Initiative parlementaire (Ott)
170
N 8 février 1990
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Bundesbeschlusses Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats
114 Stimmen 10 Stimmen
86.246
Parlamentarische Initiative (Ott) Parlamentsreform Initiative parlementaire (Ott) Réforme du Parlement
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 5 hiervor - Voir page 5 ci-devant
Art. 49 - 57
M. Borel, rapporteur: Je ferai quelques remarques de détail concernant les articles suivants:
A l'article 49, les modifications sont d'ordre rédactionnel.
A l'article 50, il y a une faute d'impression à l'alinéa 5, où il est dit que l'on doit consulter le Bureau du Conseil national. En fait, il s'agit du Conseil des Etats.
A l'article 51, les lois et les règlements changent, mais pas uni- quement les dispositions réservées au Conseil national. La référence se rapportant à la concession de radio et télévision concerne l'article 4 et non l'article 13. En outre, dans le cadre de la discussion, la terminologie concernant l'article constitu- tionnel sur la radio-télévision et la loi encore actuellement en discussion a changé. L'ancien libellé était le suivant: «elle s'ef- forcera de donner des délibérations un aperçu objectif et ins- tructif». Actuellement, il est dit: «les programmes présentent les événements de façon fidèle et reflètent équitablement la di- versité des opinions». Nous vous proposons d'adapter le présent texte à celui de la nouvelle concession pour la deuxième lecture.
Les modifications se rapportant aux articles 52 et 53 sont d'or- dre rédactionnel, à une nuance près. A l'article 53, nous pen- sons que trois jours suffisent aux députés pour corriger leurs interventions, cela simplifiera le travail de l'administration. Les modifications suivantes, jusqu'à l'article 71, sont d'ordre systématique et d'ordre rédactionnel, à part certains points où nous avons des propositions d'amendement sur lesquelles je reviendrai.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Ich möchte zu den folgenden Artikeln folgende Bemerkungen machen: Bei Artikel 49 ist unsere Aenderung rein redaktionell. Bei Artikel 50 Absatz 5 heisst es im Text «Büro des National- rates»; es sollte aber heissen «Büro des Ständerates». Bei Artikel 51 wird in Absatz 4 Bezug genommen auf Artikel 13 der Konzession: Die Konzession der SRG hat aufgrund des neuen Bundesverfassungsartikels und aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes geändert. Es wird sich neu um den Arti- kel 4 «Programmauftrag» handeln, die Formulierung wird auch anders sein. Die Formulierung heisst bisher: «Die Sen- dungen müssen objektiv sein und zur politischen Information beitragen»; die neue Formulierung wird heissen: «Ereignisse sind sachgerecht darzustellen, und die Vielfalt der Ansichten ist angemessen zum Ausdruck zu bringen.»
In Artikel 54 Absatz 3 haben wir die Frist, innert welcher die Be- troffenen Stilkorrekturen an ihren Voten im Amtlichen Bulletin anbringen können, von fünf Tagen auf drei Tage verkürzt. Das dient vor allem zur schnelleren Herausgabe des Amtlichen Bulletins.
Bis zu Artikel 71 sind unsere Abänderungen rein redaktionell
oder systematisch bedingt. Wir haben aber verschiedene An- träge von Ihrer Seite, die wir behandeln werden.
Angenommen - Adopté
Art. 58 Antrag Loeb Abs. 4 (neu)
Der nächstfolgende Redner wird vom Präsidenten aufgefor- dert, sich in der Nähe des Rednerpultes für seinen Einsatz be- reit zu halten.
Art. 58 Proposition Loeb Al. 4 (nouveau)
L'orateur suivant est prié par le président de se rapprocher de la tribune de façon à pouvoir prendre la parole sans délai.
Loeb: Es geht mir hier um etwas ganz Einfaches: Ich möchte gerne, dass der Präsident jeweils schon den nächsten Redner aufrufen würde. Der könnte sich dann auf den Kanzlerstuhl setzen und wäre für seine Rede schon bereit. Es würde alles viel rascher gehen; wir würden Zeit einsparen. Es ist im Prinzip eine Selbstverständlichkeit, aber ich finde, es wäre gut, wenn der Präsident das jeweils machen würde.
M. Borel, rapporteur: M. Loeb a donné l'exemple en se tenant à deux mètres de la tribune juste avant de prendre la parole. La commission a examiné ce genre de modification et elle y est favorable, mais pas au point de faire figurer ces détails dans le règlement du Conseil national. L'organisation du débat est laissée à l'appréciation du président.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Der Vorschlag von Kollege Loeb ist natürlich sehr gut. Er hat ihn ja auch vordemonstriert. Er dient dazu, den Ablauf zu beschleunigen. Wir haben über solche kleine Rationalisierungen des Arbeitsablaufes in der Kommission auch gesprochen. Wir waren der Meinung, dass wir nicht jede dieser Einzelheiten ins Reglement aufnehmen müssten. Aber wir überlassen Ihnen den Entscheid.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Loeb Dagegen
32 Stimmen 39 Stimmen
Art. 59, 60, 60a, 60b Angenommen - Adopté
Art. 60c Antrag Loeb Abs. 1
.... werden sollen. Der Rat entscheidet ohne Diskussion.
Antrag Ledergerber Abs. 1
.... in welcher Weise die Geschäfte beraten werden sollen. Eine Einstufung der Geschäfte in die Kategorien III, IV und Vist nur bei Einstimmigkeit möglich.
Antrag Ott Abs. 2bis (neu) Eine freie Debatte ist durchzuführen, wenn dies von minde- stens 50 Ratsmitgliedern verlangt wird.
Art. 60c Proposition Loeb Al. 1
.... traitement des affaires. Le Conseil décide sans débat.
Proposition Ledergerber Al. 1
.... le mode de traitement des affaires. Les affaires ne peuvent être classées dans les catégories ill, IV et V qu'à l'unanimité.
Parlamentarische Initiative (Ott)
171
Proposition Ott Al. 2bis (nouveau)
Il y a de toute façon débat libre lorsqu'au moins 50 députés en font la demande.
Loeb: Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die An- träge in einer fraktionsinternen Arbeitsgruppe erarbeitet wur- den, die ich hier vertrete. Wir wünschen, dass der Rat nicht noch lange diskutieren würde über die Frage, in welche Kate- gorie ein Geschäft gehören sollte. Wir verlieren Zeit dabei, wenn wir über die Diskussion diskutieren. Das möchten wir verhindern. Wir möchten gleich zur Abstimmung kommen wie beim Ordnungsantrag, d. h. man würde dann direkt darüber abstimmen. Die Meinungen sind ja in den Fraktionen bereits gemacht.
Noch eine Bemerkung zur vorherigen Abstimmung: Ich wäre froh - auch wenn mein Vorschlag abgelehnt worden ist; es wurde zwar gesagt, es sei eine Selbstverständlichkeit -, wenn die Präsidenten das so machen würden: Es würde tatsächlich etwas bringen. Ich bin auch einverstanden, wenn der Vor- schlag nicht ins Reglement aufgenommen wird.
Ledergerber: Ich spreche zu Artikel 60c Absatz 1:
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die parlamentarische In- itiative sich zum Ziel gesetzt hat - das von Ihnen angenommen worden ist -, die parlamentarische Infrastruktur zu stärken, die parlamentarischen Arbeitsabläufe rationeller zu gestalten; die Rechte des Parlamentes und der einzelnen Parlamentarier sollen aber gewahrt werden. Diese Ziele sind wörtlich in der In- itiative so erwähnt, der Bericht greift sie wieder auf.
