Motion Thür
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N
7 mars 1990
Motion in ein Postulat umwandeln möchte, so nicht, damit nichts geschieht, sondern wir müssen zunächst den Bericht dieser interdepartementalen Arbeitsgruppe abwarten. Dieser Bericht wird Ende Jahr vorliegen, und dann werden wir Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten können.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.666
Motion Thür Revision des Raumplanungsgesetzes Aménagement du territoire. Révision de la loi
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1989
Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes eine Bestimmung aus- zuarbeiten, welche dem Bund die Kompetenz und Verpflich- tung gibt, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen und die ökologischen Ausgleichsflächen in ihrem Mindestumfang zu umschreiben sowie das Siedlungsgebiet zu begrenzen.
Der Bundesrat wird ferner ersucht, die Grundlagen zu erarbei- ten, dass der Mindestumfang für landwirtschaftliche Vorrang- flächen, die für eine ausreichende Selbstversorgung erforder- lich sind, und für ökologische Ausgleichsflächen, die für einen umfassenden Biotop- und Artenschutz nötig sind, gesetzlich festgelegt werden kann. Das gleiche gilt für die flächenmäs- sige Begrenzung des Siedlungsgebiets.
Texte de la motion du 5 octobre 1989
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire, d'élaborer une disposition donnant à la Confédération la compétence et l'obligation de définir la superficie minimale des surfaces agricoles prioritai- res et des surfaces de compensation écologique, d'une part, et de limiter les territoires urbanisés, d'autre part.
Le Conseil fédéral est en outre chargé d'élaborer les bases nécessaires pour fixer dans la loi la superficie minimale des surfaces agricoles prioritaires indispensables pour assurer l'auto-approvisionnement du pays et des surfaces de com- pensation écologique indispensables pour protéger les bioto- pes et les espèces. Il agira de même pour la limitation spatiale des territoires urbanisés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin Richard, Bir- cher, Diener, Fierz, Hafner Rudolf, Herczog, Jaeger, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Aargau, Petitpierre, Rebeaud, Schmid, Seiler Rolf, Zbinden Hans, Zwygart (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach dem Zweiten Weltkrieg und markant verstärkt ab den sechziger Jahren hat sich das Bild der Landschaft unter dem Einfluss der allgemeinen Nutzungsintensivierung, dem aus- ufernden Siedlungsbau und dem Ausbau der Infrastruktur ent- scheidend gewandelt. Als Folge davon sind der Schweiz seit 1952 rund 170 000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche verlorengegangen. Den auf sie wirkenden Druck übertrug die Landwirtschaft zum Teil auf die naturnahen Flächen. Seit Be- ginn des 19. Jahrhunderts sind deshalb praktisch alle Biotop- typen mit langen Entstehungszeiträumen (z. B. Moore und Auen) zu mehr als 90 Prozent aus unserer Landschaft ver- schwunden. Die Entwicklung von der Vielfalt der traditionellen Kulturlandschaft zur verinselten Restnatur in der heutigen Zivi- lisationslandschaft vollzog sich im Schweizer Mittelland inner- halb weniger Jahrzehnte. Als eine Folge davon setzte ein be- schleunigter, in einzelnen Landesteilen gar dramatischer Ar- tenrückgang ein, der noch unvermindert anhält.
Heute muss kritisch festgestellt werden, dass die wesentli- chen Ziele des Raumplanungsgesetzes nicht erfüllt werden konnten. In keinem Jahrzehnt zuvor ist derart viel Land mit Ein- familienhäusern zersiedelt und kostbares Kulturland geopfert worden. In keinem Jahrzehnt zuvor ist für die gesamte Bautä- tigkeit so viel Land verbraucht worden.
Zum Schutz der landschaftlichen Nutzfläche und naturnaher Landschaften, welche für einen umfassenden Biotop- und Ar- tenschutz erforderlich sind, braucht es heute mehr als blosse Absichtserklärungen. Wir müssen Mindestflächen im Gesetz festschreiben und das Siedlungsgebiet auf Gesetzesstufe be- grenzen, und zwar nicht - wie der Bundesrat in der Botschaft zu den Sofortmassnahmen schreibt - im Sinne einer langfristi- gen Fragestellung, sondern als unverzüglich in Angriff zu neh- mende Aufgabe, wenn wir in der Schweiz überhaupt noch et- was retten wollen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Die Siedlungsflächen in der Schweiz haben sich in den ver- gangenen Jahrzehnten stark ausgedehnt; und dies sowohl zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch der natur- nahen Landschaften. Der Bundesrat hat diese Entwicklung im Raumplanungsbericht 1987 ausführlich dargelegt und auf de- ren Folgen hingewiesen. Der Flächenverbrauch kann auf Dauer nicht so weitergehen wie bisher.
