Pétitions
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14 décembre 1989
L'un des problèmes les plus difficiles que pose la révision de l'assurance-maladie est celui de son financement. La hausse des coûts, même si on peut espérer l'endiguer, ne peut être compensée que par deux moyens: l'augmentation des cotisa- tions ou celle des subventions. Côté cotisations, on est arrivé à un niveau qui devient intolérable pour les catégories économi- quement faibles ou même moyennes, pour les familles nom- breuses et pour beaucoup de personnes âgées. Quant aux subventions, la Caisse fédérale, sans être tout à fait vide, n'est pas inépuisable même si hier elle a pu accorder ce que pro- pose le Conseil national, c'est-à-dire 300 millions de francs supplémentaires pour subventionner l'assurance-maladie.
Il existe probablement un troisième moyen, celui que de- mande la motion sur le financement, et qui consisterait à mieux répartir les subventions fédérales. Si l'on renonçait au fameux système de l'arrosoir qui amène à verser la même sub- vention au président-directeur général d'une grande multina- tionale qu'à une personne âgée et économiquement faible, on pourrait augmenter considérablement l'aide apportée à ceux qui en ont réellement besoin. Il est évident que pour y parvenir, il faut modifier fondamentalement le système du subvention- nement, en particulier, subventionner non plus les assureurs, mais les assurés individuellement. On pourrait, par exemple, instituer un système comme celui proposé par les assureurs privés et leur association (AMA ou en allemand PKU). Ce système consisterait à admettre que la part des cotisations à l'assurance-maladie, qui dépasse un certain pourcentage du revenu imposable, serait prise en charge par les pouvoirs pu- blics, Confédération et cantons réunis. Cette prise en charge pourrait entre autres se faire sous forme d'une déduction du bordereau de l'impôt fédéral direct, voire des impôts canto- naux. Du reste, ce n'est là qu'une des formules possibles. Ce qui m'intéresse aujourd'hui avant tout, c'est de savoir si la motion va être réalisée et si la commission que préside notre collègue Schoch a reçu des directives dans ce sens.
M. Cotti, conseiller fédéral: L'interpellation de M. Gautier invite le Conseil fédéral à dire quelles suites seront données à la mo- tion de 1990 qui concerne en particulier les assurés à revenus modestes. Si j'ai bien compris M. Gautier, il part de l'hy- pothèse que, dans le mandat du Conseil fédéral à la commis- sion présidée par son confrère M. Schoch, ce sujet ne serait pas traité.
Or, je dois tout de même le corriger. Je signale en particulier le principe 33 dans lequel on indique exactement, comme fina- lité, la nécessité d'alléger les cotisations des assurés à reve- nus modestes. A mon avis, cela revient exactement à la finalité que poursuivent M. Gautier et le Conseil fédéral.
Il est donc certain que le problème est soumis à la commission et il n'y a pas de doute que ce mandat précis du Parlement - seul mandat parlementaire en cette matière qui existe actuelle- ment - sera pris en compte lors de la révision.
M. Gautier: Je suis satisfait et je remercie le Conseil fédéral.
Petitionen - Pétitions
89.267
Bohrer Elisabeth. Solidarität gegenüber der Dritten Welt Bohrer Elisabeth. Solidarité avec le tiers-monde
Herr Schmid unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- währleistungskommission den folgendem schriftlichen Be- richt:
Mit Eingabe vom März 1989 reichte Frau Elisabeth Bohrer mit zahlreichen Mitunterzeichnern eine Petition ein. Die Peten- ten rufen zur Solidarität gegenüber der Dritten Welt auf. Die wachsende Verschuldung verleite die Regierungen zum Ab- holzen und Abbrennen der Regenwälder, wodurch die Le- bensgrundlage der ganzen Erde aus dem Gleichgewicht ge- bracht werde. Die Petenten fordern das Parlament auf, die nö- tigen Schritte zu unternehmen und die Hilfe, die der Schweiz auf politischer Ebene möglich ist, zu veranlassen.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 20. Oktober 1989 mit dieser Eingabe. Sie holte dazu eine Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten ein und kommt mit diesem zu fol- genden Schlüssen:
21 Für die Verwaltung der Naturschätze innerhalb ihrer natio- nalen Grenzen sind die jeweiligen Regierungen verantwort- lich. Wenn Fehlentwicklungen durch äussere Gegebenheiten mitverursacht werden oder grenzüberschreitende Folgen ha- ben, und beides trifft für die Zerstörung der tropischen Regen- wälder zu, dann ist auch die Verantwortung der Nachbarstaa- ten und der internationalen Gemeinschaft angesprochen.
