Interpellation Fischer-Seengen
1952
N
16 décembre 1988
La commune de Goumoens-la-Ville a été informée par l'an- cien propriétaire de la parcelle No 168 sur ses intentions de vendre son domaine. On ne peut déduire du fait que la Confédération a conclu un acte de vente, approuvé d'ail- leurs par les instances cantonales compétentes, qu'elle manque d'estime envers cette corporation de droit public. De manière générale, l'acquisition ou la poursuite de l'utili- sation actuelle de terrains par la Confédération ne nécessite pas une coordination avec l'Office fédéral de l'aménage- ment du territoire. En revanche, une coordination avec le service cantonal de l'aménagement du territoire est souhai- table, lorsque l'utilisation prévue n'est pas conforme à l'af- fectation de la zone. Une telle coordination ne s'imposait pas dans e cas particulier.
L'Office fédéral de l'aménagement du territoire devrait être entendu lorsque, pour des raisons relevant de l'aménage- ment du territoire, aucun accord n'a pu être trouvé avec le canton. Il est appelé à se prononcer en outre lorsque les projets de la Confédération ont des effets importants sur l'utilisation du sol ou l'occupation du territoire (art. 18 OAT). Mis à part quelques cas particuliers, l'acquisition ou la poursuite de l'utilisation actuelle de terrains par la Confédé- ration peut se faire sans problème, d'entente avec les pro- priétaires concernés et les instances cantonales et commu- nales compétentes.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
88.741
Interpellation Fischer-Seengen Stellung des Kantons Aargau im Bund Rôle dévolu au canton d'Argovie au sein de la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1988
Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass der Bund bisher die Standortgunst des Kantons Aargau für die Plazie- rung von Institutionen des Bundes zu wenig genutzt hat? 2. Ist der Bundesrat bereit, der Bedeutung des Kantons Aargau dadurch Rechnung zu tragen, dass er bei nächster Gelegenheit eine bedeutende eidgenössische Institution in diesem Kanton ansiedelt?
Welche anderen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Stellung des Kantons Aargau im Bund seiner Bevölke- rungszahl und seiner wirtschaftlichen Bedeutung entspre- chend zu verbessern?
Wie gedenkt der Bundesrat der Enttäuschung im Kanton Aargau zu begegnen, die sich in der Folge des Kaiseraugst- Debakels und anderer für den Kanton Aargau negativer Entwicklungen breitmacht?
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1988
Le Conseil fédéral est-il également d'avis que la Confédé- ration n'a jusqu'à présent que trop peu exploité les avan- tages offerts par le canton d'Argovie dans l'implantation d'institutions fédérales ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à considérer l'importance du canton d'Argovie en établissant, à la première occasion, une importante institution fédérale dans ce canton ?
Quelles autres possibilités le Conseil fédéral voit-il de renforcer le rôle dévolu au canton d'Argovie au sein de la Confédération, eu égard au nombre de ses habitants et à son importance économique?
Comment le Conseil fédéral entend-il faire face à la déception suscitée dans le canton d'Argovie suite à la débâ- cle de Kaiseraugst et à d'autres événements aux consé- quences négatives pour le canton d'Argovie ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fischer-Hägglingen, Humbel, Keller, Loretan, Mauch Rolf, Müller-Wiliberg, Rei- mann Maximilian, Rüttimann (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Kanton Aargau hat sich seit der Gründung unseres Bundesstaats stets bundestreu verhalten und namhaft zur Erfüllung der Bundesaufgaben beigetragen. Er hat ohne Widerspruch Hand geboten zur Realisierung zentraler Infra- strukturanlagen von nationalem Interesse auf seinem Gebiet, wie Nationalstrassen, Waffenplätze, Rangierbahn- höfe, Wasser- und Kernkraftwerke usw. Diese an sich selbst- verständliche Feststellung ist an dieser Stelle deshalb zu machen, weil ein solches Verhalten in letzter Zeit nicht mehr für alle Kantone selbstverständlich ist.
