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Organisationen, selbstverständlich auch Bauern, die bereits Erfahrung mit Integrierter Produktion haben, Vertreter der Ver- arbeitungsindustrie, des Handels und auch der Konsumenten vorstellen. Die Aufgabe einer solchen Arbeitsgruppe bestünde darin, Vorschläge und Richtlinien zuhanden des Bundesam- tes für Landwirtschaft auszuarbeiten, und zwar in den Berei- chen Forschung, Beratung, Produktion und Marktorganisatio- nen.
Herr Bundespräsident, ich danke Ihnen im voraus für die Be- antwortung meiner Interpellation.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Tout d'abord, je remercie M. Seiler et je le félicite de sa ténacité dans le désert d'un Conseil des Etats momentanément abandonné. Mais rassurons-nous, le public des tribunes est plus important que celui du Conseil des Etats.
Nous savons bien que la question de la production intégrée que pose l'interpellateur est très importante et le Conseil fédéral est conscient de l'intérêt que représente cette produc- tion intégrée.
Celle-ci figure déja dans le 6e rapport sur l'agriculture: «Pro- duction végétale compatible avec l'environnement et rentable à long terme parmi les efforts entrepris pour produire des den- rées alimentaires de haute qualité dans des conditions com- patibles avec l'environnement, il convient de citer la protection intégrée des plantes et, partant, la production intégrée de cel- les-ci».
Le Conseil fédéral est non seulement tout aussi convaincu aujourd'hui de cet intérêt, mais il l'est davantage, si c'est en- core possible, tant l'évolution qui s'est produite ces derniers temps nous conduit à concevoir une telle production. La con- servation, à long terme, de la fertilité du sol milite dans cette direction. Un rendement optimal, quantitatif et qualitatif, dans une bonne combinaison, militent également dans cette direc- tion. L'utilisation de matières auxiliaires limitées à l'indispensa- ble et ne s'étendant pas au superflu fait partie des conditions et de la définition de cette agriculture intégrée. Au total, nous devons bien concevoir que si elle est établie convenable- ment, harmonieusement, elle va dans l'intérêt de tous, tant des consommateurs que des producteurs, et surtout, de surcroît, dans la protection des valeurs irremplaçables que sont le sol, l'air et l'eau qui nous environnent.
Dès lors, il faut tendre à rassembler les efforts de réflexion et d'action qui, aujourd'hui encore, sont trop disparates et sont en train de conduire à plusieurs expériences en matière de production intégrée.
De l'avis du Conseil fédéral, il faut donc qu'une collaboration plus étroite s'institue entre les milieux intéressés, Monsieur Seiler, c'est-à-dire les écoles d'agriculture, les services de vulgarisation, de recherche agronomique, les organisations agricoles, bref, tout ceux qui, actuellement, s'occupent du problème mais qui doivent être, à la longue, mieux coor- donnés.
Je réponds ainsi à votre deuxième question. Considérant que dans l'état où nous sommes, la diversité des opinions est très grande en cette matière car, comme toujours avec les techni- ques nouvelles, vous avez les pionniers, les accélérateurs, les plus lents qui sont plutôt favorables à une politique des petits pas. Il faut bien le dire, la science est encore très neuve, les expériences qu'on a faites sont encore brèves. Or, s'il est un domaine où on a souvent besoin d'un laps de temps plus long que dans le domaine industriel, c'est bien celui de la nature et de l'agriculture. L'examen, notamment, des expériences des exploitants qui disposent de solides connaissances pro- fessionnelles est un élément essentiel à l'accomplissement de notre parcours et à la mise en place de données coordon- nées, cohérentes et plus complètes. Nous sommes dans cette phase-là et nous travaillons dans le sens de la coordination. Du même coup, j'en arrive à votre troisième question. Vous proposez de créer un groupe de production intégrée, indé- pendamment de certains secteurs où les études et les ex- périences sont plus avancées que dans d'autres, par exemple la production intégrée de fruits. Dans l'ensemble des autres, ce groupe existe de facto. Il est présidé par le directeur de l'Of- fice fédéral de l'agriculture et il a déjà tenu deux séances, ces
derniers mois, avec les milieux intéressés, pour peu à peu les rapprocher et les mettre sous le même toit.
Je ne pense pas que, dans l'état actuel des choses, il faille nécessairement créer un nouveau groupe, mais il faut sans doute que celui de M. Piot continue le travail qui vient d'être commencé et qu'il en accélère le rythme. Dans ce sens, je peux me déclarer tout à fait d'accord avec les propositions que vous faites et surtout avec l'intérêt fondamental que vous por- tez à la production intégrée qui le mérite bien.
Le président: M. Seiler se déclare satisfait.
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 176 hiervor - Voir page 176 ci-devant
Justiz- und Polizeidepartement® Département de justice et police
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Ich spreche erstens zu den Inspektionen, zweitens zum Querschnittsthema und drittens zum Geschäftsbericht des Bundesrates.
Aus den Aussprachen erwähne ich nur wenige Beispiele: In Lausanne sind die gestützt auf Empfehlungen einer seinerzeit zugezogenen Beraterfirma eingeleiteten Anpassungen in der Organisation und in der Arbeitsweise noch im Gange. Ein Teil der bewilligten Assistenten ist angestellt und trägt zur ge- wünschten Entlastung bei.
Bei der Uebernahme von ausseramtlichen Tätigkeiten üben die Richter offensichtlich grosse Zurückhaltung. Die Ge- schäftslast hat sich stabilisiert. Ob die OG-Revision die er- wünschten zusätzlichen Erleichterungen bringt, bleibt in der Praxis noch abzuwarten.
Auch die Umstellung auf Informatik ist noch nicht abgeschlos- sen, und es sieht leider so aus, als ob wegen ungleicher Be- dürfnisse übereinstimmende Datenbanklösungen der ver- schiedenen eidgenössischen Amtsstellen auf etliche Schwie- rigkeiten stossen.
Die GPK hat sowohl in Lausanne als auch in Luzern auf die Bedürfnisse der Rechtssuchenden hingewiesen, mit mög- lichst übereinstimmenden Begriffen der Suchsysteme arbei- ten zu können. Mit dem Eidgenössischen Versicherungsge- richt Luzern wurde unter anderen Problemen jenes der Text- bausteine erörtert, deren Auswirkungen auf Rechtspraxis und Rechtswissenschaft weiterhin unsere Aufmerksamkeit erfor- dern. Die Geschäftslast des Versicherungsgerichtes hat trotz
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abnehmender Zahl von Fällen anscheinend nicht abgenom- men, weil viele neue Fragen zu beantworten sind. Nach eini- gen Anlaufschwierigkeiten scheint die interne Reorganisation in Luzern aber gute Ergebnisse zu zeitigen.
