Geschäftsbericht des Bundesrates
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Abstimmung - Vote
Für den Antrag Oester Für den Antrag der Kommission
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Art. 6 bis 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 6 à 9 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 10 Antrag der Kommission Abs. 1 und 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 2bis
.... ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusam- men mit dem Ruhegehalt 50 Prozent .... Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Oester Abs. 2bis Solange der Empfänger einer Ehegattenrente ein Einkommen erzielt, das ...
Art. 10 Proposition de la commission Al. 1 et 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2bis
.... un revenu professionnel ou une rente, sa retraite est réduite dans la mesure où le total de la retraite, du revenu profession- nel et de la rente excède ...
Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Oester Al. 2bis
Aussi longtemps que le bénéficiaire d'une rente de viduité tou- che un revenu, sa rente ...
Angenommen gemäss Antrag Oester Adopté selon la proposition Oester
Art. 11 bis 14 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 11 à 14 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes An den Ständerat - Au Conseil des Etats
97 Stimmen (Einstimmigkeit)
89.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988
Bericht des Bundesrates vom 22. Februar 1989, des Bundesgerichtes vom 14. Februar 1989 und des Eidgenössischen Versicherungsgerich- tes vom 31. Dezember 1988 Rapport du Conseil fédéral du 22 février 1989, du Tribunal fédéral du 14 février 1989 et du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1988 Beschlussentwurf siehe Seite 477 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 477 du rapport
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Rutishauser, Berichterstatter: Mit dem Geschäftsbericht 1988 legt der Bundesrat dem Parlament und der Oeffentlichkeit wie- derum einen umfassenden Bericht über seine Geschäftsfüh- rung vor. Die zuständigen Sektionen der Geschäftsprüfungs- kommission haben die Berichte der einzelnen Departemente, der Bundeskanzlei und der PTT durchberaten. Die zuständi- gen Departementsvorsteher, Generalsekretäre und Chef- beamte standen für alle gewünschten Auskünfte zur Verfü- gung. Viele Fragen wurden schriftlich beantwortet, und auf Wunsch wurden ergänzende Berichte erstellt. Zur Behand- lung des Geschäftsberichtes werden zu jedem Departement die zuständigen Sektionspräsidenten Bericht erstatten. Ueber die Inspektionen und die behandelten Aufsichtseingaben liegt wiederum ein schriftlicher Bericht vor. Zwei Berichte der GPK - Massnahmen zu «Tschernobyl» und Aufsichtseingabe Maza und Musey - wurden bereits im März veröffentlicht. Auch diese Inspektionsberichte werden bei den jeweils zuständigen De- partementen behandelt. Ich mache hiermit zum letzteren eine Bemerkung.
Im vergangenen Jahr wurde die GPK mit einer Spezialaufgabe betraut, welche an die Sektion EJPD delegiert wurde. Im März 1988 gelangten 50 Nationalräte an das Ratsbüro und verlang- ten eine Untersuchung über die Ausschaffung der beiden Asylbewerber Maza und Musey. Der Bericht der Sektion ge- langte durch eine Indiskretion an die Oeffentlichkeit, bevor er von der Gesamtkommission endgültig verabschiedet war. Auf- grund einer sehr einseitigen Darstellung einzelner Medien wurde eine heftige politische Diskussion ausgelöst, in der un- sere Asylpolitik und insbesondere der Delegierte für das Flüchtlingswesen stark angegriffen wurde. Dies veranlasste die Geschäftsprüfungskommission, mit ihrem Bericht auch die Stellungnahme des Bundesrates zu veröffentlichen und überdies mit einer politischen Würdigung Verständnis für die schwierige Aufgabe des Delegierten für das Flüchtlingswesen zu bekunden.
Die GPK behandelt die Indiskretion. Sie ist nicht bereit, sich mit solchen Vorfällen abzufinden. Sie will nach Wegen suchen, wie sie künftigen Indiskretionen begegnen kann. Die politi- sche Brisanz dieser Aufsichtseingabe ist auch der Grund da- für, dass unmittelbar nach der Behandlung des Geschäftsbe- richtes EJPD eine organisierte Debatte für diese Aufsichtsein- gabe vorgesehen ist.
Ein weiteres brisantes Thema dürfte die Untersuchung in be- zug auf die Verantwortlichkeit der Angaben in der ersten Bot- schaft zur Zweigstelle des Landesmuseums im Schloss Pran- gins sein. Dieser Bericht, der von einer gemeinsamen Arbeits- gruppe beider Geschäftsprüfungskommissionen erarbeitet worden ist, wird im Departement des Innern behandelt.
Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 1988 wurde als Querschnittsthema allen Departementen und der Bundes-
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kanzlei die Frage nach der Praxis in bezug auf die Information der Oeffentlichkeit gestellt. Nachdem die GPK dieses Problem bereits 1982 bearbeitet hat, wollten wir wissen, ob sich Organi- sation und Praxis des Informationswesens seit der Umfrage von 1982 entsprechend unseren Wünschen entwickelt haben, wie darauf geachtet wird, dass bereits bei der Erarbeitung der Verwaltungsleistungen berücksichtigt wird, dass die Ergeb- nisse den Bedürfnissen der Oeffentlichkeit gerecht werden sollen, und welches die heutigen Möglichkeiten und Schwie- rigkeiten der Informationsdienste bei der Erfüllung ihrer Auf- gabe sind.
Aus den Antworten auf Frage 1 (Organisation und Praxis) kann festgestellt werden, dass die Forderung nach einem zen- tralen Informationsdienst in jedem Departement seit langem erfüllt ist. Sehr unterschiedlich ist die Personaldotierung in den Informationsdiensten der einzelnen Departemente. Der Infor- mationsdienst der Bundeskanzlei wurde nach der Katastro- phe von Tschernobyl ausgebaut und zählt heute 5,4 Einhei- ten. Diese sechs Beamtinnen und Beamten bilden auch den Kern der Informationszentrale, die in ausserordentlichen La- gen den Stäben und Departementen zur Verfügung steht. Der zentrale Informationsdienst des EDA besteht aus 12,5 Einhei- ten. Dieser Informationsdienst ist nicht nur, wie diejenigen der anderen Departemente, ausschliesslich für die Information der Oeffentlichkeit zuständig. Er ist auch für die allgemeine In- formation der schweizerischen Vertretungen im Ausland und der ausländischen Vertretungen in der Schweiz verantwort- lich.
Der Informationsdienst des EDA garantiert eine permanente Erreichbarkeit auch an Sonn- und Feiertagen. Der zentrale In- formationsdienst des EDI zählt heute 2,5 Einheiten. Die Stell- vertretung soll spätestens zu Beginn 1990 von 50 auf 100 Pro- zent ausgebaut werden. Der Informationsdienst des EJPD be- steht aus drei vollamtlichen Personen. Der zentrale Informati- onsdienst EFD zählt 2,75 Einheiten, wobei Zoll-, Alkohol- und Steuerverwaltung je einen eigenen Informationsdienst haben. Seit Ende 1987 zählt der zentrale Informationsdienst des EVD drei vollamtliche Personen. Alle Bundesämter verfügen über Informationsbeauftragte mit einem Anteil Information zwi- schen 10 und 50 Prozent. Der Informationsdienst des EVED besteht seit 1982 aus einem vollamtlichen Informationschef und seit 1984 aus einem Stellvertreter zu 30 Prozent (inklusive «Bahn 2000» und Neat). Einer der persönlichen Mitarbeiter des Departementschefs war früher Journalist und wird heute unter anderem für PR und gelegentlich auch für Informations- arbeit eingesetzt.
Bei den PTT-Betrieben besteht nach wie vor ein grosser Vor- sprung im Informationswesen gegenüber der Zentralverwal- tung. Vier Sprecher in einem zehnköpfigen Dienst sind grund- sätzlich zu jeder Tag- und Nachtzeit erreichbar.
Die Informationschefs aller Departemente haben direkten Zu- gang zum Departementschef. Unsere Forderung von 1982 nach Aus- und Weiterbildung kann wegen der Personalknapp- heit noch nicht zur vollen Zufriedenheit gelöst werden.
Zur Frage 2 schreibt die Bundeskanzlei, dass in diesem Be- reich grosse Anstrengungen unternommen worden seien. Dazu gehöre auch das dauernde Sensibilisieren der Beamten und Beamtinnen für die Bedürfnisse der Oeffentlichkeit und für. eine bürgernahe Verwaltung: «Die Informationschefs sehen sich angesichts der übermässigen Belastung im wesentlichen als Lieferant von Informationen auf Anfrage. Oft fehlt die Kraft zu einer aktiven Informationspolitik.»
In Frage 3 erkundigten wir uns nach den heutigen Möglich- keiten und Schwierigkeiten. Es wird festgestellt, dass die Kon- kurrenz unter den Medien stark zugenommen hat. Die sehr unterschiedlichen Wünsche der Lokalradios und die Sonn- tagszeitungen haben neue zeitliche Belastungen an sieben Tagen der Woche mit sich gebracht.
