Internationaler Währungsfonds
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Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 5. Dezember 1988, Nachmittag Lundi 5 décembre 1988, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: M. Reymond
Le président: Cédant à un usage bien établi, votre président se permet quelques commentaires sur le résultat des vota- tions populaires fédérales de cette dernière fin de semaine. Dans les trois cas, le préavis du Parlement a été suivi par le souverain dans une proportion très large de deux contre un, en ce qui concerne le peuple et à la presque unanimité en ce qui concerne les cantons. Nous pouvons par ailleurs nous réjouir de la participation très satisfaisante des votants, ce qui démontre que le peuple sait discerner les enjeux impor- tants.
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Le rejet de l'initiative ville-campagne démontre l'attache- ment du souverain à la propriété privée. En dépit des pro- blèmes qui se posent, le rempart constitué par la propriété immobilière, face aux attaques de nature collectiviste contre la propriété en général, sort grandi de l'opération. Cela ne nous dispensera pas bien sûr d'examiner les propositions du Conseil fédéral en matière de droit foncier, ni de prendre des mesures pour lutter contre la spéculation. Simplement, nous pourrons aborder ces problèmes plus sereinement. En ce qui concerne la durée du travail, le peuple et les cantons ont manifesté une fois de plus leur attachement à la réglementation par la voie des conventions collectives, ainsi que leur opposition à une règle constitutionnelle qui ne se limitait pas aux 40 heures de travail hebdomadaire mais considérait comme un objectif constitutionnel permanent la diminution du temps de travail. Là aussi, les réalités com- plexes de notre économie ont poussé le citoyen à renouve- ler largement sa confiance dans le système des accords entre salariés et patrons, dont la solidité sort renforcée par le scrutin.
La dernière initiative faisait peser des dangers certains sur notre économie et sur nos engagements internationaux. Elle était la négation de notre conception de la dignité de l'homme et il est heureux que cette initiative ait subi le sort de ses devancières. Il n'en demeure pas moins absurde de la part des xénophobes de revenir six fois devant le peuple et les cantons pour le même sujet en moins d'une génération! Ces bons résultats étant enregistrés, nous pouvons passer à l'ordre du jour.
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Internationaler Währungsfonds. Strukturanpassungsfazilität Fonds monétaire international. Facilité d'ajustement structurel
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1988 (BBI II, 1453) Message et projets d'arrêté du 25 mai 1988 (FF II, 1417) Beschluss des Nationalrates vom 19. September 1988 Décision du Conseil national du 19 septembre 1988
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Gadient, Berichterstatter: Um ein Ausscheren der hochver- schuldeten ärmeren Entwicklungsländer aus dem Weltwäh- rungssystem zu vermeiden, ist der Internationale Währungs- fonds mit seinen wichtigsten Partnern übereingekommen, diesen Ländern über eine Sonderfazilität im Umfange von 6 Milliarden Sonderziehungsrechten - das sind etwa 11,6 Milliarden Franken - zu einem halben Prozent verzinsli- che Kredite mit einer Laufzeit von zehn Jahren anzubieten. Diese Kredite können durch weitere von der Weltbank - von der IDA, der internationalen Entwicklungsagentur - zur Ver- fügung gestellte Kredite ergänzt werden. Ueber diese Kre- dite will man den betroffenen Ländern ermöglichen, ihre Rolle innerhalb der Weltwirtschaft und des internationalen Währungssystems wieder wahrnehmen zu können. Sie sol- len insbesondere ihre Ertragsbilanzen und ihre Exportfähig- keit verbessern können.
Die Geberländer können ihre Kredite entweder auf bilatera- lem oder multilateralem Wege gewähren. Ausser Saudi- Arabien werden allerdings voraussichtlich alle Geberländer für die zweite Lösung optieren, denn diese beinhaltet ein kleineres Kreditrisiko.
Auch die Schweiz wird den multilateralen Weg beschreiten. Man kann damit auch vermeiden, in die unangenehme Lage zu kommen, die Nichtgewährung eines Kredites an ein inter- essiertes Land rechtfertigen zu müssen. In beiden Fällen werden Kredite aber nur gewährt, wenn sich das Schuldner- land mit dem IWF auf ein Strukturanpassungsprogramm einigen kann und keine Zahlungsrückstände bestehen.
Ein Fonds-Mitglied kann Kredite der Erweiterten Strukturan- passungsfazilität beanspruchen, wenn es geltend machen kann, dass es einen Bedarf an diesen zusätzlichen Mitteln hat, sich langwierigen Zahlungsbilanzproblemen gegen- übersieht und bereit ist, ein Programm zu verwirklichen, das mittelfristig auf eine makroökonomische sowie strukturelle Anpassung seiner Volkswirtschaft abzielt und wirtschaftli- ches Wachstum zu erzeugen vermag.
