Interpellation Hildbrand
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Texte de l'interpellation du 19 septembre 1989
L'intention des CFF de desservir certaines lignes régionales par des bus et de supprimer le personnel dans certains points d'arrêt a suscité une grande inquiétude dans la population. Il est expressément demandé dans les postulats de la Commis- sion des transports et du trafic du Conseil des Etats et de M. Ammann que des projets soient élaborés et qu'aucune me- sure hâtive ne soit prise.
Aussi, nous demandons au Conseil fédéral de bien vouloir re- noncer à desservir des lignes régionales par des bus et à supprimer le personnel dans certains points d'arrêt jusqu'à ce que les rapports demandés dans les postulats soient soumis aux Chambres fédérales.
Le Conseil fédéral est-il disposé par ailleurs à suspendre l'introduction de trains sans contrôleurs jusqu'à ce que les - dits rapports aient été traités?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Fierz, Hafner Ru- dolf, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Thür (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989
Der Bundesrat ist mit der Interpellantin der Meinung, dass die Rationalisierungsmassnahmen der SBB auf Konzepte abge- stützt sein sollten. Diese schaffen Klarheit über die künftige Po- litik der SBB in diesem politisch sensiblen Bereich. Sie sorgen aber auch für ein besseres Verständnis bei jenen, die von die- sen unabdingbaren Massnahmen betroffen sind. Die Kon- zepte sollen zudem sicherstellen, dass die SBB die Rationali- sierungsmassnahmen bei gleichen Verhältnissen überall gleich anwenden. Die SBB gehen denn auch entsprechend vor, indem sie bereits vorliegende Konzepte ergänzen, überar- beiten oder erweitern.
Im Sinne einer flankierenden Massnahme sind die SBB ange- wiesen worden, mit den betroffenen Behörden eine angemes- sene, offene Informationspolitik zu betreiben.
Der Bundesrat erachtet dementsprechend die von den SBB in Aussicht genommenen Massnahmen nicht als «überstürzt». Sie beruhen teilweise auf früheren Untersuchungen, wobei die damalige finanzielle Lage ihre Durchsetzung nicht mit der glei- chen Dringlichkeit forderte, wie dies heute der Fall ist.
Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, dass die SBB jetzt Leistungen rationalisieren. Das Warten auf die erforderli- chen überarbeiteten und erweiterten Konzepte ist geeignet, entsprechende Massnahmen auf die lange Bank zu schieben. Das ist mit Blick auf die finanzielle Lage der SBB nicht mehr opportun.
1a. Die Bewilligung zur Aenderung der Betriebsweise liegt in der Kompetenz des Eidgenössischen Verkehrs- und Energie- wirtschaftsdepartementes (EVED). Einzig Streckenstillegun- gen sind vom Parlament zu genehmigen. Solche stehen zur- zeit nicht zur Diskussion.
Die SBB haben bereits zusammen mit dem verantwortlichen Bundesamt für Verkehr grundsätzliche Richtlinien zur Umset- zung von Optimierungsmassnahmen im Regionalverkehr er- arbeitet. Diese gehen vom «qualitativen Besitzstand» aus. Das heisst, dass die betroffenen Regionen mit Bussen mindestens ebenso gut bedient werden sollen wie zuvor mit Regionalzü- gen.
Solange sich die SBB an diese Grundsätze halten, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf solche Optimierungspro- jekte zu verzichten. Er wird die SBB aber beauftragen, die kon- zeptionellen Arbeiten zu vertiefen. Gestützt darauf und in Kenntnis der Erfahrungen mit bereits verbesserten Angeboten haben sie weitere Betriebsoptimierungen zu verwirklichen.
1b. Die Aufhebung der personellen Besetzung von Stationen ist nach Transportgesetz (Art. 7 SR 742.40) ausschliesslich Sa- che der Bahnunternehmen. Im Beschwerdefall entscheidet das EVED endgültig. Es besteht somit keine rechtliche Hand- habe für den Bundesrat, die Aufhebung von Stationsbesetzun-
gen zu verhindern. Er wird die SBB jedoch beauftragen, auch hier die konzeptionellen Arbeiten unverzüglich weiterzufüh- ren. Dabei sollen sie insbesondere zusammen mit den PTT und allenfalls mit Privaten Kooperationsmodelle prüfen, aber auch die Möglichkeiten abklären, anstelle von besetzten Bahnhöfen eigentliche Dienstleistungszentren zu schaffen.
Diese werden allerdings die Zweckmässigkeit des gleichzeiti- gen Verzichts kundendienstlicher Betreuung in Zügen und in einzelnen Stationen überprüfen.
Le président: L'interpellatrice n'est que partiellement satis- faite de la réponse du Conseil fédéral.
