Initiative parlementaire
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N 20 juin 1990
Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Mittwoch, 20. Juni 1990, Vormittag Mercredi 20 juin 1990, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: M. Ruffy
89.242
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale
Siehe Seite 161 hiervor - Voir page 161 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 11. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 11 juin 1990
Differenzen - Divergences
Art. 10 Antrag der Kommission Mehrheit Der Grundbeitrag beträgt 50 000 Franken, der Beitrag pro Mit- glied 9000 Franken.
Minderheit (Widrig, Columberg, Fäh, Frey Claude, Segmüller) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ott Festhalten
Art. 10
Proposition de la commission Majorité Le montant de base s'élève à 50 000 francs, celui par député à 9000 francs. Minorité (Widrig, Columberg, Fäh, Frey Claude, Segmüller) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Ott Maintenir
Le président: La proposition Ott a été retirée.
M. Frey Claude, rapporteur: Deux divergences subsistent à l'article 10. En effet, le Conseil des Etats unanime s'est déter- miné pour la solution que proposait alors la commission du Conseil national, à savoir 50 000 francs comme montant de base pour les groupes politiques et 7000 francs par député à l'intention des groupes. Votre commission vous propose de vous rallier à la position du Conseil des Etats en ce qui con- cerne le montant de base de 50 000 francs, s'agissant d'une solution de compromis. En revanche, par 10 voix contre 5, elle vous propose de maintenir la divergence en ce qui concerne l'allocation par député, soit en rester à 9000 francs et ne pas suivre le Conseil des Etats qui propose 7000 francs par député.
La majorité de la commission estime, en effet, qu'avec 9000 francs on ne couvre toujours pas les dépenses des se- crétariats de groupe, qu'on est encore nettement en deça des coûts totaux. D'autre part, on observe que le Parlement est de plus en plus investi dans des dossiers de plus en plus impor- tants: par exemple, l'engagement futur, selon les circonstan- ces et les négociations, de notre Parlement en ce qui con- cerne le dossier sur l'Europe.
Quant à la minorité, elle est d'avis que les 50 000 et les 7000 francs suffisent d'autant plus que cette solution corres- pond à la requête des secrétariats généraux des partis gouver- nementaux. Enfin, elle estime qu'une certaine retenue est de mise en la circonstance puisque le Parlement s'adjuge lui- même des subventions.
Par 10 voix contre 5, nous vous demandons donc de maintenir la divergence des 9000 francs comme contribution de base par député.
Hubacher, Berichterstatter: Ihre Kommission beantragt Ih- nen, beim Fixbetrag dem Ständerat zuzustimmen, Ihr Entge- genkommen zu zeigen, hingegen beim Einzelbeitrag pro Mandat die bisher bei uns beschlossenen 9000 Franken zu belassen.
Wir sind der Meinung, dass die Lösung, wie wir sie beschlos- sen haben, an sich richtig wäre. Das Geld wird für neue Auf- gaben, die auf alle Fraktionen zukommen, dringend ge- braucht. Ich denke nur an Europa. Aber im Sinne eines Kom- promisses hat die Kommission mit 10 zu 5 Stimmen beschlos- sen, an 9000 Franken festzuhalten.
Ich darf mitteilen, dass der Antrag Ott, Artikel 10 -- er beantragt festhalten am Grundbeitrag -, zurückgezogen worden ist.
Damit ich nicht nochmals reden muss, sage ich gleich auch noch etwas zu den Anträgen von Herrn Ruf: Es handelt sich hier um ein Differenzbereinigungsverfahren. Sie können keine neuen Anträge, die hier nicht zur Diskussion stehen, beantra- gen. Von daher sind meiner Meinung nach die beiden Anträge Ruf nicht zu behandeln.
Widrig, Sprecher der Minderheit: Ich bitte Sie namens der Kommissionsminderheit, der Fassung des Ständerates zuzu- stimmen und diese einzige Differenz noch zu bereinigen, da- mit die Inkraftsetzung der Vorlage im Juli dieses Jahres über- haupt noch erfolgen kann.
Ich verzichte auf die Wiederholung bekannter Argumente, rufe lediglich zwei Punkte in Erinnerung:
Die Fraktionsentschädigung ist ja nicht allein zu beurteilen. Sie ist Teil eines Gesamtpaketes, darin stehen eine Motion und fünf Postulate, also eine lange Liste von Vorschlägen, die National- und Ständerat überwiesen haben. Gerade die Mo- tion schlägt hier eine neues Blatt auf, indem die Voraussetzun gen für die Unterstützung der Parteien bei Nationalratswahlen geschaffen werden. Und Postulat 6, das die posttarifarische Gleichbehandlung von Parteien und Presse bezweckt, ist für mich ebenso wertvoll wie diese fraktionsbezogene Vorlage.
