Postulat Weber. Personnel d'accompagnement des trains
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sant leur territoire. Ce montant serait complété d'une somme identique à charge du canton. La fondation cantonale pour l'environnement ainsi dotée n'utiliserait que les intérêts du fonds pour mener à bien les projets qu'elle aurait préalable- ment soumis pour accord à la Confédération. Voilà pour les mécanismes.
Sur le terrain, la mise à disposition de moyens financiers pour l'accomplissement d'un travail utile pourrait avoir pour con- séquence indirecte de voir levées certaines oppositions à l'achèvement de notre réseau autoroutier, ce qui, d'un point de vue politique, n'est pas à négliger.
En conclusion, permettez-moi d'évoquer un exemple précis. Dans le canton du Jura, sur le tracé de la future N16, au lieu-dit Les Gripons, on va construire l'échangeur indispensable pour permettre de relier la Transjurane à St-Ursanne et au reste du Clos du Doubs. Or, savez-vous que sur ce seul site on devra mettre un ruisseau - et même deux, m'a-t-on dit, mais res- tons-en à un - sous canalisation, raser une forêt et combler une partie de la vallée avec un point de remblai culminant à 18 mètres de hauteur? Le paysage s'en trouvera définitivement modifié. On se résignerait à l'inévitable avec d'autant moins de regret si l'on était assuré de disposer des ressources financiè- res qui permettraient de compenser ailleurs le long de la chaîne du Mont Terri, par un acte écologique, la disparition du paysage familier des Gripons.
Tels sont l'esprit et l'objectif de ma motion. L'idée est d'autant plus facilement réalisable que l'on connaît des précédents. Pensons, par analogie, aux échanges de terrains pratiqués par des corporations de droit public qui doivent acquérir des parcelles appartenant à des privés, ainsi qu'à la loi sur les forêts qui impose de reboiser ailleurs les surfaces forestières supprimées.
Monsieur le Conseiller fédéral, je vous remercie par avance de souscrire à la motion que j'ai eu l'honneur de développer, comme je remercie ceux de mes collègues qui y ont apporté leur appui.
Bundesrat Ogi: Nach Artikel 28 des Treibstoffzollgesetzes lei- stet der Bund Beiträge an die Kosten von durch den motori- sierten Strassenverkehr bedingten Massnahmen zur Erhal- tung, Schonung oder Wiederherstellung von schützenswerten Landschaften mit Einschluss der Ortsbilder und Denkmäler. Bei Neu- und Ausbau von Nationalstrassen und Hauptstras- sen sind die erforderlichen Landschaftsschutzmassnahmen gemäss Artikel 30 des Treibstoffzollgesetzes Bestandteil des Projektes. Mit diesen Bestimmungen werden alle durch den Strassenverkehr und den Strassenbau verursachten Land- schaftsschutzmassnahmen im konkreten Einzelfall durch Bundesbeiträge abgedeckt. Dies gilt also auch dort, wo eine Landschaftsbeeinträchtigung nicht «im direkten Bereich der Strasse» liegt, sofern eine kausale Verursachung durch den Strassenverkehr glaubhaft nachgewiesen werden kann. Der in Artikel 36ter Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung sta- tuierte Auftrag, wonach der Bund Beiträge an Landschafts- schutzmassnahmen zu leisten hat, die durch den motorisier- ten Strassenverkehr nötig werden, ist somit erfüllt.
Weiter erhalten die Kantone nicht werkgebundene, allge- meine Beiträge an die Kosten der dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen und den Finanzausgleich: im laufenden Jahr zusammen mit den ausserordentlichen Beiträgen von 150 Millionen Franken rund 414 Millionen Franken. Diese hi- storisch aus dem alten Benzinzollviertel hervorgegangenen allgemeinen Beiträge sind angesichts der heutigen gezielten Werksubventionierungen nur noch damit zu begründen, dass sie der Abgeltung der mit dem Strassenbau und Strassenver- kehr verbundenen Inkonvenienzen der Kantone und einer zu- sätzlichen Erleichterung der Finanzierung ihres Strassen- wesens dienen sollen. Die Motion Flückiger verlangt daher eine Abgeltung, die bereits in den allgemeinen Beiträgen ent- halten sein könnte. Für den Motionär ist den Kantonen offen- bar zusätzlich zu den zweckgebundenen und den allgemei- nen Beiträgen «generell ein bestimmter Anteil (zum Beispiel 1 Prozent) aus den für den Nationalstrassenbau eingesetzten Mitteln zur Verfügung zu stellen». Wenn die primäre Aufgabe des Nationalstrassenbaus dadurch nicht zusätzlich belastet
werden soll, könnte dies wohl nur über eine Umverteilung ei- nes bestimmten Teils der allgemeinen Beiträge erfolgen. Es fragt sich daher, ob die Kantone damit materiell etwas gewin- nen würden. Mit gleicher Argumentation könnten zudem sol- che zusätzlichen generellen Beiträge auch für andere Auf- gaben gefordert werden. Artikel 36ter der Bundesverfassung verbietet solche generellen Beiträge oder Pauschalen an sich nicht. Hingegen gilt in jedem Fall verfassungsrechtlich die Zweckbindung des Geldes für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Das bedeutet für den Vollzug das Schaffen von Kontrollinstanzen zur Sicherstellung einer zweckbestimmten Verwendung solcher Pauschalen.
