N 7 juin 1990
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Interpellation Bonny
aussi besoin d'un état-major de qualité et c'est ce que vous propose ce projet de loi.
Dans le cadre de cette discussion, je voudrais dissiper une illu- sion. La création de cet organe de contrôle ne va pas déchar- ger les parlementaires, en particulier ceux membres des Com- missions de gestion. Cet organe de contrôle doit simplement leur permettre de mieux accomplir leur activité. Il devrait tra- vailler sous mandat des Commissions de gestion. S'il faut du temps pour exécuter les mandats - c'est dans ce sens que la Commission de gestion pourra mieux travailler - il en faut éga- lement pour les énoncer et juger l'opportunité de les confier. Pour ce faire, ces commissions et leurs membres devront se donner du temps.
Lorsque nous mettrons en oeuvre pratiquement cet organe, il faudra essayer d'éviter deux difficultés. Premièrement, les quelques personnes que nous allons engager au service du Parlement ne devront pas travailler en chapelle. Pour ce faire - à ce propos je m'adresse en particulier aux représentants de la Commission administrative - il faudra bien réfléchir au pro- blème de locaux et aux questions de relations entre les dif- férents services du Parlement.
Il est important que cet organe de contrôle soit situé à proxi- mité du Parlement pour que la Commission de gestion qui doit en permanence, non seulement donner des mandats mais également contrôler leur exécution, en soit physiquement pro- che.
D'autre part, il faut instituer une bonne coordination entre le secrétariat de la Commission de gestion, ce nouvel organe, et les autres services du Parlement. Nous pensons que la coordi- nation actuelle entre ces divers services n'est pas idéale et que l'introduction de ce nouvel organe pourrait améliorer la situa- tion.
Pour terminer, je vous rappelle que ce que nous vous propo- sons est fort modeste. Cela n'a rien à voir avec ce dont dispose par exemple le Parlement des Etats-Unis. Si nous effectuions un calcul proportionnellement à notre population des effectifs utilisés par le Parlement américain pour cette tâche spécifi- que, nous ne vous proposerions pas de réunir cinq personnes dans un nouvel organe, mais 150 à 200. Je vous invite donc à approuver la proposition qui vous est soumise.
Präsident: Die grüne Fraktion, die Fraktion der LdU/EVP, die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und die liberale Fraktion teilen mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten und der Vorlage zustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
A. Geschäftsverkehrsgesetz A. Loi sur les rapports entre les conseils
Titel und Ingress, Ziff. I - III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I - III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 66 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste B. Arrêté fédéral sur les Services du Parlement
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 70 Stimmen (Einstimmigkeit)
C. Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Aende- rung der Verordnung über die Zuweisung der Aemter an die Departemente und der Dienste an die Bundeskanzlei C. Arrêté fédéral relatif à l'approbation d'une modification de l'ordonnance concernant l'attribution des offices aux départements et des services à la Chancellerie fédérale
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 72 Stimmen (Einstimmigkeit)
Seiler Rolf, Berichterstatter: Nachdem Sie diese Beschlüsse verabschiedet haben, ist es mir als Präsident der Arbeits- gruppe ein echtes Bedürfnis, den Mitarbeitern dieser Arbeits- gruppe, dem Bundesrat, dem Bundeskanzler und auch dem Sekretariat der GPK meinen herzlichsten Dank abzustatten. Ohne diese Mitarbeit und ohne diese Zusammenarbeit wären wir vermutlich nicht dort, wo wir heute sind. Hätten wir den Weg, den wir einmal als richtig erkannt haben, nicht manch- mal hartnäckig verfolgt, wären wir nicht unbedingt ans Ziel ge- kommen.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.832
Interpellation Bonny Beeinflussung von Abstimmungen durch Meinungsumfragen Sondages d'opinion. Impact sur les votations
Siehe Seite 757 hiervor - Voir page 757 ci-devant
Diskussion - Discussion
Bonny: Es geht hier um eine grundsätzliche Frage. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es mir um zwei Sachen nicht geht: Erstens geht es mir nicht darum, den Entscheid, der im Laufental gefällt wurde, in Frage zu stellen; ich habe hier nur mit diesem Beispiel operiert. Zweitens möchte ich nicht generell Meinungsumfragen in Frage stellen. Ich bin über- zeugt, dass diese ein wichtiges Instrument unserer ganzen po- litischen Kultur sind, auf das wir auch in Zukunft nicht verzich- ten können.
