Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1989 Februarsession - 6. Tagung der 43. Amtsdauer Session de janvier - 6° session de la 43ª législature
Erste Sitzung - Première séance
Dienstag, 31. Januar 1989, Nachmittag Mardi 31 janvier 1989, après-midi
17.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Reymond
Le président: J'ai le plaisir de vous saluer. Je salue la présence parmi nous de M. Jean-Pascal Delamuraz, prési- dent de la Confédération.
Étant donné le programme peu chargé de notre future session de mars prochain, nous avions décidé, en décembre dernier, de tenir une très courte session spéciale, par esprit d'équilibre et pour satisfaire le Conseil national.
Suite aux événements de ces dernières semaines, cette session est devenue une nécessité absolue. Vous avez reçu un nouveau programme pour ces deux jours.
Comme l'a fait le président du Conseil national ce matin, je tiens à souligner l'importance du rôle que notre Parlement doit jouer pour rétablir la crédibilité de nos institutions et un climat de sérénité nécessaire pour notre travail politique et pour le bien de la Confédération suisse. Avec ce voeu, j'ouvre la présente séance et donne la parole à Mme Huber pour l'appel nominal.
89.006
Geldwäscherei. Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen Recyclage d'argent sale. Constitution de commissions d'enquête parlementaires
Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 1989 Décision du Conseil national du 31 janvier 1989
Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Der Nationalrat hat heute morgen dem Bundesbeschluss betreffend die Einsetzung von parla- mentarischen Untersuchungskommissionen zur Abklärung von besonderen Vorkommnissen im EJPD mit 176 zu 0 Stimmen zugestimmt. Unser Büro beantragt Ihnen - gemäss Artikel 55 folgende des Geschäftsverkehrsgesetzes - eben- falls Untersuchungskommissionen zur Abklärung der besonderen Vorkommnisse im EJPD einzusetzen und somit dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Kom- missionen sollen beauftragt werden, die Amtsführung des EJPD, insbesondere der Bundesanwaltschaft, zu untersu- chen, um vor allem die Vorwürfe abzuklären, die im Zusam- menhang mit dem Rücktritt von Frau Bundesrätin Kopp erhoben worden sind. Ausserdem sollen diese Kommissio- nen das Vorgehen der Bundesbehörden bei der Bekämp- fung der Geldwäscherei und des internationalen Drogen- handels abklären.
Am 16. Dezember 1988 haben die sozialdemokratische Frak- tion und die grüne Fraktion in Briefen an den Präsidenten bzw. an das Büro des Nationalrates das Begehren gestellt, im Sinne von Artikel 55 des Geschäftsverkehrsgesetzes eine Untersuchungskommission einzusetzen. Das Büro des Nationalrates ist am 29. Dezember 1988 zu einer ausseror- dentlichen Sitzung zusammengetreten, an der auch der Präsident und der Vizepräsident des Ständerates teilgenom- men haben. An dieser Sitzung kam man zum Schluss, dass die Vorwürfe und Gerüchte die rechtmässige Amtsführung der Bundesbehörden in Zweifel ziehen und dass eine rasche und lückenlose Aufklärung durch das Parlament nötig sei. Offen blieb damals, ob die Geschäftsprüfungskommissio- nen oder die Untersuchungskommissionen gemäss Arti- kel 55 Geschäftsverkehrsgesetz mit den Abklärungen zu beauftragen seien. Das Büro des Nationalrates forderte dar- aufhin die antragstellenden Fraktionen auf, zusätzliche Angaben über die Aufträge zu machen, die allfälligen Unter- suchungskommissionen erteilt werden sollten. Ausserdem wurde der Bundesrat eingeladen, sich gemäss Artikel 55 Geschäftsverkehrsgesetz vernehmen zu lassen.
