N 23 juin 1989
1198
Interpellation Oehler
Texte de l'interpellation du 15 mars 1989
Il est notoire que les prix des terrains en Suisse sont depuis longtemps excessifs. Des efforts doivent être entrepris d'ur- gence et de façon coordonnée pour améliorer la situation. Or on mentionne plusieurs cas où les entreprises de régie de la Confédération ont contribué, par leur attitude, à aggraver en- core celle-ci.
Dans une lettre, l'Entreprise des PTT écrit textuellement: «Les PTT étant tenus d'appliquer les principes de l'économie d'entreprise, ils ne sauraient vendre des terrains à des condi- tions de faveur aux collectivités communales et aux autres ins- titutions de droit public. Toutefois, celles-ci doivent avoir la priorité sur les acheteurs privés lorsqu'elles sont en concur- rence avec eux.
Le Conseil fédéral lui-même considère que cette politique fon- cière est judicieuse, comme il nous l'a attesté à maintes occa- sions» (traduction).
En l'occurrence, je prie le Conseil fédéral de répondre à la question suivante: Est-il exact que les PTT vendent des terrains aux communes au prix fort, contribuant ainsi à renchérir les biens-fonds?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Nabholz, Wanner (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989
Im Rahmen ihrer unternehmenspolitischen Grundsätze und Richtlinien achten die PTT auf eine wirtschaftliche Betriebs- führung. Diese Vorgabe äussert sich u. a. in der liegenschafts- politischen Zielsetzung, wonach bei einer Veräusserung von Grundbesitz die bestmöglichen Bedingungen zu erzielen seien.
Der Verkauf von Grundstücken erfolgt deshalb bei den PTT in der Regel gestützt auf eine öffentliche Ausschreibung an den Höchstbietenden, wobei - in allerdings seltenen Fällen - für Grossobjekte eine andere geeignete Verkaufsstrategie ge- wählt werden kann.
Die Erfüllung des Auftrages zur Geschäftsführung nach be- triebswirtschaftlichen Grundsätzen lässt es im Sinne des Zita- tes des Interpellanten in der Tat nicht zu, bei Veräusserung von Grundstücken den kommunalen oder andern öffentlich-recht- lichen Gemeinwesen und Institutionen eine Sonderstellung einzuräumen. Immerhin gebührt ihnen in Konkurrenz mit pri- vaten Kaufinteressierten der Vorrang. Die PTT ihrerseits sind bereit, den Gemeinwesen im umgekehrten Fall einen markt- üblichen Preis zu entrichten, der praktisch ausnahmslos auch verlangt wird.
Das Vorgehen der PTT, d. h. der grundsätzliche Verkauf zum Höchstangebot, gewährleistet zudem, dass unerwünschten subjektiven Einflussnahmen von dritter Seite vorgebeugt wer- den kann.
Der Frage einer Anheizung der Bodenpreisentwicklung durch Immobilienverkäufe der PTT kommt anderseits kaum Bedeu- tung zu, da die Veräusserungen sich gesamtschweizerisch auf eine sehr geringe Zahl von Grundstücken beschränken (1987 = 12, 1988 = 17 Verkäufe). Dabei handelt es sich nur selten um Bauland, sondern vorwiegend um überbaute Kleinobjekte mit ausgedienten Telefonzentralen-Gebäuden oder renova- tionsbedürftige Altbauten mit ungenügendem Ertragspoten- tial, wo ohnehin kein Bodenpreisansatz zur Diskussion steht. Die Verkaufspolitik der PTT bezweckt somit schwergewichtig, unrentable, nicht für betriebliche Zwecke notwendige Liegen- schaften zu veräussern und die entsprechenden Erlöse durch vorsorgliche Kaufgeschäfte für eine qualitative und lagemäs- sige Aufwertung des Reserve-Liegenschaftsbestandes zu ver- wenden. Dagegen werden PTT-Grundstücke oder Teile davon grundsätzlich nicht verkauft, wenn sie mit einiger Wahrschein- lichkeit späteren betrieblichen Zwecken dienen können, als Realersatzobjekte geeignet erscheinen, kommerziell von In-
teresse sind oder sozialpolitische Gründe eine Veräusserung als nicht opportun erscheinen lassen. So wurde beispiels- weise kürzlich in Solothurn auf einen Liegenschaftsverkauf verzichtet, weil die Stadt in diesem Objekt - zu einem fairen Mietzins - einen Kindergarten eingerichtet hat.