Im freiheitlich-demokratischen Staat ist etwas viel wichtiger als Recht auf Vorrat, nämlich das Bewusstsein, dass Notrecht nur solange gelten darf, als die Notsituation andauert, auf die es ausgerichtet ist, und dass es nachher unverzüglich wieder der normalen Ordnung zu weichen hat. Daher sollten wir uns grund- sätzlich davor hüten, etwa auf Vorrat dem Bundesrat unsere Kompetenzen für Notlagen abzutreten. Wir müssen uns auf bei- den Seiten bewusst bleiben, dass die Voraussetzungen für Not- recht nur in Ausnahmefällen gegeben sind. Zeitlich und sach- lich muss höchste Gefahr im Verzug liegen, andernfalls besteht nicht der geringste Anlass, vom normalen Rechtsetzungsver- fahren abzuweichen, auch nicht in schwierigen Zeiten.
Der Kommissionspräsident hat gestern richtig gesagt, dass angesichts der mangelnden Voraussehbarkeit von Krisenla- gen entscheidend bleibt, dass die richtigen Leute im richtigen Moment am richtigen Platz sind. Die Organisationsfähigkeit ist also in Krisenlagen sehr wichtig. In diesem Zusammenhang möchte ich die Bedeutung des Föderalismus erneut unter- streichen. Sollte in einer Krisenlage etwa der Bundesrat aus- fallen - mit allem Respekt, Herr Bundesrat -, würde das in der Schweiz noch lange nicht das Chaos bedeuten. 26 einsatz- fähige kantonale Organisationssysteme stehen in der Re- serve, und zwar solche, die ihre Macht nicht von oben dele- giert erhielten, sondern gewohnt sind, legitime Macht selb- ständig auszuüben. Die Wahrung dieser Handlungsfähigkeit ist daher die beste überhaupt denkbare rechtliche Vorberei- tung einer Notlage.
Auch das bei uns in Armee, Parlament und privaten Organisa- tionen praktizierte Milizsystem trägt zu flexiblen Einsatzmög- lichkeiten bei, weil es uns ausserhalb des angestammten Berufes mit einer Vielzahl von Aufgaben vertraut macht. Es lohnt sich, zu diesen beiden Grundsätzen Sorge zu tragen. Dem Ueben der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ist im Hinblick auf Krisenbewältigungen da- her in Zukunft noch vermehrt Gewicht zu geben.
Ich nehme nur zwei Stichworte heraus: Im Asylbereich zeigt die Entwicklung, wie schnell Geschäftsberichte eines Jahres von den Ereignissen überholt werden. Es böte sich Gelegen- heit, den Bericht aus aktuellem Anlass mündlich aufzudatie- ren. Allerdings sind wir etwas in Zeitnot, und ich glaube, es fin-
det nächste Woche im Nationalrat eine grosse Debatte zu die- sem Thema statt.
Das zweite und letzte Stichwort heisst Zivilschutz. Im Inspekti- onsbericht von 1982 hat die nationalrätliche Kommission die Fortschritte beim Ausbau des Zivilschutzes gewürdigt. Bei den baulichen Massnahmen befriedigten sie, nicht hingegen bei der Ausbildung. Damals in Aussicht gestellte Massnahmen sollten eigentlich innert kurzer Zeit den Rückstand beheben. Wir stellen nun aber fest, dass dieser Rückstand nach wie vor besteht. Für die planungskonforme Materialbeschaffung fehlt zudem auch der Kreditrahmen.
Ich bitte Herrn Bundesrat Koller, hier auszuführen, wie diese Rückstände, diese Mängel, behoben werden sollen bzw. ob alles getan wird, um in der Finanzplanung entsprechende Kor- rekturen anzubringen.
Im übrigen beantrage ich Ihnen in Uebereinstimmung mit der Kommission die Genehmigung des Abschnittes Justiz- und Polizeidepartement und der Anträge bezüglich der Behand- lung von Postulaten und Motionen.
Iten: Ich möchte mich zum Asylbereich äussern: Ich bin froh, dass sich Bundesrat Arnold Koller heute dazu vernehmen lässt und uns darlegt, was der Bundesrat zu tun gedenkt. Ich 'glaube, wir brauchen dringend eine Beschleunigung des Ver- fahrens. In Deutschland wurde erst vor einigen Tagen be- schlossen, das Verfahren drastisch zu verkürzen. Man will in drei Wochen die Fälle behandeln und abschliessen. Das macht unser Land im Vergleich zu den Nachbarländern noch attraktiver.
Wir haben uns in den Kantonen immer solidarisch mit dem Bund gezeigt und eine Zuteilung von Asylbewerbern akzep- tiert. Im Kanton Zug beantragt die Regierung gerade jetzt, ein Asylheim für 70 Asylanten zu bauen (in der Kostenhöhe von 3 Millionen Franken). Wir haben in den letzten fünf Jahren eine gute Equipe für die Betreuung der Asylbewerber aufgebaut. In den Gemeinden wurde die Betreuung professionalisiert. Der Kanton Zug ist bereit, ein weiteres Asylheim auf dem Zuger- berg zu eröffnen, das das EMD zur Verfügung stellt.
Trotz dieser Bereitschaft, die Probleme zu lösen, stossen die Behörden auf immer grössere Ablehnung und Schwierigkei- ten in der Bevölkerung. Wir erlebten in den letzten Wochen eine rechtsradikale Agitation; vor einigen Wochen kam es in Rotkreuz zu einer Demonstration mit Drohungen gegen die Asylbewerber und die Betreuer. 14 Tage später fand eine ei- gentliche Hetzjagd statt. Der Regierungsrat sah sich gezwun- gen, einen Sonderstab zum Schutze der Asylbetreuer und -bewerber ins Leben zu rufen. Diese Agitation führt zu einer Polarisierung und Emotionalisierung der Bevölkerung. Bei ei- ner Orientierungsversammlung auf dem Zugerberg, an der weit über 100 Personen teilnahmen, stiess die Asylpolitik des Bundes auf harten Widerstand. Man versteht die Asylpolitik nicht mehr und ist auch nicht gewillt, diese auf Dauer so hinzu- nehmen.