Der Aktionsplan zum Schutz tropischer Regenwälder, in dem eine Reihe von staatlichen und nichtstaatlichen internationa- len Organisationen unter der Leitung der FAO zusammenar- beiten, schlägt als konkrete Rettungsmassnahmen beispiels- weise vor, den Raubbau an den tropischen Hölzern durch die Preispolitik einzudämmen oder den Nachlass von Schulden durch die Schaffung von Naturschutzgebieten abzugelten.
Zur Förderung einer dauerhaften, umweltgerechten Nutzung der tropischen Regenwälder wurden das Internationale Tro- penholzabkommen abgeschlossen und die Internationale Tropenholzorganisation mit Sitz in Yokohama geschaffen. Das Abkommen, das 1985 in Kraft trat und dem auch die Schweiz angehört, will laut Artikel1 die «Erarbeitung von nationalen Po- litiken mit dem Ziel ermutigen, die Nutzung und Erhaltung der Tropenwälder und ihrer genetischen Ressourcen nachhaltig sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der be- troffenen Regionen zu bewahren».
Die Konferenz «Silva», die Anfang Februar 1986 in Paris statt- fand, trug insbesondere zu einer Intensivierung der Zusam- menarbeit zwischen europäischen und afrikanischen Staaten zur Rettung der Tropenwälder bei.
Es ist erklärte und zunehmend auch tatsächliche Politik der in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen internationalen Or- ganisationen, der regionalen Entwicklungsbanken, der Inter- nationalen Entwicklungsagentur (Ida), des Internationalen Währungsfonds (IMF) und - wie deren Präsident Barber Con- able an seinem Besuch in der Schweiz Ende April ausdrück- lich bestätigte - der Weltbank, die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes konsequenter als bisher in ihre Aktivitä- ten einzubeziehen. Die gleiche Forderung richtet sich auch an die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit.
22 Die Schweiz leistet in ihrem eigenen Interesse einen akti- ven und überzeugten Beitrag an die internationalen Bestre- bungen zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt, zur Verhin- derung von Umweltschäden und zu ihrer Behebung. Was die tropischen Regenwälder betrifft, sei diese allgemeine Feststel- lung noch durch zwei konkrete Beispiele illustriert, nämlich die Beteiligung der Schweiz an einem Projekt der Internationalen Tropenholzorganisation mit Gesamtkosten von 3 Millionen Dollar zur Erhaltung von 1000 km2 tropischen Regenwaldes im brasilianischen Bundesstaat Acre und das integrierte Pro- gramm der Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar. 23 Die Kommission begrüsst den Beschluss des Nationalra- tes, den Anliegen der Petenten mittels eines Postulats Nach- achtung zu verschaffen.
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission La commission propose de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance.
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Petitionen
89.268 Witschi Marcel. Beitragssplitting im Gesundheitswesen Witschi Marcel. Fractionnement des cotisations dans le secteur de la santé
Herr Schmid unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- richt:
A) Die ärztliche Versorung sei weiterhin mittels persönlicher Beiträge an die Krankenversicherungen zu finanzieren.
B) Sämtliche Kosten für den Aufenthalt in Heil- und Pflegean- stalten seien über Lohnprozente zu finanzieren.
Wie die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), die In- validen-Versicherung (IV) usw. soll eine Schweizerische Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) eingeführt werden.» Der Petent begründet seine Eingabe im wesentlichen wie folgt:
«Das Gesundheitswesen steht nach wie vor unter zunehmen- dem Kostendruck, und es ist damit zu rechnen, dass sich die- ser wahnsinnige Kostenschub noch weiter entwickeln wird, wenn nicht endlich richtungweisende Weichen gestellt wer- den.
