Motion Schmidhalter
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88.336 Motion Schmidhalter Bahn/Strassenverbindung Lötschberg-Simplon Transport de voitures par le Loetschberg et le Simplon
Wortlaut der Motion vom 3. März 1988 Der Bundesrat wird eingeladen,
a. die Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen vom 12. September 1984, gestützt auf Arti- kel 18 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung, und
b. die Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge, gestützt auf das Treibstoffzollgesetz, zu ergänzen und eine Sonderregelung für den Personenwagen-Transitverkehr auf der Strassen- und Bahnautoverladestrecke Basel-Spiez/ Heustrich-Brig-Iselle zu erlassen.
Texte de la motion du 3 mars 1988 Le Conseil fédéral est chargé de compléter:
a. l'ordonnance du 12 septembre 1984 relative à une rede- vance pour l'utilisation des routes nationales, en se fondant sur l'article 18 des dispositions transitoires de la Constitu- tion fédérale, ainsi que
b. l'ordonnance sur la promotion du trafic combiné et du transport de véhicules à moteur accompagnés, en se fon- dant sur la loi fédérale concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carburants,
en prévoyant des dispositions spéciales pour le trafic de transit des voitures de tourisme sur le tronçon Bâle-Spiez/ Heustrich-Brigue-Iselle (route et rail).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bodenmann, Bonvin, Bürgi, Columberg, Couchepin, Coutau, Darbellay, David, Dormann, Dünki, Eggly, Fankhauser, Guinand, Gün- ter, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hildbrand, Houmard, Humbel, Jeanneret, Kühne, Leuba, Luder, Maeder, Martin Paul-René, Massy, Meizoz, Oester, Paccolat, Ruffy, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Steinegger, Weder-Basel, Wid- mer, Widrig, Wiederkehr, Zwygart (42)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Gotthardstrassenverkehr nimmt jedes Jahr zu und mit ihm auch der PW-Transitverkehr. Da die durchgehende Autobahn zwischen Göschenen und Airolo nur zweispurig ist (Strassentunnel) und es infolge Ueberlastung in Chiasso Probleme mit den Zollformalitäten gibt, entstehen an star- ken Reisetagen, und dies vor allem im Sommer, Verkehrs- stauungen.
In der Schweizer Presse wurden in letzter Zeit folgende Fragen gestellt:
Muss die Gotthard-Autobahn von Amtes wegen gesperrt werden, da der Kanton Uri die Einhaltung der Luftreinhalte- verordnung nicht garantieren kann?
Muss der Bund dem Kanton Uri aufgrund dieser Luftrein- halteverordnung eingehende Massnahmen auf der Transi- tachse des Gotthards zugestehen?
Auf der Bahnlinie Lötschberg-Simplon hat es hingegen noch freie Transportkapazitäten, welche nach Inbetrieb- nahme der durchgehenden Doppelspur zwischen Spiez und Brig Ende 1989 entscheidend grösser werden. Der unwetter- bedingte Unterbruch am Gotthard von Ende August 1987 hat gezeigt, dass die zusätzliche Leistungsfähigkeit dieser Bahnlinie gross ist. Es ist deshalb widersinnig, dass heute zwischen Goppenstein und Brig auf der BLS und durch den Simplontunnel meistens nur halbleere Autozüge verkehren,
weil ein entsprechendes Marketing, ein interessanter Verla- depreis und die Reklame fehlen.
Es wird uns nicht gelingen, kurzfristig genügend Lastwa- genverkehr auf die Schiene umzulegen, da die Realisie- rungszeiten für diese Huckepacklösungen zu lange dauern. Daher sollten wir wenigstens versuchen, so viele Personen- wagen wie möglich auf die Bahn zu verladen. Auch die Wiedereinführung des Gotthardautoverlades ist sehr teuer und wahrscheinlich nicht die adäquate Lösung, da bei die- ser Wiedereinführung die Eliminierung von Schadstoffen nur auf einer Strecke von 17 Kilometern erfolgt.
