National Council accepts Gros postulate on asylum policy

20018680Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)18 juin 1990Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The National Council debated Gros's postulate on asylum policy and UNHCR cooperation. After the Federal Council supported the request and explained that selective cooperation with UNHCR was already partly provided for in the revised asylum procedure, the chamber approved referral of the postulate by 43 votes to 7. In the same sitting, Fischer-Seengen withdrew his motion on the employment of asylum seekers after the issue had been discussed in the asylum procedure debate.

Regeste Omnilex

Parliamentary referral of a postulate on asylum policy and international cooperation with UNHCR; where the Federal Council indicates that the requested measure is compatible with and partly anticipated by the revised asylum procedure, the chamber may nonetheless resolve to transmit the postulate for further examination. A motion may be withdrawn by its author during debate, in which case no substantive vote is required.

Texte intégral

  1. Juni 1990 N

1073

Postulat Gros

Der Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) betreut weltweit über 14 Millionen Flüchtlinge. Es ist nicht vorzustel- len, wieviel schlimmer das Flüchtlingselend auf unserer Welt heute wäre, als es ohnehin schon ist, wenn es diese internatio- nale Hilfs- und Koordinationsstelle nicht gäbe. Begreiflicher- weise hat sich durch diese ausgedehnte Tätigkeit beim Amt des UNHCR ein grosses Erfahrungswissen angesammelt. Und begreiflicherweise ist es die Mehrzahl der Nationen, die sich dieses Erfahrungswissen des Hochkommissars und seine neutrale Stellung zunutze machen, indem sie das Amt des UNHCR in der einen oder anderen Weise in ihre Asylver- fahren einbeziehen. Das geschieht in manchen Ländern so, dass der Vertreter des UNHCR direkt Einsitz nimmt in die Re- kurskommissionen, entweder mit Stimme oder mit beratender Stimme. Es geschieht in anderen Ländern so, dass er in flücht- lingspolitischen Angelegenheiten mehr konsultativ mitwirkt. Es gibt dafür keinen Standard.

Ich glaube, Herr Steffen hat die Sache etwas zu eng gesehen, indem er meint, das Postulat ziele darauf, den UNHCR in je- dem Fall in die Rekursverfahren einzubeziehen. Das bestimmt das betreffende Land.

Der Bundesrat wird durch das Postulat aufgefordert, auch in der Schweiz den UNHCR einzubeziehen, und er ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Im Grunde ist das Postulat wenigstens teilweise schon erfüllt - Herr Steffen hat ja schon darauf hingewiesen -, indem nach Antrag des Bundesrates und der Kommission an zwei Punk- ten der Asylgesetzrevision festgelegt wird, dass der UNHCR beim Verfahren am Flughafen und bei der Bestimmung der- jenigen Länder, wo ein Refoulement nicht ratsam oder nicht möglich ist, zu konsultieren sei. Es sind zwei Paragraphen. Entsprechende Gegenanträge von Herrn Steffen, die das schon während der Debatte verhindern wollten, wurden von unserem Rate abgelehnt.

Für die Zukunft könnten noch andere Probleme auftauchen, wo eine internationale Koordination nötig ist und wo sich eine Zusammenarbeit mit dem UNHCR als nützlich erweisen könnte. Wir alle wissen ja im Grunde genau, dass das Asylpro- blem, das Flüchtlingsproblem, nur durch internationale Koor- dination überhaupt gelöst werden kann.

Darum bitte ich Sie, auch jetzt den Antrag Steffen abzulehnen und gemäss dem Antrag des Bundesrates mein Postulat zu überweisen.

Dass wir nicht Vollmitglieder der Uno sind, ändert nichts an der Sache. Wir arbeiten praktisch mit allen Spezialorganisationen der Uno zusammen. Die Schweiz hat schon immer mit dem Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge zusammengearbeitet, wie das der guten humanitären Tradition unseres Landes ent- spricht.

Bundespräsident Koller: Wie Sie wissen, ist die geltende Rechtslage so, dass der Uno-Hochkommissar im Anerken- nungsverfahren grundsätzlich keine Mitentscheidungsrechte hat. Wie es die Genfer Konvention selber vorsieht, obliegt es grundsätzlich den Unterzeichnerstaaten, diese Konvention anzuwenden. Trotzdem scheint es uns in gewissen Fällen doch vorteilhaft, wenn wir angesichts der weltweiten Migration und, Sie haben es gehört, der weltweiten Flüchtlingsprobleme - der Uno-Hochkommissar betreut etwa 14 Millionen Flücht- linge - eine möglichst intensive Zusammenarbeit mit ihm pfle- gen. Deshalb haben wir - Herr Steffen hat das selber auch fest- gehalten - im neuen Asylverfahren in zwei Artikeln solche se- lektiv ausgewählte Formen der Zusammenarbeit vorgesehen. Erstens im Falle der Asylgesuchstellung auf den Flughäfen, wo es wichtig ist, dass man die Asylgesuchsteller, wenn es klar ist, dass sie keine Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind, sofort wieder in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland weg- weisen kann.