Mir erscheint die rasche Inkraftsetzung der Vorlage wichtig, denn die Bank darf nicht allzu lang sein, auf die das Problem geschoben wird, da sind wir uns einig. Das Stimmenverhältnis in der Februarsession des Nationalrates war wie folgt: Einer Grundbeitragserhöhung wurde mit 65 zu 58 Stimmen zuge- stimmt. Die Erhöhung der Beiträge pro Mitglied fand mit 62 zu 42 Stimmen Zustimmung. Der Ständerat hingegen stimmte seiner Version, die ich hier als Kommissionsminder- heit vertrete, mit 33 zu 1 Stimme, also praktisch einstimmig, zu.
Sie glauben nicht im Ernst, dass die kleine Kammer hier plötz- lich einen doppelten Rittberger macht. Fazit: Damit hätten wir für 1990 nicht einmal die Verdoppelung erreicht.
Schliesslich erinnere ich Sie noch an das qualifizierte Schwei- gen in der Bundesverfassung, das eine Parteienfinanzierung nicht zulässt. Der Uebergang von Partei- zu Fraktionsarbeit ist ja fliessend, weshalb auf diesem recht heiklen Feld keine Tauschaktion nach Art der Teppichhändler, sondern Finger- spitzengefühl gefragt ist.
Dieses Haus hat übrigens kürzlich eine Motion überwiesen, wonach das Ausgabenwachstum der Bundesfinanzen nicht
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Parlamentarische Initiative
stärker sein darf als das Bruttoinlandprodukt; man wollte also die Stabilisierung der Staatsquote. Und wenn Sie gemäss Kommissionsmehrheit die Mitgliederbeiträge verdreifachen, also 300 Prozent draufsatteln, dann passt das nicht gerade gut in diese finanzpolitische Landschaft.
In der Februarsession dieses Jahres hat der Nationalrat in ei- ner Debatte mit schräger Schlachtordnung zuerst den Grund- beitrag von 50 000 auf 80 000 Franken erhöht, mit der Begrün- dung, das Verhältnis der kleinen zu den grossen Fraktionen von 4,4 sei ungerecht und müsse auf 3,7 korrigiert werden. Mi- nuten später hat der gleiche Rat die Ansätze pro Fraktionsmit- glied von 7000 auf 9000 Franken erhöht und damit das vorher in höchsten Tönen besungene Verhältnis zwischen Kleinen und Grossen wieder auf 4,2 verschlimmbessert. Jetzt kommt die vorberatende Kommission des Nationalrates und schlägt sogar ein Verhältnis Kleine zu Grosse von 4,8 vor.
Nun, Logik heisst geordneter Denkverlauf. Ich bitte Sie, hier Logik walten zu lassen. Sie spricht für die Lösung Grundbei- trag 50 000 Franken, Beitrag pro Mitglied 7000 Franken, womit wir die Differenz zwischen den Kammern bereinigen und die- sem Gezänk ein Ende bereiten.
Fäh: Ich sage nur etwas zu den 9000 Franken des Mehrheits- antrages. Mir passt dieser Antrag nicht. Aus drei Gründen:
Die Parteisekretäre haben, gestützt auf ihre Buchhaltung, 7000 Franken vorgeschlagen. Die Kommission hat nach ein- gehender Prüfung vor dem Februar 7000 Franken befürwor- tet. Die Fraktionen, also Sie, meine Damen und Herren, mit Ausnahme der SVP, haben sich am 8. Februar 1990 für 7000 Franken ausgesprochen. Inzwischen scheint ein Sinnes- wandel eingetreten zu sein. Was doch die Aussicht auf ein bisschen Geld so alles bewirken kann!
Die FDP hat sich am 8. Februar 1990 und auch danach mehrheitlich für 7000 Franken und für 50 000 Franken aus- gesprochen. Wenn schon ein Kompromiss hätte gefunden werden müssen, hätte ich für 80 000 Franken gestimmt. In un- serer Lagebeurteilung seit jenem 8. Februar 1990 hat sich doch nichts geändert. Es haben sich auch keine Fakten geän- dert, nichts; einzig der Ständerat hat in unserem Sinne be- schlossen.
