bereich der Infrastrukturförderung liegt die grosse Stärke der Investitionshilfe. Im Gegensatz zu vielen Spezialgesetzgebungen wird die Investitionshilfe nicht sekto- ral, sondern gesamtheitlich eingesetzt. Wenn nun dieses in je- der Hinsicht wertvolle Instrument wirksam bleiben soll, wenn man dieses gute Werk nicht auf halbem Wege stehenlassen will, so braucht es ein Weiterführen und braucht es ein Auf- stocken der Fondsgelder. Ohne Fondsäufnung wäre nicht nur die Investitionshilfe, sondern mithin die gesamte Regionalpoli- tik der Schweiz in Frage gestellt.
Ich bitte Sie also, den Vorstoss Steinegger unbedingt als Mo- tion zu überweisen. Den Bundesrat bitte ich, bis diese Motion wirksam wird - das dürfte 1992, 1993 werden -, für die entstan- denen Lücken in den verbleibenden zwei bis drei Jahren ent- sprechende Massnahmen zu treffen.
Frau Uchtenhagen: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion Stein- egger zu unterstützen. Ich war seinerzeit bei der Schaffung des Gesetzes über die Investitionshilfe für Berggebiete Kom- missionsmitglied, und eines der ganz grossen Anliegen war die Kontinuität der Regionalpolitik. Deswegen haben wir da- mals gegen den Willen des Bundesrates einen Fonds de rou- lement geschaffen, der, wenn der Stand einmal hoch genug ist, automatisch durch das Rückfliessen der Investitionshilfe- beiträge wieder aufgestockt und daher selbsttragend wird. Dieses Ziel ist nie erreicht worden, und zwar, weil man zweimal bei Sparübungen die Zeit gestreckt hat, um diesen Fonds auf- zubauen, aber auch immer wieder versucht hat, bei Budget- kürzungen auch diese Positionen zu kürzen.
Wenn Regionalpolitik sinnvoll sein soll, muss sie ein langfristi- ges Anliegen sein. Für einen föderalistischen Staat ist Regio- nalpolitik sehr, sehr wichtig. Denn nur eine einigermassen ausgeglichene Wirtschaftsstruktur schafft die Bedingungen, die wir staatspolitisch für unser Regierungssystem brauchen. Ich bin also sehr dafür, dass man aufstockt, damit man endlich diesen Fonds de roulement hat und die Regionalpolitik sich quasi automatisch finanziert.
Ich darf aber doch noch zwei kleine Bitten anbringen. Ich weiss, dass die Zuständigen und Verantwortlichen das selber wissen.
Man muss sich immer wieder klar machen, dass Infrastruk- turausgaben unter Umständen zwar die Bauwirtschaft be- schäftigen, aber der Region nicht unbedingt qualitative Ver- besserungen bringen, inbesondere werden damit keine Ar- beitsplätze geschaffen. Man muss also vielleicht vermehrt Richtung qualitative Förderung gehen und schauen, dass die Investitionsbeiträge nicht nur das Bauen und die Infrastruktur, die in weiten Gegenden bereits ausgebaut ist, fördern.
Wir erleben in diesem Rat immer wieder - ich bin ein typi- sches Beispiel dafür -, wie sich Agglomerationsvertreter sehr vehement für die regionale Wirtschaftsförderung, für die Rand- gebiete, für die Berggebiete, auch für die Bergbauern usw. ein- setzen. Ich möchte den zuständigen Herren und wenigen Da- men aus diesem Gebiet aber doch sagen: Vielleicht sollten sie sich gelegentlich auch einmal mit den Problemen der Agglome- ration -den Problemen der weiten Bevölkerungsschichten der Arbeitnehmer, die es vielleicht in vielen Bereichen leichter, aber in vielen, vielen anderen auch schwerer haben - auseinander- setzen und auch unsere Anliegen gelegentlich unterstützen. Aber hier geht es um die regionale Wirtschaftsförderung. Ich bitte Sie also, die Motion Steinegger zu unterstützen.
