Délégation auprès de l'Union interparlementaire
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N
18 septembre 1989
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 144 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
M. Maitre, rapporteur: A la suite du rapport qui vous a été sou- mis par écrit tout d'abord, puis des explications complémen- taires qui viennent d'être données par M. Felber, conseiller fédéral, je crois pouvoir me faire l'interprète de la commission, en concertation avec M. Bundi, en déclarant que la Commis- sion des affaires étrangères est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral.
Bundesbeschluss betreffend die Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationa- len Organisationen oder zwischen internationalen Organi- sationen
Arrêté fédéral relatif à l'approbation de la Convention de Vienne sur le droit des traités entre Etats et organisations internationales ou entre organisations internationales
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Bundesbeschlusses 139 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.008
Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport
Herr Ott unterbreitet im Namen der Delegation bei der Inter- parlamentarischen Union den folgenden schriftlichen Bericht (texte français voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, session d'automne 1989):
A. Uebersicht
An der Frühjahrskonferenz 1988 wurde auf Anregung der schweizerischen Delegation über die Einführung rein defensi- ver Militärkonzepte in allen Staaten diskutiert.
Einen ähnlichen Vorschlag hatte schon vor Jahren der nor- wegische Friedensforscher Johan Galtung unterbreitet und dabei die Schweizer Armee als Beispiel angeführt. 1987 nah- men die Staaten des Warschauer Paktes diese Idee an ihrer Gipfelkonferenz in Ostberlin wieder auf.
Die Schweiz hat - gestützt auf ihre eigene Verteidigungsphilo- sophie - dieses Konzept erstmals als neutrales westliches Land aufgegriffen und in einem internationalen Forum zur Dis- kussion gestellt. Sie wies dabei auf die Schwierigkeiten, aber auch auf die Chancen eines solchen Vorhabens hin und unter- strich insbesondere die Notwendigkeit strikter Kontrolle und Transparenz.
Mit Unterstützung von östlicher, westlicher und blockfreier Seite wurden sämtliche Vorschläge der schweizerischen Dele- gation ins Schlussdokument der Konferenz aufgenommen. Als zweites Thema behandelte die Konferenz die langfristigen Umweltstrategien.
Die Herbstkonferenz befasste sich mit der Entwicklung der Menschenrechte und der Beseitigung des Kolonialismus. Frau Ständerätin Josi Meier ist zum Ersatzmitglied in den Son- derausschuss zur Untersuchung von Verletzungen der Men- schenrechte gewählt worden. Dieses Organ hat in den letzten zehn Jahren erreicht, dass 80 Prozent der ihm unterbreiteten Fälle befriedigend gelöst werden konnten.
Herr Daouda Sow, Präsident der Nationalversammlung von Senegal, wurde zum neuen Präsidenten des Interparlamenta- rischen Rates gewählt; er ersetzt Herrn Hans Stercken, Präsi- dent der Kommission für auswärtige Angelegenheiten im Bun- destag.
Nach den Wahlen von 1987 wurde die Delegation bei der IPU für die 43. Legislaturperiode definitiv zusammengestellt (Herr Berger ersetzt seit Juni 1988 Herrn Sager). Die Schweiz war an den beiden Konferenzen durch die folgenden Parlamentarier vertreten:
Guatemala-City: Herrn Ott, Präsident, Frau Meier, Vizepräsi- dentin, ferner Frau Aubry sowie die Herren Biel, Cotti, Hänsen- berger und Miville (der letztere als Ersatz für Frau Bührer);
Sofia: Herrn Ott, Frau Meier, Frau Aubry und die Herren Biel, Cotti und Hänsenberger.
Die Delegation weiss die Unterstützung von seiten der schwei- zerischen Botschaften in Guatemala und Bulgarien zu schät- zen.
B. 79. Interparlamentarische Konferenz
(Guatemala-City, vom 11. bis 16. April 1988)
Fast unversehens ist eine neue geostrategische Situation auf dem Felde der Abrüstung und Vertrauensbildung eingetreten. Wir erinnern hier nur an einige Etappen der jüngsten Entwick- lung: den politischen Durchbruch der Erkenntnis, dass ver- trauens- und sicherheitsbildende Massnahmen (und dann a fortiori auch Abrüstungsschritte!) der effizienten Verifikation bedürfen, auf der Stockholmer Konferenz (KVAE) 1986; die konstruktiven Vorschläge betreffend Reduktion und Gleich- gewicht der konventionellen Waffen im Dokument des War- schauer-Pakt-Gipfels vom Mai 1987; das auf dem Washingto- ner Gipfel der Supermächte gegen Jahresende 1987 unter- zeichnete INF-Abkommen, samt den Aussichten auf ein- schneidende Reduktionen der strategischen Waffen an einem für 1988 in Moskau geplanten neuerlichen Gipfeltreffen. Diese Entwicklung hat sich rasch vollzogen. Eine neue Periode der Entspannung, gekennzeichnet vor allem durch die Kraft, durch das Potential, der persönlichen Begegnung, scheint eingeleitet zu sein. Diese neu entstandene Situation verlangt von der Weltöffentlichkeit, von den politisch Verantwortlichen aller Länder, vor allem auf Regierungs- und Parlamentsebene, ein zwar illusionsloses, doch flexibles Denken, eine kreative Antwort.
Eine der grundlegenden Ueberlegungen, von denen unser Denken in dieser neuen Situation auszugehen hat, ist die fol- gende: Wir können die Erfindung der Atombombe nicht rück- gängig machen («we cannot dis-invent the nuclear bomb»). Darum, wenn effektive und substantielle Schritte einer weiter- gehenden Abrüstung gelingen sollen, kann es noch nicht ge- nügen, dass die bestehenden Arsenale an Massenvernich- tungswaffen auf beiden Seiten und unter gegenseitiger Kon- trolle vernichtet werden. Erforderlich ist darüber hinaus die Entstehung eines festen und allgemeinen, durch Kontrollen je- derzeit bewährbaren Vertrauens, dass keine Nation - weder eine Supermacht noch ein kleinerer Staat - derartige Waffen jemals wieder produzieren wird. Darum ist Vertrauensbildung ein notwendiger Begleitumstand von Abrüstung - man könnte
Delegation bei der Interparlamentarischen Union
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es auch umgekehrt formulieren: Abrüstungsschritte sind Be- gleitphänomene im umfassenderen Prozess der Vertrauens- bildung. Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, KSZE, und ihre Sonderkonferenz für vertrauensbil- dende Massnahmen und Abrüstung, KVAE, waren darum gut beraten, als sie der Etablierung eines Systems vertrauensbil- dender und sicherheitsbildender Massnahmen (CSBM) zeit- liche Priorität vor der Beratung eigentlicher Abrüstungsschritte einräumten. Die Betonung der Priorität der Vertrauensbildung vor der eigentlichen Abrüstung im technischen Sinne ent- spricht der bisherigen Haltung der Schweiz in multilateralen Gremien, die sich mit solchen Fragen befassen, übrigens auch der Haltung der schweizerischen Delegation im Rahmen der IPU anlässlich der letzten sicherheits- und abrüstungspoli- tischen Debatten.
