Prestations complémentaires AVS/AI. Modification
1394
N
21 septembre 1989
89.035
Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit. Verlängerung Subventionnement des écoles de service social. Prorogation .
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBI II, 289) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 277)
Herr Müller-Aargau unterbreitet im Namen der Kommission für Soziale Sicherheit den folgenden schriftlichen Bericht: Der Bund unterstützt die Schulen für soziale Arbeit gemäss Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1979. Dieser Subventions- erlass läuft am 31. Dezember 1989 ab. Im Rahmen der Auf- gabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde beschlos- sen, an die Schulen für soziale Arbeit keine weiteren Beiträge auszurichten. In der Folge haben beide Räte eine Motion Fi- scher-Sursee überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Schu- len ab 1990 weiterhin unterstützt werden können. Zur Erfül- lung dieses Anliegens soll nun der geltende Bundesbe- schluss um drei Jahre verlängert werden. In dieser Zeit soll ein neues Bundesgesetz erarbeitet werden. Personelle Konse- quenzen hat der Bundesbeschluss nicht. Die Beiträge an die Schulen werden im bisherigen Rahmen weitergeführt.
M. Müller-Argovie présente au nom de la Commission de la sécurité sociale le rapport écrit suivant:
La Confédération soutient des écoles de services social en se fondant sur l'arrêté fédéral du 5 octobre 1979. Cet arrêté arrive à échéance le 31 décembre 1989. Dans le cadre de la réparti- tion des tâches entre la Confédération et les cantons, il avait été décidé de ne plus verser de subventions fédérales aux éco- les de service social. Par la suite, les conseils ont transmis une motion Fischer-Sursee invitant le Conseil fédéral à créer les bases légales permettant d'assurer le subventionnement de ces écoles à partir de 1990. Pour réaliser cet objectif, l'arrêté fédéral actuellement en viguer doit être prorogé pour une période de trois ans. D'ici là, une nouvelle loi fédérale devra être élaborée. L'arrêté fédéral n'a pas d'effet sur l'état du per- sonnel. Le subventionnement des écoles de service social se poursuivra dans les mêmes conditions que jusqu'à présent.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, bei zwei Enthaltungen, auf die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Unter- stützung von Schulen für soziale Arbeit einzutreten und ihr zu- zustimmen.
Proposition de la commission La commission propose à l'unanimité, et avec deux absten- tions, d'entrer en matière sur la prorogation de l'arrêté fédéral subventionnant les écoles de service social et de l'approuver.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 67 Stimmen (Einstimmigkeit)
Fischer-Sursee: Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti danken, dass er dieses Geschäft so gut durchgezogen hat. Aber ich bin nicht deshalb ans Rednerpult getreten; denn diesen Dank hätte ich ihm auch bei einem Glas Merlot abstatten können. Hingegen möchte ich Herrn Bundesrat Cotti darauf hinweisen und ihn bitten, bei der definitiven Regelung der Problematik der Schulen für Sozialarbeit nicht nur das Problem der Sub- ventionen zu lösen. Ebenso wichtig scheint mir, dass die bun- desrechtliche Anerkennung des Berufes und der Stellung der Sozialarbeiter in diesem Gesetz geregelt wird. Daran liegt mir ebensosehr wie an den Subventionen, und ich möchte Herrn Bundesrat Cotti bitten, dieses Problem im Auge zu behalten.
Bundesrat Cotti: Herr Fischer, ich werde mich dieses Themas annehmen. Es liegt - wie Sie wissen - im Kompetenzbereich eines anderen Departementes. Aber wir wollen ja überdepar- temental arbeiten, und dieses Thema ist tatsächlich von Be- deutung.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Abschreibung - Classement
Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der Bot- schaft die Abschreibung der Motion 87.390.
Zustimmung - Adhésion
89.044
Ergänzungsleistungen AHV/IV. Aenderung Prestations complémentaires AVS/Al. Modification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Juni 1989 (BBI II, 1101) Message et projet d'arrêté du 19 juin 1989 (FF II, 1001)
Herr Müller-Aargau unterbreitet im Namen der Kommission für Soziale Sicherheit den folgenden schriftlichen Bericht: Im Rahmen der 2. EL-Revision wurde der Selbstbehalt für die Vergütung von Krankheitskosten auch für EL-Bezüger wieder eingeführt. Diese Lösung verursachte bei den Betroffenen so- ziale Probleme. Der administrative Aufwand wurde vor allem bei grösseren EL-Stellen erheblich.
