Bürgerrechtsgesetz. Aenderung
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Siehe Jahrgang 1989, Seite 1427 hiervor Voir année 1989, page 1427 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. März 1990 Décision du Conseil des Etats du 13 mars 1990
Differenzen - Divergences
Art. 17 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ruf Festhalten
Art. 17 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Ruf Maintenir
Humbel, Berichterstatter: Nur eine kurze Einleitung: Auf der Fahne, die nun bedeutend kleiner geworden ist, stellen Sie fest, dass der Ständerat zwei Differenzen ausgeräumt hat, weil er unseren Beschlüssen in Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5a bzw. Artikel 7 gefolgt ist. Eigentlich besteht nur bei Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a eine Differenz. Wir werden nachher darauf zurückkommen.
Bei Artikel 17 - es geht hier um das sogenannte Doppelbür- gerrecht - bestand gar keine Differenz, nachdem Sie an der Plenarsitzung vom 26. September letzten Jahres den Abände- rungsantrag unseres Kollegen Steffen und den Streichungs- antrag von Herrn Kollege Rechsteiner abgelehnt haben.
Sowohl die ständerätliche als auch die nationalrätliche Kom- mission haben dann von Artikel 16 Absatz 3 unseres Ge- schäftsverkehrsgesetzes Gebrauch gemacht, und beide Kom- missionen sind einstimmig auf Artikel 17 des Bürgerrechts- gesetzes zurückgekommen. Eine kurze Begründung zu die- sem Streichungsantrag wird nachher folgen. Wir wollen nun zuerst Kollege Ruf hören, der ja festhalten will.
M. Pidoux, rapporteur: Le texte nous revient du Conseil des Etats avec deux points importants de modification: l'une con- cernant l'article 17, l'autre l'article 28. L'article 17 est relatif à la double nationalité. A vrai dire, il n'y a pas de divergence puisqu'au mois de septembre dernier nous avons décidé de maintenir le texte proposé par le Conseil fédéral et que nous avons rejeté à une majorité assez claire une proposition de M. Rechsteiner. Cependant, les deux Chambres, en applica- tion de l'article 16, alinéa 3 de notre loi sur les rapports entre les deux conseils, ont décidé de resoumettre la question et la commission, à l'unanimité, s'est prononcée pour l'abrogation de cet article 17, comme d'ailleurs le Conseil des Etats qui a voté dans ce sens là par 33 voix contre zéro. Nous savons que M. Ruf propose une autre solution qui est d'en rester au texte actuel. Peut-être, lorsqu'il se sera exprimé, pourrais-je, Mon- sieur le Président, reprendre la parole à cet égard.
Ruf: Wir haben mit Erstaunen festgestellt, dass der Ständerat den Artikel 17 des Bürgerrechtsgesetzes, der den Grundsatz des Verzichts auf die bisherige Staatsangehörigkeit bei or- dentlicher Einbürgerung in der Schweiz enthält, nun plötzlich in der zweiten Behandlung der Vorlage gestrichen hat. Dies, obwohl keine Differenz zu bereinigen war und sich der Natio- nalrat im letzten Herbst mit 71 zu 43 Stimmen deutlich für die Beibehaltung dieses Artikels ausgesprochen hatte.
Nachdem unsere Kommission, die im Hinblick auf die erste Beratung einen Streichungsantrag mit 18 zu 5 Stimmen, also mit sehr grosser Mehrheit, abgelehnt hatte, nun dem Stände- rat unverständlicherweise folgen will, beantrage ich Ihnen Festhalten an diesem Artikel 17. Aus welchen Gründen?
Wer die vom Gesetz für die ordentliche Einbürgerung ver- langte Voraussetzung erfüllt, dass er sich in die schweizeri- schen Verhältnisse eingegliedert hat und mit unseren Lebens- gewohnheiten, Sitten und Bräuchen vertraut ist, sollte klare Entscheidungen treffen, wenn er sich einbürgern lassen will. Eine wichtige Entscheidung ist der Verzicht auf das ange- stammte Bürgerrecht. Wer nicht gewillt ist, diesen Schritt zu tun, hat offensichtlich noch zu starke Bindungen an seine Hei- mat, oder aber er verspricht sich Vorteile aus einer Doppelbür- gerschaft.