Bereits meldete ein Gemeinderat seine Opposition gegen das geplante Asylheim in Steinhausen in einem Leserbrief an. Er argumentierte, dass die Asylpolitik in weiten Kreisen der Be- völkerung abgelehnt werde, da rund 95 Prozent der Asylbe- werber gar keine Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes seien. Da- her könne der Bau des Asylheims überhaupt nicht verantwor- tet werden.
In der Tat, der Bundesrat ist gut beraten, wenn er die Einwan- derung von Arbeitssuchenden im Lichte der Asylgesetzge- bung überprüft. Kern der Korrekturen muss die Beschleuni- gung des Verfahrens sein, aber auch eine Entflechtung von echten Asylbewerbern und Einwanderern, die nur um der Ar- beit willen kommen.
Meines Erachtens, Herr Bundesrat, drängt sich eine gründli- che Aufklärung und Information zu allen Fragen des Asylwe- sens auf. Das Volk ist verunsichert. Es kursieren zahlreiche un- richtige Annahmen über die Unterstützung durch den Staat und die Kosten, die die neuen Einwanderer verursachen. Ich hoffe daher, dass der Bundesrat eine Informationskampagne durchführt.
Noch ein Wort zur Arbeit von Peter Arbenz und seinem Amt: Sie ist immer wieder Zielscheibe von Angriffen. Nach meiner
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Beobachtung arbeitet Peter Arbenz mit seinen Leuten aber im Rahmen seiner Möglichkeiten äusserst korrekt, zuverlässig, zielstrebig und mit grossem Engagement. Wenn er auf seinen Aktenbergen zum Teil sitzenbleibt, dann liegt das nicht an Pe- ter Arbenz, sondern am Asylgesetz, das wir und der Bundesrat zu verantworten haben. Es liegt ein Gesetz vor, das schwierig zu vollziehen ist und das den Missbrauch zulässt. Es muss kor- rigiert werden, und ich bitte den Bundesrat, uns heute zu erklä- ren, was er zu tun gedenkt.
Hefti: Ich möchte zu zwei Dingen eine Bemerkung machen: 1. Die Rechtshilfe. Werden wir da nicht etwas zu liebesdiene- risch? Sind wir uns bewusst, dass z. B. in den Vereinigten Staaten Staatsanwälte und Untersuchungsorgane von einer etwas anderen Mentalität sind als in der Schweiz? In den Verei- nigten Staaten sind diese Positionen oft das Sprungbrett für eine politische Karriere, und es geht den betreffenden Amtsin- habern mehr darum, sich in den Vordergrund zu schieben, um sich zu profilieren, als jene abgewogene Haltung einzuneh- men, wie wir es vom Inland her gewohnt sind.
Ferner möchte ich darauf hinweisen und fragen, ob nicht der Moment gekommen ist, Artikel 9 anzuwenden. Wenn wir das nicht tun, dann könnte dem Bundesrat die Entwicklung ent- gleiten, in eine falsche Richtung, wie wir aus den Ausführun- gen von Herrn Kollege Iten erfahren haben, und das wäre be- stimmt nicht recht. Wenn ich richtig orientiert bin - ich bitte Sie, mich allenfalls zu korrigieren, Herr Bundesrat -, haben wir heute eine Quote von etwa 5 Prozent von Gesuchen echter Flüchtlinge. Auch wenn man das noch etwas weitherziger handhaben würde, kämen wir auf etwa 10 Prozent. Effektiv aber sollen so viele Flüchtlinge, auch abgewiesene, hierblei- ben, dass wir auf eine Quote von 60 bis 70 Prozent der ur- sprünglichen Bewerber gelangen, welche sich im Lande auf- halten, die meisten Abgewiesene. Ich glaube nicht, dass man im Ausland so ineffizient ist, dass man abgewiesene Flücht- linge während so langer Zeit noch behält.
Ich weiss, dass das Bundesgericht hier dem Bundesrat «in die Speichen gefahren ist». Ich glaube, man kann es ruhig darauf ankommen lassen, einen zweiten Bundesgerichtsentscheid zu provozieren, denn Richter zeigen gegenüber dem Allge- meinwohl nicht immer die nötige Verantwortung, wie das für die Verwaltungsbehörde zutrifft. Der Richterstaat ist meist nicht von gutem. Denken Sie an das Alte Testament, das Buch der Richter; es ist den Israeliten eben unter den Richtern schlecht gegangen. Hier müssen wir wissen, wo die beidseiti- gen Aufgaben liegen, und diese auch respektieren.
Nun höre ich immer wieder, wenn man Artikel 9 erwähnt, man solle nicht auf Notrecht greifen. Wieso wird im Zusammen- hang mit Artikel 9 von Notrecht gesprochen? Das ist doch eine ganz normale Gesetzesbestimmung, die nichts mit Notrecht zu tun hat. Das Notrecht hatten wir während der beiden Kriege, sonst existiert das in der Schweiz nicht. Wir haben daneben noch ein Dringlichkeitsrecht, das oft mit dem Notrecht ver- wechselt wird. Es ist in der Verfassung geregelt, aber dieser Artikel 9 hat nicht einmal mit dem Dringlichkeitsrecht etwas zu tun. Ich habe auch die Entstehungsgeschichte gelesen, die keineswegs derart einschränkend ist, wie das oft gesagt wird. Denn es hat in den gleichen Materialien entgegenstehende Meinungen. Die Probleme haben nun einen Stand erreicht, der zum Eingreifen zwingt, sonst werden gerade diejenigen, die heute für möglichst grosse Freizügigkeit plädieren, wieder die ersten sein, die wegen der unangenehmen Folgen den Be- hörden einen Vorwurf machen. Lassen wir uns auch in dieser Sache nicht zu sehr von der sehr wirksamen «Asylantenlobby» beeindrucken. Für mich ist hier sehr eindrücklich der Fall Musey. Es mögen gewisse formelle Fehler passiert sein, aber
in der Sache hätte Herr Musey schon längst unser Land verlas- sen sollen. Das müssen auch diejenigen anerkennen, die sich ständig für die Entwicklungshilfe einsetzen. Herr Musey kam, um sich auszubilden und nachher seinem Lande durch diese Ausbildung zu nützen. Aber es scheint, dass die Medien durch unrichtige Orientierung über solche Fälle Propagandaeffekte erzielen wollen.
