Interpellation Aliesch
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Interpellation Aliesch Belastung des menschlichen Körpers durch Quecksilber Affections dues au mercure
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bela- stung des menschlichen Körpers durch Quecksilber erheblich sein kann, so dass sogar Erkrankungen die Folge sein kön- nen. Als hauptsächliche Ursache dieser Belastung gelten die Amalgam-Plomben. Aus diesen Plomben kann Quecksilber in den Körper des Menschen gelangen, z. B. beim Einsetzen und Entfernen der Plomben oder über eine nicht sachge- rechte Entsorgung des Amalgams.
Der Bundesrat wird gebeten, die Ursachen, den Umfang und die Folgen der Belastung des menschlichen Körpers durch Quecksilber, insbesondere durch Amalgam-Plomben, sowie die Massnahmen zu einer Reduktion dieser Belastung auf- zuzeigen. Erachtet der Bundesrat das Einsetzen einer Exper- tengruppe zur Behandlung des Problems als zweckmässig?
Texte de l'interpellation du 22 juin 1989
Des recherches scientifiques ont prouvé que le mercure pro- voque, dans l'organisme humain, des troubles qui peuvent être considérables et même entraîner des maladies. Ce sont les obturations dentaires qui sont les causes principales de telles affections. Le mercure contenu dans les amalgames peut parvenir dans le corps humain soit lorsque l'on pose ou · que l'on enlève un amalgame, soit lorsque les résidus d'amal- game sont éliminés sans précaution.
Je prie le Conseil fédéral d'exposer aux Chambres les causes, l'importance et les conséquences des affections dues au mer- cure, notamment en raison des obturations dentaires, ainsi que de proposer des mesures permettant de réduire ces at- teintes. Il est en outre prié de faire savoir aux Chambres s'il juge utile de constituer un groupe d'experts chargés d'étudier ce problème.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Früh, Giger, Nab- holz, Schule, Weber-Schwyz (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989
Quecksilber kommt in verschiedenen Formen vor, welche un- terschiedliche physikalische, chemische, toxikologische und ökologische Eigenschaften aufweisen. Reines, metallisches Quecksilber ist bei Temperaturen über -37 Grad Celsius flüs- sig und gibt bei Zimmertemperatur durch Verdunstung Quecksilberdämpfe ab. Anorganisches Quecksilber kommt als Bestandteil von Salzen und Legierungen vor und kann, wenn es in die Umwelt gelangt, durch Mikroorganismen in or- ganisches Quecksilber (Methyl-Quecksilber) umgewandelt werden.
Organisches Quecksilber wird von sämtlichen Organismen sehr gut aufgenommen, aber kaum mehr ausgeschieden. Es reichert sich deshalb entlang der Nahrungskette an und kann vereinzelt in Lebensmitteln (vor allem Fisch) in höheren Kon- zentrationen nachgewiesen werden (es sei an die Minamata- Katastrophe Ende der 50er Jahre in Japan erinnert, wo meh- rere Hundert Menschen nach jahrelangem Genuss von quecksilberverseuchten Fischen an schweren neurologi- schen Leiden erkrankten und zum Teil daran starben). Metalli- sches Quecksilber wird weitgehend durch Inhalation (Queck-
silberdämpfe!) und zum Teil über die Haut aufgenommen. An- organisches Quecksilber wird praktisch nur in geringem Masse über den Verdauungstrakt aufgenommen.
In der Schweiz ist in erster Linie die chronische Belastung mit Quecksilberdämpfen am Arbeitsplatz von Bedeutung für die Gesundheit. Sowohl für die Luft am Arbeitsplatz als auch für die tägliche Quecksilberaufnahme (gemessen an der Queck- silberausscheidung im Urin) durch exponierte Arbeiter beste- hen Vorschriften, die durch die Suva überwacht werden. Die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) für Quecksilber- dämpfe beträgt 0,05 mg/m3. Laut Suva-Praxis werden Urinaus- scheidungen bis 100 µg/l toleriert, bei höheren Ausscheidun- gen jedoch Massnahmen ergriffen. Leichte Symptome treten bei Urinausscheidungen von mehr als 200 ug/l auf, schwerere Symptome bei Konzentrationen, die um ein Vielfaches höher- liegen.
Die Quecksilberaufnahme über die Nahrung in der Schweiz - wie in anderen mitteleuropäischen Ländern - ist sehr gering (Fisch, die potentiell wichtigste Quelle, wird einerseits beim Import durch die Lebensmittel-Laboratorien entsprechend un- tersucht und andererseits in der Schweiz in vergleichsweise geringer Menge konsumiert; Wildpilze, die auch einen hohen Quecksilbergehalt aufweisen können, werden ebenfalls nicht in Mengen konsumiert, die gesundheitliche Folgen haben könnten). Sowohl Analysen von verschiedenen Kantine- Menüs als auch Berechnungen nach der Warenkorbmethode lassen auf eine mittlere Quecksilberbelastung von weniger als 5 bis 10 µg pro Tag über die Nahrung schliessen (die Aufnah- merichtlinien der WHO sind: maximal 300 µg pro Woche, da- von maximal 200 ug als Methyl-Quecksilber).
