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Motion du Conseil national (Loretan)
on s'aperçoit que, sur les six points qu'elle comporte, quatre sont en tout cas à l'étude actuellement par l'Administration fédérale - soit les points 2 à 5.
En ce qui concerne le point 1, prévoir des moyens financiers suffisants pour soutenir les travaux de recherche en la matière, il me semble que c'est avant tout une affaire qui relève de l'éco- nomie privée et en particulier de la chimie bâloise, éventuelle- ment des cantons intéressés, ce n'est guère une affaire fédérale; quant au point 6, remplacer la responsabilité subjec- tive par la responsabilité causale, la commission n'en veut ab- solument pas, cela ressort clairement des discussions qu'elle a eues. C'est pourquoi votre commisson vous propose de re- fuser cette initiative ou de ne pas lui donner suite.
Je sais bien que M. Rhinow se contenterait d'un postulat qui, nous le savons, n'est pas un instrument extrêmement énergi- que. Je voudrais cependant vous recommander de ne pas sui- vre M. Rhinow mais la majorité de votre commission qui s'est prononcée, par 9 voix contre une, pour ne pas donner suite à l'initiative du canton de Bâle-Campagne, et ce pour les raisons exposées également dans le rapport écrit.
Miville: So wie dieser Meinungsaustausch verläuft, sehe ich mich nun doch veranlasst, etwas dazu zu sagen und Sie ange- legentlichst zu bitten, dem Antrag Rhinow stattzugeben.
Man muss da verschiedenes ins Auge fassen, wenn man die- sem Vorstoss aus dem Kanton Baselland gerecht werden will. Erstens einmal ist es ja kein Zufall, dass er aus dem Kanton Baselland kommt, dem Kanton, der das «Schweizerhalle- Erlebnis» hinter sich hat, dem Kanton, der diese ganz ausser- gewöhnliche Katastrophe und ihre Folgen hinzunehmen hatte.
Wenn man nun sieht, was der Landrat des Kantons Baselland, gestützt auf umfangreiche Vorarbeiten, uns hier als Standesin- itiative unterbreitet, wenn man das genau prüft, so ist man von der seriösen Arbeit, die hier geleistet worden ist, ganz einfach beeindruckt. Ohne jegliche Uebertreibung: Es ist eine sachli- che Darstellung des Gefahrenpotentials, das mit einer Indu- strie wie der Chemie nun einmal verbunden ist, und der Mass- nahmen, die der Kanton Baselland auf diesem Gebiet für an- gezeigt erachtet.
Ich appelliere an die Mitglieder dieses Rates - die doch im all- gemeinen für Anliegen des Föderalismus Verständnis aufbrin- gen - auch unter diesem Titel: Lassen Sie es nicht zu, dass eine so sorgfältig ausgearbeitete und begründete Standesin- itiative eines Kantons einfach mit sechs oder sieben Zeilen, die uns von einer Kommission zugeleitet werden, vom Tisch ge- wischt wird. Lassen Sie das nicht zu!
Was steht denn in den Verlautbarungen der Kommission? Ein grosser Teil der Forderungen werde zurzeit von der Bundes- anwaltschaft geprüft. Damit ist bereits gesagt, dass nicht die Gesamtheit der Fragen im Bund als Aufgabe ansteht. So oder so: Wir erleben es hier in diesem Rat immer und immer wieder, dass ein Bundesrat zwar sagt, er halte die Forderungen einer Motion oder eines Postulates für nicht gerade leicht machbar oder für zum grossen Teil schon in Bearbeitung, aber am Schluss sagt er, er sei bereit, das Postulat zu übernehmen. Er sagt das, um die Arbeit des Parlamentariers anzuerkennen, um ihn nicht zu entmutigen.
Um wieviel mehr müsste nun diese grosszügige Einstellung, die uns als Motionären oder Postulanten immer wieder entge- gengebracht wird, einem Kanton zugute kommen, der uns auf so überzeugende Art und Weise mit seinen Anliegen vertraut machen will!