Der zweite Fall betrifft Artikel 14 Absatz 5 Anag, wo bei der vor- läufigen Aufnahme von sogenannten Gruppen von Gewalt- flüchtlingen auch der Uno-Hochkommissar konsultiert wird. Das ist einfach sehr zweckmässig, weil der Uno-Hochkommis- sar natürlich die besten Kenntnisse über die Zustände in den Herkunftsländern dieser Flüchtlinge hat.

Ich habe mir noch überlegt, wir könnten das Postulat als be-

reits erfüllt abschreiben, wenn wir jetzt vom neuen AVB aus- gehen, aber wir möchten diesen Dialog mit dem Uno-Hoch- kommissar auch künftig pflegen, ohne in der Grundordnung irgendeinen Systemwechsel vorzunehmen; wir möchten uns diese Möglichkeit zu selektiverer, intensiverer Zusammenar- beit ausdrücklich vorbehalten.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen.

Abstimmung - Vote

Für Ueberweisung des Postulates Dagegen

43 Stimmen 7 Stimmen

89.453

Motion Fischer-Seengen Beschäftigung von Asylbewerbern Occupation des demandeurs d'asile

Siehe Jahrgang 1989, Seite 1708 - Voir année 1989, page 1708

Diskussion - Discussion

Fischer-Seengen: Unser Rat hat im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss über das Asylverfahren auch eingehend über die Problematik der Beschäftigung von Asylbewerbern diskutiert und sich für eine Lösung entschieden. Diese Lösung entspricht teilweise meinen Vorstellungen. Es ist nicht sinnvoll, dass wir nochmals das gleiche Stroh dreschen. Deshalb ziehe ich meine Motion zurück.

Zurückgezogen - Retiré

90.305

Postulat Gros Asylpolitik. Massnahmen Politique d'asile. Mesures à prendre

Wortlaut des Postulates vom 5. Februar 1990

Der Zustrom von Asylbewerbern wächst weiterhin besorgnis- erregend an. Dies schafft besonders heikle Probleme für die Kantone, deren Aufnahmeeinrichtungen überlastet sind, ver- ursacht das Wiedererwachen xenophober Bewegungen und gefährdet schliesslich die traditionelle Aufnahmebereitschaft unseres Landes.

Aus diesen Gründen wird der Bundesrat eingeladen, schnell neue Lösungen in folgenden Richtungen zu untersuchen: Kurzfristig:

  1. Die Möglichkeit zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Erst- asylländern im Rahmen der Kontingente auszuweiten, ge- stützt auf Artikel 22 Absatz 2 des Asylgesetzes (vergleiche auch den Beschluss des Bundesrates vom 13. Februar 1989). 2. Einen grösseren Teil unserer Untersuchungskompetenzen dem HCR zu überlassen, das den Auftrag hat, in den Erstemp- fangsstaaten das Anerkennungsverfahren für den Flüchtlings- status nach den Kriterien der Konvention von Genf durchzu- führen.

  2. Die Einwanderung von Asylsuchenden zu bremsen, ins- besondere durch eine noch aktivere Aussenpolitik der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Fischer-Seengen Beschäftigung von Asylbewerbern Motion Fischer-Seengen Occupation des demandeurs d'asile

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

Année

1990

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.453

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

18.06.1990 - 14:30

Date

Data

Seite

1073-1073

Page

Pagina

Ref. No

20 018 680

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Mots-clés

asylum policyUNHCRpostulatemotion withdrawalparliamentary votereferral

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the Gros postulate on asylum policy and UNHCR cooperation should be referred to the Federal Council.

Solution extraite

The Council accepted the postulate and referred it to the Federal Council.

Motifs extraits

The Federal Council stated that selective cooperation with UNHCR is useful and already partly reflected in the revised asylum procedure; the Council nonetheless wished to preserve broader future cooperation options.

Question juridique clé

Whether Motion Fischer-Seengen on employment of asylum seekers should be maintained.

Solution extraite

The motion was withdrawn by its author.

Motifs extraits

The author considered the issue already sufficiently addressed in the asylum procedure debate and no longer wished to repeat the same discussion.

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