Mit der vorliegenden Revision des Bundesgesetzes über Er- gänzungsleistungen zur AHV/IV soll der Selbstbehalt wieder aufgehoben werden.
Die Mehrkosten der Aufhebung des Selbstbehaltes werden für den Bund auf 2,5 Millionen Franken, für die Kantone auf 7,5 · Millionen Franken geschätzt. Ausser einer Entlastung von der Mehrarbeit bei den EL-Stellen gibt es keine personellen Aus- wirkungen.
M. Müller-Argovie présente au nom de la Commission de la sécurité sociale le rapport écrit suivant:
Dans le cadre de la deuxième révision de la LPC, la franchise pour tous les bénéficiaires de PC a été réintroduite. Cette solu- tion a engendré un lot de problèmes sociaux pour les in- téressés. Les organes d'exécution des PC d'une certaine im- portance ont été astreints à des travaux fastidieux. La présente révision vise à supprimer la franchise. Les conséquences financières se chiffrent à 2,5 millions de
1395
Interpellation (Nauer)-Braunschweig. Alzheim. Krankheit
francs pour la Confédération et à 7,5 millions de francs pour les cantons. Mis à part un allégement du travail pour les orga- nes d'exécution des PC, il n'y a pas d'autres conséquences sur le plan de l'effectif du personnel.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Aenderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ein- zutreten und ihr zuzustimmen. Die gleichlautende Motion der Kommission vom 10. Januar 1989 (89.300) wird nicht aufrecht- erhalten.
Proposition de la commission
La commission propose à l'unanimité d'entrer en matière et d'approuver la modification de la loi fédérale sur les presta- tions complémentaires à l'AVS/Al. La motion de la commission du 10 janvier 1989 (89.300) n'est pas maintenue.
Präsident: Die Kommission für Soziale Sicherheit teilt mit, dass die Motion der Kommission vom 10. Januar 1989 nicht mehr aufrechterhalten bleibt.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
73 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Präsident: Wir kommen nun zur Behandlung der persönli- chen Vorstosse aus dem EDI gemäss separater Liste.
87.481
Interpellation (Nauer)-Braunschweig Alzheimersche Krankheit Maladie d'Alzheimer
Siehe Jahrgang 1988, Seite 1517 - Voir année 1988, page 1517
Diskussion - Discussion
Braunschweig: Ich habe seinerzeit nach dem Ausscheiden des Kollegen Otto Nauer diese Interpellation zur Alzheimer- schen Krankheit - neben sachlichen Gründen - aus persön- licher Freundschaft zum Interpellanten übernommen und weil ich wusste, aus welch persönlichem Leiden er die Fragen der Interpellation formuliert hat. Auch Verbitterung war damit ver- bunden; denn die Interpellation wurde zu einer Zeit einge- reicht, da wir in diesem Saale mehrmals über die Immun- schwäche Aids gesprochen haben, und Kollege Nauer hatte damals den Eindruck - zu Recht, wie ich glaube -: Aids mes- sen wir sehr grosse Bedeutung zu - ebenfalls mit Recht -, aber
diese andere Krankheit, diese Alterskrankheit, die immerhin in der Schweiz 30 000 bis 50 000 Menschen und zusätzlich ihre Angehörigen trifft, die Alzheimersche Krankheit hat in der Oef- fentlichkeit einen viel geringeren Stellenwert.
Die Antwort des Bundesrates stammt vom 21. September 1987. Heute haben wir den 21. September 1989. Das nennt man Timing in diesem Hause. Möglicherweise hätte man mor- gen über diese Interpellation nicht mehr sprechen können, weil dann die Frist von zwei Jahren abgelaufen wäre. Ich weiss es nicht, aber jedenfalls bin ich dankbar, dass sie heute noch zur Sprache kommt.