Der schweizerische Beitrag an die Erweiterte Strukturanpas- sungsfazilität wird wie folgt begründet:
Unser Land hat kein Interesse daran, dass die ärmeren Entwicklungsländer aus der internationalen Währungsord- nung ausscheren. Die Schweiz registriert im Handel mit den Entwicklungsländern einen gewichtigen Ueberschuss. Damit ist auch unsere Verantwortung als Ueberschussland angesprochen. Nicht zuletzt aber und insbesondere ist eine schweizerische Teilnahme auch ein Gebot der Solidarität. Zum Mitspracherecht bei der Kreditvergabe: Die Schweiz musste als IMF-Nichtmitglied Art und Umfang des Informa- tions- und Konsultationsverfahrens bei der Kreditvergabe mit dem IMF-Direktor in einem Briefwechsel festlegen. Damit sollte auch die Mitspracheregelung für die Schweiz befriedigend geregelt sein. Dass diese trotzdem kein voller Ersatz für die Möglichkeit der Einflussnahme bei einer Mit- gliedschaft beim IMF sein kann, dürfte klar sein.
Zu den finanziellen und personellen Auswirkungen: Der Bundesrat beantragt die Gewährung eines zinslosen Darle- . hens von 200 Millionen Sonderziehungsrechten, rund 386 Millionen Franken an die Erweiterte Strukturanpas- sungsfazilität. Der Verzicht auf die marktübliche Verzinsung verursacht dem Bund auf die Dauer der Kreditlaufzeit Kosten in der Höhe von 115 Millionen Franken, das ist unser eigentlicher Entwicklungshilfebeitrag.
Da die Nationalbank ihrerseits ja keine Entwicklungshilfe gewähren darf, muss der Bund die Strukturanpassungsfazi- . litäten zur Verfügung stellen.
Obschon wegen des schweizerischen Mitspracherechts bei der Kreditvergabe der ESAF - Erweiterte Strukturanpas- sungsfazilität - mit einer Mehrbelastung zu rechnen ist, wird diese Vorlage keine personellen Auswirkungen haben.
Die Vorlage war in der Kommission unbestritten und gab deshalb innerhalb unseres Gremiums zu keiner grossen Diskussion Anlass. Man war sich darüber einig, dass auch die verschuldeten Länder eigene Anstrengungen zur Ver- besserung ihrer Lage unternehmen müssen. Dafür bietet ihnen unter anderem auch die Erweiterte Strukturanpas- sungsfazilität eine Möglichkeit. Man hatte auch wenig Ver-
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ständnis für jene Kreise, die im Zusammenhang mit der ESAF für eine bilaterale Hilfe plädieren, was darauf hinaus- laufen würde, die Schweiz könne alles besser als eine Ver- einigung verschiedener Länder.
Man wird sich auch vergegenwärtigen müssen, wohin es führen würde, was es bedeuten würde, wenn unser Land eine wesentlich andere Konzeption als vorgeschlagen beschliessen würde. Das würde praktisch auf eine Desoli- darisierung mit den ärmsten Entwicklungsländern hinaus- laufen, und zwar gerade auch gegenüber diesen und nicht nur gegenüber den Industrieländern.
Die Schweiz kann zudem nicht bilateral zinslose Kredite gewähren, während dann via Währungsfonds Treuhand- konto Zinsen, wenn auch bescheidene, verlangt werden. Das wäre ein völlig fragwürdiges Resultat.
Der Nationalrat hat diese Vorlage bereits in der Herbstses- sion 1988 diskutiert. Hauptpunkt der Kritik im Nationalrat waren die Anpassungsprogramme des IMF. Man warf ihnen im besonderen mangelnde Sozialverträglichkeit vor.
Ich darf immerhin auf das bereits Gesagte hinweisen, wonach gerade das Programm der zu gewährenden Struk- turanpassungsfazilitäten doch sehr substanzielle Ansatz- punkte enthält, indem man strukturelle Verbesserungen in den bezüglichen Volkswirtschaften anstrebt, indem man darauf abzielt, dass diese Länder in der Folge auch ihre nationalen Leistungsbilanzen verbessern und im Aussenver- hältnis eine entsprechende Verbesserung ihrer Stellung erlangen können.
Es wurden im Nationalrat verschiedene Anträge gestellt: auf .Nichteintreten, auf Rückweisung, auf Unterstellung unter das Staatsvertragsreferendum. Alle Anträge wurden mit recht deutlichen Mehrheiten abgelehnt. Eintreten wurde mit 120 gegen 3 Stimmen beschlossen, das Staatsvertragsrefe- rendum mit 102 zu 29 Stimmen abgelehnt, die vier verschie- denen Rückweisungsanträge - sie waren unterschiedlich begründet - wurden ebenfalls abgelehnt, und schliesslich wurde in der Gesamtabstimmung die Vorlage mit 109 zu 29 Stimmen gutgeheissen.
Die einstimmige Aussenwirtschaftskommission beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Bun- desbeschluss betreffend das Abkommen mit dem Internatio- nalen Währungsfonds über eine Beteiligung der Schweiz an der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität.
