Supplementary budget: 3 million for Paul Scherrer Institute

20018072Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)14 déc. 1989Confirmed

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

In the debate on Supplementary Budget II 1989, the National Council resolved the remaining difference concerning CHF 3 million for the Paul Scherrer Institute. After earlier having voted to delete the item, the Council accepted the Commission proposal and aligned itself with the Council of States. The decisive consideration was that the Federal Council’s request had stemmed from a misunderstanding between departments and not from any intent to circumvent parliamentary decisions. The credit was therefore maintained and the budget difference eliminated.

Regeste Omnilex

Supplementary budget credits; treatment of a disputed item where the Federal Council’s request arose from an interdepartmental misunderstanding: if the parliamentary record shows that the credit was initially included by the Federal Council and later omitted because of inconsistent reduction instructions, the legislature may, in dubio pro auctore, restore the credit despite an earlier deletion. The decisive factor is the absence of intent to evade parliamentary decisions and the need to close the budgetary difference (consid. not specified).

Texte intégral

Budget 1989. Supplément II

2156

N

14 décembre 1989

Bitte erinnern Sie sich in diesem Zusammenhang an das, was beim Eintreten zu diesem Budget gesagt wurde, an die Kritik, die wir wegen dem Ausgabenwachstum eingeheimst haben. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie noch vor wenigen Ta- gen in aller Seelenruhe - viele von Ihnen waren allerdings nicht mehr da - zwei Motionen überwiesen haben, die das Ausgabenwachstum für das nächste Jahr und für die Zukunft auch auf das Wirtschaftswachstum begrenzen. Können Sie sich vorstellen, was das für das Budget bedeutet? Sie müssen sich keine Illusionen machen: Wir werden nicht diesen Motio- nen formell Rechnung tragen und dann den Ausweg über Nachtragskredite finden; das werden wir einfach nicht tun, sondern wir werden die Motionen durchsetzen!

Man hat damals gesagt, 30 Millionen mehr bedeuten nichts für die Konjunkturpolitik, nichts für die Baupolitik. Natürlich, 30 Millionen mehr oder weniger, damit wird die Bauwirtschaft nicht gedämpft, da gebe ich Ihnen recht. Aber wesentlich wäre ja nicht der direkte Eingriff in die Bauwirtschaft, wesentlich wäre, dass wir höhere Budgetüberschüsse hätten.

Sie haben gestern gesehen, was geschieht, wenn man daran zweifelt, ob die Schweiz auch in Zukunft ein Land sei, das eine feste Währung habe, oder wenn man befürchtet, sie sei ein Land, das in eine Inflation, in eine Ueberhitzung, hineingerate. Deshalb ist gestern die Deutsche Mark so stark gestiegen, deshalb hat die Nationalbank den Lombardsatz um ein weite- res Prozent erhöht - es geschah zu Recht. Aber Risiken sind nicht auszuschliessen.

In dieser Hinsicht bedauerlich ist, dass wir die ganze Konjunk- turpolitik der Nationalbank überlassen. Alles muss sich damit auf dem Zinssektor abspielen, weil wir es versäumen, eine ver- nünftige Finanz- und Fiskalpolitik zu betreiben. Deshalb müs- sen wir die bescheidenen Möglichkeiten, die wir haben, tat- sächlich ausnützen.

Ich selber bedaure den Hinweis von Herrn Bühler auf die Flüchtlingspolitik. Hier geht es um Leute, die weit, weit ärmer sind als unsere Bergbauern. Herr Bühler, wir bekommen auch andere Briefe, und das kann ich auch Herrn Engler sagen, bei- spielsweise von Arbeitnehmern und von Rentnern, vor allem von Frauen, die ein sehr tiefes oder kaum ein Einkommen hat- ten und heute mit der Minimalrente leben müssen, vielleicht mit einem kleinen Zustupf. Einen solchen Vergleich müssen Sie vielleicht auch anstellen.

