Interpellation Darbellay
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87.976
Interpellation Meier-Glattfelden Förderung der Nutztierethologie an der ETH Animaux de rente. Chaire d'éthologie aux EPF
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1987 Die Landwirtschaft befindet sich heute im Umbruch. Eine neue ökologisch orientierte Landwirtschaft kommt nicht ohne tiergerechte, umweltfreundliche Haltungssysteme aus. Auch lässt sich das Tierschutzgesetz nur dann in die Tat umsetzen, wenn die Nutztierethologie konsequent vorange- trieben wird. Die Entwicklung geeigneter alternativer Tier- haltungssysteme setzt aber eine intensive praxisorientierte Forschung voraus, wie die Verhaltensforschung angewandt bei landwirtschaftlichen Nutztieren sie betreibt. Wir fragen daher den Bundesrat an:
Ist er auch der Meinung, dass bei den heutigen Erkennt- nissen in der Landwirtschaft die Nutztierethologie eine immer grössere Bedeutung bekommt?
Ist er gewillt, dafür zu sorgen, dass die Nutztierethologie an der ETH stärker gefördert wird?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1987
L'agriculture est aujourd'hui en pleine transformation. Une agriculture tenant compte des nouveaux impératifs écologi- ques implique que les systèmes d'élevage respectent à la fois l'environnement et les animaux. De même, la loi fédérale sur la protection des animaux ne peut se traduire dans les faits que si l'on développe comme il se doit l'ethologie appliquée aux animaux de rente. Mais la mise en oeuvre de nouveaux systèmes d'élevage appropriés exige à son tour d'intenses travaux de recherche axés sur la pratique, tels que ceux effectués sur le comportement des animaux de rente dans l'agriculture.
C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
N'estime-t-il pas que l'éthologie des animaux de rente joue un rôle de plus en plus important, compte tenu des développements que connaît actuellement l'agriculture ?
Est-il disposé à faire en sorte que l'éthologie des animaux de rente fasse l'objet d'un enseignement plus poussé aux EPF?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Richard, Bühler, Diener, Dünki, Fierz, Jung, Longet, Maeder, Oester, Petit- pierre, Rutishauser, Schmid, Seiler Rolf, Stocker, Wyss Wil- liam
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Februar 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 Wir teilen die Auffassung des Interpellanten, wonach der Nutztierethologie in der Landwirtschaft, insbesondere der sachgerechten Haltung der Nutztiere, grosse Bedeutung zukommt. Der Einbezug der Nutztierethologie ist für eine zeitgemässe Ausbildung der Agronomen unerlässlich. Dabei darf aber nicht ausser acht gelassen werden, dass die Nutz- tierethologie nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Tierethologie verstanden und betrieben werden kann.
Was die Förderung der Nutztierethologie an der ETHZ betrifft, ist auf die aktuelle Situation hinzuweisen. Am Institut für Nutztierwissenschaften ist die Nachfolge des aus Alters- gründen zurückgetretenen Professors Dr. H. Heusser, Pro-
fessor für Tierhygiene, zu regeln. Das Wahlgeschäft ist in Vorbereitung.
Nach der Wiederbesetzung des Lehrstuhles wird das Institut die Frage der Nutztierethologie bearbeiten und Vorschläge unterbreiten, wie eine zeitgemässere Lehre und Forschung auf diesem Gebiet gewährleistet werden kann. Die ETHZ beabsichtigt damit, innert nützlicher Zeit die Erweiterung des Unterrichts in Nutztierethologie zu realisieren. In diesem Zusammenhang sollten auch die Bemühungen anderer Hochschulen - zu denken ist dabei insbesondere an die Philosophische Fakultät Zürich sowie an die Philosophisch- naturwissenschaftliche Fakultät und die Veterinärmedizini- sche Fakultät der Universität Bern - mitberücksichtigt wer- den. Bedingt durch personelle Umstellungen sowohl inner- halb als auch ausserhalb der ETHZ steht vorderhand eine Beurteilung der Gesamtsituation im Vordergrund.
Der Bundesrat erachtet deshalb die Schaffung eines Lehr- stuhles für Nutztierethologie im Augenblick als verfrüht.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
88.742 Interpellation Darbellay Wegweisung von Asylgesuchstellern Renvoi de demandeurs d'asile
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1988
Gemäss Artikel 19 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 ist es möglich, einen Gesuchsteller wegzuweisen, wenn ihm die Weiterreise in einen Drittstaat zumutbar ist, insbeson- dere, wenn er sich einige Zeit dort aufgehalten hat oder dort nahe Angehörige von ihm leben.
Artikel 17 der Asylverordnung vom 25. November 1987 führt zudem aus: «Ist ein Gesuchsteller nicht ohne Verzug in die Schweiz gelangt, so wird vermutet, er habe sich einige Zeit in einem Drittstaat aufgehalten.»
Offenbar legen die zuständigen Behörden diese Bestim- mungen immer weiter aus (siehe auch den Fall des türki- schen Gesuchstellers Hasan X).
Ich stelle daher dem Bundesrat folgende Fragen:
Findet er, dass ein Gesuchsteller, der vor seiner Einreise in die Schweiz, in weniger als 36 Stunden Oesterreich durchreist hat, sich in diesem Land «einige Zeit aufgehalten hat»?
Ueber welche besonderen Garantien verfügt die Schweiz, dass ein Gesuchsteller, den sie weggewiesen hat, vom Dritt- staat nicht in den Heimatstaat zurückgeschafft wird?
Informieren die schweizerischen Behörden den Drittstaat zum voraus, dass der Weggewiesene ein Asylbewerber ist, dessen Gesuch noch behandelt wird und der folglich eine Aufenthaltsbewilligung benötigt, damit er im Ausland den Ausgang des Asylverfahrens, das in der Schweiz eingeleitet wurde, abwarten kann?
Wieviele Wegweisungen dieser Art wurden 1987 bezie- hungsweise 1988 durchgeführt? In welche Länder? Wieviele der weggewiesenen Gesuchsteller konnten den Behörden des Bundes - wie es das Verfahren vorsieht - eine Aufent- haltsadresse im Drittstaat mitteilen? Wieviele haben Asyl erhalten ?
68-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Meier-Glattfelden Förderung der Nutztierethologie an der ETH Interpellation Meier-Glattfelden Animaux de rente. Chaire d'éthologie aux EPF
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.976
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
633-633
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Ref. No
20 017 314
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