89.641
Interpellation Hildbrand «Cargo 2000» im Oberwallis CARGO 2000 dans le Haut-Valais
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1989
Mit «Cargo 2000» umschreiben die SBB ihre neueste Vorwärts- strategie im Güterverkehr.
Betrachtet man den provisorischen Netzplan der künftigen Li- nienzüge im Güterverkehr, so fällt auf, dass das Oberwallis ge- wissermassen nur über die Strasse an «Cargo 2000» ange- bunden ist. Die SBB-Planer begnügen sich offenbar mit einem Terminal in Siders und verunmöglichen im Oberwallis einen wünschenswerten Umstieg von der Strasse auf die Schiene. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat höflich, fol- gende Fragen zu beantworten:
Oder ist der Bundesrat etwa anderer Meinung? Oder werden mit dem «Cargo Domizil» etwa zuwenig Güter transportiert im Oberwallis?
Wären die SBB bereit, hiefür mit den kantonalen und Gemein- de-Behörden sowie mit den entsprechenden Gewerbe- und Fachverbänden entsprechende Werbeaktionen durchzufüh- ren?
Wie ist diesbezüglich die Zusammenarbeit SBB/kantonale Verwaltungswirtschaft/Wirtschaftsverbände ausgestaltet?
Texte de l'interpellation du 3 octobre 1989
Avec CARGO 2000, les CFF lancent une nouvelle offensive dans le domaine du transport de marchandises.
La grille de dessertes provisoire qui a été établie pour les futurs trains à relations fixes montre que le Haut-Valais n'est en fait relié au système CARGO 2000 que par la route. Les planifica-
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Interpellation Graf
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N
15 décembre 1989
teurs des CFF se contentent, à l'évidence, du terminal qui se trouve à Sierre et ne font absolument rien pour rendre possible le passage, pourtant nécessaire, de la route au rail.
Aussi, je demande poliment au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Le Conseil fédéral est-il d'avis que «Cargo Domicile» a fait ses preuves dans le Haut-Valais et que ce service fonctionne tout à fait bien? Si non, pense-t-il que «Cargo Domicile» n'achemine pas assez de marchandises dans le Haut-Valais? 2. Le Conseil fédéral ne partage-t-il pas l'avis selon lequel on devrait encourager le transport de marchandises par rail pour des raisons de protection de l'environnement (diminution de la consommation de carburant, réduction du trafic sur les rou- tes qui sont déjà fortement encombrées dans le Haut-Valais). Les CFF seraient-ils prêts à mettre sur pied des opérations pu- blicitaires avec le concours des autorités municipales et canto- nales, des unions d'art et métiers et des associations profes- sionnelles?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que CARGO 2000 et «Cargo Domicile» permettront de créer davantage d'emplois dans le Haut-Valais? Quelle forme prendra la coopération entre les CFF, les administrations économiques des cantons et les syndicats?
Est-il exact que, dans le cadre de CARGO 2000, on n'a prévu qu'un seul terminal à Sierre pour l'ensemble du canton du Valais? Quel est le programme précis prévu pour le Valais? Quelles sont les étapes prévues avant la réalisation définitive du projet? Existe-t-il un calendrier des échéances et, si oui, comment se présente-t-il? A combien se monteront les coûts?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Wie der Interpellant zu Recht erwähnt, entwickeln die SBB mit «Cargo 2000» eine Vorwärtsstrategie. Aufgrund der unbefriedi- genden Ertragslage haben die Verkehrskommissionen beider Räte die Bundesbahnen beauftragt, ein Massnahmenpro- gramm vorzulegen. Der Bundesrat hat nun die SBB angewie- sen, «Cargo 2000» in dieses Massnahmenpaket einzuarbei- ten.
Das neue Güterverkehrskonzept wurde von den SBB nach un- ternehmerischen Kriterien, das heisst entsprechend den Vor- gaben des Leistungauftrages, ausgearbeitet. «Cargo 2000» ist die neue Angebotsstrategie für den gesamten Güterverkehr. Sie umfasst neben dem neuen Behälterangebot mit Linienzü- gen auch Ganzzüge, Einzelwagenladungen («Cargo Rail») und Kleingut («Cargo Domizil»). Der Bundesrat ist der Mei- nung, dass die Bahnen mit «Cargo 2000», neben einem ver- besserten Angebot, gleichzeitig ihre Leistungen rationalisie- ren müssen. Dies bedeutet indessen keineswegs, dass sich die Bedienung gewisser Regionen in Zukunft verschlechtern wird. Ein durchrationalisiertes Güterverkehrskonzept wird · auch Randregionen verbesserte Leistungen bringen.
Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass zwischen den SBB und den kantonalen Verkehrsplanungsstellen ein Kon- taktgremium besteht, das sich mit Planungsfragen im Güter- verkehr befasst. Die SBB sind sehr daran interessiert, dass die Anliegen des Kantons Wallis, beispielsweise auch Vorstellun- gen über allfällige Werbeaktionen, dort eingebracht werden. Ergänzend hierzu beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:
«Cargo Domizil» wird im Rahmen von «Cargo 2000» über- prüft. Die angestrebten Rationalisierungen sollten verbesserte Leistungen ermöglichen, beispielsweise in der Bedienungs- geschwindigkeit. Sofern dieses überprüfte Angebot zu einer besseren Kostendeckung führt, wird «Cargo Domizil» auf- rechterhalten. Das gilt auch für den Kanton Wallis.
Der Bundesrat teilt mit dem Interpellanten die Ansicht, dass aus Umweltschutz-Gründen der Gütertransport vermehrt auf
der Schiene abgewickelt werden soll. Das geplante neue Be- hälterangebot, das bezüglich Transportdauer, Berechenbar- keit und Service-Standard eine echte Alternative zum Stras- senverkehr sein wird, entspricht denn auch dieser Zielset- zung.
Nach Leistungsauftrag sind die Bundesbahnen verpflichtet, ihre Leistungen rationell zu erbringen. Mit rationelleren und folglich kostengünstigeren Angeboten werden die Bahnen im Verkehrsmarkt konkurrenzfähiger. Ein erfolgreiches «Cargo 2000» schliesst somit nicht aus, dass mehr Arbeitsplätze ge- schaffen werden.
Voraussetzung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg des neuen Angebotes «Cargo 2000» sind entsprechende Ver- kehrspotentiale. An der Medienkonferenz der SBB im Sommer 1989 wurden entsprechende mögliche Linienzüge vorgestellt. Diese resultieren aus der Transportnachfrage Strasse/ Schiene, wie sie aus damaliger Sicht beurteilt werden konn- ten. Die definitiven Linienzüge werden im Rahmen der Konkre- tisierung aufgrund detaillierter Potentialbeurteilungen festge- legt. Dabei wird auch die Frage der Anschlüsse der Privat- bahnen wie BVZ, FO und BLS weiterbearbeitet.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du 'Conseil fédéral.
89.662
Interpellation Graf Reformen beim Zivilschutz Réforme de la protection civile
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) des Kantons Zürich hat am 19. Juli 1989 eine gründliche Untersuchung über die heu- tige Situation des Zivilschutzes vorgelegt und dabei auch kon- krete Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Aus diesen Un- tersuchungen geht hervor, dass im Zivilschutz heute schwer- wiegende Mängel bestehen. Diese sind zum Teil systembe- dingt, zum Teil sind sie zurückzuführen auf Ungenügen in der Ausbildung und Führung. Wenn diese Mängel nicht rasch be- hoben werden, ist die Auftragserfüllung des Zivilschutzes im Katastrophen-, Krisen- und Kriegsfall in Frage gestellt.
Die offensichtlichen Mängel haben auch dazu geführt, dass der Zivilschutz vom Volk zum Teil nicht mehr mitgetragen wird. Diese Situation darf nicht länger hingenommen werden. Ein funktionierender Zivilschutz ist unerlässlich für die Sicherheit unseres Volkes und ein unentbehrliches Glied unserer Ge- samtverteidigung. Der Zivilschutz braucht dringend bessere Strukturen und neue Impulse.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Be- · antwortung folgender Fragen:
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Vollzug des Zi- vilschutzes durch geeignete Massnahmen grundlegend ver- bessert werden muss?
Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass zunächst die Aus- bildung verbessert und professioneller gestaltet werden muss? Wie gedenkt dies der Bundesrat zu tun?
Würde die Umgestaltung der verfassungsmässigen Wehr- pflicht in eine Gesamtverteidigungsdienstpflicht nicht bessere Voraussetzungen für einen modernen Zivilschutz schaffen? Ist der Bundesrat bereit, eine Verfassungsrevision in diesem Sinne an die Hand zu nehmen?
Was hält der Bundesrat von der Idee, das Militärdeparte- ment in ein Landesverteidigungsdepartement umzuwandeln, womit Armee und Zivilschutz unter die gleiche Departements- leitung gestellt werden könnten? Ergäben sich daraus nicht beträchtliche Rationalisierungsmöglichkeiten, Motivations- gewinne und Synergien?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hildbrand "Cargo 2000" im Oberwallis Interpellation Hildbrand CARGO 2000 dans le Haut-Valais
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.641
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
2275-2276
Page
Pagina
Ref. No
20 018 143
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