Ich bitte Herrn Bundesrat Cotti - das ist eigentlich mein Haupt- anliegen -, seine damalige Antwort auf den heutigen Termin oder jedenfalls für eine gewisse Zeit aufzudatieren.
Ich frage zusätzlich: Hat die Medizin in dieser Zeit Fortschritte gemacht in bezug auf die Behandlung und bezüglich der schwierigen Diagnose?
Wir erfahren aus der Antwort des Bundesrates, dass in unse- rem Lande an mehreren Kliniken und Instituten Forschergrup- pen tätig sind. Konkrete Meldungen habe ich vor allem aus der Bundesrepublik und aus den Vereinigten Staaten gelesen. Wie steht dies in schweizerischer Sicht? Konkret frage ich: Wie steht es mit der Koordination dieser verschiedenen Gruppen von Forschern und Forscherinnen? Wie steht es mit der Aus- wertung der Forschungsergebnisse, beispielsweise mit der In- formation an die Aerzte oder mit der Beratung des Pflegeper- sonals, insbesondere auch der Angehörigen?
Weiter will ich wissen: Wie verhält es sich mit der Ursachenfor- schung? Gerade weil wir wissen, dass die Behandlungschan- cen noch gering sind, ist die Frage nach den Ursachen so wichtig. Insbesondere: Was kann der Bundesrat heute über die schädlichen Umwelteinflüsse von Viren und chronischen Vergiftungen aussagen? In jüngster Zeit hat man von den Fol- gen des Aluminiums gesprochen. Was kann man aussagen über die Lebensgewohnheiten und schliesslich über die gene- tischen Studien?
Ueberraschend ist die unterschiedliche Häufigkeit dieser Krankheit in West und Ost, in Nord und Süd. Welche Einfluss- möglichkeiten des Bundesrates bestehen über den Schweize- rischen Nationalfonds, nachdem das Interesse der Forschung - leider und unbegreiflicherweise - eher etwas bescheiden ist? Könnte es sein, dass gewisse Akzentverschiebungen zugun- sten von Modeerscheinungen, die es in der Forschung auch gibt, stattfinden?
Im Ausland - so lesen wir - findet ein eigentlicher Wettstreit statt, beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder in der Bundesrepublik. Bei uns ist das wirklich nicht der Fall.
Die Forschung müsste interdisziplinär ausgeweitet werden. Ist es möglich, dass Schweizer Forschern diese interdisziplinäre Zusammenarbeit schwerfällt - oder jedenfalls etwas schwerer als in anderen Ländern? Ich frage nur ganz leise und mit gros- ser Zurückhaltung. Schliesslich haben wir alle vor den For- schern grosse Ehrfurcht. Aber menschliche Schwächen könn- ten ja auch dort vorkommen.
Wie steht es heute in der Schweiz mit Statistik und Datenlage im Gesundheitswesen? Noch vor wenigen Jahren sagte ein Fachmann: In dieser Beziehung sind wir ein Entwicklungs- land, ein rückständiges Land. Wie können wir aber zukünftige Entwicklungen miteinberechnen, wenn wir nicht einmal über die Gegenwart genügend informiert sind?
Abschliessend verwies der Bundesrat in seiner Antwort auf die Bemühungen der kantonalen Behörden zur Schaffung von ge- eigneten Pflegeplätzen. Das ist richtig. Der Bundesrat kann nicht eingreifen. Aber wir müssen Gewissheit haben, dass die Kantone ihre Bemühungen fortsetzen und intensivieren. Kann der Bundesrat diese Versicherung weiterhin abgeben? Wur- den seit dem 21. September 1987 Fortschritte erzielt? Es gibt die grosse Sorge der Angehörigen, dass die Patienten der Alz- heimerschen Krankheit hin- und hergeschoben werden, vom Heim in die psychiatrische Klinik, vielleicht nach Hause, dann wieder in die psychiatrische Klinik und von dort ins geriatri- sche Heim.
Wichtig wäre der Ausbau - ich schliesse mit diesem Satz - der spitalexternen Dienste. Aber das ist wiederum nicht Sache des Bundesrates; ich weiss es, und wir wissen es alle. Aber Ge-
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.044
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.09.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1394-1395
Page
Pagina
Ref. No
20 017 715
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