Parliamentary initiative on equal health insurance premiums

20016943Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)16 déc. 1988Not Examined

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The session records the parliamentary initiative by Borel to amend the health and maternity insurance act so that health insurance premiums would be equal for men and women. The social security commission reported a majority recommendation not to give the initiative follow-up, mainly due to concerns about risk selection and the creation of male-only insurers, while a minority supported the proposal by reference to cantonal experience. The excerpt contains the report and arguments but no final parliamentary vote on the initiative.

Regeste Omnilex

Parliamentary initiative concerning equal health insurance premiums for men and women; the commission may recommend follow-up or rejection after hearing the initiator and experts. Where equalisation of premiums is sought, the legislative assessment turns on the practical feasibility of implementation and possible adverse selection effects; cantonal practice may be invoked as empirical support, but does not by itself determine the parliamentary outcome.

Texte intégral

  1. Dezember 1988 .N

1899

Parlamentarische Initiative (Borel)

Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance

Freitag, 16. Dezember 1988, Vormittag Vendredi 16 décembre 1988, matin

08.00 h

Vorsitz - Présidence: Herr Iten

Nachruf - Eloge funèbre

Präsident: Vorgestern hat uns die Nachricht vom Tode unseres ehemaligen Ratspräsidenten Otto Hess aus dem Kanton Thurgau erreicht. Herr Otto Hess, der einer alteinge- sessenen Thurgauer Bauernfamilie entstammte, verstarb nach einem erfüllten Leben im hohen Alter von 92 Jahren. Er führte neben seiner politischen Tätigkeit mit viel Umsicht den Familienbetrieb weiter. Die politische Karriere des SVP- Politikers begann 1935 mit der Wahl in den Kantonsrat des Kantons Thurgau, den er elf Jahre später präsidierte. Im Jahre 1942 wurde Herr Hess in den Nationalrat gewählt, dem er während mehr als sechs Legislaturperioden angehörte. Am 2. Dezember 1963 wurde er mit einem Glanzresultat von 182 Stimmen zum Nationalratspräsidenten gewählt. Sein Präsidium fiel in das Jahr der Landesausstellung «Expo 64» in Lausanne. Diesem Anlass mass der Verstorbene eine grosse Bedeutung zu, und er erwähnte ihn ausführlich in seiner Schlussrede vom 30. November 1964.

Herr Otto Hess hat sich nicht nur in der Politik für Landwirt- schaftsfragen eingesetzt, sondern auch in den Verbänden. Von 1943 bis 1970 präsidierte er den thurgauisch-landwirt- schaftlichen Kantonalverband. Er gehörte auch dem Zentral- ausschuss des Schweizerischen Bauernverbandes an. Alt Nationalrat Otto Hess war ein überzeugter Kämpfer für die Anliegen der thurgauischen und der schweizerischen Land- und Milchwirtschaft. Seine offenen und klaren Voten und seine ehrliche Haltung brachten ihm auch ausserhalb des Bauernstandes ein sehr hohes Ansehen ein. Mit grosser Sachkenntnis gelang es Otto Hess, zahlreiche Vorlagen entscheidend mitzuprägen.

Wir sprechen seinem Sohn, unserem Ratskollegen Otto Hess, seiner Familie und der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei unser aufrichtiges Beileid aus.

Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen

L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt

87.222

Parlamentarische Initiative (Borel) Gleiche Krankenkassenprämien für Männer und Frauen Initiative parlementaire (Borel) Egalité des cotisations d'assurance-maladie entre hommes et femmes

.