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989
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Mir geht es eigentlich nur um die Modalitäten von solchen Mei- nungsumfragen, besonders unmittelbar vor Abstimmungen. Zum Beispiel der Abstimmungskampf im Amtsbezirk Laufen- tal: Es war so, dass die «Basler Zeitung», die eine Kampagne zugunsten des Anschlusses an den Kanton Baselland geführt hat, im Vorfeld der Abstimmung eine Erhebung publizieren liess mit einem Ergebnis, das ganz eindeutig zugunsten des Anschlusses an den Kanton Baselland lautete. Ich selber war auf der Seite der Berntreuen, zwar nicht im Komitee, ich habe mich aber orientieren lassen, dass dieses Ergebnis im Komi- tee der Berntreuen tatsächlich zur Frage geführt hat: Will man den Kampf überhaupt fortsetzen, hat es noch einen Sinn, Mit- tel einzusetzen, nachdem es aufgrund dieser Erhebung fast ein aussichtsloser Kampf zu sein scheint? Dann kam das Er- gebnis, ein äusserst knapper Entscheid. Es waren 154 Wähler, die den Ausschlag gegeben haben zugunsten des Kantons Baselland.
An diesem Beispiel - ich betone nochmals, es geht nicht um eine Aufwärmung der Laufental-Debatte - möchte ich zeigen, wie problematisch solche Meinungserhebungen im unmittel- baren Vorfeld von Abstimmungen sein können. Sonst nicht ein Freund von Reglementierungen, scheint mir im Interesse ei- ner sauberen Abwicklung der demokratischen Meinungsbil- dung doch die Frage berechtigt zu sein, ob nicht wie in ande- ren demokratischen Staaten eine gewisse Karenzzeit vom Bund aus vorgesehen werden sollte, in der solche Erhebun- gen nicht durchgeführt werden dürfen. Damit werden solche problematischen Beeinflussungen vermieden.
Letzten Endes ist das auch eine Massnahme im Interesse von seriös durchgeführten Meinungserhebungen. Es ist auch nicht gut, wenn verschiedene Meinungserhebungen zu völlig gegensätzlichen Resultaten führen. Wenn diese Meinungser- hebungen ein nützliches politisches Instrument bleiben sol- len, ist es nicht gut, wenn sie in die Auseinandersetzungen um Abstimmungen einbezogen werden.
Darum geht es mir bei dieser Interpellation. Die Antwort des Bundesrates hat mich nur teilweise befriedigt. Ich behalte mir vor, einen gezielteren Vorstoss in diese Richtung zu unterneh- men.
Vollmer: Ich möchte mich nicht zum Fall äussern, den Herr Bonny im Hintergrund seiner Interpellation angesprochen hat - zur Laufental-Abstimmung. Sie ist auch nicht Gegenstand des eigentlichen Interpellationstextes. Ich finde es nämlich müssig, nach einer Entscheidung des Volkes, die knapp aus- gefallen ist, nach irgendwelchen Gründen zu suchen und sich zu fragen, ob nicht doch einzelne Bürger vielleicht anders ent- schieden hätten, wenn .... So stellt man ein rechtmässig zu- stande gekommenes Volksvotum in Frage. Ich bin aber über- rascht von der Stossrichtung der Interpellation Bonny, über- rascht, weil Herr Bonny plötzlich neue staatliche gesetzliche Reglementierungen verlangt. Ich bin vor allem deshalb über- rascht, weil Herr Bonny hier ein Problem anschneidet, das si- cher ein kleines Problem darstellt. Meinungsumfragen kön- nen tatsächlich Einfluss auf die Willensbildung nehmen. Aber wenn wir hier davon sprechen möchten, woher es denn kommt, dass Meinungs- und Willensbildung beim Bürger heute in Frage gestellt, gefährdet sind, dann sicher nicht auf- grund solcher Meinungsumfragen, sondern dann wahr- scheinlich aufgrund der Abstimmungspropaganda, die in un- serem Lande oft sehr ungleich lange Spiesse hat. Wenn ich daran denke, dass nächsten Herbst eine Abstimmung zu den Atom-Initiativen stattfindet und dass wir lesen konnten, dass die Atomlobby bereits 12 Millionen in den Abstimmungskampf gebuttert hat, dann liegt hier die Gefahr, dann muss man sich hier fragen, ob der Bürger in einer Abstimmung tatsächlich noch nach seinem freien Willen entscheiden kann, und nicht bei diesen möglichen Verzerrungen aufgrund von Meinungs- umfragen, die Herr Bonny hier anspricht.