Huber: Ich halte es für richtig, dass im Rahmen dieser Bera- tung zu einem Problem gesprochen wird, das den Bürgerin- nen und Bürgern unseres Landes auf der Seele brennt: die Asylproblematik. Es gibt sehr viele Gründe, warum sich weite Kreise unseres Landes damit auseinandersetzen. Es ist dies die Rekordzahl von Asylbewerbern, es ist dies die Tatsache, dass die Asylbewerber nicht mehr dem entsprechen, was der seinerzeitige Gesetzgeber beim Asylgesetz im Auge hatte, nämlich Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind. Heute sind es Menschen, die ihre materiellen Lebensbedürf- nisse nicht befriedigen können und die nicht verstehen, dass Reichtum, Wohlstand einerseits und Hunger und Elend ande- rerseits geografisch so nahe beieinander sind. Aus dem «Not- recht-Asyl» - und das scheint mir die zentrale Erkenntnis - ist heute eine weltweite Migrationsbewegung geworden, die auch vor unseren Grenzen nicht mehr Halt macht. Und es ist offensichtlich, dass eine Diskrepanz zwischen der heutigen Asylpolitik und einem Teil der öffentlichen Meinung besteht. Das hängt beispielsweise damit zusammen, dass es oft nicht gelingt, in einer von Emotionen beherrschten Diskussion Un- terschiede klar zu machen, wie beispielsweise den relevanten Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Asy- lanten. Das artikuliert sich dann alles in Ereignissen, die uns nachdenklich machen. In meinem Lebensbereich ist es etwa die zum zweiten Mal erfolgte Ablehnung einer Containersied- lung, in einer Stadt wie Aarau, die für ihren bon sens in eid- genössischen und andern Fragen durchaus bekannt ist, dann das erneute Begehren der Regierung des Standes Genf für die mehrfach und mit guten Gründen abgelehnte Globallösung, die jetzt wiederum auf den Tisch des Hauses kommt, und wei- ter zu meinem Leidwesen die oft harsche Kritik an den Hilfs- werken und die harsche Kritik der Hilfswerke. Ohne die Hilfs- werke kann in diesem Land keine Asylpolitik vollzogen wer- den. Das ist eine nüchterne, nackte Tatsache. Ich habe das jahrelang als Fürsorgedirektor eines Kantons mit der Verant- wortung für die soziale und menschliche Betreuung der Asyl- bewerber erfahren, und ich bin diesen Hilfswerken immer dann, wenn sie im Rahmen der Legalität handeln, für ihren konstruktiven und menschlichen Beitrag sehr dankbar. Ich meine aber, dass wir bei der Asylfrage die Bewährungsprobe noch nicht bestanden haben, sondern sie liegt noch vor uns, genauso wie im Rahmen der Gesundheitspolitik das Problem der alten Menschen.
Der Geschäftsbericht des Bundesrates gibt einen Einblick in die Probleme der Türkei: eine Bevölkerungsexplosion von ge- radezu unglaublichen Dimensionen, ethnische, politische, kulturelle Gegensätze, Laizismus und Fundamentalismus in der gleichen Gesellschaft, eine wirtschaftliche Misere, die auch der hochgepriesene Herr Oezal nicht mindern konnte, eine Menschenrechtspolitik, die nicht über alle Zweifel erha- ben ist, und schliesslich eine nicht bewältigte Einwanderung von Iranern aus dem Lande eines jetzt verstorbenen Politikers, den man daher nicht mehr kritisieren sollte.
Wir müssen ein Doppeltes tun: Wir müssen im Rahmen des Gesetzes nach meinem Verständnis kurzfristig Massnahmen treffen, und zum zweiten müssen wir eine neue, kompakte und integrierte Asyl- und Migrationspolitik finden, wie sie in einzel- nen Zügen im Bericht der Strategiegruppe vorgezeichnet ist. Ich wende mich den kurzfristigen Massnahmen zu. Ich halte es für unverzeihbar, dass zwischen den für die Asylpolitik und für die Aussenpolitik zuständigen Stellen in diesem Land nicht intensiv zusammengearbeitet worden ist. Ich habe das nie ver- standen und werde das nie verstehen. Wir haben eine Struktur geschaffen wie das Integrationsbüro. Ich halte das für richtig und angemessen. Ich frage mich: Warum wird für dieses Pro- blem nicht eine integrierte Behörde geschaffen, die die Aus- senpolitik und die Asylpolitik zusammenfasst, wirksam und
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operationell macht? Warum baut man hier im Gegenteil ge- wisse Schranken auf? Ich bin überzeugt, dass wir ohne aus- senwirtschaftliche Interventionen, und zwar nachhaltigere, als wir es bis anhin getan haben, nicht auskommen: In gewissen Entsenderländern - ich denke hier wieder an die Türkei - sind Massnahmen zu ergreifen. Wenn wir am Schadenplatz mit Entwicklungszusammenarbeit investieren und wenn wir die private Investitionstätigkeit nicht verteufeln, dann scheinen mir das zweckmässige Massnahmen zu sein, damit diese Migra- tion nicht weiter wächst.
Ich stimme Herrn Iten durchaus zu in jedem Satz: Es geht darum, dem Bürger die Asylpolitik intensiver zu erläutern. Ich anerkenne in diesem Zusammenhang nicht nur den Einsatz, sondern auch den persönlichen Mut von Herrn Arbenz. Es gibt wenige unter uns, die vor einzelne Volksversammlungen hin- gestanden wären, wie er es getan hat. Das hat mir persönlich allen Respekt abgewonnen.
Herr Bundesrat Koller, zum Problem der Pendenzen, das an- zutreffen ist, Pendenzen, die nicht abnehmen wie beim korri- gierenden Lehrer, sondern offenbar zunehmen wie beim Stande der Richter: Ich halte dafür, dass wir die Rechtsstaat- lichkeit zu wahren haben, dass wir während des Verfahrens für eine annehmbare Unterbringung des Asylanten zu sorgen ha- ben, dass die Fristen bis zum Entscheid mit allen Mitteln ver- kürzt werden müssen, und schliesslich, dass mehr Personal für die Behandlung der Gesuche gefunden werden muss.
Der Bericht des Bundesrates hat erwiesen und aufgezeigt, dass diese Massnahme richtig ist.
Persönlich zweifle ich daran, ob der Zeitpunkt gekommen ist, da der Bundesrat bereits den ominösen Artikel 9 zur Anwen- dung bringen muss und kann. Ich zweifle deswegen, weil für mich das Migrationsproblem ein Langfristproblem ist und es meines Erachtens voreilig wäre, heute ein Mittel zur Anwen- dung zu bringen, das wir bei einer späteren, noch schlimme- ren Situation herbeirufen müssen. Aber ich finde, es gehört zur Glaubwürdigkeit eidgenössischer Politik heute, wenn auf die- sem Gebiet unserer nationalen Politik weitere entscheidende, klare und für den Bürger verständliche Massnahmen getroffen werden.