On. Pini: lo ritengo di poter portare, con molto convincimento, l'appoggio e il sostegno delle regioni di montagna del Ticino, alla mozione del collega Steinegger per tre considerazioni:
8-N
N
18 septembre 1990
1406
Motion Steinegger
Nel 1979 il predecessore dell'on. Delamuraz, il consigliere fe- derale Honegger, quando commentava la mia mozione ten- dente a coprire i servizi degli interessi passivi sulle somme an- ticipatamente versate da parte dei comuni per opere che poi sono sussidiate da parte della LIM, avvertiva questo Consiglio che inevitabilmente un giorno avremmo dovuto, o si avrebbe dovuto, ritoccare l'insieme del palinsesto finanziario della LIM. Nata nel 1975, la LIM e l'attuale ordinamento di legge in vigore, ivi compreso la sostanza del capitale d'investimento, hanno fatto il loro corso negli anni '80.
Questa è la prima considerazione. Un esperimento di 15 anni, ed io ritengo che per questa prima considerazione, al termine del quindicennio, il Consiglio federale, senza nessun com- plesso di eventualmente errare, possa rivedere l'aspetto della struttura portante del finanziamento delle regioni di montagna. Seconda considerazione: L'esodo da parte delle regioni di montagna verso gli agglomerati urbani del piano è in au- mento.
La statistica ticinese recente - 1989/90 - dice per esempio che da noi, nel mio cantone, è in aumento l'esodo da parte delle popolazioni delle valli verso gli agglomerati urbani.
E' un trend negativo, è una tendenza per cui noi non possiamo fare miracoli per fermarla; ma dobbiamo, tuttavia fare tutto il possibile per poterla almeno calmare.
Terza ed ultima considerazione: Il rincaro. L'on Steinegger, in marzo ha presentato questa mozione. E in marzo già si avverti- vano quelle che erano le spinte del rincaro. Ma l'on. Steineg- ger, che non è un profeta, non poteva immaginare il rincaro di oggi, autunno 1990, con la crisi del Golfo, con quello che co- nosciamo riguardo il costo del denaro ecc. ecc. A maggior ra- gione, oggi, questo aspetto rilevato dalla mozione dell'on. Steinegger a pagina 2 dev'essere ritenuto, a mio modo di ve- dere, da parte del Consiglio federale. Proprio per l'aspetto specifico del rincaro, tutta la struttura portante del finanzia- mento delle regioni di montagna deve essere rivista nel senso richiesto dalla mozione Steinegger. Ecco perché io chiedo a questo Consiglio di approvarla.
Lanz: Ich möchte nicht wiederholen, was die Herren Steineg- ger, Aregger usw. Gescheites zu diesem Problem gesagt ha- ben. Warum ich mich an Sie wende, hat einen anderen, einen bestimmten Grund.
Ich hatte das Vergnügen, mich als Mitglied einer humanitären Organisation in Sachen Investitionen im Berggebiet zu beteili- gen. Und als Mitglied der nationalrätlichen Kommission für die Verlängerung des Bundesgesetzes über Investitionen und Be- triebshilfe in der Landwirtschaft habe ich mich sehr intensiv mit diesem Problem befasst und längere Gespräche mit den zu- ständigen landwirtschaftlichen Kreditkassen geführt.
Als Mitglied dieser Kommission möchte ich mich an Sie wen- den, nicht an den Herrn Bundesrat, sondern an Sie, meine Kol- leginnen und Kollegen. Die ständerätliche Kommission und der Ständerat haben das Gesetz über Investitionskredite be- handelt und gestern verabschiedet. Die ständerätliche Kom- missionsmehrheit hat seinerzeit beantragt, dass Investitions- kredite und Betriebshilfe so einzusetzen seien, dass unter an- derem auch die naturnahe Bewirtschaftung gefördert werde. Das war die Meinung der ständerätlichen Kommissionsmehr- heit.
Der Ständerat hat diese Fassung abgelehnt. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen schriftlich geben, dass dieses Problem wieder in unseren Rat kommen wird. Wenn wir Sozialdemokraten jetzt wie ein Mann hinter dieser Motion stehen, denken Sie dann bitte auch an unsere Anliegen. Ich danke Ihnen heute schon dafür.