Neben den offenen verkehrs- und finanzpolitischen Fragen bedarf vor allem diese verfassungsrechtlich bedingte Voll- zugsproblematik näherer Abklärung. Der Bundesrat möchte deshalb das Anliegen des Motionärs zur Prüfung entgegen- nehmen und beantragt Ihnen, die Motion in ein Postulat um- zuwandeln.
M. Flückiger: Je remercie M. Ogi, conseiller fédéral, de l'ex- posé des motifs qu'il vient de nous présenter. Je prends acte que le Conseil fédéral accepte ma motion, sous la forme at- ténuée du postulat il est vrai.
Monsieur le Conseiller fédéral, bien que je ne puisse partager l'ensemble de vos motifs, notamment quant aux coûts de l'opération et à son financement, ainsi qu'aux possibilités exis- tantes à partir des dispositions qui sont en cours de réaliser même partiellement la motion, je me rallie à la transformation de cette motion en postulat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.529
Postulat Weber Begleitete Züge Personnel d'accompagnement des trains
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1989
Der Bundesrat wird ersucht, die SBB künftig wieder vermehrt als echte Dienstleistung für den Kunden zu betrachten und dementsprechend zu fördern. Die Begleitung der Züge durch qualifiziertes Bahnpersonal ist dabei von zentraler Bedeutung.
Texte du postulat du 21 juin 1989
Le Conseil fédéral est invité à reconsidérer à l'avenir les CFF comme un service à la clientèle et à entreprendre des mesures dans ce sens. Dans cette optique, il est de la plus grande im- portance que les trains soient accompagnés par du personnel qualifié.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bührer, Ducret, Jag- metti, Meier Josi, Miville, Onken, Schoch, Simmen (9)
Frau Weber: Unmittelbarer Anlass für mein Postulat war die Ankündigung der SBB, dass die Züge im Regionalverkehr, also dort wo das betrieblich und technisch möglich und wirt- schaftlich ausgewiesen ist, sowie die Züge im Agglomerati- onsverkehr grundsätzlich in Zukunft unbegleitet geführt wer- den. Diese Lösung soll gesamtschweizerisch gelten. Kurz nach dieser Verlautbarung wurde im Raum Zürich eine Frau im Zug ermordet, und das hat unsere Kollegin, Frau Ständerätin Simmen, veranlasst, eine Interpellation einzureichen, in der sie eindringlich darauf verwiesen hat, dass die Züge begleitet werden müssen. Unterdessen kam es im Kanton Zürich zu zwei weiteren Kriminalfällen in Zügen, und ein Wagen der S-Bahn ist sogar angezündet worden.
Postulat Weber. Begleitete Züge
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Mein Postulat bittet den Bundesrat einerseits, ganz allgemein darauf zu achten, dass die SBB als ein echter Dienstleistungs- betrieb zu betrachten seien. Ich meine das konstruktiv. An den SBB wurde in den letzten Jahren viel herumgenörgelt. Der so- genannte Leistungsauftrag wurde in allen Varianten interpre- tiert, und ich würde es verstehen, wenn man mir sagte, man sei bei den SBB schon genügend verunsichert. Ich gehöre aber nicht zu den Nörglern an den SBB.