Bundesrat Koller: Ich möchte zunächst der Sektionsberichter- statterin bestens danken, und ich darf ihr auch versichern, dass ich mit ihr der Meinung bin, dass die föderalistische Struktur unseres Staates nicht nur in Friedenszeiten, sondern auch in ausserordentlichen Lagen und in Krisenlagen eine un- serer ganz grossen Stärken ist.
Dabei darf ich vielleicht immerhin für den Bundesrat doch in Anspruch nehmen, dass er nicht nur in Friedenszeiten, son- dern auch in Krisenlagen einen wertvollen Beitrag zur Lösung der Probleme unseres Landes leisten kann.
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Sie sind sodann vor allem auf das Problem der Ausarbeitung auf Vorrat von Notrechtserlassen näher eingegangen. Wir sind mit Ihren Schlussfolgerungen weitestgehend einig und haben diesbezüglich eindeutig auch eine Praxisänderung in der Ver- waltung vollzogen. Bis vor etwa zehn Jahren bestand nämlich in der Verwaltung tatsächlich die Tendenz, zu den einzelnen Sachbereichen möglichst detaillierte Notrechtserlasse auf Vorrat auszuarbeiten. Es war dann aber gerade das Verdienst der Gesamtverteidigungsübungen, dass sie uns vor Augen geführt haben, dass auf diesem Gebiete doch grosse Zurück- haltung am Platz ist; denn die Gesamtverteidigungsübungen haben eindrücklich gezeigt, dass diese detaillierten, vorberei- teten Notrechtserlasse auf die jeweils konkreten Situationen dann doch nicht voll angepasst waren. Mit anderen Worten: Im Krisenfall werden immer Umformulierungen nötig sein. Dar- aus haben wir den einzig richtigen Schluss gezogen, dass wir diesbezüglich künftig viel mehr Zurückhaltung üben werden. Wir werden das übrigens auch bei der Ueberarbeitung der al- ten, vorbereiteten Erlasse so halten. Ich bin diesbezüglich mit Ihrer Kommission vollständig einig.
Was wir hingegen rechtsstaatlich - vor allem unter dem Prinzip der Demokratie - auch in Zukunft für richtig finden, ist, dass wir für Fälle, wo wir voraussehen können, dass es in Krisenlagen zu raschen Eskalationen kommen kann, doch entsprechende Delegationsnormen in ordentliche Gesetzgebungserlasse
aufnehmen, wie wir das etwa im Beispiel des Asylgesetzes mit Artikel 9 getan haben oder wie wir es auch im Bundesgesetz über die Landesversorgung gehalten haben. Denn solche De- legationsnormen von seiten des Bundesrates an das Parla- ment für ausserordentliche Lagen haben eben doch den gros- sen Vorteil einer breiter abgestützten demokratischen Legiti- mation: Dies im Vergleich mit reinen Notrechtserlassen, die wir zwar an sich, nach ungeschriebenem Verfassungsrecht, auch in Anspruch nehmen können, von denen wir aber nicht wis- sen, ob wir - beispielsweise beim Erlass von solchem Notrecht - genügend Zeit hätten, sie vom Parlament in Kraft setzen zu lassen. Deshalb scheinen uns, wenigstens bei vorabsehbaren Fällen rascher Eskalationen von Krisenlagen, solche Delegati- onsnormen in ordentlichen Bundesgesetzen doch wertvoll. Man sollte auch keine Befürchtung hegen, der Bundesrat würde von solchen vorsorglichen Delegationsnormen allzu früh Gebrauch machen. Ich werde Ihnen gerade anhand des Beispiels dieses Asylgesetzes zeigen, dass das nicht berech- tigt ist. Im übrigen haben diese Delegationsnormen ja auch den Vorteil, dass sie regelmässig mit Berichterstattungspflich- ten an das Parlament gekoppelt sind, wenn nicht sogar an ei- nen Genehmigungsvorbehalt. Insofern ist eben dann auch die politische Kontrolle besser sichergestellt als bei reinem Not- recht, das wirklich auf extremste, nicht vorhersehbare Fälle be- schränkt bleiben soll.
Die zweite Frage, die Sie aufgeworfen haben, ist, ob nicht ein Defizit bestehe im Bereich des Zivilschutzes zwischen der Konzeption - die bekanntlich aus dem Beginn der siebziger Jahre stammt, die dann vom Parlament auch verschiedentlich zu Beginn der achtziger Jahre bestätigt worden ist - und den Legislaturfinanzplänen und dem, was wir jeweilen zur Realisie- rung dieser Konzeptionen in die jährlichen Budgets einstellen. Ursprünglich war ja geplant, dass diese Zivilschutzkonzeption bereits bis zum Jahre 1990 realisiert sein sollte. Personelle und finanzielle Engpässe haben uns dann gezwungen, diesen Zeithorizont bis zum Jahre 2000 zu erweitern.
Wie sieht es nun diesbezüglich aus? Im Hinblick auf das Hauptziel der Zivilschutzkonzeption, nämlich für jeden Be- wohner der Schweiz einen Schutzplatz sicherzustellen, haben wir guten Grund zur Annahme, dass es bis zum Jahre 2000 tat- sächlich im wesentlichen realisiert werden kann.
Etwas weniger gut sieht die Sache auf dem Gebiete der Aus- bildung und der Materiallieferungen aus. Im Bereich der Aus- bildung fehlen uns zurzeit vor allem etwa 20 Instruktoren, um all die Aufgaben wirklich so zu erfüllen, wie es uns das Gesetz vorschreibt. Auf dem Gebiet der Ausrüstung des Zivilschutzes mit Material haben wir auch eindeutig einen Rückstand, und wir werden entsprechende Kreditbegehren an das Parlament richten müssen. Das gilt vor allem auch für die neuen Vorha- ben, die wir angekündigt haben, nämlich für die Beschäfti- gung des Ortsfunks, für die Sicherstellung des Radioempfan- ges im Schutzraum und für die Anpassung der C-Schutzaus- rüstungen der Zivilschutzpflichtigen. Hier wird es unbedingt notwendig sein, durch zusätzliche Kredite den sich abzeich- nenden Rückstand aufzuholen. Das Hauptziel sollte bis zum Jahre 2000 erreichbar sein, nämlich für jeden Bewohner einen normierten Schutzplatz. In den anderen genannten Bereichen haben wir Rückstände und werden mit zusätzlichen, zum Teil auch in den Legislaturfinanzplänen nicht vorgesehenen Kre- ditbegehren an Sie gelangen müssen.