Für viele Menschen in unserem Land sind die Prämienkosten an eine Grenze gestossen, welche nicht mehr der wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen entspre- chen.
Bisher ist der Versicherte für seine Krankenkassenprämien vollumfänglich selber aufgekommen.
Bei der Einführung des Beitragssplittings würden die Kranken- kassenprämien zugunsten der Versicherten massiv um 30 bis 40 Prozent sinken, da für den Aufenthalt in Heil- und Pflegean- stalten nicht mehr die private Krankenkasse, sondern die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) ko- stenpflichtig sein würde. Durch die Ankoppelung der Prämien an die Löhne würden die grossen Kostenschübe, insbeson- dere im Heil- und Pflegeanstaltenbereich, neutralisiert, da durch Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen die Prä- mienbeiträge an die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versi- cherung (HPV) ebenfalls synchron steigen würden.
Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) würde ausnahmslos nur die Standardleistungen entschädi- gen. Das würde bedeuten: Wenn sich ein Versicherungsneh- mer für zusätzlich bessere Heil- und Pflegeanstaltsleistungen versichern lassen will, z. B. Privatabteilung, Privatspital, usw., würde er diese zusätzlichen Leistungen über seine private Krankenkasse abdecken müssen.
Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung würde, wenn ein Mensch, der eigentlich in ein Spital gehört, jedoch von den Angehörigen gepflegt wird, an diese Umtriebe Ent- schädigungen bezahlen, zumal es etwas sehr Wichtiges sein kann, dass ein Mensch in seiner vertrauten Umgebung mit sei- nen Angehörigen leben kann. Dadurch würden auch die Heil- und Pflegeanstalten entlastet.
Würde dieses System eingeführt, dann würde für die Leistung an Heil- und Pflegeanstalten nur noch die arbeitende Bevölke- rung aufzukommen haben, und die Betagten, welche ihr gan- zes Leben gearbeitet haben, würden an die staatliche Heil- und Pflegeanstalts-Versicherung nichts beizutragen haben. Damit würden die Renten der Betagten etwas entlastet, da diese nur noch für die Prämien im Rahmen der ärztlichen Ver- sorgung aufzukommen haben würden. Unter humanistischen Gesichtspunkten wäre ein solch kleines Opfer vertretbar, auch volkswirtschaftlich.
Auch die Frauen unserer Gesellschaft würden durch dieses System etwas besser gestellt. Eine Hausfrau würde den Anteil an Prämien für die Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung ein- sparen können, was auch auf die ganze Familie positiv wirken würde. Geburtsaufenthalte in Kliniken würden über die staat- liche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung finanziert, da je- der Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt über die staat- liche Versicherung abgerechnet würde.
Das Beitragssplitting besteht also darin, dass innerhalb des Gesundheitswesens unterschieden wird zwischen einer ärzt- lichen Versorgung, welche vom Versicherungsnehmer direkt über Krankenkassenprämien finanziert wird, und andererseits dem Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt (Kliniken, Spitä- ler, Betagtenheime usw.), dessen Kosten ausnahmslos über die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung finan- ziert werden. Ausgenommen sind Zusatzversicherungen des Versicherungsnehmers über seine Privatversicherung (bes- sere Leistungen bei Klinikaufenthalten im Sinne der Privatab- teilung, Privatspital usw.).
Die Prämienfinanzierung der staatlichen Heil- und Pflegean- stalten-Versicherung über die Löhne dürfte schätzungsweise 2 bis 3 Lohnprozente in Anspruch nehmen, welche zu glei- chen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind. Der Arbeitnehmer würde dadurch etwas besser gestellt, da dieser bei seiner Privatkrankenkasse erhebliche Prämien- senkungen verbuchen kann. Andererseits würden die Arbeit- geber im Einführungsjahr bei den Reallohnerhöhungen etwas kompensieren können.
Das System hat auch zur Folge, dass das Pflegepersonal ent- sprechend seinen tatsächlichen Leistungen entlöhnt werden kann und damit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt in diesem Bereich etwas gefestigt wird.»
