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SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1988
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung von Punkt 2 als Motion Für Ueberweisung von Punkt 2 als Postulat
Ueberwiesen - Transmis
An den Nationalrat - Au Conseil national
24 Stimmen 7 Stimmen
86.951
Motion des Nationalrates (Schmidhalter) Bahn 2000. Gleichbehandlung der KTU-Projekte Motion du Conseil national (Schmidhalter) Rail 2000. Projets de construction des entreprises concessionnaires de transport
Wortlaut der Motion vom 2. Juni 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 1987 eine Vorlage für die Finanzierung der Bauvorhaben zu unterbreiten, die bei den KTU (Konzessionierte Transportunternehmen) für die Realisierung von «Bahn 2000» notwendig sind. Die Ausschei- dung der durch die «Bahn 2000» bedingten Projekte bei den KTU und deren Finanzierung sollte nach ähnlichen Ansätzen und nach gleichen Richtlinien wie bei den Projekten für die «Bahn 2000» geschehen. Der siebte Rahmenkredit zur Förde- rung konzessionierter Transportunternehmen ist aufzu- stocken und zu beschleunigen.
Texte de la motion du 2 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de présenter, d'ici le milieu de 1987, un projet de financement des projets de construction qui seront nécessaires aux entreprises de transport concession- naires (ETC) pour la réalisation du programme RAIL 2000. La distinction entre l'établissement des projets exigés par RAIL 2000 pour les ETC et leur financement devrait se faire se- lon des taux analogues à ceux appliqués aux autres projets fi- gurant à ce programme et selon les mêmes lignes directrices. Le septième crédit de programme pour l'encouragement des ETC doit être augmenté et il faut en accélérer l'octroi.
Antrag der Kommission 1. Ablehnung der Motion 86.951 2. Ueberweisung der Motion Ad 87.069 Eisenbahngesetz
Proposition de la commission
Rejeter la motion 86.951
Adopter la motion ad 87.069 Loi sur les chemins de fer
Lauber, Berichterstatter: Es geht, wie Sie sehen, um eine Mo- tion, die im Nationalrat angenommen wurde. Am 10. Oktober 1986, d. h. während der Behandlung der Bundesbeschlüsse betreffend «Bahn 2000», reichte Herr Nationalrat Schmidhalter eine Motion ein, deren Text Sie zusammen mit dem Antrag Ih- rer Verkehrskommission erhalten haben. Dieser Vorstoss wurde am 2. Juni 1987 im Nationalrat behandelt. Der Bundes- rat beantragte Ablehnung der Motion. Der Nationalrat be- schloss aber mit 45 zu 17 Stimmen die Ueberweisung.
Ihre Kommission hat diese Motion zusammen mit der Revision des Eisenbahngesetzes beraten, weil zwischen den beiden Geschäften doch ein sehr enger Zusammenhang besteht. Das Anliegen des damaligen Motionärs ist richtig. Die KTU set- zen grosse Hoffnungen in die Verwirklichung von «Bahn 2000». Durch Einbindung des Regionalverkehrs ist auch für die «abseits der grossen Heeresstrasse», abseits der
grossen Hauptachsen liegenden Regionen ein attraktives An- gebot zu verwirklichen. Mit der Deckung des zusätzlichen In- vestitionsbedarfs sind auch die erforderlichen finanziellen Mit- tel für die KTU bereitzustellen. Die Stossrichtung der Motion ist also richtig.
Die Verkehrskommission beantragt Ihnen trotzdem, die Mo- tion des Nationalrates abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Es geht vor allem um formalrechtliche Argumente. Die Motion des Nationalrates enthält eine Frist, eine Frist, die gar nie hätte eingehalten werden können, nämlich Mitte 1987 für die Botschaft des Bundesrates. Eine Motion ist verbindlich. Sie darf deshalb nichts enthalten, was gar nicht möglich ist. Die Motion ist auch zu eng gefasst, indem z. B. vorgeschrie- ben wird, der 7. Rahmenkredit für die Investitionsbeiträge an die Konzessionierten Transportunternehmungen sei aufzu- stocken. Dieser 7. Rahmenkredit basiert auf dem Eisenbahn- gesetz. Die Motion des Nationalrates will aber andere Ansätze, als sie im Eisenbahngesetz vorgeschrieben sind. Weil das Grundanliegen aber richtig ist, hat die Verkehrskommission dieses Anliegen in die soeben verabschiedete Motion unter Punkt 4 eingebaut. Dem Begehren ist damit Rechnung getra- gen worden.
Namens der auch hier einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion des Nationalrats aus formaljuristischen Gründen abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
89.027
SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1988 CFF. Gestion et comptes 1988
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBI II, 237) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 234) Bericht und Rechnungen der SBB vom 5. April 1989 Rapport et comptes des CFF du 5 avril 1989 Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 1989 Décision du Conseil national du 8 juin 1989 Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, Bern S'obtiennent auprès de la Direction Générale des CFF, Hochschul- strasse 6, Berne
Lauber, Berichterstatter: Ich kann mich auf einige wenige Punkte beschränken; denn zu den ungünstigen Zukunftsper- spektiven hat sich die Verkehrskommission des Ständerates im letzten Dezember eingehend geäussert. SBB und Departe- ment sind nun daran, Strategien für tiefgreifende Verbesserun- gen auszuarbeiten. Wir werden in einigen Monaten dazu Stel- lung nehmen können. Aber auch aus grundsätzlichen Ueber- legungen soll der Geschäftsbericht weniger Anlass zu ver- kehrspolitischen Diskussionen sein. Das Parlament soll die verkehrspolitische Richtung frühzeitig bestimmen, und zwar in erster Linie bei Entscheiden über Investitionen mit dem Bud- get oder mit anderen Beschlüssen und nur in zweiter Linie mit nachträglichen Korrekturen.
Das Rechnungsergebnis 1988 ist das zweite aufgrund des neuen Leistungsauftrages 1987. Mit der Genehmigung des Leistungsauftrages 1987 der SBB übernimmt der Bund zu- sätzlich mit der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen die finanzielle Verantwortung für die gesamte Infrastruktur der SBB. Die Verwaltung der SBB ist nur noch für den Betrieb und davon eigentlich nur für den marktwirtschaftlichen Teil voll ver- antwortlich. Wir haben damals darauf hingewiesen, dass diese Neuorganisation mit Sicherheit Kompetenzverschiebungen und neue Kompetenzprobleme gibt.
Der Bundesbeschluss über den Leistungsauftrag 1987 an die SBB und über die Abgeltung ihrer gemeinwirtschaftlichen Lei- stungen enthält bekanntlich folgende Bestimmung, in Artikel 2 Absatz 3: «Die Bundesbahnen tragen zudem einen Teil des In- frastrukturaufwandes. Der Bundesrat legt diesen Teil so fest,
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Motion des Nationalrates (Schmidhalter) Bahn 2000. Gleichbehandlung der KTU-Projekte Motion du Conseil national (Schmidhalter) Rail 2000. Projets de construction des entreprises concessionnaires de transport
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.951
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
341-341
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20 017 664
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