Interpellation Hafner Rudolf
742
N
23 mars 1990
consommation de la drogue, de légaliser certaines drogues douces, ainsi que d'ouvrir des locaux réservés aux drogués. Le canton de Zurich pense adopter à son tour de telles mesu- res: un postulat déposé auprès du Grand Conseil exhorte le gouvernement du canton de Zurich à déposer, au niveau fédéral, une initiative du canton en faveur d'un assouplisse- ment de la loi fédérale sur les stupéfiants, de façon à légaliser toutes les drogues douces et à dépénaliser l'acquisition à des fins de consommation personnelle de toutes les drogues. La sous-commission «Drogue» de la Commission fédérale des stupéfiants recommande dans son rapport l'adoption de me- sures similaires. On peut pourtant lire dans ce même rapport que toutes les drogues recèlent un danger potentiel non négli- geable de dépendance physique.
Aussi, nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quels objectifs le Conseil fédéral vise-t-il dans sa politique de lutte contre la drogue et quel poids accorde-t-il aux dif- férents domaines sociaux (notamment la santé publique, la santé des individus et l'abstinence)?
Le Conseil fédéral reconnaît-il que la loi en vigueur sur les stupéfiants n'est plus appliquée de façon stricte?
Au vu des tendances actuelles qui se dessinent à l'étranger, quelle est l'opinion du Conseil fédéral sur la politique suisse en matière de stupéfiants?
Quelle est la position du Conseil fédéral face au postulat susmentionné déposé dans le canton de Zurich? Le Conseil fédéral envisage-t-il de faire délivrer par l'Office fédéral de la santé publique une autorisation spéciale permettant la distri- bution gratuite par l'Etat, et sous contrôle médical, des opiacés, comme il en est question dans le canton de Zurich? 5. Le Conseil fédéral ne partage-t-il pas l'avis selon lequel il faudrait redoubler d'efforts pour éliminer l'abus de stupéfiants dans les domaines thérapeutique et prophylactique? Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre?
Sprecher - Porte-parole: Frey Walter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Februar 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990
Der Bundesrat ist sich der Drogensucht sowie der damit zu- sammenhängenden Probleme vollauf bewusst und hat die da- von ausgehende Bedrohung für die Gesellschaft, welche durch die Aids-Epidemie eine erhebliche Verschärfung erfah- ren hat, erkannt.
Zusätzliche Mittel zur Bekämpfung der illegalen Drogenein- fuhr wurden deshalb bereits freigesetzt. So wurde auf nationa- ler Ebene die Zentralstelle des Bundes zur Bekämpfung des il- legalen Drogenhandels um 15 Stellen verstärkt und auf inter- nationaler Ebene der Beitrag der Schweiz zum Uno-Drogen- bekämpfungsfonds erheblich erhöht. Die Einführung des strafrechtlichen Tatbestands der Geldwäscherei befindet sich zurzeit in parlamentarischer Beratung.
Ferner hat der Bundesrat den Bericht der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkom- mission über die Aspekte der Drogensituation und Drogen- politik in der Schweiz, welcher im Juni 1989 veröffentlicht wurde, den Kantonen und interessierten Kreisen zur Vernehm- lassung unterbreitet. Die Auswertung dieser Vernehmlassung zu den Analysen und Vorschlägen der Kommission wird im Frühjahr 1990 dem Bundesrat unterbreitet werden und als Grundlage für die zu definierende Drogenpolitik des Bundes dienen.
Der Bundesrat wird erst nach der Festlegung der Drogenpoli- tik zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen einzeln Stellung nehmen können. Namentlich die kontrovers disku- tierten Fragen der Strafbefreiung des Drogenkonsums und der staatlich kontrollierten Abgabe von Opiaten werden eine eingehende und sorgfältige Prüfung erfordern, da die Ab- schätzung der Folgen der vorgeschlagenen Möglichkeiten
äusserst schwierig ist. Es gilt, der Ausbreitung des Drogen- konsums entgegenzuwirken und auch dem Leid der bereits Drogenabhängigen und ihren Familien Rechnung zu tragen. Bei der Formulierung der schweizerischen Drogenpolitik wer- den auch die Entwicklungen im Ausland sowie die internatio- nalen Verpflichtungen der Schweiz zu berücksichtigen sein. Allerdings kann in teilweiser Beantwortung der Frage 1 bereits heute festgehalten werden, dass die Zielsetzung einer jeden Drogenpolitik die Verhinderung des Drogenmissbrauchs ist. Die Aufgabe wird sein, in erster Linie die Abhängigkeitspro- bleme zu verhindern und dort, wo die Vorbeugung versagt hat, den betroffenen Personen - unabhängig von ihrem Willen, von der Sucht loszukommen - die nötige Betreuung und therapeu- tische Hilfe zukommen zu lassen.
