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Motion Bundi
ces sont fixées selon le principe de la couverture des frais, qui, d'une part, signifie que les dépenses administratives doivent être couvertes et, d'autre part, exige que le montant total des émoluments ne soit pas exagérément supérieur au coût total de l'activité de l'administration. L'émolument pris isolément doit ainsi être raisonnablement proportionné à la prestation fournie. Pour des raisons humanitaires, l'article 16, lettre f, de l'ordonnance susmentionnée prévoit que les prestations ac- cordées en cas de maladie, d'accident, de décès ou d'arresta- tion bénéficient d'une franchise de quatre heures déduite du montant total de l'émolument calculé pro rata temporis.
Nous avons donc des règles extrêmement précises que nos collaborateurs doivent observer. Par ailleurs, des rapports d'inspection relatifs à la gestion des affaires administratives et consulaires de nos représentations indiquent de manière constante que tant nos représentations à l'étranger que la cen- trale interviennent de façon efficace et adéquate en fonction de la situation. Il y aura toujours, ici ou là, un événement quelcon- que qui justifiera une réclamation. Nous savons aussi, par le courrier que nous recevons pour nous remercier, que certains de nos agents consulaires et diplomatiques n'hésitent pas, pour faciliter l'arrangement de certains problèmes, à ouvrir leur propre porte-monnaie pour venir au secours de nos com- patriotes en difficulté, en leur prêtant même quelquefois des sommes importantes.
Le Conseil fédéral estime donc que le dispositif actuel en ma- tière d'aide aux ressortissants suisses qui se trouvent en diffi- culté ou qui ont été victimes d'un crime à l'étranger, a fait ses preuves et qu'il n'est par conséquent pas opportun de le modi- fier. Il vous propose dès lors de rejeter le postulat.
Präsident: Der Postulant hält an seinem Vorstoss fest.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
43 Stimmen 69 Stimmen
87.506
Motion Bundi Schaffung einer zentralen Dienststelle für Abrüstung Problèmes du désarmement. Création d'un service central
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1987
Angesichts der bescheidenen personellen Dotierung der sich mit der Abrüstung befassenden Bundesstellen wird der Bun- desrat eingeladen, eine zentrale Dienststelle für Abrüstung zu schaffen; diese soll personell so dotiert sein, dass die Schweiz im Hinblick auf die mit der Abrüstung sich stellenden Verifika- tionsaufgaben ihre guten Dienste anbieten kann. Diese Dienststelle soll eng mit den entsprechenden Stellen der an- deren Neutralen zusammenarbeiten.
Texte de la motion du 18 juin 1987
Etant donné les effectifs restreints dont disposent les services fédéraux qui s'occupent de problèmes de désarmement, le Conseil fédéral est chargé de créer un service central qui soit doté d'un personnel suffisant pour permettre à la Suisse d'of- frir ses bons offices en vue de l'exécution de tâches de con- trôle qu'impliqueront les accords sur le désarmement. Ce ser- vice devra travailler en étroite collaboration avec ses homolo- gues des autres pays neutres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäum- lin Richard, Bircher, Borel, Braunschweig, Deneys, Eggen- berg-Thun, Euler, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Lanz, Leuen- berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Morf, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Robbiani, Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay (32)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Von der Schweiz muss erwartet werden, dass sie im Rahmen ihrer Neutralität ihr Möglichstes unternimmt, um einen be- wussten Beitrag an die weltweiten Bemühungen zur Abrü- stung zu leisten. Die humanitäre Tradition unseres Landes ge- bietet uns auch, unsere Anstrengungen für Frieden und Si- cherheit in der Welt beharrlich fortzusetzen. Ein Mittel, unsere Disponibilität stärker in den Vordergrund zu rücken, besteht in einem gezielten Angebot von guten Diensten im Abrüstungs- bereich.
Zur Zeit befassen sich ca. 3 bis 4 Personen im EDA mit Abrü- stungsfragen; die Zahl im EMD dürfte kaum höher sein. Diese Dienste sind im Vergleich mit anderen neutralen Staaten knapp ausgestattet. Sie sollen deshalb ausgebaut werden. Zweckmässig wäre ein gemeinsamer EDA-EMD-Dienst (ver- gleichbar mit dem Integrationsbüro zwischen EDA und EVD). Da es jedoch vor allem um aussenpolitische Fragen geht, soll der Schwerpunkt beim EDA liegen, was auch für die politische Transparenz dieses Dienstes wichtig ist.