Hefti: In der Botschaft begrüsst der Bundesrat, dass der Internationale Währungsfonds eine solche Aktion, wie sie vorliegt und wie wir sie mitfinanzieren, unternimmt. Wir müssen uns aber doch bewusst sein, dass das nicht nur positive Seiten hat. Der Internationale Währungsfonds hat zum Ziel, die Währungen zu schützen und vorübergehend dort Hilfe zu geben. Ich glaube, dass der Schutz der Wäh- rung gerade auch für die Entwicklungshilfe von wesentli- cher Bedeutung ist. Nun geht der Währungsfonds Richtung Entwicklungshilfe, wie es auch aus den Ausführungen des . Herrn Referenten hervorgegangen ist. Entwicklungshilfe und die effektiven Ziele des Währungsfonds können sich aber leicht widersprechen, und zwar derweise, dass der Währungsfonds gehemmt oder beeinträchtigt wird in seiner eigentlichen Aufgabe, der Währungshilfe, ohne dass ein entsprechendes Aequivalent durch seine Entwicklungshilfe- tätigkeit geschieht. Ich glaube, dass es sicher seine Vorteile hat, wenn man Entwicklungshilfe und Entwicklungsbanken von diesem monetären Instrument des Währungsfonds getrennt hat. Wenn hier der Währungsfonds abgleitet, kann sich das auch negativ auf die Währungsdisziplin der betref- fenden Länder auswirken.
Es ist auch neu, dass der Bund und nicht die Nationalbank diese Mittel zur Verfügung stellt. Wenn das die Bedeutung hätte, dass der Bund sich allgemein stärker in Währungsfra- gen und damit auch in den Währungsfonds einmischen würde, so frage ich mich, ob wir uns hier nicht auf ein etwas gefährliches Geleise begeben, denn die solide schweizeri- sche Währung beruht letzten Endes auf der grossen Kompe-
tenz der Nationalbank und der weitgehenden Unabhängig- keit der Nationalbank vom Bund.
Onken: Stichworte wie «Schuldenerleichterung»> und «wei- che Bedingungen» oder so löbliche Ziele wie «Selbsthilfe für die ärmsten Entwicklunsländer» oder «Förderung eines eigenständigen wirtschaftlichen Wachstums in den Entwick- lungsländern» sickern natürlich wohlig in jedes Gewissen ein, und sie verleihen auch dieser Vorlage eine Aura von Grosszügigkeit, ja sogar von Selbstlosigkeit. Dahinter möchte ich nun aber doch ein Fragezeichen setzen. Dies in vier Punkten.
Es berechtigt uns im Grunde genommen nichts, aber auch gar nichts zur Hoffnung, dass diese hochverschulde- ten Länder, denen gewisse Kredite zu gewähren wir nun bereit sind, in fünf Jahren, wenn die Rückzahlungen zu laufen beginnen, in der Lage sein werden, diese Darlehen zurückzubezahlen. Im Grunde genommen ist es ein Teufels- kreis, den wir hier fortsetzen; wir sind dabei auch nicht mehr so frei, wie wir uns das vielleicht gerne wünschen. Damit nämlich die früheren Kredite zurückbezahlt werden können, müssen immer wieder neue Darlehen gewährt werden. So hält man auf gewisse Art und Weise die Fiktion einer Zah- lungsfähigkeit dieser Länder aufrecht, und man klebt ein bisschen an diesem wackligen Kartenhaus der enormen Verschuldung der Entwicklungsländer herum. Eine echte Lösung, die an den Wurzeln ansetzt, ist das aber nicht. Wir müssten uns einmal überlegen, in welcher Art und Weise die Schweiz zur eigentlichen Entschuldung einen Beitrag lei- sten könnte. So stellt sich etwa die Frage, ob diese Darlehen tatsächlich rückzahlungspflichtig zu erklären sind oder ob man sie grosszügiger und von vornherein als Beiträge gewähren sollte, die nicht zurückbezahlt werden müssen, weil sie auch nicht zurückbezahlt werden können.
Im Grunde genommen geben wir mit diesen 386 Millio- nen, die wir da zur Verfügung stellen, dem IWF einen Blan- kokredit, ohne eigentliche Mitentscheidung und ohne wirk- same Kontrolle, die unser Land über die Verwendung dieser Mittel ausüben könnte. Das ist weder entwicklungspolitisch unbedenklich noch innenpolitisch zweckmässig.
Die entwicklungspolitischen Aspekte sind von Kollege Gadient und auch von Herrn Hefti angesprochen worden: Diese Kredite werden zwar zu weichen Konditionen gewährt, aber an teilweise recht rigorose Strukturanpas- sungsprogramme geknüpft. Ich mache mir dabei nicht so sehr Sorgen um den IWF selbst wie Kollege Hefti, sondern um die Entwicklungsländer, die diesen Auflagen unterwor- fen werden. Niemand bestreitet, dass es erforderlich ist, dass gesellschaftliche, politische und auch wirtschaftliche Massnahmen und Anpassungen in diesen Ländern getroffen werden. Aber die bittere Medizin, die der IWF verschreibt, ist sehr oft die falsche Therapie. Vor allem wird diese Kur auf dem Rücken derjenigen ausgetragen, denen wir im Grunde genommen helfen wollen, nämlich auf den Rücken der Aermsten der Armen. Diese ärmsten Bevölkerungsschichten · waren zuvor, bei früheren Krediten, nicht diejenigen, die davon profitiert haben. Jetzt aber legt man ihnen teilweise in einer Art und Weise Daumenschrauben an, wie es unzumut- bar ist und was soziale Härten produziert.