Daraus folgt die Beantwortung der Frage 5: Ohne Zweifel wird der therapeutischen Betreuung sowie der Prävention eine zen- trale Rolle zuzuordnen sein. In diesem Zusammenhang kann bemerkt werden, dass das Bundesamt für Gesundheitswe- sen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, beauftragt ist, eine Strategie der primären Prävention zur Verhinderung des Dro- genkonsums sowie zur Bekämpfung der durch den Drogen- gebrauch verursachten Ausbreitung von Aids zu entwickeln. Betreffend Frage 4 kann festgestellt werden, dass das gel- tende Betäubungsmittelgesetz (BetmG) eine kontrollierte Ab- gabe von Heroin oder anderer Drogen zu sozial-therapeuti- schen Zwecken nicht gestattet; Artikel 8 Absatz 5 BetmG lässt eine Ausnahmebewilligung durch das Bundesamt für Ge- sundheitswesen nur in ganz bestimmten Fällen zu, welche diesen Zweck aber nicht umfassen.
Le président: Les interpellateurs ne sont pas satisfaits de la réponse du Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
89.680
Interpellation Hafner Rudolf Zwangsmassnahmen bei MMR-Massenimpfungen Vaccinations collectives ROR. Mesures coercitives
Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1989
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Gedenkt der Bundesrat, mittel- oder langfristig repressive Zwangsmassnahmen (z. B. Zwangsimpfungen, Aussperrung der Kinder von Schulen) anzuordnen, damit ein hoher Durch- impfungsgrad erreicht wird, obwohl heute die MMR-Massen- impfungen aus rechtlicher Sicht freiwillig sind und die Bevöl- kerung in der Schweiz generell sensibel auf Zwangsmassnah- men im Gesundheitsbereich reagiert?
Texte de l'interpellation du 6 octobre 1989
Le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre des mesures coer- citives à long ou à moyen terme pour augmenter le pourcen- tage de personnes vaccinées en Suisse (par exemple, lancer une campagne de vaccinations obligatoires, exclure de l'école les enfants malades) et cela en dépit du fait que la vac- cination collective ROR n'est juridiquement pas contraignante et que la population en Suisse réagit dans l'ensemble plutôt mal aux mesures imposées dans le domaine de la santé publi- que?
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Interpellation Frey Walter
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Danuser, Die- ner, Dormann, Grendelmeier, Loretan, Meier-Glattfelden, Re- beaud, Schmid, Steffen, Thür, Weder-Basel, Ziegler (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Einerseits betont das Bundesamt für Gesundheitswesen (Bag) die Freiwilligkeit der MMR-Impfung. Anderseits möchte das Bag nach eigenen Angaben die Impfkampagne «durch- ziehen». - Dieser Widerspruch des Bag ist aus folgenden Gründen höchst problematisch:
Das Bag suggeriert der Oeffentlichkeit, sein fragwürdiges stra- tegisches Ziel der Ausrottung der Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln sei absolut wünschbar und nur vorteilhaft. Dies ist jedoch nicht der Fall, da mit der Steigerung der Durch- impfungsquote die Krankheiten auf Jugendliche und Erwach- sene mit erhöhten Komplikationsrisiken verlagert werden. Nach neuen Erkenntnissen wäre selbst bei hohen Durchimp- fungsquoten von über 95 Prozent in absehbarer Zeit mit Ju- gendlichen- und Erwachsenenepidemien zu rechnen. Die um- strittene staatliche Impfkampagne beinhaltet somit totale Sachzwänge: Je mehr Impfungen, desto mehr Komplikatio- nen, woraus das Bag die (fragwürdige) Schlussfolgerung zieht, die Impfkampagne müsse durchgezogen werden.
Dass die Impfkampagne Zwanggscharakter hat, zeigt sich auch am Vorgehen der Impf-Promotoren, die sich neuerdings im «Blick» über das weitere strategische Vorgehen unter dem Titel melden «Epidemien drohen, Bund fordert: Schweizer, lasst euch impfen!». Hier wird mit zum Teil völlig falschen Argu- menten (z. B. die drei Viren MMR könnten bis zum Jahre 2000 weltweit ausgerottet werden, was durch die Studie Tschum- per/Abelin klar widerlegt wird) eine einseitige Propaganda Pro-Impfung betrieben, und mit Angstmacherei werden Kurz- schlussentscheide provoziert. Es ist bemerkenswert, wenn El- tern, Aerzte und Politiker über das Medium «Blick» mit Bag- Informationen versorgt werden.
Unter diesen Umständen muss befürchtet werden, dass sich das Bag zwecks Durchsetzung seiner fragwürdigen Ausrot- tungsstrategie zu weiteren Umdrehungen in der Zwangsspi- rale verleiten lässt:
Weitere einseitige Propagandaaktionen über die Boule- vard-Presse oder andere Medien;
mittelfristige Einführung von Quarantäne und Abriegelungs- impfungen, wie es zum Teil bereits in den USA praktiziert wird;
Druckversuche gegenüber Aerzten mit anderen wissen- schaftlichen Anschauungen, wie z. B. in der neuen Aerztebro- schüre mit der mehrmaligen Erwähnung, alle Kinder müssten konsequent geimpft werden;
schlussendlich eventuell sogar Zwangsimpfungen mit poli- zeilichen Massnahmen.