Damit darf ich nun auf das Hauptproblem in meinem Departe- ment übergehen, das viele von Ihnen angesprochen haben. Das ist und bleibt das Asylproblem. Während es uns nämlich im Bereich der Geldwäscherei oder des Bodenrechts gelun- gen ist, Ihnen innert nützlicher Frist entsprechende Gesetz- gebungsvorschläge zu unterbreiten, ist die Asylfrage ein schwieriges Problem, dessen Lösung wir - ich muss Ihnen das ganz offen sagen - noch nicht absehen können. Ich möchte übrigens Ihre Interventionen auch dazu benützen, um einerseits den Kantonen, Herr Ständerat Iten, aber auch dem Delegierten für das Flüchtlingswesen und bewusst auch den anerkannten Hilfswerken für ihren ganz grossen Einsatz zu danken, den sie auf diesem Gebiete leisten. Politisch nichts anfangen kann ich einzig - ich möchte das ebenso offen sa- gen - mit jenen Asylkomitees, die ihre Arbeit vor allem darauf
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ausrichten, demokratisch ergangene Gesetze und demokra- tisch ergangenes Recht weiter zu bekämpfen und uns in die- ser schwierigen Situation die Aufgabe diesbezüglich noch zu erschweren.
Die Lage im Asylbereich verschärft sich tatsächlich ständig. Sie wissen es: Im Jahre 1987 hatten wir erstmals über 10 000 Asylgesuche, im letzten Jahr waren es fast 17 000 - eine Zu- nahme von 53 Prozent -, und seit Beginn dieses Jahres haben sich die monatlichen Zugänge nochmals stark erhöht. Wenn wir diese Zahlen extrapolieren, müssen wir damit rechnen, dass wir bis Ende dieses Jahres rund 20 000 bis 50 000 neue Asylbewerber in unserem Land haben werden. Dabei ist inzwi- schen die Anerkennungsquote klar unter 10 Prozent gesun- ken, sie nähert sich zurzeit sogar der kleinen Zahl von 5 Pro- zent. Wir stossen zudem eindeutig an die Grenzen unserer Ka- pazität. Der Delegierte für das Flüchtlingswesen, der ja die er- ste Instanz betreut, hat bei optimaler Auslastung eine Kapazi- tät von 15 000 Asylgesuchen, und der Beschwerdedienst, die zweite Instanz, wo die verfahrensbeschleunigenden Massnah- men der zweiten Asylgesetzrevision nicht zum Zuge kommen, hat eine Kapazität von rund 9000 Entscheiden pro Jahr. Wenn Sie nun diese 15 000 und 9000 den 25 000 gegenüberstellen, sehen Sie, wie gross der Handlungsbedarf auf diesem Gebiet ist.
Ein grosses Problem ist sodann der Vollzug der Wegweisun- gen. Leider ist es heute so, dass die Wegweisungen nur zum Teil vollzogen werden, nach Meinung der Kantone offenbar auch nur zum Teil vollzogen werden können. Obwohl dies- bezüglich keine klaren statistischen Angaben möglich sind, müssen wir heute davon ausgehen, dass letztlich deutlich mehr als die Hälfte aller Asylbewerber, die die Schweiz auf- grund rechtskräftiger Entscheide verlassen müssten, in ir- gendeiner Weise in unserem Lande bleiben. Kommt dazu, dass durch diese Entwicklung auf dem Gebiete des Asylwe- sens die ständige ausländische Wohnbevölkerung leider zu- nimmt. Sie hat Ende 1988 die Millionengrenze knapp über- schritten und wird wahrscheinlich Ende dieses Jahres etwa 1 040 000 Personen umfassen, so dass dann der Ausländer- anteil bereits gegen 15,7 Prozent unserer Bevölkerung aus- machen wird. Das ist vor allem im Rahmen von Vorschlägen zu bedenken, die in Richtung Globallösungen gehen. Wenn wir beispielsweise heute versuchen würden, eine Globallösung für alle alten Asylgesuche zu realisieren, würde das eine Zu- nahme der ausländischen Wohnbevölkerung von schät- zungsweise über 200 000 Personen bewirken. Mit dem damit verbundenen Familiennachzug würde die ausländische Wohnbevölkerung auf gegen 20 Prozent ansteigen. Das kann zweifellos nicht Sinn und Zweck unserer Politik sein.
Die Probleme sind gross, zudem gehen die Ratschläge, die uns von allen Seiten gegeben werden, leider oft in ganz unter- schiedliche Richtungen. Auf der einen Seite wird uns eine noch grosszügigere, noch humanitärere Asylpraxis empfoh- len, auf der anderen werden angesichts der Probleme, die ich Ihnen geschildert habe, auch zunehmend repressive Mass- nahmen verlangt. So hat beispielsweise der Kanton Zürich eine teilweise Aufnahmesperre zur Diskussion gestellt, und der Kanton Waadt verlangt die Ausserkraftsetzung des Asylge- setzes für alle illegal eingewanderten Asylbewerber. Wir ha- ben tatsächlich zurzeit auf diesem Gebiet recht wenig Hand- lungsfreiheit und müssen auch offen eingestehen, dass alle bisher getroffenen gesetzgeberischen Massnahmen uns diese Handlungsfreiheit eigentlich nicht wiedergegeben ha- ben. Warum? Unser Land steht eindeutig einer grossen Wan- derungsbewegung gegenüber, einer eigentlichen Einwande- rung in unser Land, und leider erfolgt diese über das geltende Asylgesetz, das jedem Ausländer, wo immer er herkommt, ei- nen Anspruch auf ein individuelles Asylverfahren gibt, wenn er sich einmal in unserem Land befindet. Leider ist trotz aller un- serer Massnahmen die Verfahrensdauer nach wie vor lang. Sie beträgt im Durchschnitt immer noch über zwei Jahre. Sodann besteht nach wie vor die Möglichkeit, durch Ausschöpfung al- ler Rechtsmittel unseres ja anerkanntermassen sehr perfektio- nistischen Verwaltungsverfahrensgesetzes diese Verfahrens- dauer sogar noch mehr zu verlängern. Das führt zu einer sehr langen Aufenthaltsdauer in unserem Land, so dass nachträg-
lich aus humanitären Gründen eine Wegschaffung praktisch nicht mehr möglich ist.