Im übrigen haben wir auch keine Gewähr, dass die Struktur- anpassungsprogramme in jeder Beziehung unseren eige- nen Zielsetzungen und Grundsätzen der Entwicklungszu- sammenarbeit und der humanitären Hilfe genügen, wie sie in Artikel 5 des entsprechenden Gesetzes festgelegt sind. Und unser Einfluss darauf ist minim! Wir sind nicht Mitglied. Wir können nicht in den Exekutivorganen bereits entspre- chende Weichen stellen. Die Informations- und Konsulta- tionsmechanismen, die man ausgehandelt und eingebracht hat, sind kein Ersatz für echte Mitbestimmung.
Vom innenpolitischen Aspekt her vielleicht noch diese Bemerkung: Die Schweizer Bevölkerung - das wissen wir seit der deutlichen Verwerfung der IDA-Kredite - ist der Entwicklungszusammenarbeit gegenüber skeptisch einge- stellt. Aber sie ist es vor allem dort, wo Gelder in dieser Art
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und Weise - also unübersichtlich, nicht mehr bilateral.über- schaubar, nicht mehr kontrollierbar, nicht mehr durch uns und unsere Organisationen beeinflussbar - gewährt wer- den. Da ist der Argwohn besonders gross, und da schlägt die Haltung sehr oft und sehr rasch in ein Nein um.
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Erste Frage: Warum hat man diese Möglichkeit völlig ausge- klammert? Warum hat man sie nicht als Alternative vorge- schlagen?
Die zweite Frage: Warum hat man nicht dafür gesorgt, dass eine grössere Mitsprache sichergestellt wird, dass beispiels- weise bei der Auswahl der Destinationsländer, bei der Fest- legung der Konditionen, bei der Zuteilung der Kredittran- chen der schweizerische Einfluss, die schweizerischen Interessen - seien sie entwicklungspolitischer, seien sie währungspolitischer Art - stärker geltend gemacht werden können?
Eine dritte Frage, die ich bereits erwähnt habe: Warum hat man nicht erwogen, diese Darlehen, die ohnehin kaum zurückbezahlt werden können, für die wir wahrscheinlich wieder neue Kredite sprechen müssen, zinslos statt in der jetzigen Form oder gar nicht rückzahlbar statt als rückzahl- bare Darlehen zu gewähren?
Diese Fragen stehen im Raum. Sie sind im Nationalrat nicht schlüssig beantwortet worden. Der Nationalrat hat die Anträge, die damit verbunden waren - es ist erwähnt wor- den: Rückweisung zur Ueberarbeitung in der skizzierten Stossrichtung -, deutlich abgelehnt. Ich möchte dem Stän- derat nicht erneut die gleichen Anträge stellen. Aber ich möchte mit dieser Begründung, mit diesen Vorbehalten und auch mit diesen grundsätzlichen Bedenken deutlich machen, dass ich so dieser Vorlage nicht zustimmen kann. Sie beinhaltet gute, fortschrittliche Punkte, daran ist nicht zu zweifeln. Aber sie wirft auch Fragen auf, die nicht gelöst sind.
Ich werde mich deshalb der Stimme enthalten.
Meier Hans: Es erstaunt mich bei der Behandlung solcher Vorlagen immer wieder, wie gewisse Kreise gegen die Aufla- gen Sturm laufen, von sozialen Härten sprechen und darle- gen, wie durch diese Massnahmen die Aermsten der Armen in diesen Ländern am meisten betroffen werden. Aber ich habe aus den gleichen Kreisen noch nie ein Wort der Klage gehört, dass diese Entwicklungsländer Waffenimporte aus Oststaaten gegen Devisen und wichtige Produkte tätigen, also gegen Mittel, die ebenfalls sehr notwendig wären, um die missliche wirtschaftliche Lage ihrer Bewohner zu ver- bessern. Es besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen dem Protest gegen diese Hilfsmassnahmen mit bestimmten Bedingungen und dem stummen Gewährenlassen dessen, was sonst in diesen Ländern noch geht. Man hilft diesen Ländern am besten, wenn man sie ebenfalls zu eigenen, vernünftigen Anstrengungen auffordert, wenn man gewisse Auflagen macht. Die Strukturanpassungsfazilität ist sonst zum vornherein ein Fass ohne Boden. Das muss verhütet werden. Man darf nicht nur einseitig Vorwürfe gegen diese Art Hilfe machen.
