N
15 décembre 1989
2274
Interpellation Diener
s'ajouter le fait, et c'est précisément là que buttent les négocia- tions au GATT, que le contingent d'importation des céréales fourragères ne cesse de diminuer depuis 1974. Ce recul des importations s'est accentué de manière dramatique depuis deux ans, et notamment au cours de cette année-ci. Ainsi, si en 1986 les importations s'élevaient à 669 000 tonnes, ce ne sont plus que 616 000 tonnes en 1987 et 557 000 tonnes en 1988. D'après les autorisations délivrées à ce jour, il semblerait que la quantité totale des importations pour 1989 ne s'élève plus qu'à 490 000 tonnes.
En conséquence, le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
Ne faudrait-il pas prendre des mesures dans le secteur de la production céréalière pour respecter les engagements pris dans le cadre du GATT et notamment pour donner suite à l'ac- cord de moratoire signé en 1989?
La politique actuelle, qui consiste à restreindre les importa- tions céréalières, s'aligne-t-elle sur la nécessité d'améliorer au sein du GATT la crédibilité de la politique agricole suisse et des propositions faites au GATT par le gouvernement suisse (déclaration du 11 juillet 1989)? Que pense faire le Conseil fédéral pour restreindre la production céréalière nationale de sorte à permettre l'importation minimale de céréales, con- formément aux engagements pris au sein du GATT?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il faudrait, en accord avec les engagements pris au GATT, autoriser l'importation de céréales en quantité au moins égale à la quantité moyenne im- portée au cours des années 1987 et 1988?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Engler, Grassi, Nebi- ker, Spälti, Weber-Schwyz, Wyss Paul (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 novembre 1989
Die im Rahmen der Gatt-Verhandlungen in Genf im April 1989 erzielten Vereinbarungen umfassen im Agrarbereich zwei Hauptelemente, nämlich einen bis Ende 1990 gültigen kurzfristigen Marschhalt bei den importbeschränkenden Massnahmen und den administrierten Preisen sowie längerfri- stige Ziele und Leitlinien für einen mehr marktorientierten inter- nationalen Agrarhandel. Diese Ziele und Leitlinien dienen als Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Angesichts der jüngsten Entwicklung im Getreidesektor dürfte es kaum mög- lich sein, ohne produktionsdämpfende Massnahmen diesen Vereinbarungen entsprechen zu können. Da die Verwertung der Ueberschussmenge nicht nur die Ausgabenseite belastet, sondern auch bei den Preiszuschlägen bedeutende Einnah- menverluste zur Folge hat, muss der Bund auch aus finanziel- len Gründen solche Massnahmen treffen. Aus Zeitgründen werden sich allerdings entsprechende Beschlüsse des Bun- desrates frühestens auf die Ernte 1990 auswirken.
Die Schweiz strebt in den laufenden Gatt-Verhandlungen generell präzisere, besser anwendbare Regeln und eine stär- kere Liberalisierung des internationalen Handels an. Allein im Landwirtschaftssektor sind wir in der Defensive. Wir stützen dabei unsere Argumentation u. a. auf unseren vergleichs- weise tiefen Selbstversorgungsgrad bei landwirtschaftlichen Produkten, der einem entsprechend hohen Marktzugang für Einfuhren entspricht. Die vor allem als Folge der zunehmen- den inländischen Produktion von Brot- und Futtergetreide ent- standene Drosselung der Futtermitteleinfuhren im Verlaufe der letzten Jahre steht kaum im Einklang mit der Notwendig- keit, das Verständnis für die schweizerische Agrarpolitik bzw. deren Rücksichtnahme auf das internationale Umfeld zu ver- bessern. Damit wird die Glaubwürdigkeit der von der Schweiz im Rahmen der Uruguay-Runde vertretenen Verhandlungspo- sition erschwert. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die massive Zunahme der Getreideproduktion nicht zuletzt auch das Ergebnis des technisch-biologischen Fortschritts in
der Landwirtschaft ist und überdies durch die sehr guten kli- matischen Bedingungen begünstigt worden ist.
Der Bundesrat hat in der Vergangenheit bereits Massnah- men zur Eindämmung der wachsenden Brotgetreideproduk- tion getroffen (Preisreduktion für die Sorte Arina im Jahre 1986). Diese haben aber nicht genügend Wirkung gezeigt. Um einen angemessenen Marktzugang für Futtermittelimporte zu gewährleisten, sind daher weitere produktionsdämpfende Massnahmen im Getreidesektor unerlässlich. Ihre technische Ausgestaltung, auch unter Berücksichtigung der von den Pro- duzenten vorgeschlagenen Selbsthilfemassnahmen, wird ge- genwärtig von den zuständigen Fachinstanzen geprüft.
