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Interpellation Segmüller
1270
N
22 juin 1990
89.687 Interpellation Segmüller Pharmadaten der Schweiz Marché suisse des médicaments
Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1989 Dem Bundesrat werden folgende Fragen unterbreitet:
a. Ueber welche Daten verfügt der Bund resp. verfügen die Kantone (inkl. IKS) betreffend die Produktion, den Verbrauch, den Export sowie den Import von Medikamenten?
b. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der volkswirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedeu- tung des Medikamentenmarktes eine vermehrte Transparenz dieses Marktes wünschbar ist?
c. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um vermehrt Pharmadaten über den Inlandmarkt zu erhalten?
d. Sollte nicht eine eigentliche Grenzkontrolle (Import und Ex- port) für Medikamente eingeführt werden?
e. Welche personellen, organisatorischen und finanziellen Folgen würden dem Bund bei einer verstärkten Datenerfas- sung entstehen?
Texte de l'interpellation du 6 octobre 1989 Je soumets au Conseil fédéral les questions suivantes: a. De quelles données disposent la Confédération, les can- tons et l'OICM sur la production, l'utilisation, l'exportation et l'importation de médicaments en Suisse?
b. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'étant donné l'impor- tance, pour l'économie et pour la politique de la santé, du marché des médicaments, celui-ci devrait être plus transpa- rent?
c. Qu'entend faire le Conseil fédéral pour avoir un plus grand nombre de données sur le marché intérieur des médica- ments?
d. Ne devrait-on pas mettre en place un système permettant de contrôler l'importation et l'exportation de médicaments à la frontière?
e. Si l'on devait accroître la saisie des données, quelles se- raient les conséquences auxquelles la Confédération devrait faire face en matière d'organisation, de personnel et de finan- cement?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Medikamentenmarkt hat in der Schweiz eine grosse volks- wirtschaftliche und gesundheitspolitische Bedeutung. Ueber seine Zusammensetzung wissen wir jedoch wenig. Es fehlt die erforderliche Transparenz. Auch für eine erfolgreiche Bekämp- fung des Medikamentenmissbrauchs in der Schweiz sind zu- sätzliche Daten über die Produktion und den Handel mit Phar- maprodukten notwendig. Da der internationale Handel eine sehr bedeutende Stellung einnimmt, liegt es in unserem eige- nen Interesse, über die tatsächlichen Waren- und Geldströme sowohl im Inland als auch im internationalen Verkehr ver- mehrte Transparenz zu schaffen. Der Bundesrat wird daher gebeten, zu den oben angeführten Fragen Stellung zu neh- men.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. April 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 avril 1990
In der Schweiz geben Publikum und Krankenkassen pro Jahr etwa 3 Milliarden Franken für Medikamente aus. Zudem wur- den 1988 für über 6,5 Milliarden Franken Heilmittel aus der Schweiz exportiert und für 1,7 Milliarden Franken importiert. Daraus ergibt sich, dass Zahlen aus diesem wichtigen Bereich der Volkswirtschaft von allgemeinem Interesse sind. Der Bun- desrat beantwortet deshalb die gestellten Fragen wie folgt:
a. Die meisten Daten auf dem Medikamentenmarkt werden von der Pharmaindustrie oder von ihr beauftragten Unterneh- men erhoben. So existiert ein sehr ausführliches statistisches Werk des Institutes für Marktanalysen (Hergiswil/LU), das zweimal jährlich erscheint. In ihm sind alle Medikamentenver- käufe in allen Vertriebskanälen aufgeführt. Es enthält rund 500 Seiten mit über 200 000 Einzelzahlen. Es ist nicht der Oeffent- lichkeit, sondern nur Abonnenten der Pharmaindustrie gegen sehr hohe Gebühren zugänglich. Dieses Werk bildet eine wichtige Grundlage für von der Pharmaindustrie veröffent- lichte kumulierte Zahlen.
Eine weitere Zahlenquelle bietet die Abrechnung der Vignet- tengebühren für die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel IKS. (Die IKS erhebt bei registrierten Arzneimittelspezialitäten eine sogenannte Vignettengebühr auf allen verkauften Einzel- packungen.) Diese Gebühren werden von den Pharmafirmen über die «Réglementation pharmaceutique» oder direkt mit der IKS abgerechnet. Diese Abrechnungen umfassen über 95 Prozent des Inlandmarktes. Sie stehen aber nur der IKS zur Verfügung. Diese prüft zurzeit die Möglichkeit, Einzelzahlen über den Inlandverbrauch bei sanitätspolizeilich relevanten Aspekten zugänglich zu machen.