Ich bin daher für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
Hunziker: Echte Sanierungen in den Entwicklungsländern sind nur möglich, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dort wieder stabil werden und vor allem, wenn das verlorene
Vertrauen der ausländischen Investoren und der inländi- schen Sparer wieder hergestellt wird. Dazu bedarf es nicht nur der Hilfe von aussen, sondern auch eines Umdenkens an gewissen Orten und vor allem eigener Anstrengungen die- ser Länder. Ohne das gibt es nie eine Sanierung der Schul- denwirtschaft und nie eine Stabilisierung auf Dauer.
Darum müssen an die Gewährung solcher Hilfeleistungen erreichbare und klare Ziele geknüpft werden. Denkbar ist, den Zeitraum für die Sanierungsprogramme zu erstrecken oder ein Sicherheitsnetz zu knüpfen für wirtschaftliche Rückfälle, die ohne Verschulden dieser Länder eintreten können.
Es ist immerhin kritisch zu vermerken, dass die eigenen Anstrengungen und wirkungsvollen Massnahmen in den Empfängerländern - wenn man die letzten Jahre anschaut - weitgehend auf sich warten lassen. Vielerorts lässt man die Zügel weiter locker und akzeptiert auch weitere Verschul- dungen. Denken Sie einmal an Brasilien mit einer Inflations- rate von rund 30 Prozent und mehr im Monat! Wenn Sie das Jahr 1988 nehmen, sind es bisher über 500 Prozent. Verglei- chen Sie das einmal mit anderen Ländern! Wenn bei uns, wo die Ausgangslage eine viel günstigere ist und eine Inflations- steigerung viel besser verkraftet werden kann, die Inflations- rate einmal 7 oder 8 Prozent ausmacht, läutet man die Alarmglocke. Dann werden Sonderprogramme erwogen. Aber dort können 50 oder 100 Prozent Inflationssteigerun- gen eintreten, es passiert nichts. Eine Voraussetzung für die Sanierung dieser Schuldenwirtschaft ist, dass diese Länder mindestens im Rahmen der eigenen Möglichkeiten ihre Ein- stellung zur Finanzpolitik und auch zu den wirtschaftlichen Massnahmen ändern.
Ich stimme der Vorlage des Bundesrates zu und erachte die Auflagen, die an die Gewährung geknüpft werden, als sinn- voll und langfristig im Interesse dieser Länder, weil sie sonst schon - so jedenfalls die bisherige Mentalität - keinerlei eigenen wirkungsvollen Anstrengungen unternehmen würden.
Gadient, Berichterstatter: Ich glaubte, mich kurz halten zu können, nachdem die Debatte bereits sehr einlässlich, ins- besondere in den hier nun nochmals angedeuteten Punk- ten, im Nationalrat geführt worden ist.
Ich habe meinen Ausführungen auch die Annahme zugrunde gelegt, dass die Erläuterungen und Informationen der Botschaft bekannt sind. Nun scheinen mir doch noch einige Hinweise in diesem Kontext nötig.
Zur Zielsetzung: Sie besteht im wesentlichen darin, Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen der Mitglied- staaten auf kurze bis mittlere Frist abzubauen. In der Bot- schaft ist auch dargelegt, weshalb der IMF direkt einge- schaltet worden ist. Man hat auch andere Lösungen in Erwägung gezogen. Bevor es zur Schaffung der ESAF kam, hat innerhalb des IMF eine Diskussion darüber stattgefun- den, ob er sich als IMF aus diesen Staaten zurückziehen und das Feld ausschlieslich seiner Schwesterorganisation, der Weltbank, überlassen solle.
Man hat dies verworfen, weil man es als wesentlich erach- tete, dass die Entlassung von Schuldnerländern aus der internationalen Währungsordnung weder in ihrem noch im Interesse der anderen Länder liegen kann und man in die- sem Zusammenhang die gesamtheitliche Lage würdigen muss.
Freilich ist es so, dass wir als Nichtmitglied des IMF begrenzte Interventionsmöglichkeiten haben. Ich habe erwähnt, dass man in einem Briefwechsel die massgebli- chen Abmachungen diskutiert und miteinander getroffen hat.
Aber es steht immerhin auf der anderen Seite fest - auch in der Botschaft nachzulesen -, dass ganz klare Kreditbedin- gungen formuliert sind und dass ein Fonds-Mitglied Kredite nur beanspruchen kann, wenn es einen ausgewiesenen Bedarf hat und Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegeben sind.
Das ganz Wesentliche ist jedoch, dass das betreffende Land bereit sein muss, ein Programm zu verwirklichen, das mittel-
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fristig auf eine makroökonomische sowie strukturelle Anpassung seiner Volkswirtschaft abzielt und wirtschaftli- ches Wachstum zu erzeugen vermag.
Und es bleibt nicht bei dieser Aussage. Sie wird konkreti- siert, indem die Beurteilung dieser Kriterien von Fall zu Fall erfolgt und eine breite Palette von Indikatoren einbezogen werden soll.
