EVK purchase sums and recruitment of senior federal staff

20017660Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)19 sept. 1989Other

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

Rüesch asked whether the revised EVK buy-in rules make it harder for experienced private-sector managers to enter the federal administration, how often special solutions had been granted, and whether statutory amendments were planned. Bundesrat Stich replied that the available figures did not allow clear conclusions, though some recruitments had failed because of buy-in costs. He reported five partial assumptions under the EVK statutes, plus two additional cases that failed for other reasons, and stated that changing the EVK buy-in rules was not appropriate. The Council instead pointed to broader improvements in portability law and a forthcoming portability agreement.

Regeste Omnilex

EVK statutes and recruitment of senior staff from private industry; buy-in sums do not justify isolated statutory revision where the decisive problem lies in the general lack of portability between pension schemes. The Federal Council may grant partial assumptions of the buy-in sum in individual cases under the applicable statute, but a durable solution is to be sought in a comprehensive portability regime, including coordination with the Code of Obligations and BVG amendments, rather than in ad hoc relaxation of the EVK purchase rules (consid. none).

Texte intégral

Interpellation Ruesch

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E

19 juin 1989

Zeit seines Wirkens nachhaltig eingesetzt hat, auf internationa- ler Ebene insbesondere auch im von ihm präsidierten Zehner- Klub. Auch haben Sie, Herr Bundesrat, dem Vernehmen nach offenbar nicht zugewartet; denn der Bundesrat scheint den Grundsatzentscheid zur Einsetzung einer mit diesen Aufga- ben zu betrauenden Expertengruppe gemäss Frage 3 bereits gefällt zu haben. Es wäre erwünscht, kurz auch in bezug auf das weitere Vorgehen noch Näheres zu erfahren.

Bundesrat Stich: Die ganze Verschuldungsproblematik ist - das ist das einzige, was sicher ist - sehr, sehr komplex. Der Herr Interpellant hat mit Recht angeführt, dass es keine Patent- rezepte gibt. Auch wenn es keine Patentrezepte gibt, heisst das nicht, dass man die Verschuldungsproblematik nur als Ganzes betrachten muss. Insbesondere in bezug auf die so- genannten Fluchtkapitalien, die Herr Onken vorher angeführt hat, sollte es gelingen, Remedur zu schaffen, denn dann wäre die Frage der Verschuldung bereits wesentlich weniger be- deutend. Das ist selbstverständlich; um dazu zu kommen, braucht es aber gewaltige Anstrengungen; es braucht andere Wirtschaftspolitiken in den einzelnen Ländern. Deshalb muss sich der Weg, den der Währungsfonds und die Weltbank vor- schlagen - nämlich nach Lösungen zu suchen, die auf der ei- nen Seite den Entwicklungsländern, den verschuldeten Län- dern, auf der anderen Seite aber auch den Gläubigerstaaten bzw. den Gläubigern Rechnung tragen -, eingeschlagen wer- den.

Der Bundesrat ist mit dem Interpellanten einig darin, dass wir auch sehr exakt prüfen sollen, was der schweizerische Beitrag zur Vermittlung in einer solch schwierigen Situation sein könnte. Dass wir das tun wollen, ist für den Bundesrat selbst- verständlich. Deshalb haben wir eine interdepartementale Ar- beitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesen Fragen beschäf- tigt. Aber wir haben auch - wie es der Wunsch von Herrn Ga- dient gewesen ist - eine externe Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich noch in diesem Jahr mit diesen Fragen auseinanderset- zen und dem Bundesrat bzw. dem Finanzdepartement noch in diesem Herbst ihren Bericht abliefern soll. Ich denke, dass es nachher zweckmässig sein wird, über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Arbeitsgruppe ist eingesetzt.

Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befrie- digt.

89.390

Interpellation Ruesch

Anstellung von Spitzenkräften in der Bundesverwaltung und Eidgenössische Versicherungskasse (EVK)

Engagement de collaborateurs de haut niveau dans l'administration fédérale (caisse fédérale d'assurance)

Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1989

Im Jahre 1987 wurden die Statuten der Eidgenössischen Ver- sicherungskasse revidiert. Dabei wurde der Einkauf neu gere- gelt. Schon damals wurde befürchtet, die neuen Bestimmun- gen könnten den Uebertritt von qualifizierten Kadern aus der Privatwirtschaft in den Bundesdienst erschweren oder gar ver- hindern.

Der Bundesrat wird eingeladen, über folgende Fragen Aus- kunft zu geben:

  1. Erschweren die Einkaufssummen für 45- bis 50jährige Spit- zenkräfte den Uebertritt aus der Privatindustrie in die Bundes- verwaltung?