Die um sich greifende Tendenz einzelner Kantone und Regionen, sich zu weigern, gewisse von ihnen im Landesin- teresse erwartete Leistungen zu erbringen oder _asten zu übernehmen und dies zum Teil noch in ihren Kantonsverfas- sungen zu verankern, hat in anderen Kantonen, für die «Bundestreue» noch keine leere Worthülse ist, Verärgerung und Frustration ausgelöst. Im Kanton Aargau sind es vor allem die Verfassungsbestimmungen Basel-Landschaft und Genf, mit denen sich diese Kantone weigern, auf ihrem Kantonsgebiet und in ihrer Nachbarschaft Kernanlagen zu akzeptieren, die auf Unverständnis stossen, nachdem im Aargau und in unmittelbarer Nachbarschaft vier der fünf schweizerischen Kernkraftwerke erstellt werden konnten. Zur Verschärfung der Situation im Kanton Aargau hat die jüngste Entwicklung um das Kernkraftprojekt Kaiseraugst beigetragen. Nicht nur hat regionaler Egoismus den Sieg über nationale Interessen davongetragen; vielmehr trägt der Aargau, der aktiv zur Realisierung dieses zur Stromversor- gung unseres Landes bedeutsamen Werks beitragen wollte, nun auch noch einen finanziellen Schaden, während andere Kantone ihr unsolidarisches Verhalten insofern belohnt sehen, als sie ohne finanzielle Konsequenzen aus der Affäre hervorgehen.
Zahlreiche Reaktionen aus dem Aargau, darunter auch Stel- lungnahmen des Regierungsrats und Vorstösse irn Grossen Rat, zeigen, dass man in diesem Kanton nicht mehr gewillt ist, solche Entscheide widerspruchslos hinzunehmen. Es wird des Einsatzes aller besonnenen Kräfte bedürfen, um Reaktionen zu verhindern, welche die Lösung von Aufgaben im nationalen Interesse künftig wesentlich erschweren wür- den. Zu denken ist vor allem an «Bahn 2000» und Neat, an Entsorgungseinrichtungen, militärische Anlagen und Kraft- werke.
Der Bund ist aufgerufen, seinerseits Beiträge zur Lösung dieser Problematik zu leisten. Dabei kann es nicht darum gehen, einzelnen Kantonen und Regionen kurzfristige Vor- teile zu verschaffen, die rechtlich erst noch auf schwachen Füssen stehen würden. Vielmehr geht es vor allem beim Kanton Aargau darum, diesem Stand seitens des Bundes nicht nur dauernd Lasten aufzubürden, sondern gelegent- lich auch Leistungen zukommen zu lassen, die eine echte Aufwertung bedeuten und den Willen des Zentralstaats dokumentieren, diesen grossen Gliedstaat in seiner Bedeu- tung zu anerkennen. Dieser Haltung kann Glaubwürdigkeit verliehen werden, wenn in naher Zukunft eine bedeutende Institution des Bundes im Aargau angesiedelt wird, wofür auch dessen Standortgunst spricht. Zu denken ist beispiels- weise an die Dezentralisierung einzelner Abteilungen der ETH aus der Agglomeration Zürich in den Aargau, zumal die technologische Entwicklung ohnehin die Errichtung neuer Institute erfordert, sofern wir den Anschluss international nicht verpassen wollen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988
Der Bundesrat anerkennt die grossen Leistungen, die der Kanton Aargau, insbesondere auf dem Energiesektor, im nationalen Interesse erbringt. Infolge des föderalistischen
Interpellation Reimann Maximilian
1953
Aufbaus unseres Staats ist der Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben vorrangig auf die aktive und loyale Mitarbeit der Kantone angewiesen. Die vereinzelt nicht zu übersehende Tendenz, regionale und lokale Sonderinteressen vor die Aufgaben und Bedürfnisse des ganzen Landes zu stellen, erfüllt deshalb auch den Bundesrat, bei aller Achtung der kantonalen Souveränität, mit ernsthafter Besorgnis. Eidge- nössische Solidarität und Zusammenarbeit dürfen nicht zum abgeltungswürdigen Sonderfall werden, sondern blei- ben lebensnotwendige Voraussetzungen unserer Willens- Nation.