Wir handeln in eigener Sache, das habe ich schon letztes Mal gesagt, und zwar abschliessend. Und da ist Vorsicht ge- boten. Ich rufe Ihnen ein paar Zahlen in Erinnerung: 1972 be- trug der Einzelbeitag an die Fraktionsmitglieder 1000 Fran- ken, anno 1981 3000 Franken, anno 1988 3600 Franken, und jetzt wollen wir in einem Sprung auf 9000 Franken. Diese Zah- lenkette spricht für sich und gegen den Entscheid der Kom- missionsmehrheit. Für mein Empfinden geht eine Auf- stockung auf 9000 Franken zu weit.
Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit und dem Ständerat zuzustimmen.
Reich: Im letzten Punkt gebe ich Herrn Fäh recht: Es wäre bes- ser gewesen, den Grundbeitrag stärker zu erhöhen, weil die Grundlasten auch für die kleineren Fraktionen - relativ gese- hen - höher sind als nach den rein zahlenmässigen Proportio- nen.
Wir haben in diesem Rat im Plenum anders entschieden als die Kommission. Im Grunde sehe ich nicht ein, warum man nicht auf dieser Linie bleiben sollte. Der erhöhte Grundbeitrag ist im Differenzbereinigungsverfahren nicht durchzusetzen, wohl aber haben wir als Kommissionsmehrheit gefunden, dass es möglich wäre, bei den Einzelbeiträgen noch etwas zu machen.
Sie haben, Herr Widrig, von Logik gesprochen. Wir sind an al- len Fronten ein Hochkostenland. Wir haben aber gleichzeitig das billigste Parlament der Welt. Ist denn das logisch? Wenn wir heute einen relativ grossen Sprung machen müssen, so deswegen, weil wir diese Beiträge allzu lange zu bescheiden gehalten haben.
Natürlich ist es schwer, solche Entscheide dem Volk wirklich plausibel zu machen, aber es wäre eben an der Zeit, dass wir einmal PR in eigener Sache machen würden, dass wir deutlich machen würden, dass wir als Parteipolitiker, als Parlamenta- rier in diesem Land unter sehr schweren Bedingungen zu ar-
beiten haben. Dazu sollten wir endlich stehen. Darum bin ich für diesen Kompromissvorschlag. Ich glaube auch, dass der Ständerat bereit ist, in dieser Woche noch einzulenken und dass der Beschluss rechtzeitig in Kraft treten kann.
Reimann Maximilian: Die SVP-Fraktion hat seinerzeit den An- trag für die 9000 Franken gestellt. Wir halten an dieser Höhe für den Beitrag pro Mitglied fest, sind aber mit der Version des Ständerates beim Fraktionsbeitrag einverstanden.
Ich möchte nicht mehr auf materielle Argumente zurückkom- men. Herr Reich hat das eben mit genügender Sachlichkeit und Eindrücklichkeit getan.
Noch ein Wort an die Adresse von Herrn Widrig, dem Sprecher der Minderheit. Er begründet seinen Antrag hauptsächlich mit zeitlichen Gründen: Wir sollten nachgeben, damit die Vorlage spätestens am 1. Juli in Kraft treten kann. Diese Argumenta- tion ist doch etwas dürftig. Wir haben immerhin noch drei Ses- sionstage vor uns. Wenn wir dem Ständerat klar signalisieren, dass wir an den 9000 Franken festhalten, wird er sicher die Zeit finden, noch einmal über die Bücher zu gehen. Wir sollten nicht zu früh kapitulieren. Wer zu früh kapituliert, der kann nie etwas gewinnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit 75 Stimmen 51 Stimmen
Antrag Ruf
Art. 10a (neu) Titel
Beiträge an fraktionslose Ratsmitglieder
Wortlaut Der Beitrag pro Mitglied beträgt 7000 Franken.
Beschluss B (neu) Titel
B. Bundesgesetz über die Bezüge der Mitglieder der eidge- nössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Ent- schädigungsgesetz)
Ingress
Aenderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft, gestützt auf die Artikel 79 und 83 der Bundesverfas- sung, beschliesst:
Ziff. I
Art. 12a (neu)
Titel
Beiträge an fraktionslose Ratsmitglieder
Wortlaut
Die Parteien- bzw. Listenabordnungen, die nicht Fraktions- stärke aufweisen und keiner Fraktion angehören, erhalten ei- nen jährlichen Beitrag pro Ratsmitglied zur Deckung der Ko- sten ihrer Sekretariate.
Ziff. II
Abs. 1
Diese Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referen- dum.