Anhand der Ausscheidung über die Nieren lässt sich die Auf- nahme von Quecksilber abschätzen. Beruflich nicht belastete Personen in der Schweiz scheiden nach neueren Untersu- chungen 3 bis 5 µg Quecksilber pro Tag aus - Mengen also, die weit unterhalb der toxischen Dosis liegen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl Amalgam-Plomben im Ge- biss der Probanden.
In einer älteren Studie mit radioaktivem Quecksilber konnte gezeigt werden, dass das Einsetzen und Entfernen von Amal- gam-Plomben zu einem kurzfristigen, geringen Anstieg der Quecksilberausscheidung im Urin führte (weniger als durch die tägliche Aufnahmen über die Nahrung). Nach einer ande- ren Untersuchung entsprach die Quecksilberaufnahme am Tag des Einsetzens einer Plombe mit einer Oberfläche von 1 cm2 20 bis 60 Prozent der üblicherweise mit der Nahrung auf- genommenen Menge (oder dem Verzehr von zusätzlich 4 bis 12,5 g Thunfisch aus Konserven). Beim Entfernen der Plombe wurde nochmals etwa ein Drittel dieser Menge (bzw. 6 bis 20 Prozent der üblichen Tagesmenge) aufgenommen. Für die (langfristige) Aufnahme wurde etwa 1 Prozent der üblichen, mit der Nahrung aufgenommenen Tagesmenge angegeben, die sich durch das täglich zweimalige Zähneputzen auf 5 Pro- zent erhöhte.
Seit einigen Jahren werden zunehmend neue, stabilere Amal- game verwendet, die in der Zwischenzeit entwickelt worden sind. Man darf also davon ausgehen, dass sowohl die kurzfri- stige Belastung beim Einsetzen, Schleifen und Entfernen von Amalgam-Plomben als auch die Dauerbelastung durch die über Jahre im Gebiss verbleibenden Plomben bedeutungslos sind.
Bei der Amalgamzubereitung in den Zahnarzt-Praxen können grundsätzlich Quecksilberdämpfe entstehen. Bisher vorlie- gende Arbeiten dazu zeigten, dass die daraus resultierenden Belastungen für die Patienten belanglos und auch für das Per- sonal nicht im kritischen Bereich (gemessen an den Suva- Richtlinien) liegen. Gute Belüftung der Praxisräume und Ver- fahren, die die Verdampfung minimieren, senken den Queck- silbergehalt in der Luft beträchtlich.
In der Medizin werden wegen zwar geringer und gesundheit- lich nicht relevanter, aber nachgewiesener Aufnahme durch die Haut, quecksilberhaltige Desinfektionsmittel mehr und mehr durch solche ohne Quecksilber ersetzt.
Weitreichende Einschränkungen aufgrund der Gift- und Um- weltschutzgesetzgebung haben in der Schweiz zu einer Be- seitigung wichtiger Belastungsquellen für Quecksilber ge-
54-N
Interpellation du groupe démocrate-chrétien
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N
15 décembre 1989
führt. Wegen der strengen Giftklassierung und den Vorschrif- ten der Stoffverordnung kommen auch praktisch keine queck- silberhaltigen Publikumsprodukte mehr vor (Quecksilber- Verbindungen sind in den restriktiveren Giftklassen 1 und 2 eingestuft, metallisches Quecksilber in Giftklasse 2; die Stoff- verordnung verbietet grundsätzlich das Abgeben, Einführen und Verwenden quecksilberhaltiger Produkte unter Vorbehalt aufgezählter Ausnahmen).
Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist als Folge der Vorschriften der Verordnung über Abwassereinlei- tungen sowie der Luftreinhalte- und der Stoffverordnung der- zeit stark rückläufig.
Zusammenfassend kann festgehalten werden: In der Schweiz stellt die Belastung der Bevölkerung durch Quecksilber der- zeit kein gesundheitliches Risiko dar. Die wichtigsten Quellen, von denen eine individuelle Gefährdung ausgehen kann (ge- wisse Arbeitsplätze und einzelne Lebensmittel), sind bekannt und werden kontrolliert. Die Aufnahme von Quecksilber aus Amalgam-Plomben ist weit entfernt vom toxischen Bereich. Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist rück- läufig. Es ist jedoch wichtig, dass wegen der spezifischen Ei- genschaften des organischen Quecksilbers und der interna- tionalen Dimension des Problems (Sondermüll-Exporte und Verfrachtungen im Schlamm der grossen Flüsse) an den ein- geschlagenen Wegen und geplanten Massnahmen im Um- weltbereich auf nationaler und internationaler Ebene festge- halten wird.