Zu erwähnen ist primär natürlich die EG, in der es sich mit ei- nem Pass eines EG-Staates leichter reisen lässt, oder aber der Arbeitsmarkt Europa nach 1992, der dem Doppelbürger aus einem EG-Staat weit offenstehen wird. Doppelbürger werden also in diesem Bereich gegenüber den angestammten Schweizern und den Eingebürgerten ohne Doppelbürger- recht in unverantwortlicher Weise privilegiert! Das Doppelbür- gerrecht sollten wir schon deshalb bestimmt nicht fördern.
Ganz offensichtlich hat denn auch der Ständerat einen Kniefall vor entsprechenden Forderungen von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften nach der Möglichkeit des Doppelbürger- rechts im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt 1992 begangen. Nach Presseberichten warb Bundespräsident Koller letzte Wo- che vor der Kleinen Kammer für eine liberalere Einbürgerungs- praxis gegenüber der rund 250 000 Personen zählenden zwei- ten Ausländergeneration, dies notabene, obschon Volk und Stände eine erleichterte Einbürgerung dieser Kategorie Ende 1983 ausdrücklich abgelehnt hatten.
Weiter wies Bundespräsident Koller auf den leichten Rück- gang der Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren hin, of- fenbar mit einem Unterton des Bedauerns und in der Hoff- nung, diese Tendenz werde sich mit der generellen Zulassung von Doppelbürgerschaften wieder umkehren.
Dabei hatte er - Bundespräsident Koller - selbst im letzten Herbst hier im Nationalrat einen Streichungsantrag von Arti- kel 17 im Namen des Bundesrates abgelehnt und dabei wört- lich ausgeführt: «Den Kritikern möchte ich immerhin zu beden- ken geben, dass die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörig- keit für den Betroffenen auch von Vorteil sein kann. Sie be- wahrt ihn nämlich vor sich widersprechenden Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Staatszugehörigkeiten. So liegt es beispielsweise oft auch im Interesse des Betroffenen selber, etwa bei Flüchtlingen, die in ihr ehemaliges Heimat- land zurückgehen. Diese Flüchtlinge stehen nämlich nur dann ganz unter dem Schutz der Schweizer Botschaften und Kon- sulate, wenn sie keine Doppelbürger sind.»
Kommissionspräsident Humbel empfahl für die Kommission unter anderem mit folgender Begründung die Verwerfung des Streichungsantrages: «Dieser Artikel wurde im Vernehmlas- sungsverfahren den Kantonen nicht unterbreitet. Die Exper- tenkommission war der Auffassung, die Antwort der Kantone sei ohnehin negativ. Der Artikel hat grosse Bedeutung in der Einbürgerungspraxis, und zwar einerseits, um das Doppelbür- gerrecht zu vermeiden, andererseits um eine gewisse Assimi- lierung zu garantieren. Der Einbürgerungsbewerber sollte überwiegend mit der Schweiz verbunden sein, die schweizeri- sche Identität sollte grösser sein als die Identität mit dem bis- herigen Heimatstaat. In der Kommission hat der zuständige Sektionschef im EJPD, Herr Fürsprecher Schärer, darauf hin- gewiesen, dass die BRD, Oesterreich und auch die nordi- schen Staaten verlangen, dass die bisherige Staatsangehörig- keit aufgegeben werde.» Soweit Kollega Humbel im Herbst letzten Jahres.
Ich erinnere zudem daran, dass seit 1963 eine europäische Konvention besteht, die in die gleiche Richtung zielt, nämlich in Richtung der Verhinderung von mehrfachen Bürgerschaf- ten. Diesem Uebereinkommen über die Verhinderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit vom 6. Mai 1963 ist die Schweiz leider nicht beigetreten.
All diese Bedenken sollen nun plötzlich nicht mehr gültig sein?
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Erstaunlich ist vor allem, dass man in dieser Frage einfach über die Köpfe der Kantone hinweg entscheiden will, obwohl man sonst dem Föderalismus immer sehr grosses Gewicht beimisst.