Zur Kulturlanderhaltung und zur Sicherung der Ernährung in Krisenzeiten hat der Bundesrat 1986 mit der Revision der Raumplanungsverordnung Grundsätze über die Fruchtfolge- flächen erlassen. In der Meinung, dass der Schutz der Frucht- folgeflächen allein nicht genügt, um das Landwirtschaftsland langfristig zu sichern, verlangt die Expertenkommission Jag- metti in ihrem Entwurf einen Sachplan der landwirtschaftlichen Vorrangflächen.
Um die Ziele der Raumplanung zu verwirklichen und die Nut- zungsvielfalt langfristig zu sichern, wird man nicht darum her- umkommen, Massnahmen zu prüfen, wie sie der Motionär vor- schlägt. Dabei werden weitergehende Abklärungen allerdings unumgänglich sein, so zum Beispiel die Frage der Verfas- sungsmässigkeit entsprechender Massnahmen.
Was den Vorschlag der landwirtschaftlichen Vorrangflächen betrifft, so ist dieser - als Bestandteil des Revisionsentwurfs Jagmetti - bei Kantonen, Parteien und Verbänden in Vernehm- lassung gegangen. Aus diesen Gründen ist eine Ueberwei- sung des Vorstosses in der verbindlicheren Form der Motion im gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Thür: Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat, im Rah- men der bevorstehenden Revision des Raumplanungsgeset- zes eine Bestimmung auszuarbeiten, welche dem Bund die Kompetenz und Verpflichtung gibt, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen und die ökologischen Ausgleichsflächen in ih- rem Mindestumfang zu umschreiben sowie das Siedlungs- gebiet zu begrenzen. Ferner ersuche ich den Bundesrat um Ausarbeitung von Grundlagen, die den Mindestumfang für landwirtschaftliche Vorrangflächen garantieren, die für eine ausreichende Selbstversorgung erforderlich sind, sowie den Mindestumfang für ökologische Ausgleichsflächen, die für ei- nen umfassenden Biotop- und Artenschutz nötig sind. Diese sollten dann gesetzlich festgelegt werden können. Das glei- che gilt auch für die flächenmässige Begrenzung des Sied- lungsgebietes.
Wenn Sie den Raumplanungsbericht des Bundesrates aus dem Jahre 1987 noch in Erinnerung haben, wo der dramati- sche Flächenverbrauch in der Schweiz beschrieben worden ist, und wenn Sie die Entwicklung seither in Betracht ziehen, dann werden Sie erkennen, dass es bei meinen Vorschlägen um zentrale Postulate im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes geht.
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Motion Thur
Seit 1952 haben wir 170 000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Wir haben einen riesigen Verlust von Ausgleichsflächen zu beklagen. Die landwirtschaftliche Nut- zung, die durch die Ausdehnung des Siedlungsgebietes be- 'drängt worden ist, hat diesen Druck weitergegeben auf die ökologischen Ausgleichsflächen. Resultat dieser Entwick- lung: Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind praktisch alle Bio- toptypen mit langen Entstehungszeiträumen, also Moore und Auen, in der Schweiz praktisch zerstört, nicht mehr vorhan- den; die Entwicklung von der Vielfalt der traditionellen Kultur- landschaft zur verinselten Restnatur ist in vollem Gange. Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass ein grosser Teil unserer Arten nicht mehr existiert, bereits verschwunden sind, dass es also heute darum geht, das noch zu retten, was zu retten ist.
In keinem Jahrzehnt zuvor ist die Bautätigkeit in diesem Land derart intensiv gewesen, also in dem Zeitraum, in dem eigent- lich das Raumplanungsgesetz hätte dafür sorgen sollen, dass wir mit dem Boden haushälterisch umgehen. Wenn wir noch etwas schützen wollen, müssen wir das heute machen, indem wir Mindestflächen umschreiben, Mindestflächen für alles fest- legen, nicht nur für Fruchtfolgeflächen, sondern eben auch für landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere auch für ökolo- gische Ausgleichsflächen; das heisst zwingend auch, dass man das Siedlungsgebiet beschränken muss.