Im Bereich «Betäubungsmittel» und «Immunbiologische Er- zeugnisse» verfügt der Bund aufgrund der gesetzlichen Kom- petenz selber über genaue Zahlen.
Im Bereich «Produktion in der Schweiz» (Rohware und Spezia- litäten) erarbeitet die Schweizerische Gesellschaft für Chemi- sche Industrie SGCI einen Index, der aufgearbeitet im Jahres- bericht publiziert wird.
Im Bereich Export und Import erfasst und veröffentlicht die Oberzolldirektion die Zahlen nach den einzelnen Zolltarifnum- mern und Ländern.
Die Pharmaindustrie machte bisher Bund und IKS Zahlen in all jenen Bereichen zugänglich, in denen diese nötig sind, um Anfragen internationaler Organisationen (Uno, WHO, Europa- rat) zu beantworten oder gesundheitspolizeilich relevante Pro- bleme wie Medikamentenmissbrauch, Nebenwirkungen und Interaktionen abzuklären. Hingegen möchte sie die Gesamter- hebung der Einzelzahlen nicht zur Verfügung stellen. Die Indu- strie befürchtet, dass dann die Vertraulichkeit nicht mehr ge- währleistet wäre. Auf diese ist sie aber ihrer Meinung nach an- gewiesen, weil sie die Erhebungskosten dieser Zahlen über die Abonnementsgebühren deckt.
b. Transparenz im Medikamentenmarkt ist wichtig, sowohl bei den Umsatzzahlen wie auch bei den Preisen. Was die letzteren betrifft, ist festzustellen, dass mit der von der Pharmaindustrie geschaffenen neuen Marktordnung im Arzneimittelhandel, welche die bisher teilweise gewährten Superboni zum Ver- schwinden brachte, für Ordnung und damit auch für ver- mehrte Transparenz gesorgt werden konnte. Dies wurde auch von der Kartellkommission gewürdigt.
Was die Umsatzzahlen betrifft, ist der Bundesrat der Meinung, dass Pharmadaten mindestens überall da zur Verfügung ste- hen sollten, wo öffentliche Interessen tangiert werden. Dies ist indessen noch nicht in allen Bereichen der Fall. So haben die Schweizerischen Spitalapotheker gefordert, dass die Industrie ihnen wenigstens jene Medikamentenumsatzzahlen zur Verfü- gung stellt, die aus den (zumeist öffentlichen) Spitälern stam- men.
c. Die Pharmaindustrie hat dem BAG gegenüber zugesagt, den Organen des Bundes alle jene Pharmadaten zur Verfü- gung zu stellen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben brau- chen. Sofern diese Zusage eingehalten wird, wird der Bund keine eigenen Daten erheben.
Für die Erfüllung der kantonalen Aufgaben im Bereiche des. Gesundheitswesens besteht ebenfalls ein öffentliches Inter- esse, über die notwendigen Pharmadaten zu verfügen; hier sind aber gemäss der geltenden Kompetenzabgrenzung die Kantone und das IKS zuständig.
d. Die Einführung einer Grenzkontrolle würde die Transparenz bei den Pharmadaten sicher verbessern. Sie würde zudem das zweite Feld der Einfuhr von nicht registrierten Medikamen- ten erfassen und damit auch in diesem Bereich für vermehrte Arzneimittelsicherheit sorgen. Der Bundesrat hat in seiner Ant- wort vom 28. Februar 1990 auf einen entsprechenden Bericht
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
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der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zu die- sem Fragenkomplex Stellung genommen.
e. In Anbetracht der Datenmenge würde die Erhebung von Pharmadaten durch den Bund bedeutende Kosten verursa- chen. Ferner fehlt zurzeit auch die gesetzliche Grundlage; sie müsste also noch geschaffen werden. Sollte die Pharmaindu- strie ihre Zusage nicht einhalten, dem Bund die zur Arbeit nöti- gen Daten zur Verfügung zu stellen, und sollten diese Daten auch bei der IKS nicht beschaffbar sein, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit Stellung zum Problem der Erhebung der Phar- madaten durch den Bund nehmen und eventuelle finanzielle und personelle Konsequenzen aufzeigen.
Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral.
90.338
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Schweizerische Umweltpolitik, EG-Gesetzgebung und EWR Interpellation du groupe socialiste Politique suisse de l'environnement et législation européenne
Wortlaut der Interpellation vom 7. Februar 1990
Vor dem EG/Efta-Ministertreffen am 19. Dezember 1989 in Brüssel haben die Herren Bundespräsident Delamuraz und Bundesrat Felber festgehalten, dass die Schweiz in vier Berei- chen nicht bereit sei, ihre Gesetzgebung an die Gesetzge- bung der EG anzupassen: Landwirtschaft, Ausländerpolitik, Strassenverkehr und Wettbewerbspolitik.