Der Autoverlad am Simplon ist aber unerlässlich. Die Pass- strasse steigt auf 2000 m über Meer. Es gibt im Winter immer wieder Tage, an denen eine Offenhaltung der Strasse rein unmöglich und der Autoverkehr auf den Verlad durch den Simplontunnel angewiesen ist. Man sollte am Simplon nicht den gleichen Fehler machen wie am Gotthard, wo der Autoverlad eingestellt wurde. Der strassenseitige Ausbau von Iselle Richtung Autobahnen Oberitalien schreitet stark vorwärts. Die Inbetriebnahme der Superstrada von Iselle bis Gravellona ist für diesen Sommer abgesichert. Es fehlt nur noch ein relativ kurzes Stück zwischen Gravellona und Borgomanero.
Im Simplontunnel werden momentan nur etwa 100 000 Fahrzeuge pro Jahr verladen, so dass immer noch ein zu grosses Defizit entsteht. Es besteht die Gefahr, dass der Bundesrat nach Ablauf der Probezeit diesen Autoverlad definitiv einstellt, falls das Verladevolumen nicht erhöht wer- den kann.
Ein Autoverlad ab Kandersteg bis Iselle in Kombination mit der Autobahnvignette könnte ab sofort realisiert werden. Diese Lösung hat aber den grossen Nachteil, dass das Kandertal zusätzlich mit Strassenverkehr belastet wird. Die- sem Nachteil ist beizukommen, wenn in Heustrich eine Verlademöglichkeit bestünde. Diese wird bereits studiert und kann ohne Präjudiz für zukünftige Lösungen in relativ kurzer Zeit den Betrieb aufnehmen.
Die im Transit durch die Schweiz fahrenden Automobilisten werden heute über die Autobahnvignette mit 30 Franken belastet. Sie können mit dieser Vignette während eines Jahres alle schweizerischen Autobahnen frei benützen. Der Automobilist, welcher die Schweiz nur durchquert, um nach Italien zu gelangen, fährt auf unserer Autobahn von Basel bis Chiasso 300 Kilometer. Es entstehen dabei die bekann- ten Umweltbelastungen und recht massive Betriebskosten. Denken wir nur an die Ventilations- und Beleuchtungsko- sten im Strassentunnel durch den Gotthard.
Sofern der gleiche Autofahrer auf die Bahn/Strassenverbin- dung umgelenkt werden kann, fährt er auf der Strecke Basel-Heustrich nur 138 Kilometer auf der Strasse und den Rest bis Iselle auf der Bahn. Das sind Vorteile, die nicht zu übersehen sind. Das Ziel dieser Aktion müsste allerdings darin bestehen, vor allem im Sommer, 150 000 bis 200 000 Autos von der Gotthardroute auf die Bahnlinie Spiez-Heu- strich-Brig-Iselle umzulagern. Dem im Transit durch die Schweiz fahrenden Automobilisten müsste an der Grenze das Angebot gemacht werden, entweder die Autobahnvi- gnette von 30 Franken zu bezahlen oder einen pauschalen Betrag für die kombinierte Lösung Basel-Spiez/Heustrich- Brig-Iselle zu entrichten, und zwar für einfach oder retour. 3. Vorteile für den Automobilisten
Für den Automobilisten entstehen drei wichtige Vorteile oder Anreize, das Angebot anzunehmen:
Auf der Gotthardstrassenroute muss er mit unangeneh- men Stausituationen und Wartezeiten rechnen, und er fährt etwa 80 Kilometer länger auf der Strasse. An reinen Betriebskosten spart er auf jeden Fall um die 20 Franken.
Nimmt er die kombinierte Strecke Basel-Iselle, kann er von Heustrich bis Iselle ganze 90,6 Kilometer ausruhen und hat damit einen idealen Unterbruch in seiner langen Fahrt von Deutschland nach Italien.
Es führen keine Zollformalitäten zu zusätzlichen Warte- zeiten.
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N
9 mars 1989
Für den Bund entstehen folgende Vorteile:
Die geplante Wiederaufnahme des Autoverlades am Gott- hard entfällt.
Der Gotthardstrassenverkehr wird entlastet.
