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Motion Bührer. Bezug einer Viertelsrente der IV
Texte de la motion du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:
créer la base légale du prélèvement anticipé d'une rede- vance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;
prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destina- tion des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination déterminées et l'obligation pour les entreprises d'élimination de prendre en charge des déchets spéciaux définis);
créer la base légale permettant à la Confédération de soute- nir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations d'élimination ou d'y participer.
Piller, Berichterstatter: Am 8. Dezember 1988 hat die Fraktion der CVP im Nationalrat die zur Diskussion stehende Motion eingereicht. Aufgrund der schriftlichen Begründung und der Bereitschaft des Bundesrates, diese Motion entgegenzuneh- men, überwies der Nationalrat diese am 13. Februar 1989 op- positionslos. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls ein- stimmig, diese Motion dem Bundesrat zu überweisen.
Das Problem der Sonderabfälle belastet unsere Umwelt im- mer stärker und muss rasch und griffig gelöst werden. Der Bundesrat hat in den Regierungsrichtlinien 1987-1991 darauf hingewiesen. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass der Motionstext nicht zu eng ausgelegt werden sollte. Es müsste nicht ausschliesslich mit öffentlichen Mitteln an das Problem herangetreten werden. Die Privatwirtschaft sollte ebenfalls Platz für entsprechende Bemühungen erhalten. So spricht Ziffer 3 der Motion von gemeinwirtschaftlichen Träger- schaften. Die Kommission ist der Meinung, dass auch ge- mischtwirtschaftliche Trägerschaften in Frage kommen könn- ten.
In der Kommission wurde von Vertretern des Buwal über die bereits laufenden Arbeiten im Abfallbereich informiert. In An- betracht der vorgeschrittenen Zeit möchte ich darauf verzich- ten, diese zu wiederholen. Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti und der Verwaltung im Namen der ganzen Kommission recht herzlich für den grossen Einsatz danken.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
89.499
Motion Bührer Bezug einer Viertelsrente der IV Al. Droit à une rente partielle
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament raschmög- lichst eine Aenderung von Artikel 28 Absatz 1 des Bundes- gesetzes über die Invalidenversicherung vorzulegen, mit dem Ziel, die Berechtigungsgrenze für den Bezug einer Viertels- rente respektive einer Härtefallrente zu senken.
Texte de la motion du 14 juin 1989
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre dans le plus bref délai à l'Assemblée fédérale une modification de l'article 28, alinéa premier, de la loi sur l'assurance invalidité abaissant le
degré d'invalidité donnant droit à un quart de rente, ainsi que celui ouvrant le droit à une demi-rente dans les cas pénibles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Jaggi, Miville, Onken, Piller (4)
Frau Bührer: Seit dem 1. Januar 1988 ist die dreistufige Ren- tenskala der IV in Kraft, die mit der Einführung der Viertelsrente eine markante Verbesserung für die Invaliden hätte bringen sollen. Die seinerzeitige Revision war keineswegs unbestrit- ten. Nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen fand schliess- lich die gewählte Lösung eine Mehrheit. Ich erwähne dies, um klarzustellen, dass der Kostenberechnung, die dem Parla- ment als Grundlage diente, ein grosses Gewicht zukam. Dabei war allen Parlamentariern klar, dass es sich um Schätzungen handelte, die nur als Grössenordnung und nicht absolut ge- nommen werden dürfen. Die geschätzten Mehrkosten wegen der Einführung der Viertelsrente beliefen sich auf 133 Millionen Franken, und die Zahl der neu dazukommenden Hauptrenten- bezüger wurde auf 20 000 bis 30 000 geschätzt, zuzüglich der Zusatzrentenbezüger.
Gegenüber diesen Zahlen nehmen sich die effektiven Zahlen, die aus dem ersten Jahr seit der Einführung der Viertelsrente bekannt sind, und auch die etwas höheren Zahlen aus dem Jahre 1989 geradezu lächerlich klein aus. Es sind 5 Millionen Franken statt der erwarteten 133 Millionen Franken und knapp 1000 Hauptrenten anstatt der erwarteten 20 000 bis 30 000. Zwischen den geschätzten und den effektiven Kosten liegen Welten. Für die Invaliden, die auch nach der Revision leer aus- gingen, sind es traurige Welten.
Die Revision verfolgte das Ziel, den harten Sprung zwischen keiner Rente und einer halben Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zu mildern und damit die Eingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern. Offenbar - die Zahlen belegen es - erreichten wir diejenigen, die wir erreichen wollten, mit un- serer Lösung nicht. Selbst wenn die Zahlen ansteigen werden, sind wir derart weit von unserer seinerzeitigen Annahme ent- fernt, dass sich eine Korrektur aufdrängt. Eine Senkung der Berechtigungsgrenze auf 33 1/3 Prozent Invalidität wäre mei- nes Erachtens angebracht. Vor der Revision lag die Grenze für die Härtefallrente ebenfalls bei dieser Marke. Für diese Ren- tenkategorie würde also lediglich die eingetretene Schlechter- stellung korrigiert. Die Motion lässt bewusst offen, wo die Li- mite für die Viertels- und die Härtefallrente angesetzt werden sollte. Man wird die finanziellen Konsequenzen abschätzen müssen, was mit den Erfahrungen seit der letzten Revision mit etwas grösserer Sicherheit möglich sein dürfte.