An einer Tagung in Luzern am 20. Januar 1990 hat Herr Bun- , desrat Cotti betont, die Schweiz dürfe gegenüber der EG keine Konzessionen machen, wenn es darum gehe, die Errungen- schaften der schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung zu verteidigen.
Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Ist der Bundesrat bereit, die Umweltschutzgesetzgebung in seine Vorbehaltsliste gegenüber der EG-Gesetzgebung ein- zubeziehen?
Ist der Bundesrat bereit, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um den dringend nötigen Dialog auf politischer Ebene in Umweltbelangen zwischen den Mitgliedstaaten sowohl der Efta als auch der EG zu verstärken?
Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Efta der EG- Umweltagentur beitritt, um ihren umweltpolitischen Stand- punkt besser vertreten zu können? Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat konkret vorzugehen?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat darüber hinaus, um in den EG/Efta-Verhandlungen die umweltpolitische Hal- tung der Schweiz nachdrücklicher einzubringen?
Welches sind die Mittel und Strukturen, mit welchen der Bundesrat sicherstellen will, dass die Schweiz bei der Ent- scheidungsbildung bei Umweltfragen im künftigen EWR mit- wirken kann?
Texte de l'interpellation du 7 février 1990
Avant la réunion des ministres de la CE et de l'AELE, qui avait eu lieu le 19 décembre 1989 à Bruxelles, Monsieur Delamuraz, alors président de la Confédération et Monsieur Felber, con- seiller fédéral, avaient déclaré que la Suisse n'était pas prête à adapter sa législation à celle de la Communauté dans quatre domaines, soit en matière d'agriculture, de politique des étran- gers, de circulation routière et de politique de la concurrence. Le 20 janvier dernier, le conseiller fédéral Cotti a souligné, lors d'une réunion à Lucerne, que la Suisse ne doit faire aucune
concession à la Communauté lorsqu'il s'agit de défendre les acquis de la législation suisse sur la protection de l'environne- ment.
Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il disposé à ajouter la législation sur la protection de l'en- vironnement à la liste des quatre domaines précités?
Est-il prêt à prendre les mesures qui s'imposent pour renfor- cer le dialogue qu'il faut lancer d'urgence au niveau politique en matière de protection de l'environnement entre les pays membres de l'AELE et ceux de la Communauté?
A-t-il l'intention de tout entreprendre pour que l'AELE ad- hère à l'Agence européenne de l'environnement de la Com- munauté et qu'elle puisse ainsi mieux faire valoir son point de vue? Si oui, comment compte-t-il procéder concrètement?
Quelles autres possibilités le Conseil fédéral voit-il pour donner plus de poids à la position de la Suisse en la matière lors des négociations entre la CE et l'AELE?
Quels sont les moyens et les structures par lesquels le Con- seil fédéral entend assurer que la Suisse participe aux déci- sions portant sur la protection de l'environnement dans le futur espace économique européen?
Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit Herrn Bundesrat Cotti sind wir der Meinung, dass unsere eigenen Ansprüche an die Umweltpolitik gegenüber der EG nicht gesenkt werden dürfen.
Unser Land hat das grösste Interesse an griffigen Umwelt- schutzmassnahmen in einem vereinten Europa, zeigen doch die Auswirkungen der Umweltbelastung wie zum Beispiel der Treibhauseffekt überdeutlich auf, dass viele Umweltprobleme nur grossräumig überhaupt zu lösen sind.
Die Schweiz sollte alles daransetzen, um die umweltpolitische europäische Koordination auf hohem Niveau zu fördern. Dank den zum Teil relativ strengen Umweltnormen hat unser Land einen umweltpolitischen Erfahrungsschatz, der gegen- über den europäischen Ländern mit Ueberzeugung vertreten werden kann. Es ist aber wichtig, dass der umweltpolitische Standpunkt unseres Landes in den Verhandlungen mit der EG mit Vehemenz eingebracht wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990
Die Efta-Staaten sind andererseits bereit, im Rahmen eines EWR-Abkommens umfassend mitzuarbeiten, um den Umwelt- schutz in allen Bereichen gemeinsamen Interesses weiterzu- entwickeln.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Segmüller Pharmadaten der Schweiz Interpellation Segmüller Marché suisse des médicaments
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.687
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
1270-1271
Page
Pagina
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20 018 755
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