Die früher geäusserten Vorbehalte sollen eindeutig aus rein wirtschaftlichen Ueberlegungen im Blick auf EG und Europäi- schen Wirtschaftsraum keine Gültigkeit mehr haben. Diese rein wirtschaftliche Argumentation im Zusammenhang mit dem Bürgerrecht ist mehr als nur beschämend! Man kann sich doch wirklich nur in einem Heimatstaat einhundertprozentig assimilieren und sich mit ihm vollumfänglich identifizieren. Doppelbürger stehen früher oder später vor mehr oder weni- ger schwer zu lösenden Interessenkonflikten. Wer also einen EG-Pass behalten will, hat unseres Erachtens keinen Grund, ein Einbürgerungsgesuch in der Schweiz zu stellen, und um- gekehrt: wenn sich jemand mit unserem Land so sehr identifi- ziert, dass er sich einbürgern lassen möchte, hat er keinen Grund, seinen bisherigen Pass zu behalten - sonst entspricht sein Einbürgerungswunsch ganz einfach nicht tiefster Ueber- zeugung, Bürger unseres Landes zu werden und damit in eine' Schicksalsgemeinschaft einzutreten, sondern materiellen, wirtschaftlichen Ueberlegungen. Dieser Tendenz dürfen wir nicht noch Vorschub leisten. Wir würden unserem Land einen schlechten Dienst erweisen!
Der Beschluss des Ständerates hat vielerorts Kopfschütteln ausgelöst. Eine Bürgerin hat Ende letzter Woche in einem Le- serbrief unter anderem beklagt: «Somit hätten wir dann zwei Kategorien Schweizer, gewöhnliche und privilegierte Neubür- ger, die sowohl hierzulande wie im EG-Raum alle Vorteile ge- nössen! Nachdem schon heute eine Vielzahl von Ausländern mit ihrem Einbürgerungsgesuch zuwarten, bis sie aus dem Schneider, das heisst, aus dem wehrpflichtigen Alter, sind und damit eine klare Besserstellung gegenüber dem Schweizer Wehrmann geniessen, will man ihnen jetzt noch ein weiteres Zuckerlein offerieren. Es steht zu hoffen, diese Suppe werde im Nationalrat vom Feuer genommen und als ungeniessbar weggeschüttet.» Soweit diese besorgte Bürgerin.
Ich bin Realist genug, um zu wissen, dass sich diese Mitbürge- rin vermutlich falsche Hoffnungen macht und heute abend oder morgen resigniert wird feststellen müssen, dass die Volksvertreter in Bern in dieser Frage das Volk schlecht vertre- ten haben. Ich möchte Sie aber doch noch daran erinnern, dass Artikel 17 heute postuliert, auf die bisherige Staatsange- hörigkeit bei ordentlicher Einbürgerung solle verzichtet wer- den, soweit es nach den Umständen zumutbar sei. Es ist dies also nicht eine starre Regelung, sondern eine Gummivor- schrift, die unseres Erachtens zwar zuwenig weit geht - das haben wir bereits im letzten Herbst klar betont -, aber, dies ver- mutlich eher in Ihrem Sinne, flexible Lösungen in gewissen Fällen ermöglicht. Eine Streichung ist auch aus diesem Grunde, da eben nicht eine starre Regelung, sondern eine fle- xible besteht, nicht angebracht.
Ich möchte all jene Kolleginnen und Kollegen, die letzte Wo- che in der Europa-Debatte zu Recht so vehement auf die Be- wahrung der Eigenständigkeit unseres Landes im künftigen Europa Wert gelegt haben, aufrufen, ihren Bekenntnissen jetzt nachzuleben und Farbe zu bekennen. Die Streichung von Arti- kel 17 wäre ein weiterer bedauerlicher Kniefall vor der EG! Es bedeutet die Bewahrung eines Stückes Eigenständigkeit, wenn Sie Artikel 17 beibehalten und meinem Antrag auf Fest- halten zustimmen.
M. Guinand: Si nous traitons aujourd'hui l'article 17, c'est parce que les deux commissions ont bien voulu accepter de revenir sur cette disposition. Après notre vote du mois d'octo- bre dernier, il n'y avait en effet plus de divergence.
Je vous rappelle qu'à cette époque nous étions en présence d'une proposition de biffer l'article 17, et d'une autre, de le ren- forcer. Le Conseil fédéral a alors plaidé le maintien de l'arti- cle 17, sans modification. La majorité du conseil a suivi cette recommandation. Le groupe libéral était alors partagé entre les deux options proposées.