Der Bundesrat erachtet unter den gegebenen Voraussetzun gen die Liegenschaftspolitik der PTT nach wie vor als richtig und hat keine Veranlassung, den PTT-Betrieben eine Aende- rung ihrer Praxis nahezulegen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
89.408
Interpellation Oehler Transport gefährlicher Güter im Rheintal
Transport de marchandises dangereuses dans le Rheintal
Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1989
In den vergangenen Monaten haben sich auf den SBB- Strecken im St. Galler Rheintal, namentlich auch auf den Grenzbahnhöfen St. Margrethen und Buchs, einige unange- nehme Vorfälle mit dem Transport gefährlicher Güter, insbe- sondere mit Waggons aus Oesterreich und dem Ostblock, er- eignet. Die Bevölkerung ist besorgt, weil offenbar bis jetzt we- nig bis nichts zum Schutze der Bevölkerung getan wurde. Ich frage den Bundesrat:
Ist er über die Vorfälle orientiert?
Kann er eine Zusammenstellung über diese Vorfälle geben und mitteilen, welche Chemikalien zu den Vorfällen führten?
Ist der Bundesrat bereit, Sofortmassnahmen zur Verhinde- rung weiterer Vorfälle anzuordnen oder von den SBB zu ver- langen?
Ist der Bundesrat bereit, die Oeffentlichkeit über die getroffe- nen Schutzmassnahmen zu informieren?
Bestehen Rechtsgrundlagen, mit welchen der Import ge- fährlicher Güter auf/mit ungeeigneten Fahrzeugen/Waggons verboten werden kann?
Wer übernimmt die Verantwortung, wenn weitere Vorfälle passieren?
Sind die Informationswege mit den St. Galler Behörden ausgebaut, damit notfalls sofort gehandelt werden kann?
Hat der Bundesrat die Möglichkeit, über die SBB auf interna- tionaler Ebene aktiv zu werden, damit die Missstände sofort behoben und solche Ladungen auch von ausländischen Bah- nen nicht übernommen, mindestens nicht in unser Land ver- schoben werden?
Texte de l'interpellation du 16 mars 1989
Ces derniers mois, quelques incidents malencontreux se sont produits sur les lignes des CFF dans la vallée saint-galloise du Rhin, notamment dans les gares frontières de St. Margrethen et de Buchs, lors du transport de marchandises dangereuses, tout particulièrement dans des wagons en provenance d'Autri- che et des pays d'Europe orientale. La population est inquiète, car on n'a manifestement quasiment rien fait jusqu'à présent pour la protéger.
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
A-t-il connaissance de ces incidents?
Peut-il faire un bref rapport sur ceux-ci et indiquer les pro- duits chimiques impliqués?
Est-il prêt à prendre des mesures immédiates pour empê- cher la répétition de tels incidents ou à exiger que les CFF se chargent de le faire?
Interpellation Oehler
1199
Juni 1989 N
Est-il prêt à renseigner le public sur les mesures de protec- tion prises?
Existe-t-il des prescriptions qui permettraient d'interdire l'importation de marchandises dangereuses par des moyens de transport inappropriés?
Dans l'affirmative, quelles sont ces prescriptions?
Le Conseil fédéral est-il prêt à les édicter sans retard si elles n'existent pas encore?
Qui est responsable si de nouveaux incidents se produi- sent?
La transmission des informations entre les autorités fédéra- les et saint-galloises est-elle suffisamment développée pour qu'il soit possible d'agir immédiatement le cas échéant?
Le Conseil fédéral a-t-il la possibilité d'agir sur le plan inter- national par l'intermédiaire des CFF pour que les déficiences constatées soient immédiatement levées et que les chemins de fer étrangers refusent également de procéder à de tels transports ou que tout au moins ceux-ci ne soient pas devies vers notre pays?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die jüngsten Vorfälle in Au/SG und auf dem Bahnhof Buchs machen weitere Begründungen überflüssig. Die betroffene 'Bevölkerung ist glücklicherweise schadlos davongekommen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989
Die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn unter- liegt strengen gesamteuropäisch harmonisierten Vorschriften, die laufend überarbeitet und dem Stand der Technik und der Wissenschaft auf diesem Gebiet angepasst werden. Damit ist ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.
Die konkret gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Die in schweizerischen Grenzbahnhöfen gelegentlich auf- tretenden Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Uebernahme von Wagen oder Zügen aus dem Ausland bilden eine wichtige Grundlage bei den umfangreichen Bemühun- gen des Bundes und der Bahnen, bestehende Schwachstel- len beim Transport gefährlicher Güter zu eliminieren.
Seit 1988 wurden die folgenden Vorfälle mit gefährlichen Gütern im Raum Rheintal registriert:
Au SG: 1 Wagen Kerosin; Grund: geborstene Radscheibe;
Buchs SG: 1 Wagen Aceton: Grund: defekte Dichtung;
1 Wagen Epichlorhydrin; Grund: Ueberdruck;
Den Vorfällen in den Grenzbahnhöfen liegt in der Regel kein Verschulden der SBB zugrunde. Im Gegenteil: Diese Vorfälle zeigen auf, dass das Kontrollpersonal seine Aufgabe bei der Uebernahme von Wagen und Zügen mit gefährlicher Ladung aus dem Ausland sehr ernst nimmt und mangelhafte Wagen konsequent an die Oesterreichischen Bundesbahnen (OeBB) zurückweist, und zwar mit allen sich daraus ergebenden recht- lichen Folgen. Solche Wagen verbleiben jedoch in den Bahn- höfen Buchs SG und St. Margrethen, weil diese aufgrund ei- nes Staatsvertrages von den OeBB und SBB gemeinschaftlich betrieben werden. Diesen Vorfällen kann deshalb mit einer In- tervention des Bundesrates nicht entgegengewirkt werden.
