Interpellation Günter
1168
N
23 juin 1989
ments et de futures menaces militaires? A quel genre de re- cherche visant la prévention des effets des armes biologiques l'industrie chimique se livre-t-elle (recherche évoquée par la délégation suisse à la 2ème conférence de vérification de la Convention)? Quelle en est l'importance? Quel est le but des recherches faites dans les universités et les hôpitaux dispo- sant d'installations destinées au degré 3 de «sécurité biologi- que»? Quelle en est l'étendue?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bäum- lin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Brélaz, Bundi, Carobbio, Danuser, Diener, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Fehr, Fetz, Grendelmeier, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder, Mauch Ursula, Meier-Glattfel- den, Meizoz, Morf, Müller-Aargau, Neukomm, Pitteloud, Re- beaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Seiler Rolf, Stap- pung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger (51)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989
Das Uebereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen von 1972 enthält keine eigentli- chen Verifikationsmassnahmen. Es sieht lediglich die allge- meine Pflicht der Vertragsstaaten vor, bei der Lösung aller Pro- bleme, die sich in bezug auf die Ziele des Uebereinkommens oder bei der Anwendung seiner Bestimmungen ergeben, zu- sammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu konsultieren. Fer- ner kann jeder Vertragsstaat beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Beschwerde einlegen, wenn er vertragswidriges Ver- halten anderer Staaten feststellt. Der Sicherheitsrat kann dar- aufhin eine Untersuchung veranlassen, in deren Rahmen alle Vertragsstaaten zusammenarbeiten müssen (vgl. Art. V und VI).
Die Anwendung der Konvention erfolgt in der Schweiz über die interne Gesetzgebung, insbesondere über das Kriegsma- terial- und das Umweltschutzgesetz sowie die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches.
Der Bundesrat betrachtet den Kampf gegen die Proliferation von B-Waffen als grundlegend. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beteiligt er sich an allen diesbezüglichen inter- nationalen Bemühungen. Insbesondere nahm die Schweiz aktiv an den Ueberprüfungskonferenzen des B-Waffenvertra- ges (1980, 1986) teil und unterhält auf bilateraler Ebene regel- mässige Kontakte mit gleichgesinnten Staaten.
Der schweizerische Vorbehalt ist bisher nie angewendet worden. Wie bereits in der Botschaft vom 17. Januar 1973 aus- geführt wurde, erfasst der Vertrag nicht nur die biologischen Wirkstoffe und Toxine, sondern auch Hilfsmittel wie Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für deren Verwendung bestimmt sind. Da der Einsatz von biologischen Wirkstoffen oder Toxinen keine spezifischen Einrichtungen oder Mittel er- fordert, ist deren Unterscheidung von den übrigen in den Ar- meen verwendeten Waffen, Ausrüstungen und Einsatzmitteln (z. B. Flugzeuge, Artillerie, Fernlenkwaffen) kaum durchführ- bar. An dieser Situation hat sich in der Zwischenzeit nichts ge- ändert.
Die Schweiz besitzt und produziert keine biologischen Waf- fen und hat auch kein Interesse, solche zu erwerben. Hinge- gen trifft sie im Einklang mit ihren Vertragsverpflichtungen und
im Sinne der Gesamverteidigung alle ihr möglichen Vorsorgen zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Armee gegen B- Waffen. Dies gilt auch für Arbeiten der Armeelabors auf den Gebieten der Prophylaxe, Diagnostik und Therapie.
Alle Forschungstätigkeiten der schweizerischen Industrie im Bereich der Mikroorganismen und der Toxine betreffen ausschliesslich Probleme der medizinischen Behandlung und Prophylaxe oder andere friedliche und vertragskonforme Zwecke. Dasselbe gilt auch für die an den Universitätsinstitu- ten betriebene Forschung.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine effiziente Verifi- kation des B-Waffenvertrags nur über eine Vertragsergänzung erreicht werden kann, wobei allerdings das bereits Erreichte nicht aufgegeben werden sollte. Die 3. Ueberprüfungskonfe- renz, die spätestens 1991 stattfinden wird, wird sich mit diesen Fragen zu befassen haben. Der Bundesrat unterstützt die Be- mühungen, die Verifikationsmassnahmen der Konvention zu verbessern.