Die SBB geben in diesem Jahr zirka 2 Milliarden Franken aus. Der Beobachter unserer öffentlichen Bundesverkehrsmittel hat aber zunehmend den Eindruck, dass zwar sehr leicht Mit- tel für lukrative Aufträge an die Rollmaterialindustrie und an die Bauindustrie aufgewendet werden - das ist sicher nötig -, dass aber an die eigentliche Dienstleistung, die eben insbe- sondere im menschlichen Kontakt besteht, zuwenig gedacht wird. Man wird mir vielleicht entgegnen, dass das aber etwas koste. Natürlich kostet das etwas. Und es darf meines Erach- tens auch etwas kosten. Es darf schon deshalb etwas kosten, weil die SBB ohne qualifiziertes Personal an Stationen und in den Zügen à la longue gar nicht mehr existieren können. Da nützen auch die schönsten Wagen nichts mehr. Die so innig erwünschten Kunden würden mehr und mehr ausbleiben.
Damit bin ich beim zweiten Satz meines Postulates. Er sagt, dass die Begleitung der Züge durch qualifiziertes Bahnperso- nal von zentraler Bedeutung für eine echte Dienstleistung der SBB sei. Damit der Fahrgast die Fahrt in einem Zug als Dienst- leistung empfindet, gehört es dazu, dass er sich im Zug sicher fühlt. Ein dauerndes Sichbedrohtfühlen führt nicht zu einem behaglichen Fahren. Und wenn sich die männlichen Kollegen hier im Rat vielleicht kaum vorstellen können, dass man allein in einem Zug Angst haben kann, so kann ich mit Sicherheit sa- gen, dass Frauen und Betagte tatsächlich Angst haben kön- nen, wenn sie allein in einem Zug sind. Aber auch wenn nur wir Frauen uns unsicher fühlen sollten, sind wir doch eine kom- fortable Mehrheit, die sicher legitimiert ist, zu fordern, dass Züge begleitet werden. Vandalismus und Kriminalität, das sind die beiden Gründe, weshalb Züge begleitet werden müs- sen. Professor Kilias, Kriminologe an der Universität Lausanne hat dazu folgendes gesagt: «Es unterliegt kaum einem Zweifel, dass unbegleitete Züge in weitaus stärkerem Masse von Van- dalenakten betroffen werden. Dies wirkt sich nicht nur in Scha- densbeträgen aus, sondern hat auch Folgen für das Sicher- heits- oder Unsicherheitsgefühl der Passagiere. Amerikani- sche und britische Studien haben gezeigt, dass die Angst vor Kriminalität schlagartig zunimmt, wenn die Umgebung deut- liche Anzeichen baulicher und sozialer Verwahrlosung auf- weist wie etwa eingeschlagene Fensterscheiben, ver- schmierte Hauswände, verfallende Häuserzeilen, umgekippte Mülltonnen usw. Derartige Spuren mutwilliger Zerstörung ha- ben Signalwirkung. Sie vermitteln dem Passanten die ver- steckte Botschaft, dass er ein Gebiet durchquert, wo die öffent- liche Ordnung abgedankt hat und allein das Recht des Stärke- ren gilt. Dieselbe Wirkung geht wohl von beschädigten oder mit Graffiti verunzierten Bahnwagen aus. Angesichts der sexi- stischen, der Welt der Brutalos und Sex-Videos entstammen- den Schmierereien in den Vorortszügen vieler Grossstädte kann man Frauen sehr wohl verstehen, wenn sie die abendli- che Fahrt in diesem Umfeld nicht nur als lästig, sondern als sehr bedrohlich empfinden. Aehnliche Wirkungen gehen zu- weilen von Gruppen Jugendlicher aus, die im Kollektiv und oft unter Alkoholeinfluss randalieren oder durch ihre Aufma- chung und ihr Benehmen die übrigen Passagiere einschüch tern. Ob es tatsächlich zu Aggressionsdelikten kommt, ist wie- derum nicht entscheidend. Es genügt, dass viele Reisende solche Situationen als bedrohlich empfinden.»
Die Abschaffung der Kondukteure in den abendlichen Vororts- zügen beraubt also die Reisenden einer wichtigen Hilfsquelle und erhöht objektiv ihre Verwundbarkeit. So meine ich denn, die Argumentation der SBB, die sich auf der Ebene des statisti- schen Risikos bewegt, geht an den Bedürfnissen ihrer Kunden vorbei.
Meinen Vorstoss habe ich in Form eines Postulates einge- reicht. Ich bitte den Bundesrat, ihn entgegenzunehmen. Laut einem Brief der SBB an den Volkswirtschaftsdirektor des Kan- tons Zürich vom 30. Juni 1989 haben die SBB «immer aner-
kannt, dass zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicher- heit in den Zügen in gewissen Regionen besondere Massnah- men nötig sein können». Zürich ist eine solche Region. Aber auch in anderen städtischen Agglomerationen in der Schweiz können solche besonderen Massnahmen nötig sein. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieses Postulates.