Der Schadstoffausstoss wird im Verhältnis 300 Kilometer zu 138 Kilometer, d. h. um 46 Prozent pro durchfahrendes Auto, reduziert, und zwar nicht etwa auf der Basis von Autos, die mit einem Katalysator fahren, sondern total.
Die SBB können mit den zusätzlichen 200 000 Autos, die verladen werden, das Defizit beim Simplon-Autoverlad decken.
Eliminiert werden kann auch das Defizit auf der Strecke Goppenstein-Brig. Der Auslastungsgrad der Bahnlinie wird entscheidend beeinflusst.
Diese Lösung brächte auch der Region Vorteile.
Es entsteht keine Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Transitverkehr auf der Achse Lötschberg-Simplon.
Der Autoverlad zwischen Goppenstein-Brig-Simplon wird nicht aufgehoben. Die für die Region so wichtigen Arbeits- plätze bleiben erhalten, und es werden neue geschaffen.
Die im Wallis verbleibenden Touristen werden diese Mög- lichkeiten vermehrt benützen, da das Angebot und der Preis interessanter werden als heute.
Die Transitreisenden sehen beeindruckende Gegenden und kommen das nächste Mal vielleicht als Gäste und nicht als durchreisende Touristen in die Schweiz.
Am wichtigsten ist eine entscheidende Entlastung des Personenwagen-Transitverkehrs auf der Gotthard-Auto- bahn.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988
Der Zweck der Motion, durch vermehrte Benutzung des Autoverlads Lötschberg-Simplon die Gotthardroute zu entlasten, ist zwar aus raumplanerischen und umweltpoliti- schen Gründen zu begrüssen. Im Jahre 1987 wurde die Gotthardstrecke trotz teilweiser unwetterbedingter Schlies- sung von 4 438 000 Fahrzeugen benutzt. Die angestrebte Verlagerung von 22 000 Personenwagen ergäbe somit eine Entlastung um 4,5 Prozent.
Ein Mehrverkehr von 200 000 Persoenenwagen auf der Strecke Heustrich-Iselle würde jedoch umfangreiche Inve- stitionen erfordern. Die Verkehrsverlagerung dürfte vor allem an 60 bis 80 Spitzentagen wirksam werden, an wel- chen 2500 Fahrzeuge zusätzlich transportiert werden müss- ten. Dieser Zusatzverkehr würde dann anfallen, wenn die bestehenden Anlagen für den Autoverlad Kandersteg-Gop- penstein, Kandersteg-Brig und Kandersteg-Iselle ohnehin ausgelastet wären. Die Verladestationen Heustrich und Iselle müssten baulich erweitert werden. Unter Berücksichti- gung von Zugskapazität, Fahrstrecke (91 km) und Umlaufs- zeit des Rollmaterials wären 9 zusätzliche Autozüge erfor- derlich. Die Investitionen für Infrastruktur und Fahrzeuge müssen auf rund 200 Millionen Franken veranschlagt wer- den. Der Zeitpunkt, in welchem der Zusatzverkehr bewältigt werden könnte, hängt von den baulichen Anpassungen und den Lieferfristen für die Autozüge ab. Für eine Verladean- lage in Heustrich ist die Planung im Gang. Die Verwirkli- chung würde ungefähr fünf Jahre beanspruchen.
Die Beförderungskosten (Bahnbetriebskosten, Verzin- sung und Amortisation der Zusatzinvestitionen) dürften sich auf 140 Franken pro Personenwagen belaufen. Es ist daher mit einem äusserst schlechten Kostendeckungsgrad zu rechnen. Das heute beim Simplon-Autoverlad entstehende Defizit würde durch den Mehrverkehr nicht beseitigt, son- dern vielmehr erhöht, wodurch die Belastung des Bundes zunehmen würde.
Mit der noch vorhandenen freien Kapazität auf der Lötschberg-Bergstrecke könnte zwar der zu erwartende zusätzliche Verkehr an Spitzentagen bewältigt werden. Sollte jedoch das übrige Verkehrsaufkommen so zunehmen,
wie dies in der Neat-Prognose dargestellt ist, so wäre die freie Kapazität am Lötschberg für diesen Verkehr zu benüt- zen. Aus der Sicht der Transportpolitik muss der Abwick- lung des schweizerischen und internationalen Bahn-, Güter- und Personenverkehrs der Vorrang vor dem Personenwa- gentransport eingeräumt werden.