In bezug auf die Entwicklungshilfe haben wir den Durchschnitt der OECD-Länder noch nicht erreicht. Deshalb ist unsere Ziel- setzung, als ja nicht gerade ärmstes Land, hier doch auch et- was zu tun.

Man kann nicht nur eine Aufgabe erfüllen. Man muss alle Auf- gaben wahrnehmen. Ich habe gestern im Ständerat den Her- ren gesagt, es wäre gut, wenn sie sich wieder einmal mit dem deutschen Soziologen Max Weber beschäftigten und sich ei- nige Gedanken darüber machten, was Politik überhaupt sei und was Politik heisse. Politik ist die Sache der Oeffentlichkeit; Politik ist nicht Interessenvertretung.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bühler/Hari/Schnider

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

79 Stimmen 65 Stimmen

Ad 88.052

Voranschlag 1989. Nachtrag II Budget 1989. Supplément Il

Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 2097 hiervor - Voir page 2097 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. Dezember 1989 Décision du Conseil des Etats du 13 décembre 1989

Differenzen - Divergences

Antrag der Kommission 337 Paul-Scherrer-Institut 342.10 Unterricht und Forschung Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission 337 Institut Paul-Scherrer 342.10 Enseignement et recherche Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Fehr, Berichterstatter: Beim Nachtrag Il gab es seit Beginn - die Priorität lag ja bei unserem Rat - eine einzige Abweichung von den Anträgen des Bundesrates. Sie betrifft die 3 Millionen Franken beim PSI.

Sie hatten auf unseren Antrag hin einhellig Streichung be- schlossen. Dieser Beschluss war dadurch begründet, dass wir konsequent sein und auf jenen Rubriken keine Nachträge ent- gegennehmen wollten, die vor Jahresfrist im Einvernehmen mit dem Bundesrat gekürzt worden waren. Der Ständerat be- schloss jedoch als Zweitrat, ebenfalls einhellig, dem Bundes- rat zu folgen und die 3 Millionen zu bewilligen.

Vorgestern, bei der ersten Differenzbereinigung, haben wir mit 69 Stimmen Festhalten an der Streichung beschlossen, 5 Stimmen entfielen auf einen Antrag von Herrn Fischer-Seen- gen, der sich Bundesrat und Ständerat anschliessen wollte. Der Ständerat hat gestern wiederum einhellig Festhalten be- schlossen, das heisst Genehmigung des Nachtrags von 3 Mil- lionen.

Unsere Kommission beurteilt das Geschäft heute wie folgt: Unser Streichungsbeschluss war damit begründet, dass wir auf Rubriken, die im Einvernehmen mit dem Bundesrat ge- kürzt worden waren, keine Nachträge entgegennehmen woll- ten. Diese Haltung bedarf keiner Korrektur, haben wir uns doch diesbezüglich konsequent verhalten.

Wenn man andererseits die Chronologie der Ereignisse im De- tail überprüft, stellt man fest, dass der Bundesrat im gleichen Zeitpunkt sowohl die Kürzungsvorschläge zum Voranschlag 1989 verabschiedet als auch die Integration des RCA-Labors in den Schulratsbereich beschlossen hat. Gleichzeitig be- schloss er, sowohl in den Voranschlag 1989 wie auch in die Fi- nanzpläne 1990 bis 1992 jährlich 3 Millionen Franken zusätz- lich einzusetzen. Diese Beschlüsse waren zweifellos nicht kongruent. Sie gaben auch innerhalb des Bundesrates zu Missverständnissen Anlass. Ein Departement war der Auffas- sung, die zusätzlichen drei Millionen seien von den Kürzungen nicht betroffen, ein anderes Departement vertrat die Meinung, der gekürzte Budgetbetrag müsse die 3 Millionen ebenfalls abdecken. Aus diesem Grund unterblieb eine Aufnahme in den Nachtrag I, in den das Begehren eigentlich gehört hätte. Die Kommission stellt fest, dass sie aufgrund der ihr bis An- fang der Woche zugänglichen Informationen keinen anderen Antrag als den der Streichung stellen konnte. Sie nimmt aber ebenfalls zur Kenntnis, dass dem Bundesrat aufgrund der uns zugegangenen ergänzenden Erläuterungen der gute Glaube nicht abzusprechen ist und dass letztlich ein Missverständnis Anlass gegeben hat zum Nachtragskreditbegehren. Ich kann feststellen, dass Herr Fischer-Seengen am Dienstag nachmit- tag bereits zu Recht auf diesen Umstand hingewiesen hat. Der