So weit, so gut, könnte ich jetzt sagen, und ich könnte Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, bitten, meine Motion entgegenzu- nehmen und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, die Motion zu überweisen. Es gibt aber da noch eine offene Rechnung: Wie konnte es zu dieser katastrophalen Fehleinschätzung kommen, und - was mich noch viel brennender beschäftigt - wie kommt es, dass das Bundesamt für Sozialversicherung in verschiedenen, mir schriftlich vorliegenden Aeusserungen die Fehleinschätzung verniedlicht, verwedelt oder schlicht ne- giert?
Ich zitiere: «Die 2. IV-Revision ist gesamthaft alles andere als ein Flop. Ob sich die Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der Viertelsrenten erfüllen, lässt sich frühestens zu Beginn des nächsten Jahres sagen.» Das Bundesamt spricht andernorts davon, es habe sich bei seinen Zahlen bloss um eine «äus- serst vorsichtige Hochrechnung» gehandelt. Oder eine an- dere Formulierung: Die Zahl basiere auf «verhältnismässig un- sicherer Berechnungsgrundlage». Es ist auch zu lesen, man dürfe «den in der Luft hängenden Betrag nicht absolut verste- hen». Oder die 133 Millionen Franken seien «als ein eine grosszügig bemessene Reserve mitumfassender Maximalbe- trag gedacht». Das, sehr geehrter Herr Bundesrat, verstehe ich unter Verwedelungsversuch. Und das ist in meinen Augen nicht akzeptabel!
Ich rufe Ihnen die Grössenordnungen in Erinnerung. Das Par- lament ging bei seinem Beschluss von jährlichen Kosten von 133 Millionen Franken aus. Effektiv ausbezahlt wurden aber 1988 nur 5 Millionen Franken. Das sind 3,75 Prozent der er-
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5 octobre 1989
warteten Summe. Selbst wenn wir annehmen, dass die Kosten noch laufend kräftig steigen werden, dass sie sich beispiels- weise verdreifachen werden, bleiben immer noch rund 90 Pro- zent «Reserve». Es tönt wie ein schlechter Witz, in dieser Situa- tion von Reserve zu sprechen.
An die Andresse des Bundesamtes für Sozialversicherung möchte ich sagen: Man kann, wenn die Schätzung derart da- neben geht, nicht so tun, als ob die Grössenordnung stimmen würde. Auch die Hinweise darauf, dass die kurze Frist seit Ein- führung der Neuerung keine «abschliessende Beurteilung» zuliesse, oder der Hinweis, dass «eine ausreichende Erfah- rungszeit» und «genügend verlässliche Beurteilungsgrundla- gen» abzuwarten seien, sind angesichts der Grössenordnung nicht stichhaltig. Der Hinweis auf die Anlaufphase ist insofern unzutreffend, als in den Jahren vor der Inkraftsetzung in Er- wartung der Neuerung Fälle pendent gehalten wurden, die nun in den Zahlen von 1988 enthalten sind.
Auch die Erwähnung von Zusatzrenten - beispielsweise Ren- ten für invalide Witwen und Waisen oder Beteiligungen an Ehe- paarsrenten, die durch die Einführung der Viertelsrenten aus- gelöst werden können - vermögen nicht annähernd die Grös- senordnung ins Wanken zu bringen. Die Zahlen sind ja so klein. Soweit es sich um Härtefallrenten handelt, ist zu beach- ten, dass sie nicht ausgabenwirksam werden.
Härtefallrenten gab es schon immer, früher sogar bereits ab 33 1/3 Prozent Invalidität. Sehr kühn ist es zu sagen, falls sich die Wirtschaftslage verschlechtere, zöge die Nachfrage nach Vier- telsrenten «erfahrungsgemäss» an. Gerade über diese Erfah- rung verfügen wir ja nicht! Die Erfahrung der mit der Betreuung von Invaliden befassten Stellen geht vielmehr dahin, dass die Wirtschaft auch heute kaum bereit ist, Behinderte mit reduzier- ter Leistungsfähigkeit und geringerem Einkommen anzustel- len. Entweder wird jemand im Betrieb belassen oder er wird entlassen.
Gewiss, letzte Klarheit über die Auswirkungen der Revision be- steht heute nicht. Aber angesichts der Reserve von rund 90 Prozent, selbst nach einer Verdreifachung der Auszahlungen, lässt sich heute schon sagen, dass wir uns um Grössenord- nungen getäuscht haben. Wir liegen selbst nach einer Verdrei- fachung der heute bekannten Zahlen immer noch im Bereich von 10 Prozent dessen, was wir eigentlich wollten. Wir haben unser Ziel verfehlt. Das schleckt keine Geiss weg!