Abs. 2
Die beiden Ratsbüros bestimmen das Inkrafttreten.
Proposition Ruf
Art. 10a (nouveau)
Titre
Contributions aux députés n'appartenant à aucun groupe
Texte
La contribution s'élève à 7000 francs.
Arrêté B (nouveau)
Titre
B. Loi sur les indemnités dues aux membres des conseils lé- gislatifs et sur les contributions allouées aux groupes (loi sur les indemnités parlementaires)
N 20 juin 1990
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Initiative parlementaire
Préambule
Modification du
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu les arti- cles 79 et 83 de la Constitution fédérale, arrête:
Ch. I Art. 12a (nouveau)
Titre
Contributions allouées aux députés n'appartenant à aucun groupe
Texte
Les représentations de partis ou mouvements numérique- ment insuffisants pour former un groupe et dont les élus n'ont adhéré à aucun groupe touchent une contribution annuelle par député destinée à couvrir les frais de leur secrétariat. Ch. Il
Al. 1
La présente modification est sujette au référendum facultatif. Al. 2
Les bureaux des deux conseils fixent l'entrée en vigueur.
Ruf: Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren, und deshalb wird die materielle Behandlung meines Antrages, wie Sie gehört haben, von den Kommissionssprechern bestritten. Der Inhalt des Antrages ist das Begehren, dass auch Parteien- bzw. Listenabordnungen, die nicht Fraktionsstärke aufweisen und keiner Fraktion angehören, zur Deckung der ausgewiese- nen Kosten ihrer Sekretariate einen jährlichen Beitrag pro Ratsmitglied erhalten sollen. Die grosse Mehrheit der Frakti- onslosen steht hinter diesem Anliegen.
Obwohl der Antrag der vorberatenden Nationalratskommis- sion nicht vorgelegen hatte, fand er hier im Saale in der Febru- arsession eine erfreulich gute Aufnahme und wurde mit nur 66 zu 49 Stimmen abgelehnt, wohl einmal mehr vor allem des- halb, weil er aus einer sogenannt falschen politischen Ecke kam. Im Ständerat fand das Anliegen leider keine Aufnahme. Der Präsident und die Kommissionsreferenten möchten nun die materielle Behandlung des erneut eingereichten Antrages verhindern unter Hinweis auf Artikel 16 des Geschäftsver- kehrsgesetzes. Ich stelle Ihnen meinerseits den Ordnungsan- trag, materiell auf das Begehren einzutreten, und zwar mit fol- gender Begründung: In Artikel 16 Absatz 3 des Geschäftsver- kehrsgesetzes wird festgehalten, auf andere Fragen als sol- che, über die zwischen den Kammern Uneinigkeit besteht, könne im Differenzbereinigungsverfahren zurückgekommen werden, u. a. « .... wenn dies als Folge der neuen Beschlüsse nötig wird».
Meines Erachtens ist diese Bestimmung bei einer - zugege- ben - extensiven Auslegung eine ausreichende Grundlage für die materielle Behandlung meines Antrages. Indem der Stän- derat nämlich den fraktionslosen Abordnungen ebenfalls keine Beiträge pro Ratsmitglied zubilligen will - von den Grundbeiträgen war in diesem Zusammenhang ja nie die Rede -, ist eindeutig das verfassungsmässige Gleichberechti gungsgebot nach Artikel 4 der Bundesverfassung verletzt wor- den! Die gefassten Beschlüsse beider Kammern schaffen quasi zwei Kategorien Parlamentarier: die zu einer Fraktion gehörenden, gewissermassen vollwertigen Ratsmitglieder ei- nerseits und die zweitklassigen, mit weniger Rechten versehe- nen Fraktionslosen anderseits.
Gesetzesbestimmungen - das wissen wir alle - haben sich an die Normen der Verfassung zu halten; die Verantwortung dafür trägt das Parlament.
Die Bundesverfassung unterscheidet nirgends zwischen Par- lamentariern mit oder ohne Fraktionszugehörigkeit und mit demzufolge mehr oder weniger Rechten. Alle Mitglieder einer Kammer der Bundesversammlung sind nach der Bundesver- fassung gleichberechtigt. Nun sollen bereits bestehende, mit Artikel 4 der Bundesverfassung nicht vereinbare Ungleichhei- ten bei der Behandlung der Parlamentarier in infrastruktureller Hinsicht nicht nur zementiert, sondern durch die Erhöhung . Dagegen der Beiträge sogar noch verschärft werden.