Pour ma part, j'ai eu le sentiment qu'en maintenant l'article 17 nous commettions une erreur et que nous ne tenions pas as- sez compte des avantages qui pouvaient résulter d'une dou-
ble nationalité, et surtout de l'aspect dissuasif que la disposi- tion peut avoir sur ceux qui souhaitent acquérir la nationalité suisse. Je ne saurais ici partager l'avis exprimé par M. Ruf. Conscient cependant du fait qu'il serait très difficile d'obtenir des deux commissions qu'elles acceptent de revenir sur la dis- position, je me suis adressé au chef du Département fédéral de justice et police pour lui demander s'il ne pensait pas qu'une solution qui consisterait à biffer la seconde phrase de l'article 17, tout en maintenant la première, pourrait être une solution de compromis. Dans une note écrite, j'ai développé les arguments qui pourraient militer en faveur d'une telle solu- tion.
Or, dans une note datée du 13 décembre 1989, l'Office fédéral de la police a adressé à M. Koller une réponse à ma sugges- tion, rejetant ma proposition et libellée comme suit: «Nous pensons ainsi qu'il est inapproprié de ne supprimer que la deuxième phrase de l'article 17. On pourrait se demander à la rigueur s'il conviendrait d'ajouter un nouvel alinéa à l'article 17, précisant que l'obligation de renoncer à la nationa- lité précédente ne s'applique pas aux jeunes migrants de la seconde génération. Nous pensons qu'une telle démarche n'est pas nécessaire, étant donné qu'on peut arriver au même résultat par simple interprétation de la disposition actuelle».
Vous m'avez fait répondre, Monsieur le Président de la Con- fédération, que vous partagiez l'opinion de l'Office fédéral de la police. J'ai donc renoncé à mettre en route la procédure qui aurait permis de revenir sur l'article 17. Et c'est vous-même, Monsieur le Président de la Confédération, qui l'avez pro- posée en suggérant de biffer purement et simplement l'arti- cle 17. Nous nous réjouissons de cette proposition que le groupe libéral appuie volontiers et qui va dans le bon sens. Il m'intéresserait néanmoins de connaître les raisons qui vous ont conduit à changer d'avis aussi rapidement. J'ai la modes- tie de croire que mon intervention n'y est pas pour grand- chose. Je constate d'ailleurs que l'on ne m'a pas écouté.
Rechsteiner: Ich freue mich natürlich darüber, dass die ein- stimmige Kommission und der Bundesrat Streichung dieser überflüssigen und altväterischen Bestimmung beantragen. Ich freue mich darüber, dass sich die Meinung innert so kurzer Zeit, innerhalb von drei bis vier Monaten, in die richtige Rich- tung verändert hat, so dass heute offenbar nur noch Herr Ruf mit seiner altväterischen Einstellung - trotz seines noch ju- gendlichen Alters - an dem Verbot des Doppelbürgerrechtes festhalten will.
Ich möchte immerhin noch zwei Bemerkungen zu dieser er- freulichen Ausgangslage machen: Der Umstand, dass jetzt die Streichung einer Bestimmung durch die Kommission und durch den Bundesrat beantragt wird - etwas, das noch vor ei- nigen Monaten für unmöglich gehalten worden war -, zeigt im- merhin wieder einmal, wie wenig auch die besten Argumente, die in diesem Saal vorgebracht werden, normalerweise zäh- len. Gegenüber Argumenten haben offenbar die Wirtschafts- verbände ein grösseres Gewicht. Die Ursache für den Um- schwung der Meinungen bildeten offenbar ein Brief des Voror- tes und des Gewerkschaftsbundes, die auf dem Tisch des Bundesrates landeten. Dieser Brief bewog den Bundesrat zu einer Sinnesänderung, was hier die besten Argumente nicht vermocht haben. Ich konnte leider anlässlich der Debatte im Oktober nicht feststellen, dass beispielsweise Herr Guinand mit eben den guten Argumenten, die er zuvor hier geäussert hat, sich für die Streichung dieser Bestimmung eingesetzt hätte. Das ist die erste Bemerkung.