Die Forderung der GPK vom 13. Mai 1982 nach einer vollen Stellvertretung in allen departementalen Informationsdiensten ist nicht überall erfüllt. Generell als Hauptproblem angesehen wird die Personalknappheit der Informationsdienste. Die Be- deutung des Informationswesens ist erst richtig zum heutigen Ausmass angewachsen, nachdem die Stellenplafonierung eingeführt worden ist. Die Mittel konnten daher nicht entspre-
chend angepasst werden. Aus Zeitnot sind die Informations- chefs nicht in der Lage zu planen, Konzepte der Information zu erarbeiten und die Aus- und Weiterbildung zu fördern.
Auf unser Verlangen hat uns die Bundeskanzlei einen Zusatz- bericht über die Personalbedürfnisse der Informationsdienste zugestellt. Laut diesem Bericht werden von den Informations- diensten der Departemente und der Bundeskanzlei zusätzlich · 7,5 Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen und eine Se- kretärin oder ein Sekretär gewünscht. Die von der GPK formu- lierten Zielsetzungen können ohne diese ausgewiesene Ver- stärkung der departementalen Informationsdienste um 8,5 Stellen kaum verwirklicht werden.
Die GKP unterstützt diese Personalaufstockung der Informati- onsdienste, weil die Information der Oeffentlichkeit durch die Verwaltung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Artikel 8 des Verwaltungsorganisationsgesetzes lautet: «Der Bundes- rat sorgt dafür, dass die Oeffentlichkeit über seine Absichten, Entscheidungen und Massnahmen, ferner über die Arbeit der Bundesverwaltung durch einen Informationsdienst dauernd orientiert wird, soweit ein allgemeines Interesse daran besteht und dadurch keine wesentlichen schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen verletzt werden.»
Es wird Sache des Bundesrates sein, zu prüfen, wie dieser Mehrbedarf gedeckt werden kann, verwaltungsintern oder durch Anträge an das Parlament im Rahmen des Voranschla- ges 1990.
Zu erwähnen ist noch der Grundsatz, dass die Departements- chefs und Direktoren selber für die Information verantwortlich sind. Bei der Doppelrolle der Information als Führungsauf- gabe der Verwaltung und als Grundlage der öffentlichen Re- chenschaft soll das zweite Vorrang haben.
Nun möchte ich Sie noch ganz kurz über den Stand der eid- genössischen Verwaltungskontrolle orientieren. Eine gemein- same Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat, präsidiert von Rolf Seiler, befass- te sich an mehreren Sitzungen mit der Schaffung einer Fach- stelle für Verwaltungskontrolle. Diese neu zu schaffende Stelle ist ein Teil eines grösseren Konzepts zur Neugestaltung der Verwaltungskontrolle, der Informatik sowie der betriebswirt- schaftlichen Beratung und Ausbildung im Bund.
Am 10. November 1988 wurde ein Bericht mit klaren Vorstel- lungen zuhanden des Bunderates verabschiedet. Es soll eine gemeinsame Fachstelle für Verwaltungskontrolle geschaffen werden, die sowohl dem Bundesrat wie den Geschäftsprü- fungskommissionen dient und die die Elemente der Wirksam- keitskontrolle und der Aufgabenüberprüfung einschliesst. Man könnte sich auch zwei Instanzen vorstellen. Die Ge- schäftsprüfungskommission hat beides geprüft. Sie ist nach reiflichen Ueberlegungen zum Schluss gekommen, dass eine gemeinsame Stelle für beide Parteien vorteilhaft ist. Der Bun- desrat hat sich bereit erklärt, eine Botschaft für eine gemein- same Fachstelle im Sinne der Geschäftsprüfungskommissio- nen zu entwerfen und dem Parlament vorzulegen. Deshalb ha- ben die beiden Geschäftsprüfungskommissionen beschlos- sen, ihren Bericht vom November 1988, gemeinsam mit der Botschaft des Bundesrates, dem Parlament zu unterbreiten. Er ist deshalb noch nicht veröffentlicht. Das Verfahren ist jetzt hängig. Es läuft das grosse Mitberichtsverfahren, in das auch die GPK und die Finanzdelegation einbezogen sind. Was letzt- lich der Bundesrat entscheidet, ist noch offen. Der heutige Stand lässt hoffen, dass im Interesse einer wirksamen Verwal- tungskontrolle eine Lösung gefunden wird, die unserem Miliz- parlament eine seriöse Arbeit ermöglicht.
Zu einigen Schwerpunkten der Geschäftsprüfung 1988 hat die GPK folgende Vorstösse eingereicht, die noch von den Be- richterstattern der betreffenden Departemente begründet wer- den: Beim EDA wird mit einer Motion verlangt, die Sozialversi- cherungsansprüche der ehemaligen Kongoschweizer sicher- zustellen. Unter dem Titel «Flüchtlingspolitik» wird vom Bun- desrat mit einem Postulat ein Bericht über die Strategie für die Flüchtlings- und Asylpolitik der neunziger Jahre zuhanden des Parlamentes verlangt. Beim EMD wird mit einem Postulat auf die Notwendigkeit einer raschen Verbesserung der Koordi- nation zwischen Studium, Berufsschule und Weiterbildung ei- nerseits und Militärdienst andererseits hingewiesen.
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Vom EFD wird mit einem Postulat ein Bericht zuhanden des Parlamentes gefordert, der über die Situation und die zukünf- tige Politik des Bundesrates in bezug auf die weltweite Ver- schuldungskrise umfassend Auskunft gibt.
Schliesslich wird mit einer Motion im EVD gefordert, dass der Bundesrat endlich in der seit fünf Jahren zur Diskussion ste- henden Zusammenlegung der Empfa und des Gestütes Aven- ches einen Entscheid trifft. Hier ist im Interesse der Sache und der Angestellten ein Entscheid dringend.
Wie bereits erwähnt, werden alle diese Vorstösse bei der Be- handlung des Geschäftsberichtes von den Kommissionsspre- chern mündlich begründet.
Der im März veröffentlichte Bericht über Massnahmen nach «Tschernobyl» wird ebenfalls mit dem Geschäftsbericht disku- tiert. Die GPK hatte damals ein Postulat für eine internationale Harmonisierung im Strahlenschutz eingereicht.
Drei Inspektionen sind noch hängig: Kriegsmaterialexport - hier geht es vor allem um die Gesetzmässigkeit der Verord- nung -, die Erfolgskontrolle Mischkredite am Beispiel Kame- run - hier prüft ein Expertenteam die Spannung zwischen Ent- wicklungshilfe und Exportförderung bei den Mischkrediten - und die ausserparlamentarischen Kommissionen - hier geht es um die Einhaltung der Vorschriften des Bundesrates bei der Wiederwahl Ende 1988.
Folgende Inspektionen wurden für das laufende Jahr be- schlossen: Arzneimittel in der Tiermast, Fleischschau in Grossschlächtereien, Tierseuchenbekämpfung. Bei diesen drei Inspektionen geht es um zentrale Probleme der Viehwirt- schaft, der Fleischproduktion und der Lebensmittelkontrolle. Bei der Stellenplafonierung wollen wir prüfen, welchen Beitrag moderne Methoden der Verwaltungsführung zur Zielsetzung der Stellenplafonierung leisten können.
Im Namen der Geschäftsprüfungskommission möchte ich dem Bundesrat, seinen Chefbeamten und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz bestens danken. Ferner danke ich den Kom- missionsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit sowie unse- rem Sekretär, Herrn Dr. Mastronardi, und seinen Mitarbeiterin- nen für ihren sehr grossen Einsatz.
Namens der einstimmigen Geschäftsprüfungskommission beantrage ich Ihnen, den Geschäftsbericht des Bundesrates und die Berichte der eidgenössischen Gerichte für das Jahr 1988 sowie den Bericht über die Geschäftsführung der PTT-Betriebe zu genehmigen.
Schliesslich bitte ich Sie, vom Bericht der Kommission über die Inspektionen und Aufsichtseingaben Kenntnis zu nehmen.
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Ad 89.021 Motion der Geschäftsprüfungskommission Zusammenlegung von Empfa und Gestüt
Motion de la Commission de gestion Fusion du Dépôt fédéral des chevaux de l'armée avec le Haras fédéral
Wortlaut der Motion vom 24. Mai 1989
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Zusammenlegung von Empfa und Gestüt ohne Verzug zu beschliessen und das Par- lament im Geschäftsbericht über den Vollzug des Zusammen- legungsbeschlusses zu informieren.
Texte de la motion du 24 mai 1989
Le Conseil fédéral est appelé à décider sans retard la fusion du Dépôt fédéral des chevaux de l'armée avec le Haras fédéral et d'informer le Parlement au plus vite sur son exécution, dans le Rapport de gestion.