Unsere Fraktion ist nun der Ansicht, dass eine Einteilung, wie sie Artikel 60c vorschlägt, durchaus sinnvoll ist. Wir haben eine Reihe von Geschäften, bei denen wir nicht immer freie Debat- ten durchführen müssen. Wir können das schriftliche Verfah- ren anwenden. Aber die Einteilung in die Punkte III, IV und V- reduzierte Debatte, Kurzdebatte und schriftliches Verfahren - ist eine ganz wesentliche Entscheidung, ob Parlamentarier sich an Geschäften beteiligen können und sollen.
Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass die Fraktionspräsiden- tenkonferenz, die diese Einteilung vornimmt respektive vor- schlägt, eine Einteilung in diese stark restriktiven Formen III, IV und V nur vornehmen kann, wenn sie Einstimmigkeit erreicht. Damit wird die Idee nicht sabotiert, sondern wir gehen von fol- gender Voraussetzung aus: Wenn es so klar ist, dass diese Geschäfte hier wirklich nicht im Detail diskutiert werden müs- sen, ist es auch ganz klar, dass die Fraktionen dieser Meinung sind. Wenn das nicht der Fall wäre, soll jede Fraktion ein Veto- recht haben.
Wir beantragen Ihnen deshalb, einen Zusatz in Absatz 1 auf- zunehmen, der sagt: «Eine Einstufung der Geschäfte in die Ka- tegorien III, IV und V ist nur bei Einstimmigkeit der Fraktions- präsidentenkonferenz möglich.» Gleichzeitig sagen wir damit, dass eine Einstufung als organisierte Debatte mit Mehrheits- entscheid möglich sein soll.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Er torpediert nicht den Wunsch, rationellere Verfahren zu finden, er ermöglicht aber jenen Fraktionen, die in einzelnen Geschäften kein ab- gekürztes Verfahren möchten, sich auch entsprechend zu arti- kulieren. Wenn Sie hier nicht beistimmen, diese Bremse ein- bauen und den Fraktionen dieses Recht einräumen, gibt es einfach jedesmal in solchen Fällen eine Plenardebatte über das formelle Verfahren. Dann haben wir anstelle einer Verein- fachung eine Komplizierung erreicht, und das möchten wir nicht.
Ott: Es handelt sich hier um einen Antrag der SP-Fraktion, wel- che Ihnen beliebt macht, eine freie Debatte sei durchzuführen, wenn dies von mindestens fünfzig Ratsmitgliedern verlangt wird.
Ich unterstütze als Initiant diesen Antrag und habe es über- nommen, ihn zu begründen, weil ja die parlamentarische In- itiative ausdrücklich sagte, die Arbeitsweise des Rates sei ra- tioneller zu gestalten, aber dabei sei das Recht der einzelnen Parlamentarier zu wahren. Der Antrag unserer Fraktion will die- sem Grundsatz dienen, und zwar noch etwas besser als die
geschriebene Vorlage. Der Antrag will, dass eine freie, unein- geschränkte Debatte stattfindet, wenn 50 Parlamentarier es für nötig halten und verlangen. Wenn ein Viertel des Rates eine freie Debatte verlangt, handelt es sich offenbar um ein wichti- ges oder um ein politisch sehr kontroverses Geschäft, und ein solches verdient eine freie Debatte. Die Freiheit des Parla- ments und der einzelnen Parlamentarier erfordert, dass signifi- kante Minderheiten nicht durch prozedurale Fesseln ein- geengt werden. -
Man wird vielleicht einwenden, dann sei ja die Einstufung ei- nes Geschäftes in die unteren Kategorien überhaupt nie mehr möglich, denn es werde sich immer eine Minderheit finden, die einen Riegel vorschiebt. Ich glaube dies nicht. Ein gewis- ses Mass an Kooperationsgeist ist doch in diesem Rat vorhan- den, davon bin ich fest überzeugt. Eine Fraktion, eine Gruppie- rung oder eine Einzelperson, die immer wieder, auch bei we- nig bedeutenden Geschäften, eine freie Debatte verlangen und damit nur den Ratsbetrieb belasten würde, würde sich da- mit sehr bald selbst disqualifizieren und damit aufhören.
Die Parlamentsreform, wie sie in dieser Vorlage angegangen wird, will nicht zwingen, einschränken oder einengen, son- dern sie will diesem Rat Instrumente in die Hand geben, mit denen er einvernehmlich und mit Augenmass seine eigene Ar- beitsweise verbessern kann.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diesem Antrag der sozialdemo- kratischen Fraktion Ihre Zustimmung zu geben.
Nebiker: Ich bitte Sie, sowohl den Antrag von Herrn Lederger- ber wie auch denjenigen von Herrn Ott abzulehnen. Damit wird das Prinzip, das wir jetzt beim Eintreten dargelegt haben, durchbrochen, namentlich durch den Antrag Ledergerber. Mit dem Vorschlag einer Einteilung in Kategorien werden nun wirklich keine Rechte des Parlamentariers beeinträchtigt. Je- der Parlamentarier hat das Antragsrecht. Er hat auch das Recht auf Begründung seines Antrages, sei es mündlich oder schriftlich. Er hat auch das Recht auf Antwort, es wird also rea- giert auf seinen Antrag, entweder von der Kommission oder natürlich auch vom Bundesrat.
Im weiteren besteht die Möglichkeit, wenn im Laufe der De- batte etwas ganz Wichtiges auftaucht, die Debatte zu öffnen. Das ist weitgehend Sache der Verhandlungsführung durch den Präsidenten des Rates. Er könnte ja bei einem einzelnen Artikel, bei einer unvorhergesehenen Wendung tatsächlich die Debatte etwas öffnen. Es wäre dann Sache des Plenums, ei- nen entsprechenden Ordnungsantrag zu akzeptieren. Wenn wir die Beratungsweise hier im Rat effektiv rationalisieren wol- len, müssen wir die Beratungsweise dem Ordnungsantrag un- terstellen, dem Willen des gesamten Plenums, und nicht dem Willen eines Fraktionspräsidenten oder, nach der Idee von Herrn Ott, von 50 Ratsmitgliedern.
Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass unsere demo- kratischen Regeln wohl den Schutz der Minderheiten beinhal- ten; sie haben das Recht, sich zu äussern, aber sie haben doch nicht das Recht, die Verhandlung zu bestimmen, sonst unterstünden wir dem Diktat der Minderheiten.
Das Plenum des Parlamentes entscheidet, wie ein Geschäft behandelt wird, genauso wie wir vorher über Fraktionsbei- träge bestimmt haben. Wie gesagt, es werden keine individu- ellen Rechte der Parlamentarier beschnitten, sondern unsere Tätigkeit wird rationalisiert. Wir begrenzen uns hier auf die Dis- kussion des Wesentlichen und auf die wichtigste Aufgabe des Parlamentes, nämlich Entscheide zu fällen.
Auch in der Bevölkerung hat man kein Verständnis für lange Palaver des Parlamentes, sondern man erwartet Entscheide. Das ist das Wichtigste!
Ich bitte Sie, dies zu beachten. Wir müssen im Interesse von uns allen und im Interesse unserer Demokratie diese Ent- scheide speditiv, rationell fällen können. Ich beantrage Ihnen also, beide Anträge abzulehnen.