Der Bundesrat geht deshalb mit dem Interpellanten darin einig, dass das bundestreue Verhalten eines Kantons nicht mit der Gewährung rechtlich fragwürdiger Sondervorteile abgegolten werden kann. In Fortsetzung seiner bisherigen Politik und im Rahmen seiner Möglichkeiten ist er indessen der festen Absicht, dem Kanton Aargau die ihm gebührende Anerkennung und Stellung im Bund zukommen zu lassen. 2. Zu den einzelnen Fragen
2.1 Die kantonale Verteilung der Arbeitsplätze des Bundes und seiner Regiebetriebe ist von zahlreichen Einflussfakto- ren abhängig. Während bei den PTT- und SBB-Betrieben betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte (Leistungsfähigkeit, Kundennähe, wirtschaftliche Betriebsführung) dominieren, ist der Standort der Arbeitsplätze der allgemeinen Bundes- verwaltung zu einem beträchtlichen Prozentsatz durch insti- tutionelle Gegebenheiten (z. B. zentrale Verwaltungsstellen am Bundessitz in Bern, Zoll und Grenzschutz in den Grenz- kantonen) vorgegeben. Der Handlungsspielraum des Bun- desrates bei der räumlichen Verteilung der Bundesarbeits- plätze ist deshalb äusserst gering, dies insbesondere dann, wenn er gleichzeitig den immer höheren Anforderungen an die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Verwaltung und Regiebetriebe Rechung tragen will. Keinesfalls darf eine über- bzw. unterdurchschnittliche Dotierung mit Bundesein- richtungen als Indiz für eine Bevorzugung bzw. Benachteili- gung einzelner Kantone interpretiert werden.
Leicht übersehen wird sehr oft die Tatsache, dass der Bund und seine Betriebe bereits einen sehr hohen Dezentralisie- rungsgrad aufweisen: so sind rund drei Viertel der Beschäf- tigten der allgemeinen Bundesverwaltung ausserhalb der Agglomeration Bern untergebracht; bei den Regiebetrieben belaufen sich die entsprechenden Prozentsätze gar auf weit über 90 Prozent.
Für den Kanton Aargau ergibt sich bezüglich der Dotation mit Bundesarbeitsplätzen ein differenziertes Bild. In absolu- ten Zahlen beherbergt dieser Stand inklusive Regiebetriebe um die 6000 Arbeitsplätze des Bundes, wovon rund 1500 auf die allgemeine Bundesverwaltung entfallen. Er rangiert damit unter sämtlichen Kantonen an 9. bzw. 5. Stelle (ohne Regiebetriebe). Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäf- tigten des Kantons Aargau beläuft sich der Anteil der Bun- desarbeitsplätze auf gut 3 Prozent (inkl. Regiebetriebe) bzw. knapp 1 Prozent (ohne Regiebetriebe), was dem 21. bzw. 11. Rang unter sämtlichen Kantonen entspricht.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Standort der Arbeitsplätze der Regiebetriebe weitgehend betrieblich bedingt ist, kann damit bezüglich der Dotation mit Bundes- einrichtungen in keiner Weise von einer Benachteiligung des Kantons Aargau gesprochen werden.
2.2 Mit der in Planung begriffenen Verlegung von drei Bun- desämtern hat der Bundesrat die staatspolitische Bedeu- tung einer verstärkten Dezentralisierung der allgemeinen Bundesverwaltung klar bejaht. Die Abklärungen im Rahmen der geplanten Dezentralisierung der Bundesverwaltung haben indessen auch klar die organisatorischen, finanziel- len und personalpolitischen Grenzen einer Verlegung beste- hender Institutionen des Bundes aufgezeigt.
