N 9 mars 1989
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Interpellation Müller-Meilen
Präsident: Herr Ruffy ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
88.529
Interpellation Müller-Meilen Transitgüterverkehr Trafic des marchandises en transit
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1988
Aus der Europäischen Gemeinschaft ist der Druck auf die Schweiz, die Gewichtslimite von 28 Tonnen für Lastwagen aufzuheben, im Steigen begriffen. Ist der Bundesrat weiter- hin fest entschlossen, an dieser aus Umweltschutzgründen wichtigen Limite festzuhalten, wie er bisher immer versi- chert hat?
Welche Massnahmen hält er bis zur geplanten Inbetrieb- nahme einer Alpenbahnbasislinie in etwa fünfzehn Jahren für denkbar, um dem Druck der EG besser widerstehen zu können?
Wie wäre beispielswese eine durchgehende Bahnlinie mit 4 m Eckhöhe für den Huckepackverkehr realisierbar und zu welchen Kosten?
Texte de l'interpellation du 22 juin 1988
Les pressions qu'exercent les Communautés européennes pour inciter la Suisse à supprimer la disposition limitant à 28 tonnes le poids des camions autorisés à circuler sur son territoire vont croissant. Le Conseil federal est-il toujours fermement décidé à maintenir cette limitation importante pour la protection de l'environnement, ainsi qu'il l'a toujours affirmé jusqu'ici?
Quelles sont, selon lui, les mesures qui pourraient être prises ces quinze prochaines années environ, d'ici à la mise en service de la nouvelle ligne ferroviaire de base à travers les Alpes, pour permettre à la Suisse de mieux résister aux pressions des CE?
Dans quelles conditions serait-il par exemple possible de réaliser une ligne ferroviaire de transit pour le ferroutage permettant le chargement de camions d'une hauteur d'an- gle de 4 mètres et quel en serait le coût?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dormann, Giger, Kühne, Spoerry, Stamm, Steinegger, Wanner, Zwingli (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988
Deshalb kann eine Heraufsetzung der 28-Tonnen-Limite aus verkehrspolizeilichen, ökologischen und verkehrspoliti- schen Gründen nicht in Frage kommen. Dies hat der Bun- desrat letztmals am 14. November 1988 bekräftigt. Der Bun-
desrat hat Kenntnis genommen von der Resolution des Europäischen Parlamentes vom 16. November 1988. Er bedauert diese Stellungnahme, sie führt nicht zu einer Aen- derung seiner Haltung.
Der Bundesrat ist aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen weiterhin entschlossen, den Huckpackverkehr ziel- strebig zu fördern. Für eine zusätzliche Verlagerung von Strassenschwerverkehr auf die Schiene wurden kurz- bis mittelfristig erhebliche Kapazitäten geschaffen. Zu erwäh- nen sind die etwa 1990 fertiggestellte Doppelspur der Lötschbergbahn, der Bau des neuen Rangierbahnhofes in Domodossola und der Ausbau der italienischen Zufahrten zum Simplon und zum Gotthard (zweiter Monte-Olimpino- Tunnel).
Dem Alpentransit dienen künftig auch die im Konzept «Bahn 2000» geplanten Neubaustrecken Muttenz-Olten und Rothrist-Mattstetten sowie die verschiedenen Verbes- serungen an der bestehenden Infrastruktur.
Ein signifikanter Sprung, nicht zuletzt in bezug auf die Qualität der Transportleistung, wird allerdings erst mit dem Bau einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale möglich sein. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten 1989 nach Abschluss der Ver- nehmlassung und nach den Gesprächen mit den Regierun- gen der Nachbarstaaten seine Anträge unterbreiten.
Wir können es indessen nicht beim heutigen Transitangebot bewenden lassen. Die SBB und die BLS wurden deshalb beauftragt, Uebergangsstrategien zu erarbeiten, damit die Schweiz in den Verhandlungen mit der EG darlegen kann, welche Angebotsverbesserungen bis zur Inbetriebnahme einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale noch möglich sind. Gegenstand der Untersuchungen ist auch die Schaf- fung eines Vier-Meter-Huckepackkorridors von Grenze zu Grenze, damit alle Strassenfahrzeuge mit den in der EG üblichen Abmessungen ohne Einschränkung zum Transport angenommen werden können.
Eine erste Beurteilung der Untersuchungen zeigt, dass ein solcher Korridor grundsätzlich sowohl auf der Gotthard- als auch auf der Lötschberg/Simplon-Achse und auf der Umfah- rungsroute via Jura-Südfuss-Lausanne-St. Maurice-Brig- Iselle realisierbar ist.