Wichtig ist in erster Linie die Erkenntnis, dass Vertrauensbil- dung - eine «nur» psychologische, geistige Entwicklung - nicht weniger bedeutet als materielle Abrüstungsschritte. Denn auf die Entstehung eines Klimas von Vertrauen kommt letztlich überhaupt alles an. Hält man sich nun aber diese um- fassende Bedeutung der Vertrauensbildung vor Augen, so drängt sich notgedrungen die folgende Ueberlegung auf: Die Abrüstung von A- und C-Waffen, Massenvernichtungswaffen also, mag im kleineren Massstabe nützlich sein als vertrauens- bildende Geste. (Es ist vom Gesichtspunkte der Vertrauens- bildung aus denn auch als besonders bedeutsam und positiv zu werten, dass die ersten tatsächlichen Abrüstungsmassnah- men gerade auf dem Gebiet der Mittelstreckenraketen vorge- sehen sind. Denn diese Waffen sind in besonderer Weise ge- eignet, tiefes Misstrauen zu erzeugen, da sie wegen der kur- zen Flugzeiten keine Zeit mehr lassen für ruhige Entschlüsse oder gar für Kontakte und Verhandlungen zwischen den Betei- ligten.)
Hingegen muss eine isoliert auf dem Gebiete der Massenver- nichtungswaffen vollzogene Abrüstung im grossen Mass- stabe als Friedens-Illusion betrachtet werden. Denn wer wird freiwillig auf seine am wirksamsten abschreckenden Waffen verzichten, solange er sich auf anderen Ebenen militärisch ernstlich bedroht fühlt, zum Beispiel durch bedeutende Un- gleichgewichte bei der konventionellen Rüstung?
Eine Abrüstung grossen Ausmasses kann nur gelingen, wenn die konventionelle Ebene mit einbezogen wird. Denn nur da- durch kann das Gefühl der militärischen Bedrohung bei allen Nationen abgebaut und das Klima zwischenstaatlichen Ver- trauens erzeugt werden, welches die völlige oder fast vollstän- dige Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen erlaubt. (Ein geringer Vorrat an Nuklearwaffen müsste vielleicht auch in der Zukunft noch übrigbleiben, damit eine friedlich gewor- dene Weltgemeinschaft nicht von kleineren terroristischen Gruppen oder Regimes, die sich aufs neue anschicken, Nu- klearwaffen zu konstruieren, unter Druck gesetzt werden kann. Nur müsste ein solcher verbleibender Rest unter der Kontrolle aller Staaten stehen, entsprechend dem Rat, den Präsident John F. Kennedy schon in seiner Inauguralrede 1961 gab: «to bring the absolute power to distroy other nations under the ab- solute control of all nations».)
So liegt es in der Logik der Dinge, dass in der neuen geostrate- gischen Lage eine besondere Anstrengung für die Rüstungs- kontrolle auf dem Gebiete der konventionellen Kräfte unter- nommen wird, um dadurch die notwendige Bedingung für eine noch weitergehende nukleare Abrüstung zu schaffen. Von der Notwendigkeit der Schaffung eines Gleichgewichts der konventionellen Kräfte auf dem tiefstmöglichen Niveau ist schon oft gesprochen worden. Diese sinnvolle Forderung der Rüstungskontrolle gehört längst zum Inventar der gewichti- gen abrüstungspolitischen Gesichtspunkte. Soll ein Gleich- gewicht hergestellt werden, so sind teilweise einseitige Abrü- stungsschritte erforderlich. Geprüft werden müssen in diesem Sinne «die bestehenden Ungleichgewichte und Asymmetrien in bestimmten Bereichen der Rüstung», und es bedarf «der Suche nach Wegen, um sie (sc. bestehende Ungleichge- wichte) zu beseitigen aufgrund von Reduktionen auf derjeni- gen Seite, welche (auf dem betreffenden Gebiet) überlegen ist» (zit. aus dem Dokument des Warschauer-Pakt-Gipfels vom 29.5.87).
Allerdings kann die Herstellung eines Gleichgewichts der kon- ventionellen Kräfte allein noch nicht genügen, um das Ver- trauen zu sichern. Wichtig ist darüber hinaus, dass die militäri- schen Kräfte bei allen in Betracht fallenden Nationen und Mili- tärbündnissen rein defensiven Charakter erhalten, sowohl was die herrschende Militärdoktrin als auch was dementspre- chend die ganze Struktur der Streitkräfte und den Charakter ihrer Ausrüstung anbelangt. So verfügt beispielsweise die Schweiz über eine zahlenmässig starke und gut ausgebildete Milizarmee mit relativ moderner Bewaffnung, bei der jedoch al- les - die Doktrin, die Art der Bewaffnung, die Art der Ausbil- dung, die Führungsstruktur, die Logistik, die Manöveranlagen - einzig und allein dem einen Leitgesichtspunkt der Dissua- sion eines potentiellen Angreifers des eigenen Staatsterritori- ums untergeordnet ist. Aus diesem Grunde hat denn auch der Friedensforscher Prof. Johan Galtung das Beispiel der Schweiz als Modell einer «non-offensive defense» hingestellt, deren allgemeine Instauration die Sicherheit der Menschheit entscheidend erhöhen würde (vergleiche Galtung: «Es gibt Al- ternativen. Vier Wege zu Frieden und Sicherheit», 1984).
Deshalb ist der Vorschlag im erwähnten Schlussdokument des Warschauer-Pakt-Gipfels bei der schweizerischen IPU- Delegation auf reges Interesse gestossen; es sollten Exper- tengespräche zwischen Vertretern der Nato und des War- schauer Paktes stattfinden, um die beiderseitigen Militärkon- zepte miteinander zu vergleichen, um «ihren Charakter zu ana- lysieren und gemeinsam die Richtung ihrer künftigen Entwick- lung zu studieren, im Hinblick darauf, dass der gegenseitige Verdacht und das gegenseitige Misstrauen, die sich während Jahren angehäuft haben, ausgeräumt werden, und um sicher- zustellen, dass die militärischen Konzepte und Doktrinen der militärischen Blöcke und von deren Mitgliedern auf defensiven Prinzipien basieren».