Die Gatt-Vereinbarung vom 8. April 1989 strebt eine Vermin- derung des durch Massnahmen der Landwirtschaftspolitik verursachten Störeffekts auf den internationalen Handel an und besagt in Paragraph 14: « .... Die Teilnehmer verpflichten sich, dahin zu wirken, dass die tarifären und die nichttarifären Zutrittshindernisse zum Markt, die zur Zeit dieser Entschlies- sung in Kraft sind, weder bezüglich der Einfuhren landwirt- schaftlicher Produkte in der Folge erhöht werden noch auf an- dere Produkte - auch nicht auf verarbeitete landwirtschaftliche Produkte - ausgedehnt werden. Wenn die Einfuhrmöglichkei- ten für jedes einzelne Produkt in den Jahren 1989 und 1990 nicht geringer sind als die im Durchschnitt der Jahre 1987 und 1988 gewährten, gilt diese Verpflichtung als von den Teilneh- mern eingehalten .... » Wegen der Grossernte bei Getreide musste die Einfuhrmenge reduziert werden, sonst würde der Inlandmarkt mit Ware überschwemmt. Die Ernte 1989 wird zum Teil erst 1990 verfüttert, so dass auch hier Entscheide des Bundesrates frühestens im zweiten Halbjahr 1990 wirksam werden können. Die Forderung nach einer Freigabe der einzu- führenden Futtermittelmenge, welche mindestens dem Durchschnitt der Jahre 1987 und 1988 entspricht, ist unter die- sen Umständen nicht zu erfüllen. Da die Grossernte bei Ge- treide auch witterungsbedingt ist, können wir den Importrück- gang teilweise erklären.
Es ist jedoch wichtig, dass möglichst rasch wirksame Mass- nahmen zur Sanierung des Getreidesektors ergriffen werden.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
89.586
Interpellation Diener SBB. Umstellungen auf Busbetrieb und Schliessungen von Stationen
Désaffectation de gares CFF et remplacement de lignes régionales par des autobus
Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1989 Die Pläne der SBB für durchgehende Umstellungen von ein- zelnen Regionallinien auf Bus und für Umstellungen auf un- besetzte Haltestellen haben grosse Unruhe bei der Bevölke- rung verursacht. In den Postulaten der Verkehrskommission des Ständerates und von Herrn Ammann wurden ausdrück- lich Konzepte verlangt und nicht überstürzte Massnahmen.
Wir fragen den Bundesrat deshalb an, ob er bereit ist, auf Um- stellungen auf Busbetrieb und auf die ersatzlose Aufhebung der Stationsbesetzung zu verzichten, bis die verlangten Kon- zeptberichte von den eidgenössischen Räten behandelt wor- den sind.
Ist der Bundesrat auch bereit, mit der Einführung unbegleiteter Züge zuzuwarten, bis diese Konzeptberichte behandelt wor- den sind?
Interpellation Hildbrand
2275
Texte de l'interpellation du 19 septembre 1989
L'intention des CFF de desservir certaines lignes régionales par des bus et de supprimer le personnel dans certains points d'arrêt a suscité une grande inquiétude dans la population. Il est expressément demandé dans les postulats de la Commis- sion des transports et du trafic du Conseil des Etats et de M. Ammann que des projets soient élaborés et qu'aucune me- sure hâtive ne soit prise.
Aussi, nous demandons au Conseil fédéral de bien vouloir re- noncer à desservir des lignes régionales par des bus et à supprimer le personnel dans certains points d'arrêt jusqu'à ce que les rapports demandés dans les postulats soient soumis aux Chambres fédérales.
Le Conseil fédéral est-il disposé par ailleurs à suspendre l'introduction de trains sans contrôleurs jusqu'à ce que les - dits rapports aient été traités?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Fierz, Hafner Ru- dolf, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Thür (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989
Der Bundesrat ist mit der Interpellantin der Meinung, dass die Rationalisierungsmassnahmen der SBB auf Konzepte abge- stützt sein sollten. Diese schaffen Klarheit über die künftige Po- litik der SBB in diesem politisch sensiblen Bereich. Sie sorgen aber auch für ein besseres Verständnis bei jenen, die von die- sen unabdingbaren Massnahmen betroffen sind. Die Kon- zepte sollen zudem sicherstellen, dass die SBB die Rationali- sierungsmassnahmen bei gleichen Verhältnissen überall gleich anwenden. Die SBB gehen denn auch entsprechend vor, indem sie bereits vorliegende Konzepte ergänzen, überar- beiten oder erweitern.
Im Sinne einer flankierenden Massnahme sind die SBB ange- wiesen worden, mit den betroffenen Behörden eine angemes- sene, offene Informationspolitik zu betreiben.