M. Borel, rapporteur: J'effectuerai tout d'abord deux remar- ques d'ordre général avant de répondre aux trois proposi- tions. Tout d'abord, je rappelle que la liberté du député n'est pas entravée par les suggestions que nous vous soumettons. Il a toujours la possibilité de présenter une proposition sur
N
8 février 1990
172
Initiative parlementaire (Ott)
n'importe quel point de l'ordre du jour et de la développer. Se- lon la décision qui sera prise, c'est uniquement la forme qui serait modifiée. Il devrait opter pour la procédure écrite, mais en gardant le droit de demander à l'Assemblée de pouvoir s'exprimer oralement. Cette dernière trancherait.
Le but de cette proposition est le suivant. Il s'agit de peser les intérêts individuels du député et ceux du Parlement dans son ensemble. En tant qu'unité d'une entité, nous avons aussi intérêt à ce que les débats en plénum se concentrent sur l'es- sentiel, de façon à éviter de perdre trop de temps - comme c'est souvent le cas - en longues discussions sur le déplace- ment d'une virgule ou la modification d'un adjectif quelcon- que. Ce genre de proposition vise à restreindre de telles prati- ques.
Je rappelle le système que nous avons prévu. Ce classement en catégories ne s'effectue pas n'importe comment. Il peut être revu à différents niveaux. Nous avons envisagé la solution suivante. Lorsque le Bureau attribue à une commission un ob- jet qui sera porté à l'ordre du jour de notre plenum, il propose une catégorie. Après ses délibérations, la commission peut se rallier à la décision du Bureau ou soumettre une contre-propo- sition à la Conférence des présidents de groupe qui prend po- sition. En dernier ressort, s'il y a une motion d'ordre, le plenum tranche. Nous avons même prévu - et nous envisageons que ce seront les cas les plus fréquents - que lors des débats en commission il s'avère que la proposition du Bureau corres- pond à la réalité, que l'importance politique de l'objet est es- timée à sa juste valeur, mais qu'une partie du projet, l'entrée en matière ou la discussion sur un article par exemple, mérite d'être classée dans une autre catégorie. Par exemple, un cha- pitre ayant fait l'unanimité au sein d'une commission pourrait être classé dans une catégorie traitée plus rapidement. Par contre, un article faisant l'objet de plusieurs divergences, qui mérite une plus longue discussion, pourrait être classé dans une catégorie où les débats sont plus ouverts. Le système est donc très souple. Comme M. Nebiker l'a déjà dit, lors d'un débat on peut tout à coup constater que la décision de la Con- férence des présidents de groupe n'est pas adéquate et qu'un article doit être examiné plus longuement en plénum. En ce cas, le président peut prendre la décision d'ouvrir le débat, soit spontanément, soit en réponse à une motion d'ordre votée par le Conseil.
J'en viens maintenant aux trois propositions. Tout d'abord, celle de M. Loeb. Si nous écoutons son développement, nous pouvons affirmer que la commission est d'accord. Mais nous estimons qu'une motion d'ordre n'a jamais donné lieu à de longues discussions dans ce plénum. Tous les cas que nous avons traités ont entraîné une intervention du motionnaire, une réponse soit de la Conférence des présidents de groupe, soit d'un membre du Bureau, et un vote. Dans de rares occasions, un troisième orateur s'est peut-être inscrit. Par la force des choses, le principe de la motion d'ordre subsiste dans notre règlement et, tout à coup, nous créerions des mini-motions d'ordre sans débat pour des sujets requérant une décision po- litique importante, puisqu'il s'agit de classer le débat dans l'une ou l'autre des catégories.
Je vous rappelle que durant cette session nous avons eu une motion d'ordre demandant la modification de l'ordre du jour qui en réalité équivalait à dire: «Je préfère parler à un moment où mon audience à la télévision est meilleure qu'aujourd'hui à cette heure.» Nous aurions pu en débattre pendant une demi- heure. Nous ne l'avons pas fait, mais le droit subsiste. Nous admettrions de discuter dans ce genre de situation, mais lorsqu'il s'agirait de prendre une décision sur le poids politi- que d'un objet, nous le refuserions. Cela me paraît inéquitable. Je souhaite que M. Loeb retire sa proposition. Je rappelle que la commission estime que les motions d'ordre doivent être débattues brièvement. Au cas où la proposition de M. Loeb se- rait maintenue, nous vous engageons à la refuser.
Je traite globalement les propositions de MM. Ledergerber et Ott. La position de la commission diffère des leurs sur le point suivant. Elle estime, lorsqu'un groupe, voire un député, n'est pas d'accord avec une proposition de la Conférence des présidents de groupe sur la façon d'organiser notre débat dans ce plénum, que ledit groupe ou ladite personne peut
déposer une motion d'ordre et tenter de convaincre une majo- rité des collègues qu'il faut modifier la manière de pratiquer. MM. Ott et Ledergerber disent: Nous voulons, en tant que groupe ou membre d'une liste de 50 députés, non pas con- vaincre, mais imposer cette modification de l'organisation des débats. La commission a examiné ce problème et estimé que, de manière générale, l'avis des minorités était relativement bien respecté. Lorsque la question politique est importante, il ne s'agit pas d'effectuer un coup de force majoritaire pour les empêcher de s'exprimer.
Convaincue par ces arguments, la commission a conclu qu'il fallait en rester à la pratique actuelle, où l'ordre du jour est sou- mis, généralement tacitement, à l'approbation du plénum et, en cas de litige, c'est la majorité qui décide. La minorité ne peut pas, en vertu du droit de veto d'un groupe ou de cin- quante députés, imposer une modification de l'ordre du jour. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous recommande d'en rester au statu quo qui consiste à dire que tout ce qui touche à l'ordre du jour, y compris l'organisation de nos débats, doit relever d'un vote majoritaire de notre Parle- ment et non pas d'un droit de veto.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Zuerst drei Vorbemerkungen: Grundsätzlich war die Idee der Kommission im Hinblick auf diese Parlamentsreform folgende: Das Antragsrecht von Par- lamentarierinnen und Parlamentariern soll nicht einge- schränkt werden. Die von uns vorgesehenen Einschränkun- gen betreffen die Form, in der wir uns ausdrücken können; wir weichen vermehrt auf die schriftliche Form aus, um Zeit zu sparen, um den Parlamentsbetrieb zu straffen. Aber Sie haben gesehen, dass es auch beim schriftlichen Verfahren noch Möglichkeiten für einen Antragsteller gibt, dem Plenum das Anliegen zu unterbreiten, sich mündlich zu äussern: Das An- tragsrecht ist durch unsere Vorschläge nicht tangiert.
Ein wichtiges Anliegen der Parlamentsreform ist, dass wir uns in den Diskussionen im Rat in Zukunft auf das Wesentliche konzentrieren und dass es nicht ellenlange Debatten über De- tails gibt. Wir wollen aufhören, Kommissionsberatungen im Plenum zu wiederholen. Das ist die Stossrichtung.
Was die Einteilung in diese Kategorien anbelangt, ist sie auf verschiedenen Stufen abgesichert. Ich rufe Ihnen nochmals in Erinnerung, dass das Büro gleichzeitig bei der Bestellung der Kommission auch einen Vorschlag macht, in welcher Katego- rie dieses Geschäft im Plenum behandelt werden soll. Die Kommission kann am Ende ihrer Verhandlungen diesen Vor- schlag akzeptieren, wenn sich auch in ihren Verhandlungen gezeigt hat, dass das richtig ist. Sie kann aber auch, wenn sich plötzlich herausstellt, dass ein Geschäft zum Beispiel viel bri- santer ist, einen abweichenden Vorschlag an die Fraktionsprä- sidentenkonferenz machen.
