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Interpellation Büttiker
88.841 Interpellation Scherrer Luftbelastung Pollution atmosphérique
Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1988 Basis der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist die Luftbela- stung von 1950 bzw. 1960. Alle Anstrengungen zur Einhal- tung der LRV laufen darauf hinaus, bis zum Jahr 1994 bzw. 1995 die Werte von 1960 bzw. 1950 zu erreichen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Aufgrund welcher Erkenntnisse oder Tatsachen wurde die Luftbelastung der 50-er und 60-er Jahre errechnet?
Wie wurde die Luftbelastung der 50-er Jahre bei den einzelnen Schadstoffen, gesondert nach deren Emittenten, errechnet?
Aufgrund welcher Tatsachen wurde die voraussichtliche Reduktion der einzelnen Schadstoffe, gesondert nach deren Emittenten, bis zum Jahr 1994 bzw. 1995 errechnet?
Aufgrund welcher Tatsachen kommen verschiedene Experten zum Schluss, dass die Grenzwerte von 1950 bzw. 1960 ohne zusätzliche Massnahmen nicht erreicht werden können?
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1988
Le degré de pollution atmosphérique en 1950 ou en 1960 a servi de base à l'élaboration de l'ordonnance sur la protec- tion de l'air (OPair).
Tous les efforts en vue de faire respecter ce texte tendent à ce qu'on rétablisse d'ici 1994 ou 1995 les valeurs de 1960 ou de 1950.
Dans ce contexte, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Sur quelles données ou quels faits s'est-on fondé pour calculer la pollution atmosphérique dans les années 1950 et 1960?
Comment, en ce qui concerne la pollution atmosphérique des années 1950, a-t-on réparti les substances nocives en fonction des sources d'émission ?
Sur quels faits s'est-on fondé pour calculer la réduction probable, d'ici 1994 ou 1995, des diverses substances nocives, réparties par sources d'émission ?
Quels faits on incité les experts à conclure que les valeurs limites de 1950 ou de 1960 ne sauraient être rétablies sans mesures complémentaires ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989.
Die am 1. März 1986 in Kraft gesetzte Luftreinhalte-Verord- nung enthält die für die Beurteilung der Luftverschmutzung erforderlichen Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe. Diese wurden nach den Kriterien des Umweltschutzgesetzes so festgelegt, dass Menschen, Tiere und Pflanzen nicht gefährdet sind, wobei auch Personen mit erhöhter Empfind- lichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere berücksichtigt wurden. Sind die Immissionsgrenzwerte überschritten, so haben die kantonalen Behörden die erfor- derlichen Massnahmen zu ergreifen. Bereits bestehende Ueberbelastungen müssen bis 1994 abgebaut sein.
Der vom Bundesrat am 10. September 1986 veröffentlichte Bericht Luftreinhalte-Konzept enthält demgegenüber
gesamtschweizerische Emissionsziele. Als Minimalziel sol- len die gesamtschweizerischen Emissionen der Primär- schadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenwasser- stoffe bis 1995 wieder auf den Stand von 1960 reduziert werden.
Die Ueberlegungen, welche den Bundesrat zur Festlegung dieser Emissionsziele geführt haben, sind im Luftreinhalte- Konzept ausführlich dargelegt. Für die Ermittlung der Emis- sionsentwicklung wurden auf Bundesebene mehrjährige, umfangreiche Erhebungen und Computerberechnungen durchgeführt. Detaillierte Angaben zu diesen Abklärungen sind in gesondert zum Luftreinhalte-Konzept veröffentlich- ten Berichten enthalten. Der Bundesrat kann sich deshalb bei den einzelnen Fragen auf folgende Hinweise be- schränken:
1./2. Die Berechnung der Emissionen der 50er und 60er Jahre bis heute stützt sich auf mehrjährige Erhebungen und Analysen. Zur Ermittlung der Emissionen der Quellengrup- pen Verkehr, Haushalte sowie Industrie und Gewerbe dien- ten im wesentlichen die Fahrleistungen, Produktions- und Verbrauchsmengen sowie die Emissionsfaktoren der entsprechenden Anlagen und Prozesse. Mit Hilfe dieser Grössen wurden dann die jeweiligen Jahresemissionen der verschiedenen Schadstoffe berechnet. Detaillierte Angaben sowie umfangreiches Grundlagenmaterial wurden in zwei speziellen Berichten veröffentlicht:
Schadstoffemissionen des privaten Strassenverkehrs 1950-2000, Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 55, Bundesamt für Umweltschutz, November 1986 und September 1988 (Nachtrag);
Vom Menschen verursachte Schadstoff-Emissionen in der Schweiz 1950-2010, Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 76, Bundesamt für Umweltschutz, Dezember 1987 und Septem- ber 1988 (Nachtrag).
