Postulat Rüttimann
2246
N
15 décembre 1989
présumé de tous les groupements suisses qui recourent à des actes de violence?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
89.649
Postulat Scherrer Kontrollschilder für Fahrräder Bicyclettes. Plaques de police
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1989
Im Gegensatz zu Motorfahrzeugen, welche mit einem gut les- baren Kontrollschild versehen sein müssen, benötigen Fahr- räder lediglich eine Aluminiumplatte, wo die jährliche Versi- cherungsmarke aufgeklebt werden muss.
Im Falle einer Gesetzesübertretung im Strassenverkehr durch einen Velofahrer ist es deshalb unmöglich, den Fehlbaren zu identifizieren.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h des Bundesgesetzes über den Stras- senverkehr zu prüfen, ob auch für Fahrräder ein gut lesbares Kontrollschild (analog des Kontrollschildes für Motorfahrrä- der) vorgeschrieben werden kann.
Texte du postulat du 4 octobre 1989
A la différence des véhicules à moteur, qui sont munis de pla- ques de police facilement lisibles, les bicyclettes ne portent qu'un support d'aluminium sur lequel on applique la vignette d'assurance annuelle.
Dans ces conditions, il est impossible d'identifier un'cycliste qui enfreint les dispositions du code de la route.
Le Conseil fédéral est donc invité à étudier la possibilité de prescrire, au sens de l'article 25, 2e alinéea, lettre h, de la loi fédérale sur la circulation routière, que les bicyclettes doivent être munies d'une plaque de police facilement indentifiable (à l'instar des cyclomoteurs).
Mitunterzeichner - Cosignataire: Dreher (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aufgewiegelt durch verschiedene Verbände und Klubs halten sich viele Velofahrer heutzutage nicht einmal mehr an die ein- fachsten Verkehrsregeln. Das Ueberfahren von Rotlichtern und Stoppstrassen, das unerlaubte Befahren von Trottoirs und Einbahnstrassen sowie das Fahren auf der falschen Stras- senseite gehören zum täglichen Bild im Strassenverkehr.
Während solche Gesetzesübertretungen, begangen vom Len- ker eines Motorfahrzeuges, aufgrund der Identifikation durch das Kontrollschild verfolgt werden können, fehlt beim Fahrrad diese Möglichkeit.
Die Unmöglichkeit der Ahndung der Gesetzesübertretungen durch Fahrradlenker ermutigt diese, ihr gefährliches Tun noch auszuweiten.
Es ist deshalb nötig, der Verwilderung der Sitten im Strassen- verkehr auch im Bereich der Velofahrer Einhalt zu gebieten.
Ein Radfahrer, der weiss, dass er aufgrund eines Kontrollschil- des identifiziert werden kann, wird sich eher an die Verkehrs- regeln halten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 novembre 1989
Das Begehren des Postulanten würde den Bestrebungen, das Radfahren durch eine möglichst einfache Zulassung der Fahr- räder zum Verkehr zu fördern, zuwiderlaufen. Es stünde auch im Widerspruch zu dem vom Nationalrat am 27. März 1985 überwiesenen Postulat Schüle, in dem der Bundesrat eingela- den wurde, die Bestimmungen über die Fahrräder zu vereinfa- chen. Dieses Postulat hat den Bundesrat veranlasst, das Fahr- radkennzeichen neu zu regeln und dabei den für Radfahrer und Behörden gleichermassen unbefriedigenden administra- tiven Aufwand, der mit der Fahrradkennzeichenabgabe ver- bunden war, u. a. durch den Verzicht auf die Fahrradregister und die amtlichen Fahrradpapiere, auf ein Minimum zu redu- zieren. Bei der Beratung der SVG-Revision haben sich Natio- nal- und Ständerat für diese Neuerung, die der Bundesrat in- zwischen beschlossen und auf den 1. Januar 1990 in Kraft ge- setzt hat, ausgesprochen und Aenderungsanträge, die ihr ent- gegengestanden hätten, abgelehnt.