An einer Sitzung von gestern, 30. Januar 1989, hörten die beiden Büros zunächst die Delegation des Bundesrates, bestehend aus Bundespräsident Delamuraz und den Bun- desräten Stich und Koller, an. Der Bundesrat wünscht, dass die.gegen verschiedene Bundesbehörden erhobenen Vor- würfe vollständig geklärt werden. Er widersetzt sich deshalb der Schaffung von parlamentarischen Untersuchungskom- missionen nicht .. Er legt aber grosses Gewicht darauf, dass die Untersuchungskommissionen ihre Arbeiten mit der durch den Bundesrat eingeleiteten Administrativuntersu- chung - mit der Untersuchung, welche von alt Bundesge- richtspräsident Haefliger geführt wird - koordinieren.
Das Büro ist sich bewusst, dass Untersuchungskommissio- nen nur zu Vorkommnissen grosser Tragweite eingesetzt werden sollen. In unserer Geschichte ist dies erst einmal geschehen, nämlich im Anschluss an die Mirage-Affäre im
Pour une Suisse sans armée. Initiative populaire
2
E 31 janvier 1989
Jahre 1964. Seither wurden zwar wiederholt Untersuchungs- kommissionen beantragt, aber nie beschlossen. Aufträge zur Abklärung gewisser Vorkommnisse in der Bundesver- waltung wie z. B. die Affären Jeanmaire und Oberst Bach- mann wurden stets ständigen Kommissionen, namentlich den Geschäftsprüfungskommissionen, erteilt.
Weshalb sind nun die Büros heute zur Auffassung gelangt, es müssten Untersuchungskommissionen eingesetzt wer- den? Die in der Oeffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegen die Vorsteherin sowie gegen verschiedene Amststellen und Mitarbeiter des EJPD sind gravierend und verunsichern die Bevölkerung. Die Voruntersuchung des besonderen Bun- desanwaltes, Herrn Hungerbühler, hat zum dringenden Ver- dacht geführt, dass sich die Vorsteherin des EJPD und zwei ihrer Mitarbeiterinnen der Amtsgeheimnisverletzung schul- dig gemacht haben.
Das Parlament wird sich in der Märzsession mit dem Antrag befassen müssen, die Immunität von Frau Bundesrätin Kopp aufzuheben. Es ist nicht Aufgabe der Bundesversammlung, eine strafrechtliche Untersuchung über das Verhalten der beschuldigten Personen durchzuführen. Es ist jedoch unsere Aufgabe, Licht in die Vorkommnisse zu bringen, die letzlich zum Rücktritt von Frau Bundesrätin Kopp geführt haben. Dies ist um so nötiger, als auch behauptet wird, die Bundesbehörden hätten die Bekämpfung der Geldwäsche- rei und des internationalen Drogenhandels verzögert. Das sind Vorwürfe, die im In- und Ausland grosse Beachtung gefunden haben.
Die Bundesversammlung muss jetzt ihre Aufgabe als Ober- aufsichtsorgan über Bundesrat und Verwaltung wahrneh- men. Sie muss dazu beitragen, dass allfällige institutionelle und persönliche Mängel aufgedeckt und behoben werden. Sie muss Vorschläge für die nötigen Massnahmen organisa- torischer und rechtlicher Art machen: Damit kann die Bun- desversammlung mithelfen, dass das Vertrauen in die Behörden und in unseren Staat wiederhergestellt wird.
Die Ratsbüros sind mit dem Bundesrat der Meinung, dass die Untersuchungen der Untersuchungskommissionen und jene von alt Bundesgerichtspräsident Haefliger koordiniert werden · müssen. Es wird Aufgabe der beiden Untersu- chungskommissionen sein, die geeignete Zusammenarbeit zu suchen. Die Untersuchungskommissionen werden auch ein leistungsfähiges Sekretariat bestellen und die nötigen Fachleute beiziehen müssen.
Aus dem vom Nationalrat gutgeheissenen Bundesbeschluss Artikel 2, geht hervor, dass der Aufgabenbereich der Unter- suchungskommissionen weit gefasst ist. Sie sollen gemäss Artikel 3 und 4 rasch arbeiten und beiden Räten bis zur Sommersession 1989 einen Bericht über den Stand ihrer Arbeiten abgeben.