Sprecher - Porte-parole: Allenspach
Antrag Hari Ablehnung der Motion
Proposition Hari Rejeter la motion
Allenspach: Ich spreche über den Geschäftsbericht des Eid- genössischen Volkswirtschaftsdepartementes. Im weitgefä- cherten Bereich dieses Departementes sind Schwerpunkte zu setzen, um mit der Prüfung die Tätigkeit des Departementes einigermassen erfassen zu können. Schwerpunkte bilden in- dessen keine Rangordnung nach Wichtigkeit, sondern sind Zweckmässigkeitserwägungen. So hat beispielsweise die Ge- schäftsprüfungskommission darauf verzichtet, die integrati- onspolitische Tätigkeit des EVD schwerpunktartig zu erörtern, weil unser Rat in der letzten Session dies aufgrund eines be- sonderen Bundesratsberichtes einlässlich getan hat. Wir ha- ben auch darauf verzichtet, die dringend notwendige Revision der Exportrisikogarantie weiterzuverfolgen, weil der Bundes- rat darüber Botschaft und Anträge in Aussicht gestellt hat. Die frühere Zusage, diese Revisionsvorlage werde bis Ende 1988 vorgelegt, ist leider nicht eingehalten worden. Wir warten des- halb bis Ende 1989. Sollte der Bundesrat bis zu diesem Zeit- punkt erneut nicht in der Lage sein, dem Parlament eine Revi- sionsvorlage zu unterbreiten, müsste dies doch zu Zweifeln am Willen unserer Landesregierung führen, anerkannte Pro- bleme zielstrebig und ohne departementale Prestige-Erwä- gungen zu lösen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bei der Erörte- rung des Geschäftsberichtes 1987, also im letzten Jahr, mit dem Vollzug des Bundesrechtes in den Kantonen befasst. Zu- sammengefasst konnte damals nicht von einer allgemeinen Vollzugskrise gesprochen werden, doch waren klar be- stimmte Bereiche festzustellen, in denen der Vollzug des Bun- desrechtes durch die Kantone mangelhaft ist. Die GPK hat sich in diesem Jahr mit dieser Frage auseinandergesetzt, ins- besondere in drei Sachbereichen.
Im vergangenen Jahr hat die GPK darauf hingewiesen, dass in mehr als der Hälfte der Grossschlachtereien die vorge- schriebene Fleischschau nicht mehr vorschriftsgemäss er- folge. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat 1987 und 1988 47 der 59 grössten Schlachtbetriebe inspiziert und gravie- rende Mängel bestätigt. Diese Mängel hatten offenbar kaum spürbare Auswirkungen auf das Endprodukt. Es geht aber dennoch nicht an, dass notwendige und auch zweckmässige Vorschriften einfach beiseite geschoben werden. Das Bundes- amt für Veterinärwesen hat Sofortmassnahmen getroffen. Vor kurzem ist zudem eine vollamtliche Stelle für das Inspektorat für Schlachtbetriebe geschaffen und besetzt worden. Länger- fristig sind jährliche Berichterstattungen der Kantone über die Beaufsichtigung der Schlachtungen und der Fleischschau nach einem vorgeschriebenen Schema vorgesehen, dann die sukzessive Anpassung der Verordnungsvorschriften unter Be- rücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen des neuen Le- bensmittelgesetzes und auch der EG-Richtlinien über das Schlachten und die Fleischschau, sodann ein Konzept für die bessere Auswertung der Ergebnisse der Fleischschau als Grundlageninformation zuhanden der Landwirtschaft, um eine Hebung der Tiergesundheit zu ermöglichen. Die GPK ge- denkt, in diesem Bereiche weiterhin aktiv zu bleiben.
Die GKP hat sodann festgestellt, dass die Delegation der Tierseuchenbekämpfung an die Kantone vielfach unbefriedi- gend ist. Die Kantone sind ihren Verpflichtungen in unter- schiedlichem Ausmasse nachgekommen. Der Bund hat zu- dem mit dem Wegfall des Druck- und Förderungsmittels Sub- ventionen nur noch geringe Einwirkungspotenz. In einer Ant- wort an die GPK schreibt der Bundesrat wörtlich: «Soweit die Kantone nicht selbst davon überzeugt sind, dass es sinnvoll ist, die Bekämpfungsvorschriften strikte und wirkungsvoll zu vollziehen, und dass die Bereitstellung entsprechender Mittel in ihrem eigenen Interesse geschieht, können die Bundes- behörden keine 'Garantie' abgeben, weil die faktisch gegebe- nen Möglichkeiten, etwas gegen den Willen der Kantone zu er- reichen, minim sind.» Dazu kommt, dass Exporte von Schwei- zer Vieh und Tierprodukten in die EG von der EG-Anerken- nung unserer eigenen tierseuchenpolizeilichen Vorschriften abhängen. Die EG scheint offensichtlich nicht bereit zu sein, sich mit 26 verschiedenen kantonalen Regelungen auseinan- derzusetzen. Es wird also notwendig sein, ein neues, zeitge- mässes Tierseuchenkonzept zu erarbeiten, in dem die Kom- petenzen des Bundes verstärkt werden. In diesem Konzept
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wird selbstverständlich auch die Frage der Kostenverteilung neu überprüft werden müssen. Die GPK ist der Auffassung, dass hier ein dringender Handlungsbedarf ausgewiesen ist. 3. Die GPK hat ausserdem erste Abklärungen über die illegale Anwendung von Arzneimitteln in der Tiermast vorgenommen. Die Unterlagen lassen den eindeutigen Schluss zu, dass ille- gale Anwendung von Tierarzneimitteln tatsächlich in beträcht- lichem Umfang vorkommt.
Die Menge der missbräuchlich eingesetzten Arzneimittel konnten wir aber quantitativ nicht erfassen, weil keine hinrei- chenden Statistiken über die Einfuhr von vier Arzneimitteln aus dem Ausland und über die Produktion in der Schweiz zur Ver- fügung stehen. Der Arzneimittelmissbrauch wird durch das teilweise Fehlen griffiger Vorschriften, welche eine wirksame Kontrolle und ein entscheidendes Durchgreifen ermöglichen würde, erleichtert. In der Botschaft des Bundesrates vom 30. Januar 1989 zum Lebensmittelgesetz sind zwei Vor- schläge enthalten, die eine Verbesserung versprechen, näm- lich die Einfuhrkontrolle für Tierarzneimittel und die Berechti- gung zum Erheben von Proben in Tierbeständen. Weiterhin ungelöst ist die Frage, wie die kantonale Heilmittelkontrolle wirksamer gestaltet werden könnte. Weitere Inspektionen der GPK zu diesem Thema sind vorgesehen.
In der Debatte über den Geschäftsbericht 1984, also vor vier Jahren, unterbreitete die GPK Bundesrat und Parlament einen schriftlichen Bericht über ihre Inspektionen zur Verlegung der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt (Empfa) nach Aven- ches. Der Nationalrat hat vor vier Jahren diesen Inspektions- bericht genehmigt und ohne Opposition folgender Schluss- folgerung zugestimmt:
«Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt dem Bundes- rat, ein konkretes Projekt für die Zusammenlegung der Empfa mit dem Eidgenössischen Gestüt auf dem Areal des Bundes in Avenches ausarbeiten zu lassen.» Das war die Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission, genehmigt vom National- rat im Jahre 1985.
Der Bundesrat hat sich mit Schreiben vom 26. Juni 1985 der vom Nationalrat gebilligten Empfehlung der GPK angeschlos- sen. Der Bundesrat hat damals geschrieben, er sei bereit, ein Projekt für diese Zusammenlegung ausarbeiten zu lassen. Der Bundesrat hat dann geprüft; er hat geprüft und hat noch ein- mal geprüft, und er prüft heute noch. Er hat das Bundesamt für Organisation mit einer Studie beauftragt und liess auch später ein «Leitbild für das Pferd» erstellen. Diese Studie des Bundes- amtes für Organisation wurde zwar der GPK nicht zugänglich gemacht, doch ist es ein offenes Geheimnis, dass das Bun- desamt für Organisation aufgrund des zu erwartenden Ratio- nalisierungseffektes ein konkretes Zusammenlegungsprojekt mit angepassten Aufgaben und Pferdebeständen schon im Februar 1986 befürwortet hat. Weil weiterhin nichts geschah und der Bundesrat die GPK auch nicht weiter darüber orien- tierte, wie er die Empfehlungen über die Zusammenlegung materiell berücksichtigen wolle, wandte sich die GPK mit ei- nem Schreiben vom 20. Mai 1988 erneut an den Bundesrat und ersuchte ihn, rasch eine Entscheidung herbeizuführen. Am 14. November 1988 wiederholte die GPK ihre Empfehlung, da vom Bundesrat lediglich weitere Abklärungen in Aussicht gestellt worden sind. Am 31. Januar 1989 wandte sich die GPK erneut an die Vorsteher des EMD und des EVD mit der Auffor- `derung, endlich einmal zu handeln. Die GPK, so sagten wir, er- warte einen definitiven Entscheid des Bundesrates oder die definitive Zusicherung eines Entscheides unter Angabe des Termins. Am 24. Mai 1989, also rund vier Jahre nach der Zusi- cherung des Bundesrates, er werde ein Projekt für die Zusam- menlegung ausarbeiten lassen, schrieb der Bundesrat der GPK erneut, die Ausarbeitung eines durchführungsreifen Pro- jektes sei wegen der zahlreichen betriebswirtschaftlichen, mili- tärischen, personalpolitischen und schliesslich auch finanziel- len Aspekte recht komplex, und es seien weitere Gespräche mit Behörden usw. vorgesehen. Die umfangreiche Liste der Vertröstungen und das Auf-die-lange-Bank-Schieben werden also offensichtlich fortgesetzt. Soweit die Ausgangslage zur Motion der GPK.