Die Fraktionspräsidentenkonferenz überlegt das nochmals und macht dem Plenum einen Vorschlag; das Plenum kann diesen Vorschlag schweigend akzeptieren, oder eine Gruppe, ein einzelner Parlamentarier oder eine einzelne Parlamentarie- rin kann einen Ordnungsantrag stellen, dass das Geschäft in eine andere Kategorie verschoben werden soll.
Damit komme ich zu den Abänderungsanträgen unserer drei Kollegen:
Der Antrag von Herrn Loeb will, dass der Rat ohne Diskussion über einen Antrag entscheiden soll. Das trifft in der Intention die Meinung der Kommission, möglichst rationell zu entschei- den. Wir waren aber der Meinung, dass wir nicht ein neues Ver- fahren für diesen speziellen Ordnungsantrag einführen wol- len. Wir haben schon x-mal Ordnungsanträge bezüglich Trak- tandenliste oder bezüglich vorgeschlagene organisierte De- batten gehabt. Und was passiert jeweils? Es redet der, der den Ordnungsantrag stellt; es redet vielleicht ein Vertreter der Frak- tionspräsidentenkonferenz, die das beschlossen hat, und eventuell noch ein weiterer Votant. Wir waren der Meinung, diese kleine Diskussion über einen Ordnungsantrag müsse man laufen lassen. Die Kommission ist der Meinung, wir soll- ten den Antrag von Herrn Loeb ablehnen und hier nicht ein neues Verfahren einführen.
In gleicher Weise müssen wir Ihnen im Namen der Kommis- sion zu den Anträgen Ledergerber und Ott vorschlagen, dass
173
Parlamentarische Initiative (Ott)
wir beim bisherigen Verfahren verbleiben wollen. Wir wollen wie bei der Traktandenliste auch bei der Einteilung in Katego- rien diese Stufen durchlaufen. Möglicherweise werden wir das in vielen Fällen schweigend akzeptieren. Wenn wir nicht einig werden können, sei es von einer Gruppe, sei es von einzelnen her, wird ein Ordnungsantrag gestellt; dann entscheidet eben die Mehrheit. Dieses Verfahren möchten wir bei der Organisa- tion unserer Geschäfte beibehalten und nicht neue Elemente einführen, nach welchen sowohl in der Fraktionspräsidenten- konferenz - gemäss Antrag Ledergerber - eine Minderheit, d. h. ein einzelner Fraktionspräsident, das Veto einlegen kann, als auch 50 Angehörige des Parlamentes dem Parlament auf- oktroyieren können, in welcher Art und Weise ein Geschäft be- handelt werden soll. Wir sind der Meinung, dass in der Organi- sation des Parlamentes wie bisher die Mehrheit entscheidet; wir wollen nicht einen besonderen Minderheitenschutz einfüh- ren.
Ich empfehle Ihnen Ablehnung aller drei Anträge.
Abs. 1 - Al. 1
Präsident: M. Loeb est satisfait de la réponse et retire sa pro- position.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ledergerber Dagegen
44 Stimmen 82 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen - Adopté
Abs. 2bis - Al. 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ott Dagegen
41 Stimmen 80 Stimmen
Abs. 3, 4 - Al. 3, 4 Angenommen - Adopté
Art. 60d Abs. 1-4 - Al. 1- 4 Angenommen - Adopté
Abs. 5 (neu) Antrag Loeb
Der Rat kann bei organisierten Debatten beschliessen, weitere Voten von Ratsmitgliedern schriftlich dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Al. 5 (nouveau) Proposition Loeb
Le Conseil peut décider, en cas du débat organisé, d'accepter que d'autres interventions des membres lui soient remises par écrit.
Loeb: Es geht ja bei diesem Artikel um die organisierte De- batte. Ich weiss nicht, ob es Ihnen auch schon so ergangen ist, dass innerhalb der Fraktion ein Gerangel um die Redezeit war, dass man zurücktreten musste, seine Meinung nicht kundtun konnte.
Ich schlage deshalb vor, dass man bei den organisierten De- batten die Möglichkeit hätte, schriftliche Voten abzugeben. Das wäre ein erster Schritt auch in die Richtung, die uns Herr Jaeger vorschlägt, und wir könnten diesen bei den organisier- ten Debatten am besten anwenden. Bedingung wäre, dass das Büro gewisse Formen erlassen würde: d. h. den Zeitpunkt bekanntzugeben hätte, bis zu dem die schriftlichen Voten ab- gegeben werden müssten (eventuell auch die maximale Länge), damit sie während der Debatte vor uns liegen würden und auch den Journalisten ausgehändigt werden könnten. Mir schiene das ein Weg zu sein, um das eine oder andere Ge- schäft vermehrt in organisierter Debatte behandeln zu kön-
nen, indem eben immer die Möglichkeit bestünde, sich zu äus- sern.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.
Jaeger: Ich möchte noch weitergehen - auch mit meinem Vor- stoss - als Herr Loeb. Ich bin aber der Auffassung, dass sein Antrag sicher ein richtiger Schritt ist in die Richtung, in die mein Postulat ebenfalls gehen möchte. Ich glaube, wir könn- ten damit doch erreichen, dass die Debatten verkürzt würden, und es wäre richtig, dass man das Instrument der schriftlichen Voten auch auf die nichtorganisierten Debatten ausdehnen würde. Es hätte dann jeder die Möglichkeit, sich zu entschei- den, ob er das Votum mündlich vortragen oder schriftlich de- ponieren wolle. Diese schriftlichen Voten müssten natürlich umfangmässig begrenzt werden, das ist ganz klar.
Das ist auch eine Reform, die ihr Vorbild in anderen Ländern hat. Wir kennen andere Parlamente, wo schon immer schrift- liche Voten deponiert werden konnten. Ich bin überzeugt, dass das sowohl dem Bedürfnis des Parlamentariers ent- spricht als auch gleichzeitig mithilft, unsere Debatten hier zu rationalisieren.
In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag Loeb, sind aber der Auffassung, dass das nicht nur fallweise auf Ratsbe- schluss, sondern eben auch für nichtorganisierte Debatten und generell gültig sein sollte. Es ist ja an sich eine Kleinigkeit, eine minimale Reform. Ich glaube, so konservativ kann man gar nicht mehr sein, dass man einen so kleinen Reformschritt auch noch ablehnt.
Hösli, Sprecher des Büros: Das Büro hat sich mit dieser Frage auch befasst, und zwar gerade aufgrund der Motion Jaeger, die zwar jetzt nicht traktandiert ist.
Der Antrag Loeb hat Aehnlichkeit mit der Motion Jaeger. Die Motion Jaeger will ja, dass man, statt immer nur zu sprechen, Voten auch schriftlich einreichen kann.
Das Büro ist der Ansicht, diese Sache sei prüfenswert und wir könnten diese Motion als Postulat übernehmen; als Postulat deshalb, weil die Motion auch in den Ständerat gehen müsste. Der Ständerat ist nicht wie der Nationalrat mit Zeitproblemen konfrontiert.
Man sollte im Grunde genommen diese Entscheidung für die zweite Lesung aussetzen. Man kann dann den Antrag Loeb und die Motion Jaeger in der Kommission prüfen und neu fas- sen. Ich wäre froh, wenn Herr Loeb seinen Antrag im Moment zurückziehen könnte. Dann würden wir in der zweiten Lesung grundsätzlich darauf zurückkommen.
