N
1969
Interpellation Bonny
utilisés pour l'équipement personnel des militaires. Les tis- sus recouverts de PVC sont hautement réfractaires au feu et ils sont, pour cette raison, utilisés par exemple pour les tenues de pompiers.
L'ordonnance sur la protection de l'air exige du reste le filtrage des fumées et des gaz par toutes les installations d'incinération des ordures.
Le nouveau paquetage de combat, qui doit être introduit dans l'armée au cours des années nonante, est composé - à l'image du sac à dos actuel - de polyester recouvert de PVC. Le fond et les bretelles du sac actuel sont de cuir. S'agissant du nouveau paquetage, ces parties seront remplacées par du textile, notamment parce que cette matière est meilleur marché et plus simple à travailler.
Le Conseil fédéral ne voit pas de possibilité de renoncer à toute utilistion de matières PVC dans l'armée.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
28 Stimmen 17 Stimmen
88.554
Interpellation Bonny Kaderpolitik des Bundes Politique des cadres à la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1988
Der Bund bekundet zunehmend Schwierigkeiten - u. a. auch im Zusammenhang mit der neuen EVK-Regelung,-, um von aussen her, vor allem aus der Privatwirtschaft, hervorra- gend qualifizierte Personen zur Besetzung gewisser Chefpo- sitionen in der Bundesverwaltung zu gewinnen. Dabei muss man sich bewusst sein, dass es durchaus fähige Leute zur Uebernahme dieser Verantwortungen auch in der Bundes- verwaltung gibt. Auf der anderen Seite ist eine gewisse Blutauffrischung von aussen her in diesen Chefpositionen nicht nur erwünscht, sondern unbedingt erforderlich. Was gedenkt der Bundesrat zu tun - erwartet werden auch neue Massnahmen -, um dieser Entwicklung, die sich mittel- und langfristig auf die Qualität der Bundesverwaltung sehr negativ auswirken wird, Einhalt zu gebieten?
Texte de l'interpellation du 23 juin 1988
La Confédération a manifestement de plus en plus de diffi- cultés - liées entre autres à la nouvelle réglementation de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) - à recruter des per- sonnes hautement qualifiées venant de l'extérieur, de l'éco- nomie privée en particulier, pour pourvoir à certains postes supérieurs dans l'administration fédérale. Certes, l'adminis- tration fédérale possède également des personnes tout à fait compétentes pour reprendre ces responsabilités. Cepen- dant, il serait non seulement désirable, mais absolument nécessaire de pourvoir ces postes de cadre avec des per- sonnes venues de l'extérieur et abordant ainsi les problèmes de l'administration avec un regard neuf.
Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend faire - on attend également de sa part la prise de mesures nouvelles - pour mettre fin à cette évolution qui à moyen ou a long terme aurait des effets très néfastes sur la qualité de l'administra- tion fédérale ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dietrich, Schwab (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 septembre 1988 Der Bundesrat erklärt in seinem Leitbild der Personalpolitik vom 20. Januar 1988: «Der Bund
will mit zeitgemässen Arbeitsbedingungen fachlich und charakterlich geeignetes Personal rekrutieren und erhalten; - gestaltet die Besoldungspolitik unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung so weit wie mög- lich arbeitsmarktgerecht und flexibel;
fördert eine zielorientierte Personal- und Kaderentwick- lung;
sorgt für eine bedürfnisorientierte Ausbildung und ermög- licht eine stufengerechte Weiterbildung;
besetzt Kaderstellen wenn möglich durch eigene Nach- wuchskräfte;
stellt Mann und Frau bei gleicher Ausbildung, Arbeit und Verantwortung in den Arbeitsbedingungen gleich und för- dert ihre Chancengleichheit.»
Nach langjährigem Mittel rekrutiert die Bundesverwaltung gegen 20 Prozent ihres oberen Kaders von aussen, gröss- tenteils aus der Privatwirtschaft. Der Bundesrat misst des- halb der Kaderpolitik grosse Bedeutung bei.
In Uebereinstimmung mit der Zielsetzung des Leitbildes erklärte der Bundesrat in seiner Besoldungsbotschaft vom 21. Oktober 1987:
«Der Erfolg von Verwaltung und Betrieben hängt nicht zuletzt von der Qualität der obersten Chefs ab. Wenn es bei der gegebenen Arbeitsmarktlage gelingen soll, auch künftig tüchtige Mitarbeiter für die Besetzung von Chefbeamtenpo- sitionen zu gewinnen und zu erhalten, sind auch im Bereich der Ueberklasse besoldungsmässige Verbesserungen unab- dingbar. Sie sollen sich gesamthaft ebenfalls in der Grös- senordnung von 5 Prozent bewegen.»
Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und Anforderungsver- schiebungen aufgrund der Wandlung von Aufgabengebie- ten, Umstrukturierungen, Effizienzsteigerungsprogrammen u. a. kann im Rahmen der heutigen beamtenrechtlichen Bestimmungen einreihungsmässig wie auch mit Zulagere- gelungen Rechnung getragen werden. Das neu im Beam- tengesetz verankerte Element des Leistungslohnes wird diese Möglichkeit erweitern. Zusätzliche Lohnflexibilität ergibt sich vor allem mit dem ab 1. Januar 1989 gestaffelten Vollzug der Revision Aemterklassifikation. Im Bereich der oberen Besoldungsklassen (5. Besoldungsklasse bis Ueber- klasse Stufe VII) werden sechs zusätzliche Einreihungsstu- fen eingebaut. Damit kann den vermehrt wechselnden Ver- hältnissen über feinere und erweiterte anforderungsbezo- gene Lohndifferenzierungen besser entsprochen werden. Ausbildung als Teil der Kaderpolitik mit dem Ziel, aus der Privatwirtschaft Führungskräfte zur Besetzung gewisser Chefpositionen zu gewinnen, bietet die Möglichkeit der Unterstützung bei der Bewältigung gegenwärtiger und künf- tiger Aufgaben und der Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Weiter kann die Ausbildung im Rahmen der beruflichen Fort- und der Weiterbildung (Bei- spiele: Führungsausbildung, interdisziplinäre und interde- partementale Veranstaltungen, externe Lehrgänge, usw.), Fach- und Führungskenntnisse erweitern und Problemlö- sungen im eigenen Führungsbereich unterstützen. Als neue Elemente der Kaderentwicklung zeichnen sich die folgen- den Möglichkeiten ab: Alle 5 bis 7 Jahre neue Funktionen in der allgemeinen Bundesverwaltung zu übernehmen; ein mehrmonatiger Einsatz in der Privatwirtschaft, in internatio- nalen Organisationen, in kantonalen Verwaltungen, Verbän- den, wo es die Verhältnisse einer Dienststelle erfordern; der Urlaub zur Weiterbildung.
Die Präsenz von Frauen bei den Kadern und vor allem ihre Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die bis heute den Männern
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16 décembre 1988 N
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Interpellation Bär
vorbehalten waren, dürften zu einer Stärkung der vorhande- nen Kräfte beitragen. Wie der Bundesrat in seinem Bericht über das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» angekündigt hat, werden Vorschriften erlassen, nach denen der Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau bei der Anstellung des Bundespersonals zu verwirklichen ist. Mit dieser Förderungsmassnahme hofft der Bundesrat, eine stärkere Beteiligung der Frauen auch in höheren Kaderfunktionen zu erreichen.
Der Bundesrat fördert gemäss seinem Leitbild der Personal- politik ferner durch eine fortschrittliche Sozialpolitik das Wohlergehen und die soziale Sicherheit der Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter und ihrer Angehörigen. Die von den eidgenössischen Räten genehmigten Statuten der EVK gehen davon aus, dass der eintretende Versicherte die versi- cherungsmathematisch berechnete Einkaufssumme selbst bezahlen muss. Der Bundesrat kann sich in besonderen Fällen (Gewinnung von Arbeitskräften) am Einkauf beteili- gen. Der Einkauf ist freiwillig. Entsprechend ist die Tabelle für jedes Eintrittsalter ab 20 berechnet. Der Bund kann sich allenfalls zur Hälfte am Einkauf auf das 25. Altersjahr beteili- gen. Ein zusätzlicher Einkauf, damit der Züger vorzeitig in den Ruhestand treten kann, geht ausschliesslich zu seinen Lasten. Wie stark ein Züger von der Einkaufssumme, wie sie von der EVK verlangt wird, belastet ist, hängt abgesehen von einem entsprechenden Entscheid des Bundesrates, von der eingebrachten Freizügigkeitsleistung ab. Als taugliches Instrument zur Realisierung der vollen Freizügigkeit (der Züger muss für die Wahrung seiner erworbenen Ansprüche keine Einkaufssumme bezahlen), kommt einzig ein Freizü- gigkeitsabkommen in Frage. Um tragfähig zu sein, muss es den verschiedenen Finanzierungsbedürfnissen der öffentli- chen und gegebenenfalls privaten Vorsorgeeinrichtungen gerecht werden. Das setzt aber eine gegenseitige Informa- tion der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen über ihre Finan- zierungs- und Leistungsmodalitäten voraus. Die laufende Revision des Freizügigkeitsabkommens mit öffentlichen Pensionskassen wird die Uebertrittsmöglichkeiten günstig beeinflussen.