Die GPK ist der Auffassung, dass die Frage der Zusammen- legung nicht länger auf die lange Bank geschoben werden
kann. Das Personal ist verunsichert; es hat nach vier bis fünf Jahren Ueberprüfung ein Anrecht, endlich einen definitiven Entscheid zu kennen. Die GPK drängt auch auf einen Ent- scheid, weil wir nicht einfach zusehen dürfen, wie vom Natio- nalrat gebilligte Empfehlungen jahrelang lediglich geprüft wer- den.
Wir werden das Gefühl nicht los, der Bundesrat bringe die Kraft nicht auf, einen materiellen Entscheid zu fällen, und er hoffe, durch weitere Vertröstungen werde die GPK gelegentlich dar- auf verzichten, in dieser Sache zu monieren und ihren Empfeh- lungen Nachachtung verschaffen zu wollen. Deshalb musste sich die GPK mit einer Motion an das Parlament wenden. Wir sind uns bewusst, dass die Motion in diesem Bereich verfah- rensmässig problematisch ist. Wir kennen diese Einwände, es gibt indessen für die GPK keine anderen Instrumente mehr, den Bundesrat zu einem Entscheid zu veranlassen.
Im Schreiben vom 24. Mai 1989 an die GPK hat Herr Bundes- präsident Delamuraz erneut erklärt, der Bundesrat werde noch vor den Sommerferien einen Entscheid in dieser Angele- genheit fällen. Wenn der Bundesrat heute diesen Zeitpunkt oder einen anderen Zeitpunkt in absehbarer Frist als für sich verbindlich erklärt und dann einen materiellen Entscheid zu fällen bereit ist - und nicht etwa nur den Beschluss, es werde ein weiteres Gutachten eingeholt oder ein neues Expertengre- mium bestimmt -, dann hätte der Vorstoss der GPK seinen Zweck bereits erreicht. Ich hoffe, dass Herr Bundesrat Dela- muraz dem Parlament hier einen klaren Bescheid geben kann. Andernfalls ersucht Sie die GPK, ihren Vorstoss zu überwei- sen.
Im übrigen - und damit schliesse ich ab - stimmt die GPK den Anträgen des Bundesrates über die Abschreibung der im vier- ten Teil erwähnten Motionen und Postulate zu.
Präsident: Herr Hari beantragt Ihnen, die Motion der GPK ab- zulehnen. Er hat das Wort zur Begründung.
Hari: Ich kann mir gut vorstellen, dass seinerzeit David, als er Goliath gegenüberstand, ähnliche Gefühle in sich hatte wie ich jetzt gerade, da ich die vom redegewaltigen Kollegen Al- lenspach vertretene Motion bekämpfen darf.
Bei der Standortfrage der Eidgenössischen Militärpferdean- stalt handelt es sich um einen Entscheid, der von äusserst weitreichender Bedeutung ist und der weit über die rein militä- rischen oder finanziellen Gesichtspunkte hinausgeht. Die Dis- kussion um eine allfällige Verlegung der Empfa hat sich einer- seits im Zusammenhang mit den Ausbauplänen der Bundes- verwaltung ergeben, andererseits glaubt man, dass damit auch die Bundesverwaltung rationalisiert werden könnte.
Noch mehr und vor allem bessere Gründe gibt es für die Belas- sung am bisherigen Standort. Wir wissen, dass der Bundesrat seit kurzer Zeit im Besitze einer Studie ist, die durch die Firma Mc Kinsey ausgearbeitet wurde, deren Inhalt ich allerdings noch nicht kenne. Gestatten Sie mir hierzu eine Bemerkung: Ich zweifle diesen Bericht.an, auch wenn dieser sich mit mei- ner Meinung decken sollte. Es gilt doch als erwiesen, dass für solche Ueberprüfungen nur Fachleute in Frage kommen. In diesem Fall müsste es sich um Fachleute handeln, die zum mindesten etwas von Pferden verstehen, die wissen, dass es sich hier um Lebewesen handelt, die auch samstags und sonntags und während der Ferien gefüttert, gepflegt und be- wegt werden müssen. Vergleichsweise messe ich diesem Be- richt etwa gleich viel Glaubwürdigkeit zu, wie wenn ich als Bergbauer beauftragt würde, die elektronischen Datenverar- beitungsanlagen der Bundesverwaltung zu überprüfen. Ich glaube, auch hier könnte nicht gerade ein glaubwürdiger Be- richt herauskommen!
Nun einige Gründe, die ganz eindeutig für eine Belassung am bisherigen Standort sprechen:
Bern liegt zentral und ist somit für den Nach- und Rückschub von Pferden aus dem Raum des Gebirgsarmeekorps 3 sowohl bahn- als auch strassenmässig ausserordentlich günstig gele- gen. Die Pferdekuranstalt mit dem Gestüt zusammenzulegen, wo sowohl die wertvollsten Hengste als auch hervorragendes weibliches Zuchtmaterial gehalten werden, ist doch sicher auch aus der Sicht der Veterinärmedizin eher fragwürdig.
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Der wirksame Einsatz des Pferdes in der Armee setzt eine gründliche Ausbildung voraus. Einen Grossteil dieser Auf- gabe an den jährlich etwa 140 jungen Train-Bundespferden, die dann an die Train- und Gebirgsinfanterie-Rekrutenschulen geliefert werden, übernimmt die Empfa, dies in einem Ge- lände, das weit günstiger ist als das weite, flache Gebiet in Avenches.
Die heute im «Sand» stationierte Hufschmied-Rekrutenschule basiert weitgehend auf Pferden der Militärpferdeanstalt. Gleich stark sind auch die Veterinär-Offiziersschule wie auch die Offiziersschule des Trains auf die bestehende Empfa in Bern angewiesen.
Eine wichtige Aufgabe der Empfa ist weiter die Bereithaltung und Vorbereitung der Armeereitpferde.
Finanziell sieht die Verlegung nach Avenches düster aus und würde zirka 25 Millionen Franken kosten, eine allfällige Verle- gung der Train- und Veterinär-Offiziersschulen noch nicht ein- gerechnet (die Belassung am bisherigen Standort in Bern hätte bauliche Veränderungen und Reparaturen in der Grös- senordnung von etwa zehn Millionen Franken zur Folge, das muss zugegeben werden).
Nebst militärischen und zivilen Bedürfnissen wie auch den fi- nanziellen Ueberlegungen, die gegen eine Verlegung spre- chen, gehe ich hier auf zusätzliche Faktoren ein, die heute zu- nehmend an Bedeutung gewinnen:
Um der gesellschaftlich-kulturellen Bedeutung der Empfa ge- recht zu werden, muss man sich bewusst sein, dass es sich um eine Ausbildungsstätte handelt, die über den militärischen Stellenwert hinaus nationale Bedeutung hat und zudem auch international hohes Ansehen geniesst. Stadt und Kanton Bern sind stolz auf ihre Empfa. Die Verlegung dieser Institution hätte natürlich auch menschliche Probleme und gar Tragiken zur Folge. Ich denke da an das Personal, an die Reitlehrer, an die Bereiter, an die Werkmeister und alle anderen (insgesamt etwa 70 Personen), die in der Empfa arbeiten. Viele davon ha- ben Familien mit schulpflichtigen Kindern und wohnen in Stadtnähe, in eigenen Liegenschaften mit etwas Umschwung. Diese Leute sind im öffentlichen Leben integriert und verlas- sen Bern nur ungern.
Zusammenfassend stelle ich fest: Unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, welche für die Wahl des Standorts der Empfa von Bedeutung sind, ist keineswegs erwiesen, dass die Verlegung nach Avenches eine vernünftige Lösung darstellt. Um eine wirklich verantwortbare Entscheidung zu fällen, ist es unabdingbar, die Variante der Belassung in Bern ebenfalls sorgfältig zu prüfen, was der Bundesrat gemäss den Aussa- gen von Kollege Allenspach offenbar tut.
Ich danke dem Bundesrat für diese Sorgfalt. Ein unüberlegter Entscheid aufgrund unvollständiger Unterlagen ist im Hinblick auf die Konsequenzen nicht zu rechtfertigen.