Das Büro teilt im grossen und ganzen die Meinung von Herrn Jaeger, wie sie sich in seiner Motion äussert.
Leuenberger-Solothurn: Ich muss Ihnen gestehen: Das ist eine spontane Intervention. Aber die Vorschläge Jaeger und Loeb werfen doch einige Fragen auf, auf die ich Antworten ha- ben möchte. Unsere Hauptaufgabe wäre ja an sich die Gesetz- gebung, und ich habe gelernt, dass bei der Gesetzgebung die Voten, die hier abgegeben werden, zu den Materialien kom- men, also eine Rolle spielen bei der Interpretation der entspre- chenden Paragraphen. Ich kann mir eine Debatte nicht genau vorstellen, wo unsere hochgeschätzten und zeitweilig kritisier- ten Juristen schriftlich wohlformulierte Voten abgeben, die zur Interpretation der Paragraphen dienen sollen, und ich sitze als «Klein Hansli» da hinten, komme gar nicht dazu, all diese Pa- piere zu lesen, und eines schönen Tages erlebe ich, wie ein Beamter mir sagt: «Ja wissen Sie, das müssen wir so interpre- tieren, weil bei den Materialien das Votum XY liegt, und das zwingt uns zu dieser Interpretation.»
Ich gebe zu, das ist meine Spontaneität; aber ich bin nicht ganz sicher, ob wir jetzt so husch-husch zu diesen schriftli- chen Voten - in Gesetzgebungsverfahren mindestens scheint mir dies fraglich - Zuflucht nehmen sollten. Bezüglich Gesetz- gebungsverfahren möchte ich bitten, dass einer der Kronjuri- sten dieses Hauses das Wort ergreift und uns die Situation auseinandersetzt. Wenn wir über das schöne Wetter diskutie- ren, dann meinetwegen; aber das Vorgehen, wie es hier vorge- schlagen wird, würde ich im Augenblick ablehnen, also auch den Antrag von Herrn Loeb.
N 8 février 1990
174
Initiative parlementaire (Ott)
Frau Uchtenhagen: Ich finde, dass Herr Leuenberger ganz recht hat. Ich glaube, so geht es nicht. Es gibt auch noch einen anderen Grund: Man kann ja in der Debatte widersprechen, man kann etwas richtigstellen. Jetzt öffnen wir da quasi ein Tor, da kann jeder schreiben, was er will, und irgend jeman- dem etwas unterschieben, und wir haben gar keine Möglich- keit, dazu Stellung zu nehmen. Das ist doch eines Parlamen- tes vollkommen unwürdig.
Ich bitte Sie, auf dieses neue System nicht einzutreten.
Loeb: Ich bin einverstanden damit - wie Herr Hosli das vorge- schlagen hat -, wenn man das noch einmal in die Kommission zurücknimmt. Es soll kein Husarenstreich sein, aber ich finde wir sollten uns doch mit der Frage befassen, welche Möglich- keiten wir im schriftlichen Verfahren hätten. Andere Parla- mente machen das auch. Dann sollten wir die Sache auf alle Fälle intensiv prüfen.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Jaeger: Ich möchte erstens nochmals betonen: Es geht ja nicht darum, dass wir das Instrument als Pflicht einführen; es bestünde die Wahlmöglichkeit.
Zweitens, Frau Uchtenhagen, müssten die Voten vorher vorlie- gen, damit wir sie einsehen könnten. Das ist durchaus mög- lich: Die Voten werden ja in der Regel schon am Sonntag vor- bereitet. Es hat doch keinen Wert, darüber zu streiten! Drittens kann ich überhaupt nicht verstehen, weshalb ein sol- ches Theater dagegen gemacht wird, wenn nach Möglichkei- ten gesucht wird, Debatten zu verkürzen. Offensichtlich will man das nicht! Aber dann soll man es auch so sagen.
M. Borel, rapporteur: Chargés de vous faire des suggestions pour travailler de manière rationnelle, nous sommes mainte- nant en face de deux de propositions. La première qui émane du Bureau et dit vouloir étudier la question et celle de M. Loeb qui se déclare d'accord de retirer sa proposition à la condition que la commission s'en préoccupe.
Personnellement et au nom de la commission, je vous pro- pose de refuser la proposition Loeb, tout en sachant que le Bureau vous proposera alors d'accepter la motion Jaeger sous forme de postulat, donc d'approfondir la réflexion à ce sujet au niveau du Bureau. Il est inutile qu'une commission et le Bureau se préoccupent, en parallèle, du même objet.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Damit wir hier nicht auf zwei Schienen dasselbe bearbeiten, müssen wir Ihnen von der Kommission her folgendes vorschlagen: Sie wissen, dass das Büro sich bereit erklärt hat, die Motion Jaeger zu studieren und in Form eines Postulates zu akzeptieren. Herr Loeb sagt, dass er seinen Antrag zurückzieht, erwartet aber, dass die Kommis- sion auf die zweite Lesung hin das Thema studiert: Das wäre unrationell. Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie den Antrag Loeb ablehnen und dass wir auf die Arbeit des Büros warten; oder aber Herr Loeb zieht seinen Antrag zurück, im Wissen darüber, dass das Problem ja sowieso behandelt wird.
Loeb: Herr Hösli hat vorhin gesagt, das werde studiert; es wurde damals gesagt: mit der Kommission zusammen für die zweite Lesung. Ich bin davon ausgegangen. Aber ich bin auch bereit, dass das Problem innerhalb des Büros studiert wird; ich möchte der Kommission nicht Schwierigkeiten machen. Aber wir sollten die Frage wirklich studieren, weil es eine Mög- lichkeit gibt, hier einen Schritt zu machen, wobei wir sicher ge- nau anschauen müssen, welche Folgen dies haben könnte. Ich ziehe meinen Antrag zurück.
Zurückgezogen - Retiré
Art. 60e
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté
Abs. 2 Antrag Loeb
Mit Ausnahme der Ordnungsanträge sind die Anträge dem Präsidenten rechtzeitig schriftlich einzureichen, in der Regel vor der Beratung des betreffenden Geschäftes. Die Anträge werden allen ...
Al. 2 Proposition Loeb
A l'exception des motions d'ordre, les propositions doivent être remises à temps au président. Dans la règle, le dépôt in- tervient avant le traitement de l'objet en question. Les proposi- tions demandant ....
Loeb: Hier geht es nur um eine Präzisierung. Wir möchten, dass die Anträge dem Präsidenten rechtzeitig einzureichen sind - in der Regel vor der Beratung des betreffenden Ge- schäftes -, damit die Kommission, wenn irgend möglich, dar- über diskutieren kann. Ich finde es immer sehr unangenehm, wenn der Kommissionspräsident sagt, man habe in der Kommmission nicht darüber diskutieren können. Ich bin sehr froh, wenn die Spezialisten diese Möglichkeit haben. Denken wir aber auch an die Simultanübersetzer und an die anderen Uebersetzer, die froh sind, wenn sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Ueberset- zern für ihre Arbeit recht herzlich danken.
M. Borel, rapporteur: Cette proposition de M. Loeb corres- pond à l'état d'esprit dans lequel nous avons fait nos proposi- tions et je crois pouvoir vous recommander, au nom de la com- mission, de l'accepter.