Die zweite Bemerkung besteht darin, dass man sich keinen Il- lusionen darüber hingeben darf, dass trotz der erfreulichen Streichung des Artikels 17 die Revision des Einbürgerungs- gesetzes dieses nun nicht zu einem liberalen Gesetz macht. Die Revision ist nach wie vor von einem engherzigen und kleinlichen Geist geprägt, insbesondere was die Einbürge- rungsvoraussetzungen betrifft. Man darf auch oder muss nochmals daran erinnern, dass die Situation der Ehefrauen von Schweizern durch diese Revision unter dem Titel «Gleich- stellung» nicht verbessert, sondern massiv verschlechtert wird. Trotz des - erfreulichen - Fortschritts beim Doppelbür- gerrecht wurde gesamthaft gesehen doch nach dem Motto
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vorgegangen: «Meister, die Arbeit ist fertig, soll ich sie gleich flicken?» Insgesamt sind die Lösungen, von denen das Bür- gerrecht in Zukunft getragen sein wird, wenig fortschrittlich. Ich möchte Sie natürlich trotzdem bitten, dem Streichungsan- trag der Kommission und des Bundesrates zuzustimmen.
M. Aguet: Dire qu'il y a dans ce pays un certain nombre de ci- toyens qui désirent supprimer le Conseil des Etats! Si cette idée étonnante était déjà réalisée, nous n'aurions pas eu le plaisir d'enregistrer, dans la dernière navette de cette loi entre nos deux conseils, ce retournement spectaculaire du Conseil fédéral, à propos de l'article 17, qui nous occupe.
Lors des discussions de la commission et lors de notre der- nière approche de cette loi - on vient de le rappeler - aucun des arguments que nous avions développés n'avait été admis. Nous n'étions pas les seuls. Une grande partie de l'opinion publique était sensible à cette obligation faite aux nouveaux Confédérés, de devoir systématiquement abandonner leur an- cienne nationalité. Nous remarquions que pour les européens cette exigence n'était pas de mise. Nous soulignions l'attitude très ouverte sur ces questions, non seulement de la gauche, mais aussi des syndicats patronaux vaudois.
Oh merveille! notre petit doigt nous l'apprend, et cela vient d'être confirmé par M. Reichsteiner, le Vorort a changé d'avis et le Conseil fédéral a pu, dès lors, dire oui à notre proposition. Oh bénédiction! les sages qui nous dirigent depuis Zurich se sont ralliés à notre manière de voir et le Conseil des Etats s'y est rallié lui aussi: Enfin, l'organisation patronale faîtière com- prend que l'intérêt du pays est d'avoir le maximum de Suisses qui soient porteurs du passeport européen et voilà que les exi- gences dépassées de notre loi peuvent être biffées. Un vent de progrès souffle de Zurich. Il n'influence pas seulement le Con- seil de la ville, mais aussi les instances dirigeantes du patronat suisse. Je dis ma satisfaction à propos de l'abrogation de l'arti- cle 17, en attendant que tous les Suisses puissent être, sans réserve aucune, porteurs, eux aussi, du passeport bleu avec ses belles étoiles d'or.
Frau Haering Binder: Ladies and gentlemen, I am a double ci- tizen. Born in Montreal, I'm Canadian and thus I am - above all - a British subject. Dies, meine Damen und Herren, hindert mich jedoch keineswegs, mich in diesem Land, in dem ich alle meine Schulen durchlaufen habe und seit zehn Jahren beruf- lich tätig bin, politisch zu identifizieren und entsprechend zu engagieren, und dies seit zwanzig Jahren. Und irgendwo, ganz weit hinten, habe ich noch ein Schublade, in der ich mei- nen grünen Pass versorgt habe, verbunden mit wichtigen Kindheitserinnerungen. Man oder frau kann die Sache auch anders betrachten, umgekehrt. Wir Doppelbürgerinnen sind auch bereit, den «Fünfer und das Weggli» zu geben. Ich gebe hier und seit Jahren meine «Fünfer», und sollte mich mein Schicksal irgendwann wieder einmal nach Kanada verschla- gen, würde ich dort meine «Weggli» verteilen. Die Geschichte der Menschheit wird vor allem durch die Interessen der ver- schiedenen gesellschaftlichen Schichten geprägt, und diese Interessen kennen keine nationalen Grenzen. Der Nationalis- mus ist dafür gerade ein gefährliches Beispiel. Das Ja zur Dop- pelbürgerschaft ist deshalb für mich eine Selbstverständlich- keit; ich bitte Sie darum.