Ich empfehle Ihnen Ablehnung der Motion der Geschäftsprü- fungskommission, die hier durch Herrn Allenspach vertreten wurde.
Stappung: Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, die Motion der Geschäftsprüfungskommision abzulehnen und dem An- trag von Herrn Hari zuzustimmen:
Die beiden Betriebe, die Empfa und das Gestüt in Aven- ches, haben unterschiedliche Aufgaben.
Die Berner Behörden wünschen die Erhaltung der Empfa in Bern. Wir sollten sie in dieser Frage nicht vor den Kopf stossen. 3. Eine Verlegung der Empfa nach Avenches verursacht grosse Probleme für das Personal: es lehnt die Verlegung strikte ab.
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Zu Punkt 1: Im Februar 1988 hat die vom Bundesrat einge- setzte Arbeitsgruppe «Leitbild für das Pferd» in diesem Zusam- menhang folgendes festgestellt: «Es gibt kaum ein ungeeig- neteres Rationalisierungsobjekt als das Pferd.»
Dieser Aussage ist nichts beizufügen oder höchstens, dass auch der Mensch nicht immer jenes besonders geeignete Ra- tionalisierungsobjekt ist, für den ihn einige Oberrationalisierer à la Mc Kinsey halten.
Die erwähnte Arbeitsgruppe lehnt eine Zusammenlegung von Empfa und Gestüt entschieden ab. Die beiden Betriebe haben unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Die Eidgenössische
Militärpferdeanstalt hat in erster Linie Pferde und Maultiere für den Train und Reitpferde für die Armee zu beschaffen und aus- zubilden. Sie führt aber auch die Pferdekuranstalt für die Ar- mee. Das Gestüt in Avenches hingegen hat zur Hauptaufgabe, in der Schweiz die Produktion von Zuchthengsten sicherzu- stellen. Das sind überwiegend Warmblüter, zu einem kleinen Teil Freiberger. Es leuchtet ein, dass der Einkauf und die Ange- wöhnung von Trainpferden an militärische Aufgaben andere Anforderungen stellt als die Warmblutpferdezucht. Der Syner- gieeffekt einer Zusammenlegung wäre entsprechend gering. Die Arbeitsgruppe «Leitbild für das Pferd» hat deshalb eine In- tegration der Empfa in das Gestüt klar abgelehnt.
Zu Punkt 2: Die Behörden von Stadt und Kanton Bern haben sich verschiedentlich und vehement gegen eine Verlegung der Empfa ins Gestüt nach Avenches ausgesprochen. Nach meinen Informationen sind sie deswegen erst kürzlich wieder beim Bundesrat vorstellig geworden. Wir sollten es uns gut überlegen, ob wir mit einer schroffen Empfehlung die Berner Behörden vor den Kopf stossen und dem Bundesrat in den Rücken fallen wollen. Ein solches Vorgehen wäre kein Akt poli- tischer Klugheit. Auch deshalb sollten wir auf die Ueberwei- sung der Motion verzichten.
Zu Punkt 3: In der Empfa in Bern arbeiten rund 80 Personen. Das Personal lehnt eine Verlegung nach Avenches eindeutig ab, und das mit guten Gründen. Es handelt sich vorwiegend um Bauernsöhne aus dem Bernbiet, die mit der Gegend stark verbunden sind, die oft ein kleines Eigenheim mit etwas Um- schwung besitzen. Diese Bediensteten kennen zwar Pferde ausgezeichnet, sind aber mit der französischen Sprache weni- ger vertraut. Für sie und ihre Familien brächte eine Verlegung nach Avenches grösste Probleme. Sie wäre schlicht und ein- fach unzumutbar. Da könnte auch der beste Sozialplan kaum helfen. Diese Leute müssten wohl ihren geliebten Beruf auf- geben.
Weil wir wissen, wie umstritten auch sonst eine Zusammen- legung ist, dürfen wir dem Argument Personal ruhig grosses Gewicht verleihen. Im übrigen hat der Bundesrat mit den Per- sonalverbänden noch keine Gespräche geführt. Eine Zusam- menlegung ist sachlich nicht sinnvoll.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
M. Rohrbasser: Je ne vais pas contredire radicalement mon ami Hari, mais je me permettrai tout de même quelques consi- dérations dans ce débat.
De toute évidence, l'heure est venue de créer un outil de travail convenable, afin d'assurer l'avenir du cheval dans notre pays. Il ne faut pas faire, dans ce débat, de l'opportunisme local. Il est évident que les habitants de la ville de Berne ont quelques avantages à voir perpétuer cette grande institution qu'a été la Remonte fédérale des chevaux. Je dis grande institution parce que la cavalerie a été supprimée, malheureusement pour moi, en 1973, et depuis, pour ceux qui ont eu l'occasion de visiter ce dépôt, il faut dire qu'il est réduit à sa portion congrue. On n'y fait pas du mauvais travail, mais de l'albatros dans les airs qu'il était il est devenu l'albatros du poète sur le pont du navire. C'était un superbe oiseau aux ailes aussi tranchantes qu'une faux, mais maintenant on pourrait dire que, sur le pont, il est presque ridicule et ridiculise par les marins comme l'était ce superbe oiseau.
C'est pour cela qu'en définitive l'heure est maintenant venue de faire quelque chose de bien pour les chevaux et spéciale- ment pour les cavaliers de notre pays. Je ne reviendrai pas sur les multiples aspects que revêt l'élevage du cheval par rapport à l'économie agricole, en particulier à d'autres branches qui y trouvent leur compte. Rappelons que 10 000 emplois en Suisse dépendent de l'élevage et de la vente des chevaux. A ti- tre d'exemple, je le répète, l'agriculture et les agriculteurs y trouvent un salaire d'appoint confortable.
Nul n'ignore les intérêts régionaux, et ils entrent toujours en li- gne de compte, mais il s'agit de fixer définitivement, comme le recommande la commission, un pôle d'activité dépendant, en définitive, de la Confédération. Pour moi, il ne fait aucun doute que ce pôle d'activité doit se situer du côté d'Avenches.
Vous dites que le personnel aura bien de la peine et sera marri de travailler à Avenches. Mais il faut bien se situer qu'en un
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quart d'heure de voiture on y est, et il serait une aberration d'instituer justement l'élevage du cheval par rapport aux gens qui y travaillent. On a développé exactement les mêmes argu- ments quand il s'agissait de l'Office fédéral des forêts qui de- vait se trouver du côté de Bulle. Par conséquent, plus rien ne devrait s'opposer, dans les années qui viennent, à ce que ce centre fédéral du cheval soit situé en terre vaudoise. Je le dis d'autant plus volontiers que je ne suis pas vaudois.
Vous aurez prochainement l'occasion de visiter ces installa- tions, et vous verrez dans quel état de délabrement elles se trouvent: les toits sont des passoires, les tribunes sont aussi branlantes qu'une vieille dent. Il faudrait bâtir un nouveau manège, créer des locaux d'enseignement, compléter la ju- menterie par l'achat de bêtes de qualité garantissant ainsi un élevage de bonne lignée.
Tout cela doit être considéré comme une science. Monter à cheval, pratiquer le sport équestre, c'est un art. Faut-il le rap- peler, l'équitation est devenue populaire, ce qui certes n'a pas toujours été le cas. Former un cavalier et pratiquer cet art cor- respondent à une notion de notre époque. C'est mettre l'homme face à sa nature et à celle de sa plus noble conquête. C'est pour toutes ces raisons que le haras d'Avenches ras- semble toutes les qualités qui feront de lui le futur centre du cheval en ce qui concerne notre pays. C'est pour cela qu'il faut soutenir cette motion ou, éventuellement, un postulat allant dans le même sens.
Allenspach, Berichterstatter: Erinnert sei erstens daran, dass der Nationalrat 1985 die heute diskutierten Empfehlungen op- positionslos gutgeheissen hat. Damals waren - wenn ich mich recht erinnere - Herr Hari und Herr Stappung bereits in diesem Rate. Sie haben offenbar sehr lange gebraucht, bis sie erwacht sind, da sie erst heute zu dieser Frage das Wort ergreifen. Aber treiben wir eine konsistente Politik, wenn wir Beschlüsse fas- sen und sie nach einigen Jahren dann wieder umstossen wol- len?
Zum zweiten: Es geht nicht um das Pferd, es geht um den Standort. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Aufgaben der Empfa in Avenches nicht ebenso gut erfüllt werden könnten. Sie könnten meines Erachtens dort besser bewältigt werden, denn die pferdepflegerischen und -erzieherischen Aufgaben stellten sich dann nicht beinahe mitten in der Stadt.