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Rhinow
18 Stimmen 11 Stimmen
86.175 Motion des Nationalrates (Hess Peter) Waldschäden Motion du Conseil national (Hess Peter) Dégâts aux forêts
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, sofort die erforderlichen Mass- nahmen für eine weitere, nachhaltige Senkung der Schadstoff- emissionen in der Luft zu treffen, insbesondere die verstärkte Förderung alternativer, einheimischer und erneuerbarer Ener- gien.
Texte de la motion du 7 octobre 1988
Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement les mesures nécessaires pour que les émissions polluant l'atmo- sphère soient réduites davantage encore et de façon durable, notamment en renforçant la promotion du recours à des éner- gies de remplacement renouvelables provenant du pays.
M. Gautier, rapporteur: La motion du Conseil national est une motion de M. Peter Hess qui proposait huit mesures pour lutter contre les dégâts aux forêts; elle date du 16 décembre 1986. Le Conseil national, sur la demande du Conseil fédéral, avait transmis sous forme de postulat sept des huit points de la mo- tion et comme motion seulement, le point 7 qui demande de protéger les forêts: «en renforçant la promotion du recours à des énergies de remplacement renouvelables, provenant du pays».
Depuis la date de l'acceptation de cette motion, des mesures ont été prises de la part de l'Administration fédérale, aussi la Commission de la santé publique et de l'environnement vous propose-t-elle d'accepter la motion mais de la classer comme étant déjà réalisée.
Präsident: Wird dem Antrag der Kommission widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Motion zwar entgegenge- nommen, aber als erfüllt abgeschrieben.
Abgeschrieben - Classé
88.781
Motion des Nationalrates (Loretan) Forststrassenbau. Rücksichtnahme auf die Landschaft Motion du Conseil national (Loretan) Routes forestières. Respect de l'environnement
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989
Die schwierige Lage des Schweizer Waldes hat zu Massnah- men des Bundes geführt, die unter anderem auch die bessere Pflege und Nutzung der Waldungen bewirken sollen. Nach of- fizieller Leseart bedeutet dies auch die verstärkte Erschlies- sung mittels Strassen. Ich fordere in diesem Zusammenhang den Bundesrat auf, das gesamte forstliche Projektwesen, ins- besondere im Rahmen der Subventionierung, besser auf die Erfordernisse des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung abzustimmen, in der Weise, dass 1. die Entscheide über Erschliessung oder Nichterschlies- sung, Nutzung oder Nichtnutzung, Wahl der Erschliessungs-
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Motion des Nationalrates (Loretan)
art und der Nutzungsmethoden der Waldfunktion sowie den Schutzzielen angepasst werden;
Texte de la motion du 17 mars 1989
La situation difficile que traverse la forêt suisse a conduit la Confédération à prendre des mesures visant à mieux entrete- nir et exploiter les forêts. Selon la version officielle, il s'agirait également d'améliorer la desserte des forêts par la création de routes. Je charge le Conseil fédéral d'aligner, particulièrement en ce qui concerne le subventionnement, l'ensemble des pro- jets relatifs à la forêt sur les exigences de la protection de la na- ture, du patrimoine et du paysage ainsi que de l'aména- gement du territoire
en tenant compte de la vocation des forêts et des objectifs de protection forestière dans les décisions relatives à la des- serte, à l'exploitation, au choix du type de desserte et des méthodes d'exploitation;
en veillant, par des directives du Conseil fédéral ou des départements de l'intérieur concernés, à ce qu'aucun projet de desserte forestière ne soit réalisé sans autorisation de construire au sens des articles 22 et 24 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire.
Antrag der Kommission Die Motion sei abzulehnen Proposition de la commission Rejeter la motion
Ziegler, Berichterstatter: Bei der zu beurteilenden Motion han- delt es sich um Teile der Motion Loretan, die am 7. Oktober 1988 im Nationalrat eingereicht worden ist. Der Motionär ver- langte, das gesamte forstliche Projektwesen, insbesondere im Rahmen der Subventionierung, sei besser auf die Erforder- nisse des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes abzustim- men.