Angenommen gemäss Antrag Loeb Adopté selon la proposition Loeb
Abs. 3, 4 - Al. 3, 4 Angenommen - Adopté
Art. 61 Antrag Günter Abs. 1
a. Die Redezeit der beiden Berichterstatter beträgt zusammen maximal 40 Minuten.
b. Die Redezeit des Vertreters des Bundesrates beträgt maxi- mal 30 Minuten.
Antrag Ledergerber Abs. 1
Die Redezeit der Berichterstatter und der Vertreter des Bundesrates beträgt in der Eintretensdebatte höchstens 20 Minuten. Der Präsident entscheidet über Ausnahmen.
Art. 61 Proposition Günter Al. 1
a. Le temps de parole des deux rapporteurs n'excédera pas 40 minutes au total. b. Le temps de parole du représentant du Conseil fédéral n'excédera pas 30 minutes.
Proposition Ledergerber Al. 1
Le temps de parole des rapporteurs et des représentants du Conseil fédéral n'excédera pas 20 minutes dans les débats d'entrée en matière. Le président statue sur les exceptions.
Abs. 1 - Al. 1
Günter: Was wir bis jetzt beraten und beschlossen haben, ist vor allem eine Disziplinierung derjenigen in unserem Rate, die in der Regel nicht vorne in der Musik mitmarschieren, die viel- leicht etwas weiter hinten mitmarschieren oder manchmal et- was quer zur Musik. Damit diese Vorlage wirklich erfolgreich sein soll, wenn wir wirklich Zeit einsparen wollen, sollten sich alle vermehrt Disziplin auferlegen müssen. Es gehört dazu eine Opfersymmetrie, oder ganz konkret: Die «Grosskopfe- ten» hier vorn - ich spreche von beiden Berichterstattern und
175
Parlamentarische Initiative (Ott)
dem Bundesrat - sollen «mit in diese Zäune hineinkommen». Also entweder alle oder niemand! Wenn wir schon weiter redu- zieren, dann sollen auch sie sich einschränken.
Herr Ledergerber hat auch einen Vorschlag dazu eingereicht. Ich erläutere Ihnen nur kurz die Differenz unserer beider Vor- schläge:
Meiner Ansicht nach wäre der Sprecher welscher Zunge ohne- hin überflüssig, wenn wir unsere Minderheiten mit etwas mehr Präsidenten beglücken würden. Dann wären sie nämlich auch gut vertreten. Der Sprecher welscher Zunge führt meiner tiefen Ueberzeugung nach nur zu einer Vertiefung des «Röstigra- bens», weil wir alle dazu erzogen werden, nur noch demjeni- gen zuzuhören, den wir besser verstehen. Der Andersspra- chige erzählt dann ohnehin noch einmal dasselbe, der Bun- desrat manchmal dasselbe noch ein drittes Mal.
Die Journalisten machen es genau gleich. Wenn Sie die welschsprachigen Medien mit den deutschsprachigen ver- gleichen, sind es zwei verschiedene Nationalräte, die hier ta- gen, die ganz wenig miteinander zu tun haben. Die einzige Ge- meinsamkeit scheint in der Person der jeweiligen Bundesräte, die auftreten, zu liegen. Sonst sind es zwei verschiedene Räte mit verschiedenen Personenkreisen. Aber die Abschaffung des zweiten Berichterstatters steht nicht zur Diskussion. Im Reglement steht: «Die beiden müssen sich miteinander ab- sprechen.» Manchmal tun sie es, häufig tun sie es nicht.
Ich möchte diese Zusammenarbeit im Ratsreglement etwas in- stitutionalisieren, indem die Zeit, die wir ihnen zur Verfügung stellen, den beiden gemeinsam gegeben wird, nämlich nach meinem Vorschlag 40 Minuten. Dann müssen sie sich abspre- chen, was sie sagen wollen. Wenn der eine überzieht, bezahlt sonst der andere die Zeche dafür. Das passiert dann wahr- scheinlich nur einmal in einer Vorlage. Zusammen haben sie gemäss unserem Vorschlag 40 Minuten. Der Bundesrat hat 30 Minuten. Das sollte genügend Zeit sein. Das Parlament hat mit dieser Regelung etwas mehr Priorität, denn zusammen haben die Kommissionsvertreter etwas mehr Zeit als der Bundesrat. Der Bundesrat seinerseits sollte mit einer halben Stunde aus- kommen können.
Eine Differenz zu Herrn Ledergerber besteht noch darin, dass in unserem Vorschlag nicht steht, dass Ausnahmen gemacht werden können. Ich möchte dazu formell erklären: Für mich war das so selbstverständlich, dass ich es einfach nicht in den Antrag hineingeschrieben habe. Der Präsident macht das auch heute etwa bei persönlichen Voten. Wenn jemand sehr betroffen ist und sein Votum wirklich zu Ende ausführen möchte, ist der Ratspräsident in der Regel - wenn man ihn zu- vor darauf aufmerksam macht - grosszügig. Ich bin also durchaus der Meinung, dass der Bundesrat, wenn er einmal ein Zeitproblem hat und das vorher mit dem Präsidenten be- spricht, diese Ausnahmebewilligung bekommen sollte, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich im Antrag vermerken.
Für mich ist dieser vorliegende Artikel das «pièce de résis- tance». Wenn Sie nicht bereit sind, den Bundesrat und die Kommissionssprecher an die Kandare zu nehmen, werde ich gegen diese Vorlage stimmen. Denn ich bin der Meinung, man solle nicht immer nur die Kleinen einschränken.
Der ganz Kleine aber dort auf der Tribüne darf von mir aus ru- hig weiterschreien!
Ledergerber: Im Auftrag der Fraktion mache ich Ihnen be- liebt, unseren Antrag zu unterstützen, der vorsieht, dass sich die Berichterstatter aus der Kommission befleissigen sollen, nicht länger als 20 Minuten zu reden und dass auch der Bun- desrat sich dieser Regel unterziehen soll.
Es gibt in der deutschen Schweiz ein Sprichwort, und das heisst: «Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.» Wir Parlamentarier gehen manchmal noch ein Stück- chen weiter und metzgen uns sogar selber.
Ich bin der Meinung, das Parlament sollte nicht unbedingt im Redeschwall eingeschränkt werden, sondern die Reform sollte darin bestehen, dass unsere Entscheide besser werden. Wir sind ein Parlament, und wir müssen möglichst viele Min- derheitsmeinungen auch darstellen. Sie müssen hier aus- gesprochen werden. Das ist die Funktion des Parlamentes.
Wenn wir überall den Tropfenzähler mit der Stoppuhr in der Hand einsetzen, so werden wir damit nicht effizienter und un- sere Arbeit in diesem Land wird nicht besser.
Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass wir uns nicht ge- traut haben, dort anzusetzen, wo die Parlamentsreform wirk- lich einsetzen müsste. Wir werden mittelfristig nicht um ein Be- rufsparlament herumkommen. Das muss auch einmal klar ge- sagt werden. Wir kommen aber nicht darum herum, auch die Kommissionsarbeit so zu gestalten, dass dort die Hauptarbeit geleistet wird und das Parlament entlastet werden kann, dass - wie ich gestern bereits erwähnt habe - auch in den Kommis- sionen Kompromisse geschmiedet werden können, die eine politisch breite Basis abgeben.