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 20. Oktober 1989 mit dieser Eingabe und einer Stel- lungnahme des Eidgenössischen Departements des Innern. Die Kommission führte eine eingehende Diskussion über das aufgeworfene Thema und kam zu folgenden Schlüssen:
Die Petition geht von den zunehmend ins öffentliche Be- wusstsein dringenden Konsequenzen der nach wie vor anstei- gende Tendenz aufweisenden Kosten/Prämien-Spirale im Ge- sundheitswesen und in der Krankenversicherung aus und will den am stärksten davon Betroffenen, nämlich den Bevölke- rungskreisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, durch folgende neue Aufteilung der sozialen Krankenversi- cherung helfen: Die Kosten der ambulanten Krankenpflege sind wie bisher im Rahmen einer freiwilligen Versicherung in erster Linie durch Kopfprämien zu finanzieren, die Kosten der stationären Krankenpflege dagegen, analog der eidgenössi- schen AHV/IV, in erster Linie durch Lohnprozente. Die am stärksten ins Gewicht fallenden stationären Kosten sollen auf diese Weise solidarischer finanziert werden als heute.
Wenn man an fundamentale Reformen im Bereiche von Struktur und Finanzierung der sozialen Krankenversicherung denkt - und dies ist gemäss bundesrätlichem Auftrag (vgl. Ziff. 24 der Botschaft über die Volksinitiative «für eine finanziell trag- bare Krankenversicherung (Krankenkassen-Initiative)» vom 24. Februar 1988, BBI II 247ff.) im Eidgenössischen Departe- ment des Innern gegenwärtig der Fall -, so kann man durch- aus auch einen Finanzierungsmodus, wie den in der Petition skizzierten, in die Ueberlegungen einbeziehen. Eine separate Behandlung und Finanzierung des stationären Sektors wird übrigens auch in einem der vier vom Departement im Hinblick auf eine tiefgreifende Revision der Krankenpflegeversiche- rung eingeholten Expertenberichte ins Auge gefasst, aller- dings auf einer völlig anderen Finanzierungsgrundlage (Deckung der vollen Pflegekosten in der allgemeinen Abtei- lung durch die Kantone). Dieser Vorschlag geht bezüglich soli- darischer Finanzierung sogar noch weiter als das vom Peten- ten angestrebte Modell.
Wie nun aber der notwendige Solidarausgleich innerhalb und zwischen den Kassen in einer zukünftigen revidierten Krankenpflege-Grundversicherung ausgestaltet sein wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht voraussagen. Dieser Soli- darausgleich wird indessen nicht nur die Solidarität zwischen wirtschaftlich gut und weniger gut situierten Versicherten zu umfassen haben, sondern selbstverständlich auch jenen zwi- schen kranken und gesunden, männlichen und weiblichen, jüngeren und älteren Versicherten. Es ist Aufgabe einer vom Eidgenössischen Departement des Innern eingesetzten Ex- pertenkommission, hierzu einen konkreten Gesetzentwurf zu unterbreiten.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gedanke einer lohn- prozentualen Finanzierung, wie die Petition ihn als eine haupt-
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sächliche Neuerung vorschlägt, bei der Kranken- und Mutter- schaftsversicherung bislang stets auf ein ablehnendes Echo in Volksabstimmungen gestossen ist - letztmals mit Bezug auf die Finanzierung eines bescheidenen Mutterschaftsgeldes bei der Ablehnung des sogenannten Sofortprogramms KMVG in der Referendumsabstimmung vom 6. Dezember 1987.
Man wird sich deshalb voraussichtlich darum bemühen müs- sen, für die Herstellung der notwendigen Solidarität in erster Linie andere Wege zu finden als die lohnprozentuale Finanzie- rung. Solche Wege gibt es durchaus. So kann man z. B. daran denken, einen direkten Lastenausgleich heranzuziehen oder auch beide Vorgehensweisen zu kombinieren, um die vorhin erwähnten sozialen Solidaritäten herzustellen und abzusi- chern. Mögliche Beispiele werden auch in den bereits erwähn- ten vier Expertenberichten aufgezeigt.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
Compte tenu des considérations précédentes, la commission recommande de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance.