Der Bundesrat erachtet die Einsetzung einer Expertengruppe nicht als notwendig.
Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung in Europa. Partizipa- tionsmöglichkeiten der Schweiz an europäi- schen Programmen
Interpellation du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Participation de la Suisse aux programmes européens
Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1989
Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament Auskunft zu ge- ben über den Stand, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie all- fällig notwendige Massnahmen betreffend die Beteiligung der Schweiz an europäischen Bildungs- und Forschungspro- grammen.
Texte de l'interpellation du 2 octobre 1989
Le Conseil fédéral est invité à informer le Parlement sur la parti- cipation de la Suisse aux programmes européens lancés dans les domaines de la formation et de la recherche, en précisant à quel stade en est cette participation, quelles sont les perspec- tives de développement et quelles mesures pourraient se révéler nécessaires.
Sprecher - Porte-parole: David
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz besitzt keine nennenswerten natürlichen Roh- stoffe. Sie verdankt ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihre gesicherte internationale Stellung dem Fleiss ihrer Bewohner und deren qualifizierter Arbeit. Unser einziger «Rohstoff» ist
eine gute, moderne und international führende Bildung, Aus- bildung und Forschung.
Die Schweiz kann Forschung nicht im Alleingang und in Isola- tion betreiben. Der Zugang und die Mitwirkung an der weltpoli- tischen Forschungsfront sind entscheidend. Protektionisti- schen Strömungen ist entgegenzuwirken; die internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung an Programmen und der Einsitz in den Gremien sind anzustreben.
International und vor allem auf europäischer Ebene ist gegen- wärtig auf dem Gebiet der Bildung und Forschung eine über- aus rege Entwicklung festzustellen. Hier muss die Schweiz be- müht sein, mitzuarbeiten, um den Anschluss nicht zu verlieren. Zum einen hat die Schweiz ein Hauptgewicht ihrer Tätigkeiten in jenen Organisationen zu investieren, in denen sie bereits Vollmitglied ist (Cern, Esa, Europarat, Cost, Eureka etc.).
Zum andern aber hat sie v.a. auch mit der Europäischen Ge- meinschaft (EG) vermehrt Anstrengungen zur Zusammenar- beit zu unternehmen. Hier ist die Entwicklung im Hinblick auf das Datum 1992 sowie den zu schaffenden Binnenmarkt wohl am stärksten. Die Schweiz ist für die EG nicht nur der wichtig- ste Güteraustauschpartner, sondern auch der wichtigste Per- sonenaustauschpartner.
Es sind zwei Bereiche der EG-Politik, die direkt das Bildungs- wesen betreffen und die auch für die schweizerische Bildungs- politik von grosser Bedeutung sind:
Da, wie der Bundesrat dies in seinem Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. Au- gust 1988 ausführte, davon auszugehen ist, dass für die Schweiz ein EG-Beitritt bis auf weiteres nicht vorgesehen ist, wir jedoch integrationsfähig bleiben sollen, wird der Bundes- rat ersucht, in einem Bericht die direkten Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühun- gen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik aufzuzeigen. Insbesondere soll darin auch aufgezeigt werden, wie die Schweiz mit ihrem föderalistischen Bildungswesen nach aussen mit einer Stimme auftreten kann, welche Mass- nahmen der Bundesrat vorsieht, um die internationale Zusam- menarbeit sowie die Beteiligung der Schweiz an der europäi- schen Entwicklung im Bildungswesen sicherzustellen, was der Bundesrat betreffend die gegenseitige Anerkennung von ausländischen Diplomen vorsieht und welche Möglichkeit der Bundesrat für eine Beteiligung der Schweiz am EG-Programm Erasmus vorsieht.
Abzuklären sind aber auch die indirekten Auswirkungen wie die Europafähigkeit unseres Schulsystems generell, der rela- tiv späte Abschluss unserer Schul- und Hochschulausbil- dung, die im internationalen Vergleich relativ stark speziali- sierte Berufslehre sowie die nicht-universitäre Ausbildung im Tertiärbereich (d. h. Kunstgewerbeschulen, Lehrerseminare usw.).
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Die europäische Zusammenarbeit in Bildung und Forschung ist bereits ein Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode. Seit der Erstellung der Berichte über die Legislaturplanung 1987-1991 und über die Stellung der Schweiz im europäi- schen Integrationsprozess hat sich die Diskussion um eine in- tegrale Zusammenarbeit in Europa beschleunigt. Wir beab- sichtigen deshalb, nächstes Jahr einen zweiten integrations- politischen Bericht vorzulegen. Der in der Begründung der In- terpellation gewünschte Bericht über die Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühun- gen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik wird Bestandteil des neuen Berichts sein. Darin werden wir die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aliesch Belastung des menschlichen Körpers durch Quecksilber Interpellation Aliesch Affections dues au mercure
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.537
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
Date
Data
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2261-2262
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