Nach Artikel 18 Absatz 1 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung erhebt der Bund für die Benützung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen eine jährliche Abgabe von 30 Franken. Der Bund kann bestimmte Fahrzeuge von der Abgabe befreien und Sonderregelungen treffen, insbeson- dere für Fahrten im Grenzbereich. Durch solche dürfen im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge nicht besser gestellt werden als schweizerische. In der Verordnung vom 12. Sep- tember 1984 über die Abgabe für die Benutzung von Natio- nalstrassen (NSAV) regelt der Bundesrat in Artikel 2 die Ausnahmen von der Abgabepflicht. Der Kreis der befreiten Fahrzeuge wurde bewusst eng gezogen.
Das Vorhaben, dem im Transit durch die Schweiz fahren- den Automobilisten an der Grenze das Angebot zu machen, entweder die Autobahnvignette von 30 Franken zu bezahlen oder einen pauschalen Betrag für die kombinierte Lösung Basel-Spiez (Autobahn)/Heustrich-Iselle (Autoverlad) zu entrichten, lässt sich in der Praxis kaum verwirklichen. Vor- stellbar sind theoretisch folgende Möglichkeiten:
Der von einer kombinierten Lösung Gebrauch machende Automobilist wird von der Vignettenpflicht befreit. Artikel 2 NSAV müsste durch eine weitere Ausnahme ergänzt wer- den. Der Bundesrat hat es jedoch stets abgelehnt, selbst kurze Fahrten in die Grenzregionen vignettenlos zuzulas- sen. Er könnte daher kaum das Befahren einer 138 Kilome- ter langen Autobahnstrecke abgabefrei erklären. Wenn diese Vergünstigung nur für ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge gälte, so würde das Gebot der Gleichbehandlung schweizerischer und ausländischer Fahrzeuge verletzt.
Der Fahrzeugführer erhält für sein Auto eine verbilligte Vignette, wenn er die Lösung Bahnverlad Lötschberg-Sim- plon wählt. Da der Betrag von 30 Franken für die Vignette in der Bundesverfassung festgesetzt ist, wäre der Bundesrat nicht befugt, in der NSAV eine Verbilligung für den angege- benen Zweck vorzusehen. Zu beachten ist sodann, dass die Vignette nicht nur für eine Durchfahrt, sondern für ein ganzes Kalenderjahr gilt, so dass die Verbilligung auch aus diesem Grund kaum zu rechtfertigen wäre.
Mit einem an der Grenze zu lösenden Fahrausweis bezahlt der Automobilist pauschal sowohl die Gebühr für die Benüt- zung der Autobahn als auch den Bahntransport zwischen Heustrich und Iselle. Die Rechtsgrundlage für eine solche Regelung wäre in keinem der vom Motionär angeführten Erlasse gegeben, sondern müsste neu geschaffen werden.
Eine gültige Vignette berechtigt zum Bezug eines verbillig- ten Billets für den Bahnverlad. Dies würde eine bedingte Ermässigung der Verladetarife erfordern. Im Hinblick auf die erwähnten hohen Kosten pro beförderten Personenwagen wäre dies nur schwer vertretbar. Forderungen nach Preis- senkungen beim Autoverlad Kandersteg-Goppenstein und durch den Furkatunnel wären wohl unvermeidlich. Prak- tisch hätte diese Lösung zur Folge, dass der umweltbewuss- te Bahnbenutzer für vergleichbare Strecken einen höheren Preis bezahlen müsste als ein ausländischer Automobilist. 7. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass es kaum Aufgabe der Zollverwaltung sein kann, während der Zollabfertigung alternative Transitmöglichkeiten aufzuzeigen und entspre- chende Angebote zu unterbreiten. Die dadurch bedingte Bedenkzeit würde zu einer Verlängerung des Grenzaufent- haltes nicht nur für die betroffenen Automobilisten führen. Die entsprechenden Informationen müssten somit vor Beginn der Reise erfolgen (z. B. durch Automobilclubs, Rei- sebüros usw.).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verwirk- lichung der Motion sowohl in technischer als auch insbe- sondere in rechtlicher Hinsicht praktisch kaum lösbare Pro- bleme aufwerfen würde. Die auf der Gotthardroute erziel-
März 1989 N
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Motion Béguelin
bare Entlastung um 4,5 Prozent der Fahrzeugfrequenz ist zudem relativ bescheiden und steht in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Schwierigkeiten.