. Das Büro des Ständerates hat die Motion zur Bearbeitung und Antragstellung der für das Bundesgesetz betreffend Walder- haltung und Schutz vor Naturereignissen (Waldgesetz) zu- ständigen Kommission zugewiesen. Die Kommission, die die- ses Geschäft am 5. Oktober 1989 behandelt hat, beantragt Ih- nen mit 7 zu 2 Stimmen, bei einer Enthaltung, die Motion ab- zulehnen.
Sollte es tatsächlich so sein, Herr Kollege Rhinow, dass Vor- stösse aus den eigenen Reihen diskussionslos überwiesen werden, wenn sie der Bundesrat entgegennimmt, müsste eine solche Praxis sofort unterbunden werden. Sonst müssten wir das Geschäftsverkehrsgesetz ändern und auch unser Regle- ment, denn es hätte keinen Sinn, solche Bestimmungen im Reglement und im Geschäftsverkehrsgesetz zu behalten, wenn wir die Vorstösse einfach diskussionslos überweisen wollten.
Es muss meines Erachtens auch der möglichen Unsitte - wenn ich es so sagen darf - Gegensteuer gegeben werden, dass man Motionen nicht der Sache wegen, sondern der Me- dien wegen oder aus einem ähnlichen Grund einreicht, wobei ich damit nicht über die vorliegende Motion urteile.
Die am 7. Oktober 1988 eingereichte Motion bestand aus fünf Punkten.
Punkt: Erstellung von Inventaren im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes durch den Bund. Dieser Punkt wurde vom Nationalrat abgelehnt, ist somit hier nicht zu be- handeln.
Punkt: Abstimmung der Waldwirtschaftspläne und Wald- funktionspläne sowie Erschliessungsprojekte und Erschlies- sungsanlagen auf diese Inventare. Dieser Punkt der Motion wurde lediglich als Postulat überwiesen, weshalb er im Stän- derat auch nicht behandelt werden muss.
Punkt: Erstellen eines sachgerechten waldbaulichen Pfle- geplanes für jedes forstliche Erschliessungsprojekt. Auch die-
ser Punkt wurde vom Nationalrat abgelehnt, ist hier also nicht zu behandeln.
Es bleiben somit nur noch die Punkte 3 und 5 (in der Fas- sung, wie die Motion dem Ständerat vorliegt, Punkt 1 und 2), die vom Nationalrat überwiesen worden sind, nachdem der Bundesrat bereit war, sie als Motion entgegenzunehmen.
In Punkt 1 (3) verlangt der Motionär, der Bundesrat habe die Entscheide über Erschliessung oder Nichterschliessung, Nut- zung oder Nichtnutzung, Wahl der Erschliessungsart und der Nutzungsmethoden der Waldfunktion sowie den Schutzzielen anzupassen.
Gestützt auf die geltende Forstpolizeiverordnung sowie die Verordnung über die Investitionskredite für die Forstwirtschaft im Berggebiet hat das EDI am 21. Februar 1978 Vorschriften für forstliche Projekte und ihre Unterstützung durch den Bund erlassen. Solche Vorschriften bestanden bereits vorher.
An forstliche Arbeiten gewährt der Bund nur Beiträge, wenn - neben vielen anderen - auch die Vorschriften des Bundes- gesetzes über Natur- und Heimatschutz und der dazugehöri- gen Vollziehungsverordnung eingehalten werden.
Gestützt auf die von National- und Ständerat überwiesene Motion Lauber vom 5. Juni 1984 sind diese Vorschriften er- gänzt worden. Sie gelten für Waldnutzungen und Walder- schliessungen. Zudem besteht eine klare Wegleitung aus dem Jahre 1987 über Natur- und Heimatschutz beim forstlichen Projektwesen. Diese Vorschriften gelten heute noch und wer- den auch angewendet. Mit ihnen sind die Begehren des Mo- tionärs unter Punkt 1 (3) voll abgedeckt. Die Motion ist des- halb nicht zu überweisen.
