Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
89.042
Bodenrecht im Siedlungsbereich. Sofortmassnahmen Droit foncier dans le secteur urbain. Mesures immédiates
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 556 hiervor - Voir page 556 ci-devant
Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel Vote sur la clause d'urgence
Le président: Nous interrompons la séance pour passer au vote sur l'urgence des trois arrêtés relatifs au droit foncier. Je rends les scrutateurs attentifs au fait que, dans de tels cas, le président doit voter.
Beschluss A - Arrêté A
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
Beschluss B - Arrêté B
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel
39 Stimmen (Einstimmigkeit)
Beschluss C - Arrêté C
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
26 Stimmen 15 Stimmen
83.043
Steuerharmonisierung. Bundesgesetze Harmonisation fiscale. Lois
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Siehe Seite 584 hiervor - Voir page 584 ci-devant
B. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Loi fédérale sur l'impôt federal direct (LIFD)
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Art. 84 Abs. 3 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 84 al. 3
Proposition de la commission
Maintenir
Reichmuth, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ih- nen bei Artikel 84 Absatz 3 Festhalten am Beschluss des Stän- derates, entsprechend unserer Diskussion bei Artikel 74.
Angenommen - Adopté
Art. 101a Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 101a al. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Reichmuth, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Zu- stimmung zum Nationalrat entsprechend unserem Beschluss zu Artikel 5 und zum Steuerharmonisierungsgesetz.
Angenommen - Adopté
Art. 102 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Reichmuth, Berichterstatter: Wir beantragen ebenfalls Zu- stimmung analog zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e.
Angenommen - Adopté
Art. 110, 111 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) Festhalten
Art. 110, 111 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) Maintenir
Reichmuth, Berichterstatter: Bei Artikel 110 beantragen wir gemäss unserem Beschluss für die zweijährige Periode in Arti- kel 51, den Kommissionsminderheitsantrag anzunehmen. Desgleichen zu Artikel 111.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 117 Antrag der Kommission Mehrheit
Festhalten Minderheit (Piller, Miville)) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 117 Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité
(Piller, Miville) Adhérer à la décision du Conseil national
Reichmuth, Berichterstatter: Bei Artikel 117 handelt es sich um den analogen Beschluss zu Artikel 42 Absatz 3 Steuerhar- monisierungsgesetz. Wir halten an der Kann-Formel fest.
597
Programme d'armement 1989
598
E 5 octobre 1989
Miville, Sprecher der Minderheit: Es handelt sich wirklich um dieselbe Frage, die wir bei Artikel 42 mit grosser Mehrheit ent- schieden haben. Den Minderheitsantrag Piller/Miville dürfen Sie als obsolet betrachten. Wir sind mit der Kann-Formel zu- frieden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
24 Stimmen 4 Stimmen
Art. 159 Abs. 1, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 159 al. 1, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Reichmuth, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Zu- stimmung zum Nationalrat, analog zu Artikel 57 Steuerharmo- nisierungsgesetz.
Angenommen - Adopté
Art. 184 Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 184 al. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Reichmuth, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Zu- stimmung zum Nationalrat, analog zu Artikel 60 Absatz 3 Steu- erharmonisierungsgesetz. Das gilt sowohl für Absatz 1 wie für Absatz 2.
Angenommen - Adopté
Art. 208 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) Festhalten
Art. 208 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) Maintenir
Reichmuth, Berichterstatter: In Abänderung zur Fahne bean- tragen nun sowohl die Kommissionsmehrheit als auch die Kommissionsminderheit Festhalten, also Streichung. Der Arti- kel ist obsolet geworden.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 209 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) Festhalten
Art. 209 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) Maintenir
Reichmuth, Berichterstatter: Bei Artikel 209 müssen wir dem Minderheitsantrag Küchler auf Festhalten - also Streichung ·- folgen, entsprechend unserem Beschluss zu Artikel 51.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.018
Rüstungsprogramm 1989 Programme d'armement 1989
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. April 1989 (BBI II, 113) Message et projet d'arrêté du 5 avril 1989 (FF II, 101) Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1989 Décision du Conseil national du 3 octobre 1989
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Jagmetti, Berichterstatter: Das Rüstungsprogramm, das wir jährlich behandeln, enthält die Verpflichtungskredite, die dann über viele Jahre hinweg in den Zahlungskrediten des Voran- schlages wirksam werden. Wir können auf dem Wege über dieses Rüstungsprogramm entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung unserer Landesverteidigung nehmen und pfle- gen diese Aufgabe nicht nur ernst zu nehmen, sondern tat- sächlich wahrzunehmen.
Aus meiner Sicht bewegt sich dieses Rüstungsprogramm in einem Bezugsfeld mit vier wesentlichen Eckpunkten. Der erste sind die Bedürfnisse unserer Landesverteidigung. Es war in letzter Zeit etwa die Rede davon, ob wir zuviel oder zuwenig aufwenden für unsere Landesverteidigung. Meines Erachtens sind das keine Fragen des «Viels oder Wenigs», sondern es ist die Frage, wieviel wir für diese Aufgabe wirklich brauchen. Die Aufgabe ist umschrieben durch den Neutralitätsschutz, der glaubwürdig sein muss, der nicht nur in einem Bekenntnis lie- gen darf, sondern der wirklich gesichert werden muss. Die zweite Aufgabe der Armee, der Verteidigungsfall, ist uns allen klar. Genau das, was wir dafür brauchen, müssen wir beschaf- fen. Das muss der Massstab sein.
Der zweite wesentliche Eckpunkt ist der Mensch. Ich werde nachher bei der Beratung entsprechend auch die Kampfbe- kleidung als erstes nennen. Wir verteidigen unser Land mit Menschen. Wir müssen sie ausrüsten, so dass sie ihre Auf- gabe richtig erfüllen können. Wir müssen für ihren Schutz sor- gen, und wir müssen für die.Ausbildung sorgen, die einen ent- sprechenden Einsatz erlaubt. Auf diese Bedürfnisse des Men- schen in der Landesverteidigung müssen wir nicht nur Rück- sicht nehmen, wir müssen diese Bedürfnisse in den Vorder- grund stellen.
Der dritte Gesichtspunkt ist die Wirtschaft. Sie lesen in der Bot- schaft, dass vom beantragten Rüstungsmaterial 61 Prozent -- nach dem Wert gemessen - in der Schweiz hergestellt werden und dass für 26 Prozent der Aufwendungen eine indirekte Be- teiligung vorgesehen ist. Anders ausgedrückt: 87 Prozent der zu beschliessenden Kredite werden in der Schweiz beschäfti- gungswirksam. Man kann sagen, dass das bei der heutigen Konjunktursituation und bei der Beschäftigungslage nicht so stark ins Gewicht falle. Entscheidend ist aber aus meiner Sicht, dass hier auch Innovatives geschieht, dass unsere Industrie
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Steuerharmonisierung. Bundesgesetze Harmonisation fiscale. Lois
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.043
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
597-598
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Pagina
Ref. No
20 017 984
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