Postulat Rüttimann
2246
N
15 décembre 1989
présumé de tous les groupements suisses qui recourent à des actes de violence?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
89.649
Postulat Scherrer Kontrollschilder für Fahrräder Bicyclettes. Plaques de police
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1989
Im Gegensatz zu Motorfahrzeugen, welche mit einem gut les- baren Kontrollschild versehen sein müssen, benötigen Fahr- räder lediglich eine Aluminiumplatte, wo die jährliche Versi- cherungsmarke aufgeklebt werden muss.
Im Falle einer Gesetzesübertretung im Strassenverkehr durch einen Velofahrer ist es deshalb unmöglich, den Fehlbaren zu identifizieren.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h des Bundesgesetzes über den Stras- senverkehr zu prüfen, ob auch für Fahrräder ein gut lesbares Kontrollschild (analog des Kontrollschildes für Motorfahrrä- der) vorgeschrieben werden kann.
Texte du postulat du 4 octobre 1989
A la différence des véhicules à moteur, qui sont munis de pla- ques de police facilement lisibles, les bicyclettes ne portent qu'un support d'aluminium sur lequel on applique la vignette d'assurance annuelle.
Dans ces conditions, il est impossible d'identifier un'cycliste qui enfreint les dispositions du code de la route.
Le Conseil fédéral est donc invité à étudier la possibilité de prescrire, au sens de l'article 25, 2e alinéea, lettre h, de la loi fédérale sur la circulation routière, que les bicyclettes doivent être munies d'une plaque de police facilement indentifiable (à l'instar des cyclomoteurs).
Mitunterzeichner - Cosignataire: Dreher (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aufgewiegelt durch verschiedene Verbände und Klubs halten sich viele Velofahrer heutzutage nicht einmal mehr an die ein- fachsten Verkehrsregeln. Das Ueberfahren von Rotlichtern und Stoppstrassen, das unerlaubte Befahren von Trottoirs und Einbahnstrassen sowie das Fahren auf der falschen Stras- senseite gehören zum täglichen Bild im Strassenverkehr.
Während solche Gesetzesübertretungen, begangen vom Len- ker eines Motorfahrzeuges, aufgrund der Identifikation durch das Kontrollschild verfolgt werden können, fehlt beim Fahrrad diese Möglichkeit.
Die Unmöglichkeit der Ahndung der Gesetzesübertretungen durch Fahrradlenker ermutigt diese, ihr gefährliches Tun noch auszuweiten.
Es ist deshalb nötig, der Verwilderung der Sitten im Strassen- verkehr auch im Bereich der Velofahrer Einhalt zu gebieten.
Ein Radfahrer, der weiss, dass er aufgrund eines Kontrollschil- des identifiziert werden kann, wird sich eher an die Verkehrs- regeln halten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 novembre 1989
Das Begehren des Postulanten würde den Bestrebungen, das Radfahren durch eine möglichst einfache Zulassung der Fahr- räder zum Verkehr zu fördern, zuwiderlaufen. Es stünde auch im Widerspruch zu dem vom Nationalrat am 27. März 1985 überwiesenen Postulat Schüle, in dem der Bundesrat eingela- den wurde, die Bestimmungen über die Fahrräder zu vereinfa- chen. Dieses Postulat hat den Bundesrat veranlasst, das Fahr- radkennzeichen neu zu regeln und dabei den für Radfahrer und Behörden gleichermassen unbefriedigenden administra- tiven Aufwand, der mit der Fahrradkennzeichenabgabe ver- bunden war, u. a. durch den Verzicht auf die Fahrradregister und die amtlichen Fahrradpapiere, auf ein Minimum zu redu- zieren. Bei der Beratung der SVG-Revision haben sich Natio- nal- und Ständerat für diese Neuerung, die der Bundesrat in- zwischen beschlossen und auf den 1. Januar 1990 in Kraft ge- setzt hat, ausgesprochen und Aenderungsanträge, die ihr ent- gegengestanden hätten, abgelehnt.
Die Verwirklichung des Postulates würde aber nicht nur die mit der Neuregelung erreichten Erleichterungen rückgängig ma- chen, sondern wäre sogar ein Rückschritt gegenüber der bis- herigen Regelung. Müssten nämlich statt der als Versiche- rungsnachweis abgegebenen Kennzeichen den Fahrrädern Kontrollschilder zugeteilt werden, so hätte dies zur Folge, dass jedes Fahrrad vor der Inbetriebsetzung durch die kantonale Zulassungsbehörde durch Abgabe von Kontrollschildern und Fahrzeugausweis formell zum Verkehr zugelassen werden müsste. Dies aber kann den Kantonen nicht zugemutet wer- den, nachdem sie sich im Vernehmlassungsverfahren ins- besondere auch deshalb fast einhellig für die Neuregelung ausgesprochen haben, weil diese eine wesentliche Reduktion des administrativen Aufwandes beinhaltet.
Die Verkehrsdisziplin der Radfahrer lässt sich auch ohne die vorgeschlagene Massnahme mittels Verkehrserziehung und gezielten Polizeikontrollen verbessern. Kontrollschilder für Fahrräder sind im übrigen in keinem europäischen Land vor- gesehen, so dass eine solche Vorschrift international zu einem sachlich und politisch nicht zwingenden Alleingang der Schweiz führen würde.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
89.658
Postulat Rüttimann Steuerliche Massnahmen gegen die Baulandhortung Mesures fiscales contre l'accaparement de terrains à bâtir
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1989 Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen seines Anschlusspro- gramms «Boden» auch die Frage der Verkehrswertbesteue- rung von gehortetem Bauland in die Ueberlegungen miteinzu- beziehen und die Kantone zur Mitwirkung einzuladen.
Gleichzeitig ist zu prüfen, ob diese Steuererträge, welche durch die Kantone zu vereinnahmen wären, im Sinne des
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Scherrer Kontrollschilder für Fahrräder Postulat Scherrer Bicyclettes. Plaques de police
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.649
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
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Seite
2246-2246
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20 018 112
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