  2. In wie vielen Fällen hat der Bundesrat eine Sonderlösung gemäss Artikel 17 Absatz 3 der EVK-Statuten beschlossen?

  3. Sind in absehbarer Zeit Aenderungen in den EVK-Statuten zu erwarten, welche den Uebertritt in den Bundesdienst er- leichtern können?

Texte de l'interpellation du 14 mars 1989

Les statuts de la Caisse fédérale d'assurance ont été révisés en 1987. A cette occasion, le rachat a fait l'objet d'une nouvelle réglementation. A l'époque, on craignait déjà que les nouvel- les dispositions rendent plus difficile, voire empêchent le pas- sage au service de la Confédération de cadres qualifiés en provenance de l'économie privée.

Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivan- tes:

  1. Les sommes de rachat à la charge des cadres qualifiés de la tranche d'âge de 45 à 50 ans empêchent-elles leur passage du secteur privé à l'administration fédérale?

  2. Combien de cas le Conseil fédéral a-t-il résolus par applica- tion de la disposition spéciale prévue à l'article 17, 3e alinéa, des statuts de la CFA?

  3. Faut-il s'attendre à une prochaine modification des statuts de la CFA, susceptible de faciliter le passage au service de la Confédération?

Rüesch: Im Rahmen der letzten Revision des Beamtengeset- zes - vor gut einem Jahr - hat der Vorsteher des Eidgenössi- schen Finanzdepartementes in diesem Saal die Bedeutung ei- nes gut qualifizierten Bundespersonals eindringlich geschil- dert. Gleichzeitig hat er auf die Schwierigkeiten hingewiesen, gut qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Die Forderung, gute Beamte zu gewinnen, gilt für alle Stufen des Bundespersonals. Wir benötigen zuverlässige Zustellbe- amte bei den PTT, aber auch Spitzenkräfte für Direktorenpo- sten. Die Bedingungen für hohe Bundesbeamte haben sich seit der Behandlung der Revision des Beamtengesetzes, das heisst seit der letzten Lohnrunde im politischen Umfeld stark verschlechtert. Hohe Beamte des Bundes sind heute rasch ei- ner massiven politischen Kritik ausgesetzt. Damit wird ihre Stellung im Verhältnis zu gleichwertigen Anstellungen in der Privatwirtschaft wesentlich erschwert und weniger attraktiv. Manche Spitzenkraft der Wirtschaft wird durch diese Entwick- lung von einem allfälligen Wechsel in die Bundesverwaltung abgehalten.

Dazu kommt nun seit der letzten Revision der Statuten der Eid- genössischen Versicherungskasse im Jahre 1987 noch ein er- hebliches finanzielles Hindernis. 1987 wurde die Verpflichtung eingeführt, dass die Versicherungsjahre für eine Vollrente bis auf das 25. Altersjahr - statt wie früher bis auf das 30. Altersjahr - zurück eingekauft werden müssen. Für die volle Leistung werden 40 Versicherungsjahre verlangt. Wenn heute eine be- währte Führungskraft der Privatwirtschaft in den Bundesdienst eintreten will, sind Einkaufssummen in die Versicherungs- kasse zu zahlen, die prohibitiv sind.

Ein Beispiel, das sich kürzlich ereignet hat, mag dies illustrie- ren: Ein Milizoffizier, Alter 50 Jahre, wurde von seinem Korps- kommandanten angefragt, ob er für ein Divisionskommando kandidieren würde. Die Einkaufssumme in die EVK hätte 462 000 Franken betragen. Von seiner jetzigen Firma hätte der Mann 92 000 Franken erhalten. Zudem hätte er eine Gehalts- einbusse in Kauf nehmen müssen. Auf diese wäre er eingetre- ten, aber die Einkaufssumme in die Versicherungskasse hielt ihn ab, und der hochqualifizierte Milizoffizier hat diese Anfrage abgelehnt.

Wenn in einem anderen Fall, in der gleichen Funktion, die Ein- kaufssumme bezahlt werden konnte, so ist festzustellen, dass jener Kandidat bereits im öffentlichen Dienst stand. Innerhalb des öffentlichen Dienstes, wo das Freizügigkeitsabkommen besteht, sind die Dinge natürlich viel einfacher zu lösen, als wenn jemand aus der Privatwirtschaft kommt.