Es gibt eine neue Studie - ich weiss nicht, ob Sie davon schon Kenntnis haben - über den Mindestbedarf an naturnahen Ausgleichsflächen in der Kulturlandschaft. Sie ist kürzlich für die Schweiz erstellt worden. Dieser können Sie entnehmen, dass man in der Schweiz einen Anteil an ökologischen Aus- gleichsflächen im Umfang von ungefähr 10 bis 15 Prozent benötigte, um 50 Prozent der wildlebenden Tier- und Pflan- zenarten erhalten zu können. Mit diesen 50 Prozent hat man bereits eine Hälfte aufgegeben. Wir haben etwa 5 bis 7 Pro- zent an Ausgleichsflächen ausgewiesen, also nicht einmal die Hälfte dessen, was für die Erhaltung von 50 Prozent unserer Arten nötig wäre.
Aus all diesen Gründen erscheint mir die Forderung, die ich in meiner Motion gestellt habe, im Rahmen der hängigen Revi- sion des Raumplanungsgesetzes als zentral. In der Stellung- nahme des Bundesrates wird ersichtlich, dass der Bundesrat dieses Problem erkennt. Er stellt fest, dass der Flächenver- brauch auf die Dauer nicht so weitergehen könne wie bisher. Er verweist auf den Entwurf der Kommission Jagmetti, die neu einen Sachplan für landwirtschaftliche Vorrangflächen ver- langt. Das ist richtig. Nur geht meine Idee weiter.
Es geht nicht nur darum, jetzt neue Begriffe in das Raumpla- nungsgesetz hineinzuschreiben, sondern eben auch zu sa- gen, wieviel es von welcher Fläche in der Schweiz braucht, damit die raumplanerischen Zielsetzungen erfüllt werden kön- nen. Also es geht nicht nur um die Festlegung von Begriffen, sondern um die Festlegung von Flächen.
Der Bundesrat stellt weiter fest, man komme nicht darum herum, Massnahmen zu prüfen, wie ich sie vorschlage, will aber meine Motion nur als Postulat entgegennehmen, mit dem Hinweis, es seien verfassungsrechtliche Fragen abzuklä- ren.
Ich verstehe diesen Einwand nicht. Wir haben eine verfas- sungsmässige Grundlage im Bereiche der Raumplanung, wir haben ein Raumplanungsgesetz, und wir haben bereits eine flächenmässige Festlegung im Bereiche der Fruchtfolgeflä- chen. Der Bundesrat hat das in Vollziehung des Raumpla- nungsgesetzes per Verordnung festgelegt, und.ich verstehe nun nicht, dass man, wenn man die ökologischen Ausgleichs- flächen oder die landwirtschaftlichen Vorrangflächen fest- legen will, hier verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet. Zusammenfassend sehe ich nicht ein, weshalb verfassungs- mässige Abklärungen gemacht werden sollen. Entweder ist man der Ansicht, heute sei es dringend nötig, dass diese Flä- chen definiert und auch begrenzt und Mindestflächen aus- geschieden werden, oder man ist eben doch nicht dieser Meinung.
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Ich persönlich bin der Auffassung, dass es heute wirklich eine sehr zentrale Frage ist, diese Flächen verbindlich zu umschrei- ben. Ich bitte Sie deshalb, meinen Vorstoss als Motion zu über-
weisen, damit diese Idee noch in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes einfliessen kann.
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat ist mit Herrn Thür ei- nig, dass es nicht darum gehen kann, die ständig grösser wer- denden Raumbedürfnisse künftig einfach auf die grüne Wiese hinaus zu befriedigen. Der Bundesrat hat nicht nur entspre- chende Absichtserklärungen abgegeben, sondern er hat, wie Sie selber festgestellt haben, in dieser Richtung auch bereits gehandelt, indem er im Rahmen der Raumplanungsverord- nung im Jahre 1986 die entsprechenden Fruchtfolgeflächen festgeschrieben hat. Im Entwurf der Expertenkommission Jag- metti findet sich zugleich der Vorschlag der landwirtschaftli- chen Vorrangflächen, und dieser Entwurf ist bekanntlich jetzt bis zum 30. Juni in Vernehmlassung. Es erscheint daher dem Bundesrat unzweckmässig, sich in dieser Situation der Ver- nehmlassung und der Vernehmlassungsauswertung bereits in irgendeiner Richtung festzulegen. Wir werden nach Ab- schluss der Vernehmlassung die entsprechenden Massnah- menvorschläge im einzelnen gegeneinander abzuwägen ha- ben, und der Bundesrat wird Ihnen dann im Botschaftsentwurf zur Revision des Raumplanungsgesetzes diejenigen Mittel vorschlagen, die auch Ihrem Anliegen, Herr Thür, entspre- chen.
Das ist der Grund, weshalb wir eine Umwandlung in ein Postu- lat vorschlagen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Postulat 48 Stimmen
Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
14-N
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Dans
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.666
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
288-289
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Pagina
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20 018 350
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