Bundeskanzler Buser: Nur kurz ein Schlusswort, ein Epilog für heute. Herr Bonny hat bereits angekündigt, dass er von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt ist und wahrschein- lich eine Motion einreichen wird. Wir werden also Gelegenheit haben, das Thema nochmals aufzugreifen. In der Beurteilung
der Lage liegen wir nicht weit auseinander. Jedermann weiss, dass die Art und Weise, wie man heute im unmittelbaren Vor- feld von Abstimmungen mit «sondages» die Oeffentlichkeit be- glückt, nicht besonders salonfähig ist. Man kann damit sehr viel erreichen, man muss freilich das Geld dazu haben.
Ich mag mich erinnern, dass ich als junger Bürger vor 40 Jah- ren von einer Firma einen Stumpen bekam, um für das Tabak- statut zu stimmen. Heute schickt man eine nicht überprüfbare Meinungsumfrage ins Haus. Die Mittel ändern sich im Laufe der Zeit ....
Heute geht es darum, ob die Situation so schlimm ist, dass man deshalb ein Gesetz erlassen sollte. Da gehen unsere Mei- nungen auseinander. Im Bundesrat hat man schon früher zu ähnlichen Vorstössen Stellung genommen und war der Mei- nung, dass die beteiligten Institute - es gibt deren nicht so viele - selber zusammen mit den Parteien und den Organisa- tionen, die sich mit der Abstimmungs- oder mit der Wahlpropa- ganda befassen, eine Konvention treffen könnten, damit Er- gebnisse nicht im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen oder Ab- stimmungen publiziert werden. Mit anderen Worten: der Weg einer Vereinbarung und nicht eines gesetzlichen Erlasses.
Warum nicht ein gesetzlicher Erlass? Das Schlagwort «Dere- gulierung» geistert seit vielen Jahren auch durch diesen Saal und durch die politischen Versammlungen. Ueberall wird uns vorgeworfen, die Gesetzesdichte sei zu gross, man regle alles und jedes, was man nicht zwingend regeln müsste. Ist nun die Situation bei diesen «sondages» so gravierend, dass ein Ge- setz erlassen werden muss? Der Entscheid liegt zu gegebener Zeit bei Ihnen. Wir haben in unserer Antwort angekündigt, dass der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Bundes- gesetzes über die politischen Rechte dazu eingehend Stel- lung nehmen wird, und Sie können dann beschliessen, ob Sie eine solche gesetzliche Regelung wünschen oder nicht. Ein separates Gesetz aber würde sich nicht aufdrängen; auch Herr Bonny wäre wohl nicht dieser Auffassung. Diese Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kommt aber nicht mehr vor den Wahlen 1991.
Das sind vielleicht gewisse Erwartungen gewesen. Wir haben beschlossen - wegen der Verhandlungen mit der EG und im Hinblick darauf, dass der Acquis communautaire voraussicht- lich sehr tiefgreifende Auswirkungen auf die politischen Rechte unseres Landes haben wird -, diese Revision zurück- zustellen und sie dann, unter Berücksichtigung der Regeln der EG und des Europäischen Wirtschaftsraumes - wenn es dazu kommt -, an die Hand zu nehmen.
Der Bundesrat ist bereit, wenn es wirklich sein muss, diese Re- vision zu forcieren, doch möchte er nicht von sich aus im jetzi- gen Moment die Initiative ergreifen.
Präsident: Herr Bundeskanzler, ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich der Interpellant als teilweise be- friedigt erklärt hat.
90.027
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1989 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1989
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 11. April 1990 (BBI II, 781) Rapport des Commissions de gestion du 11 avril 1990 (FF II, 721)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Tschuppert, Berichterstatter: Ich habe heute morgen in mei- nem Eintretensreferat diesen Bericht vom 11. April 1990 ange-
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Année
1990
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.832
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.06.1990 - 15:00
Date
Data
Seite
894-895
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Pagina
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