Büttiker: Ich bin für die Unterstützung der Motion Steinegger. Wir müssen im grösser werdenden Europa unsere wirtschaft- lich schwächeren Regionen durch eine gezielte Regionalpoli- tik stärken, durch eine kluge Wirtschaftsförderung, die auch auf ordnungspolitische Bedenken Rücksicht nimmt. Dies ist zum Beispiel im solothurnischen Thal hervorragend gelun- gen, indem durch eine vorbildliche Zusammenarbeit zwi- schen den Bundesbehörden, den Kantonen und den Gemein- den und nicht zuletzt dank des IHG der wirtschaftliche Ein-
bruch Anfang der siebziger Jahre aufgefangen werden konnte. Es ist gelungen, mit einem Entwicklungskonzept 1 die monokulturartigen Industriebetriebe im Thal zu korrigieren und mit einem Entwicklungskonzept 2 -· das vor kurzem auf die Beine gestellt wurde - und dank der IHG-Beiträge eine ge- sunde Entwicklung dieser Region einzuleiten.
Zusammenfassend kann man sagen: Es ist nicht allein wegen, aber nicht zuletzt dank dieser Unterstützung des Bundes ge- lungen, in dieser strukturschwachen Region, in einem kom- pakten Raum, im Zusammenhang mit der Bevölkerung min- destens teilweise einen wirtschaftlichen Beschäftigungsein- bruch zu verhindern.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen beliebt machen, den Vor- stoss Steinegger als Motion zu überweisen.
Frau Haering Binder: Lassen Sie mich ganz kurz einige kriti- sche Bemerkungen anbringen. Auch ich bin Mitglied der bera- tenden Kommission des Bundesrates für regionale Wirt- schaftsförderung. Auch ich bin frustriert darüber, dass wir als Kommissionsmitglieder nicht rechtzeitig und nicht direkt über den Stand dieser Wirtschaftsförderung orientiert wurden. Und auch ich unterstütze den Vorstoss von Herrn Steinegger und bitte Sie, ihn in der Form der Motion zu überweisen. Aber ich mag nicht in diesen eintönigen Chor nach mehr Geld im Berg- gebiet einstimmen, und dies aus zwei Gründen:
Nur Finanzhilfe und nur Infrastrukturbauten im Berggebiet schaffen keine langfristigen Arbeitsplätze in diesen Regionen. Sie fördern im wesentlichen die Bauwirtschaft, und dies nicht nur im Berggebiet, sondern ebenfalls im Unterland. Sie stabili- sieren die Wirtschaftsstruktur des Berggebiets nicht.
Die wirksamste Berghilfe würde in den Grossagglomeratio- nen des Unterlandes ansetzen. Hier, in den Wasserköpfen, muss gebremst werden, wenn in den Berggebieten struktu- relle Veränderungen ermöglicht werden sollen.
Mit dem Beschluss des Bundesrates, den öffentlichen Agglo- merationsverkehr ebenfalls mit Treibstoffgeldern zu finanzie- ren und damit zu fördern, haben Sie allerdings vor kurzem ge- rade das Gegenteil davon gemacht. Die Kommission für regio- nale Wirtschaftsförderung hat sich entsprechend, aber leider erfolglos, dagegen gewehrt.
Wenn Sie also wirklich etwas für die Wirtschaftsstruktur im Berggebiet und nicht nur für die Bauwirtschaft tun wollen, müssen sie die Regionalpolitik konsequent durchführen, und das heisst: sie muss alle Regionen betreffen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Comme vous l'avez vu, le Conseil fédéral, dans sa réponse écrite à la motion de M. Stei- negger, demande de transformer celle-ci en postulat. Il avait eu naturellement la même réponse à la motion Gadient au Conseil des Etats, où l'opinion du Conseil fédéral n'avait été suivie par aucun député. C'est une motion adoptée à l'unani- mité de la petite Chambre qui a été avancée sur un plateau d'argent au Conseil fédéral. Je n'aurai pas d'illusions trop con- sidérables aujourd'hui et je sens bien que le courant est favo- rable à reconnaître la motion et à la transmettre en tant que telle au Conseil fédéral.