Marcel Kaiser hat in der «Weltwoche» einen Artikel geschrie- ben unter dem Titel: «Das Heer leidet an Blutmangel». Darin schreibt er: «Die Starrheit des Systems, plakatiert in der Eid- genössischen Versicherungskasse, macht es heute praktisch unmöglich, dass begabte Milizoffiziere in die Führungsetage aufsteigen. Wegen Schwierigkeiten mit dem Ruhegehalt wird das Heer von einem wichtigen Reservoir also immer mehr ab-

  1. Juni 1989

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Interpellation Rüesch

genabelt.» Unsere Finanzdelegation hat in ihrem Bericht an die Räte auf Seite 19 auf die gleichen Schwierigkeiten hinge- wiesen.

Nun sind offensichtlich die neuen Bestimmungen der Eid- genössischen Versicherungskasse bereits für jüngere Füh- rungskräfte prohibitiv. 14 Tage nachdem ich meine Interpella- tion eingereicht hatte, gab der Ausbildungschef der Armee, Herr Binder, an einer Pressefahrt bekannt, die Eidgenössische Versicherungskasse sei derart verheerend ausgestaltet, dass eine eigentliche Inzucht in der Verwaltung drohe. Bei den In- struktoren wirke sich dies derart aus, dass beispielsweise ein 29jähriger rund 90 000 Franken einschiessen müsse, um überhaupt die Instruktorenlaufbahn beschreiten zu können. Soweit Binder.

Was für die 29jährigen Instruktoren gilt, gilt natürlich auch für die gleichaltrigen Ingenieure, die zu den PTT, zu den SBB oder zu anderen Bundesbetrieben wollen. Der Mangel an Ingenieu- ren, über welchen die PTT heute klagen, dürfte nicht zuletzt auch auf diese neue Regelung zurückzuführen sein.

25 Prozent des Bundespersonals haben bisher den Eintritt in den Bund erst nach dem 30. Altersjahr gefunden. Damit ist ein erheblicher Teil möglicher Kandidaten - vor allem mit länge- rem Studium - in einer ausserordentlich schwierigen Lage. Auch die Vereinigung der Kader des Bundespersonals ist be- sorgt über diese Entwicklung.

Ich bitte deshalb Herrn Bundesrat Stich um Auskunft über die Erfahrungen mit der neuen EVK-Ordnung und über die Ab- sichten des Bundesrates, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu begegnen.

Bundesrat Stich: Seit dem Inkrafttreten der neuen Statuten wurden in der Bundesverwaltung und in den PTT-Betrieben 56 Kaderstellen in der Ueberklasse besetzt. Bei sechs dieser Stellen wurden Bewerber aus der Privatwirtschaft berücksich- tigt; in drei Fällen ist eine Rekrutierung wegen der Einkaufs- summe gescheitert.

Gestützt auf diese Zahlen lassen sich keine eindeutigen Schlüsse über die seit dem 1. Januar 1988 bestehende Ein- kaufsregelung für die EVK ziehen. Es ist indessen unbestritten, dass vor einer Anstellung die Einkaufsfrage sorgfältig abge- klärt werden muss. Es zeigt sich indessen auch, dass Bewer- ber aus der Privatwirtschaft oft erstaunlich kleine Freizügig- keitsleistungen mitbringen. Die Einkaufsprobleme werden so- mit nicht ausschliesslich durch die neue Einkaufsregelung der EVK, sondern auch durch die mangelhafte Freizügigkeit bei Vorsorgeeinrichtungen privater Arbeitgeber hervorgerufen.

Es ist im heutigen Zeitpunkt nicht opportun, die Probleme des Uebertritts von einer Pensionskasse in die andere, insbeson- dere in die EVK, mit Aenderungen der Einkaufsordnung zu lö- sen. Vielmehr liegt eine Lösung der Problematik in einer Ver- besserung der Freizügigkeit im allgemeinen. Hier kann auf die laufenden Arbeiten für eine Revision der betreffenden Bestim- mungen des Obligationenrechts und des BVG verwiesen wer- den. Im übrigen wird die EVK auf Beginn des Jahres 1990 ein neues Freizügigkeitsabkommen in Kraft setzen, dem sich auch Pensionskassen privater Arbeitgeber anschliessen kön- nen, sofern sie ähnliche Leistungen wie die EVK vorsehen. Bis heute hat der Bundesrat in fünf Fällen, gestützt auf Arti- kel 17 Absatz 2 der EVK-Statuten, eine teilweise Uebernahme der Einkaufssumme beschlossen. Dabei handelt es sich um Stellen, die in der Ueberklasse eingereiht waren. In zwei weite- ren Fällen wurden Teile der Einkaufssumme bei tiefer einge- reihten Chefbeamten übernommen. Eine Anstellung dieser beiden Bewerber kam indessen aus anderen Gründen nicht zustande.