Ich fasse meine Ueberzeugung nochmals in drei Punkten zu- sammen: Die SBB haben zwar einen Leistungsauftrag, aber die Leistung liegt in der Dienstleistung, und die Dienstleistung ist nur gewährleistet, wenn der Kunde sich bei der Benutzung des Zuges sicher fühlt.
Bundesrat Ogi: Das Postulat von Frau Ständerätin Weber for- dert im Sinne echter Dienstleistung durch qualifiziertes Bahn- personal begleitete Züge. Der Bundesrat will das Postulat ent- gegennehmen, soweit es um die Sicherheit der Bahnreisen- den geht. Aus aktuellem Anlass geht es Frau Ständerätin We- ber vor allem um die Situation bei der Eröffnung der Zürcher S-Bahn. Die General- und Kreisdirektion SBB haben mit der Zürcher Regierung und dem Verkehrsverbund Zürich eine Vereinbarung getroffen. Darüber will der Kanton Zürich dem- nächst orientieren. Ich will dieser Information nicht vorgreifen. Der Bundesrat ist froh, dass eine Lösung vorliegt, die beiden Seiten entgegenkommen dürfte. Frau Ständerätin Weber wurde darüber direkt informiert, und ich glaube zu wissen, dass ihr Anliegen mindestens vorläufig erfüllt ist.
Das Postulat ist aber sehr allgemein formuliert. Deshalb muss ich noch einige allgemeine Bemerkungen anbringen. Vermut- lich interessiert Sie auch der Hintergrund des Nebensatzes in der Erklärung des Bundesrates: «Er ist bereit, soweit es um die Sicherheit der Bahnreisenden geht.» Der Einsatz von Personal auf den Stationen und in den Zügen ist grundsätzlich Sache der SBB. Der Bundesrat kann nicht sagen: In Zumikon bei- spielsweise braucht es soundsoviele Leute, und auf der Strecke von A nach B braucht es soundsoviele Leute.
Die SBB sind ein Unternehmen von beachtlicher Grösse. Zum guten Gedeihen brauchen sie möglichst viel Selbstverantwor- tung. Die SBB haben den Stellenwert guter Kundendienstlei- stungen durchaus erfasst. Beratung und Betreuung der Kun- den und Fahrgäste stehen im Zentrum. Das Bedürfnis nach dieser Betreuung ist in den Regionalzügen aus Kundensicht weniger ausgeprägt. Die Erfahrungen vieler Privatbahnen mit unbegleiteten Zügen bestätigen dies.
Angesichts der Personalengpässe und der Kostenentwick- lung müssen die SBB heute Schwerpunkte setzen. Die vor ei- nigen Jahren von den SBB getroffenen strategischen Be- schlüsse werden nun umgesetzt. In der Zwischenzeit ist die Fi- nanzlage der SBB - Sie wissen es - auch nicht rosiger gewor- den. Im regionalen Personenverkehr haben wir einen Kosten- deckungsgrad von mickrigen 24 Prozent. Das liegt sowohl an den tief gehaltenen Tarifen - denken wir nur an die günstigen Abonnemente - wie auch an den bisher vergleichsweise ho- hen Kosten. Im regionalen Personenverkehr leistet der Bund Abgeltungen für verlangte Fahrleistungen in der Höhe von über 500 Millionen Franken pro Jahr. Man kann von den SBB auch im Sektor Personaleinsatz Zusätzliches verlangen ge- genüber dem, was für die SBB betrieblich nötig wäre. Wer dies tut, müsste konsequenterweise diese Zusatzleistungen ab- gelten. Aus der Sicht der Kantone oder Gemeinden handelt es sich um die Anwendung von Artikel 8 des Transportgesetzes. Selbst wenn die SBB von aussen die Mehrkosten bezahlt er- hielten, müssten sie zuerst noch das Personal finden, um diese Leistungen zu erbringen.
