Motion des Nationalrates (Büttiker)
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comprend pas de chirurgie ni de spécialité particulièrement coûteuse, mais pratique la médecine interne orientée vers la réhabilitation.
Il ne faut pas oublier, à ce propos, que les résultats finan- ciers ont été améliorés grâce à la participation de la popula- tion civile de la région, qui peut profiter des services offerts par le centre militaire, et notamment des services ambula- toires, et qui, de ce fait, contribue de façon non négligeable au fonctionnement de la clinique.
Le crédit demandé permettra d'apporter les améliorations nécessaires pour compléter les infrastructures destinées à aménager la clinique militaire en un centre de réadaptation moderne et à la hauteur des exigences. Il faut rappeler une fonction, en soi secondaire, mais importante toutefois, à savoir la possibilité de former des assistants en médecine, la clinique étant habilitée à le faire.
Je souhaite que cette clinique puisse atteindre un bon niveau et je vous prie de voter en faveur du projet qui vous est présenté par le Conseil fédéral.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.321
Motion des Nationalrates (Büttiker) Sonderabfall-Verbrennungsanlagen Motion du Conseil national (Büttiker) Incinération des déchets spéciaux
Wortlaut der Motion vom 1. März 1988
Die Schweiz befindet sich besonders bei den Sonderabfäl- len in einem echten Entsorgungsnotstand. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, unverzüglich die gesetzlichen Grund- lagen zu schaffen, damit der Betrieb von Hochtemperatur- Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sichergestellt werden kann. Aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen verlangen mögliche Träger von Sonderabfall-Ver- brennungsanlagen zu Recht gewisse Garantien für die Abfallzulieferungen. Deshalb muss das Umweltschutzgesetz sofort ergänzt werden, indem durch Bundeskompetenz die Abfallströme so auf schweizerische Anlagen gelenkt werden können, dass diese genügend ausgelastet sind und wirt- schaftlich betrieben werden können.
Texte de la motion du 1er mars 1988
La Suisse doit faire face à de très graves problèmes en ce qui concerne l'élimination des déchets, et notamment des déchets spéciaux. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé d'élaborer sans délai les bases légales permettant de
garantir l'exploitation rentable des installations d'incinéra- tion des déchets spéciaux à haute température. Pour des raisons d'exploitation et de gestion, les sociétés qui pour- raient éventuellement se charger d'exploiter de telles instal- lations d'incinération des déchets spéciaux demandent à juste titre certaines garanties quant à la fourniture des déchets. C'est pourquoi la loi sur la protection de l'environ- nement doit immédiatement être complétée de sorte que la Confédération puisse exercer une influence pour que les déchets soient livrés aux installations suisses; il faut en effet garantir que celles-ci puissent fonctionner à un régime suffisant et être gérées de manière rentable.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Cincera, Fischer-Seengen, Giger, Gysin, Hänggi, Leuenberger-Solo- thurn, Nabholz, Nussbaumer, Scheidegger, Schüle, Steineg- ger, Ulrich, Wanner, Zwingli, Zwygart (17)
Piller, Berichterstatter: Am 1. März 1988 reichte Nationalrat Büttiker eine Motion folgenden Wortlautes ein: «Die Schweiz befindet sich besonders bei den Sonderabfällen in einem echten Entsorgungsnotstand. Deshalb wird der Bun- desrat beauftragt, unverzüglich. die gesetzlichen Grundla- gen zu schaffen, damit der Betrieb von Hochtemperatur- Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sichergestellt werden kann. Aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen verlangen mögliche Träger von Sonderabfall-Ver- brennungsanlagen zu Recht gewisse Garantien für die Abfallzulieferungen. Deshalb muss das Umweltschutzgesetz sofort ergänzt werden, indem durch die Bundeskompetenz die Abfallströme so auf schweizerische Anlagen gelenkt werden können, dass diese genügend ausgelastet sind und wirtschaftlich betrieben werden können.»