Die Verwirklichung des Postulates würde aber nicht nur die mit der Neuregelung erreichten Erleichterungen rückgängig ma- chen, sondern wäre sogar ein Rückschritt gegenüber der bis- herigen Regelung. Müssten nämlich statt der als Versiche- rungsnachweis abgegebenen Kennzeichen den Fahrrädern Kontrollschilder zugeteilt werden, so hätte dies zur Folge, dass jedes Fahrrad vor der Inbetriebsetzung durch die kantonale Zulassungsbehörde durch Abgabe von Kontrollschildern und Fahrzeugausweis formell zum Verkehr zugelassen werden müsste. Dies aber kann den Kantonen nicht zugemutet wer- den, nachdem sie sich im Vernehmlassungsverfahren ins- besondere auch deshalb fast einhellig für die Neuregelung ausgesprochen haben, weil diese eine wesentliche Reduktion des administrativen Aufwandes beinhaltet.
Die Verkehrsdisziplin der Radfahrer lässt sich auch ohne die vorgeschlagene Massnahme mittels Verkehrserziehung und gezielten Polizeikontrollen verbessern. Kontrollschilder für Fahrräder sind im übrigen in keinem europäischen Land vor- gesehen, so dass eine solche Vorschrift international zu einem sachlich und politisch nicht zwingenden Alleingang der Schweiz führen würde.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
89.658
Postulat Rüttimann Steuerliche Massnahmen gegen die Baulandhortung Mesures fiscales contre l'accaparement de terrains à bâtir
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1989 Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen seines Anschlusspro- gramms «Boden» auch die Frage der Verkehrswertbesteue- rung von gehortetem Bauland in die Ueberlegungen miteinzu- beziehen und die Kantone zur Mitwirkung einzuladen.
Gleichzeitig ist zu prüfen, ob diese Steuererträge, welche durch die Kantone zu vereinnahmen wären, im Sinne des
2247
Postulat Steffen
Wohn- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) zweckbe- stimmt eingesetzt werden sollen.
Texte du postulat du 4 octobre 1989
Le Conseil fédéral est invité, dans le cadre de son programme relatif au droit foncier, à étudier l'imposition de la valeur vénale des terrains à bâtir accaparés et à encourager les cantons à la collaboration.
Il convient également d'examiner si ces recettes fiscales, qui seraient perçues par les cantons, ne devraient pas faire l'objet d'une affectation au sens de la loi fédérale concernant l'encou- ragement à la construction de logements.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, Columberg, David, Dietrich, Engler, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Fi- scher-Seengen, Hari, Hildbrand, Humbel, Keller, Neuen- schwander, Nussbaumer, Portmann, Ruckstuhl, Schnider, Seiler Rolf, Wellauer, Widrig, Zölch (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In den Beratungen der bodenrechtlichen Sofortmassnahmen kamen aus allen Richtungen Zweifel auf, ob diese auch wirk- lich das gesteckte Ziel erreichen würden, nämlich eine Beruhi- gung des Bodenmarktes, die Verhinderung der kurzfristigen Spekulation und damit der unheilvollen Preistreiberei.
Da wir mit den Sofortmassnahmen Neuland betreten, kann niemand mit absoluter Sicherheit sagen, wie sie sich in der Praxis auswirken werden. Ein zumindest psychologischer Ef- fekt zeichnet sich aber bereits ab, und die zustimmenden Mehrheiten beider Räte erhoffen sich allein schon daraus ei- nen Erfolg. Sollten sich die Massnahmen innert kurzer Zeit als unwirksam oder gar verfehlt erweisen, so ist raschmöglichst Gegensteuer zu geben.
Namhafte und berechtigte Einwände gegen die zu treffenden Massnahmen waren dahingehend zu hören, dass die Bau- landhortung durch sie nicht erfasst würde. Falls das einge- zonte und erschlossene Bauland hingegen auf den Markt ge- bracht würde, wäre der Bodenmarkt flüssiger. Es würde der allgemeinen und durch die Sperrfrist zusätzlich befürchteten Verknappung des Bodens direkt entgegengewirkt.
Ein Verkaufs- und Nutzungsanreiz von eingezontem, erschlos- senem Land kann jedoch nur ausgelöst werden durch die Be- steuerung gemäss Verkehrswertschätzung. Dass diese bei der rasanten Bodenpreissteigerung ohnehin der Wirklichkeit ständig hintennachhinkt, liegt in der Natur der Sache.
. Die Steuerhoheit der Kantone soll dadurch nicht angetastet werden. Doch könnte die ordnende Hand des Bundes viel- leicht zu einer konstruktiven, gemeinsamen Lösung führen, und wenn es nur ein interkantonales Konkordat zur einheitli- chen Besteuerung gehorteten Baulandes wäre.