  1. Dezember 1989 N

2157

Militärstrafgesetz. Aenderung

Bundesrat verfolgte also - davon bin ich heute überzeugt - nicht die Absicht, Beschlüsse des Parlamentes zu unterlaufen und eigene Weisungen zu missachten. Ich würde heute das Ganze milder als Unachtsamkeit oder Versehen qualifizieren. In Würdigung dieser Umstände und nach dem Motto «Im Zwei- fel für den Bundesrat» beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei einigen Enthaltungen, sich Bundesrat und Ständerat anzuschliessen und damit die Differenz zu beseiti- gen.

Wir zählen darauf, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Signale, die sich aus den Differenzbereinigungsverfahren er- kennen lassen, richtig interpretieren.

M. Frey Claude, rapporteur: Le Conseil des Etats a décidé à l'unanimité de maintenir les 3 millions de francs pour l'ensei- gnement et la recherche à l'Insitut Paul-Scherrer. Notre com- mission vous propose, par 7 voix contre 3, de suivre le Conseil des Etats, d'abord parce qu'il faut en terminer avec cet objet, mais aussi et surtout parce que le doute doit profiter à l'ac- cusé. En effet, le jour où le Conseil fédéral décidait des réduc- tions, il inscrivait ces 3 millions de francs pour l'Institut Paul- Scherrer. Dès lors il y a eu divergence entre deux départe- ments, l'un estimant que dans l'exercice de réduction les 3 mil- lions étaient compris, l'autre étant d'avis que ce crédit était ex- clu de la réduction des dépenses. Par conséquent, il nous faut maintenir ces 3 millions et nous rallier au Conseil des Etats. Nous pouvons le faire en toute sérénité parce que nous avons indiqué par deux fois, dans cette salle, le 29 novembre et le 12 décembre, que ce cas devait rester isolé. Nous avons fait la démonstration que nous voulions donner, à savoir qu'on ne reprenne pas des dépenses qui auraient été réduites aupara- vant. L'exercice est fait, nous pouvons dès lors maintenant procéder au retrait des cartouches et nous aligner sur le Con- seil des Etats!

Angenommen - Adopté

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

87.043

Militärstrafgesetz (Dienstverweigerer) und Militärorganisation. Aenderung

Code pénal militaire (objecteurs de conscience) et organisation militaire. Modification

Botschaft und Gesetzentwürfe vom 27. Mai 1987 (BBI II, 1311) Message et projets de lois du 27 mai 1987 (FF II, 1335)

Antrag der Kommission Eintreten

Antrag Blocher Nichteintreten

Antrag Büttiker

Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auf- trag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, die

a. für die echten (religiös-ethischen) Dienstverweigerer ge- genüber der jetzigen Praxis keine Verschärfung bringt;

b. nicht dazu führt, dass die echten Dienstverweigerer - im Vergleich zu den unechten - sogar noch härter bestraft wer- den;

c. das Verfahren vereinfacht, indem in jedem Fall eine Strafe ausgesprochen wird, die bei Nichterfüllung der Arbeitslei- stung oder des waffenlosen Militärdienstes automatisch in Kraft tritt;

d. statt auf die Dauer der verweigerten Dienste abzustellen, bei der Dauer der Arbeitsleistung von der ausgesprochenen Strafe ausgeht. Die Dauer der Arbeitsleistung müsste in Bezug auf die ausgesprochene Strafdauer angemessen verlängert werden;

e. während einer begrenzten Dauer auch noch im Laufe der RS den Uebertritt zum waffenlosen Dienst ermöglicht.