Im übrigen betrifft die Motion den Bereich der dem Bundes- rat übertragenen Verordnungszuständigkeiten. Uebungsge- mäss muss der Bundesrat schon aus diesem Grund Ableh- nung der Motion beantragen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Schmidhalter: Ich halte nicht an der Motion fest, aber ich stelle den Antrag, sie in Form eines Postulates anzunehmen. Diese Motion hat drei Stossrichtungen:
Aufrechterhaltung des Autoverlades durch den Simplon- tunnel und gleichzeitig auf der Strecke Goppenstein-Brig. 2. Entlastung der Gotthardstrassenroute, speziell des Got- thardstrassentunnels und der Zollabfertigung in Chiasso.
Effizienter Beitrag zur Luftreinhaltung im Sinne unserer Umweltschutzgesetzgebung, Förderung des öffentlichen Bahnverkehrs durch Umlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Zu Punkt 1: Aufrechterhaltung Autoverlad Simplontunnel. Vorerst darf ich dem Bundesrat danken. Im Dezember 1988 hat der Bundesrat die befristete Verbilligung der Autotrans- porte durch den Simplontunnel, welche Ende 1988 abgelau- fen wäre, bis 1992 verlängert. Das Problem wäre für den Moment gelöst, aber leider immer noch befristet, da wohl eine Frequenzsteigerung erreicht werden konnte, aber mei- ner Ansicht nach keine genügende. Anstelle der rund 100 000 Fahrzeuge pro Jahr sollten es nämlich 300 000 Fahrzeuge sein, damit ein annehmbarer Kostendeckungs- grad bei den heute gültigen Fahrpreisen entsteht.
Der Bundesrat hat auch versprochen, 1989 Direktzüge Kan- dersteg-Iselle einzusetzen. Dies ist für mich die wichtigste Massnahme, da nur mit dem Verlad Kandersteg-Iselle genü- gende Mehrfrequenzen für den Simplontunnel erreicht wer- den können. Gleichzeitig wird damit auch die heute stark defizitäre Strecke Goppenstein-Brig aufgewertet. Die BLS möchte nämlich schon seit einiger Zeit den Verlad bis Brig aufheben.
Zu Punkt 2 und 3: Gotthardstrassentunnel. Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus, dass bei einer Umleitung von nur 200 000 Fahrzeugen pro Jahr eine Entlastung von etwa fünf Prozent entsteht. Die Reduktion im Schadstoffausstoss von 200 000 Fahrzeugen über eine Strecke von 150 km ergibt eine beachtliche Reduktion, und es werden zusätzlich auch weitere Immissionen - wie Lärm usw. - reduziert.
Besorgniserregend ist aber die Verkehrsentwicklung am Gotthardstrassentunnel. Laut einer Studie der Elektrowatt vom 30. Januar 1987 wird die theoretische Leistungsfähig- keit der Tunnelanlage bereits 1991 überschritten. Gelingt es, die LKW auf die Bahn zu zwingen, wird die Leistungsfähig- keit noch etwa drei Jahre, bis 1994, aufrechterhalten blei- ben. Die stündlichen Maxima übersteigen die Kapazität der Tunnelanlage bereits heute. Also gilt es, jede mögliche Massnahme zur Entlastung zu ergreifen, auch wenn sie in der Grössenordnung von nur fünf Prozent liegt; denn ver- schiedene Massnahmen mit einigen Prozenten ergeben eben auch eine grosse Entlastung.