Es sollte geprüft werden, ob die Steuererträge von den Kanto- nen gezielt und voll für Massnahmen zur Eigentumsförderung und zur Senkung der Wohnungsmieten (gem. WEG) einge- setzt werden könnten. Letztere sind durch die unbestritten un- gesunden Verhältnisse auf dem Boden- und Wohnungsmarkt für junge Leute und Familien nachgerade unerträglich gewor- den.
Diese Situation ist kein kantonal unterschiedliches Problem, sondern wird im ganzen Lande beklagt. Es sollte daher mit gu- tem Willen möglich sein, dass Bund und Kantone eine einver- nehmliche Lösung treffen könnten. Damit wäre der Hauptein- wand gegen die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen aus- geräumt. Zusammen mit der eingeleiteten Revision des Raumplanungsgesetzes wäre damit ein breites Abwehrdispo- sitiv gegen die eigentumsfeindliche Bodenpreissteigerung er- richtet. Die Mieten ihrerseits könnten damit direkt oder indirekt stabilisiert oder gar gesenkt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
89.678
Postulat Steffen Extreme Umtriebe in der Schweiz Organisations extrémistes en Suisse
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat Grendelmeier 89.533 vom 22. Juni 1989 entgegenzunehmen.
Jener Vorstoss beschäftigt sich sehr einseitig mit der rechtsex- tremen, gewalttätigen Szene und mit neonazistischen Umtrie- ben.
Nötig wären aber Abklärung und Auskünfte über links- und rechtsextreme sowie religios motivierte Aktivitäten von Schweizern und Ausländern in der Schweiz und eine Erfas- sung des politischen Terrorismus.
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Bericht über Anwesenheit, Organisation, personelle Zusammenset- zung und Aktivitäten von staatsgefährdenden und gewalttäti- gen Organisationen und Gruppen in der Schweiz zu unterbrei- ten. Dabei sollen die Verflechtung mit anderen in- und auslän- dischen politischen und religiösen Gruppierungen wie auch allfällige Verbindungen zu ausländischen diplomatischen Ver- tretungen zur Darstellung gebracht werden.
Aufgrund der gesammelten Erkenntnisse soll sich der Bun- desrat im Bericht zu folgenden Fragen äussern:
Genügen die Strafbestimmungen zur Verhinderung staats- gefährdender, gewalttätiger und terroristischer Umtriebe?
Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee der Veröffentlichung eines periodischen Berichtes über extreme Umtriebe, ähnlich dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland?
Texte du postulat du 6 octobre 1989
Le Conseil fédéral est disposé à traiter le postulat Grendel- meier (no 89.533) du 22 juin 1989.
Cette intervention porte seulement sur les actes de violence perpétrés par des groupes d'extrême-droite et sur les organi- sations néo-nazies. Il serait pourtant aussi utile de disposer de renseignements sur les activités de certains Suisses ou étran- gers qui font partie, dans notre pays, de groupements soit reli- gieux, soit d'extrême-droite, soit d'extrême-gauche, et d'avoir une vue d'ensemble sur le terrorisme politique.
Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un rap- port sur la présence, le fonctionnement, la composition et les activités des organisations et des groupements en Suisse qui se caractérisent par leur violence et destabilisent l'Etat. Ce rap- port devrait aussi mettre en lumière les relations qui existent entre ces organisations et d'autres groupements, politiques ou religieux, établis en Suisse ou à l'étranger, et définir les rap- ports éventuels. qu'elles entretiennent avec les représenta- tions diplomatiques étrangères.
Compte tenu de tous ces renseignements, le Conseil fédéral est invité, dans le rapport, à donner son avis sur les questions suivantes:
les dispositions pénales actuelles suffisent-elles à contre- carrer les activités des organisations terroristes ou des grou- pements dont les actes violents destabilisent l'Etat?
que pense le Conseil fédéral de l'idée de publier un rapport périodique sur les organisations extrémistes, à l'instar de la RFA. qui publie chaque année un rapport sur la protection de la constitution?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aubry, Bühler, Cin- cera, Dünki, Eisenring, Etique, Giger, Hafner Rudolf, Hari, Hess Otto, Loretan, Mauch Rolf, Meier Fritz, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oester, Philipona, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruf, Schwab, Seiler Hanspeter, Zölch, Zwingli, Zwygart (26)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Rüttimann Steuerliche Massnahmen gegen die Baulandhortung Postulat Rüttimann Mesures fiscales contre l'accaparement de terrains à bâtir
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer
89.658
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
2246-2247
Page
Pagina
Ref. No
20 018 113
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.