Im regionalen Personenverkehr, namentlich in den Agglome- rationen, sieht der Bundesrat die Bedürfnisse der Kunden als berechtigt an, und zwar weniger bei der Beratung und Kon- trolle als bei der Sicherheit. Sicherheit ist gerade in Grossag- glomerationen und vor allem in Randstunden keine Selbstver- ständlichkeit mehr. Um Vandalismus, Bedrohung und Gewalt zu bekämpfen, dafür sind aber die SBB-Mitarbeiter weder ge- schult noch von ihrer Aufgabe her besonders geeignet. Alle öf- fentlichen Verkehrsbetriebe müssen zusammen mit Polizei und anderen Fachstellen neue Lösungen suchen. Darum setzte der Bundesrat in seiner Erklärung zum Postulat von Frau Ständerätin Weber den Schwerpunkt bei der Sicherheit.
18-S
Interpellation Zumbühl. Demandes de la CEDRA
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E
3 octobre 1989
In allen diesen Bereichen aber - und das betone ich zum Schluss noch einmal - handeln die SBB in erster Linie eigen- verantwortlich. Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen. :
Ueberwiesen - Transmis
89.403
Interpellation Zumbühl Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle
Entreposage de déchets radioactifs. Demandes de la CEDRA
Siehe Seite 198 hiervor - Voir page 198 ci-devant
Danioth: Herr Bundesrat Ogi hat in der vergangenen Session bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates sowie im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpel- lation meines Kollegen Zumbühl die Stellungnahme des Bun- desrates zur Lagerung der radioaktiven Abfälle dargelegt.
Ich möchte vorweg dem Bundesrat für die erstmals in dieser unmissverständlichen Form dargelegte Haltung danken, die vorab in ihrer staatspolitischen Dimension nichts zu wünschen übriglässt. Massgeblich für die Wahl des Lagerstandortes ist demnach in erster Linie das Erfordernis der nuklearen Sicher- heit. Zu berücksichtigen sind daneben aber auch noch Ge- sichtspunkte der Raumplanung sowie des Umwelt- und des Landschaftsschutzes, nicht aber politische Rücksichten. Wört- lich erklärte dabei der bundesrätliche Sprecher: «Nicht in Be- tracht fallen dürfen demgegenüber politische Kriterien. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich Sondierungen und Lagerbau politisch leichter durchset- zen lassen.»
Das bedeutet im Klartext: Regionalpolitische oder auch koor- dinierte politische Widerstände dürfen die Verwirklichung der Aufgabe weder verhindern noch ungebührlich verzögern. So weit, so gut.
In der Tat sind wir uns doch wohl alle bewusst, dass die fach- gerechte und umweltsichere Beseitigung der radioaktiven Ab- fälle aus Medizin, Forschung und Wirtschaft eine nationale Aufgabe darstellt. Auch dürfte es unbestritten sein, dass die Schweiz aus Gründen der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität, aber auch aus Rücksicht auf den Lebensraum anderer Völker und Kontinente den eigenen radioaktiven Ab- fall nicht einfach in ein Entwicklungsland abschieben oder in des Meeres Tiefe versenken darf.
Die Konsequenzen unserer Wohlstandsgesellschaft und die Redlichkeit unseres aussenpolitischen Handelns verlangen, dass wir dieses Problem in unserem Lande selber auf kor- rekte, anständige Weise lösen, und zwar so, dass wir es auch nachfolgenden Generationen gegenüber verantworten kön- nen.
Die Nagra hat unbestreitbar einen wichtigen nationalen Auf- trag zu erfüllen - das geht schon aus ihrem Namen hervor -, um den sie - zumindest was die politischen Rahmenbedin- gungen betrifft - nicht immer zu beneiden ist. Sie hat der HSK, der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen - bezie- hungsweise dem übergeordneten Departement -, zuhanden des Bundesrates aufgrund klar umschriebener Untersu- chungsschritte aussagekräftige Ergebnisse zu unterbreiten. Sie ist aber keine politische Behörde und hat daher weder poli- tische Entscheide zu fällen noch solche zu präjudizieren. Als Fachorgan ist sie der reinen Wissenschaftlichkeit verpflichtet, denn davon hängt nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit ihrer Aus- sagen und Schlussfolgerungen ab. Die Behörden ihrerseits können nur so einen für das Land und insbesondere die be- troffenen Regionen auch politisch überzeugenden und Ak-
zeptanz erheischenden Entscheid fällen. Gerade wenn man die Verhinderungsstrategie gewisser extremer Kreise in Be- tracht zieht, denen es nicht so sehr um Problemlösung als viel- mehr um Konfliktverlängerung geht, wünscht man sich, dass die Handlungen und das Auftreten der Nagra keinen Vorwand hiezu geben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht auf die eher un- geschickten Manöver und die politisch gefärbten Stellungnah- men der Nagra-Vertreter in der Vergangenheit zurückkom- men, die in der betroffenen Bevölkerung mit Recht Beunruhi- gung hervorgerufen haben. Neuestens musste es jedoch Be- denken erwecken, wenn die Nagra dem Vernehmen nach nun versucht, bei der HSK beziehungsweise beim EVED ganz we- sentliche Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 ab- zuändern. Insbesondere die angestrebte zeitliche Entkoppe- lung der Untersuchungen an den drei beziehungsweise nun vier möglichen Standorten erregt Misstrauen. Nicht ganz zu Unrecht argwöhnen die Behörden und die betroffenen Anstös- ser, dass eine zeitliche Staffelung der einzelnen Untersu- chungsschritte schliesslich auch eine politische Prioritäten- folge nach sich ziehen könnte. Laut dem neuesten Info-Bericht der Nagra konnte die erste Untersuchungsphase bisher nur an den zwei Standorten in Graubünden und Uri abgeschlos- sen werden. Am dritten Standort - Bois de la Glaive - stehen sie noch aus. Das Bundesgericht musste gegen den Wider- stand der betroffenen Gemeinden der Nagra erlauben, Pläne aufzulegen, und ihr sogar Zutritt zu den Grundstücken ver- schaffen.