Dieser Vorschlag ist vor allem deshalb interessant, weil es zur Erzeugung von mehr Vertrauen und eines Gefühls der Sicher- heit allein nicht genügt, ein rein zahlenmässiges Gleichge- wicht von Mannschaften und Waffensystemen herzustellen. Es genügt nicht und kann auch gar nicht gelingen, bestimmte Waffensysteme als «offensiv», andere als «defensiv» einzustu- fen, weil viele Waffen ebensowohl offensiv wie defensiv ver- wendet werden können. Entscheidend ist vielmehr, in wel- chem Gesamtzusammenhang, unter welcher Gesamtdoktrin, Mannschaften und Waffensysteme eines Staates oder eines Bündnisses stehen. So sind zum Beispiel - um noch einmal den Fall der Schweiz zur Veranschaulichung heranzuziehen - die mechanisierten Verbände der schweizerischen Armee gar nicht in der Lage, den Krieg offensiv auf fremdes Territorium zu tragen, weil sie logistisch nicht darauf eingerichtet sind - was wiederum durch die alles beherrschende Militärdoktrin der rei- nen Dissuasion bedingt ist.
Der interessante Vorschlag einer Schaffung von mehr Ver- trauen und eines Abbaus von Bedrohungsangst durch Ver- gleich der Militärdoktrinen und durch gemeinsames Streben nach Doktrinen einer «non-offensive defense» kann dann er- folgreich sein, wenn sich die entsprechenden Konsultationen und Verhandlungen auf wirksame Kontrollmöglichkeiten ab- zustützen vermögen. Alle relevanten Gegebenheiten, alle eventuellen Offensivkapazitäten, müssen der Verifikation un- terstellt werden, wie zum Beispiel die Logistik der Armee eines Staates oder seine Kapazität, fremdes Territorium zu besetzen und besetzt zu halten. Die Verifikation kann gegenseitig und gemeinsam oder auch multilateral, durch multilateral einge- setzte Verifikations-Agenturen, erfolgen. Ein positiver Neben- effekt solcher auf militärischer Ebene geführten Konsultatio- nen kann darin bestehen, dass durch die persönliche Begeg- nung der militärisch Verantwortlichen zusätzliches menschli- ches Vertrauenspotential zwischen den Nationen freigesetzt wird.
Es muss auch verifizierbar sein, ob die allfällige Neuorientie- rung auf Konzepte einer «non-offensive defense» die entspre- chenden Schritte einer Umrüstung bei den betreffenden Staa- ten tatsächlich auslöst. Dabei sei hier unterstrichen, dass der Begriff «Dissuasion» als Inbegriff einer «non-offensive de- fense» nicht etwa mit Abschreckung gleichgesetzt werden darf. Eine Doktrin der Abschreckung sieht vor, dass die Streit-
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·kräfte eines Staates in der Lage sind, einem allfälligen An- greiferstaat schwere, ja vernichtende Schläge zu erteilen. Die Doktrin der Dissuasion zielt dagegen lediglich darauf ab, einen Angreifer vom eigenen Territorium fernzuhalten, nicht aber ihn als Staat zusätzlich zu bestrafen oder gar zu vernichten. Die Kapazität eines Staates zur militärischen Abschreckung kann, auch wenn sie defensiv gemeint ist, theoretisch immer auch offensiv verwendet werden und stellt deshalb aus der Sicht anderer Staaten eine Bedrohung dar. Bei der reinen Dissuasionskapazität ist dies nicht der Fall. Der Vorschlag, sich bei den Rüstungskontroll-Bemühungen auf die Militärkonzepte zu konzentrieren und in dieser Weise ganzheitlich zu denken, hat den Vorzug, dass er ein univer- sal anwendbares Rezept darstellt. Nicht nur auf dem europäi- schen Kontinent und zwischen den Mächtegruppen der Nato und des Warschauer Paktes, sondern in allen Weltregio- nen würden der Uebergang zu defensiven Militärkonzepten und die damit verbundenen Schritte der Umrüstung ein Klima von Vertrauen zwischen den Staaten wachsen lassen und damit dem Frieden und der Stabilität dienen. Ein solcher Uebergang ist allerdings nicht anders als stufenweise denk- bar, als ein langer Verhandlungsprozess in regionalen Fo- ren, etwa nach dem Modell des Forums, wie es für den europäisch-atlantischen Raum schon besteht: der KSZE und der ihr zugeordneten KVAE.
Dabei wird es, wie gerade die Erfahrungen der KSZE zei- gen, nicht genügen, wenn ausschliesslich über Fragen der militärischen Sicherheit verhandelt wird. Um eine Atmo- sphäre des Vertrauens zwischen den Staaten aufkommen zu lassen, müssen auch politische Schritte der Vertrauens- bildung unternommen werden, durch Vermehrung der zwi- schenstaatlichen und multilateralen Kooperation auf wirt- schaftlichem, ökologischem und kulturellem Gebiet. Ins- besondere muss hier auch der vertrauensbildende Effekt unterstrichen werden, der davon ausginge, dass alle Staaten einer Region gewiss sein könnten, dass jeder einzelne von ihnen die fundamentalen Menschenrechte respektiert sowie dass keiner von ihnen terroristische Massnahmen anwendet oder terroristische Gruppen unterstützt. Auch diese Art von vertrauensbildenden Massnahmen müsste Gegenstand einer Verifikation sein.
Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen (CSBM) im weltweiten Massstab wären indessen gemeinsame ernst- hafte Anstrengungen aller beteiligten Staaten - insbeson- dere der ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates - zur Stabilisierung der Lage an den gefährlichsten Konfliktherden der Zeit (so zur Wiedererstehung eines freien, unabhängigen und neutralen Staates Afghanistan und zu einer gerechten Lösung im Nahen Osten, die sichere Grenzen für alle Staa- ten und Selbstbestimmung für das palästinensische Volk vorsieht).
Da jede Nation, die sich zur «non-offensive defense» ent- schliesst, damit grundsätzlich in Kauf nimmt, dass ein allfälli- ger Krieg auf ihrem eigenen Territorium ausgetragen wird, da ferner bei einem allgemeinen Uebergang zu rein defensi- ven Militärkonzepten im Endeffekt kriegerische Handlungen als Mittel der Konfliktaustragung ganz verschwinden würden, drängt sich eine weitere Massnahme gebieterisch auf: Zum Schutz der Nationen beziehungsweise zur Entschärfung von Interessenkonflikten muss ein allgemein anerkannter Modus friedlicher Konfliktlösung gefunden werden - wie dies die Schweiz im Rahmen des KSZE-Prozesses immer wieder gefordert hat. Nur in engem Zusammenhang mit der Suche nach einem solchen System gewaltloser Konfliktlösung ist es logisch und sinnvoll, mehr Vertrauen zwischen den Staa- ten durch defensive Militärkonzepte anzustreben.