Wortlaut der Initiative vom 20. März 1987

Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und auf Arti- kel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) schlage ich vor, dass das Bundesgesetz über die Kranken- und Mutter- schaftsversicherung wie folgt geändert wird:

Art. 6bis Abs. 2

Die Mitgliederbeiträge können nach Eintrittsalter und nach örtlich bedingten Kostenunterschieden abgestuft werden. (Rest gleich)

Texte de l'initiative du 20 mars 1987

Se fondant sur l'article 93 de la Constitution fédérale et sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils (LRC), je propose que la loi sur l'assurance-maladie et maternité soit modifiée de la manière suivante: Art. 6bis al. 2

Les cotisations peuvent être échelonnées d'après l'âge d'en- trée et les différences de frais dues aux conditions locales. (Reste inchangé)

Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Kommission für soziale Sicherheit den folgenden schriftli- chen Bericht:

Ergebnis der Vorprüfung und Antrag der Kommission Gemäss Artikel 21ter GVG führte die Kommission für soziale Sicherheit am 26. August 1987 die Vorprüfung der Initiative durch und gab dem Initianten Gelegenheit, seinen Vorstoss zu begründen. Im weiteren hörte sie zwei Experten des Krankenversicherungswesens, Herrn Duvoisin, Chef der Abteilung Krankenversicherung des Kantons Neuenburg, und Herrn Müller, Präsident des Konkordats der Schweizeri- schen Krankenkassen, sowie einen Vertreter des Bundes- amtes für Sozialversicherung an.

Die Kommissionsmehrheit (10 zu 6 Stimmen) beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit befürchtet insbesondere, dass die Verwirklichung der Prämiengleich- heit für Männer und Frauen ohne gleichzeitige flankierende Massnahmen zu einer Risikoausscheidung, d. h. zur Gründung von reinen Männerkrankenkassen, führen würde. Die Kommissionsminderheit (Christinat, Ammann-St. Gal- len, Chopard, Fankhauser, Leuenberger-Solothurn, Weber Monika) verweist auf die Kantone Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin, in denen die Prämiengleichheit ohne grosse Probleme eingeführt werden konnte. Sie beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Schriftliche Begründung des Initianten

Die Herstellung der Prämiengleichheit in der Krankenversi- cherung für Männer und Frauen wäre ein wichtiger psycho- logischer Schritt in Richtung der Gleichstellung der Geschlechter, wie sie Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfas- sung vorsieht. Da die Prämienungleichheit zwischen Män- nern und Frauen praktisch jedermann betrifft, sollte ihre Beseitigung Priorität haben.

Der Bundesrat führt in seinem Bericht über das Rechtsset- zungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» unter anderem aus: «Die Krankenpflegekosten der Frauen (ohne Schwangerschaftskosten) sind fast 50 Prozent höher als jene der Männer. Diese höheren Krankheitskosten der Frauen sind aber aus heutiger Sicht nicht nur biologisch begründet. Ein beträchtlicher Teil ist auf Anstrengungen in ausgesprochenen Frauenberufen (monotone Arbeit) und auf häufige Doppelbelastungen (Beruf und Familie) zurück- zuführen. Zudem widerspricht es dem Gedanken der Soli- darität, wenn allenfalls biologisch begründete Mehrkosten von den Frauen allein getragen werden müssen. Stossend erscheint schliesslich auch, dass für die Prämienfestsetzung nur gerade auf den Risikofaktor 'Geschlecht' abgestellt wird.»

In den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin ist die Prämiengleichheit für Männer und Frauen gesetzlich bereits vorgeschrieben. In keinem der vier Kantone führte die Einführung der gleichen Krankenkassenprämien für Männer und Frauen zu Schwierigkeiten. Die Prämiengleich- heit wurde ohne zusätzliche Beiträge der öffentlichen Hand realisiert, und die Erhöhung der Männerprämie hielt sich in engen Grenzen. Im Kanton Neuenburg mussten die Prämien der Männer je nach Altersstufe nur um 2.50 bis 6.70 Franken

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachruf

Eloge funèbre

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Dans

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1988

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Anno

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IV

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Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

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Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

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Datum 16.12.1988 - 08:00

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1899-1899

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20 016 943

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Mots-clés

parliamentary initiativehealth insuranceequal treatmentgender equalitypremiumscommission reportrisk selection

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Question juridique clé

Whether the parliamentary initiative should be given follow-up.

Motifs extraits

The commission majority opposed follow-up, fearing risk selection and male-only insurers; the minority supported follow-up, citing cantonal practice and feasibility.

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