Rückweisungsantrag Leutenegger Oberholzer

Das Geschäft ist an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage für einen echten Zivildienst auszuarbei- ten, die insbesondere folgenden Begehren Rechnung trägt: 1. auf jegliche Gewissensprüfung ist zu verzichten;

  1. der Zivildienst steht jedermann offen, der bereit ist, einen Zi- vildienst zu leisten, der gleich lang ist wie die verweigerten mili- tärischen Dienste;

  2. der Zivildienst dauert nicht länger als der Militärdienst;

  3. der Zivildienst dient einem sozialen und/oder friedenspoliti- schen Zweck und darf keinen Strafcharakter aufweisen;

  4. Organisation und Durchführung des Zivildienstes werden nicht dem EMD unterstellt;

  5. der waffenlose Militärdienst wird auf Antrag vorbehaltlos be- willigt.

Rückweisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion

Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat mit dem Auf- trag, eine neuen Vorlage für einen Zivildienst vorzulegen, die wenn nötig eine Verfassungsänderung beinhaltet.

Die Vorlage sollte insbesondere den folgenden internationa- len Texten, welche das Recht auf Dienstverweigerung aner- kennen, entsprechen:

  • den Artikeln 3 und 18 der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte;

  • Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention;

  • der Empfehlung R 878 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Mit dieser Zielsetzung bildet der Bundesrat eine neue Studien- kommission, deren Zusammensetzung ausgewogener und repräsentativer sein müsste als die Kommission Barras und welche auch Vertreter der Kirchen und der Dienstverweigerer- Vereinigungen umfasst.

Antrag der LdU|EVP-Fraktion

Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auf- trag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, die

a. die Beurteilung von Dienstverweigerungsfällen der bürgerli- chen Justiz überträgt;

b. vorsieht, dass eine Strafe für Dienstverweigerung im Nor- malfall zugunsten einer Arbeitsleistung aufgeschoben wird, nach der die Strafe nicht mehr zu vollziehen ist;

c. die Arbeitsleistung im Sinne von Buchstabe b so abgrenzt, dass sie nicht der Gesamtverteidigung dient, aber im Interesse der Oeffentlichkeit liegt und im Inland erbracht werden muss; d. die Bereitstellung der möglichen Arbeitsplätze durch den Bund, die Kantone und staatlich anerkannte private Organisa- tionen vorsieht.

Proposition de la commission Entrer en matière

Proposition Blocher Ne pas entrer en matière

Proposition Büttiker

Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral, en le priant de préparer un nouveau projet

a. qui n'empirerait pas la situation des vrais objecteurs de conscience (pour des motifs éthiques ou religieux) par rapport à aujourd'hui;

b. qui éviterait aux vrais objecteurs de conscience d'encourir des peines encore plus lourdes que les «faux» objecteurs de conscience;

c. qui simplifierait la procédure appliquée en prévoyant qu'une peine soit prononcée dans tous les cas et qu'elle entre en vigueur automatiquement si l'intéressé n'effectue pas le tra-

41-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Voranschlag 1989. Nachtrag II Budget 1989. Supplément II

In

Dans

In

Jahr

1989

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

Ad 88.052

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1989 - 08:00

Date

Data

Seite

2156-2157

Page

Pagina

Ref. No

20 018 072

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Mots-clés

supplementary budgetbudget creditresearch fundingparliamentary votedifference settlementgood faithmisunderstanding

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the National Council should maintain the CHF 3 million supplementary credit for the Paul Scherrer Institute.

Solution extraite

The Council followed the Council of States and approved the CHF 3 million credit, thereby eliminating the disagreement.

Motifs extraits

The commission considered its earlier deletion consistent but accepted that the Federal Council had acted under a misunderstanding and in good faith; in doubt, the benefit of the doubt should go to the Federal Council.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.