Motion Bircher
356
N
9 mars 1989
87.925 Motion Bircher Alpenquerender Schienentransport Transports ferroviaires à travers les Alpes
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Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987
Die Forderungen auf kurzfristige Förderung des Huckepack- Kurzstreckenverkehrs, z. B. Altdorf-Biasca, sind aus unserer Sicht wirtschaftlich und verkehrspolitisch nicht die beste Lösung. Dieser Verkehr bietet auch langfristig eine ungenü- gende Schranke zur Verteidigung der 28-Tonnen-Lastenbe- schränkung.
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, in Zusammenar- beit mit dem internationalen Transportgewerbe den weit sinnvolleren Containertransport zielstrebig zu fördern,
indem die Infrastrukturanlagen (schon im nördlichen und südlichen Ausland) bereitgestellt oder ausgebaut werden;
indem auch betriebliche und preisliche Anreize geschaffen werden (z. B. Ausdehnung der Abgeltung gemäss Lei- stungsauftrag und Treibstoffzollgesetzgebung über den Huckepacktransport hinaus auf die Containertransporte). Gleichzeitig wird der Bundesrat eingeladen, die Vorlage zum Bau einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale zu un- terbreiten.
Texte de la motion du 9 octobre 1987
Les demandes visant à encourager à court terme le ferrou- tage sur de brèves distances, par exemple entre Altdorf et Biasca, ne sont pas, à notre avis, la meilleure solution ni sur le plan économique, ni du point de vue de la politique des transports. Le ferroutage ne permet guère, à longue échéance, de maintenir la limitation des poids lourds à 28 tonnes. Le Conseil fédéral est donc invité à encourager efficacement, en collaboration avec les transporteurs inter- nationaux, le transport par conteneur, bien plus avantageux - en créant ou en aménageant les équipements collectifs nécessaires (même sur le territoire de nos voisins du nord et du sud);
en améliorant l'offre de prestations (nombre des trains, fréquences, etc.);
en rendant ce mode de transport plus attrayant par des mesures concernant l'exploitation et les prix (p. ex. en éten- dant au transport par conteneurs l'amortissement prévu par le mandat de prestations et par la législation sur les taxes perçues sur les carburants, amortissement dont bénéficie déjà le ferroutage).
Simultanément, le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement, sans plus de retard, le projet de nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes.
Mitunterzeichner -- Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988
Die Finanzierung des kombinierten Verkehrs ist in der Treib- stoffzollgesetzgebung geregelt. Für den Huckepackverkehr und den Bahntransport von Grosscontainern können Inve- stitionsbeiträge gewährt werden. Investitionsbeiträge wer- den auch an schweizerische Gesuchsteller für den Bau von Anlagen (Terminals, Verladeeinrichtungen usw.) im Ausland ausgerichtet, sofern dies im verkehrs- und umweltpoliti- schen Interesse unseres Landes liegt.
Eine Abgeltung zur Deckung nicht erwirtschafteter Betriebs- kosten wird indessen nur an den Huckepackverkehr gelei-
stet. Die Frage der Beitriebsbeiträge an den Containerver- kehr war Gegenstand eingehender Diskussion bei der Bera- tung des Leistungsauftrages 1987 an die SBB. Der Hucke- packverkehr wurde dem gemeinwirtschaftlichen Bereich zugeordnet, weil an diesem Verkehr als Alternative zum Strassenschwerverkehr ein besonderes Interesse besteht. Da die SBB verpflichtet sind, den nichtkostendeckenden Huckepackverkehr zu betreiben, werden ihnen die unge- deckten Kosten abgegolten.
Im Zusammenhang mit dem Lastwagenstreit mit Italien kom- men zwar auch im Containerregime transportierte Wechsel- behälter in den Genuss der befristeten Preisermässigungen. Wechselbehälter können nämlich sowohl im Huckepack- als auch im Containerverkehr aufgegeben werden. Aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung beider Transport- arten wird die im Huckepackverkehr gewährte Preisreduk- tion von 50 Franken je beladene Sendung im Transit durch unser Land auch auf den Wechselbehälterverkehr der Gesellschaft Intercontainer ausgedehnt. Von einer Auswei- tung der Abgeltung auf den Containerverkehr ist aber aus den nachfolgenden Gründen abzusehen.
Der Huckepackverkehr wickelt sich in der Regel in Ganzzü- gen zwischen bestimmten Terminals ab. Container dagegen werden zu einem wesentlichen Teil in Einzelwagen oder Wagengruppen innerhalb von Güterzügen transportiert. Der Containerverkehr ist aufgrund seiner Betriebsabwicklung, auch Einzelsendungen im Streuverkehr, im konventionellen Wagenladungsverkehr integriert. Würde man den Contai- nerverkehr als gemeinwirtschaftliche Leistung anerkennen, hätte dies längerfristig zur Folge, dass praktisch der gesamte Wagenladungsverkehr dem gemeinwirtschaftli- chen Bereich zuzuordnen wäre. Es ist praktisch unmöglich, eine rechnerische Abgrenzung des Containerverkehrs vom Wagenladungsverkehr vorzunehmen. Der Kostennachweis ist aber Grundlage für die Abgeltung.
Gegen die Ausdehnung der Abgeltung auf den Container- verkehr spricht auch der Grundsatz, dass der Bund die abzugeltende Leistung bestellt. Das erweist sich bei einem Verkehr, der unmittelbar auf Marktveränderungen reagiert, eher als Nachteil. Deshalb muss die Entscheidungsbefugnis über die Ausgestaltung des Containerverkehrs bei den SBB verbleiben. Nach dem Sinn des Leistungsauftrages sollen die SBB dort die volle Verantwortung tragen, wo ihnen die unternehmerische Freiheit sinnvollerweise gewährt wird. Zudem ist zu beachten, dass die SBB nur die finanzielle Verantwortung für den Betrieb tragen. Das erlaubt ihnen einen gewissen Spielraum bei der Preisgestaltung.
Die SBB fördern den Containerverkehr bereits heute im eigenen Interesse. Da Container-Blockzüge für sie kosten- günstiger sind als gemischte Wagenladungs-/Container- züge, stellen die SBB von sich aus Kapazitäten zur Verfü- gung, die für die Abwicklung des Containerverkehrs und dessen Förderung nötig sind. Sie passen insofern ihr Ange- bot automatisch der Nachfrage an, so dass die vom Motio- när geforderte Verbesserung des Angebotes laufend vorge- nommen wird.
Für den Bau einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale wird der Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte bis Ende 1988 eine Botschaft mit den entsprechenden Anträgen aus- arbeiten.
Abschliessend kann festgehalten werden, dass der Bundes- rat den alpenquerenden Schienenverkehr zielstrebig för- dern will. Eine Ausdehnung der Abgeltung über den Hucke- packverkehr hinaus auf die Containertransporte hält er aber aus den dargelegten Gründen nicht für zweckmässig.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Le président: Le Conseil fédéral de transformer cette motion en postulat. M. Bircher est d'accord.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Bircher Alpenquerender Schienentransport Motion Bircher Transports ferroviaires à travers les Alpes
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.925
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
356-356
Page
Pagina
Ref. No
20 017 204
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