Ich erinnere Sie daran, dass das Bedürfnis nach der Ab- deckung infrastruktureller Grundbedürfnisse der fraktionslo- sen Abordnungen von demjenigen der Fraktionen nicht ab- weicht und ausgewiesen ist. Fraktionslose Parlamentarier ei-
ner kleineren Partei arbeiten genauso zusammen wie Frakti- onsmitglieder. Sie treten als Abordnung eines bestimmten Wählersegmentes, einer bestimmten politischen Richtung auf und bilden eine Einheit, die ebenfalls einer Infrastruktur be- darf. Meist liegt diese beim Parteisekretariat, das ähnlich um- fangreiche Grunddienstleistungen zu erbringen hat, wie dies bei Fraktionen der Fall ist.
Als Folge der Beschlüsse beider Räte, die Kosten für die aus- gewiesenen Sekretariatsbedürfnisse der fraktionslosen Ab- ordnungen nicht abzugelten, werden also Verfassungsnor- men verletzt, was eine erneute materielle Behandlung meines Antrages zwingend erforderlich macht. Denkbar wäre auch die Aufnahme des Anliegens durch die Kommission. Der An- trag kann um so eher behandelt werden, als Sie soeben eine Differenz zum Ständerat geschaffen haben und dieser sich oh- nehin mit der Vorlage nochmals befassen muss.
Daneben gibt es noch einen eminent wichtigen staatspoliti- schen Aspekt zu berücksichtigen: Ist es unserer Demokratie würdig, dass sich die Grossen selbst noch mächtiger machen, während kleine Parteien, die immerhin über eine ausrei- chende Wählerbasis verfügen, um im Parlament Einsitz neh- men zu können, praktisch mundtot gemacht werden sollen? Hat man Angst vor Opposition? Das ist hier die Frage.
Ich möchte Sie um Einsicht und Grosszügigkeit gegenüber den kleinen Parteien und demzufolge um materielle Behand- lung des Antrages sowie um Zustimmung zu demselben ersu- chen.
M. Frey Claude, rapporteur: Vous ne pouvez pas, et nous non plus, adopter la proposition de M. Ruf, simplement parce qu'elle est contraire à la loi sur les rapports entre les conseils selon son article 16, alinéa 2, qui stipule que la nouvelle déli- bération est circonscrite aux questions sur lesquelles l'accord n'a pu s'établir. C'était donc bien l'article 10. L'alinéa 3 de ce même article 16 dit: «Une délibération ne peut avoir lieu sur d'autres questions que si elle est rendue nécessaire par une nouvelle décision ou si les commissions des deux conseils en font la proposition d'un commun accord.>> Il n'y a donc rien de nouveau à la suite des nouvelles décisions. Quant à la com- mission, elle vous propose de ne pas entrer en matière. Pour le surplus, l'article 4 de la Constitution fédérale n'a strictement rien à voir ici, parce qu'il n'a jamais stipulé qu'il fallait traiter également des situations différentes.
Nous vous demandons donc de rejeter la motion d'ordre de M. Ruf.
Hubacher, Berichterstatter: Das Geschäftsreglement ist klar. Herr Ruf weiss das natürlich, aber er hat seinen Antrag noch- mals begründen wollen. Wir haben Differenzen zu bereinigen und nicht neue Differenzen zum Ständerat zu schaffen.
Herr Ruf, Sie können natürlich nicht einfach die grosse Mehr- heit des Rates ins Unrecht versetzen. Es ist deutlich in diesem Gesetz festgehalten, dass es sich um Fraktionsbeiträge han- delt. Sie könnten sich ja auch beklagen, weil Fraktionslose nicht in den Kommissionen mitarbeiten dürfen. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Das Mittel dagegen ist: Sie müssen einfach - ich habe das letztes Mal schon gesagt, das ist auch nicht zynisch gemeint - mehr Wähler finden.
Der Ratsbetrieb funktioniert, weil Fraktionen zum grossen Teil diese Arbeit leisten. Wir können in diesem Saale nicht von Ein- zelmasken leben, sondern von der Struktur der Fraktionen. Es geht im Gesetz um Fraktionsbeiträge, und es tut mir leid, dass Sie gemäss Ratsreglementen jetzt nicht Anträge wiederauf- nehmen können, die das letzte Mal eindeutig abgelehnt wor- den sind.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ruf
Minderheit offensichtliche Mehrheit
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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1990
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Sessione estiva
Rat
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Consiglio
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12
Séance
Seduta
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