Es geht auch nicht darum, ob und in welcher Form zusam- mengelegt wird, sondern es geht der Geschäftsprüfungskom- mission vor allem darum, dass endlich ein Entschluss gefasst wird. Das Personal - ich betone es noch einmal, Herr Stap- pung - hat ein Anrecht darauf, dass ein Entschluss gefasst wird und dass es nicht ständig in dieser Unsicherheit leben muss.
Alle Kreise sind sich bewusst, dass die Empfa nicht noch über Jahrzehnte am gleichen Ort verbleiben kann. Das lassen die Platz- und die Eigentumsverhältnisse ganz einfach nicht zu. Die nächste Erweiterung des Verwaltungsgebäudes des EMD könnte den Bestand der Empfa bereits in Frage stellen. Zwei Drittel des Bodens, der die Basis für die Empfa bildet, gehören der Burgergemeinde Bern. Es ist grösstenteils eingezontes Bauland an bester Lage. Wie lange kann sich ein Grundeigen- tümer leisten, eingezontes Bauland nicht der Ueberbauung zuzuführen? Wir werden nächste Woche über Massnahmen bezüglich des Bodenmarktes sprechen. Es ist ausserordent- lich problematisch, wenn der Bund rares, eingezontes Bau- land einer zonengerechten Nutzung entzieht. Es könnte sein, dass gelegentlich nicht mehr über die Zusammenlegung von Empfa und Gestüt diskutiert wird, sondern über die Aufhe- bung der Empfa, nämlich dann, wenn die äusseren Umstände es nicht mehr zulassen, dass das Land hierzu zur Verfügung steht. Ich würde es für weise halten - dies an die Adresse von Herrn Hari und seinen Freunden -, rechtzeitig die Verlegung in Angriff zu nehmen, um dann nicht plötzlich mit der Aufhebung konfrontiert zu sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Vorstoss der GPK zu über- weisen und dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, endlich ei- nen Entscheid zu fällen.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Toutes les con- ditions sont réunies pour un débat très large, très ample et très complet sur les affaires qui ont été traitées, avec compétence, par la Commission de gestion. Fort de votre appui tacite, je répondrai à Monsieur le rapporteur général que, tout d'abord, je le remercie lui et l'ensemble de la Commission de gestion des remarques très constructives qu'il a faites, pour l'avenir de notre gestion. Je lui dirai qu'en ce qui concerne le premier point fort du rapport général, qui a trait aux éléments d'infor- mation publique, nous partageons entièrement les conclu- sions auxquelles est arrivée la Commission de gestion. Nous ne pouvons que constater l'importance croissante que revêt dans tous les actes d'Etat la part de l'information publique et nous ne pouvons qu'être conscients de cet élément. Mais, être conscients de cet élément, c'est engager au service de l'infor- mation publique des moyens adéquats, qui soient en propor- tion du but que nous voulons atteindre. Que la Commission de gestion ait ainsi reconnu la validité de ces buts est pour le Con- seil fédéral un encouragement à poursuivre dans sa volonté ferme d'une information publique qui soit de bonne qualité, qui ne sacrifie pas à la langue de bois de l'officialité, mais qui soit, au contraire, une langue perceptible par l'ensemble de nos concitoyens et une information qui ne se confonde à au- cun moment - c'est le danger - avec quelque volonté d'enrégi- mentement ou d'intoxication. L'information doit rester - si abondante et si généreuse soit-elle - de l'information et rien d'autre.
Sur le deuxième point fort - celui du contrôle de l'administra- tion -je dois vous le dire - je l'ai déclaré au Conseil des Etats la semaine dernière - qu'il y a quelques différences de points de vue à l'intérieur du Parlement, d'une part entre la Commission de gestion et d'autre part entre la Délégation des finances. Avec la Commission de gestion, Monsieur le président, le Con- seil fédéral a dit son accord à un contrôle de l'administration qui puisse servir au Parlement et au gouvernement, mais qui se fasse par l'intermédiaire d'un seul et unique organe. Au départ, le Conseil fédéral pouvait avoir d'autres vues, il s'est laissé convaincre par les arguments de la Commission de ges- tion, laquelle a d'ailleurs fait aussi un bout de chemin en direc- tion du Conseil fédéral. Finalement, nous avions trouvé les ba- ses d'une solution qui pouvait convenir et à la Commission de gestion et au Conseil fédéral. C'est sur cette base-là que nous avions préparé un message à l'intention du Parlement. Ce message est pratiquement prêt au traitement par le Conseil fédéral. Il aurait déjà été examiné par ce dernier ces dernières semaines si la Délégation des finances n'avait émis quelques réserves expresses, touchant non seulement à la forme de l'outil de ce contrôle de l'administration, mais encore au prin- cipe même et à la justification profonde de cet outil. Dans ces conditions, le Conseil fédéral est prudent, lorsqu'il sent que deux commissions aussi éminentes du Parlement, la Commis- sion de gestion d'une part, la Délégation des finances d'autre part ne sont manifestement pas sur la même longueur d'on- des. Avant de lancer un projet innocent à l'intérieur du Parle- ment, il entend appréhender une seconde fois les arguments qui lui sont présentés par les commissions parlementaires. C'est à cette deuxième phase que nous procédons et c'est pourquoi le message qui devait être adopté par nous il y a quelque temps est encore, au niveau du Conseil fédéral, en forme de projet. La Délégation des finances va nous faire tenir ses réflexions, le Conseil fédéral en fera son profit, mais c'est seulement après avoir apprécié les points de vue apparem- ment très différents sur certains points de la gestion et de la Délégation des finances que ce dernier pourra se prononcer. S'il ne s'agissait que du contrôle de la gestion pour le Conseil fédéral, la décision serait sans doute prise, mais comme on a voulu, dans les milieux du Parlement, que cet organe serve aussi au Parlement, nous devons prendre d'une manière très minutieuse la température parlementaire, afin de savoir com- ment les choses évolueront au niveau de celui-ci.
Tel est l'état de la question en matière de contrôle de l'adminis- tration. Pour ce qui nous concerne, nous pensons qu'un tel contrôle est nécessaire. S'il l'est pour le Parlement, c'est vous qui le direz - jusqu'à maintenant la Commission de gestion a répondu par l'affirmative - s'il l'est pour le gouvernement alors
Geschäftsbericht des Bundesrates
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le Conseil fédéral peut vous dire aujourd'hui déjà oui. C'est une nécessité de la gestion moderne de nos gouvernements et de nos administrations publiques et c'est dans cet esprit que le Conseil fédéral est toujours entré en matière et qu'il sou- haite - pour ce qui le concerne - se doter de cet instrument supplémentaire. L'histoire prochaine nous dira si le Parlement veut en faire son profit et dans l'affirmative, de quelle façon. J'en viens à la gestion du Département de l'économie publi- que. Je me limiterai, compte tenu de l'heure avancée et du tra- vail de nuit que l'Organisation internationale du travail à Genève est en train de combattre, à l'intervention de M. Allens- pach à propos de l'évolution du Dépôt fédéral des chevaux de · l'armée et du Haras fédéral d'Avenches. Nous avons entendu les interventions de MM. Hari et Stappung, à ce propos, et pour aller droit au but, permettez-moi de vous dire ceci.
Le Conseil fédéral est harcelé par la question du remaniement de l'organisation du Haras fédéral mais surtout du Dépôt fédéral des chevaux de l'armée au Springgarten, ici à Berne. Lorsque j'étais le joyeux président de la Commission de ges- tion du Conseil national, je montrais déjà du doigt le Conseil fédéral et, en particulier, les deux Départements de l'économie publique et militaire, pour les lenteurs et la mauvaise volonté apparente qu'il mettait à régler le problème d'une éventuelle fusion. Puis, j'ai eu la joie intense de diriger le Département mi- litaire où j'ai expliqué toutes les raisons s'opposant - dans le sens de ce que nous disent MM. Hari et Stappung - au trans- fert non pas tellement des chevaux à Avenches mais plutôt du personnel pour qui le problème se pose en des termes évi- demment plus considérables.
Puis, lorsque j'ai repris l'économie publique, je me suis fâché contre les lenteurs du Département militaire. Ce dernier en est à son deuxième chef depuis lors et j'ai dit qu'il fallait véritable- ment répondre à la Commission de gestion qui, sur ce point, a été absolument constante. Elle a stigmatisé, de rapport annuel en rapport annuel, les lenteurs du Conseil fédéral. Elle a dit que le Conseil fédéral mettait, décidément, beaucoup de mau- vaise volonté car le problème ne se posait pas en des termes aussi compliqués que d'aucuns voulaient le dire. Bref, la pres- sion a été constante, entretenue par la Commission de gestion sur le Conseil fédéral, par conséquent, par le Parlement, les deux Chambres réunies, qui, d'année en année et lors de l'examen des rapports de gestion ont, en effet, confirmé ce que demandait la Commission de gestion.