Die Ausweitung des Lichtraumprofils der Gotthardbahn für Lastwageneckhöhen von vier Metern wäre aber mit grossen bautechnischen und bahnbetrieblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie wäre auch erst nach langer Bauzeit mit entsprechend hohem Aufwand möglich.
Die technisch-betrieblichen Abklärungen für einen Vier- Meter-Huckepackkorridor sind noch nicht abgeschlossen. Auf internationaler Ebene ist auch die Frage zu klären, ob ein solches Angebot von den Nachbarländern angenommen wird. Vor allem Italien ist da angesprochen, da der Hucke- pack-Terminal Iselle auf seinem Territorium zu stehen käme. Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen für einen Vier-Meter-Huckepackkorridor so rasch als möglich bereit- stellen.
Müller-Meilen: Ich möchte dem Bundesrat für seine interes- sante Antwort danken. Ich bin ihm vor allem dankbar, dass
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Interpellation Bircher
er darin ausdrücklich erklärt hat, dass er an der 28-Tonnen- Limite festhalten will. Ich begrüsse als zweiten Punkt, dass der Huckepackverkehr bereits bisher gefördert worden ist und dass man ihn weiterhin fordern will. Wir haben vor allem in den Jahren 1987/88 eine grosse Steigerung des Hucke- packverkehrs erlebt. Es ist wünschbar und gut, dass die Verlagerung des Transitverkehrs auf die Schiene langsam stattfindet. Ich bin auch für die Aeusserung dankbar, dass die Möglichkeit eines Vier-Meter-Eckhöhe-Korridors weiter untersucht wird. Es scheint mir wichtig, dass diese Ueberg- angslösung eines Vier-Meter-Eckhöhe-Korridors im Zusam- menhang mit der Neat beurteilt wird. Damit stellt sich die Frage nach der Uebergangslösung. Der Bundesrat hat in seiner Antwort geschrieben, dass ein solcher Korridor auf verschiedenen Achsen möglich wäre. Ich hoffe, dass die Bundesinstanzen die Möglichkeiten des Vier-Meter-Eck- höhe-Korridors auf allen möglichen Achsen mit der gleichen Intensität prüfen.
Die Frage, die sich mir stellt, ist - nach den kürzlich durch- geführten Demonstrationen des Container- und Huckepack- verkehrs -, ob eine Uebergangslösung mit 4 m Eckhöhe noch nötig ist, sie kostet zwischen 100 bis 200 Millionen Franken. Wäre es nicht vielmehr möglich, mit dem Umbau des Rollmaterials oder mit der Anschaffung von viel mehr Unterflurwagen ....? (Glocke des Präsidenten)
Le président: Monsieur Müller, il y a une petite confusion: ou bien vous demandez la discussion, ou bien vous interve- nez juste pour dire en quelques mots si vous êtes satisfait ou non. Si vous n'êtes pas satisfait ou si vous demandez la discussion, vous le faites formellement et la discussion sera repoussée à une autre fois.
Müller-Meilen: Dann beantrage ich Diskussion.
Le président: Vous avez terminé. Je vous demanderai d'être bref pour terminer votre exposé. Nous votons sur la discus- sion. M. Müller-Meilen demande la discussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Müller-Meilen: Das Thema ist es wert, diskutiert zu werden. Die Frage der Uebergangslösung: Ist eine Uebergangslö- sung, die etwa 100 oder 200 Millionen Franken kosten würde, noch nötig, oder haben wir die Möglichkeit, mit der Anschaffung von neuem Rollmaterial, mit Unterflurwagen die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Neat-Korridors zu über- brücken? Das scheint mir eine der wichtigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang in der nächsten Zeit stellen wird.
Heute werden bereits 70 Prozent des Transitverkehrs mit Containern und nur noch 30 Prozent mit Huckepackverkehr abgewickelt. Diese Tendenz wird wahrscheinlich zunehmen. Es fragt sich, ob es für diese restlichen 30 Prozent nötig ist, eine relativ grosse Ausgabe für einen Vier-Meter-Eckhöhe- Korridor zu tätigen.
Ich bin von der Antwort grösstenteils befriedigt. Ich bin nicht völlig befriedigt, weil ich den Eindruck habe, dass über diesen Transitverkehr und über die Uebergangsmöglichkei- ten seit langem diskutiert wird und dass sich die Zeitfrage gerade im Hinblick auf den Druck, der von der EG ausgeübt wird, nun stellt: Der Bundesrat sollte relativ rasch zu einem Schluss kommen, zu einem Antrag an das Parlament, wie er die Uebergangslösung zu bewerkstelligen gedenkt.