Mit Punkt 2 (5) der Motion wird verlangt, es sei dafür zu sor- gen, dass keine forstlichen Erschliessungsprojekte ohne Bau- bewilligung im Sinne von Artikel 22 und 24 des Raumpla- nungsgesetzes ausgeführt werden.
Zweifellos bestreitet heute niemand, dass Planungen im Forst- wesen integral erfolgen müssen, dass auch Baubewilligungen erforderlich sind. Dem Begehren der Motion wird bereits seit langem nachgelebt. Der Bundesrat ist bereit - was er aus- drücklich erklärt hat -, dafür zu sorgen, dass die Pflicht zur Koordination der verschiedenen Interessen von forstlichen Erschliessungsprojekten, an die der Bund Subventionen lei- stet, beachtet wird und dass die Verfügungen über die Geneh- migung genereller Erschliessungsprojekte den Beschwerde- berechtigten zur Kenntnis gebracht werden. Das Weisungs- recht besteht bereits und genügt. Die Motion ist erfüllt, sie ist nicht zu überweisen.
Die Ablehnung der Motion bedeutet nicht, dass die Wald- gesetz-Kommission sich nicht für den Wald - für den nach wie vor kranken Wald, wie der neueste Bericht zeigt - und die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes einsetzt. Wer daran zweifelt, möge die Beratungen über das Waldgesetz konsultie- ren. Den Interessen des Waldes sowie den Interessen des Natur- und Heimatschutzes bringt die Motion überhaupt nichts Neues.
Uebrigens muss abschliessend klar festgehalten werden: Wenn man zum Schluss gelangen sollte, die übriggebliebe- nen Begehren Loretan seien als Motion zu überweisen, müsste geprüft werden, ob im Sinne unseres Reglementes Artikel 25 diese Begehren überhaupt als Motion betrachtet werden können.
Die Kommission beantragt Ihnen auf jeden Fall, die Motion nicht zu überweisen.
Affolter: Ich konnte nicht an der letzten Sitzung der Wald- gesetz-Kommission teilnehmen; aber ich glaubte, man würde sich der sehr nuancierten und differenzierten Betrachtungs- weise und Stellungnahme des Bundesrates in dieser Sache anschliessen und zwischen den einzelnen Punkten unter- scheiden: in zwei Punkten Ablehnung der Motion, einen Punkt als Postulat entgegennehmen - das geht uns nichts an - und zwei weitere Punkte in Motionsform annehmen. Diese Be- trachtungsweise des Bundesrates anerkennt durchaus die schwierige Lage des Schweizer Waldes und die Notwendig- keit einer besseren Pflege und Nutzung der Waldungen.
Ich habe sehr wohl Verständnis für einen verstärkten Einsatz von Bundesmitteln zur Pflege unserer Gebirgswaldungen und
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Schutzwälder. Der Herr Kommissionspräsident hat die Motion Lauber erwähnt, die ich vollumfänglich unterstützt habe. Ich habe aber weniger Verständnis für die erbarmungslosen Schneisen, die sich unter dem Vorwand besserer Walder- schliessung durch unsere Mittellandforste ziehen. Es gäbe heute auch mildere und billigere Massnahmen als die Ver- strassung unserer Wälder: Helikoptereinsatz, Seilkrananlagen usw.
Ich möchte hier einfach feststellen: Es ist teilweise erschüt- ternd, was in unseren Wäldern mit dieser gewaltigen Erweite- rung des Forststrassenbaus angerichtet wird. Ich könnte Ih- nen aus eigener Anschauung und eigenem Erleben in meiner Umgebung - aber auch in derjenigen Ihrer Wohnorte - den Beweis antreten, dass unseren Wäldern tatsächlich eine ei- gentliche Verstrassung droht, zum guten Teil sogar mit lastwa- gengängigen Strassennetzen und entsprechenden Radien. Es werden da vielfach ganze Waldparzellen einem perfektio- nierten Strassenbau geopfert - eine neue Art von Waldster- ben, ich möchte sogar sagen: Waldmorden.