Le Conseil fédéral a réalisé un certain nombre d'études pour aller dans le sens où le lui demandait la Commission de ges- tion. Il a fait établir un rapport sur l'avenir du cheval. Ce rapport était, évidemment, très marqué par les amis du cheval et, à juste titre, il a été nécessaire de doubler ce rapport - nous l'avons fait durant l'année 88 - d'un rapport de qualité de ges- tion et de faisabilité d'organisation. Ce rapport demandait à l'entreprise Mac Kinsey, mandatée par le Conseil fédéral pour le réexamen des structures dans beaucoup de domaines, a abouti à des conclusions différentes de celles du grand rap- port et des conclusions dans le sens de ce que souhaite la Commission de gestion de longue date.
Ce rapport conclut à l'opportunité d'un remaniement des deux institutions et par un regroupement d'un certain nombre d'ac- tivités de la remonte fédérale, c'est-à-dire du Dépôt fédéral de chevaux à Avenches, avec le Haras fédéral à celle de pouvoir parvenir, enfin, à la solution que la Commission de gestion nous demande depuis belle lurette.
Cela irait sans grands problèmes en ce qui concerne le Dépar- tement de l'économie publique. Le remembrement du haras tel que le souhaite l'entreprise Mac Kinsey peut entrer en ligne de compte. Il y aura quelques retouches à faire à ce rapport sans doute parce que si je le lis jusqu'à la dernière ligne, le rap- port Mac Kinsey me conduirait à proposer un haras unique au monde où il n'y aurait plus ni juments ni étalons, ce qui n'est pas tout à fait dans la vocation d'un haras, semble-t-il. Mais en- fin, nous avons quelques termes de rationalisation à choisir. Plus compliquée est la situation du Département militaire fédéral, sans doute. Dans le mesure où le remembrement de quelques activités de la remonte à Avenches ne pose pas trop de problèmes, en revanche, le déplacement d'un certain nom- bre d'activités actuelles du Dépôt fédéral, en dehors d'Aven-
ches, pour d'autres lieux, lui, pose des problèmes. Le Départe- ment militaire, à juste titre, lorsqu'il a demandé de pouvoir ex- aminer, en particulier pour lui, toutes les conséquences que représenterait un remembrement nous a demandé de dispo- ser de quelques mois pour conduire cette étude.
Alors que vais-je vous proposer ce soir? Ne pas adopter la mo- tion de la Commission de gestion en tant que telle. Pourquoi? Eh bien! pour deux raisons. La première est que, pour l'essen- tiel, les travaux que réclame cette motion sont des travaux rele- vant de la seule compétence du gouvernement et que selon le vieux principe bien connu, il est légitime que nous n'encom- brions pas le Bureau du Parlement et du Conseil fédéral par des motions, je dirais, mal dirigées.
La deuxième raison pour laquelle nous vous demandons la transformation de cette motion en postulat c'est que, tout de même, il serait, à mon avis, dommage de renoncer à ce qui a été examiné jusqu'à maintenant à la demande constante, pen- dant plusieurs années, de la Commission de gestion, d'aban- donner en cours de route et de changer de monture au milieu du gué. Je pense que ce serait rendre problématique l'exploi- tation des rapports qui ont, tout de même, le mérite d'exister et qui devraient nous conduire à une meilleure rationalisation de nos activités.
C'est la raison pour laquelle je vous propose, avec le Conseil fédéral, de considérer qu'il faut retenir la formule du postulat. Monsieur Hari, Monsieur Stappung, a contrario, refuser pure- ment et simplement la motion nous conduirait à cette conclu- sion qu'un certain nombre de travaux intéressants et qu'il faut encore compléter dans le schuss final seraient abandonnés. Je ne crois pas que ce soit la bonne solution.
C'est la raison pour laquelle il me paraît que la cote est bien taillée si au total on accepte, sous forme de postulat, la motion de la Commission de gestion.
J'ajoute, pour en terminer que, en effet, nous avons eu récem- ment une rencontre de la délégation du Conseil fédéral avec une délégation du conseil administratif de l'Etat de Berne, de la Municipalité de Berne et de la Commune bourgeoise de Berne qui est la première intéressée et très ouverte aux solu- tions que nous pourrions prendre. La ville de Berne, en ce qui la concerne, est elle aussi très disponible et très ouverte, le Conseil d'Etat a montré un attachement sentimental, en tout cas, plus grand pour le maintien interne de la remonte mais n'est pas fermé pour autant à toute discussion.
Et c'est précisément parce que je crois qu'il y a une certaine évolution des esprits, trop lente au gré de la Commission de gestion, mais réelle, que je vous demande de laisser ouverte la question et de transformer en postulat la motion de ladite com- mission.
Genehmigt - Approuvé
Motion der GPK - Motion de la CdG
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Herr Allenspach teilt mir mit, dass die GPK bereit ist, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wird der Antrag einer Motion aufrechterhalten? - Das ist nicht der Fall.
Herr Hari hat beantragt, die Motion abzulehnen. Widersetzt er sich auch der Ueberweisung als Postulat? - Das ist der Fall.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Postulat Für den Antrag Hari
45 Stimmen 26 Stimmen
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Abschreibung - Classement
Präsident: Auf Seite 370ff. sehen Sie die Vorschläge des De- partementes betreffend Abschreibung von Motionen und Po- stulaten. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Zustimmung - Adhésion
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Gestion du Conseil fédéral
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Braunschweig, Berichterstatter: Ich danke Ihnen, dass wir zu später Stunde die Fragen der Bundeskanzlei in einem so inti- men Rahmen kurz berühren können.
Ausserhalb der zu behandelnden Schwerpunkte haben sich unsere Sektion und die Geschäftsprüfungskommission zu- sammen mit derjenigen des Ständerats intensiv mit der Zu- sammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissio- nen beschäftigt. Wir haben dieses Thema zum Anlass einer In- spektion gemacht; in einem späteren Zeitpunkt werden Sie darüber informiert werden. Wir haben uns schon seit Jahren um Kriterien für die Zusammensetzung der Kommissionen be- müht und dabei gerade auch die Stellung der Frauen und der jungen Menschen mitberücksichtigt. Ich wollte es heute aber nicht unterlassen, wenigstens darauf hinzuweisen.
Zur Generalsekretärenkonferenz: Diese Konferenz der sieben Generalsekretäre unter Leitung des Bundeskanzlers ist weder ein «Schattenbundesrat» noch eine Parallelregierung. Wir hat- ten diese Befürchtung auch nicht. Aber man kann ja nie wis- sen! Die rechtliche Grundlage der Generalsekretärenkonfe- renz ist Artikel 56 Verwaltungsorganisationsgesetz. Sie ist ein Stabsorgan des Bundesrates ohne Entscheidungskompeten- zen, ein Organ, das sich hauptsächlich mit Fragen der Koordi- nation zwischen den Departementen befasst.
In kritischen Situationen - aussen- oder innenpolitisch - ist sie sofort einsetzbar und behandelt dieselben Traktanden wie der Bundesrat, aber - wie gesagt - nur in ausserordentlichen La- gen.
Ein Bericht zur Arbeitsentlastung des Bundesrates durch Revi- sion der Delegationsverordnung, durch Präsidialverfügung und durch Staatssekretäre steht bevor. Ob sich diese Konfe- renz auch mit der Entlastung von müden Nationalräten be- fasst, ist uns nicht gesagt worden!
Ein Konflikt besteht - das ist ernsthaft - mit der Zentralstelle für Gesamtverteidigung und deren Organ, der Lagekonferenz: Es wäre denkbar, dass beide Organe, Lagekonferenz bei der Ge- samtverteidigung und Generalsekretärenkonferenz, dem Bundesrat zum gleichen Thema mangels gegenseitiger Infor- mation und in Zeitnot verschiedenartige Anträge stellen könn- ten. In einer schwierigen Zeit könnte aufgrund einer solchen Gespaltenheit wertvoller Goodwill oder viel Zeit verlorenge- hen. Dieser Konflikt muss gelöst werden.
Könnte nicht doch - haben wir gefragt - durch die Macht des Faktischen die Generalsekretärenkonferenz Einfluss zum Nachteil des Bundesrates gewinnen? Aufgrund der Aus- künfte, der Einladungen und der Protokolle hat die Sektion und in der Folge auch die Geschäftsprüfungskommission den Eindruck erhalten, eine solche Gefahr bestehe nicht, solange wir gute und starke Persönlichkeiten in den Bundesrat wählen, und das tun wir ja immer (fast immer!).
Zur Realisierung der Regierungsrichtlinien begrüsst die Ge- schäftsprüfungskommission die materielle Berichterstattung, vor allem auch die Vergleichsmöglichkeiten mit den ursprüng- lichen Richtlinien. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeskanzlei danken wir für die zusätzliche Arbeit, die im- merhin bei der Berichterstattung nach vier Jahren zu einer Ent- lastung führen sollte. Es stellt sich die Frage, ob dieser Teil der Berichterstattung aus dem Geschäftsbericht ausgegliedert werden sollte. Wir möchten eher darauf verzichten. Denn ein separater Bericht könnte in der parlamentarischen Behand- lung als Nebenbericht zu kurz kommen.