Wir sind aber nicht bereit, hier Minuten abzukratzen, abzu- zwacken da und dort, und die Berichterstatter und die Vertreter des Bundesrates ungeschoren zu lassen. Auch diese Mitglie- der unseres Rates sollen sich einer gewissen Kürze und Prä- gnanz befleissigen. Wir dürfen auch daran denken, dass un- sere Vertreter aus den Kommissionen in den Fraktionen be- richten, dass die Fraktionen über den Inhalt beraten und dass der Bundesrat seine Position in der Regel schon in seinen Bot- schaften ziemlich ausführlich dargestellt hat, also sehr breiten Raum hat, um seine Position zu klären.
Ich bitte Sie, im Sinne - wie Herr Günter gesagt hat - einer Op- fersymmetrie, diese Redezeitmaxima auch den Berichterstat- tern aus den Kommissionen und dem Bundesrat vorzugeben.
M. Borel, rapporteur: La commission et les auteurs des propo- sitions sont d'accord sur le fond. Si nous avons proposé de dire: «Le Conseil fédéral et les rapporteurs ne doivent pas pa- rler, en règle générale, plus de 30 minutes» au lieu de «doivent s'efforcer d'être brefs», c'est toujours dans cet esprit selon lequel, dans la mesure du possible, il fallait être bref. Nous avons même précisé dans notre rapport écrit que les Services du Parlement devaient, à notre avis, être chargés d'élaborer une sorte de guide pour les présidents de commission. Ce guide est en cours d'élaboration et sera soumis au Bureau de notre Conseil. Parmi les recommandations de ce guide devrait figurer également la manière d'empoigner le débat d'entrée en matière et le débat de détail en plénum.
Nous vous proposons cependant d'en rester à la proposition de votre commission pour la raison suivante: limiter le temps de parole dans le débat d'entrée en matière, c'est peut-être li- miter la première intervention des rapporteurs de commission, mais ces derniers sont également censés écouter les autres députés et «éventuellement» répondre à leurs questions. Dans ce domaine-là, il est difficile de prévoir une durée de réponse avant le débat. Dès lors, nous préférons la souplesse, tout en admettant la règle que, dans la mesure du possible, les rap- porteurs et le Conseil fédéral s'expriment de manière brève.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Wir schlagen Ihnen im Namen der Kommission vor, diese beiden Anträge abzulehnen. Im Grunde genommen sind wir uns alle einig, dass wir auch von den Kommissionsberichterstattern und selbst von den Bundesräten erwarten, dass sie sich so kurz als möglich fas- sen. Ich meine aber, gerade weil wir immer wieder verlangen, dass die Diskussionen über die Konsensfindung in den Kom- missionen stattfinden sollen, müssen ja unter Umständen die Berichterstatter hier im Plenum im Eintretensvotum diese Ar- beit der Kommission entsprechend darstellen können, damit dann nicht nachher bei den Einzelheiten die Diskussionen trotzdem beginnen. So sind wir eher für Flexibilität, für eine Richtlinie - in der Regel 30 Minuten - als für ein striktes Vor- schreiben der Redezeit für Berichterstatter und Bundesrat. Ich kann auch noch auf Seite 79 der Botschaft hinweisen, wo wir dem Büro den Auftrag gegeben haben, einen Leitfaden für Kommissionspräsidenten zu erarbeiten. Dort sollen prakti- sche Hinweise, u. a. auch über die Art der Berichterstattung, enthalten sein.
Wir sind also eher für Flexibilität als für ein genaues Vorschrei- ben der Redezeit für Berichterstatter und Bundesräte.
N 8 février 1990
176
Initiative parlementaire (Ott)
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Ledergerber Für den Antrag Günter
60 Stimmen 22 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag Ledergerber Für den Antrag der Kommission
61 Stimmen 56 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Frau Grendelmeier, Sprecherin der Minderheit: Es geht in diesem Minderheitsantrag darum, ob die fünf Minuten, die für Einzelredner für Fraktionssprecher gelten, in der Detailbera- tung auch für Motionäre, Interpellanten und Postulanten gel- ten sollen. Wir waren der Ansicht, dass das nicht dasselbe Paar Stiefel ist.
Es ist ein Unterschied, ob Sie ein Einzelvotum zu einer Sache einbringen, die schon lange diskutiert wurde, und Sie geben noch Ihre Meinung bekannt, oder ob Sie von einem parlamen- tarischen Instrument Gebrauch machen - Postulat, Motion, In- terpellation -, damit meistens eine neue Idee einbringen und diese dann hier als einzelner, als einzelne verteidigen oder darlegen müssen.
So gesehen ist es ein erheblicher qualitativer Unterschied, ob es sich um einen Antragsteller handelt, einen Einzelredner, oder eben um jemanden, der eines jener Instrumente ge- braucht, die ja im Laufe der Zeit so unheimlich abgeschwächt worden sind.
Wenn wir nun einerseits den persönlichen Vorstössen einen fi- xen Platz zuweisen - nämlichen an diesen Montagen - und sie damit wieder aufwerten, können wir nicht auf der andern Seite die Parlamentarier, die einen persönlichen Vorstoss unterneh- men, bestrafen dadurch, dass sie eine neue Idee in fünf Minu- ten darstellen müssen.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dass die übrigen Redner zur Begründung von Anträgen sowie die Urheber von Motionen, Postulaten, Interpellationen und parlamentarischen Initiativen sich zehn Minuten lang äussern können.
Es braucht also eine Erhöhung der Redezeit, um neue Ideen hier verteidigen zu können. Sonst können wir gleich überge- hen zum «Skribament», zum Schreibparlament; das wird so- wieso eines Tages kommen. Wir werden per Knopfdruck ab- stimmen, ob wir für oder gegen eine Vorlage sind. Und dann können wir dieses schöne Haus im Sinne des Planes um- bauen, nach dem es ursprünglich konzipiert war: als griechi- sches Theater. Es hat eine ausgezeichnete Akustik. Für Opern zum Beispiel würde es sich sehr gut eignen!
Nebiker: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Pitteloud, vertreten durch Frau Grendelmeier, abzulehnen. Wir haben vorher die Aspekte des schriftlichen Verfahrens diskutiert, und gerade bei den persönlichen Vorstössen besteht das schrift- liche Verfahren heute schon. Der Interpellant kann seinen Vor- stoss schriftlich begründen. Es hat doch keinen Wert, das glei- che in zehn Minuten noch einmal mündlich zu erklären: Wenn etwas Neues gesagt werden muss, kann dies auch in fünf Mi- nuten geschehen, dazu braucht es nicht zehn Minuten. Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
M. Borel, rapporteur: M. Nebiker a raison, vous avez accepté que la procédure écrite soit la règle pour les motions, postu- lats et interpellations. Dès lors, le motionnaire a eu l'occasion de s'exprimer de manière claire auprès de tous les membres du conseil. Il s'agit simplement de savoir si cinq minutes suffi- sent comme l'estime la majorité de la commission ou si, lors- que l'on a appronfondi à titre personnel un domaine au point de souhaiter déposer une motion ou une autre proposition, on mérite de la défendre pendant dix minutes oralement à cette tribune. Je vous rappelle que la commission vous propose cinq minutes, la minorité dix minutes.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Das Verfahren bei Motion, Po- stulat und Interpellation ist schriftlich, und der Votant hat jede Möglichkeit, schriftlich seine Meinung sehr gut zu erklären. Die Frage ist, ob Sie ihm bei abweichendem Antrag des Bundes- rates oder der Kommission fünf oder zehn Minuten geben wol- len. Die vorberatende Kommission der Parlamentsreform war der Meinung, fünf Minuten seien ausreichend, um den Stand- punkt noch einmal zu erklären. Ich schlage Ihnen also vor, sich der Kommission anzuschliessen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
87 Stimmen 38 Stimmen
Abs. 2, 3 - Al. 2, 3 Angenommen - Adopté
Art. 62, 63 Angenommen - Adopté
Art. 65 Antrag Loeb Abs. 4
Anträge auf Rückweisung enthalten bereits bei der Einrei- chung eine kurze Darstellung der verlangten Ueberprüfung oder Aenderung.
