Régie des alcools. Gestion
Wahl des ersten Stimmenzählers Election du premier scrutateur
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés eingelangt / rentrés leer / blancs ungültig / nuls gültig / valables absolutes Mehr / majorité absolue
43
43 1 0
42
22
Es wird gewählt - Est élu Herr Max Affolter (Beifall)
mit 42 Stimmen
Le président: Je félicite M. Affolter et nous passons à l'élec- tion du second scrutateur.
Wahl des zweiten Stimmenzählers Election du deuxième scrutateur
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés eingelangt / rentrés leer / blancs ungültig / nuls
43
43
5
0
gültig / valables absolutes Mehr / majorité absolue
38
20
Es wird gewählt - Est élu Herr Jakob Schönenberger (Beifall)
mit 38 Stimmen
Le président: Je félicite M. Schönenberger et me réjouis de le voir siéger au Bureau.
Wahl des Ersatzstimmenzählers Election du scrutateur suppléant
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés eingelangt / rentrés leer / blancs ungültig / nuls gültig / valables absolutes Mehr / majorité absolue
43 43 11
0
32
17
Es wird gewählt - Est elue Frau Esther Bührer mit 30 Stimmen (Beifall)
Le président: Pour la première fois dans l'histoire de la Confédération, une femme entre au Bureau du Conseil des Etats. En ma qualité de président, j'ai le plaisir de lui remet- tre un bouquet de fleurs et de saluer cet événement qui est le premier grand événement de ma présidence.
88.053
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1987/1988
Régie des alcools. Gestion et compte 1987/1988
Bericht und Beschlussentwurf vom 14. September 1988 Rapport et projet d'arrêté du 14 septembre 1988
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Piller, Berichterstatter: Wahlen - und insbesondere Präsi- dentenwahlen in unserem Rate - sind feierliche Höhe- punkte, die man nicht mit langen Berichterstattungen stören sollte, insbesondere, wenn es sich um ein unbestrittenes Geschäft handelt. Ich werde mich deshalb heute abend sehr kurz fassen.
Die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung schliesst bei einem Ertrag von 388,2 Millionen Franken und einem Aufwand von 130,1 Millionen mit einem Reinertrag von 258,1 Millionen Franken ab. Davon sollen 231,7 Millio- nen in die AHV und IV fliessen. 25,8 Millionen erhalten die Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus, der Sucht- mittel, Betäubungsmittel und Medikamentenmissbrauchs. Gegenüber dem letzten Rechnungsjahr stellen wir einen Rückgang des Betriebsertrages um 13 Millionen Franken fest. Dieser deutliche Rückgang ist auf die geringere Obsternte zurückzuführen. Es konnte aber trotzdem ein gutes Reinertragsergebnis erzielt werden, weil der Betriebs- aufwand 14,3 Millionen kleiner war als im Rechnungsjahr 1986/87. Dazu haben in erster Linie die bedeutend geringe- ren Ausgaben für die brennlose Obstverwertung beigetra- gen, die wegen der kleinen Ernte mit 11,2 Millionen Franken nicht einmal halb so hoch waren wie im Vorjahr. Günstige Einkaufsmöglichkeiten und ein niedriger Dollarkurs ermög- lichten es, die Beschaffungskosten für Sprit tief zu halten. Bund und Kantone haben bis zum Geschäftsjahr 1979/80 einen Reservefonds von 223 Millionen Franken geäufnet. Da die Kantone seit 1985 nicht mehr 50, sondern nur 10 Prozent des Reinertrages erhalten, wird die Hälfte dieses Fonds, d. h. .111,5 Millionen, an diese zurückbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in fünf gleichen Jahresraten von 22,3 Millionen. Die zweite Rate wird mit der ordentlichen Reinertragsausschüt- tung 1987/88 ausgerichtet.
Auf der Seite der Investitionen ist zu bemerken, dass die Revisionsarbeiten am Alkohollager Delsberg vor dem Abschluss stehen. Abgeschlossen sind die Vorarbeiten zur Projektierung eines Erweiterungsbaues der Zentralverwal- tung und der Sanierung des Jugendstilgebäudes.
Ihre Kommission hat Bericht und Rechnung 1987/88 einge- hend geprüft, und sie empfiehlt Ihnen einstimmig, diese zu genehmigen.
Als Präsident der Kommission möchte ich Herrn Direktor Müller und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alko- holverwaltung für die grosse und stets ausgezeichnete Arbeit an dieser Stelle herzlich danken.
Ich bitte Sie, den Bundesbeschluss in globo zu behandeln und zu genehmigen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
E 28 novembre 1988
752
753
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Island
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.050
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Island Double imposition. Convention avec l'Islande
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. August 1988 (BBI III, 519) Message et projet d'arrêté du 17 août 1988 (FF III, 499)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Gadient, Berichterstatter: Island will vermehrt ausländische Investitionen anziehen und baut zu diesem Zweck u. a. auch ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen aus. 1983 rich- tete Island ein Verhandlungsgesuch an die Schweiz. Trotz den verhältnismässig bescheidenen schweizerischen Inter- essen in Island - immerhin ist eine schweizerische Unter- nehmung zurzeit der bedeutendste ausländische Investor in diesem Land - konnte sich die Schweiz diesem Begehren gegenüber einem EFTA- und OECD-Mitglied, welches zudem eine ähnliche Abkommenspolitik wie unser Land verfolgt, nicht verschliessen. Das Abkommen wurde im Sommer 1988 in Bern unterzeichnet. Das Abkommen folgt in materieller und formeller Hinsicht weitgehend dem OECD- Musterabkommen von 1987. Im Vernehmlassungsverfahren fand es die breite Zustimmung der Kantone und der interes- sierten Wirtschaftsverbände.
Nach isländischem Recht wird die Doppelbesteuerung gemildert, indem 50 Prozent der erklärten Dividenden bei der ausschüttenden Gesellschaft vom steuerbaren Reinge- winn in Abzug gebracht werden können. Dieser Abzug darf allerdings 5 Prozent des nominellen Gesellschaftskapitals nicht übersteigen. Das Abkommen trägt diesem Umstand insofern Rechnung, als Island im Beteiligungsverhältnis eine Quellensteuer von 15 Prozent auf dem tatsächlich in Abzug gebrachten Dividendenbetrag erheben darf, während die Schweiz die Verrechnungssteuer auf 5 Prozent zu begrenzen hat.
Zinsen und Lizenzgebühren können nur im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert werden.
Es werden nur diejenigen Informationen ausgetauscht, die für die richtige Anwendung des Abkommens notwendig sind.
Die finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens dürften gering sein.
Die vereinbarten Lösungen sind für die Schweiz sehr gün- stig. Das Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für bestehende und künftige schweizerische Investitionen in Island und dürfte ganz allgemein günstige Voraussetzungen zur Entwicklung des gegenseitigen Wirtschaftsverkehrs schaffen.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschluss über ein Dop- pelbesteuerungsabkommen mit Island zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30
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Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1987/1988 Régie des alcools. Gestion et compte 1987/1988
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.053
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.11.1988 - 18:15
Date
Data
Seite
752-753
Page
Pagina
Ref. No
20 017 074
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