Nach Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes obliegt die Ko- ordination des Katastrophenschutzes grundsätzlich den Kan- tonen. Diese Bestimmungen werden mit der in der Vernehm- lassung stehenden Störfallverordnung konkretisiert. Danach sind die Kantone u. a. dafür zuständig, dass
die Bevölkerung bei einem Ereignisfall rechtzeitig alarmiert wird und Verhaltensanweisungen erhält sowie
die öffentlichen Ereignisdienste mit der Einsatzplanung der Bahnen koordiniert werden.
Die Störfallverordnung enthält auch Bestimmungen, um die mit dem Transport und dem Umschlag gefährlicher Güter ver- bundenen Risiken zu erkennen, gesamtheitlich zu beurteilen und zu vermindern. Dadurch sollte es möglich werden, einen Kataster der durch die Risiken des Transports gefährlicher Gü- · ter belasteten Zonen zu erstellen. Gestützt hierauf können dann wirksame und umfassende Massnahmen zur Begren- zung der Risiken und zur Optimierung des Katastrophen- schutzes im Schienen- und Strassenverkehr eingeleitet wer- den.
Ausserdem hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) zusammen mit der Arbeitsgruppe Chemie der Eidgenössischen Kommis- sion für AC-Schutz (Komac) bereits im Jahr 1986 einen Mass- nahmenkatalog ausgearbeitet, um bestehenden Schwach- stellen in der Transportphase gefährlicher Güter begegnen zu können. Mit der Bearbeitung dieses Katalogs befasst sich eine besondere Arbeitsgruppe, der Vertreter der Bahnen, der Ar- beitsgruppe Chemie und des BAV angehören. Dabei werden zurzeit auch Massnahmen zur Verminderung der möglichen Gefahren geprüft, die generell mit der Uebernahme gefährli- cher Güter von ausländischen Eisenbahnverwaltungen zu- sammenhängen. Andere zusätzliche Sicherheitsmassnah- men konnten bereits verwirklicht werden.
Im europäischen Schienenverkehr sind gefährliche Güter nur zu den in der Ordnung für die internationale Eisenbahn- beförderung gefährlicher Güter festgelegten Sicherheitsbe- stimmungen zum Transport zugelassen. Darin sind beispiels- weise die Anforderungen an die Gefahrgut-Verpackungen und deren Kennzeichnung enthalten. Ferner dürfen Tankcon- tainer und Kesselwagen mit gefährlichen Gütern nur beladen werden, wenn sie den Bedingungen in bezug auf den Bau, die Prüfung, die Zulassung, die Verwendung und die Kennzeich- nung entsprechen.
Die Haftung zwischen den an einem Gefahrgut-Transport beteiligten Eisenbahnverwaltungen und dem Versender ist mit 'den einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern umfassend geregelt. Im Schienenverkehr fallen die Durchführung vorbeu- gender und vorausschauender Massnahmen im Hinblick auf die Verminderung der Risiken und eine wirksame Bekämp- fung von Unfallfolgen durch spezialisierte Ereignisdienste (öf- fentliche und private Chemiewehren) grundsätzlich in den Ver- antwortungsbereich der Bahnen. Eine enge Zusammenarbeit mit den für die Koordination des Katastrophenschutzes zu- ständigen kantonalen Stellen ist dabei unabdingbar.
Die SBB-Alarmpläne und die Einsatzdispositive für das Rheintal sind mit den St. Galler Behörden abgesprochen und werden mit ihnen periodisch überprüft.
Die für eine Uebernahme oder Zurückweisung von Güter- wagen in den Grenzbahnhöfen geltenden Bedingungen sind Gegenstand des Uebereinkommens über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr. Diese Bestimmungen sind auch für die Normalspurstrecken betrei- benden Eisenbahnverwaltungen des Ostblocks verbindlich. Wagen, die den allgemeinen technischen Bedingungen die- ses Uebereinkommens nicht entsprechen, darunter fällt ne- ben der Betriebssicherheit des Wagens auch der konkrete Ver- lad der Güter, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die bestehenden Rechtsmittel sowie die internationale Zu- sammenarbeit der Behörden und insbesondere der Bahnen sind derart ausgestaltet, dass der Bundesrat diesbezüglich auf internationaler Ebene nicht aktiv werden muss.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
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Interpellation Oehler Transport gefährlicher Güter im Rheintal Interpellation Oehler Transport de marchandises dangereuses dans le Rheintal
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.408
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1198-1199
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Pagina
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20 017 557
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