Da eine rein defensive Militärdoktrin erheblich weniger materi- ellen und intellektuellen Aufwand zur Folge hat als ein offensi- ves Konzept, würden durch einen konsequenten Uebergang aller Staaten zu einer «non-offensive defense» ungeheure Mittel und Kapazitäten freigesetzt, die der Bekämpfung von Hunger, Unterentwicklung und Umweltzerstörung zugute kommen könnten. Die heute weltweit für Entwicklungshilfe aufgewendeten Mittel stehen in gar keinem Verhältnis zum Rüstungsaufwand (Zahlen nach dem Bericht der Brandt-
Kommission «North-South: A Programme for Survival> von 1980: 20 Milliarden gegenüber 450 Milliarden Dollar jährlich). Doch darüber wäre eigens und ausführlich zu reden.
Die schweizerische Delegation hat sich im vorliegenden Me- morandum auf die Problemkreise «Vertrauensbildung» und «defensive Militärkonzepte» beschränkt und wird auf diesen anderen Aspekt an der Konferenz zurückkommen.
Herr Heinrich Ott legte seine Vorstellungen in der Vollver- sammlung dar. Als zweite Rednerin der schweizerischen Dele- gation griff Frau Josi Meier in die Debatte ein. Frau Josi Meier unterstrich, dass durch vertrauensbildende Massnahmen und Beschränkungen auf rein defensive Militärkonzepte beträcht- liche Rüstungsausgaben vermieden werden könnten. Ent- sprechende Mittel fehlen den Entwicklungsländern im Kampf gegen Hunger und Umweltzerstörung. Auch ohne Berufung auf das Solidaritätsprinzip wird man zugeben müssen, dass es im Interesse der Industrienationen liegt, dass der Hunger be- siegt, die Umwelt geschützt und überall ein vergleichbarer Le- bensstandard geschaffen wird. Deshalb müssen wir den Ent- wicklungsländern helfen, ihre Not zu überwinden, und minde- stens einen Teil der Mittel, die bei den Militärausgaben freiwer- den, für die Errichtung von produktiven Investitionen verwen- den. Es wäre aber eine Illusion zu glauben, dies geschehe au- tomatisch. 1987 hat die Uno-Konferenz über den Zusammen- hang zwischen Abrüstung und Entwicklung in New York mit Nachdruck darauf verwiesen, dass die Auffassungen darüber noch weit auseinandergehen.
Für eine Annäherung der Standpunkte sind vorerst die Vorur- teile abzubauen. Die Entwicklungsländer müssen die Auffas- sung aufgeben, jede Rüstungsausgabe stelle eine Bedrohung der Entwicklung dar, denn jeder Staat hat ein legitimes Sicher- heitsbedürfnis. In den letzten 40 Jahren ist in der Schweiz der Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttosozialprodukt mehr und mehr gesunken, der Anteil der Ausgaben für Zusam- menarbeit und Entwicklung hingegen gestiegen. Es wäre noch leichter, die Kredite für Entwicklungsprojekte herauf- zusetzen, wenn wir uns nicht gegen gewisse Vorwürfe zu weh- ren hätten: gegen die Vorwürfe, die Empfängerländer ver- wendeten einen beträchtlichen Teil der Hilfsgelder für Militär- ausgaben und gewisse Staaten rüsteten sich sogar mit Atom- waffen aus (was sich die Schweiz strikte versagt). Warum nicht zugeben, dass eine strengere Budgetpolitik nicht nur in den Industrieländern, sondern auch in den Entwicklungsländern vonnöten ist?
Die Industrieländer ihrerseits müssen erkennen, dass Unter- entwicklung Spannungen erzeugt, die ihre Sicherheit ebenso in Frage stellen wie die Aufstockung der Waffenarsenale.
Abschliessend empfahl Frau Meier den Anwesenden, in allen Ländern für Transparenz sowohl bei den Militärausgaben als auch bei den Entwicklungshilfekrediten zu kämpfen.
Herr Ott wurde zum Berichterstatter der politischen Kommis- sion für dieses Geschäft ernannt.
Herr Gianfranco Cotti stellte fest, dass sich die Probleme im Umgang mit dem Wasser, dem Boden und der Luft gleichzei- tig auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene stellen. Das gleiche gilt für das Sterben der Wälder - insbesondere der Tropenwälder, von denen bis zum Jahr 2000 ein Achtel zu ver- schwinden droht -, für die Zurückbildung der Ozonschicht, die Erwärmung der Erdatmosphäre, die Verschmutzung der Um- welt durch chemische Stoffe und die Gewässerübersäuerung. Alle diese Probleme haben internationales Ausmass ange- nommen und können die Beziehungen zwischen den Staaten trüben. Eine echte Umweltpolitik erfordert deshalb den Dialog zwischen den Staaten. Einer Parlamentarierversammlung fällt in dieser Hinsicht eine entscheidende Rolle zu: Sie muss den Regierungen helfen, ihre Unentschlossenheit zu überwinden. Zum Schutz der natürlichen Ressourcen der Erde braucht es offensichtlich ein globales Gesellschaftskonzept. Vor allem gilt es zu verhindern, dass sich die Entwicklungsländer dazu ver- leiten lassen, ihre Ressourcen zu verschwenden; dies setzt
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voraus, dass die Industriestaaten bereit sind, an ihrer Wirt- schaft Korrekturen vorzunehmen. Da die Umweltprobleme technisch, das heisst auf apolitischem Weg, anzugehen sind, könnte von ihnen durchaus eine einigende Wirkung ausge- hen. Dies gibt zu Hoffnungen Anlass.
Herr Walter Biel hielt fest, dass die Zukunft der Erde wegen der Schädigung der natürlichen Umwelt schwer bedroht ist. Die- ser verheerenden Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Analysen und Vorschläge liegen zur Genüge vor; jetzt heisst es handeln.
Zwischen den Erfordernissen der Wirtschaft und der Notwen- digkeit des Umweltschutzes besteht kein grundsätzlicher Wi- derspruch: Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt sind hinlänglich bekannt. Es muss aber betont werden, dass die Zerstörung der Oekosysteme unweigerlich die Zerstörung der Wirtschaftssysteme nach sich zieht, da sich diese auf die Oekosysteme stützen.
Es ist an der Zeit, den Teufelskreis von Armut und Umweltzer- störung zu durchbrechen und vom Konzept einer einzigen Erde zu demjenigen einer einzigen Welt überzugehen.
Auf Antrag der Schweizer ist folgender Satz ins Schlussdoku- ment aufgenommen worden: «Die Vertragsparteien des Gatt sollten bei den Verhandlungen über eine Reform des Welthan- dels gleichzeitig Umweltschutzregelungen ausarbeiten.»