Braunschweig: Ich erkläre mich von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt: weil der Bundesrat das Ueberein- kommen über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen ernst nimmt, weil er dessen Wichtigkeit anerkennt. Ich be- grüsse alle Anstrengungen, die bei nächsten Ueberprüfungs- konferenzen zur Verschärfung dieses Uebereinkommens füh- ren. Dafür bin ich dankbar.
Nicht befriedigt bin ich insofern, als es mir in meiner Interpella- tion um einen ganz speziellen Aspekt ging: nämlich um die Ve- rifikation, d. h. die Ueberwachung des Uebereinkommens. Ein Uebereinkommen darf nicht nur Papier sein oder gar zum Pa- piertiger werden: Es soll nach und nach durchgesetzt werden können. Dazu braucht es unter anderem die Verifikation. Sie ist heute von zentraler Bedeutung. Die Antwort, die ich dazu erhalten habe, kann mich nicht befriedigen. Ich verweise Sie beispielsweise auf Frage 2 der Interpellation. Ich habe nach den Verifikationsinstrumenten unseres Landes gefragt und nicht nach der Anwendung des Uebereinkommens. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Ich wünschte mir zudem, dass ich hin und wieder von unse- rem Lande mehr konkrete Vorschläge oder Studien zu aktuel- len Fragen bekäme. Wir haben in der Schweiz Forschung und Bildung, und dieses Gut ist auch eine internationale Verpflich- tung. In dieser Beziehung bin ich mit der Antwort nicht zufrie- den. Ich erinnere an die Frage nach der Technologiefolgenab- schätzung, die ich schon vor längerer Zeit erstmals aufgewor- fen habe. Auch von diesem Teil der Antwort kann ich mich nicht als befriedigt erklären. Die Fragen sollten nicht konkreter sein als die Antworten! Wenn das einreissen würde, könnten wir uns Interpellationen und damit die Erfüllung unserer Auf- sichtspflicht ersparen!
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
89.426
Interpellation Günter Schweizer Radio International. Sendungen in russischer Sprache Radio-Suisse internationale. Emissions en langue russe
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1989 Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der Umstände sowie der politischen und wirtschaftlichen Wichtigkeit über die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (CoCo) möglichst rasch erreicht wer-
Interpellation Nabholz
1169
den sollte, dass die SRI Sendungen in russischer Sprache auf- nimmt?
Texte de l'interpellation du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'en raison des circons- tances et de l'importance politique et économique de la ques- tion il conviendrait d'agir auprès de la Commission de coordi- nation pour la présence de la Suisse à l'étranger (CoCo), afin que la RSI émette le plus rapidement possible en langue russe?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Grendelmeier, Leuenber- ger-Solothurn, Mühlemann, Pini, Wiederkehr (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989
Auf dem Gebiet des Kurzwellenradios wird die Präsenz der Schweiz im Ausland durch den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1985 geregelt. Dieser überträgt zur Durchführung die Programmseite der Schweizerischen Radio- und Fernseh- gesellschaft (SRG) und die technische Seite der PTT. Artikel 55bis der Bundesverfassung seinerseits garantiert dem Sen- der eine unabhängige Programmwahl und Prioritätenfestset- zung.
Obwohl die Zahl der Auslandschweizer, welche von Sendun- gen in russischer Sprache berührt wären, sehr beschränkt ist, kann sich der Bundesrat im Prinzip dem Wunsch des Interpel- lanten anschliessen, könnten doch solche Programme die In- formation über unser Land fördern und so die Völkerverständi- gung unterstützen.
Einer schnellen Aufnahme von Sendungen in russischer Spra- che stehen jedoch zahlreiche Hindernisse entgegen. Unter den wichtigsten gilt es die Tatsache zu erwähnen, dass die ur- sprünglichen Kriterien, welche dem Bau der von Radio Schweiz International (RSI) benützten technischen Einrichtun- gen zu Grunde lagen, vor allem Sendungen in südlicher, west- licher und nördlicher Richtung vorsahen. Diese Einrichtungen könnten deshalb den Empfang in gleicher Qualität in Richtung Osteuropa nicht gewährleisten. Dazu kommt, dass sie zurzeit durch die existierenden Programme voll ausgelastet sind. Wei- ter gilt es zu erwähnen, dass sich RSI, um Progamme in russi- scher Sprache zu gestalten, gezwungen sähe, das dafür not- wendige Personal zusätzlich einzustellen. Da das zur Verfü- gung stehende Budget überdies vollständig von den laufen- den Aufgaben beansprucht wird, müssten hierzu vom Parla- ment zusätzliche Kredite freigestellt werden. Wegen der ver- schiedenen Probleme, die sich für RSI bei der Ausübung der gegenwärtigen Aufgaben stellen, ist der Bundesrat der An- sicht, dass die Frage zusätzlicher Sendungen ins Ausland so- wie die sich daraus ergebenden technischen Implikationen in die aktuelle parlamentarische Diskussion über das Radio- und Fernsehgesetz einfliessen sollten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. .