Frau Segmüller: Die CVP-Fraktion stimmt der Streichung des Artikels 17 zu. Wohl war dieser Artikel 17 ursprünglich nicht in die Revision des Bürgerrechtsgesetzes einbezogen, stand diese doch ganz unter dem Thema der Gleichstellung von Mann und Frau. Doch es ist ja nicht verboten, klüger zu wer- den. Wer hätte bei Beginn der Beratungen über diese Bürger- rechtsgesetzrevision gedacht, dass die Europathematik so rasch so aktuell würde? Wir tragen dieser Thematik Rech- nung, wenn wir heute dem Vorschlag des Bundesrates und des Ständerates zustimmen, diesen Artikel 17 zu streichen.
Frau Stocker: Die grüne Fraktion stimmt selbstverständlich der Streichung von Artikel 17 zu. Wir haben schon im Oktober vehement dafür plädiert.
Herr Ruf, Sie haben es einfach nicht begriffen, dass sich identi-
tätsstarke Persönlichkeiten eben gerade nicht voll assimilie- ren wollen, sondern als eigenständige Personen in dem Land, wo sie leben, ihre Identität leben wollen, ohne dass sie dabei auch einen Teil von sich selbst aufgeben müssen. Wenn der Ständerat es schon einmal schafft, klüger zu werden, sollten wir das hier drin nun wirklich nicht wieder rückgängig machen. Ich bitte Sie ebenfalls, zuzustimmen.
Humbel, Berichterstatter: Ich rufe in Erinnerung, dass der Ständerat letzte Woche mit 33 zu 0 Stimmen den Streichungs- antrag gutgeheissen hat. Auch unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig, Artikel 17 betreffend Verzicht auf das bishe- rige Bürgerrecht zu streichen.
Im letzten September, bei der Behandlung dieser Vorlage in unserem Rat, habe ich bei der Bekämpfung des Streichungs- antrages unseres Kollegen Rechsteiner u. a. folgendes ge- sagt: «Als Anhänger von zweifachen oder mehrfachen Bürger- rechten hat Herr Kollege Rechsteiner diesen Antrag einige Jahre zu früh gestellt. Die Zukunft wird vermutlich in diese Richtung weisen, das muss Herrn Kollege Rechsteiner zuge- standen werden.» Die Minderheit hatte offenbar damals schon recht. Die Entwicklung ist rascher an uns herangetreten, als wir erwartet haben.
Es sind ja verschiedene Gründe, die eindeutig für die Strei- chung dieses Artikels 17 sprechen. Der kleinen Fahne, die vor- liegt, können Sie im übrigen den genauen Text vom bisheri- gen Artikel 17 entnehmen. Ich erwähne nur drei Gründe und stelle dann noch eine Frage. Ein erster Grund: Die neuesten Zahlen über die Ausländer und Einbürgerungen liegen vor. Die Einbürgerungen sind seit einigen Jahren rückläufig. Viel- leicht spielt hier die ganze Situation in Europa, im Hinblick auf EG 92, eine wichtige Rolle.
Ein zweiter Grund: Da wurde schon darauf hingewiesen: ver- schiedene Wirtschaftsverbände weisen auf die Regelung des Ausländerrechts im Hinblick auf künftige Verträge mit der EG hin. Das doppelte Bürgerrecht sollte nicht verboten werden. Ein dritter Grund: Herr Kollege Ruf verweist da auf eine Kon- vention im Europarat. Die Schweiz hat diese Konvention mei- nes Wissens nie ratifiziert. Nach neuesten Informationen je- doch soll man in Strassburg daran sein, diese Konvention zu revidieren und den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Staatsmann und Politiker Konrad Adenauer soll einmal erklärt haben: «Es ist niemandem verboten, gescheiter zu werden.» Nun noch meine Frage: Darf man wirklich von einem Gesuch- steller verlangen, mit dem Verzicht auf sein bisheriges Bürger- recht praktisch jegliche Bindung an sein bisheriges Heimat- land abzubrechen? Diese Frage können Sie selbstverständ- lich selber beantworten. Ich will nicht weiter ausholen. Wir ha- ben im September des vergangenen Jahres sehr ausgiebig über diesen Artikel 17 diskutiert.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, dem Streichungsantrag Ihre Zustimmung zu geben und damit den Antrag unseres Kollegen Ruf abzulehnen.