Herr Carl Miville hat an der Sitzung der politischen Kommis- sion teilgenommen, welche sich mit der Situation in Zentral- amerika befasste. Während die Anstrengungen im Rahmen des Arias-Plans und die Vereinbarung zwischen den Sandini- sten und den Contras allgemein begrüsst wurden, gab die Lage in Panama zu Kontroversen Anlass. Der Versuch, einen Satz zugunsten des Noriega-Regimes aufzunehmen, schei- terte äusserst knapp. Die Schweiz stellte zwei Aenderungsan- träge zum Entwurf, die beide berücksichtigt wurden: betref- fend Tätigkeit des Flüchtlingshochkommissariates (300 000 Flüchtlinge und Vertriebene in der Region) und die Arbeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes.
Frau Geneviève Aubry hat daran erinnert, dass Drogensucht und Aids ebenso verheerende Geisseln sind wie im Mittelalter die Pest. Kein Land, keine Region bleibt davon verschont. Es gilt darum, eine globale Strategie auszuarbeiten, statt den Kampf mit zersplitterten Kräften aufzunehmen.
1987 sind in der Schweiz 196 Personen an den Folgen des Drogenkonsums gestorben. Es ist eine Zunahme des Kon- sums, vor allem von Heroin, festzustellen. Die meisten Heroin- süchtigen sind gezwungen, Drogen weiterzuverkaufen oder damit zu handeln, um zu den Geldmitteln zu kommen, die sie für den Kauf ihrer Ration benötigen. Die kriminellen Handlun- gen nehmen zu. In der Schweiz gibt es immer mehr Drogen- süchtige. Am meisten wird Haschisch konsumiert; dann fol- gen Heroin, Halluzinogene und Kokain. Die Jugendlichen ma- chen zunehmend früher erste Erfahrungen mit Cannabis. Sie stellen denn auch den grössten Prozentsatz der Personen, die regelmässig Haschisch und opiumhaltige Stoffe konsumie- ren.
Die Schweiz hat das Einheits-Uebereinkommen vom 30. März 1961 ratifiziert. Noch nicht ratifiziert hat sie aber das Zusatz- protokoll zu dieser Konvention und das Uebereinkommen vom 21. Februar 1971 über die psychotropen Substanzen. Der Gesetzgeber will den Kampf gegen den Drogenkonsum vor al- lem mit Präventivmassnahmen, Information, medizinischer Behandlung und Massnahmen zur sozialen Wiedereingliede rung führen. In einem föderalistischen Land ist der Vollzug des Gesetzes in erster Linie Sache der Kantone, was zu gewissen regionalen Ungleichheiten führt.
Welche dringenden Massnahmen müssen ergriffen werden, um den Drogenkonsum einzuschränken? Zuallererst geht es darum, den Zugang zu jenen Drogen, die in Arzneimitteln ent- halten sind, zu erschweren. Es ist die Abgabe dieser Produkte zu überwachen, vor allem durch eine Einschränkung ihres
Verkaufs im Detailhandel und durch ein Verbot der Werbung für solche Produkte. Im Bereich der illegalen Drogen müssen die Polizei- und die Zollbehörden systematisch gegen den Handel vorgehen und Schmugglern und Dealern das Hand- werk zu legen versuchen. Auch Strafmassnahmen haben vor- beugende Wirkung.
Auf internationaler Ebene muss versucht werden, diejenigen Staaten, in denen Drogen hergestellt werden, zu einer Aende- rung ihrer Praktiken zu bewegen. Es gilt, den Kampf an der Quelle zu führen, indem man die Regierungen, die gegen den Anbau von Rauschgiften vorgehen wollen, unterstützt: Nur so wird es gelingen, das Angebot einzuschränken.
Es ist auch wichtig, Jugendliche, die Drogen nehmen, zu er- fassen, bevor sie in eine zu grosse Abhängigkeit geraten, und sie während der Behandlung zu begleiten. Schliesslich muss die Information von Eltern, Lehrern, Erziehern und Verantwort- lichen der Lehrlingsausbildungszentren verstärkt werden.
Die Zahl der Aids-Fälle wird weiter zunehmen. 90 Prozent der Opfer sind Drogensüchtige oder Homosexuelle oder gehören gewissen Touristenkategorien an. 1987 erhöhte sich die Zahl der Erkrankungsfälle allein in Europa um 124 Prozent. Man kann sich leicht vorstellen, wie gross die finanzielle Belastung ist, welche Pflege, Informationskampagnen und Prävention verursachen. Diese Lasten kommen zu den unsäglichen seeli- schen und körperlichen Leiden hinzu und verschlingen Milliar- den, die für den Kampf gegen Hunger und Unterernährung hätten eingesetzt werden können.
Dies ist eine Herausforderung für die permissive Gesellschaft. Wir müssen Präventivmassnahmen ergreifen und zweifellos auch neue moralische Werte schaffen. Die schweizerischen Gesundheitsbehörden haben auf Entdramatisierung und of- fene Information gesetzt. Dies scheint verstanden worden zu sein.
Die Staaten müssen gemeinsame Anstrengungen unterneh- men, um Erziehungs- und Präventivprogramme zu erstellen. Für einen Parlamentarier ist es eine anregende Aufgabe, sich auf einem solchen Gebiet einzusetzen und seine Regierung zu veranlassen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen.
Herr Arthur Hänsenberger hat sich zum Thema der Zusatzpro- tokolle zu den Genfer Konventionen, die den Schutz der Kriegsopfer regeln, geäussert. (Die Schweiz ist Depositarstaat dieser Protokolle.)
Diese Dokumente bilden zusammen mit ihren Anhängen eine humanitäre Charta von ungefähr 600 Artikeln, die es den Dele- gierten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes er- möglichen, militärischen und zivilen Kriegsopfern Hilfe zu lei- sten. Bis heute haben 80 Länder das erste Protokoll ratifiziert und 71 Länder das zweite.
Der Redner beglückwünscht die Republik Guatemala, die vor kurzem beide Protokolle ratifiziert hat, und gibt seiner Hoff- nung Ausdruck, dass andere Länder diesem Beispiel so rasch wie möglich folgen. Die Konflikte, welche zurzeit die Welt ent- zweien, beweisen, wie notwendig es ist, dass jede Regierung zu ihren Pflichten steht. Obwohl man Kriege nie wird menschli- cher machen können, können diese Konventionen dazu bei- tragen, dass die Zahl der Opfer abnimmt. Deshalb ermahnt die schweizerische Delegation - wie sie dies schon 1986 an der Konferenz von Buenos Aires getan hat - die Parlamentarier, von ihren Regierungen zu fordern, dass sie ihre Verantwor- tung im humanitären Bereich wahrnehmen und die beiden Protokolle ratifizieren.