Die Glaubwürdigkeit aller betroffenen Behörden ist - ehrlich gesagt - tangiert, weil wir uns vor allem im Bereich der Weg- schaffungen in einer Art Vollzugskrise befinden. Wegschaffun- gen gegen den Widerstand der Betroffenen sind leider kaum mehr durchführbar. Verschiedene Kantone vollziehen rechts- kräftige Entscheide nicht oder nur zögernd.
Bund und Kantone haben zudem immer mehr Schwierigkei- ten, die notwendigen Beherbergungsmöglichkeiten rechtzei- tig zur Verfügung zu stellen, und - wie gesagt - auch alle rechtssetzerischen, legislatorischen Massnahmen waren bis- her leider zuwenig effizient. Das Resultat von all dem ist, dass auch unsere Stabilisierungspolitik betreffend die Ausländer unterlaufen wird und in Frage gestellt ist.
· Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom letzten Montag die Lage im Asylbereich erneut beurteilt. Er ist der Ueberzeugung, dass die reine Fortschreibung der bisherigen Massnahmen nicht erfolgversprechend sein kann; er hat deshalb den zu- ständigen Departementen den Auftrag gegeben, zusätzliche Massnahmen zu prüfen und bis Ende August vorzubereiten. Andererseits - und das möchte ich gegenüber Fragen, wie sie vor allem Herr Ständerat Hefti hier aufgeworfen hat, doch klar zum Ausdruck bringen - ist eine eigentliche Notstandssitua- tion nach Meinung des Bundesrats noch nicht gegeben. Wir haben zwar sehr grosse Probleme. Aber eine eigentliche Not- standssituation, die Massnahmen nach Artikel 9 des Asylge- setzes erlauben würde, liegt unserer Meinung nach noch nicht vor. Dieser Artikel 9 ermöglicht es - nach der letzten Asylge- setzrevision - dem Bundesrat zwar, bei ausserordentlich gros- sem Zustrom von Gesuchstellern in Friedenszeiten die erfor- derlichen Massnahmen zu treffen, insbesondere Abweichun- gen vom Gesetz, die Voraussetzungen für die Asylgewährung und die Rechtstellung der Flüchtlinge einschränkend zu re- geln und auch besondere Verfahrensbestimmungen zu erlas- sen.
In der damaligen Botschaft hält der Bundesrat aber klar fest, dass er von dieser Kompetenz in Friedenszeiten erst Ge- brauch machen werde: « .... wenn Bund und Kantone vor un- lösbare Betreuungs- und Vollzugsprobleme gestellt sind.» Zu- dem ist in der Botschaft die Rede davon, dass dieser neue Arti- kel 9 dem Bundesrat geeignete Massnahmen ermöglichen solle in einem Zeitpunkt, in welchem militärische Aufgebote noch verfrüht sind. Soweit sind wir - nach Meinung des Bun- desrats - bei allen Problemen, die wir haben, glücklicherweise noch nicht.
Soll das politische Asyl als Staatsmaxime aber erhalten wer- den, so sind zusätzliche Massnahmen unbedingt nötig. Ich möchte hier doch auch die Frage von Herrn Ständerat Hefti noch in dem Sinne konkretisieren: Artikel 9 ist eben doch nicht eine ganz normale Bestimmung, weil er dem Bundesrat die Vollmacht gibt, vom Gesetz abweichende Massnahmen und Vorschriften zu erlassen, ohne dass wir das Parlament konsul- tieren müssen. Wir müssten Sie nachher nur über die getroffe- nen Massnahmen benachrichtigen.
Wo sieht der Bundesrat Aktionsmöglichkeiten? Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir vor allem im Bereiche des Verfahrens noch eine ganz grosse Beschleunigung erzielen müssen. Da besteht übrigens praktisch unter allen westeuropäischen Staaten Einigkeit. Das Asylverfahren geht noch viel zu lange. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen, dass wir keineswegs gedenken - obwohl das auch kritisiert worden ist -, auf das Verfahren 88 zu verzichten. Dieses beschleunigte Verfahren gewährt nämlich sämtliche Garantien des Normal- verfahrens und gibt auch die Garantie vor der Beschwerdein- stanz. Im Gegenteil: Wir werden prüfen müssen, ob es nicht richtig ist, dieses beschleunigte Verfahren 88 auf eine viel grössere Zahl von Gesuchen anzuwenden. Persönlich bin ich vor allem der Meinung, dass wir künftig auch Fälle in dieses Verfahren 88 einbeziehen sollten, wo die Chance eines positi- ven Entscheids recht gross ist. Auch das könnte eine admini- strative Entlastung beim Delegierten bringen.
Mein Departement hat sodann den Planungsauftrag erhalten, zu prüfen, ob wir für das Gebiet des Asylverfahrens nicht ein vollständig eigenes «Asylverfahren» schaffen müssen im Un-
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Geschäftsbericht des Bundesrates 1988
terschied zum Verfahren nach dem geltenden Verwaltungs- verfahrensgesetz; das im Hinblick auf eine unbedingt nötige Beschleunigung. Wir müssen zu Vereinfachungen kommen. Wir werden prüfen, ob nicht ein Zulassungsverfahren richtig ist. Wir werden prüfen, ob wir die Fristen nicht einschränken müssen. Wir werden prüfen müssen, ob wir die ausserordent- lichen Rechtsmittel nicht beschränken sollten. Wir werden auch prüfen müssen, ob es richtig sei, in aussichtslosen Fällen der Beschwerde nach wie vor immer aufschiebende Wirkung zu geben. Hier geht es aber um nichts anderes als um die Prü- fung der Frage, ob es nicht angemessener und richtiger und zur Verhinderung einer Globallösung vielleicht auch das ein- zig wirksame Instrument wäre, ein eigenständiges Asylverfah ren zu entwerfen und nachher anzuwenden.