Die Berechnung der zukünftigen Emissionen erfolgte in analoger Weise. Dabei wurden die zu erwartende Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung sowie die Auswirkungen emis- sionsvermindernder Massnahmen berücksichtigt. Detail- lierte Angaben sowie umfangreiches Grundlagenmaterial wurden ebenfalls in den unter 1./2. erwähnten Berichten veröffentlicht.
Zu dieser Frage sind von der Elektrowatt Ingenieurunter- nehmung AG umfangreiche Abklärungen durchgeführt wor- den. Die vorläufigen Ergebnisse sind im 2. Teilbericht «Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Luftrein- halte-Konzept des Bundesrates und zusätzlichen Massnah- men zur Reduktion der Luftverschmutzung», der am 24. November 1988 der Oeffentlichkeit vorgestellt wurde, ausführlich dokumentiert.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Er beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
88.886
Interpellation Büttiker Lebensmittelbestrahlung in der Schweiz Irradiation des denrées alimentaires
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1988 An der internationalen Konferenz über radioaktiv bestrahlte Lebensmittel in Genf nahm auch eine Delegation aus der Schweiz teil. Dabei hat die Schweiz unter den 80 Teilneh- merstaaten im Hinblick auf die Liberalisierungsbestrebun-
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N 17 mars 1989
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Interpellation Büttiker
gen der Lebensmittelbestrahlung erneut eine auffallend restriktive Haltung eingenommen. In diesem Zusammen- hang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Warum nimmt die Schweiz in bezug auf die völlig unge- fährliche Lebensmittelbestrahlung im internationalen Ver- gleich eine derart restriktive Haltung ein?
Ist es nicht eigenartig, dass viele Länder die Lebensmittel- bestrahlung gestatten und die Schweiz solch bestrahlte Lebensmittel ohne Kennzeichnung importiert?
Besteht in dieser widersprüchlichen Situation nicht die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen über die Lebensmittelbestrahlung wenigstens für gewisse Produkte zu lockern?
Wie beurteilt der Bundesrat die Zukunft der industriellen Anwendung der ionisierenden Strahlung in der Schweiz?
Besteht nicht die Gefahr, dass sich die Schweiz mit einer derart restriktiven Sonderhaltung isoliert?
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament in einem umfas- senden Bericht die Probleme der industriellen Bestrah- lungsmethoden in der Schweiz aufzuzeigen und die interna- tionalen Perspektiven auszuleuchten?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1988
La Suisse a pris part à la Conférence internationale sur l'irradiation des denrées alimentaires qui s'est tenue à Genève et à laquelle ont participé 80 pays. Elle a manifeste- ment adopté une attitude réservée face à la libéralisation de l'irradiation des denrées alimentaires. C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
Pourquoi la Suisse fait-elle preuve d'une telle rigueur, par rapport à d'autres pays, à l'égard de la pratique parfaitement inoffensive de l'irradiation des denrées alimentaires ?
N'est-il pas étrange que de nombreux pays autorisent l'irradiation des denrées alimentaires, et que la Suisse importe de telles denrées sans même exiger qu'elles portent de mention spéciale ?
Au vu de cette situation paradoxale, ne serait-il pas possi- ble d'assouplir les dispositions légales réglementant l'irra- diation, pour certains produits alimentaires tout au moins? 4. Que pense le Conseil fédéral d'une future utilisation industrielle de l'irradiation ionisante?