Wenn ein Land die genannten Kriterien erfüllt, arbeitet es zusammen mit dem IMF und der Weltbank ein Grundsatzpa- pier über die einzuschlagende Wirtschaftspolitik aus. Herr Kollege Onken, wir sollten uns eigentlich darüber freuen, dass endlich diesbezüglich derart konkrete, strukturell aus- gerichtete Konzeptionen angestrebt werden. Ich attestiere Ihnen, dass das vorläufig ein erster Schritt ist. Und ich bin noch so gerne bereit, nachher auch dafür zu sorgen und darauf hinzuwirken, dass wir schweizerischerseits unsere Position im Grundsätzlichen überdenken und Massnahmen überprüfen, die wir allenfalls aufgrund eigener Initiative ergreifen und verwirklichen könnten, insbesondere wenn es darum geht, in den betreffenden Ländern auch aussenwirt- schaftlich zu einer Situationsverbesserung beizutragen. Dabei kommt uns der UNCTAD-Beschlusss sehr zu Hilfe. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass das Abschlussdokument der UNCTAD, das im Sommer 1988 von mehr als 100 Ländern gutgeheissen worden ist, ganz wesentliche Aussagen in dieser Hinsicht enthält, indem es auf der einen Seite wohl betont, dass jedes Land die primäre Verantwortung haben soll für seine eigene sozioökonomi- sche und politische Entwicklung und auch das Recht, jene wirtschaftlichen, sozialen und politischen Systeme zu wäh- len, die es für sich selbst am passendsten hält. Auf der anderen Seite wird jedoch ein ganzer Katalog von konkreten Massnahmen und Empfehlungen an die betreffenden Regie- rungen über die Art und Weise aufgestellt, wie sie ihre Wirtschaftspolitik ausgestalten sollen, seien es nun markt- wirtschaftlich orientierte Industrieländer, zentral geplante Staatshandelsländer oder Entwicklungsländer.
Tatsächlich ist es doch so, dass heute keine nationale Politik mehr entwickelt werden kann, ohne die internationalen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen zu berücksichti- gen. Das müssen sich natürlich vice versa auch die Indu- strienationen hinter die Ohren schreiben, wenn es um die Formulierung ihrer Politik und um deren wirtschaftliche Folgen geht; also auch in diesem Sinne eine gesamtheitli- che Optik.
Bundespräsident Stich: Ich möchte zuerst dem Herrn Kom- missionspräsidenten und den Referenten für die Darstellung der Probleme und auch für die gute Aufnahme der Vorlage danken.
Zuerst zu Herrn Hefti, der wegen der Unabhängigkeit der Nationalbank und der Währungspolitik besorgt ist.
Die Nationalbank ist unabhängig in der Durchführung der Währungspolitik, hingegen wird die Währungspolitik im Ein- vernehmen mit dem Bundesrat festgelegt. Herr Lusser wird am nächsten Montag im Bundesrat antreten, damit wir wie- der darüber diskutieren können.
Warum hat nicht die Nationalbank diesen Kredit gewährt, obwohl es sich um eine währungspolitische und grundsätz- lich nicht um eine entwicklungspolitische Angelegenheit handelt? Der Grund ist sehr einfach: Die Nationalbank darf nach Gesetz keine langfristigen Kredite geben. Das ist der entscheidende Grund. Wir hätten also hier trotz allem eine Vorlage unterbreiten müssen.
Hinzu kommen aber dann andere Ueberlegungen. Die Natio- nalbank hätte den marktkonformen Zins verlangen müssen. Das sind zurzeit etwa 6 1/8 Prozent. Wir bekommen die Kredite billiger, wenn wir sie direkt und nicht über die Nationalbank finanzieren. Dazu kommt, dass der Bund ohnehin der Nationalbank diesen Kredit hätte verbürgen müssen.
Das sind die Gründe, weshalb der Bund den Kredit für diese währungspolitische Aktion direkt gegeben hat. Im übrigen hat der Währungsfonds gewisse Entwicklungen mitge- macht. Ursprünglich hat man ja immer gedacht - das war
auch schon bei den AKV so -, dass währungspolitische Störungen relativ kurzfristiger Natur seien und dass es nur darum gehe, einem Land, das durch den Kapitalabfluss bedroht sei, vorübergehend auszuhelfen, damit es zahlungs- fähig bleibe. Wenn der Mittelfluss zurückkomme, könnten die Kredite wieder zurückgezahlt werden. Heute ist die Situation in vielen Ländern anders. Sie sind stark verschul- det, und man kann nicht davon ausgehen, dass sie innert sechs bis zwölf Monaten ihre Kredite wieder zurückzahlen können.
Und der IWF hat hier ein besonderes Instrument geschaffen, um den Ländern eine längere Anpassungsfrist zu ermögli- chen, weil im Inland, wenn man wieder zahlungsfähig wer- den will, Massnahmen getroffen werden müssen. Ohne das geht es in der Regel nicht ab, jedenfalls nicht bei hochver- schuldeten Ländern.