89.312 Interpellation Nabholz Oekobilanz von Packstoffen Bilan écologique des matériaux d'emballage
Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1989
Bei der Optimierung von Verpackungen zur Verminderung der Umweltbelastungen greifen Ingenieure zum Instrument der Oekobilanz. Es erlaubt, gültige Vergleiche zwischen verschie- denen Lösungsvarianten für ein bestimmtes Verpackungspro- blem anzustellen. Heute ist für die Bilanzierung der Oekodaten für Verpackungen der BUS-Bericht Nr. 24 («Oekobilanzen von Packstoffen», Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 24) massge- bend. Er datiert aus dem Jahre 1984 und basiert auf einer von der Empa St. Gallen ausgearbeiteten Studie. In den letzten Jahren fand der Bericht eine erfreuliche Verbreitung, insbe- sondere bei den schweizerischen Grossverteilern. Auch im Ausland stiess er auf grosses Interesse.
Nach fünf Jahren drängt sich eine Ueberprüfung des besag- ten Berichtes, sowohl in bezug auf die Aktualität der darin ent- haltenen Daten wie auch bezüglich einer weiterentwickelten Methodik auf.
Ich frage den Bundesrat an:
Erachtet er die Oekobilanzierung nach wie vor als taugli- ches Instrument zur Auswahl von Packstoffen und zur Opti- mierung von Verpackungssystemen?
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Methodik der Oekobilanzierung von Packstoffen aufgrund der praktischen Erfahrungen und Bedürfnisse der Anwender verfeinert und an- gepasst sowie hinsichtlich der Beurteilung ganzer Ver- packungssysteme erweitert werden sollte?
Welche Stelle betrachtet er als dafür zuständig?
Bei wem läge ferner die Zuständigkeit für die fachlich sorg- fältige und unabhängige Erhebung aktueller Daten, die den technischen Innovationen der vergangenen Jahre und dem heutigen Stand der Technik in der Industrie Rechnung trägt? 5. In welcher Art wäre die notwendige kontinuierliche Pflege und Nachführung der Basisdaten in Zukunft sicherzustellen?
Texte de l'interpellation du 1er février 1989
A la recherche d'une organisation des emballages et de la di- minution des charges sur l'environnement, les ingénieurs se servent de la notion de «bilan écologique». Ce concept permet d'établir des comparaisons valables entre les diverses solu- tions possibles à un problème de conditionnement donné. Un document essentiel à ce sujet a été publié par l'Office fédéral de l'environnement sous le titre «Bilan écologique des ma- tériaux d'emballage» (no 24 de la série de publications de cet office sur la protection de l'environnement). Cette publication, qui date de 1984 et se base sur une étude entreprise par le La- boratoire fédéral d'essai des matériaux à Saint-Gall, a été lar- gement diffusée, notamment auprès des grands distributeurs suisses. Il a également suscité un intérêt certain à l'étranger. Cependant, cinq ans plus tard, une révision dudit document s'impose, tant quant à l'actualité des données qu'il renferme que sous le rapport du perfectionnement de la méthode.
C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Juge-t-il la méthode du bilan écologique toujours aussi per- tinente quant au choix des matériaux d'emballage et à l'optimi- sation des systèmes de conditionnement?
Est-il d'avis que la méthode d'établissement du bilan écolo- gique des divers matériaux d'emballage devrait être affinée et améliorée, compte tenu des expériences pratiques et des be- soins des utilisateurs, et élargie, de manière à évaluer globale- ment des systèmes de conditionnement intégraux.
Quel est le service ou l'organe compétent en la matière?
Quel serait le service compétent pour la saisie rigoureuse et
63-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Günter Schweizer Radio International. Sendungen in russischer Sprache Interpellation Günter Radio-Suisse internationale. Emissions en langue russe
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Année
1989
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.426
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
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20 017 528
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