La Suisse ne court-elle pas le risque de se voir isolée si elle adopte une position aussi restrictive ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à exposer, au moyen d'un rapport circonstancié, les problèmes que posent les méthodes d'irradiation en Suisse et les perspectives au niveau international?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989
Die Schweiz hat gegen den Verzehr bestrahlter Lebensmittel keine gesundheitlichen Bedenken und ist grundsätzlich gegen das Verfahren der Lebensmittelbestrahlung. Es muss jedoch vor allem zielgerichtet eingesetzt und bestrahlte Lebensmittel müssen im Hinblick auf die Wahlmöglichkeit der Konsumenten als solche gekennzeichnet werden. Damit eine diesbezügliche Legiferierung und eine Kontrolle deren Einhaltung möglich sind, müssen Nachweisverfahren für bestrahlte Lebensmittel entwickelt werden. Entsprechende, vom BAG mitfinanzierte Forschungsarbeiten sind seit länge- rer Zeit im Gange und haben für gewisse Lebensmittel bereits vielversprechende Ergebnisse gezeitigt.
ten Kreisen. Diese zeigte, dass die Lebensmittelindustrie kein grosses Interesse an dieser Behandlungsmethode hat. Bei den Konsumentenorganisationen herrscht grosse Skep- sis gegen die Bestrahlung von Lebensmitteln. Die Akzeptanz hängt weitgehend davon ab, ob die Vorteile der Bestrahlung gegenüber anderen Verfahren dem Konsumenten klar vor Augen geführt werden können. An der Konferenz lag die Schweiz im Mittelfeld zwischen z. B. Frankreich, welches die Einführung des Verfahrens sehr unterstützte, und der Bun- desrepublik Deutschland, welche eine sehr ablehnende Hal- tung einnahm und die Empfehlungen der Konferenz sogar ablehnte.
Zusammengefasst vertrat die Schweiz folgende Thesen: a. die Lebensmittelbestrahlung ist ein Verfahren unter ande- ren und sollte in Folge dessen zielgerichtet eingesetzt werden;
b. die Lebensmittelbestrahlung darf die sogenannte gute Herstellungspraxis (GHP) nicht ersetzen (z. B. darf nicht fehlende Hygiene durch Bestrahlung wettgemacht werden). c. im Bestreben nach einer grösstmöglichen Transparenz fordern wir eine vollumfängliche Information der Konsu- menten und die Deklaration auf der Produkteetikette für vorverpackte Produkte und auf den Begleitpapieren für offene Waren.
d. Die Schweiz regte den Abschluss einer internationalen Konvention, in welcher alle Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelbestrahlung (z. B. Dosis, Deklaration) ver- bindlich geregelt sind, an. Aus Zeitgründen, vor allem im Hinblick auf die rasche Einführung der Lebensmittelbestrah- lung, wurde dieser Vorschlag von der Konferenz abgelehnt. 2. Die Tatsache, dass keine erprobten Nachweismethoden für eine stattgefundene Bestrahlung existieren, verhindert derzeit noch eine wirksame Importkontrolle. Es wird geschätzt, dass der Anteil importierter, bestrahlter Lebens- mittel am Speisezettel des Schweizers äusserst gering ist. 3. Derzeit liegen keine schwerwiegenden, zwingenden Gründe vor, welche eine generelle Zulassung der Lebens- mittelbestrahlung rechtfertigen würden. Die Bestrahlung ausgewählter Lebensmittelgruppen kann jedoch in Betracht gezogen werden, wobei aber in jedem Fall zu prüfen ist, ob eine solche Bestrahlung notwendig ist. Auch wird geprüft, ob allfällige Bewilligungen des BAG von der Beibringung einer entsprechenden Nachweismethode durch den Ge- suchsteller abhängig gemacht werden können; dies in Ana- logie zur Bewilligung von neuen Zusatzstoffen.
Was Lebensmittel betrifft, haben sich die ursprünglich hohen Erwartungen, die in dieses Verfahren gesetzt worden waren, nicht erfüllt, weil zum Teil der Geschmack ungünstig beeinflusst wird. Für einzelne Lebensmittel können sich jedoch durchaus sinnvolle Anwendungen ergeben.
Die Haltung der Behörden fusst auf der Haltung der Mehr- heit der Lebensmittelproduzenten und Konsumenten. Im Vergleich mit unseren Nachbarstaaten liegt diese Haltung, wie unter Punkt 1 dargelegt, im Mittelfeld.
In seiner Antwort hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Postulat Büttiker vom 3. Oktober 1988 entgegenzunehmen. Dieses Postulat hat schon einen solchen Bericht gefordert.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Er beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Frau Haller beantragt, die Liste dieser persönli- chen Vorstösse zu ergänzen mit der Interpellation 88.473 10. AHV-Revison.
Wird dieser Ordnungsantrag bekämpft? Das ist nicht der Fall.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Büttiker Lebensmittelbestrahlung in der Schweiz Interpellation Büttiker Irradiation des denrées alimentaires
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.886
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
641-642
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Pagina
Ref. No
20 017 321
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