Das Bag müsste gemäss dem verfassungsmässigen Grund- recht der Wissenschaftsfreiheit andere fachliche Auffassun- gen tolerieren und sich bei wissenschaftlich umstrittenen The- men neutral verhalten. Dies gilt um so mehr, als es im vorlie- genden Fall der MMR-Massenimpfungen nicht über einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag verfügt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990
Der Bundesrat ist auch aufgrund der Erfahrungen mit anderen Impfungen (Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderläh- mung) der Ansicht, dass zur Erreichung einer hohen Durch- impfung gegen Masern, Mumps und Röteln kein Obligatorium notwendig ist.
Mit steigender Durchimpfung nimmt wohl die Möglichkeit, sich auf natürliche Weise zu infizieren, ab, und die ungeschütz- ten Kinder werden daher älter, bis sie erkranken. Dies ist sicher unerwünscht, da gewisse Komplikationen mit dem Alter etwas häufiger auftreten. Mit einer hohen Durchimpfung kann dem aber weitgehend vorgebeugt werden, dadurch, dass, bedingt durch die wesentlich eingeschränkte Viruszirkulation, die Er- krankungshäufigkeit in allen Altersgruppen, auch bei den über 15jährigen, deutlich abnimmt.
Gemäss Epidemiengesetz treffen die Kantone die zur Be- kämpfung übertragbarer Krankheiten notwendigen Massnah-
men. Sie bestimmen, ob Impfungen freiwillig oder obligato- risch sind. Von einem Impfobligatorium wurde allerdings kaum Gebrauch gemacht.
Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
89.692
Interpellation Frey Walter Immissionsgrenzwerte. Massnahmenpläne der Kantone Pollution atmosphérique (valeurs-limites). Plans des cantons
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989
Laut Aeusserungen von verschiedenen kantonalen Umwelt- fachstellen wurde der Aufwand für die Kantone in materieller und personeller Hinsicht sowie der Zeitbedarf für die Schaf- fung der gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Buwal massiv unterschätzt.
Alle Kantone sind demzufolge mit dem Vollzug der LRV, aber auch mit der Ausarbeitung ihrer Massnahmenpläne zur Fest- legung von Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte teilweise beträchtlich in Verzug.
Die in der LRV vorgesehene Frist vom 1. März 1989 zur Erstel- lung der Massnahmenpläne wird voraussichtlich um ein bis zwei Jahre überzogen werden. Laut LRV beträgt die ordent- liche Sanierungsfrist fünf Jahre. Wichtige Emissionsverminde- rungen werden sich demzufolge erst nach dem 1. März 1994 auswirken.
Im weiteren hat Herr Bundesrat Cotti verschiedentlich öffent- lich erklärt, dass die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes als Ziel- grössen zu betrachten seien und eine Verschiebung des Zeit- punktes, d.h. eine zeitlich verspätete Erfüllung, an der Sub- stanz nichts ändere.
Aufgrund der aufgezeigten Problematik stellen sich verschie- dene Fragen:
Ist der Bundesrat bereit, die Ziele der Luftreinhalte-Verord- nung, die im Prinzip ab 1. März 1994 die Einhaltung der Immis- sionsgrenzwerte vorschreibt, sowie die Ziele des Luftreinhal- te-Konzeptes, wo der Schwerpunkt auf das Jahr 1995 gelegt ist, zu koordinieren und nötigenfalls zu erstrecken?
Wird der Bundesrat den Kantonen aktualisierte Daten be- züglich Abgasemissionsfaktoren für Personenwagen zur Ver- fügung stellen, wie er dies in seiner Antwort zur Einfachen An- frage 89.1075 zugesichert hat?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht sinnvoll sein kann, vorübergehend massive Eingriffe in die Mobilität und Bewegungsfreiheit des Menschen vorzunehmen, wenn mit dem technischen Umweltschutz die Immissionsgrenz- werte ein oder zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen eingehalten werden können?
Ist der Bundesrat bereit, die Kantone im Bestreben zur Schadstoffverminderung an der Quelle entsprechend dem Grundsatz im Umweltschutzgesetz, wonach die Emissionen unabhängig von der Belastung soweit herabzusetzen sind, wie dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar ist, zu unterstützen, und nicht die Kantone ihrem Schicksal zu über- lassen und damit zu zwingen, einzeln Grenzwerte festzule- gen?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hafner Rudolf Zwangsmassnahmen bei MMR-Massenimpfungen Interpellation Hafner Rudolf Vaccinations collectives ROR. Mesures coercitives
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1990
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.680
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
742-743
Page
Pagina
Ref. No
20 018 486
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