Um die Kontinuität und die Vertraulichkeit zu gewährleisten, soll eine Stellvertretung der Mitglieder nicht möglich sein. Wohl aber kann ein Mitglied zurücktreten und vom Büro des betroffenen Rates ersetzt werden, falls es gesundheitliche oder andere Gründe erfordern.
Namens des einstimmigen Büros beantrage ich, auf den Beschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.
Hefti: Ich frage mich, ob unser Büro nicht etwas voreilig gehandelt hat und ob es Stimmen von aussen nicht allzu grosses Gewicht beimass, Stimmen, die wohl die Sache noch nicht in ihrer ganzen Tragweite abwägen konnten. Es scheint mir fast, dass wir die Angelegenheit etwas zu sehr vom lokal schweizerischen Standpunkt aus betrachten.
Der Herr Vizepräsident hat auf den Widerhall im Ausland hingewiesen, und ich glaube, hier müssen wir im Interesse des Landes darauf achten, dass unser Image im Ausland nicht zu sehr angeschlagen wird. Das wird vor allem auch eine Aufgabe des Bundesrates sein, nicht zuletzt im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen mit der EG.
An sich hätte es mir richtig geschienen, das Vorliegen des Berichtes von alt Bundesgerichtspräsident Haefliger (Ende Februar) und die Stellungnahme des Bundesrates dazu abzuwarten und dann zu entscheiden, ob noch eine parla- mentarische Untersuchungskommission einzusetzen ist.
Ich kann daher diesem Beschluss nicht zustimmen. Meine Bemerkungen haben jedoch nicht den Sinn, irgend etwas vertuschen zu wollen, um zu verhindern, dass die Sache in Ordnung kommt. Ich durfte diese Bemerkungen um so eher anbringen, als meine Haltung gegenüber dem betreffenden Bundesratsmitglied von Anfang an eine kritische war.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 à 6 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
41 Stimmen 1 Stimme
88.041
Schweiz ohne Armee. Volksinitiative Pour une Suisse sans armee. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1988 (BBI II, 967) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1988 (FF II, 946) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 1988 Décision du Conseil national du 12 décembre 1988
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Gadient, Berichterstatter: Ihre vorberatende Kommission hat sich eingehend mit der zur Diskussion stehenden Initia- tive befasst und dabei auch die der nationalrätlichen Kom- mission verfügbaren Unterlagen einschliesslich die Proto- kolle der Anhörungen beigezogen, in denen nebst anderen auch Vertreter des Initiativkomitees ihren Standpunkt darle- gen konnten. Der Nationalrat hat die Initiative mit 173 zu 13 Stimmen abgelehnt.
Die Einheit der Form und das formale Gültigkeitserfordernis der Einheit der Materie der Initiative können als erfüllt betrachtet werden. Indessen stellt sich vorerst die Frage, ob die von der Initiative angestrebte radikale Veränderung nicht als materielle Totalrevision der Bundesverfassung zu verste- hen sei. Wenn ja, bliebe das Verfahren zu klären. In der Folge ist auch zu beantworten, ob die Initiative auf soge- nannte materielle Schranken einer Verfassungsrevision stosse.
Die Botschaft befasst sich einleitend mit diesen Fragen, die auch den Professoren Wildhaber und Eichenberger unter- breitet wurden, deren fundiertes Gutachten den Kommis- sionsmitgliedern übergeben worden ist.
Wenn auch Bedenken bleiben, gelangen die Gutachter und mit ihnen Ihre Kommission - in Uebereinstimmung mit dem Bundesrat - zum Schluss, dass die Initiative das Verfas- sungsganze eher nicht antastet und dass sie als Begehren auf Partialrevision zu behandeln ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geldwäscherei. Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen Recyclage d'argent sale. Constitution de commissions d'enquête parlementaires
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1989
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.006
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 31.01.1989 - 17:00
Date
Data
Seite
1-2
Page
Pagina
Ref. No
20 017 160
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.