Dazu kommt noch, dass solche bestens ausgebaute, häufig auch asphaltierte Alp- und Waldstrassen sehr bald den motori- sierten Tourismus und den Wochenendausflugsverkehr an- ziehen, womit dann die Autolawinen praktisch in unsere Wäl- der hineingezogen werden. Ich frage mich schon, wie sich dies alles mit dem immer wieder hervorgestrichenen Erwa- chen des Umweltbewusstseins verträgt!
Deshalb hatte ich von Anfang an volle Sympathie für diesen Vorstoss im Nationalrat und habe volles Verständnis, dass der Bundesrat hier nun tatsächlich sehr nuanciert argumentierte. Es geht wirklich nur noch um die Punkte 3 und 5, die ganz si- cher Berücksichtigung verdienen.
Da möchte ich dem Herrn Kommissionspräsidenten wider- sprechen. Durch die Motion Lauber, die vor allem die Schutz- wälder im Auge hatte, sind die Waldgebiete im Mittelland eben zuwenig abgedeckt.
Es geht in Punkt 3 um Anpassungen der Entscheide über Er- schliessung oder Nichterschliessung an Schutzziele, die wir auch im Waldgesetz sehr klar umschrieben haben. In diesem Punkt besteht eine Lücke und damit auch die Rechtfertigung für die Gutheissung der Motion.
In Punkt 5 werden die forstlichen Erschliessungsprojekte an- visiert, für die zu Recht Koordinationspflicht zu übergeordne ten raumplanerischen Interessen verlangt wird und die mithin den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes unterstellt wer- den sollen. Hier befindet man sich mit der Stellungnahme des Bundesrates ebenfalls auf guten Wegen.
Ich möchte Sie bitten, mit der Ueberweisung mindestens die- ser beiden Punkte ein Zeichen zu setzen: Unsere Wälder sol- len nicht einem übersteigerten Wirtschaftsdenken geopfert werden, sondern angesichts der Hetze unserer Zeit ihre drin- gend notwendige Erholungsfunktion bewahren können. Wenn Sie dem Bundesrat folgen, setzen Sie dieses Zeichen. Ich bitte Sie um Ueberweisung der Punkte 3 und 5 als Motion.
Schönenberger: Ich ersuche Sie, den Kommissionsantrag zu unterstützen und die Motion abzulehnen.
Es geht noch um zwei Punkte; zwei Punkte, die bereits erfüllt sind, wie Ihnen der Herr Kommissionspräsident ausführlich dargelegt hat.
Es wäre grundfalsch, die Ablehnung dieser Motion als Unver- ständnis für die Probleme des Waldes zu deuten. Insbeson- dere der Waldkommission geht es um die Gesundheit der Wäl- der; aber es ist einfach widersinnig, Motionen zu überweisen, die längst in Ausführung begriffen sind und die nichts Neues bringen.
Herr Affolter sieht die Probleme - ich glaube, ich darf mir diese Bemerkung gestatten - ein wenig mit den Augen des Jägers. Auch ich zähle mich diesem hehren Stande zu, und ich weiss, dass die Jäger nicht sehr erfreut sind über Waldstrassen, weil jede Strasse für das Wild eine gewisse Störung bedeutet.
Ich wiederhole: Die Probleme, die mit dieser Motion aufgewor- fen werden, sind nicht neu, sondern sie sind längst erkannt, und ihre Lösung ist in Ausführung begriffen. Ich mache aber auch darauf aufmerksam, dass die Pflege der Wälder eine gute Bestrassung des Waldes verlangt. Die Erfahrung zeigt
nämlich deutlich, dass die Wälder sehr oft nur deshalb nicht gepflegt werden, weil sie nicht zugänglich sind. Wenn keine Strassen vorhanden sind, auf denen das Holz abtransportiert werden kann, sind die Kosten für die Pflege des Waldes viel zu hoch.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, der Kommission zuzu- stimmen.