C. 80. Interparlamentarische Konferenz
(Sofia, vom 19. bis 24. September 1988)
Herr Arthur Hänsenberger ergriff das Wort, um im Namen der schweizerischen Delegation die 1987 in Bangkok angenom- mene Resolution zu bekräftigen, insbesondere die Bestim- mung, dass alle Staaten die Grundfreiheiten zu garantieren haben. Ferner ruft die Delegation die früher gefassten Be- schlüsse in Erinnerung, die die Staaten verpflichten, die Men-
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schenrechte zu schützen. Mit Nachdruck verweist sie auf die Beschlüsse, wonach Personen unverzüglich freizulassen sind, die verhaftet wurden, weil sie durch internationale Ab- kommen geschützte Rechte in Anspruch nahmen.
Die Schweiz verurteilt jede Verletzung von Menschenrechten, ganz gleichgültig, unter welchem Regime sie vorkommt. Sie ist der Europäischen Menschenrechtskommission beigetre- ten und arbeitet an den Initiativen im Gefolge der KSZE- Schlussakte von Helsinki mit. Sie unterhält enge Beziehungen zum Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK), zur Liga der nationalen Rotkreuzgesellschaften sowie auch zu nichtgouvernementalen Organisationen wie z. B. Amnesty In- ternational. Die Schweiz zieht es zwar vor, bei den Behörden des betreffenden Landes auf den traditionellen diplomati- schen Wegen diskret zu intervenieren, schliesst jedoch offizi- elle Demarchen, begleitet von öffentlichen Erklärungen, nicht aus.
Das Schweizervolk hat in einer Abstimmung den Beitritt zu den Vereinten Nationen abgelehnt. Die Schweiz arbeitet jedoch in deren Unterorganisationen tatkräftig mit und bemüht sich im gleichen Sinne wie die IPU um die universale Durchsetzung der Menschenrechte, ohne Unterschied von Rasse, Ge- schlecht, Sprache oder Religion.
Die Einhaltung der Menschenrechte ist ein universales Ziel, das wohl noch kein Staat je vollkommen erreicht hat, das es aber immer anzustreben gilt. Die Menschenrechte üben einen grossen Einfluss auf die Beziehungen zwischen den Staaten aus. Die Schlussakte von Helsinki erwähnt ausdrücklich den Zusammenhang zwischen der Beachtung der Menschen- rechte einerseits und dem Frieden, der Gerechtigkeit und der Wohlfahrt der Völker andererseits.
1988 wurde das Rote Kreuz 125 Jahre alt; dasselbe Alter er- reicht 1989 die Konvention von 1864 für die Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde. Diese Jubiläen könnten nicht besser gefeiert werden als mit der Ratifizierung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen: nämlich von Protokoll I, das den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte zum Gegenstand hat, und von Protokoll II, das sich auf den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte bezieht. Zusatzpro- tokoll I ist von 80, Zusatzprotokoll Il von 71 Staaten ratifiziert worden; es fehlen jedoch die Unterschriften von Grossmäch- ten, die ständige Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sind. Die Parlamentarier aus aller Welt müssen bei ihren Regierungen und Parlamenten darauf drängen, diese Zusatzprotokolle so rasch wie möglich zu ratifizieren. Sicher: Den Krieg zu verunmöglichen wäre ein grösseres und besse- res Ziel. Aber solange dieses grössere Ziel unerreichbar ist, müssen wir danach streben, den Kriegen möglichst viel von ih- rer Grausamkeit zu nehmen.
Herr Hänsenberger wurde als Mitglied ins Redaktionskomitee gewählt. Er hat durchgesetzt, dass ein erneuter Aufruf zugun- sten der Ratifikation der Zusatzprotokolle zu den Genfer Kon- ventionen erlassen wird.
nen der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unab- hängigkeit an koloniale Länder und zur Abschaffung von Kolo- nialismus, Rassismus und Apartheid
Der Delegationsleiter, Herr Heinrich Ott, hat in die Debatte ein- gegriffen und gesagt, dass die Schweiz nie eine Kolonial- macht gewesen sei, dass sie aber den Entkolonialisierungs- prozess, der nach dem Zweiten Weltkrieg weltweit in Gang kam, mit grossem Interesse verfolgt habe. Der Erfolg dieses Prozesses ehrt die Menschheit und hat es möglich gemacht, dass die Welt auf die kulturelle und ethnische Identität zahl- reicher Bevölkerungsgruppen aufmerksam wurde.
Doch hat die Entkolonialisierung auch neue Probleme aus- gelöst, und in gewissen Regionen sind die kulturellen Freihei- ten noch nicht gewährleistet. Es handelt sich um Probleme der «postkolonialen» Epoche. Man findet sie auf der ganzen Welt, ganz besonders in den ehemaligen Kolonien. Herr Ott führte die Beispiele Burundi, Sri Lanka und Südafrika an und kam auch auf die etwas anders gelagerten Probleme zu sprechen, auf die man in Zypern, Nordirland sowie in den baskischen
und kurdischen Gebieten stösst. Eine andere Form postkolo- nialer Probleme zeigt sich in den Gebieten, wo den Urbevölke- rungen noch immer das Recht auf freie Entfaltung ihrer eige- nen Kultur abgesprochen wird.
Herr Ott erwähnte in diesem Zusammenhang die Aborigines von Australien und die Indianer Nordamerikas. Diese Pro- bleme haben sehr unterschiedliche historische Wurzeln; aber für alle drängt sich eine dauerhafte Lösung auf, denn in man- chen Regionen der Welt geben sie Anlass zu Gewalt. In der Tat haben die postkolonialen Probleme seit dem Zweiten Welt- krieg über 150 bewaffnete Konflikte ausgelöst.
Drei Gründe stimmen optimistisch, dass diese Probleme ge- löst werden können. Erstens verhalten sich die Supermächte konstruktiver und sind bereit, an der Lösung der kolonialen Probleme mitzuarbeiten. Bis vor kurzem benutzten sie die ko- lonialen oder postkolonialen Territorien sozusagen als Schlachtfeld ihrer eigenen Auseinandersetzungen. Es scheint jedoch, als gehe diese Epoche zu Ende und es stelle sich ein besseres Klima ein. In diesem Zusammenhang würdigte der Redner den Einsatz der Vereinten Nationen, die als neutrale Drittpartei in zahlreichen Verhandlungen wertvolle Dienste ge- leistet haben.
Zweitens ist Herr Ott der Ansicht, dass der Föderalismus, wenn nicht für alle, so doch für die meisten postkolonialen Pro- bleme eine Lösung biete; er regte an, diese Idee solle von den Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union ge- prüft werden. Er sagte, in seinem eigenen Land, der Schweiz, funktioniere der Föderalismus sehr gut, doch hüte er sich da- vor, ihn als Allerweltsheilmittel anzupreisen. Die fundamenta- len Grundsätze des Föderalismus böten jedoch in zahlreichen Fällen eine mögliche Lösung, da sie die Achtung der Minder- heiten und der verschiedenen kulturellen Identitäten insofern garantierten, als sie die betroffenen Gruppen an der politi- schen Macht beteiligten.