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Zwahlen Robert. Obligatorischer Spitaldienst für Frauen Zwahlen Robert. Obligations des femmes de servir dans les hôpitaux
Herr Schmid unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- richt:
Mit Eingabe vom 15. April 1989 reichte Herr Robert Zwahlen eine Petition ein. Der Petent bittet die eidgenössischen Räte zu prüfen, «ob die Frauen von 20 Jahren anstelle der Rekruten- schule zu einem 6monatigen Spitaldienst (Küche, Reinigung, Wäsche, Administration usw.) aufgeboten werden könnten». Er begründet seine Eingabe mit der Forderung der Frauen nach Gleichberechtigung mit den Männern sowie dem chroni- schen Personalmangel in Krankenhäusern.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 20. Oktober 1989 mit dieser Eingabe. Sie hält dazu fol- gendes fest:
21 Eine Dienstverpflichtung, wie sie der Petitionär verlangt, ist aufgrund der geltenden Verfassungsbestimmungen nicht möglich. Wollte man die verlangte Dienstverpflichtung, so müsste man auf Verfassungsebene die Grundlage für eine ent- sprechende Dienstpflicht schaffen. Zudem müsste man die verfassungsmässigen Kompetenzen zwischen Bund und Kan- tonen ändern.
22 Der derzeitige Personalmangel in den Spitälern könnte nicht sofort behoben werden, müssten doch für einen solchen Dienst zahlreiche organisatorische und rechtliche Einzelhei- ten geregelt werden (z. B. Dispensation, Entschädigung, Art des Einsatzes, usw.).
23 Im übrigen ist die Auffassung, «aus gleichen Rechten erge- ben sich gleiche (gleichwertige) Pfichten», nicht zwingend. In der Botschaft über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (14. 11. 1979, S. 58) hält der Bundesrat jedenfalls fest, dass den Frauen gleiche Rechte nicht vorenthalten wer- den dürften, nur weil sie keinen obligatorischen Dienst im Rah- men der Gesamtverteidigung leisten: «Richtigerweise müsse man die Lasten, welche die Frauen zugunsten der Gemein- schaft tatsächlich tragen, mit jenen der militärdienstleistenden Männer vergleichen.»
24 Die Festlegung der Frauen auf soziale Hilfsdienste (Wä- scherei, Küche, Reinigung, usw.), wie sie der Petitionär ins Auge fasst, ist zu einseitig auf Hilfsfunktionen ausgerichtet und nimmt zu wenig Rücksicht auf ein zeitgemässes Frauenbild. 25 Ein 6monatiger, obligatorischer Hilfsdient für Frauen in Spi- tälern, wie ihn der Petitionär vorschlägt, erscheint uns in An- betracht der genannten Gründe weder durchsetzbar noch ver-
tretbar. Die Lösung des Personalproblems in den Spitälern kann nicht in einem Obligatorium für Frauen und nicht im Rah- men der Gesamtverteidigung gefunden werden. Auch kann das Personalproblem nicht einfach durch das quantitative Hin- stellen einer grossen Anzahl von Leuten - hier Frauen - ent- schärft werden.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Peti- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Vu ce qui précède, la commission propose aux Chambres de prendre acte de la pétition sans lui donner de suite.
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Die schriftlichen Berichte zu den Petitionen 89.267 bis 89.269 liegen Ihnen vor. Die Kom- mission schliesst sich den Anträgen des Nationalrates, von denen wir ohne Not in der Regel nicht abweichen, an. Bei der letzten Petition, «Obligatorischer Spitaldienst für Frauen», beantragen wir Kenntnisnahme, ohne weitere Folge zu geben.
Die Petition 89.267, «Solidarität gegenüber der Dritten Welt», betrifft das Anliegen des Schutzes der Regenwälder. Der Na- tionalrat hat sie in Postulatsform überwiesen. Ihre Kommission begrüsst das einstimmig und beantragt ihrerseits, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Ebenfalls Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnis- nahme beantragt unsere Kommission bei der Petition 89.268, «Beitragssplittung im Gesundheitswesen». Sie ist hier der Mei- nung, diese Ueberlegungen könnten im Rahmen der laufen- den Revisionsbestrebungen der Krankenkassengesetzge- bung mitgeprüft werden.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zu den Anträgen der Kom- mission.
Angenommen - Adopté
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00
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Sessione
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Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
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Datum 14.12.1989 - 08:00
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