Der Bundesrat erachtet dementsprechend die von den SBB in Aussicht genommenen Massnahmen nicht als «überstürzt». Sie beruhen teilweise auf früheren Untersuchungen, wobei die damalige finanzielle Lage ihre Durchsetzung nicht mit der glei- chen Dringlichkeit forderte, wie dies heute der Fall ist.
Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, dass die SBB jetzt Leistungen rationalisieren. Das Warten auf die erforderli- chen überarbeiteten und erweiterten Konzepte ist geeignet, entsprechende Massnahmen auf die lange Bank zu schieben. Das ist mit Blick auf die finanzielle Lage der SBB nicht mehr opportun.
1a. Die Bewilligung zur Aenderung der Betriebsweise liegt in der Kompetenz des Eidgenössischen Verkehrs- und Energie- wirtschaftsdepartementes (EVED). Einzig Streckenstillegun- gen sind vom Parlament zu genehmigen. Solche stehen zur- zeit nicht zur Diskussion.
Die SBB haben bereits zusammen mit dem verantwortlichen Bundesamt für Verkehr grundsätzliche Richtlinien zur Umset- zung von Optimierungsmassnahmen im Regionalverkehr er- arbeitet. Diese gehen vom «qualitativen Besitzstand» aus. Das heisst, dass die betroffenen Regionen mit Bussen mindestens ebenso gut bedient werden sollen wie zuvor mit Regionalzü- gen.
Solange sich die SBB an diese Grundsätze halten, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf solche Optimierungspro- jekte zu verzichten. Er wird die SBB aber beauftragen, die kon- zeptionellen Arbeiten zu vertiefen. Gestützt darauf und in Kenntnis der Erfahrungen mit bereits verbesserten Angeboten haben sie weitere Betriebsoptimierungen zu verwirklichen.
1b. Die Aufhebung der personellen Besetzung von Stationen ist nach Transportgesetz (Art. 7 SR 742.40) ausschliesslich Sa- che der Bahnunternehmen. Im Beschwerdefall entscheidet das EVED endgültig. Es besteht somit keine rechtliche Hand- habe für den Bundesrat, die Aufhebung von Stationsbesetzun-
gen zu verhindern. Er wird die SBB jedoch beauftragen, auch hier die konzeptionellen Arbeiten unverzüglich weiterzufüh- ren. Dabei sollen sie insbesondere zusammen mit den PTT und allenfalls mit Privaten Kooperationsmodelle prüfen, aber auch die Möglichkeiten abklären, anstelle von besetzten Bahnhöfen eigentliche Dienstleistungszentren zu schaffen.
Diese werden allerdings die Zweckmässigkeit des gleichzeiti- gen Verzichts kundendienstlicher Betreuung in Zügen und in einzelnen Stationen überprüfen.
Le président: L'interpellatrice n'est que partiellement satis- faite de la réponse du Conseil fédéral.
89.641
Interpellation Hildbrand «Cargo 2000» im Oberwallis CARGO 2000 dans le Haut-Valais
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1989
Mit «Cargo 2000» umschreiben die SBB ihre neueste Vorwärts- strategie im Güterverkehr.
Betrachtet man den provisorischen Netzplan der künftigen Li- nienzüge im Güterverkehr, so fällt auf, dass das Oberwallis ge- wissermassen nur über die Strasse an «Cargo 2000» ange- bunden ist. Die SBB-Planer begnügen sich offenbar mit einem Terminal in Siders und verunmöglichen im Oberwallis einen wünschenswerten Umstieg von der Strasse auf die Schiene. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat höflich, fol- gende Fragen zu beantworten:
Oder ist der Bundesrat etwa anderer Meinung? Oder werden mit dem «Cargo Domizil» etwa zuwenig Güter transportiert im Oberwallis?
Wären die SBB bereit, hiefür mit den kantonalen und Gemein- de-Behörden sowie mit den entsprechenden Gewerbe- und Fachverbänden entsprechende Werbeaktionen durchzufüh- ren?
Wie ist diesbezüglich die Zusammenarbeit SBB/kantonale Verwaltungswirtschaft/Wirtschaftsverbände ausgestaltet?
Texte de l'interpellation du 3 octobre 1989
Avec CARGO 2000, les CFF lancent une nouvelle offensive dans le domaine du transport de marchandises.
La grille de dessertes provisoire qui a été établie pour les futurs trains à relations fixes montre que le Haut-Valais n'est en fait relié au système CARGO 2000 que par la route. Les planifica-
7
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Diener SBB. Umstellungen auf Busbetrieb und Schliessungen von Stationen Interpellation Diener Désaffectation de gares CFF et remplacement de lignes régionales par des autobus
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.586
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
2274-2275
Page
Pagina
Ref. No
20 018 142
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.