Umwandlung in ein Postulat: Ich bin mit dem Bundesrat einverstanden, dass die von mir in der Begründung angege- bene Pauschalierung - Vignette und Verladeentschädigung als Angebot an der Grenze - in technischer und vor allem rechtlicher Hinsicht kaum lösbare Probleme aufwirft. Der Motionstext ist aber völlig offen formuliert, und es wird nur eine Sonderregelung verlangt. Zudem führt der Bundesrat in seiner Antwort unter Punkt 6 (letztes Alinea) selber die rechtlich mögliche Variante an. Ueber das Finanzdeparte- ment habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine gültige Autobahnvignette zum Bezug eines über Treibstoffzollgel- der verbilligten Billetes für den Bahnverlad vorgesehen wer- den könnte. Im Moment sind nur die Tunnelstrecken Kan- .
dersteg-Goppenstein und Brig-Iselle mit je 15 Franken ver- billigt.
Ich möchte daher den Bundesrat anfragen, ob er nicht einverstanden wäre, die Motion in Form eines Postulates anzunehmen, damit die Beurteilung der folgenden Problem- kreise noch geprüft werden könnte:
Verbilligung Autoverlad Kandersteg-Iselle oder Heu- strich-Iselle für Vignettenbesitzer;
Eventuell die Einführung von Verladezügen speziell für Wohnwagen in der Nacht von Grenze zu Grenze oder auch weitere Massnahmen, vor allem aber Verstärkung des Mar- ketings sowie Reklame und Hinweise längs der Anfahrt- strecken.
Sofern nämlich in Zukunft die bereits heute praktisch halb- leer fahrenden Züge zwischen Iselle und Kandersteg gefüllt werden könnten, wird der Kostendeckungsgrad um so eher erreicht. Diese Probleme sind sicher auch bei den jetzt laufenden Neat-Untersuchungen aktuell.
Bundesrat Ogi: Die Ziele, die der Motionär - jetzt Postulant - aufwirft, sind absolut ehrenwert. Aber Herr Schmidhalter hat es selbst gesagt: die Verwirklichung dieser Ziele ist in tech- nischer, aber auch in wirtschaftlicher und in rechtlicher Hinsicht schwer realisierbar und würde uns vor kaum lös- bare Probleme stellen. Ich möchte Sie deshalb bitten, uns die Möglichkeit zu geben, im Rahmen der ganzen Neat- Studien, alle diese Fragen abzuklären. Ich möchte Sie des- halb auch bitten, das Postulat als Postulat abzulehnen.
In diesem Zusammenhang kann ich noch einige Ergänzun- gen anfügen: Der Autoverlad am Simplon wird auf jeden Fall bis Ende 1992 verbilligt und damit auch weitergeführt. Ich kann ebenfalls die Zusicherung abgeben, dass ab Fahrplan- wechsel 1989 auf der Lötschberg-Simplon-Achse ein neues, kundenfreundlicheres und rationelleres Betriebskonzept eingeführt wird. Auch hier sind Verbesserungen im Sinne, wie sie Herr Schmidhalter formulierte, möglich.
In bezug auf die Kosten, die das Anliegen zur Folge hätte, muss ich Ihnen sagen, dass diese sehr hoch wären. Wir müssten mit ungefähr 200 Millionen Franken rechnen. Dar- aus würden ebenfalls sehr hohe Beförderungskosten pro Fahrzeug entstehen. Ich nehme an, dass man auch hier mit Subventionen helfen müsste.
Ich darf nochmals festhalten: Wir werden alle diese Fragen im Zusammenhang mit der Neat eingehend prüfen. Ich hoffe, im Zusammenhang mit den Neat-Entscheiden Verbes- serungen anbieten zu können.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, das Postulat auch als Postulat abzulehnen.
Le président: Nous avons deux propositions. M. Schmidhal- ter a décidé de transformer sa motion en postulat. Le Conseil fédéral propose de rejeter également le postulat.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Postulat Dagegen
91 Stimmen 19 Stimmen
88.526
Motion Béguelin Förderung des kombinierten Güterverkehrs Promotion du trafic combiné
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, den kombinierten Güterver- kehr entscheidend zu fördern. In erster Linie geht es darum,
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1989
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Anno
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II
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.336
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
357-359
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Pagina
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