Die Bedeutung des Ausbaues der diesbezüglichen Verwal- tung lässt sich wie folgt erklären:
Die neue Dienststelle würde in die Lage versetzt, die kom- plexe Materie der Abrüstung vertiefter zu studieren und zu ver- stehen;
Sie würde Gewähr leisten, einen schweizerischen Stand- punkt klarer zu definieren und gegen aussen zu vertreten und damit auch unsere Interessen in den internationalen Verhand- lungen (multilateral und bilateral) besser zu verteidigen;
Sie würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Schweiz in Zukunft - wenn die Aufgabe der Verifikation allfälli- ger Abrüstungsabkommen sich konkret stellt - kompetent und glaubwürdig ihre guten Dienste anbieten kann.
Unsere Bemühungen auf diesem Gebiet gilt es in Zukunft bes- ser mit jenen anderer Neutraler zu koordinieren. Dies gilt so- wohl für die Ausbildung von Spezialisten als auch für einen zu intensivierenden Informationsaustausch, durch den wir vom Niveau der Arbeiten insbesondere der Schweden profitieren könnten. Eine solche Koordination wäre vor allem dann wich- tig, wenn die Neutralen für die Verifikation in Zukunft gemein- sam ihre Dienste anböten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987
Die Infrastruktur der Bundesverwaltung für den Bereich der Friedenssicherung, der vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen, der Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Abklärung von Möglichkeiten entsprechender Guter Dienste (nachfolgend kurz Abrüstung genannt) mag im Ver- gleich mit andern Staaten bescheiden erscheinen. Bundesrat und Bundesverwaltung haben jedoch in den vergangenen Jahren die im Rahmen der Personalplafonierung möglichen Dispositionen getroffen, um den ständig komplexer werden- den Aufgaben in diesem Bereich gerecht zu werden. So sind gegenwärtig die folgenden personellen und materiellen Res- sourcen eingesetzt:
Im EDA werden die Abrüstungsfragen grundsätzlich durch den Dienst für politische Sonderfragen betreut (geschaffen 1980). Gewisse Abrüstungsprobleme werden auch vom Politi- schen Sekretariat behandelt. Der KSZE-Dienst (geschaffen 1985) ist für die entsprechenden Fragen im Rahmen der KSZE/KVAE zuständig. Alle drei Dienste arbeiten unter der Lei- tung des Staatssekretärs zusammen.
Im EMD werden die Aufgaben der Abrüstung von der Unter- gruppe Front des Stabs der Gruppe für Generalstabsdienste wahrgenommen. Koordination und Zusammenarbeit zwi-
N 23 juin 1989
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Motion Müller-Meilen
schen EDA und EMD haben sich im Abrüstungsbereich seit über 20 Jahren bestens bewährt, und zwar nicht nur verwal- tungsintern, sondern auch bei internationalen Konferenzen. Sie wird durch regelmässige Konsulationen zwischen dem Staatssekretär und dem Generalstabschef gewährleistet und abgerundet.
Je nach der Problemlage werden ausserdem interessierte Dienste anderer Departemente zur Mitarbeit eingeladen, wie z. B. das Bundesamt für Aussenwirtschaft oder das Bundes- amt für Energiewirtschaft.
Seit einigen Jahren ist unserer Mission in Genf ein militärischer Berater (ranghoher Offizier) für die Belange der Abrüstungs- konferenz zugeteilt. Da die Schweiz nicht Mitglied dieser Kon- ferenz ist, sind ihr bei ihrer Tätigkeit allerdings Grenzen ge- setzt. Dasselbe gilt auch für unsere Beobachter-Mission in New York.
An allen unseren für Sicherheitspolitik bedeutenden Aussen- posten werden die Fragen der internationalen Sicherheit, der Rüstungskontrolle und Abrüstung mit besonderer Aufmerk- samkeit verfolgt.
Seit 1986 läuft im Institut universitaire de hautes études inter- nationales in Genf ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Sicherheitsexperten. In einem einjährigen Kurs wurden je zwei Beamte des EDA und des EMD über Sicherheits- und ins- besondere auch Abrüstungsfragen unterrichtet. Dadurch wird verwaltungsintern das personelle Potential für die Bearbeitung entsprechender Aufgaben, besonders auch im Hinblick auf die Prüfung der Uebernahme eventueller Verifikationsauf- gaben durch die Schweiz, verstärkt. Ein zweiter Kurs wird im Lehrjahr 1987/1988 mit je zwei weiteren Beamten durchge- führt.
Schliesslich hat das Parlament für 1987 einen Kredit von 350 000 Franken gesprochen, der es der Bundesverwaltung ermöglicht, Ressortforschung und verwandte Massnahmen auf den Gebieten Sicherheitspolitik, Friedenssicherung, Rü- stungskontrolle und Abrüstung sowie Gute Dienste zu finan- zieren. Auf diese Weise kann die Verwaltung die vorhandenen Forschungsreserven für die Erarbeitung von Grundlagen und die Behandlung von Sachfragen besser nutzen und koordinie- ren. Der Kontakt zwischen Verwaltung und Wissenschaft kann so vertieft werden. Entsprechende Kredite werden auch für die Jahre 1988 und 1989 beantragt werden.