Herr Onken möchte gerne, dass die Schweiz eigene Ideen entwickelt. Ich möchte Sie einfach an die Relationen erin- nern. Im Moment sind die hochverschuldeten Entwicklungs- länder in der Höhe von etwa 1200 bis 1300 Milliarden Dollar verschuldet. Die Schweiz kann nur wenig oder sogar sehr wenig tun. Wir können uns nicht einbilden, wir könnten autonom Ländern helfen. Herr Onken hätte auch lieber bilaterale Hilfe gehabt. Das würde für die Schweiz bedeuten, dass wir zuallererst einmal Equipen von Sachverständigen bilden müssten, die dann diese verschiedenen Länder berei- sen und Evaluationen über die bestehenden Möglichkeiten durchführen würden. Das sprengt schon von der personel- len Seite die Möglichkeiten der Schweiz. Zum andern wäre es aber für die Schweiz auch nicht sehr angenehm, wenn wir dann einzelne Länder bewusst auswählen und anderen nein sagen müssten. Wenn wir den Währungsfonds tatsächlich unterstützen wollten, so könnten wir ja auch nur Länder wählen, die ohnehin mit dem Währungsfonds ein Abkom- men abschliessen. Anders wäre es nicht denkbar. Hinzu kommt, dass die Rückzahlung durch ein Reservekonto gesi- chert ist, was beim bilateralen Weg entfällt.
Sie haben die Frage aufgeworfen, ob diese Länder in fünf oder zehn Jahren ihre Schulden werden zurückzahlen kön- nen. Wir gehen davon aus, dass diese Kredite zurückbezahlt werden. Das heisst vielleicht etwas anderes, als dass diese Länder dann alle völlig saniert seien. Was wäre im übrigen das Leben schon ohne Illusionen! Man muss auch Illusionen haben, sei es auch nur diejenige, dass das Geld wieder zurückkommt. Es wäre wahrscheinlich für die Industrielän- der nicht sehr einfach, wenn jetzt plötzlich die Entwick- lungsländer eine Wirtschaftspolitik betreiben könnten, die es ihnen erlauben würde, diese ganzen 300 Milliarden Dollar in den nächsten fünf oder zehn Jahren zurückzuzahlen. Das würde die ganze Weltwirtschaft vollständig auf den Kopf stellen. Deshalb muss man sogar davon ausgehen, dass diese Schulden eben wieder insgesamt verlängert werden und diese Länder nicht dazu kommen, von einem Tag auf den andern oder innert fünf oder zehn Jahren alle schulden- frei zu werden. Der Währungsfonds stellt in der Regel Bedin- gungen, aber er drängt niemandem Geld auf und wirft niemandem unverlangtes Geld nach, sondern gibt höch- stens Kredite, wenn die betreffenden Länder darum ersu- chen und wenn diese Länder selber Programme vorschla- gen, die dazu führen sollten, dass die Situation im eigenen Land verbessert wird. Sie haben von «bitterer Medizin» gesprochen; vielleicht haben diese Länder die Möglichkeit, zwischen bitterer oder keiner Medizin zu wählen. Glauben sie, dass diese bittere Medizin ihnen helfen werde, sind sie unter Umständen bereit, sie zu nehmen; glauben sie aber, dass sie ihnen nicht helfe, werden sie sie weder kaufen noch akzeptieren. Das ist auch bei den Entwicklungsländern so. Zweifellos ist es so, dass in vielen Fällen die Entwicklungs- länder das Geld sinnvoller einsetzen könnten, als sie es tatsächlich tun. Aber hier muss man sich auch bewusst sein und bleiben, dass diese Ländern souverän, autonom sind. Sie möchten ihre Ordnung selber gestalten. Hier ist der Währungsfonds bis heute sehr zurückhaltend gewesen. Es ist interessant, dass man dem Währungsfonds immer wieder vorwirft, er mache zu harte Anpassungsprogramme. In Wirk-
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lichkeit muss er aber in vielen Fällen akzeptieren, was ihm vorgeschlagen wird. Wenn er eine Chance sieht, dass das Programm verwirklicht wird, ist er bereit, das zu tun. Hier geht es eben dann nicht primär um Entwicklungshilfe, son- dern grundsätzlich um Massnahmen im Gesamten, also beispielsweise um eine vernünftige Finanzpolitik und darum, dass der Staat sich nicht weiter verschuldet. Er muss dann versuchen, mit seinen eigenen Mitteln auszukommen. Wie er das macht, wo er spart, ob er ausgerechnet weniger Geld für die Bildung ausgibt oder ob er bei der Armee, bei der Polizei spart, ist grundsätzlich Sache des betreffenden Staates.