Cependant, j'aimerais vous mettre en garde contre le danger de méthodes un peu expéditives qui consistent à vouloir pren- dre des options sur les budgets futurs, alors même qu'une po- litique financière cohérente doit, à un moment donné, pouvoir faire le point, appréhender l'ensemble de la question et, en- suite, ordonner les priorités en fonction des moyens. Je cons- tate tout de même que si le Conseil fédéral, avec la complicité du Parlement, n'avait pas conduit une politique rigoureuse en matière de bugets publics, ceux-ci connaîtraient un taux de croissance absolument déraisonnable qui serait lui-même une contribution irresponsable à la cherté et à l'inflation. Or, dans ces budgets, tout est prioritaire: l'aide à la montagne, la construction des routes nationales, 700 millions de francs pour le désendettement des pays du tiers-monde. Enfin, tout cela se tient et vous devinez bien qu'il faut se livrer, à un mo- ment donné, à un arbitrage portant sur l'ensemble de la ques- tion. Donc, une option consistant à dire qu'il y aura nécessaire- ment priorité aux crédits pour la montagne, par rapport aux au- tres fonctions, ne me paraît pas une bonne solution. C'est la
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision
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raison pour laquelle le Conseil fédéral plaide pour la transfor- mation en postulat.
Quant au fonds, je considère sans doute l'instrument dont nous disposons ici, afin d'aider aux investissements dans les régions de montagne, comme un instrument qui n'est pas ce- lui des bons sentiments que l'on devrait porter aux monta- gnards mais comme l'expression d'un acte d'équité, de soli- darité active, d'un acte d'harmonie. Telles sont les caractéristi- ques de cette politique.
Que cette politique, selon certains d'entre vous, ne soit pas as- sez richement dotée et que l'assèchement graduel de ce fonds pour la LIM soit sujet à des préoccupations, je le com- prends parfaitement. Je ne souhaiterais moi aussi rien d'autre que de renforcer la dotation de ce fonds pour pouvoir faire en moins de temps un peu plus de choses en matière d'investis- sements dans les zones de montagne. Mais, ne me faites pas dire que la politique à l'égard de la montagne est une politique de discours seulement et non une politique d'actes. Je cons- tate qu'au titre de la LIM, près de 100 millions de francs irrigue- ront l'année prochaine les régions de montagne pour les équi- pements collectifs: 56 millions au budget, plus une bonne quarantaine qui reviendront des amortissements achevés. Je constate que, en outre, nous venons de discuter de l'améliora- tion aux logements en zone de montagne. Vous avez là un au- tre instrument qui vient compléter celui dont nous parlons maintenant. Je constate que le troisième secteur d'aide à la montagne sont les aides pour l'agriculture de montagne qui s'ajoutent, elles aussi, à ces montants. Ne dites donc pas que nous sommes en train de ronronner avec des discours, qu'il n'y a que des symboles et pas d'actes. Il y a là une réalité subs- tantielle et je suis prêt à suivre ceux qui souhaitent l'augmenter encore. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral accepte le postulat. Pourtant, j'aimerais qu'il soit quand même dit équi- tablement ce qui a déjà été fait, et ce qui continue à l'être, en faveur de la montagne.
Pour terminer, je regrette que la commission consultative n'ait semble-t-il pas tenu le rythme que d'aucuns auraient souhaité qu'elle tienne. J'observe cependant que la question de la mo- tion Steinegger, déposée au début du mois de mars de cette année, a été évoquée en commission lors de sa séance du 28 mars. Je ne sais si les honorables préopinants n'ont pas participé à cette séance ou s'ils en ont perdu le souvenir, mais en me recommandant pour que le rythme des séances soit plus soutenu à l'avenir, je leur fais observer qu'à la séance du 28 mars il a bel et bien été question de la motion de M. Stei- negger.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat
119 Stimmen 8 Stimmen
89.062
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision Loi sur l'assurance-chômage. Révision
Botschaft und Gesetzentwurf vom 23. August 1989 (BBI III, 377) Message et projet de loi du 23 août 1989 (FF III, 369) Beschluss des Ständerates vom 7. März 1990 Décision du Conseil des Etats du 7 mars 1990 Kategorie I, Art. 68 GRN - Catégorie I, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Allenspach, Berichterstatter: Das Arbeitslosenversicherungs- gesetz vom 25. Juni 1982 hat sich nach übereinstimmender Meinung bewährt. Der Kerngehalt dieses Gesetzes wird des- halb durch die beantragte Revision nicht in Frage gestellt. Die Revision wurde eingeleitet, weil sich erstens aufgrund der ge- machten Erfahrungen administrative Vereinfachungen auf- drängen, weil zweitens die finanzielle Selbstbeteiligung des Arbeitgebers bei Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädi- gungen herabgesetzt werden sollte, damit diese beiden In- strumente besser zum Tragen kommen, und weil drittens die Frage der Behandlung der wetterbedingten Arbeitsausfälle im Arbeitslosenversicherungssystem überprüft werden musste. Die Revisionsvorlage ist im Ständerat gut aufgenommen wor- den. Als Erstrat hat er sich - von wenigen Ausnahmen abgese- hen - den bundesrätlichen Revisionsanträgen angeschlos- sen. Die Diskussionen in der nationalrätlichen Kommission waren gewissermassen ein Spiegelbild der ständerätlichen Erörterungen. Die Kommissionsmehrheit folgte praktisch voll- umfänglich den Beschlüssen des Ständerates.