M. Pidoux, rapporteur: Le problème de la double nationalité peut se résumer dans cette question: peut-on devenir Suisse et conserver des relations avec un autre pays? «That is the question» pour parler en anglais, comme Mme Haering? Cer- tes, il y a des difficultés dans l'application de cette disposition, mais il n'empêche que, Monsieur le conseiller fédéral nous l'a dit, le nombre des naturalisations diminue, c'est un fait, que cela nous plaise ou non. C'est dans l'intérêt de notre pays de donner la possiblité aux nombreux jeunes étrangers de la deuxième génération, habitant notre pays de devenir Suisses. Il pourront y faire leur service militaire et se sentir comme les autres.
Un accord entre les partenaires sociaux, qui ont un grand poids, comme on l'a relevé à cette tribune, nous permet d'envi- sager la situation de manière différente, par rapport à celle du 26 septembre où nous avions repoussé la proposition de M. Reichsteiner par 71 voix contre 43.
Il n'est, en effet, pas sain que sur notre territoire habite environ un million d'étrangers. Ces gens font partie - en particulier les jeunes - de notre communauté, même s'ils ne sont pas de no- tre pays pour des questions de passeport. Si l'on suit la fa-
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meuse distinction de Maurras la distinction entre le pays réel et le pays légal, on a aujourd'hui l'occasion, en biffant l'arti- cle 17 d'adapter le pays légal au pays réel.
C'est pourquoi, au nom de la commission unanime, je vous in- vite à ne pas suivre la proposition de M. Ruf et de vous rallier à celle du Conseil des Etats.
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat es in diesem Saal wirklich nicht leicht. Wenn er Ihre Anträge bekämpft, Herr Rechsteiner, ist er sowieso im Unrecht, und wenn er aufgrund neuer Fakten und Erkenntnisse Ihren Anträgen zustimmt, ist es auch wieder nicht recht.
Ich darf immerhin darauf hinweisen, dass ich schon im letzten September hier ausgeführt habe, die jetzige Revision brächte eine gewisse Lockerung der Praxis betreffend Doppelbürger- recht; denn inskünftig wird die ausländische Ehepartnerin/der ausländische Ehepartner eines Schweizers/einer Schweizerin nach der erleichterten Einbürgerung die bisherige Staatsan- gehörigkeit beibehalten dürfen. Dies könnte - so habe ich da- mals gesagt - dazu führen, dass in den übrigen Fällen der Be- griff der Zumutbarkeit des Verzichts offener interpretiert werde als bisher. Dies gelte vor allem für junge Ausländer, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen seien, die aber auch nach ihrer Einbürgerung gerne die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern beibehalten möchten. Das zu meinen Ausführungen im September letzten Jahres.
Was hat den Bundesrat bewegt, mit den Kommissionen beider Räte auf Artikel 17 zurückzukommen und Ihnen die Strei- chung zu beantragen? Es sind im wesentlichen vier Punkte. Erstens haben wir festgestellt, dass trotz immer noch wach- sender ausländischer Wohnbevölkerung die Zahl der Einbür- gerungen ständig zurückgeht, und zwar gemäss einem Natio- nalen Forschungsprogramm u. a. auch deshalb, weil vor al- lem Angehörige von Staaten, die zur Europäischen Gemein- schaft gehören, am Erwerb des Schweizer Bürgerrechts kein grosses Interesse haben, wenn sie gleichzeitig auf ihr bisheri- ges Bürgerrecht verzichten müssen. Das war das erste neue klare Faktum.
Zweitens haben wir im letzten November eine Motion von Herrn Nationalrat Portmann entgegengenommen, die bezüg- lich einer erleichterten Einbürgerung für die zweite Ausländer- generation eine Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfah- rens vom Bundesrat verlangt hat.
Diese zweite Ausländergeneration stellt tatsächlich einen sehr bedeutenden Anteil der Einbürgerungsbewerber dar, und es erschien uns daher richtig, trotz des negativen Volksent- scheids vor einigen Jahren die Frage wiederaufzunehmen.
Drittens wurde in einer Eingabe der Wirtschaftsverbände der Wunsch geäussert, es sei im Hinblick auf die Entwicklung be- treffend den Europäischen Wirtschaftsraum das Erlangen ei- nes doppelten Bürgerrechts zu erleichtern.
Viertens - Herr Nationalrat Ruf hat darauf hingewiesen - hat sich der Umstand, dass die Aufgabe des bisherigen Bürger- rechts oft auch Vorteile mit sich gebracht hat, doch entschei- dend geändert. Dieser Vorteil bestand ja vor allem darin, dass wir Flüchtlingen den vollen diplomatischen Schutz nur gewäh- ren konnten, wenn sie nurmehr ein Bürgerrecht besassen. Aber nach der entscheidenden Wendung und den Entwicklun- gen - vor allem in den osteuropäischen Staaten - hat dieses Argument auch stark an Gewicht verloren.