Sie haben bedauert, dass die Schweiz keine Mitbestimmung hat. Ich selber finde persönlich durchaus, dass es sinnvoll wäre, wenn die Schweiz. dem IWF beiträte - da pflichte ich Ihnen absolut bei, Herr Onken. Ich bin sehr froh, bei näch- ster Gelegenheit auf Ihre Hilfe zählen zu können. Aber weil wir nicht Mitglied sind, haben wir immerhin mit Herrn Cam- dessus vereinbart, dass wir mitsprechen können. Wir haben also etwas dazu zu sagen, wo diese Mittel letztlich einge- setzt werden sollen. Herr Camdessus hat sich auch anerbo- ten, bei uns einmal mit den Leuten der Entwicklungshilfe, die den Währungsfonds so sehr kritisieren, zu sprechen und mit ihnen zu diskutieren. Er hat gesagt, wir sollten Beispiele bringen und Hinweise geben, was in einzelnen Ländern falsch gemacht würde, wenn wir dies könnten!
In dieser Frage haben wir also gemacht, was möglich ist. Wir sind der Auffassung, dass man diesen ärmsten Ländern helfen sollte, damit sie nicht aus der ganzen Weltwirtschaft abgekoppelt werden. Sie sollten also verbunden bleiben und genügend Zeit haben, um Anpassungen ihrer eigenen Wirtschaft vorzunehmen. Wichtig ist allerdings dabei auch, was Herr Hunziker angeführt hat.
Dafür, dass es wirklich zu einer Hilfe kommt, ist das, was Herr Hunziker angeführt hat, Voraussetzung: Sie müssen eine gute eigene Wirtschafts- und Finanzpolitik betreiben. Den ersten Faktor Finanzpolitik habe ich angeführt. Der zweite ist zweifellos die Wirtschaftspolitik, auch die Wäh- rungspolitik. Man muss verhindern, dass es zu einer Infla- tionsrate kommt, wie sie angeführt worden ist. Brasilien hat jetzt eine solche von etwa 530 Prozent, also 28 Prozent im Monat, bis Ende des Jahres vielleicht auch 1000 Prozent. In diesen Fällen ist es selbstverständlich, dass die Armen noch ärmer werden, wenn nichts geschieht. Letztlich haben nur jene in einem solchen System eine Chance, die über Realka- pital verfügen. Aber derjenige, der einen Lohn bezieht, hat nie eine Chance, zu irgend etwas zu kommen. Das ist die Situation in diesen Ländern. Diese können wir aber nicht ändern; sie müssen sie selber ändern.
Herr Onken hat die Frage gestellt, ob es nicht besser wäre, à-fonds-perdu-Beiträge zu leisten. Es wäre kaum besser, abgesehen davon, dass die Schweiz gegenüber den ärmsten der Länder die Guthaben bereits abgeschrieben hat. Es gibt also nichts mehr, auf das zu verzichten wäre. Umgekehrt: Wenn diese Länder kreditwürdig bleiben wollen, müssen sie auch zeigen, dass sie bereit sind, Kredite nicht nur aufzu- nehmen, sondern auch wieder zurückzuzahlen.
Wir hoffen mit Ihnen, dass diese Länder mit Hilfe dieser Kredite dafür sorgen, die Situation für ihre Leute zu verbes- sern. Sie sollen nicht einfach gezwungen sein, möglichst viel zu produzieren und dann auszuführen, nur um die Schulden zurückzahlen zu können.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzu- stimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
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Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
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Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Besoldung und berufliche Vorsorge der Mitglieder des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Bundeskanzlers
Rétribution et prévoyance professionnelle des membres du Conseil fédéral et du Tribunal fédéral ainsi que du chancelier de la Confédération
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwurf vom 14. September 1988 (BBI III, 729) Message, projets de loi et d'arrêté du 14 septembre 1988 (FF III, 693)
A. Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Mitglieder des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie des Bundeskanzlers
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
A. Loi federale concernant la retribution et la prévoyance professionnelle des membres du Conseil fédéral et du Tribunal fédéral ainsi que du chancelier de la Confédéra- tion
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
B. Bundesbeschluss über Besoldung und berufliche Vor- sorge der Mitglieder des Bundesrates und des Bundesge- richts sowie des Bundeskanzlers
Antrag der Kommission Art. 10 Abs. 2bis
Solange der Empfänger einer Ehegattenrente ein Erwerbs- einkommen erzielt, das zusammen mit der Rente 50 Prozent der Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird seine Rente um den Mehrbetrag gekürzt.
Für den Rest: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
B. Arrêté fédéral concernant la rétribution et la pré- voyance professionnelle des membres du Conseil fédéral et du Tribunal federal ainsi que du chancelier de la Confe- dération
Proposition de la commission Art 10 al. 2bis
Aussi longtemps que le bénéficiaire d'une rente de viduité touche un revenu professionnel, sa rente est réduite dans la mesure où le total de la rente et du revenu professionnel excède le 50 pour cent du traitement annuel d'un magistrat en fonction.
Pour le reste: Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Internationaler Währungsfonds. Strukturanpassungsfazilität Fonds monétaire international. Facilité d'ajustement structurel
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.044
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.12.1988 - 18:15
Date
Data
Seite
801-805
Page
Pagina
Ref. No
20 017 104
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