Eine Aenderung der EVK-Statuten im Bereich der Einkaufs- regelung ist nicht sinnvoll. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, muss die Einkaufsproblematik im Zusammenhang mit der gesetz- lich geregelten Freizügigkeitsordnung gesehen werden. Erste Verbesserungen können vom erwähnten Freizügigkeitsab- kommen erwartet werden. Eine definitive Verbesserung der Si- tuation wird allerdings nur mit einer umfassend revidierten Freizügigkeitsordnung zu erreichen sein.

Dem möchte ich noch beifügen, dass die EVK im letzten Jahr - ich habe das bereits beim Geschäftsbericht dargelegt - ins-

gesamt 6000 neue Leute aufgenommen hat. Wenn es dann in einigen wenigen Fällen zu Schwierigkeiten kommt, kann man die Schuld dafür nicht der Einkaufsregelung der Pensions- kasse in die Schuhe schieben. Ich möchte beifügen - ich habe es bereits gesagt -, dass es notwendig ist, mit den Leuten, die sich bewerben, überhaupt einmal darüber zu sprechen. Gele- gentlich stellt man fest, dass davon ausgegangen wird, der Bund habe ja Geld und könne seelenruhig bezahlen.

Ich bedaure, dass ich diese Angaben nicht vorher gehabt habe. Gerade wenn bei den Milizoffizieren jemand eine solche Einkaufssumme bezahlen muss, ist festzuhalten, dass hier das Endalter bekanntlich nicht 65 beträgt, sondern dass er vor- her zur Disposition gestellt wird. Bei den Instruktionsoffizieren geschieht dies im 58. bis zum 62. Altersjahr. Das spielt für die Kosten eine wesentliche Rolle. Wenn ein 29jähriger Instrukti- onsoffizier als Bewerber tatsächlich 90 000 Franken bezahlen müsste, kann man sich noch andere Dinge fragen. Ich wäre froh gewesen, wenn ich diese Zahlen vorher gehabt hätte. Ich hätte dann abklären können, um welche Fälle es sich tatsäch- lich handelt. Wenn man einer Sache nämlich auf den Grund geht, stellt man gelegentlich ganz etwas anderes fest.

Ruesch: Ich bin von der Antwort nicht befriedigt.

Was die Zahlen angeht, die Ihnen fehlen, Herr Bundesrat Stich, bin ich davon ausgegangen, dass diese, wenn der Aus- bildungschef der Armee sie an Pressekonferenzen angibt, al- lenfalls auch der EVK und dem Finanzdepartement bekannt sind.

Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr La séance est levée à 20 h 05

21-S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Ruesch Anstellung von Spitzenkräften in der Bundesverwaltung und Eidgenössische Versicherungskasse (EVK)

Interpellation Ruesch Engagement de collaborateurs de haut niveau dans l'administration fédérale (caisse fédérale d'assurance)

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1989

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.390

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1989 - 18:15

Date

Data

Seite

330-331

Page

Pagina

Ref. No

20 017 660

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Mots-clés

pension portabilitypublic recruitmentsenior staffbuy-in sumsfederal administrationprivate sector transfer

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether EVK buy-in sums impede transfer of 45- to 50-year-old senior staff from private industry to the federal administration.

Solution extraite

The Federal Council said no definitive conclusion could be drawn from the available figures; some recruitment failures were linked to the buy-in issue, but the problem also stemmed from weak portability in private pension schemes.

Motifs extraits

56 senior posts were filled after the new statutes entered into force; in six cases private-sector candidates were considered, and in three cases recruitment failed because of the buy-in sum. The Council emphasized that the buy-in issue must be seen together with broader portability rules.

Question juridique clé

How many special solutions were decided under Article 17(3) of the EVK statutes.

Solution extraite

The Council reported five cases of partial assumption of the buy-in sum under Article 17(2), plus two further cases involving lower-ranking chief officials, where parts of the sum were taken over but the appointments did not materialize for other reasons.

Motifs extraits

The answer was based on the Council's practice to assume part of the buy-in sum in selected cases, especially for upper-class posts.

Question juridique clé

Whether imminent amendments to the EVK statutes are expected to ease entry into federal service.

Solution extraite

The Council considered a statutory amendment to the buy-in rules unnecessary and said the solution lies in improving portability generally, including ongoing revisions of the relevant Code of Obligations and BVG provisions and a new portability agreement effective in 1990.

Motifs extraits

The Council stated that first improvements should come from the new portability agreement; a definitive solution requires a comprehensively revised portability regime rather than changes to the EVK buy-in rules.

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