Le président: M. Müller-Meilen s'estime partiellement satis- fait.
Bundesrat Ogi: Ich glaube, Herr Müller-Meilen erwartet, dass ich zu seinen Ausführungen kurz Stellung beziehe. Er ist von der Antwort teilweise befriedigt, und er hat Fragen in bezug auf die Uebergangslösung gestellt.
Diese Uebergangslösung wird in drei Schritten angegangen. Zunächst einmal möchten wir - sofern die Verhandlungen mit der EG dazu führen, dass sie bereit ist, den kombinierten Verkehr zu akzeptieren - in einem ersten Schritt für die Jahre 1991/1993 die bisherigen Lösungen mit dem Hucke- pack-Container und den Wechselbrückenladungen verbes- sern. Es ist möglich, die Kapazitäten am Gotthard zu verdop- peln. Sie wissen ja auch, dass der Doppelspurausbau am Lötschberg 1991 abgeschlossen sein wird. Dadurch wird es auch hier möglich sein, die Kapazität zu erhöhen. Insgesamt werden wir dann statt heute etwa 15 Millionen Tonnen neu etwa 25 Millionen Tonnen befördern können.
Gleichzeitig müssen die Infrastruktur und der ganze Service verbessert werden.
In einem zweiten Schritt sehen wir vor, spätestens für die Jahre 1995/1997 die Passage der vier Meter hohen Lastwa- gen zu ermöglichen. Ob die Lösung, wie Sie sie angespro- chen haben, mit neuem Material möglich ist, kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wir prüfen sämt- liche Varianten und Möglichkeiten und auch die verschiede- nen Durchgänge. Ich denke vor allem an die Linie Lötsch- berg-Simplon, aber auch an die Jura-Südfuss-Linie via Mar- tigny-Brig.
Die Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Wett- bewerb der Ideen ist voll im Gange. Er brachte auch diese neue, interessante Idee mit der dritten Schiene im Lötsch- berg-Tunnel, die - so sagt man - relativ rasch und mit nicht allzu hohen Kosten realisiert werden könnte. Das ist der zweite Schritt.
Der dritte Schritt ist die Verbesserung des Simplon-Tunnels. Es sind auch hier Studien im Gange mit dem Ziel, dass der Simplon-Tunnel für die Durchfahrt der vier Meter hohen Lastwagen offen wäre. Die Lösung dürfte so aussehen: Die Stromschiene müsste seitwärts eingebaut werden. Das wären die drei Schritte:
Das bestehende Angebot und die Kapazität verbessern.
Die Durchfahrt der vier Meter hohen Lastwagen späte- stens für 1995/1997 realisieren, via Lötschberg oder via Martigny.
Den Simplon-Tunnel verbessern (ebenfalls für das 4- Meter-Profil).
Zuletzt käme dann die Neat, die Alpentransversale, als lang- fristige Lösung. Der Bundesrat wird Ihnen im Zusammen- hang mit dem Entscheid für die neue Alpentransversale auch allfällige Anträge für die Uebergangslösungen unter- breiten. Sie können damit rechnen, dass diese Anträge im Verlaufe des Sommers ans Parlament geleitet werden.
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Interpellation Bircher 28-Tonnen-Gewichtsbeschränkung Limitation du tonnage des camions
Wortlaut der Interpellation vom 29. November 1988 Seit jeher, lange bevor sich das Ziel eines einheitlichen EG- Verkehrsmarktes abzeichnete, gilt in der Schweiz, gesetz- lich verankert, eine 28-Tonnen-Gewichtsbeschränkung und damit verknüpft ein Sonntags- und Nachtfahrverbot für Transportfahrten auf den Strassen. Von der Bevölkerung über den Bundesrat und bis zu den politischen Parteien herrschte Einigkeit, dass diese Bestimmungen den schwei- zerischen Verhältnissen (Topographie, Alpenwälder etc.) gerecht werden.
Dieses einheitliche Erscheinungsbild hat zumindest auf Bundesrats- und Verwaltungsebene in letzter Zeit gelitten. Durch widersprüchliche Informationen wurde Verwirrung gestiftet.
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Interpellation Müller-Meilen Transitgüterverkehr Interpellation Müller-Meilen Trafic des marchandises en transit
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Dans
In
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.529
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
362-363
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Pagina
Ref. No
20 017 209
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