Es leuchtet zwar ein, dass arbeitsorganisatorische Gründe und vorab ein möglichst kostensparendes Vorgehen nahele- gen, nicht an allen möglichen Standorten gleichzeitig Sondier- stollen bis in den Endlagerbereich vorzutreiben. Dies hat auch Herr Bundesrat Ogi in der Beantwortung der Interpellation Zumbühl zu Recht hervorgehoben. Eine rationelle und gestaf- felte Arbeitsweise darf indessen nicht zu einer völligen zeitli- chen Entkoppelung der Untersuchungen führen. Insbeson- dere ist die Voraussetzung für eine Abänderung von Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 nicht gegeben. Es muss nämlich unter allen Umständen sichergestellt werden, dass die bundesrätlichen Zielvorgaben nicht durch regionale Opposition unterlaufen werden. Diese Befürchtung wird ge- rade im Kanton Uri geäussert, wo sich Behörden und Betrof- fene, das darf man sicher sagen, bisher - wenn auch ohne grosse Begeisterung, eine solche wird auch gar nicht verlangt - doch bundestreu und kooperativ verhalten haben. Unsere Bedenken finden neue Nahrung in jüngsten Aeusserungen von Nagra-Mitarbeitern, so in einem kürzlich in der «NZZ» er- schienenen Artikel. Darin ist als Fazit festgehalten - nebst vie- lem, das ich unterschreiben könnte -, die Obstruktion gegen ein Endlagerprojekt in einer Region dürfe nicht zum «Warten auf den Letzten» führen. Es sei folglich nicht akzeptabel, dass die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle von den loyalen Standortregionen unter Hinweis auf die Obstruktion ei- ner andern Region abgelehnt würde. Sicherlich besteht kein Recht auf Gleichheit in der Verweigerung nationaler Aufgaben- erfüllung. Zutreffend ist auch, dass eine derartige freundeid- genössische Sankt-Florians-Politik nicht die sach- und termin- gerechte Erfüllung der unabdingbaren Aufgaben unseres Landes verhindern darf. Irgendwo muss ja dann schliesslich gebaut werden, und gerade das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollte - nach den Worten des Bundes- rates - sobald als möglich in Betrieb genommen werden. Aber ebenso gewiss ist, dass bei einer Laisser-faire-Politik der Ein- druck entstünde, Opposition und Obstruktion müssten nur lange und intensiv genug betrieben werden, dann lohnten sie sich und würden schliesslich staatlich - wenn auch nicht ganz und gar abgesegnet, so doch hochoffiziell - toleriert. Kommt nicht auch Ihnen bei solchen Gedanken ein Stichwort in den Sinn, das da lautet: Kaiseraugst?
Noch etwas: Wie soll der betroffenen Bevölkerung plausibel gemacht werden, dereinst den unangenehmen Entscheid als sachlich gerechtfertigt und politisch tragbar zu akzeptieren, vor allem, wenn es eine kleine, eine schwächere Region ist? Es ist am Bundesrat, der drohenden Destabilisierung seiner Entsorgungspolitik in Form von exzessiven Verfahren und
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Anno
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.529
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.10.1989 - 17:00
Date
Data
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550-552
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