Wir haben uns getäuscht und wir sollten so rasch wie möglich - nämlich sofort - unseren Fehler korrigieren. Wenn wir an- lässlich der letzten Revision ehrlich eine Verbesserung wollten - und ich nehme das doch sehr an -, darf es kein Zuwarten ge- ben. Die Invaliden müssten sich sonst verschaukelt vorkom- men.
Ein letztes Wort, Herr Bundesrat. Es wäre sehr schön, wenn die Verwaltung angesichts dieser Fehlprognose sagen würde: Jawohl, wir haben uns getäuscht. Es ist nicht so herausge- kommen, wie wir - und in der Folge das Parlament - glaubten. Die Methode, die unserer Berechnung zugrunde lag - sie ist in der Botschaft zur Revision dargelegt - hat sich als nicht taug- lich erwiesen. Voilà!
Eine solche Haltung würde meinen grössten Respekt finden. Die krampfhaften Verwedelungsversuche der Verwaltung sind geradezu peinlich. Diese - und nicht der Irrtum - sind für mich inakzeptabel.
Ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je tiens à dire tout de suite à Mme Bührer que si jamais l'administration et l'office compétent s'étaient trompés, je serais le premier à le reconnaître ici, car tout le monde peut se tromper. Il n'y a donc pas de question de prestige en jeu. Je pense au contraire que le conseil voudra bien admettre, du fait que la deuxième révision de l'Al est entrée en vigueur le 1er janvier 1988 pour ce qui a trait au pro- blème de l'abaissement du degré d'invalidité soulevé par Mme Bührer, que l'expérience ne peut pas encore être consi- dérée comme terminée et qu'une évaluation maintenant déjà est prématurée. Nous n'avons même pas deux années d'ex- périence, Madame Bührer, nous manquons de recul.
Il est vrai que les premiers résultats permettent de dire que les effets attendus, du point de vue quantitatif, ne correspondent
pas à ceux indiqués dans le message; je suis d'accord avec vous. Mais il faut aussi constater que ces derniers temps, une augmentation du nombre des quarts de rente commence à se dessiner. Je ne suis pas à même de vous dire s'il s'agit d'un phénomène purement casuel ou conjoncturel, ou si au con- traire la révision de la loi commence seulement maintenant à déployer ses effets. De toute manière il faut reconnaître -- et je me demande pourquoi vous ne voulez pas l'admettre, Ma- dame Bührer - que, après une année et demie de révision, il n'est pas possible d'établir en si peu de temps un bilan démontrant qu'il faut absolument opérer des changements. Cela n'exclut pas du tout un nouvel examen de la question. Si, réellement, le quart de rente ne pouvait pas résoudre le pro- blème posé, il devrait être examiné plus tard. Actuellement, la loi sur l'Al est soumise à une nouvelle révision, dans le cadre du deuxième paquet de répartition des tâches entre Confé- dération et cantons. Cette révision concerne plutôt la procé- dure.
En conclusion, je vous demande de nous laisser le temps de faire les expériences nécessaires. Le cas échéant, nous re- viendrons devant le Parlement avec d'autres propositions de révision. C'est la raison pour laquelle, sans nier l'existence éventuelle du problème, le Conseil fédéral suggère au Conseil des Etats de bien vouloir transformer la motion en postulat.
Frau Bührer: Ich danke dem Bundesrat, dass er mein Anlie- gen als Postulat entgegennehmen will. Der Bundesrat stellt als nächsten Schritt im Rahmen einer nächsten Revision andere Aenderungen in Aussicht. Das ist sicher ein sinnvoller Inhalt der nächsten Revision. Es sollte uns aber nicht daran hindern, sofort die nötige Korrektur vorzunehmen, gewissermassen eine Pendenz aus der letzten Revision aus der Welt zu schaf- fen.
Anlässlich der letzten Revision glaubten wir, einen Schritt zu tun. Dieser Schritt hat sich effektiv als Treten an Ort heraus- gestellt. In dieser Situation sollten wir nicht die Invaliden im Re- gen stehen lassen und sollten sofort etwas unternehmen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich unter diesen Umständen meine Motion aufrechterhalten möchte.
Schönenberger: Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen. Erst vor kurzem haben wir das Invalidenversicherungsgesetz revi- diert. Es rechtfertigt sich meines Erachtens nicht, nach solch kurzer Frist bereits wieder eine neue Revision auf dem schnell- sten Weg anzustreben. Meines Erachtens genügt es absolut, wenn das Postulat beim Bundesrat anhängig ist. Aber eine Motion, beim Rabbi von Lodz, dürfen Sie nicht überweisen!
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
6 Stimmen 17 Stimmen
89.401
Postulat Küchler Wissenschaftliche Gremien für Familienfragen Organe scientifique permanent pour les questions familiales
Wortlaut des Postulates vom 15. März 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, ein ständiges Organ für Fami- lienfragen mit kleiner Mitgliederzahl einzusetzen und ihm un- ter anderem die folgenden wissenschaftlichen Aufgaben zu übertragen:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bührer Bezug einer Viertelsrente der IV Motion Bührer AI. Droit à une rente partielle
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.499
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1989 - 08:00
Date
Data
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