Schliesslich müssen wir neue Lösungen für abgewiesene Asylbewerber suchen, die wir nicht ohne weiteres in ihr Hei- matland zurückschicken können. Das ist etwa der Fall bei den sogenannten «Gewaltflüchtlingen» aus dem Libanon, aber auch bei den Tamilen. Hier werden wir prüfen müssen, ob wir nicht anstelle des doch sehr aufwendigen Asylverfahrens vor beiden Instanzen eine vorläufige Aufnahme rascher gewähren sollten, vielleicht sogar anstatt des Asylverfahrens; denn heute besteht irgendwie ein grosses Missverhältnis. Wir treiben mit diesem Asylverfahren einen Riesenaufwand, und am Schluss bleiben per Saldo legaliter unter irgendeinem Titel - «humani- täre Bewilligung» oder «vorläufige Aufnahme» - dann eben doch nicht nur die 5 Prozent anerkannter Flüchtlinge, sondern etwa 25 Prozent aller Asylbewerber in unserem Land, und auch hier scheinen uns an sich Verfahrensverbesserungen nötig und erwünscht zu sein. Wir werden das selbstverständ- lich mit dem Volkswirtschaftsdepartement zusammen prüfen müssen; denn wir müssen natürlich auch verhindern, dass durch solche Massnahmen der erleichterten vorläufigen Auf- nahme nicht die Attraktivität unseres Landes noch grösser wird.
Schliesslich werden wir auch nicht darum herumkommen, das Personal weiter aufzustocken. Wollten wir die heute bestehen- den Probleme rein durch Massnahmen auf dem Personalsek- tor lösen, dann müssten wir das Personal beim Delegierten und beim Beschwerdedienst praktisch verdoppeln. Beim De- legierten haben wir heute etwa 240 Mann, beim Beschwerde- dienst etwa 120. Sie sehen sofort, dass es schon rein faktisch nicht möglich wäre, diese Zahl innert kürzester Zeit zu verdop- peln. Wir werden daher zwar Personal auch aufstocken müs- sen, aber ein ganzes Bündel von Massnahmen studieren müs- sen und Ihnen hoffentlich dann im Herbst unterbreiten kön- nen.
Schliesslich ist der Bundesrat überzeugt, dass wir auch an der Grenze ein Mehreres tun müssen. Es ist dem Grenzwacht- korps in den letzten Monaten gelungen, dank einer gewissen Konzentration der Kräfte einige hundert illegal Eingereiste auf- zugreifen und diese - das ist der einzige Moment, wo das mög- lich ist - ohne Asylverfahren direkt über die Polizei wieder ei- nem Nachbarstaat zu übergeben. Wir sind überzeugt, dass solche verstärkte Massnahmen an der Grenze auch in der Be- kämpfung des Schlepperunwesens erfolgreich sein könnten. Das ist ja das Grundübel unseres heutigen Asylproblems.
Schliesslich ist das EDA beauftragt worden, im einzelnen zu prüfen, ob nicht im internationalen Bereich noch vermehrte Massnahmen nötig sind: einerseits im bilateralen Bereich, wo wir vor allem ein grosses Interesse daran hätten, dass Italien die Visumspflicht für die Türken einführen würde. Italien hat das bisher nicht gemacht mit dem Hinweis auf die «Gruppe von Schengen». Das ist eine Organisation im Rahmen der EG, deren Hauptthema die Harmonisierung der Visumspflicht ist. Wir hoffen, dass dieses Schengener Abkommen, das auf den 1. Januar 1990 in Kraft treten soll, auch für uns entsprechende Vorteile bringen kann. Wir werden die internationalen Initiati- ven aber auch im multilateralen Bereich fortsetzen müssen. Es liegt ein ausgearbeiteter Entwurf für ein sogenanntes «Erst- asylabkommen» vor. Das hätte immerhin den Vorteil, dass künftig die Mehrfachgesuche, also das Herumwandern der Asylbewerber von einem Staat zum andern, verhindert würde. Auch hier sind zweifellos noch zusätzliche Initiativen möglich. Hieraus ersehen Sie auch - ich darf das vor allem Herrn Stän-
derat Huber gegenüber festhalten -, dass der Bundesrat ver- sucht, praktisch alle Departemente in die Asylpolitik einzu- schalten und einzubinden. Dem Bundesrat ist mehr als klar, dass angesichts der Grösse des Problems die Asylpolitik nicht mehr nur ein Problem des Delegierten sein kann und darf. Im übrigen werden wir selbstverständlich über den Sommer auch alle Vorschläge der Kantone gründlich prüfen.
Zum Schluss möchte ich den Appell an Sie richten, zu einem Konsens im Bereich der Asylpolitik beizutragen. Die schwieri- gen Probleme, vor denen wir stehen und die für unser Land wirklich eine grosse Herausforderung darstellen - ich bin mir bewusst, dass diese Probleme auch unser Volk sehr beschäfti- gen -, können wir nur lösen, wenn wir uns im Geiste der gros- sen humanitären Tradition unseres Landes, aber auch der Achtung vor dem geltenden Recht zu einer gemeinsamen Ak- tion zusammenfinden. Ueberrissene Forderungen in die eine oder andere Richtung helfen den Asylsuchenden und unse- rem Lande nicht weiter, sondern schaden letztlich allen. Die Diskussion muss künftig wieder auf eine sachliche Grundlage gebracht werden. Die Gesprächspartner müssen vom gegen- seitigen guten Willen ausgehen können, dass jeder zum Dia- log bereit und willens ist, einen Beitrag zur Lösung des Pro- blems zu leisten. In dieser schwierigen Lage geht es darum, die staatspolitische Maxime der Asylgewährung hochzuhal- ten, aber - auch das möchte ich klar betonen - künftig auf je- den ach so schweizerischen Perfektionismus im Verfahren und in der Beherbergung zu verzichten. Das ist das Gebot der Stunde.
Der Bundesrat hofft, dass er Ihnen im Herbst aufgrund sorg- fältiger Prüfung der geschilderten möglichen Massnahmen neue, effizienzsteigernde Vorschläge unterbreiten kann. Wir werden auch eine Informationskampagne in Gang setzen, die vor allem unserer Bevölkerung klarmachen soll, dass sich die Schweiz mit ihren grossen Problemen im Asylbereich keines- wegs in einer singulären Situation befindet, sondern dass praktisch alle westeuropäischen Staaten in einer praktisch gleich schwierigen Situation stehen. So hoffen wir auch, dass es uns möglich sein wird, auf Notrecht zu verzichten. Wenn ge- rade die reiche und privilegierte Schweiz als erstes Land in Westeuropa zu Notrecht greifen würde, wäre das nicht nur in- nenpolitisch bedenklich, sondern wir würden uns zweifellos auch aussenpolitisch stark isolieren.
Auch in der Asylpolitik kann vernünftigerweise vor unserem Land niemand Unmögliches verlangen; das Mögliche aber sollten wir gemeinsam tun!
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose de classer, selon la page 73 du rapport «Motions et postulats», les interventions parlementaires y relatives.
Zustimmung - Adhésion
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
220-225
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Pagina
Ref. No
20 017 630
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