Wie bereits mehrfach zugesichert, ist aber der Bundesrat bereit, bei jeder zukünftigen Neuschaffung einer Bundesein- richtung die dezentrale Unterbringung zu prüfen. Da bereits heute bedeutende Institutionen des Schulratsbereichs im Kanton Aargau bzw. in relativer Nähe davon angesiedelt sind (Paul-Scherrer-Institut bzw. die ETH Zürich), wird der Bundesrat den Schweizerischen Schulrat einladen, die
Möglichkeit der Ansiedlung weiterer Einrichtungen des Schulratsbereichs im Kanton Aargau zu prüfen und ihm über die gebotenen Möglichkeiten Bericht zu erstatten. 2.3 Der regionalpolitische Auftrag des Bundes, der durch die dritte Frage des Interpellanten angesprochen wird, besteht im Ausgleich zwischen wirtschaftlich starken und benach- teiligten Gebieten. Der Kanton Aargau fällt nicht in den örtlichen Geltungsbereich der entsprechenden Förderungs- instrumentarien. Wirtschaftliche Kennzahlen, wie z. B. Volkseinkommen pro Kopf, Steuerbelastung oder Finanz- kraft, zeigen, dass der Kanton Aargau durchwegs im ersten Drittel aller Kantone rangiert. Es besteht deshalb kein Anlass, das regionalpolitische Förderungsinstrumentarium auf das Gebiet des Kantons Aargau auszudehnen.
2.4 Zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten des geplanten Verzichts auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst hat der Bundesrat in seiner Botschaft an die eidgenössischen Räte vom 9. November 1988 bereits ausführlich Stellung genommen. Es sei hier bloss in Erinnerung gerufen, dass mit dem Verzicht auf dieses umstrittene Projekt eine Deblok- kierung der Energiepolitik angestrebt wird, die letztlich auch im Interesse des Kantons Aargau und seiner Wirtschaft liegt. Der Bundesrat ist deshalb der festen Ueberzeugung, dass auch im Kanton Aargau eine anfängliche. Enttäuschung einem gewissen Verständnis für die angestrebte Lösung weichen wird.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.777
Interpellation Reimann Maximilian Allgemeine Steueramnestie. Finanzpolitik Amnistie fiscale et nouveau régime financier
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988 Der Bundesrat wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
Wie stellt er sich grundsätzlich zur Neuauflage einer allge- meinen Steueramnestie in absehbarer Zukunft?
Wie hoch schätzt er das Ergebnis einer Amnestie ein, falls eine solche tatsächlich durchgeführt würde? Welche Aus- wirkungen hätte dies auf die Finanzeinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden?
Wäre er bereit, eine allgemeine Steueramnestie wegen der zu erwartenden Mehreinnahmen als weiteres Instrument in die aktuelle Neuordnung der eidgenössischen Finanzpoli- tik miteinzubeziehen?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988
Le Conseil fédéral est invité à donner son avis sur les questions suivantes:
Que pense-t-il du principe d'une nouvelle amnistie fiscale dans un proche avenir?
Quel serait, selon ses évaluations, le résultat d'une amnis- tie éventuelle ? Quels en seraient les effets sur les recettes de la Confédération, des cantons et des communes?
Est-il prêt à prendre en considération la possibilité d'oc- troyer une amnistie fiscale générale dans le cadre de la révision en cours de la politique fiscale de la Confédération, en raison des recettes accrues qu'on peut en attendre ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Berger, Biel, Bühler, Cavadini, Cotti, Coutau, Daepp, Dietrich, Eggly, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey
51-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fischer-Seengen Stellung des Kantons Aargau im Bund Interpellation Fischer-Seengen Rôle dévolu au canton d'Argovie au sein de la Confédération
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.741
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Datum 16.12.1988 - 08:00
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