Die wichtigsten der in der Kommission erörterten Revisions- vorschläge betrafen folgende Punkte:
Das zivilstandsunabhängige Taggeld: Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes bestimmt, dass das volle Taggeld bei Ledigen 70 Prozent, bei Verheirateten und Unterstützungspflichtigen 80 Prozent des versicherten Verdienstes beträgt. Der Bundes- rat schlägt neu ein vereinheitlichtes Taggeld für alle von 80 Prozent vor. Ständerat und nationalrätliche Kommission stimmen dieser Heraufsetzung des Taggeldes der ledigen Ar- beitslosen von 70 auf 80 Prozent zu.
Die Degression des Taggeldes: Gemäss Artikel 22 Absatz 3 des Gesetzes wird das Taggeld nach Bezug von 85 Taggel- dern um 5 Prozent und nach Bezug von 170 Taggeldern noch einmal um 5 Prozent gekürzt, um den Arbeitslosen damit ein Zeichen zu geben und auch um sanften Druck auszuüben, da- mit sie sich um eine Arbeit bemühen.
Diese Taggelddegression ist verschiedentlich kritisiert wor- den. Bundesrat und Ständerat halten an ihr fest. Sie haben aber den Personenkreis, der von der Degression ausgenom- men ist, erweitert. Eine Herabsetzung des Taggeldes wird bei bescheidenen Taggeldern, bei über 45jährigen Arbeitslosen und bei Invaliden überhaupt nicht vorgenommen.
Der Bundesrat kann zudem bei andauernder Arbeitslosigkeit allgemein oder für besonders hart getroffene Versichterten- gruppen weitere Ausnahmen vorsehen.
Die nationalrätliche Kommission hat sich dem Bundesrat und dem Ständerat angeschlossen. Sie tritt grundsätzlich für Bei- behaltung der Taggelddegression ein. Sie will aber den Bun- desrat ermächtigen, Härtefälle zu vermeiden und zusätzliche Gruppen von schwer vermittelbaren Arbeitslosen von der De- gression ausnehmen zu können. Da hier ein Minderheitsan- trag vorliegt, wird diese Frage den Rat ebenfalls beschäftigen. 3. Der Taggeldanspruch: Das Gesetz stellt in Artikel 27 eine Beziehung zwischen Versicherungsdauer und dem Taggeld- anspruch her. Wer länger Beiträge bezahlt hat, kann im Falle von Arbeitslosigkeit auch länger Taggelder beziehen. Dieser Grundsatz wurde in der Kommission von keiner Seite in Frage gestellt. Der Bundesrat will an den bisherigen Höchstansprü- chen festhalten; der Ständerat vertritt die gleiche Auffassung. Er hat aber die Kompetenz des Bundesrates, bei andauernder erheblicher Arbeitslosigkeit eine höhere Anzahl Taggelder festzusetzen als gesetzlich vorgesehen, noch ausgeweitet.
Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hat sich voll- umfänglich dem Ständerat angeschlossen. Eine Kommissi- onsminderheit will indessen die Taggeldbezugsdauer gene- rell wesentlich erhöhen, zum Teil nahezu verdoppeln. Wir wer- den in der Detailberatung darauf zurückkommen.
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Datum 18.09.1990 - 08:00
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1403-1407
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