Drittens rief der Redner der Versammlung in Erinnerung, welch grosse Bedeutung dem Grundrecht auf Wahrung der kulturellen, ethnischen und religiösen Identität zukomme. Die- ses Konzept gehe zwar über die «klassische» Definition der Menschenrechte hinaus, stelle aber ein wesentliches Element jeder modernen Konzeption dieser Rechte dar. Die Menschen haben ein Recht darauf, ihre Kultur als ein Element des ge- meinsamen Erbes der Menschheit zu wahren.
Frau Geneviève Aubry ihrerseits bedauerte, dass die Resolu- tionen der Interparlamentarischen Union keine grösseren Wir- kungen zeigen, und verurteilte die Grausamkeit des Regimes in Hanoi, das viele Vietnamesen zwingt, das Land zu verlassen und zu riskieren, auf der Flucht zu ertrinken. Uebrigens zeigte sich das Europäische Parlament über das Schicksal dieser Menschen besorgt. Das schweizerische Parlament beschäf- tigt insbesondere das Los des rumänischen Volkes, das Ge- fahr läuft, eines bedeutenden Teils seines Erbes beraubt zu werden: Dieser Tragödie müssen sich die Parlamentarier der Union ebenso vehement widersetzen wie der Apartheidpolitik. Sie haben nämlich die Pflicht, gegen alle Verletzungen der Menschenrechte zu protestieren, ganz gleich, ob sie Ausfluss
Da die Resolution in ihren Verurteilungen einmal mehr einsei- tig war, enthielt sich die schweizerische Delegation der Stimme, als darüber abgestimmt wurde.
Herr Heinrich Ott erklärte, die Resolution zu diesem Thema stelle nach Auffassung der schweizerischen Delegation kei- nen nützlichen Beitrag dar. Die historischen Hintergründe der Palästinafrage würden nicht berücksichtigt. Die Schweiz be- dauert die Ereignisse in Palästina und ist bereit, auf ihrem Bo- den eine internationale Konferenz über den Nahen Osten auf- zunehmen. Die Delegation begrüsst es, dass in der Resolution das Recht Israels auf seine Existenz innerhalb sicherer Gren- zen anerkannt wird, lehnt aber einige übertriebene Formulie- rungen ab, die nichts zum Friedensprozess in dieser Region beitragen.
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Delegation bei der Interparlamentarischen Union
Die schweizerische Delegation nahm in dieser Debatte die Ge- legenheit wahr, auf die Menschenrechtsverletzungen in Ru- mänien hinzuweisen.
Herr Walter Biel erinnerte daran, dass 1988 zwei bedeutende Ereignisse zu feiern seien: der 125. Geburtstag der internatio- nalen Organisation des Roten Kreuzes und des Roten Halb- mondes sowie der 40. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Leider zeigt eine kritische Analyse der Entwicklung im humanitären Bereich und auf dem Gebiet der Menschenrechte, dass sich die Welt vor eine schwerwiegende Herausforderung gestellt sieht. Das Rote Kreuz beklagt dies in der Informationsunterlage, die es der Konferenz vorgelegt hat, und verurteilt insbesondere die schwindende Achtung vor der Rechtsordnung sowie die ideologische Radikalisierung der Konflikte, welche vergessen lässt, dass der Gegner auch ein Mensch ist.
Die Staaten müssen die Menschenrechte achten oder ihnen Nachachtung verschaffen, und die Parlamentarier haben die Pflicht, bei den Regierungen oder den betreffenden Organisa- tionen zu intervenieren und die vielfältigen Menschenrechts- verletzungen öffentlich zu verurteilen.
Die Konferenz darf sich nicht damit zufrieden geben, über die seit langer Zeit bekannten Fälle von Rassendiskriminierung, wie z. B. die Apartheid, zu debattieren; vielmehr soll sie auch offen andere Verstösse und auch jüngste Verbrechen gegen die Menschheit ansprechen. Zu nennen sind in diesem Zu- sammenhang vor allem: die tödliche Gefahr, der wegen der Politik der rumänischen Behörden die ungarischen und deut- schen Minoritäten in Transsilvanien ausgesetzt sind, die an den Kurden verübten Massaker, die Verletzungen der Kon- ventionen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds durch den Irak und die Massaker, die an einem Volksstamm in Burundi verübt werden.
Im Namen der schweizerischen Delegation forderte der Red- ner seine rumänischen, irakischen und afrikanischen Kolle- gen auf, auf die Behörden ihrer Länder Druck auszuüben, da- mit diese die Menschenrechtsverletzungen einstellen. Herr Biel schloss mit der Frage, ob die Interparlamentarische Union nicht anlässlich der beiden Jubiläen einen würdigen Beitrag leisten könnte, indem sie sich dieser grossen humanitären Herausforderung stellte.
Frau Josi Meier stellte fest, dass trotz der Hoffnungen, welche die Entspannung weckte, auch heute noch sehr viele Men- schen in der Welt leiden, weil die vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes angebotenen Möglichkeiten der Hilfe nicht genutzt werden oder weil die Staaten ihren Verpflichtungen nur teilweise nachkommen.
Nachdem er festgestellt hatte, dass die 40 000 Opfer der Schlacht von Solferino alle auf die gleich qualvolle Art litten, gelang es Henry Dunant, Bevölkerung und Behörden davon zu überzeugen, dass diese Menschen niemandem mehr schaden konnten, sondern sie - im Gegenteil - selbst der Pflege und des Schutzes bedurften. Die Gewalt in Kriegszeiten begrenzen: diese einfache Idee steht am Anfang der Genfer Konventionen. Die Staaten, die ihnen beigetreten sind, akzep- tieren zum vornherein, dass ihnen das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) seine Hilfe anbietet. Trotzdem stösst das IKRK, wie sein letzter Jahresbericht beweist, bei der Erfüllung seiner Aufgabe auf allzu viele Schwierigkeiten.
So scheint es ein leichtes zu sein, das humanitäre Recht auf die Kriegsgefangenen in vollem Umfang anzuwenden, da sich diese unter der vollständigen Kontrolle der Behörden befin- den, die sie festhalten: Aber warum melden diese Behörden nicht, dass sie Gefangene gemacht haben, und warum unter- sagen sie Besuche der IKRK-Delegierten? Allzu oft werden die Kriegsgefangenen als Geiseln behandelt. Frau Meier appel- lierte an die Parlamentarier derjenigen Ländern, die gegen- wärtig Gefangene festhalten, insbesondere an Marokko - und die Befreiungsbewegung Polisario -, an den Tschad, den Iran und den Irak.