Unsere Sektion und die GPK haben sich der Kritik eines Teils der Presse über den zunehmenden Umfang des Geschäfts- berichts nicht angeschlossen. Der Geschäftsbericht ist kein Taschenbuch, kein Krimi, soll er auch nicht sein. Er ist ein Re- chenschaftsbericht, der häufig auch als Nachschlagewerk dienlich ist.
Abschliessend ist mir eine sehr angenehme Aufgabe übertra- gen. Ich darf an dieser Stelle den Uebersetzerinnen und Uebersetzern der Bundeskanzlei für ihre strenge und subtile Arbeit, die uns, der Presse und der Oeffentlichkeit jederzeit Er- leichterung und Klarheit bringt, den herzlichen Dank der GPK und - wie wir hoffen - auch des Parlaments abstatten. Ueber- setzungsarbeit erfolgt in der Regel im Hintergrund; nur in zwei
Fällen treten Uebersetzerinnen und Uebersetzer aus der An- onymität heraus: wenn sie in Pension gehen und öffentlich ver- abschiedet werden oder wenn es zu einer Panne kommt!
Den heutigen Dank statten wir ohne äusseren Anlass ab: weil dieser Dienst wichtig ist für uns, für die Verwaltung, für die Re- gierung, für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und später auch für die Rechtsprechung; schliesslich auch für den Föderalismus und die Vielfalt unseres Landes.
Ich bitte den Herrn Bundeskanzler, diesen Dank an die Ueber- setzerinnen und Uebersetzer in allen Landessprachen weiter- zuleiten.
Schmid: Ich spreche im Namen der grünen Fraktion zum er- sten Teil des Abschnitts «Bundeskanzlei», in welchem der Bundesrat Rechenschaft abgibt über den Stand der Realisie- rung der Ziele und der Wirksamkeit der Massnahmen, die er sich für die Legislaturperiode 1987-1991 vorgenommen hat. Liest man die nach Schwerpunkten geordneten Themen und die konkret beabsichtigten gesetzlichen und anderweitigen Massnahmen durch, so zeigt sich eine Schwachstelle unseres Politikverständnisses besonders deutlich. Das ist kein Vorwurf an den Herrn Bundeskanzler, eher an den Bundesrat und vor allem an uns im Parlament. Auf einen einfachen Nenner ge- bracht, lässt sich folgendes feststellen:
Unsere Politik ist reich an Gesetzen, Verordnungen und Regle- menten, aber arm an Grundsätzen und Zielvorstellungen. Diese beiden Sachverhalte haben jedoch einen inneren Zu- sammenhang. Je weniger wir bereit sind, von Grundprämis- sen auszugehen, desto mehr schiessen die Einzelvorschriften ins Kraut, muss man für jede ungewollte Nebenwirkung einer Politik, die von der Hand in den Mund lebt, wieder neue Rege- lungen treffen. Es ist natürlich allzu billig, über diesen Geset- zesdschungel zu klagen; und diejenigen, welche das unabläs- sig tun, sind in der Regel am wenigsten bereit, sich für sinn- volle Prinzipien und notwendige Ziele in den verschiedenen Bereichen der Politik einzusetzen. Ohne Grundsätze wächst die Gesetzesflut nicht nur unablässig weiter, sondern sie wird zu einer Sammlung von Bekenntnissen und schönen Sprü- chen, die jeder nach eigenem Gutdünken interpretieren kann. In Kapitel IV (Umwelt, Landschaft, Infrastruktur), aber nicht nur dort, lässt sich diese unbefriedigende Art unseres Politisierens deutlich veranschaulichen. Da wird berichtet, mit welchen Ge- setzen und Massnahmen Umwelt-, Biotop- und Waldschutz zu verstärken seien und was man zu tun gedenkt, um bäuerliches Grundeigentum zu erhalten und die Koordination zwischen öf- fentlichem und privatem Verkehr voranzutreiben. Aber all dies glaubt man mit marginalen Eingriffen, mit einer regelrechten «Pflästerli-Politik» zu erreichen. Wird hin und wieder einmal auf dem Weg über eine Volksinitiative versucht, Grundsätze in der Verfassung zu verankern, so werden sie erbittert bekämpft, als falsch und gefährlich taxiert.
Bis jetzt hat unter den zeitgemässen Grundsätzen lediglich das Verursacherprinzip im Umweltschutz eine gewisse Ge- folgschaft erhalten. Weitere Grundsätze kamen im Zusam- menhang mit den letzten beiden eidgenössischen Urnengän- gen zur Sprache, nämlich das Prinzip einer angemessenen, eigenen Futtergrundlage bei Tierhaltungen und das Prinzip des Eigengebrauchs beim Erwerb von Grundstücken. Weitere solche Prinzipien könnten sein: die Limitierung des Verkehrs- volumens, die konsequente Förderung erneuerbarer Energie und in der Abfallbewirtschaftung der Grundsatz, es dürfe nichts hergestellt werden, wofür nicht vorgängig der Beweis erbracht worden sei, dass es auf unschädliche Weise wieder beseitigt werden könne.
Die Mehrheit in diesem Saal, der solche Leitideen bekannt sind, wird einwenden, sie sei mit diesen Vorgaben nicht ein- verstanden. Aber dann erwarten wir Vorschläge. Die Alterna- tive zu Grundsätzen, mit denen man nicht einverstanden ist, müssen bessere Grundsätze sein und nicht ihre Bekämpfung oder der Verzicht darauf. Das ist der wunde Punkt unserer gän- gigen Politik. Wir haben zum Beispiel zwei dicke Gesetzesord- ner für Landwirtschaftspolitik, aber keine vernünftige Leitidee, die das Fundament aller Gesetze und Ausführungsbestim- mungen sein müsste, damit diese nicht ins Uferlose anwach- sen. Wenn wir das nicht endlich einsehen, werden wir uns
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Geschäftsbericht des Bundesrates
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noch von manchem Geschäftsbericht beruhigen lassen, es werde etwas getan, wenn nur wieder ein paar zusätzliche Vor- schriften erlassen worden sind.
Hinter unserer Unfähigkeit, eine Totalrevision der Bundesver- fassung an die Hand zu nehmen, steckt im Grund ebenfalls die Angst vor wirksamer und verbindlicher Grundsatzpolitk, mit welcher wir einzig die Probleme auf lange Sicht zu lösen im- stande wären. Darum müssen wir den Aufbruch endlich wa- gen. Nur durch dieses Wagnis wächst auch ein Lebensgefühl der Zuversicht heran. So ganz nebenbei würden wir dadurch auch den Missmut und den Katzenjammer los, der sich rund um unsere 700-Jahrfeier anzusammeln beginnt. In der Rück- schau auf unsere Vorfahren, die vor 700 Jahren etwas gewagt und auf sich genommen haben, wird uns nur um so deutlicher der Spiegel unserer eigenen Unfähigkeit und Kleinmütigkeit vor Augen gehalten.
Sorgen wir hier in den eidgenössischen Räten endlich für ver- bindliche Richtlinien einer zeitgemässen Politik, die vordring- lich und wirksam unsere Lebensgrundlagen erhält. Das würde nicht zuletzt diesen Rechenschaftsbericht des Bundesrates aufwerten und ihn von der Funktion einer umfangreichen Au- genwischerei befreien.
Präsident: Es liegen keine Wortbegehren mehr vor. Die Be- richterstatter der Kommission verzichten.
Bundeskanzler Buser: Nur ganz kurz zum zweiten Votum von Herrn Schmid. Zu viele Gesetze, zu viele Erlasse, zu viele Be- stimmungen: durchaus einverstanden. Besonders einverstan- den bin ich aber mit dem Appell, den Herr Schmid an Sie sel- ber gerichtet hat. Er hätte ihn darüber hinaus an das liebe Schweizervolk richten können, das uns jährlich derzeit mit zehn und mehr Volksinitiativen beschert. Wir haben gegen- wärtig über 20 Initiativen in Behandlung, Volksinitiativen, die selbstverständlich auch wieder Rückwirkungen auf die ganze Gesetzgebung haben. Mit anderen Worten: Zurückhaltung ist allenthalben am Platz.
Nachdem Sie heute abend einen so respektablen Teil Ihrer Zeit für die Diskussion um meinen Lohn hingegeben haben, möchte ich Ihnen um diese vorgerückte Zeit nicht noch zusätz- liche Opfer zumuten.
Ich danke dem Referenten für die wohlwollende Berichterstat- tung über die Bundeskanzlei und verzichte auf weitere Bemer- kungen jeder Art.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Präsident: Bezüglich der Abschreibung von Motionen und Postulaten werden keine anderslautenden Anträge gestellt.
Zustimmung - Adhésion
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 22.50 Uhr La séance est levée à 22 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.06.1989 - 14:30
Date
Data
Seite
831-839
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Pagina
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20 017 427
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