Schoch: Ich konzediere, ich war Mitglied dieser Kommission und habe an der Kommissionssitzung vom 5. Oktober teilge- nommen. Ich habe mich damals der Stimme enthalten, weil ich - das muss ich heute zugestehen - ein bisschen überrum- pelt war. Die Kommission hat nämlich während ganzen 15 Mi- nuten getagt, und sie hat die Sache im Gefolge von Ausführun- gen, die Herr Schönenberger vorgetragen hat und sich mit dem deckten, was er heute zu Protokoll gegeben hat, ein biss- chen rasch als erledigt abgeschrieben. Sie ist ein bisschen rasch zur Auffassung gelangt, man müsse die Motion bzw. die Punkte 3 und 5, die noch pendent sind, nicht überweisen.
Ich habe mich in der Zwischenzeit mit der ganzen Problematik etwas eingehender auseinandergesetzt und bin dabei zur Auf- fassung gelangt, dass es doch wohl sinnvoller ist, die beiden Positionen, die noch zur Diskussion stehen, zu überweisen: gerade aus den Gründen, die Herr Affolter geltend gemacht hat und die nach wie vor aktuell sind.
Es ist durchaus nicht so, dass in der Praxis den Anliegen, die Gegenstand der beiden noch pendenten Motionspunkte sind, in vollem Umfange Rechnung getragen würde. Ich wäre daher der Auffassung und möchte das in aller Form zu Protokoll ge- ben, dass es richtig ist, die Motion zu überweisen, wenn es auch nur wegen der deklamatorischen Wirkung im Zusam- menhang mit unseren Anliegen wäre.
Ziegler, Berichterstatter: Ich glaube, es geht nicht darum, zu klären, ob der Ständerat für die Probleme des Waldes an- sprechbar ist oder nicht. Das müssen wir nicht klären, das ist er zweifellos. Es geht um die zwei Punkte der Motion Loretan, und diese bringen, Herr Kollege Affolter, dem Wald überhaupt nichts. Wenn ich gesagt habe, wir könnten nicht Motionen aus unseren Reihen, auch aus den Reihen des Nationalrates, ein- fach überweisen, dann muss ich auch festhalten, dass ich nicht für deklamatorische Erklärungen in diesem Zusammen- hang bin. Wenn wir das nötig haben, um zu zeigen, dass wir für den Wald einstehen, ist die Motion meines Erachtens die fal- sche Lösung.
Noch ganz kurz zu den beiden Punkten: Auch ich bin gegen die Waldschneisen, auch ich bin gegen die Verstrassung des Waldes, wobei man noch einen Unterschied zwischen dem Gebirge und dem Flachland machen muss.
Zu Punkt 3: Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Antwort dem Nationalrat zu Punkt 3 erklärt: «Da die Voraussetzungen für die vom Motionär geforderte Anpassung der Entscheide über Erschliessung oder Nichterschliessung bereits gegeben sind, ist der Bundesrat bereit, die Motion in diesem Punkt an- zunehmen.»
Die Kommission - ich muss das sagen - hat nicht begriffen, warum der Bundesrat die Motion trotzdem angenommen hat. Wenn er sie als Postulat im Nationalrat annehmen will, ist das seine Sache. Aber wenn der Ständerat darüber entscheiden muss, ob eine Motion überwiesen werden soll, muss er prüfen, ob es eine Motion ist, d. h. auch prüfen, ob sie Artikel 25 unse- res Reglementes überhaupt standhalten würde.
Die Baubewilligung ist im Raumplanungsgesetz geregelt. Wir brauchen dafür keine Motion. Ich bitte Sie erneut, diese Mo- tion abzulehen.
Präsident: Die Kommission beantragt, die Motion abzuleh- nen. Herr Affolter beantragt, die Punkte 3 und 5 der Motion seien zu überweisen; sie bilden jetzt die Punkte 1 und 2 ge- mäss unserem Verzeichnis. Die anderen Punkte wurden schon im Nationalrat nicht überwiesen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Affolter Für den Antrag der Kommission
7 Stimmen 19 Stimmen
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Motion des Nationalrates (Loretan) Forststrassenbau. Rücksichtnahme auf die Landschaft Motion du Conseil national (Loretan) Routes forestières. Respect de l'environnement
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1989
Année
Anno
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V
Volume
Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.781
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1989 - 08:00
Date
Data
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836-838
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