Es ist aber nicht zu verkennen, dass die neue Einkaufsrege- lung des Bundes gemäss den revidierten Statuten der EVK eine gewisse Erschwerung der Kaderrekrutierung mit sich bringen kann. Nach Feststellung der Departemente trifft dies bisher - das heisst seit Inkrafttreten der neuen Statuten am 1. Januar dieses Jahres - in 53 belegten Fällen zu. Sodann bleibt abzuwarten, inwieweit die beschriebene, im Gange befindliche Neuregelung der Aemterklassifikation ausreicht, um die Probleme der Kaderrekrutierung zu lösen. Der Bun- desrat hofft, mit den vorstehend aufgezeigten, aus dem Leitbild der Personalpolitik fliessenden Massnahmen auch inskünftig die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für Chefpositionen auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen zu kön- nen. Er zählt dabei auf das Verständnis des Parlamentes, welches über seine zuständigen Gremien bei Personalent- scheidungen betreffend das obere Kader mitwirkt. Der Bun- desrat ist auch bereit, die Frage zu prüfen, ob im Rahmen einer Flexibilisierung des Personalrechts des Bundes für bestimmte Spitzenfunktionen Sonderregelungen getroffen werden können. Sollten indessen die mit den erwähnten Massnahmen verfolgten Ziele nicht erreicht werden, so wäre eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
88.580
Interpellation Bär Leichtflugzeugexporte nach Burma. Exportrisikogarantie
Avions légers vendus à la Birmanie. Garantie contre les risques à l'exportation
Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1988 Seit Monaten versucht das burmesische Volk, auf friedli- chem Weg das Joch einer 26 Jahre dauernden Militärdik- tatur abzuschütteln. Der autoritäre Charakter der Flegierung war seit vielen Jahren bekannt, und Burma musste deshalb schon lange als Spannungsgebiet eingestuft werden. Nun haben die Pilatus-Werke bekanntgegeben, dass sie noch bis vor zwei Jahren PC-7 und PC-9 nach Burma geliefert hätten, nachdem schon in den siebziger Jahren rund zwei Dutzend PD-6 und PC-7 der burmesischen Militärregierung verkauft worden waren. Die militärische Verwendung der gelieferten Flugzeuge in diesem zu den ärmsten Ländern der Welt zählenden Staat steht ausser Zweifel. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Sind die Flugzeugexporte der Pilatus-Werke nach Burma mit der Exportrisikogarantie staatlich gefördert worden?
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ganz generell der Export von direkt militärisch einsetz- und leicht umrüstba- ren Leichtflugzeugen den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik widerspricht und demzufolge die Gewährung der ERG für ärmere Entwicklungsländer von Gesetzes wegen verweigert werden muss?
Gibt es ERG-Richtlinien, oder ist es zumindest Praxis, beim Export von zivilen Gütern, deren militärische Verwen- dung eindeutig ist (z. B. Aluminiumlieferungen nach Iran), auf die Förderung durch die ERG zu verzichten?
In der Sommersession hat der EMD-Vorsteher bekanntge- geben, dass bei eindeutig ziviler Verwendung von Kriegsma- terial (Sprengmittel) Exportbewilligungen auch für Span- nungsgebiete wie Marokko erteilt werden. Ist der Bundesrat bereit, eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einzuleiten, damit umgekehrt bei nachgewiesenermassen militärischer Verwendung von zivilen Gütern der Export einer Bewilli- gungspflicht unterstellt und allenfalls untersagt werden kann?
Texte de l'interpellation du 20 septembre 1988
Depuis des mois le peuple birman s'efforce de secouer par voie pacifique le joug de la dictature militaire qui pèse sur lui depuis 26 ans. L'autoritarisme du gouvernement était connu · depuis des années, de sorte que la Birmanie était classée depuis longtemps parmi les «points chauds» de la planète. Or voici que les ateliers de fabrication des avions Pilatus ont fait savoir qu'ils ont livré à ce pays jusqu'à il y a deux ans des PC 7 et PC 9. Déjà dans les années septante, deux dou- zaines de ces appareils avaient été livrés au gouvernement birman. Il ne fait pas de doute que ces avions sont réservés à des usages militaires, dans ce pays qui compte pourtant parmi les plus pauvres du monde.
Cela étant, je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Les livraisons d'avions Pilatus à la Birmanie ont-elles été couvertes par la garantie contre les risques à l'exportation (GRE)?
Le Gouvernement est-il d'avis que, d'une façon tout à fait générale, la livraison d'avions légers facilement convertibles et d'avions directement utilisables à des fins militaires contrevient aux principes de la politique suisse d'aide au développement et, partant, que l'octroi de la GRE pour des exportations destinées à des pays en développement les plus pauvres doit être refusé en vertu même de la loi?
Existe-t-il des directives, ou au moins une pratique, tendant à refuser l'octroi de la GRE pour l'exportation de
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bonny Kaderpolitik des Bundes Interpellation Bonny Politique des cadres à la Confédération
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.554
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1969-1970
Page
Pagina
Ref. No
20 017 013
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