Art. 65 Proposition Loeb Al. 4 Les propositions de renvoi comportent une brève motivation.
Abs. 1-3-Al. 1-3 Angenommen - Adopté
Abs. 4 - Al. 4
Loeb: Hier geht es nur darum, dass wir bereits beim Einrei- chen des Antrages die schriftliche Darstellung der verlangten Ueberprüfung und Aenderung haben möchten, damit wir uns entsprechend vorbereiten können; dass die Begehren nicht nur mündlich entwickelt werden.
M. Borel, rapporteur: J'imagine, en tout cas en lisant le texte français, que les propositions doivent contenir une brève moti- vation écrite. C'est le sens de votre proposition qui correpond aux intentions de la commission et nous acceptons votre pro- position.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Wir sind der Meinung, dass der Vorschlag Loeb sich mit den Absichten der Kommission absolut deckt - sogar noch eine präzisere Formulierung ent- hält -, so dass ich Ihnen vorschlage, den Antrag Loeb anzu- nehmen.
Angenommen gemäss Antrag Loeb Adopté selon la proposition Loeb
Art. 66, 67 Angenommen - Adopté
Art. 68
M. Borel, rapporteur: L'article 68 commence par: «Jusqu'à la votation finale, tout député .... ». Il s'agit là d'une erreur de tra- duction. Il faut lire: «Jusqu'au vote sur l'ensemble, tout député .... ».
Angenommen - Adopté Art. 69, Untertitel, Art. 70 - 83 Art. 69, sous-titre, art. 70- 83 Angenommen - Adopté
177
Motion Houmard
Art. 84
M. Borel, rapporteur: Juste deux remarques finales: en ce qui concerne la première, il est bien entendu que la numérotation de ce règlement sera revue avant la deuxième lecture si possi- ble.
La deuxième remarque: nous avons pris un certain nombre de décisions pour rationaliser nos débats durant des séances de plénum. En particulier, il y aura plus de traductions et de tra- vaux dactylographiques à effectuer pendant les sessions. Il ne faudra donc pas vous étonner si le Bureau vient prochaine- ment avec des demandes de crédit pour donner suite aux pro- positions que nous vous avons faites et que vous avez accep- tées.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Eine erste Bemerkung: Es ist klar, dass wir die Numerierung der Artikel auf die zweite Le- sung hin überprüfen werden.
Zweite Bemerkung: Wir haben jetzt Entscheidungen getroffen, welche das schriftliche Verfahren vergrössern; das heisst, dass es während der Sessionen mehr Schreibarbeiten geben wird, und es heisst auch, dass es mehr Uebersetzungsarbei- ten geben wird. Das wird zur Konsequenz haben, dass früher oder später das Büro auf uns zukommen wird mit Begehren für erhöhten Kredit für die Vermehrung des Personals. Falls dies dann eintrifft, seien Sie bitte nicht erstaunt darüber.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Schmid: Die Bilanz der Beratungen über die Vorlage zur Parla- mentsreform ist für die Minderheiten in diesem Rat eindeutig negativ. Zwei positiven Punkten stehen sieben Minuspunkte gegenüber. Wir finden es zu billig, so zu tun, als läge es an den kleinen Fraktionen und den Fraktionslosen in diesem Rat, dass die Sachgeschäfte nicht effizient beraten und verab- schiedet werden können. Die gewichtigsten Geschäfte, die wir in dieser Sondersession behandelt haben, nämlich das Fern- meldegesetz, die Volksinitiativen und der Energienutzungs- beschluss, haben sehr deutlich gezeigt, woran es liegt, wes- halb wir unsere Aufgaben in diesem Rat oft nicht innert nütz- licher Frist erfüllen können.
Aus diesem Grund lehnt die grüne Fraktion die Vorlage in der Gesamtabstimmung mehrheitlich ab.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
111 Stimmen 12 Stimmen
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose de classer selon la page 2 du rapport une intervention parlementaire.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.429
Motion Houmard Politische Reden von Ausländern Discours politiques d'étrangers
Wortlaut der Motion vom 18. März 1988
Da der Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1948 betreffend politische Reden von Ausländern nicht befriedigt, laden wir den Bundesrat ein, die gesetzliche Grundlage für die Rege- lung der politischen Tätigkeit von Ausländern in der Schweiz zu schaffen.
Texte de la motion du 18 mars 1988
Étant donné que l'arrêté du Conseil fédéral concernant les dis- cours politiques d'étrangers du 24 février 1948 ne donne pas satisfaction, nous invitons le Conseil fédéral à établir les bases légales réglant l'activité politique des étrangers dans notre pays.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Areg- ger, Basler, Berger, Bonny, Bonvin, Bühler, Büttiker, Cavadini, Cincera, Coutau, Daepp, David, Dreher, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer- Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Gros, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hosli, Jeanneret, Jung, Kohler, Kühne, Loeb, Loretan, Luder, Martin Jacques, Meier Fritz, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Nuss- baumer, Perey, Philipona, Reimann Maximilian, Ruf, Rutishau- ser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-Fribourg, Savary- Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schnider, Schwab, Seiler Hans- peter, Spälti, Spoerry, Stamm, Steinegger, Stucky, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwingli (72)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juni 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juin 1988
L'arrêté du Conseil fédéral du 24 février 1948 concernant les discours politiques d'étrangers a régulièrement donné lieu à des discussions, ces derniers temps. Dans sa réponse à la motion Braunschweig du 8 octobre 1987 (87.594 Orateurs étrangers. Liberté de parole), le Conseil fédéral a relevé ce qui suit:
«Le Département de justice et police a été chargé de vérifier la réglementation - approuvée à l'époque par le Parlement - de l'activité politique des étrangers. Cet examen porte également sur la forme et le contenu de l'arrêté concernant les discours politiques d'étrangers. Les travaux ne sont pas encore achevés. Ceux-ci terminés, le Conseil fédéral aura l'occasion de se prononcer une nouvelle fois sur ce problème».
L'établissement de bases légales - demandé par la présente motion - n'est pas prévu dans le rapport sur le programme de la législature 1987 à 1991. La réglementation de l'activité politi- que des étrangers soulève des questions complexes et re- quiert donc du temps. Par ailleurs, les travaux de révision en cours de la loi fédérale sur les droits politiques, d'une part, et de la loi fédérale sur les droits politiques des Suisses de l'étranger, d'autre part, devraient également exercer des effets sur la législation fédérale envisagée dans le domaine abordé par la motion Houmard (droit de vote des Suisses de l'étranger envers la Suisse, d'une part; droit de vote des étrangers en- vers leur pays d'origine depuis la Suisse, d'autre part; décision du Conseil fédéral de 1981 concernant le traitement parallèle de ces deux domaines).
Vu cet état de choses, la forme du postulat conviendrait mieux
23-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Ott) Parlamentsreform Initiative parlementaire (Ott) Réforme du Parlement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.246
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.02.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
170-177
Page
Pagina
Ref. No
20 018 301
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.