Um der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den in- teressierten Departementen und Dienststellen einen ständi- gen Rahmen zu geben und um auch über eine verwaltungsin- terne Instanz für Grundlagen- und Sachstudien zu verfügen, ist 1982 die interdepartementale «Arbeitsgruppe Gute Dienste und Internationale Friedenssicherung» (AGDIF) gebildet wor- den. Sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Rü- stungskontrolle, der Verifikation sowie der allfälligen Möglich- keiten Guter Dienste in diesem Zusammenhang. Sie ist auch für die intensivierten Kontakte mit den zuständigen Wissen- schaftskreisen verantwortlich (Ressortforschung und ver- wandte Massnahmen). Unter anderem ist die von Professor Gasteyger und René Haug durchgeführte Nationalfondsstu- die, erschienen 1986 unter dem Titel «Schweiz und Rüstungs- kontrolle: Schweizerische Aussenpolitik vor neuen Aufgaben» (Verlag Rüegger, Grüsch), ein Ergebnis der Bemühungen der AGDIF.
Wie die fast 15-jährige Geschichte der KSZE, ihrer Folgekonfe- renzen und Expertentreffen zeigt, arbeiten wir in dem Ausmass mit den andern N+N zusammen, als es sich bei voller Wah- rung unserer eigenen Interessen als möglich und zweckmäs- sig erweist. Allerdings ist gerade der komplexe Problemkreis der Sicherheitspolitik ein Bereich, in dem nationale Interessen von ausschlaggebender Bedeutung sind. Die oft divergieren- den geopolitischen und strategischen Anliegen der N+N- Staaten erschweren eine umfassende Zusammenarbeit.
Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass der geschaffene institutionelle Rahmen den gegenwärtigen Bedürfnissen Rechnung trägt. Er wird indessen die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der internationalen Sicherheitspolitik aufmerksam verfolgen, um, sofern es die Umstände erfordern, die Struktu- ren der Verwaltung in dem vom Motionär gewünschten Sinne zu verstärken.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.427
Motion Müller-Meilen
Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik
Politique des réfugiés. Coordination européenne
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989
Der Bundesrat wird aufgefordert, seine Aussenpolitik stärker in den Dienst einer europäischen Koordination der Flücht- lings- und Zuwanderungspolitik zu stellen. Ziel muss es sein, die westeuropäischen Staaten zu einer Konferenz einzuladen, welche eine Konvention betreffend die gemeinsame Haltung und Bewältigung der Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach Europa ausarbeitet.
Texte de la motion du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral est chargé, par le biais de sa politique étran- gère, d'intervenir davantage en vue d'une coordination de la politique d'asile et d'immigration à l'échelon européen. Ces ef- forts doivent viser à la réunion d'une conférence des Etats d'Europe occidentale, conférence qui sera chargée d'élaborer une convention définissant des lignes communes en vue de résoudre le problème posé par l'afflux de réfugiés et d'immi- grants vers l'Europe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bonny, Eggly, Loeb, Mühlemann, Portmann, Sager, Widmer (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die weltweiten Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach dem Westen Europas irritieren und überfordern einzelne Staa- ten. Eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen im einen Land führt zum entsprechend erhöhten Zustrom in die Nach- barstaaten. Es hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass nur eine gemeinsame Haltung der Staaten Westeuropas es ge- stattet, den Anforderungen gerecht zu werden. Massnahmen einzelner Staaten überwälzen die eigenen Pflichten den Nach- barländern.
Die Grundsätze der KSZE-Akte bieten Gewähr, dass die Staa- ten ihre Völkerrechtspflichten erfüllen und die Menschen- rechte der Flüchtlinge und Zuwanderer respektiert bleiben. Das anvisierte Zusammenwirken der Staaten Westeuropas soll schliesslich Wege aufzeigen, wie das weltweite Nord- Süd-Gefälle anders als durch Flucht und Zuwanderung der Menschen von Süd nach Nord überwunden werden kann.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989
Ansätze zur internationalen Meinungsbildung finden sich in- nerhalb der EG (Ministerrat und Kommission), im Europarat sowie im Rahmen der informellen Konsultationen zwischen Aufnahmestaaten und dem UNHCR; auch die OECD befasst sich damit. Für die Schweiz sind vor allem die Arbeiten des Ex- pertenkomitees für Asylfragen des Europarates (Cahar) und die Entwicklungen innerhalb der sogenannten Schengener Gruppe (Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Benelux) von Bedeutung. Der Entwurf für ein vom Cahar ausgearbeite-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bundi Schaffung einer zentralen Dienststelle für Abrüstung Motion Bundi Problèmes du désarmement. Création d'un service central
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.506
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1131-1132
Page
Pagina
Ref. No
20 017 473
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