Postulat Meier Josi
768
E
29 novembre 1988
que l'on va examiner ce problème en entier, nous ne sommes pas liés par des situations spécifiques à ce sujet.
Le président: Personne ne s'opposant au postulat, celui-ci est accepté.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.564
Postulat Meier Josi Alterskosten in der Krankenkasse Coûts de vieillesse dans les caisses-maladie
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1988 Der Bundesrat möge prüfen,
ob der von ihm geplanten Teilrevision der KVG nicht eine Teilvorlage zeitlich vorzuziehen wäre, die das dringende Alterskostenproblem löst,
ob dabei allenfalls ein bescheidener Prämienzuschlag für Männer im Rentenalter geeignet wäre, gleichzeitig das Kostenproblem zu entschärfen und die Ungleichheit zwi- schen Männer- und Frauenprämien zu mildern.
Texte du postulat du 23 juin 1988
Le Conseil fédéral est invité à déterminer
s'il ne serait pas préférable de faire précéder la révision totale de la loi sur l'assurance-maladie qu'il envisage d'une révision partielle visant à régler le problème urgent que posent les coûts de vieillesse,
si, dans ce contexte, une modeste augmentation des cotisations des hommes ayant atteint l'âge donnant droit aux prestations de l'AVS ne permettrait pas à la fois d'atté- nuer le problème des coûts de la vieillesse et le déséquilibre entre les cotisations versées par les hommes et celles qui sont exigées des femmes.
Frau Meier Josi: Mein Postulat verlangt die Prüfung des Alterskostenproblems bei den Krankenkassen. Es hat zwei Stossrichtungen.
· Erstens möchte ich uns und der Allgemeinheit eine bedroh- liche Entwicklung der Finanzlage der Krankenkassen wegen der Explosion der Alterskosten bewusst machen. Zweitens möchte ich, dass der Bundesrat prüft, ob und wie weit dazu möglichst bald von Bundesseite Lösungen angeboten wer- den könnten.
Nach all unseren bisherigen ernüchternden Erfahrungen seit 1964 gibt es bekanntlich keine Garantie, dass die vom Bundesrat geplante Totalrevision des KMVG in Kürze zum Ziele führt. Das Teilproblem muss aber beförderlich gelöst werden. Was wir von der AHV schon wissen, gilt verschärft für die Krankenkassen. Die zunehmende Ueberalterung der Bevölkerung, verbunden mit der im Alter grösseren Anfällig- keit für Krankheiten bei ohnehin teureren Behandlungen, stellt die Krankenkassen vor schwerste Probleme. Gefährdet ist die Existenz vieler Kassen, gefährdet ist vor allem der so wesentliche Gedanke der Solidarität zwischen den Genera- tionen.
Sie wissen es, wegen der Beschneidung der Subventionen sind die Prämien und die Selbstbehalte der Versicherten laufend gestiegen. Für die Besserbemittelten fehlt übrigens der Tarifschutz.
Viele Kollektivversicherungen, die nur Mitglieder im Aktivi- tätsalter haben, sind schon heute aus der Solidarität mit den Alten ausgebrochen.
Bei der Pensionierung treten deren Mitglieder in Kassen mit Einzelversicherungen über und belasten diese übermässig. Das hat zu weiteren Aufspaltungen zwischen den guten
jungen und den schlechten alten Risiken geführt. Es wurde ja berechnet, dass wir in den letzten 14 Monaten unseres Lebens - und diese fallen in der Regel ins Alter - die Hälfte aller Krankheitskosten bewirken. Damit steigen bei den schlechten Risiken die Prämien derart, dass der sozialpoliti- sche Zweck, der mit der Beibehaltung der Eintrittsprämien seinerzeit verfolgt wurde, nicht mehr erfüllt werden kann. Passt aber eine Kasse ihre Prämien nicht an, bedeutet das im Endergebnis ihren Untergang und damit auch das Ende der Solidarität mit unseren Alten über die Versicherung. Einige wenige Zahlen zur Kostenentwicklung: Von 1967 bis 1987 nahmen die Kosten der über 62jährigen um rund 2,5 Milliarden Franken zu. (Das ist ungefähr das, was die Kassen in der jetzigen Krankenkasseninitiative als Subven- tionierung fordern.) Die Kosten haben sich also in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Dabei ist die Zunahme für Männer und Frauen fast gleich. Einer Zunahme von 1,239 Milliarden Franken bei den Männern steht eine solche von 1,266 Mil- liarden Franken bei den Frauen gegenüber. Obwohl rund eine Hälfte mehr alte Frauen versichert sind als Männer, liegt der Zunahmeunterschied nur noch bei 2 Prozent. Der Prä- mienunterschied von 10 Prozent zulasten der Frauen ist also in diesem Alter nicht mehr in gleichem Masse zu rechtferti- gen wie vorher. Deshalb rege ich mit dem Postulat auch an, zu prüfen, ob dieser Unterschied nicht abgebaut werden könnte. Angesichts der hohen absoluten Alterskranken- kosten wäre dabei auch zu untersuchen, ob eine Prämienan- gleichung anstatt durch Reduktion der Frauenprämie durch Angleichung der Männerprämie erfolgen könnte.
Noch einige Daten zu den Solidaritätskosten im sogenann- ten «Generationenvertrag». Heute zahlen die Jüngeren, also die unter 62jährigen, 36 Prozent der Alterskosten. Wenn wir der Entwicklung die Zahlen des Hauptszenarios aus dem AHV-Demographiebericht zugrunde legen, wird dieser Anteil bis im Jahre 2010 auf 45 Prozent ansteigen. In absolu- ten Zahlen würden die Solidaritätsleistungen der Jüngeren von heute von 2,9 Milliarden Franken auf 7,4 Milliarden Franken steigen. Die Kassen gehen davon aus, dass den jüngeren Leuten auf die Dauer Solidaritätsleistungen von nicht über einem Drittel zuzumuten seien. Ein weiterer Drit- tel könnte nach Meinung der Kassen über Eigenprämien und der letzte Drittel über Subventionen getragen werden, wobei den Kassen die Subventionen nach dem Durch- schnittsalter der Versicherten zuzumessen wären.
Natürlich wären auch flankierende Massnahmen zu prüfen, von einer Neukonzeption der Kollektivversicherungen im Lichte des Solidaritätsgedankens über den Ausbau der Hauskrankenpflege bis hin zur besseren Koordination zwi- schen Renten- und Krankenkassenleistungen.
Noch eine Schlussbemerkung: Die ständerätliche Kommis- sion, die die Krankenkasseninitiative beraten hat, kam mehr- heitlich zu einem Gegenvorschlag. Darin ist ein Subventio- nierungsvorschlag enthalten, der das Altersproblem im Sinne meiner Ausführungen berücksichtigt. Aber das Schicksal dieser Vorlage ist noch nicht entschieden, und zudem löst das neue Mini-Programm die Altersfrage nur ansatzweise. Es ist nur ein Schritt in der richtigen Richtung. Deshalb bitte ich den Bundesrat, das Postulat trotz der gegenwärtigen Bearbeitungen entgegenzunehmen. Das Problem muss beförderlich einer Lösung zugeführt werden. Wir können es auf keinen Fall weitere 25 Jahre vor uns herschieben.
Bundesrat Cotti: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Meier Josi Alterskosten in der Krankenkasse Postulat Meier Josi Coûts de vieillesse dans les caisses-maladie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.564
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
768-768
Page
Pagina
Ref. No
20 017 087
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.