Der Motionär ging in seiner Begründung auf den prekären Mangel an Entsorgungskapazität ein, haben wir doch gegenwärtig für Sonderabfall eine Unterkapazität für zirka 60 000 Tonnen. Zu Recht weist er auch darauf hin, dass der Export ins Ausland auf die Dauer nicht die Lösung sein kann.
Im Nationalrat wurde diese Motion ohne Gegenstimme über- wiesen, nachdem sich der Bundesrat bereit erklärte, diese entgegenzunehmen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Sie tut dies aus Ueberzeugung. Anlässlich eines Seminars, durchge- führt von der Kommission für Gesundheit und Umwelt, wur- den von Spezialisten auch die Vorteile und die Umweltver- träglichkeit der Hochtemperaturverbrennung von Sonder- müll erläutert. Die Daten und Testresultate, gewonnen aus realisierten Anlagen, sind sehr eindrücklich und zeigen, dass eine umweltverträgliche Sondermüllverbrennung in unserem Lande möglich ist. Die dabei anfallenden verasch- ten Reststoffe müssen allerdings beseitigt werden; doch sind auch hier bereits befriedigende Lösungen vorhanden. In der Kommission wurden in einem Punkte Bedenken angemeldet: Es bestehe die Gefahr, dass mit dieser Motion das Verursacherprinzip etwas geritzt werde. Laut Umwelt- schutzgesetz hat das Gemeinwesen nur den Auftrag, Sied- lungsabfälle zu beseitigen. Die übrige Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Inhabers.
Die Kommission verbindet ihre einstimmige Zustimmung mit der Bemerkung, dass das Gemeinwesen auch bei dieser Sondermüllbeseitigung mitwirken soll, dass aber das Verur- sacherprinzip nach wie vor gelten solle.
Bundesrat Cotti: Sie werden verstehen, dass ich diese Motion nicht ohne einen kurzen Kommentar annehmen lasse.
Ich möchte aufgrund einer nun relativ langen Erfahrung behaupten, dass die Motion wohl das zentrale Thema im Umweltschutzbereich dieses Landes berührt, nämlich die Entsorgung von Sonderabfällen, also von gefährlichen Abfällen, welche wir zurzeit nur in gewissen Prozentsätzen selber vornehmen können. Wohin kommt der Rest? Sie wissen es: ins Ausland, an verschiedene Stätten, wo dieser Rest entsorgt wird. Ich bin kein Prophet, wenn ich Ihnen
E 29 novembre 1988
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Initiatives du canton de Berne
sage, dass wir in den nächsten Jahren sehr stark mit diesen Fragen konfrontiert sein werden. Die Grenzen werden sich schliessen. Wir hören je länger je mehr, dass man mit Recht Verbrennungen auf der Hochsee vermeiden will. Selbstver- ständlich werden auch die Nachbarländer je länger je weni- ger in der Lage sein, das zu entsorgen, was ihnen schon jetzt Sorge bereitet. Die in etwas dramatischen Tönen aus- gedrückte Behauptung trifft zu: Es ist von absoluter Notwen- digkeit, dass wir in der Schweiz die anfallenden Sonderab- fälle entsorgen. Die Diskussion darüber ist müssig, ob man zuerst mit der Reduktion des Berges beginnen oder ob man versuchen müsse, weniger Sonderabfälle zu produzieren. Sicher soll weniger Abfall produziert werden. Aber so oder so haben wir Unterkapazitäten von zwei bis drei, eventuell sogar vier Verbrennungsanlagen, und natürlich fehlen auch die entsprechenden Deponien.
Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Gesetzgebung, die, wenn einmal die Anlagen realisiert werden, auch die entsprechende Zufuhrpflicht regelt. Es wäre ja undenkbar, dass wir Möglichkeiten hätten, aber trotzdem weiterhin exportieren. Wir sind der Auffassung, dass dies gemacht werden muss. In den nächsten Monaten wird dem Parla- ment die entsprechende Botschaft zugestellt.
Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Mit dem Gesetz ist es noch nicht getan. Der Bundesrat hat bei Unstimmigkeiten unter den Kantonen die Möglichkeit, die Standorte selber festzulegen. Er ist gleichsam der Schiedsrichter bei allfälli- gen Schwierigkeiten unter den Kantonen, ein Schiedsrich- ter, dem kaum die Möglichkeit zusteht, die allfälligen Omis- sionen der Kantone zu ersetzen. Wir sind seit etwa zwei Jahren daran, mit den Kantonen über diese Standorte zu diskutieren. Demnächst werden Sie etwas darüber hören. Aber ich bitte Sie alle zu helfen, damit die Anlagen, welche technisch keine Probleme mehr aufwerfen, die wirtschaft- lich durchaus selbsttragenden Anlagen, die das Verursa- cherprinzip also respektieren, Herr Piller, erstellt werden können. Ich bitte Sie alle, dass auch Ihr Verstand einwilligt, sonst wäre ich ausserordentlich besorgt um die Zukunft dieses Landes. Wer könnte Gewähr geben, dass mit diesen Abfällen nicht auch Unfug betrieben würde?
Verzeihen Sie mir diesen Appell. Der Bundesrat ist natürlich mit der Annahme der Motion einverstanden.
Ueberwiesen - Transmis
88.204
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr Initiative du canton de Berne Introduction de douze dimanches sans voitures
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988 Der Bund wird eingeladen, baldmöglichst zwölf autofreie Sonntage pro Jahr einzuführen.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988 La Confédération est invitée à introduire le plus rapidement possible douze dimanches sans voitures par an.
88.205
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung eines autofreien Bettages Initiative du canton de Berne Introduction du Jeûne fédéral sans voitures
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988
Der Bund wird eingeladen, als Zeichen des Umdenkens den eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zu einem auto- freien Tag zu erklären.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988
La Confédération est invitée à décréter le Jeûne fédéral jour sans voitures pour inciter la population à repenser ses habitudes.
Herr Piller unterbreitet im Namen der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Mai 1987 aufgrund von Motionen beschlossen, zwei Standesinitiati- ven einzureichen (Wortlaut siehe oben).
Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortete die Initia- tiven.
Im Grossen Rat wurden die Initiativen unter anderem wie folgt begründet:
«Im 7. Bericht der Forstdirektion betreffend Waldschäden im Kanton Bern steht unten auf Seite 1: 'Eine nüchterne Analyse von Zustand und Entwicklung unserer Umwelt kommt jedoch zum Schluss, dass unverzügliches Handeln als Gebot der Stunde gelten muss.
Eine Massnahme ist die Einschränkung des privaten Ver- kehrs.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, im Namen des Grossen Rates bei der Bundesversammlung eine Standesin- itiative einzureichen, welche die baldmöglichste Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr zum Ziele hat.» «Unter dem Eindruck des Waldschaden-Berichts der Kanto- nalen Forstdirektion und seines Aufrufs zu unverzüglichem Handeln wird der Regierungsrat beauftragt, im Namen des Grossen Rates eine Standesinitiative auf eidgenössischer Ebene einzureichen, des Inhalts, dass im Sinne eines Zei- chens des Umdenkens der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag zu einem autofreien Tag erklärt wird.»
In bezug auf die Umwelt bringen die vorgeschlagenen Initia- tiven relativ wenig im Vergleich zu anderen Massnahmen. Besondere Bedeutung misst die Kommission dem Aspekt bei, dass eine solche Massnahme ein Einzelfall in Europa darstellen und als zusätzliche Verkehrsbehinderung betrachtet würde. Es ist schon schwierig genug, die heute geltenden Beschränkungen (28t-Höchstgewicht, Nacht- und Sonntagsfahrverbot) trotz dem Druck der Europäischen Gemeinschaften aufrechtzuerhalten.
M. Piller présente au nom de la commission de la santé publique et de l'environnement le rapport écrit suivant:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Büttiker) Sonderabfall-Verbrennungsanlagen Motion du Conseil national (Büttiker) Incinération des déchets spéciaux
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.321
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
755-756
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Pagina
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