Diese vier neuen Fakten und Erkenntnisse haben uns bewegt, beiden Kommissionen ein Rückkommen auf Artikel 17 zu be- antragen.
Schliesslich wurde uns dieser Antrag noch durch ein weiteres Moment erleichtert: Wir haben nämlich unterdessen aufgrund des neuen Bürgerrechts bereits in sehr, sehr vielen Fällen ge- lernt, mit dem Doppelbürgerrecht zu leben. Seitdem Kinder aus Ehen von Schweizerinnen mit Ausländern das Schweizer Bürgerrecht mit ihrer Geburt erwerben, sind Zehntausende von Personen zu Doppelbürgern geworden, ohne dass dies zu irgendwelchen nennenswerten Problemen geführt hätte. Zudem entstehen Tausende von Doppelbürgerrechten auch dadurch, dass Kinder mit ihrer Geburt neben dem Schweizer Bürgerrecht ihres Vaters noch das ausländische ihrer Mutter erwerben.
Die infolge der Streichung von Artikel 17 neu entstehenden Doppelbürgerrechte fallen gesamthaft somit nicht einmal sehr stark ins Gewicht. Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, zusammen mit dem Ständerat, Artikel 17 zu strei- chen und den Antrag von Herrn Ruf abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheit Minderheit
Für den Antrag Ruf
Art. 28 Abs. 1 Bst. a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 28 al. 1 let. a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Humbel, Berichterstatter: Hier geht es um ein Zahlenspiel. Als wir im letzten September diese Vorlage behandelt haben, la- gen sechs verschiedene Versionen vor. Jetzt ist es bedeutend einfacher geworden.
Der Bundesrat hat in seinem Entwurf 8 Jahre vorgeschlagen. Der Ständerat hat das in erster Lesung so genehmigt. Unser Rat hat bekanntlich 5 Jahre beschlossen.
Letzte Woche hat der Ständerat mit 24 zu 10 Stimmen dem An- trag auf 6 Jahre zugestimmt. Unsere Kommission schlägt Ih- nen mit 12 zu 0 Stimmen, bei einer Enthaltung, vor, diesem ständerätlichen Beschluss Ihre Zustimmung zu geben.
Man kann natürlich auch beim Zahlenspiel verschiedene Be- gründungen anbringen. Die logischste Begründung für 6 Jahre ist die folgende:
In Artikel 27 haben wir bei Inlandschweizern die Vorschrift, dass er bzw. sie mit einer Ausländerin bzw. mit einem Auslän- der 3 Jahre verheiratet sein soll. Es darf doch als vernünftig an- gesehen werden, wenn der Schweizer und seine ausländi- sche Ehegattin oder die Schweizerin und ihr ausländischer Ehegatte, die im Ausland leben, doppelt so lange, das heisst 6 Jahre, verheiratet sein sollen.
Darf ich Sie namens der wuchtigen Mehrheit der Kommission bitten, diesen 6 Jahren zuzustimmen! Wenn Sie das tun, ha- ben wir erfreulicherweise keine Differenzen mehr, und dann können wir - so hoffen wir - am kommenden Freitag morgen die Schlussabstimmung über das revidierte Bürgerrechts- gesetz durchführen. Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.
M. Pidoux, rapporteur: La naturalisation facilitée d'un conjoint d'un Suisse domicilié à l'étranger a provoqué beaucoup de discussions. Ce ne sont en effet pas moins de six propositions différentes qui ont été soumises dans cette salle, propositions relatives aux conditions posées à cette naturalisation. Or, par 12 voix contre zéro, votre commission vous propose de vous rallier sur ce point au Conseil des Etats qui a fixé à six ans la durée d'un tel mariage. C'est en effet le double de la durée de trois ans fixée pour le conjoint d'un Suisse vivant dans notre pays qui désire bénéficier de la naturalisation facilitée. En nous ralliant ainsi au Conseil des Etats, nous éliminerions la dernière divergence et cette loi pourrait être votée pendant la présente session et entrer en vigueur.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Sessione
Sessione primaverile
Rat
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Séance
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Datum 19.03.1990 - 14:30
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