In Sri Lanka bietet das IKRK der Regierung in Colombo immer wieder seine Hilfe an, ohne jeden Erfolg. Das gleiche gilt für Somalia, wo das IKRK Hilfsaktionen für die nördlichen Gebiete
vorgeschlagen hat; diese Haltung ist um so unverständlicher, als Somalia und Aethiopien soeben unter der Schirmherr- schaft des IKRK Kriegsgefangene ausgetauscht haben.
Ein letztes Beispiel: Die türkischen Behörden haben Zehntau- sende von kurdischen Flüchtlingen aus dem Irak aufgenom- men. Am Vorabend noch wollte Frau Meier die türkischen Par- lamentarier darum bitten, bei ihrer Regierung darauf zu drän- gen, die Unterstützung internationaler Organisationen wie des Hochkommissariates der Vereinten Nationen für die Flücht- linge (HCR) oder des IKRK anzunehmen. Jetzt ist es soweit! Die Vertreter des IKRK sind in Ankara eingetroffen, um ein Nachrichtennetz zwischen den Mitgliedern getrennter Fami- lien aufzubauen und Verschwundene zu suchen.
Ohne jeden Zweifel hat die Interparlamentarische Union die Aufgabe, sich um die Zukunft der Menschheit zu kümmern. Das heisst aber nicht, dass man Probleme, die schon heute von entschlossenen Männern und Frauen gelöst werden kön- nen, auf morgen verschieben soll.
D. Antrag
Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
Ott: Der Bericht der IPU-Delegation unseres Parlamentes gibt gewöhnlich im Plenum kaum viel zu reden. Dieses eine Mal möchte die Delegation, als deren derzeitiger Präsident ich hier spreche, aus besonderem Anlass eine Ausnahme machen.
Sie haben aus dem heute ausgeteilten Schreiben ersehen, dass Sie nach der Sitzung zu einem Apéritif im Bundeshaus eingeladen sind, unmittelbar im Anschluss an die Sitzung. Es werden anwesend sein: Vertreter der PTT, Vertreter des Gene- ralsekretariates der IPU in Genf sowie der Grafiker Herr Zöllig, der die Sondermarke der PTT zum Hundertjahrjubiläum der IPU entworfen hat. Sie werden diese Sondermarke heute beim genannten Anlass erhalten.
Solche Sondermarken sind dieses Jahr von zahlreichen Staa- ten herausgegeben worden. Die IPU, die 1889 ihre Grün- dungsversammlung in Paris abhielt, an der Parlamentarier aus neun Nationen teilnahmen, zählt heute die Parlamente von 112 Nationen zu ihren Mitgliedern. Sie hat damit globale Weite erlangt. Die Idee, welche vor hundert Jahren die beiden Grün- der der IPU, die Parlamentarier Frédéric Passy aus Frankreich und William Randall Cremer aus Grossbritannien zu ihrer küh- nen Initiative inspirierte, hat auch heute noch revolutionäre Be- deutung. Es ist die Idee, dass letztlich menschliche, persön- liche Begegnungen und Gespräche über das Schicksal der Völker entscheiden können. Es ist die Idee, dass Parlamenta- rier als Personen und als Vertreter ihrer Völker auch dann noch höflich und vernünftig miteinander sollten reden können, wenn ihre Staaten und deren Regierungen in einem Verhältnis der Spannung stehen oder überhaupt keine Beziehungen mehr unterhalten. In diesem Geiste ist die Interparlamentari- sche Union vor hundert Jahren gegründet worden. In diesem letztlich pazifistischen Sinne ist diese älteste weltweit ange- legte, multilaterale Organisation gemeint. Das sollte heute in Erinnerung gerufen werden. Auf diese innere Kraft, die der IPU innewohnt, hat auch Ihre Schweizer Delegation - zuletzt noch vorletzte Woche im Gründerland Grossbritannien an der mit grossem Glanz begangenen Jubiläumskonferenz in London - im Schosse der Union hingewiesen.
Wir haben immer wieder betont und unterstrichen, dass die IPU nur dann nützlich funktionieren kann, wenn sie auf die Po- tentiale des wirklichen Dialogs setzt und wenn nicht die Institu- tion missbraucht wird, indem einzelne Parlamentarier ideolo- gische Propaganda machen, um ihren Regierungen oder re- gierenden Parteien daheim zu gefallen.
Die Interparlamentarische Union wird von den verschiedenen Parlamenten unterschiedlich ernst genommen und in ihren Wirkungsmöglichkeiten unterschiedlich eingeschätzt. Dass sie ein einzigartiger Ort für Kontakte und für politischen Ge- dankenaustausch ist, wird indessen heute von niemandem bestritten.
Die britischen Parlamentarier z. B. nehmen die Union in be- sonderer Weise ernst. Sie betreiben in diesem Rahmen ihre eigene parlamentarische Aussenpolitik. So haben z. B. die britischen Parlamentarier im Rahmen der IPU Pionierdienste
Délégation auprès de l'Union interparlementaire
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N 18 septembre 1989
geleistet durch ihre freundschaftlichen Verhandlungen mit ih- ren argentinischen Kollegen, um die Beziehung zwischen den beiden Ländern wieder zu normalisieren. Der Stab der briti- schen IPU-Delegation allein umfasst über 20 Personen. Wir Schweizer arbeiten da mit wesentlich bescheideneren Mit- teln. Doch darf ich Ihnen sagen, dass die Zeit des «parlamenta- rischen Tourismus» für Ihre Delegation an der IPU schon lange passé ist.
Wie Sie dem Ihnen vorliegenden Bericht (wie auch den Berich- ten früherer Jahre) entnehmen können, hat die Schweizer De- legation im Kreise ihrer parlamentarischen Kolleginnen und Kollegen aus aller Welt immer wieder die Gedanken zur Dis- kussion gestellt und durchdacht, die in unserem eigenen Erbe verwurzelt sind und die gleichzeitig einen Beitrag zum Weltfrie- den und zur Konfliktlösung leisten können, wie z. B. das Prin- zip der rein defensiven Militärdoktrinen oder das Prinzip des Föderalismus. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, sind die paar Gedanken, die ich Ihnen im Namen der Delegation in die- sem Jubiläumsjahr zur Bedeutung der Interparlamentari- schen Union und zur Tätigkeit der Schweiz in deren Rahmen gerne mitteilen wollte.
Präsident: Die Delegation beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Es liegen keine weiteren Wortbegehren vor, ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Zustimmung - Adhésion
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15
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Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport
In
Dans
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.008
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.09.1989 - 14:30
Date
Data
Seite
1276-1282
Page
Pagina
Ref. No
20 017 704
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